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Die Träger der österreichischen Wirtschaftspolitik
Österreich ist bundesstaatlich in Länder gegliedert. Die Bundesverfassung legt für die Rechtsordnung der Länder gewisse Rahmenbedingungen fest.
Die Träger der Wirtschaftspolitik im gesetzgebenden Bereich sind Bund und Länder. Im vollziehenden Bereich sind es Bund, Länder und Gemeinden.
Für die wirtschaftspolitischen Aufgaben, sowie für die Steuer-, Sozial- und Währungspolitik ist der Bund zuständig. Die legislative Arbeit beruht auf den Regierungsvorlagen. Diese Regierungsvorlagen werden im Nationalrat behandelt. Für die ausführende Funktion sind die Bundesministerien zuständig, insbesondere das Bundesministerium für Finanzen. Dieses befaßt sich mit der Budget- und Steuerpolitik und dem Staatsschuldenwesen.
Sehr wichtig in der Wirtschaftspolitik ist die Österreichische Nationalbank, kurz ÖNB, die für die Preisstabilität des Schillings verantwortlich ist und auch andere währungspolitische Aufgaben übernimmt.
Die ÖNB ist rechtlich unabhängig. Bei ihrer Aufgabe, "Hüterin der Währung" zu sein, bekommt sie aber Unterstützung von der Regierung, dem Parlament und dem Sozialpartner. Die ÖNB muß laut Gesetz auf die Währungspolitik der Regierung Rücksicht nehmen, während das Parlament eine größere Staatsverschuldung verhindern muß.
Österreich betreibt seit 1976 eine Hartwährungspolitik¹, die eine Preisstabilität und damit auch eine Lohnstabilität garantiert. Der Schilling wird solange an die Deutsche Mark gebunden, solange dies für Österreich Vorteile mit sich bringt.
In keinem anderen Staat West- und Mitteleuropas ist das System der gesetzlichen Berufsvertretungen dermaßen ausgeprägt wie in Österreich, weshalb dieser Staat auch oft als "Kammernstaat" bezeichnet wird. Die Kammern fallen unter die Rubrik des öffentlichen Rechts und haben eine Pflichmitgliedschaft und eine Umlagenhoheit².
Es gibt aber auch Vereine mit freiwilliger Mitgliedschaft, wobei sich aber nur eine kleine Zahl derer mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik befaßt.
Der Schilling orientiert sich an der DM. Der Wert des Schillings ändert sich gegenüber der DM nicht.
Umlagen sind die Mitgliedsbeiträge, und die Hoheit bedeutet, daß die Kammern die Höhe der Beiträge beschließen.
Interessensvertretungen der Arbeitgeber
Die Wirtschaftskammer Österreich (= Handelskammer) vertritt die Interessen der gewerblichen Wirtschaft. Das Handelskammergesetz schuf eine Bundeskammer mit neun Kammern - jede Kammer für ein Bundesland.
Um den Außenhandel zu fördern, gibt es eine Außenhandelsorganisation. Sie ist auf allen wichtigen Märkten der Welt vorhanden.
Es gibt auch Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI), die Schulungen und Kurse für Unternehmer und Mitarbeiter veranstalten.
In der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, kurz PräKo, diskutieren die Präsidenten Land- und Forstwirtschaftliche Fragen. Mitglieder sind aktive und ehemals aktive selbständige Berufstätige und auch berufstätige Familienangehörige. Wegen der strengen Marktordnung hat die PräKo bei mehr als 40 Bundesgesetzen Mitspracherecht.
Die Vereinigung österreichischer Industrieller ist eine freiwillige Interessentsvertretung der Produktionswirtschaft, oder diese Unternehmen, die mit industriellen Methoden arbeiten. Auch Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und Großunternehmen sind Mitglied. Diese Vereinigung hat die Förderung des Interesses und das Verständnis für industrielle Fragen zum Ziel.
Der Verein sorgt für die Förderung der industriellen Entwicklung, regt gesetzliche Maßnahmen an, die im Interesse der Industrie sind, veranstaltet Beratungen und hält Beziehungen zu gleichartigen Organisationen aufrecht.
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