Betriebstechnik | Biographien | Biologie | Chemie | Deutsch | Digitaltechnik |
Electronica | Epochen | Fertigungstechnik | Gemeinschaftskunde | Geographie | Geschichte |
Informatik | Kultur | Kunst | Literatur | Management | Mathematik |
Medizin | Nachrichtentechnik | Philosophie | Physik | Politik | Projekt |
Psychologie | Recht | Sonstige | Sport | Technik | Wirtschaftskunde |
Ähnliche Berichte:
|
Projekte:
|
Papers in anderen sprachen:
|
geschichte referate |
Balance von Unitarismus und Föderalismus:
Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus: Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses
MaB an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.
Bundesstaaten
o eigene Verwaltung
o Justiz
o Kultur
Matrikularbeiträge ans Reich (für
Streitkräfte usw.)
Reich
o Streitkräfte o Zollwesen o Handel
o Verkehr
o Postwesen
Sonderrechte für Bayern und Württemberg
o Recht auf Gesandtschaften
o Kriegsministerium
o Post und Bahnwesen
Die Verfassung von 1871:
BUNDESRAT
wichtigstes Reichsorgan
PreuBen (⅔ des Landes u. der Bevolkerung) hat 17 von 41 Stimmen
o Vetorecht bei 14 Stimmen
Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen
Bundesrat MUSSTE zustimmen bei o verabschieden von Gesetzen o Auflosung des Reichstags
o Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser
Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze
REICHSTAG
wenig Rechte
alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts
o Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)
Legislaturperiode: drei Jahre, ab 1888 fünf Jahre
Wahlberechtigung aller Männer ab 25
gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht
STAATSOBERHAUPT
Deutscher Kaiser = ehem. Konig von PreuBen
Repräsentanz nach auBen
konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge abschlieBen
erklärte mit Zustimmung des Bundesrats Krieg & Frieden
Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte
ernannte & entlieB Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere
REICHSKANZLER
hochster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter
einziger Minister des Reiches
Vorsitzender des Bundesrats
leitete die gesamte Verwaltung des Reichs
Probleme der Verfassung:
keine echte Gewaltenteilung: Kaiser hat politische und militärische Führung inne
Kanzler vom Kaiser voll abhängig
Heer und Marine etablierten sich zur Nebenregierung" (Vortragsrecht beim Kaiser)
Volksvertretung (Reichstag) nur schwache Stellung
konstitutionelle Monarchie keine parlamentarische Monarchie
Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zollen
Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat
Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:
schlechte Integration der Arbeiterschaft in die Politik
Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte
viele nationale Minderheiten: Polen, Litauer, Dänen
Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben
Polen & D nen wehren sich gegen Germanisierungspolitik
Minderheitenschutz-Defizit in der Verfassung
Ausbreitung des Nationalismus
Außerdem:
wirtschaftliche Verbesserung durch Vereinheitlichungen
o Einführung von HGB, StGB und BGB
wachsende Einwohnerzahlen
Quellen: Cornelsen, Grundkurs Geschichte 12; Stark, Geschichte Grundkurs K12
Andreas Heilek, K12 am 01.12.2000
Die Prinzipien der Reichsverfassung von
(Buch Seiten 115 119)
Ausgangssituation:
Bayern tritt Norddt. Bund bei
Verfassung des Norddt. Bundes wird abgeändert
25 Einzelstaaten werden zu einem Bundesstaat: Deutsches Reich
Ziel der Verfassung war eine
Balance von Unitarismus und Föderalismus:
Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus: Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses
MaB an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.
Reichsgründung war nicht Erfolg des dt. Volkes, sondern PreuBens
allerdings stimmten süddt. Fürsten zu
formales staatsrechtl. Verhältnis beruhte auf Verträgen
Bundesstaaten behielten die Staatshoheit über
o eigene Verwaltung
o Justiz
o Kultur
kleinere Staaten wie Bayern und Württemberg hatten Sonderrechte
o Recht auf Gesandtschaften
o Kriegsministerium
o Post und Bahnwesen
Bundesstaaten hatten starkes Einwirkungsmoglichkeit auf die Reichspolitik über den
Bundesrat
beim Reich lag Verfügungsgewalt über
o Streitkräfte o Zollwesen o Handel
o Verkehr
o Postwesen
auBer Reservatrechte verboten dies
Einkünfte daraus flossen Reich zu
allerdings reichte dieses Geld nicht (v.a. für Streitkräfte), deshalb
o , Matrikularbeiträge" durch Bundesstaaten
Bundesrat war wichtigstes Reichsorgan
PreuBen:
o 17 von 41 Stimmen
o 2/3 des Reichsgebietes und der Einwohner
o Vetorecht bei 14 Stimmen (Verfassungsänderung)
Bayern, Württemberg und Sachsen zusammen auch Vetorecht
Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen
Bundesrat MUSSTE zustimmen bei o verabschieden von Gesetzen o Auflosung des Reichstags
o Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser
Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze
Reichstag wurde durch allgem. und gleiches Wahlrecht gewählt
Bismarck wollte dadurch die Liberalen für das neue Reich gewinnen
hatte wenig Rechte, weil Bundesrat zustimmen musste
alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts (jährlich vorgelegt)
o Militärausgaben ausgenommen (machten 4/5 aus)
Legislaturperiode: 3 Jahre, ab 1888 fünf Jahre
Wahlberechtigung aller Männer ab 25
gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht
Staatsoberhaupt war der Deutsche Kaiser (Kaiser Wilhelm II.)
Konig von PreuBen
Repräsentanz nach auBen
konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge (u.a. mit anderen Staaten)
abschlieBen
erklärte mit Zust. des Bundesrats Krieg & Frieden
Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte
ernannte & entlieB Bundesbeamte, Reichskanzler Offiziere ohne Zust. anderer
Reichskanzler war hochster vom Kaiser ernannter Regierungsbeamter
einziger Minister des Reiches
Vorsitzender des Bundesrats
leitete die gesamte Verwaltung des Reichs
Bismarck war bis 1890 Reichskanzler
Probleme der Verfassung:
keine echte Gewaltenteilung
Kaiser hat politische UND militärische Führung inne
Kanzler vom Kaiser voll abhängig
Chefs von Heer und Marine etablierten sich zur Nebenregierung"
Vortragsrecht beim Kaiser
Reichstag (Volksvertretung) nur schwache Stellung in der Verfassung
konnte vom Bundesrat mit Zustimmung des Kaisers aufgelost werden
Gesetzesinitiative nur mit Zustimmung des Bundesrates
konstitutionelle Monarchie keine parlamentarische Monarchie
Mitspracherecht des Parlaments nur bei Handel, Verkehr, Zollen
Kriegserklärungen allein Sache von Kaiser und Bundesrat
Arbeiterfrage und nationale Minderheiten:
schwache Volksvertretung in der Politik war Grund für schlechte Integration der
Arbeiterschaft (die immerhin 20 30 % der Bevolkerung ausmachte)
Gewerkschaften wurden toleriert, hatten aber keinerlei Rechte
In PreuBen lebten nationale Minderheiten: 2,4 Mio. Polen, 60 000 Litauer
80 000 Dänen in Schleswig
Versuch Bismarcks, Deutsch zur Amtssprache zu erheben
Polen & Dänen wehren sich gegen Germanisierungspolitik und wollen das
Reich verlassen
Aufgrund des fehlenden Minderheitenschutzes in der Verfassung breitete sich
Nationalismus aus
Wirtschaftl. Verbesserung durch Vereinheitlichungen
o Handelsgesetzbuch (HGB 1865), Strafgesetzbuch (StGB 1872), Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB 1900) -> im wesentlichen heute noch gültig!
wachsende Einwohnerzahlen:
o 1871: 41 Mio.
o 1914: 67 Mio.
Referate über:
|
Datenschutz |
Copyright ©
2024 - Alle Rechte vorbehalten AZreferate.com |
Verwenden sie diese referate ihre eigene arbeit zu schaffen. Kopieren oder herunterladen nicht einfach diese # Hauptseite # Kontact / Impressum |