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Referat: Die Definition einer Stadt
Gliederung:
Das Wort ,Stadt' lässt sich nur schwer richtig definieren. Im Laufe der Zeit hat sich die Bedeutung immer wieder verschoben, weshalb man vom historischen Stadtbegriff, der sich auf das Mittelalter bezieht und von einem geographischen neueren Stadtbegriff (auch "dem aktuellen Stadtbegriff") spricht.
Des Weiteren unterscheidet man in welchem Raum der Stadtbegriff angewandt wird und, wie schon gesagt, in welcher Zeit dieser angewandt wird. Die verschiedenen Kulturen unterscheiden auch einen verschiedenen Stadtbegriff und natürlich entscheidet über den eindeutigen Stadtbegriff auch der Wirtschaftsraum und wie gut dieser entwickelt ist.
Im Mittelalter wurde den Gemeinden nur dann der Stadtbegriff verliehen, sofern sie bestimmte Bedingungen einhielten. Es gab das Stadtrecht, welches eben diesen Städten neben dem Stadtbegriff verliehen wurde, z.B. das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtbürger, »Stadtluft macht frei.«, das Recht auf Besteuerung, Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht, und das Recht zur Einfriedung und Verteidigung. Durch das zuletzt erwähnte Stadtrecht wurde die scharfe Trennung zwischen Stadt und Umland verdeutlicht und die Einfriedung (meist als Stadtmauer) gilt als eines der drei räumlichen Kriterien, nach dem eine Gemeinde eine Stadt im historischen Sinn ist. Natürlich waren die so genannten Stadtmauern auch ein großer Erkennungswert, wenn es darum ging eine Stadt zu bestimmen. Die Stadt war klar gekennzeichnet und ganz klar durch benannte Erkennungswerte abgesteckt.
Dies hat sich bis heute teilweise verändert.
Es gibt aber auch zwei Kretereien, die sich mehr oder weniger bis in die heutige Zeit fortgesetzt haben. Diese nun im folgenden:
Es existiert ein Straßenkreuz oder ein Marktplatz als Schnittpunkt von Handel und Kultur, sowie als Orientierung der Stadt um einen Mittelpunkt.
Die Stadt ist geviertelt, wie schon im Schema des römischen Castrums zur militärisch - administrativen Gliederung der Stadt erkennbar.
Im folgenden auch eine kurze Erklärung, warum es scheinbar in Deutschland nicht so schwierig scheint eine "Stadt" zu definieren und es in Deutschland so viele "Städte" gibt:
Im Zuge von Industrialisierung und administrativen sowie politischen Reformen Anfang des 19. Jahrhunderts verloren viele Titularstädte (Städte mit Stadtrecht im obigen Sinne) an Bedeutung, z.B. durch den Abzug von Behörden und den Rückzug von Handwerk und Handel. Da dieser Bedeutungsverlust aber nicht automatisch zur Aberkennung des Stadttitels führte, gibt es heute in der Bundesrepublik viele Gemeinden, die als Städte gelten, jedoch weder eine städtische Formenwelt aufweisen noch städtische Funktionen ausüben. Ein weiterer, in seiner Aussagekraft ähnlich eingeschränkter Stadtbegriff ist der statistische, der nachstehend näher erläutert werden soll.
Mit Hilfe des statistischen Stadtbegriffs sollen ländliche Siedlungen von Städten abgegrenzt werden. Dazu wurde auf dem Statistischen Kongress 1860 in London die Vereinbarung getroffen, dass alle Gemeinden mit über 2.000 Einwohnern fortan als Städte gelten. Diese Regelung ist grundsätzlich noch heute gültig, doch ist diese Einteilung aufgrund erheblichen Wachstums der Weltbevölkerung, sowie regionaler und nationaler Unterschiede nur begrenzt verwendbar, wenn nicht sogar als unzeitgemäß einzustufen.
Während z.B. in Island Ansiedlungen von 20 Menschen als Städte bezeichnet werden, gilt in Japan der Begriff Stadt erst bei einer Bevölkerungszahl von 50.000. Diese enorme Spannweite soll durch die folgende Tabelle veranschaulicht werden.
Dies auf Deutschland angewandt würde das bedeuten, dass man von einer städtischen Siedlung erst dann spricht, wenn die Einwohnerzahl über 2.000 liegt, andernfalls spricht man von einer "Landgemeinde".
In Deutschland wurde eine weitere Regelung zur statistischen Unterscheidung der Städte in so genannte Einwohnergrößenklassen vorgenommen, d.h.:
Städte mit einer Einwohnerzahl von 2.000 bis 5.000 gelten als Landstädte,
5.000 bis 20.000 gelten als Kleinstädte,
20.000 bis 100.000 gelten als Mittelstädte,
100.000 bis 1.000.000 werden als Großstädte bezeichnet,
Großstädte mit mehr als
einer Million Einwohner gelten wiederum als Millionenstädte.
Es gibt in Deutschland auch noch weitere statistische Regelungen und Erkennungswerte für Städte, die allerdings hier nicht noch extra angeführt werden sollen.
Die Stadt im geographischen Sinn ist eine Siedlung mit besonderen funktionalen, sozialgeographischen und physiognomischen (äußere Erkennungsmerkmale) Merkmalen:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Stadt als Weltstadt bezeichnet werden. Diese Bedingungen sind nach SCHULTZE (1959) und STEWIG (1964) festgelegt und gelten noch heute:
Funktionen Industrie/Handwerk/Bergbau; Handel/Verkehr; Verwaltung/Finanzwesen
oder Kultur/Volksbildung tätig,
es bestehen starke Verflechtungen mit dem Ausland, d.h. die Stadt verfügt über einen
internationalen Funktionsbereich,
Die allgemeine Beschreibung einer Stadt (Ermittelung einer "Normalstadt")
Im folgenden soll versucht werden eine "Normalstadt" anhand von verschiedenen Parametern zu ermitteln.
Diese "Normalstadt" soll als Vergleichsmaß für andere Städte dienen und wird durch Lageparameter, sowie durch die wirtschaftliche Parameter und Verkehrsparamter ermittelt:
Städte ab einer gewissen Größe weisen auch eine innere Struktur auf. Eine solche innere Gliederung kann auf die Einführung von Massenverkehrsmitteln zurückzuführen sein, genauso wie auf die Reaktion auf die Industrialisierung, aber genauso auf den Ballungsraum einer gewissen Kultur bzw. Altersgruppe.
Gliederungen von Städten nach den jeweils vorherrschenden Nutzungen (Funktionen der Raumeinheiten) bzw. Funktionsvergesellschaftungen (z.B. City, Gewerbegebiete, Einfamilienhausgebiete) werden als funktionale Stadtgliederungen bezeichnet. Die Nutzung von Raumeinheiten für bestimmte, beherrschende Funktionen ist auch das Gliederungsmerkmal der in der Planung bedeutsamen Flächennutzungspläne.
Die verschiedenen Funktionen einer Stadt
Versorgungsfunktionen, die mehr oder weniger für ein großes Stadt- und Ergänzungsgebiet zuständig sind.
allgemeine Verwaltungsfunktionen, die für eine bestimmt große Region zuständig ist.
Transportfunktionen, die an Umschlagsplätzen bzw. Knotenpunkten von Waren und Gütern oder Informationen geltend sind.
Spezialfunktionen, die unterschiedlich stark regional ausstrahlen, z.B. bestimmte Industrien mit spezifischem Markt- und Arbeitskräftepotential.
Punkte, die eine Stadt gliedern können:
Bodenpreisgefüge und Immobilienmarkt
selektive Migrationsströme
Gebäudekapazitäten und Nutzungsmöglichkeiten
Erschließungsgrad des Stadtgebietes
Verkehrstechnologien
planerische Beeinflussung durch Verwaltung, Großprojekte, etc.
Prozesse, die letzteren Punkte nach sich ziehen:
Komplexbebauung (zusammenhängende, vernetzte Bebauung) verdrängt Solitärbebauung (Einzelbebauung)
geschlossene Bebauung verdrängt offene Bauweise
Hochbau verdrängt Flachbau
Funktionen mit definierten marktwirtschaftlichen Erträgen verdrängen Funktionen ohne eindeutig definierte (d.h. direkt Abschöpfbahren) marktwirtschaftlichen Erträge. Ausnahmen sind Funktionen der öffentlichen Hand auf eigenen Grundstücken.
Tertiärwirtschaftiche Aktivitäten verdrängen Wohnnutzung - Wohnnutzung verdrängt Nutzungen des sekundären (Wirtschafts-)Sektors - der sekundäre Sektor verdrängt den primären.
Die sozialräumliche Städtegliederung
Die soziale Gliederung der Stadt bezieht sich unmissverständlich auf die sozialen Umstände der Bewohner und wie sie verteilt sind. Eines der bekanntesten Beispiele sei hier angeführt: "Die Arbeiter wohnen in großen Wohnvierteln etwas abseits der Stadt und die obere Sozialschicht in Rand- und/oder Kernbereichen der Stadt".
Literaturnachweise:
https://userpage.fu-berlin.de/~bressler/geoskript/siedl1.htm
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