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Referat Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871

geschichte referate

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Balance von Unitarismus und Föderalismus:

Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.

Föderalismus:  Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses

MaB an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.

Bundesstaaten

o eigene Verwaltung

o      Justiz

o Kultur

Matrikularbeiträge ans Reich (für

Streitkräfte usw.)

Reich

o    Streitkräfte o         Zollwesen o Handel

o Verkehr

o Postwesen

Sonderrechte für Bayern und Württemberg

o      Recht auf Gesandtschaften

o Kriegsministerium

o Post und Bahnwesen

Die Verfassung von 1871:

BUNDESRAT

     wichtigstes Reichsorgan

   PreuBen  (⅔ des Landes u. der Bevolkerung) hat 17 von 41 Stimmen

o Vetorecht bei 14 Stimmen

   Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen

   Bundesrat MUSSTE zustimmen bei o verabschieden von Gesetzen o Auflosung des Reichstags

o Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser

Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze

REICHSTAG

     wenig Rechte

     alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts

o Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)

   Legislaturperiode: drei Jahre, ab 1888 fünf Jahre

     Wahlberechtigung aller Männer ab 25

     gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht

STAATSOBERHAUPT

 Deutscher Kaiser = ehem. Konig von PreuBen

 Repräsentanz nach auBen

     konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge abschlieBen

   erklärte mit Zustimmung des Bundesrats Krieg & Frieden

 Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte

     ernannte & entlieB Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere

REICHSKANZLER

     hochster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter

     einziger Minister des Reiches

 Vorsitzender des Bundesrats

     leitete die gesamte Verwaltung des Reichs

Probleme der Verfassung:

     keine echte Gewaltenteilung: Kaiser hat politische und militärische Führung inne

 Kanzler vom Kaiser voll abhängig

 Heer und Marine etablierten sich zur Nebenregierung" (Vortragsrecht beim Kaiser)

 Volksvertretung (Reichstag) nur schwache Stellung

     konstitutionelle Monarchie  keine parlamentarische Monarchie

Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zollen

 Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat

Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:

   schlechte Integration der Arbeiterschaft in die Politik

Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte

     viele nationale Minderheiten: Polen, Litauer, Dänen

 Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben

Polen & D nen wehren sich gegen Germanisierungspolitik

 Minderheitenschutz-Defizit in der Verfassung

Ausbreitung des Nationalismus

Außerdem:

   wirtschaftliche Verbesserung durch Vereinheitlichungen

o Einführung von HGB, StGB und BGB

     wachsende Einwohnerzahlen

Quellen: Cornelsen, Grundkurs Geschichte 12; Stark, Geschichte Grundkurs K12

Andreas Heilek, K12 am 01.12.2000

Die Prinzipien der Reichsverfassung von

(Buch Seiten 115 119)

Ausgangssituation:

     Bayern tritt Norddt. Bund bei

 Verfassung des Norddt. Bundes wird abgeändert

25 Einzelstaaten werden zu einem Bundesstaat: Deutsches Reich

Ziel der Verfassung war eine

Balance von Unitarismus und Föderalismus:

Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.

Föderalismus:  Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses

MaB an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.

Reichsgründung war nicht Erfolg des dt. Volkes, sondern PreuBens

     allerdings stimmten süddt. Fürsten zu

     formales staatsrechtl. Verhältnis beruhte auf Vertgen

     Bundesstaaten behielten die Staatshoheit über

o eigene Verwaltung

o      Justiz

o Kultur

   kleinere Staaten wie Bayern und Württemberg hatten Sonderrechte

o      Recht auf Gesandtschaften

o Kriegsministerium

o Post und Bahnwesen

   Bundesstaaten hatten starkes Einwirkungsmoglichkeit auf die Reichspolitik über den

Bundesrat

   beim Reich lag Verfügungsgewalt über

o    Streitkräfte o Zollwesen o Handel

o Verkehr

o Postwesen

   auBer Reservatrechte verboten dies

Einkünfte daraus flossen Reich zu

     allerdings reichte dieses Geld nicht (v.a. für Streitkräfte), deshalb

o , Matrikularbeiträge" durch Bundesstaaten

Bundesrat war wichtigstes Reichsorgan

PreuBen:

o 17 von 41 Stimmen

o 2/3 des Reichsgebietes und der Einwohner

o Vetorecht bei 14 Stimmen (Verfassungsänderung)

   Bayern, Württemberg und Sachsen zusammen auch Vetorecht

     Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen

   Bundesrat MUSSTE zustimmen bei o verabschieden von Gesetzen o Auflosung des Reichstags

o Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser

Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze

Reichstag wurde durch allgem. und gleiches Wahlrecht gewählt

   Bismarck wollte dadurch die Liberalen für das neue Reich gewinnen

     hatte wenig Rechte, weil Bundesrat zustimmen musste

     alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts (jährlich vorgelegt)

o Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)

   Legislaturperiode: 3 Jahre, ab 1888 fünf Jahre

     Wahlberechtigung aller Männer ab 25

     gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht

Staatsoberhaupt war der Deutsche Kaiser (Kaiser Wilhelm II.)

Konig von PreuBen

Repräsentanz nach auBen

     konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge (u.a. mit anderen Staaten)

abschlieBen

   erklärte mit Zust. des Bundesrats Krieg & Frieden

 Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte

     ernannte & entlieB Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere ohne Zust. anderer

Reichskanzler war hochster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter

   einziger Minister des Reiches

 Vorsitzender des Bundesrats

   leitete die gesamte Verwaltung des Reichs

     Bismarck war bis 1890 Reichskanzler

Probleme der Verfassung:

   keine echte Gewaltenteilung

Kaiser hat politische UND militärische Führung inne

 Kanzler vom Kaiser voll abhängig

 Chefs von Heer und Marine etablierten sich zur Nebenregierung"

 Vortragsrecht beim Kaiser

 Reichstag (Volksvertretung) nur schwache Stellung in der Verfassung

     konnte vom Bundesrat mit Zustimmung des Kaisers aufgelost werden

Gesetzesinitiative nur mit Zustimmung des Bundesrates

     konstitutionelle Monarchie  keine parlamentarische Monarchie

 Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zollen

 Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat

Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:

schwache Volksvertretung in der Politik war Grund für schlechte Integration der

Arbeiterschaft (die immerhin 20 30 % der Bevolkerung ausmachte)

Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte

In PreuBen lebten nationale Minderheiten: 2,4 Mio. Polen, 60 000 Litauer

80 000 Dänen in Schleswig

Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben

Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik und wollen das

Reich verlassen

Aufgrund des fehlenden Minderheitenschutzes in der Verfassung breitete sich

Nationalismus aus

   Wirtschaftl. Verbesserung durch Vereinheitlichungen

o Handelsgesetzbuch (HGB 1865), Strafgesetzbuch (StGB 1872), Bürgerliches

Gesetzbuch (BGB 1900) -> im wesentlichen heute noch gültig!

   wachsende Einwohnerzahlen:

o 1871: 41 Mio.

o 1914: 67 Mio.



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