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Geschichtliche Entwicklung der Europäischen Union
Bereits im ausgehenden Mittelalter träumten Gelehrte von einem friedlich vereinten Europa. Doch jahrhundertelang wurde diese Vision vom Machtstreben der Monarchen, von nationalistischem Überlegenheitswahn und gegenseitigem Misstrauen geführt. So stand als Folge dieser Auseinandersetzungen und am Anfang des beispiellosen, nun über 50 Jahre währenden Einigungsprozesses in Europa, die größte Katastrophe, die der Kontinent jemals erlebt hatte. Europa fand sich nach den zwei verheerenden Weltkriegen politisch und wirtschaftlich am Boden zerstört.
In den Nachkriegsjahren gab es die
unterschiedlichsten Ansätze zur Heilung der Kriegsnarben. Viele europäische
Politiker, darunter auch der britische Premier Winston Churchill, hegten zu
diesem Zeitpunkt noch eine hehre Vision und forderten die Vereinigung Westeuropas
zu einem einzigen europäischen Staatengebilde.
Churchill spricht im September 1946 vor Zuhörern in der Züricher Universität.
In seiner Rede machte er den Vorschlag zur Bildung der 'Vereinigten
Staaten von Europa'.
Doch der Beginn des Kalten Krieges und das anhaltende Misstrauen gegenüber Deutschland durchkreuzten diese Pläne. So war es schließlich der wesentlich bescheidenere Europa-Plan des französischen Außenministers Robert Schuman und des Staatsbeamten Jean Monnet, der den ersten entscheidenden Schritt zur europäischen Integration ermöglichte.
Robert Schuman und Jean Monnet waren der Ansicht, Frankreich und Deutschland könnten ihre Gegensätze nur überwinden, wenn man ihnen wirtschaftliche Anreize zur Zusammenarbeit in Aussicht stellen würde. 1950 schlugen sie daher die Gründung einer gemeinsamen Behörde vor, die die Kohle- und Stahlindustrie in beiden Staaten kontrollieren und koordinieren sollte. Kohle und Stahl wurden nicht nur dringend für den Wiederaufbau benötigt. Eine Zusammenarbeit schien auch vielversprechend, um Vertrauen zwischen den Nationen zu schaffen: Man wollte gewährleisten, dass diese Ressourcen nicht erneut für die Produktion von Kriegsmaterial eingesetzt würden.
Die Teilnahme an den Verhandlungen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) stand von Anfang an auch anderen europäischen Ländern offen. Die Regierungen Belgiens, Italiens, der Niederlande und Luxemburgs nahmen diese Möglichkeit wahr und unterzeichneten schließlich neben Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland 1951 den Vertrag von Paris. Nach dessen Ratifizierung trat die EGKS am 25. Juli 1952 offiziell in Kraft.
Im Juni 1955 beschlossen die Außenminister der sechs Staaten Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg Chancen einer weitergehenden wirtschaftlichen Integration zu erörtern. Bereits im März 1957 führte dieses Unternehmen zu zwei bemerkenswerten Abkommen. In Rom unterzeichnen die 'Sechs die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die als die 'Römischen Verträge' bekannt geworden sind. Dabei ist die Bedeutung der EAG als geringer einzuschätzen, da die nationalen Regierungen weiterhin die Kontrolle über ihre Atomprogramme behielten. Die EWG hingegen steckte sich hohe Ziele. Dazu gehörten der Abbau von Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedsstaaten und die Schaffung gemeinsamer Zollbeschränkungen für Länder, die nicht der EWG angehörten sowie die Einrichtung einer gemeinsamen Politik zur Unterstützung der Landwirtschaft.
EWG und Euratom
Zu Beginn des Jahres 1958 treten die Römischen Verträge in Kraft. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) nehmen in Brüssel ihre Tätigkeit auf. Die drei Gemeinschaften EWG, Euratom und die Europäi
sche Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) haben zwei gemeinsame Organe: den Gerichtshof und die Parlamentarische Versammlung.
Im Juli 1967 wurden die drei Institutionen EWG, EGKS und
EAG unter dem gemeinsamen Dach der Europäischen Gemeinschaft (EG) gebündelt.
Die Umsetzung der im EWG-Vertrag festgehaltenen Vorhaben kam unterdessen zügig
voran. So gelang bereits 1968 die Vollendung der Zollunion. |
Viele Briten gingen gegen einen EG-Beitritt
auf die Straße. Als jedoch der enorme wirtschaftlichen Erfolg der EWG deutlich
wurde, nahm die britische Regierung 1961 Verhandlungen über einen Beitritt auf.
Diese Pläne scheiterten jedoch 1963 und 1967 am Veto des französischen
Präsidenten Charles de Gaulle.
Erst mit der Wahl Georges Pompidous und dem Rücktritt de Gaulles im Mai 1969
kam neue Bewegung in die europäische Integration. Im Dezember 1969 ebnete ein
Gipfeltreffen der Regierungschefs im niederländischen Den Haag den Weg für
Beitrittsverhandlungen mit Dänemark, Großbritannien, Irland und Norwegen.
Ferner einigte man sich auf die Einrichtung eines permanenten
Finanzierungssystems für die EG und auf eine erweiterte außenpolitische
Zusammenarbeit ihrer Mitglieder.
Im Januar 1972 wurden schließlich die Beitrittsverträge der vier Bewerberländern unterzeichnet. Dänemark, Großbritannien und Irland wurden zum 1. Januar 1973 planmäßig aufgenommen. Die Bürger Norwegens hingegen stimmten in einer Volksabstimmung gegen einen Beitritt. Erst Jahre später sollten drei weitere Staaten EG-Mitglieder werden: 1981 Griechenland und 1986 - nach achtjährigen Verhandlungen - Spanien und Portugal.
Vor allem in Großbritannien gab es weiterhin eine starke Oppositionsbewegung gegen die EG-Mitgliedschaft. Zwar sprach sich 1975 in einem Referendum eine Mehrheit für deren Fortbestand aus. Doch nichtsdestotrotz begann die Labour-Regierung zähe und langjährige Nachverhandlungen mit den anderen EG-Staaten über die Bedingungen ihrer Mitgliedschaft. Im Mittelpunkt stand der Vorwurf, die britischen Beiträge seien unverhältnismäßig hoch. Diplomatische Tauziehen dieser Art - um Ausgaben für und Einnahmen aus den Töpfen der EG - lähmten den politischen Einigungsprozess deutlich.
Die wichtigsten Fortschritte während der 80er Jahre erzielte die EG auf dem Weg zum europäischen Binnenmarkt. Am 14. Juni 1985 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande in Schengen ein Übereinkommen Schengener Abkommen über den schrittweißen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und zur Einführung des freien Personenverkehrs für die Angehörigen der Unterzeichnerstaaten, aller anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowie von Drittländern. Beigetreten sind: Italien (1990), Spanien und Portugal (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995), Schweden, Finnland und Dänemark (1996).
Unter Führung ihres Vorsitzenden Jacques Delors legte die Europäische Kommission im Dezember 1985 auf ihrem Gipfeltreffen in Mailand mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) einen Plan vor, dem zufolge fast alle Handelsbarrieren bis zum 31. Dezember 1993 abgeschafft werden sollten. Diese Zielvorgabe zur Errichtung eines europäischen Binnenmarkt beschleunigte bereits seit langer Zeit notwendige Reformen in der EG und intensivierte die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder.
EEA
Trat am 1. Juli 1987 in Kraft, bedeutete eine weitere Verklammerung der Gemeinschaften und der Organisationsformen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit. Vieles verdankt die EWG dem Präsidenten der Kommission, Jaques Delors, der die EEA und die Wirtschafts- und Währungsunion vorbereitete. Die EEA setzte das Ziel, mit konkret benannten Fortschritten auf dem Weg zur Europäischen Union weiter zu gehen.
Binnenmarkt
Im Zentrum der EEA stand die Vollendung des Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992.
Grundsäulen des Binnenmarktes sind die vier Freiheiten, die für einen großen gemeinsamen Markt von 373 Millionen Menschen in allen fünfzehn EU-Staaten gelten sollen:
1. Freier Personenverkehr
2. Freier Warenverkehr
3. Freier Dienstleistungsverkehr
4. Freier Kapitalverkehr
Die Währungsunion
Neben der Herstellung des Binnenmarktes zeigte sich, dass eine einheitliche Wirtschafts- und Währungspolitik eine einheitlichen Währung fordert. Im Juni 1989 legte Jacques Delors einen Dreistufenplan zur Schaffung einer solchen Union vor.
Mehrheitsentscheidungen
Um den Binnenmarkt zu erreichen, wurden für Beschlüsse im Ministerrat Mehrheitsentscheidungen eingeführt. Bei besonders sensiblen Themen hielten die Mitgliedstaaten jedoch am Prinzip der Einstimmigkeit fest.
Parlament
Es wurden die Mitwirkungsrechte des Parlaments durch das 'Verfahren der Zusammenarbeit' gestärkt und neue Politikbereiche in das Vertragswerk mit aufgenommen (darunter die Regional- und Strukturpolitik, die Forschungs- und Technologiepolitik, die Sozialpolitik und Umweltpolitik).
EPZ
Ferner wurde den drei Gründungsverträgen ein neuer Vertragsteil mit dem Titel ,,Vetragsbestimmungen über die europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik'' hinzugefügt, der die Verfahren der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) bestätigte und ergänzte.
1. Februar: Abschluss aller Ratifizierungsverfahren und Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union. Der Vertrag von Maastricht trat am 1.November 1993 in Kraft.
Am 12. Juni 1994 entschieden sich die Österreicherinnen und Österreicher bei einer Volksabstimmung mit 66 Prozent Zustimmung für den EU-Beitritt ihres Landes. Seit dem 1. Jänner 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union und damit der größten übernationalen Staatengemeinschaft mit 373 Million Menschen zwischen Kreta und dem Polarkreis. D.h. die EU ist weit größer als zum Beispiel die USA mit ihren rund 250 Millionen Bewohner.
15. Dezember 1995:Der Europäische Rat den 1. Januar 1999 als Termin für den Übergang zum 'Euro'. 1. Januar 1999 Der Euro wird offiziell eingeführt. Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien führen den Euro als offizielle Währung ein. Zum 1. Januar 2002 als allgemeines Zahlungsmittel in allen EU-Staaten außer Großbritannien, Schweden und Dänemark, beschlossen. Am 1. Februar 2003 trat der Vertrag von Nizza in Kraft. Einstimmige Beschlüsse sind in den meisten bedeutenden Angelegenheiten wie Vertragsänderungen oder der Aufnahme neuer Mitglieder in die Union die Regel. Bei Einstimmigkeitsbeschlüssen und den seltenen Beschlüssen mit einfacher Mehrheit haben alle Mitgliedstaaten je eine gleichgewichtige Stimme.
Wird jedoch mit qualifizierter Mehrheit beschlossen, sind die Voten je nach Landesgröße gewichtet. Dabei wird es auch bleiben, wenn gemäß dem Vertrag von Nizza weitere Politikbereiche für Mehrheitsentscheidungen geöffnet werden. Allerdings setzt der Vertrag für diese Mehrheitsbeschlüsse neue Hürden: Nicht nur die Stimmenmehrheit von 62 Prozent muss gewährleistet sein, auch die Mehrheit der Länder muss zustimmen. Wenn ein Land dies beantragt, muss zusätzlich geprüft werden, ob die zustimmenden Länder insgesamt auch ein Mehrheit der EU-Bevölkerung ausmachen. Dies soll verhindern, dass bevölkerungsreichen Länder automatisch eine Mehrheit erzielen.
Die Integration der ost- und mitteleuropäischen Beitrittsländer in die Europäische Union ist das Mammutprojekt der Gemeinschaft für die nächsten Jahre. Zwölf Staaten haben die Mitgliedschaft in der EU beantragt, davon zehn aus Osteuropa. Auf dem Gipfel in Kopenhagen einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU mit zehn Anwärter-Staaten über deren Aufnahme in die Europäische Union. Zum 1. Mai 2004 werden Polen, Ungarn, Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Zypern und Malta aufgenommen. Mit der Türkei sollen Ende 2004 Gespräche über einen Beitritt beginnen. Ab 2008 könnten außerdem Rumänien und Bulgarien dazukommen. Die Beitrittsländer versprechen sich von der Zugehörigkeit zur EU einen wirtschaftlichen Aufschwung. Dagegen fürchten die jetzigen EU-Grenzregionen unabsehbare Folgen für den angespannten Arbeitsmarkt.
Das Recht, politische Entscheidungen zu treffen, teilt sich in der EU zwischen den nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten und den so genannten 'supranationalen' Organen der EU auf. Deren wichtigste sind: das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, der Ministerrat (Rat der Europäischen Union), der Europarat und der Europäische Gerichtshof.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde 1952 gegründet und hat seinen Sitz in Luxemburg. Er ist die letzte Instanz bei allen Rechtsfragen der EU und setzt sich aus 15 Richtern und acht Generalanwälten zusammen.
Sowohl Richter als auch Staatsanwälte werden von den Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt. Aus jedem Land der EU muss ein Richter vertreten sein. Der Gerichtshof hat einen Präsidenten, den die Richter aus ihrer Mitte wählen. Seit 1994 ist dies der Spanier Gil Carlos Rodriguez Iglesias.
Seit seiner Gründung durch den EG-Vertrag 1967 tagt der Ministerrat (eigentlich: Rat der Europäischen Union) dreimal jährlich in den Monaten April, Juni und Oktober. Der Rat besteht aus den jeweils für ein Sachgebiet zuständigen Ministern der einzelnen Mitgliedsstaaten. Den Ratspräsidenten stellt das Land, das für ein halbes Jahr den EU-Vorsitz innehat. Der Ministerrat ist das wichtigste gesetzgebende Organ der EU. Gesetzesentwürfe der Kommission werden auf den Treffen des Rates unterzeichnet und auf diese Weise angenommen - oder wieder verworfen. Der Rat hat also eine entscheidende Schlüsselstellung innerhalb der EU: Mit seinen Beschlüssen sorgt er für eine Abstimmung der nationalen Politiken in den unterschiedlichsten Bereichen. Schließt auch internationale Abkommen mit andern Staaten und internationale Organisationen.
Die Europäische Kommission:
Ist gewissermaßen die Regierung der Europäischen Gemeinschaft und wird von den EU-Ländern in gegenseitigem Einvernehmen für jeweils fünf Jahre ernannt. Sie handelt im Interesse der Gemeinschaft und darf von keinem Land Weisungen entgegen nehmen. Als Sprecherin der Gemeinschaft vertritt sie diese nach innen und außen. Ihre 20 Kommissare unterliegen ausschließlich der Kontrolle durch das Europaparlament bzw. den EU-Rat. Der Präsident der EU-Kommission (derzeit Jaques Santer (LUX)) ist - neben dem Ratspräsidenten - der höchste Vertreter der EU-Behörden und vertritt die Gemeinschaft beispielsweise bei den Gipfeltreffen der sieben mächtigsten Industriestaaten.) Sie hat eingeschränkte Rechtssetzungskompetenzen und wacht über die Einhaltung und Anwendung der EU-Verträge und des EU-Rechts. Gegen Verfehlungen schreitet sie ein und ruft notfalls den Europäischen Gerichtshof an.
Die Abgeordneten tagen in Straßburg und Brüssel und können die Kommission kontrollieren, aber nicht wählen. Das Parlament muss dem Budget der Gemeinschaft und allen wichtigen Assoziationsabkommen und Beitrittsverträgen der EU zustimmen. Seine Abgeordneten werden seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten eines Landes richtet sich nach dessen Einwohnerzahl. Mit Inkrafttreten der Beschlüsse von Maastricht wurde das Europäische Parlament in weiten Bereichen aufgewertet. Es erhält in etlichen Bereichen weitere Mitbestimmungsrechte und kann die Kommission auffordern, Vorschläge auszuarbeiten. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission müssen in Zukunft auch vom Parlament bestätigt werden. Derzeit hat Josè Marie GIL-ROBLES (F) den Vorsitz.
Der 1949 gegründete Europarat hat seinen Sitz in Straßburg und ist die älteste der europäischen Einigung dienende Organisation. Nach dem Beitritt, der damaligen Tschechoslowakei und Polens umfasst er zur Zeit 26 Mitgliedsstaaten. Andere Länder Zentral- und Osteuropas können ebenfalls aufgenommen werden, wenn sei strengen Kriterien des Europarates für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfüllen. Österreich ist seit 1956 Mitglied. Anders als die EU ist der Europarat eine zwischenstaatliche Organisation. Obwohl er theoretisch für alle politischen Bereiche (auch für Verteidigung) zuständig ist, widmet er sich Aufgaben, die seinem größeren Flexibilität und seinem breiteren Mitgliederkreis besonders entsprechen: Demokratie, Menschenrecht, Rechtsstaatlichkeit, soziale und kulturelle Zusammenarbeit, Rechtsvereinheitlichung, Umweltstandards, etc.
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