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Hexen
Einleitung
Im Spätmittelalter und in der beginnenden Neuzeit war das Christentum schon weit verbreitet, doch waren die Menschen in einer Vorstellungswelt von Dämonen und Geistern gefangen, in der sich der alte, heidnische Aberglaube erhielt. Der Teufel als mächtiger Gegenspieler Gottes war genauso präsent wie eine große Anzahl an Dämonen.
Der Glaube an Hexen und Magie war im Volk tief verwurzelt- und dies sollte noch einige Zeit so bleiben.
Bereits im 14. Jahrhundert, in einer Zeit, als die Pest über Europa zog und ganze Landstriche auslöschte, festigte sich der Glauben der Menschen, dass böse Mächte Einfluss auf das tägliche Leben nehmen. Doch nicht nur für Krankheiten wurden "Übermächte" beschuldigt. Auch für alltägliche, total lächerliche Sachen (naturwissenschaftliches Wissen fehlte) suchte die damalige Gesellschaft Sündenböcke.
Nicht selten wurde damals der Vorwurf erhoben, jemand hätte durch einen Wetterzauber das Feld des Nachbarn verwüstet.
Doch schwerwiegende Anschuldigungen gegen vermeintliche Hexen war der Pakt mit dem Teufel, die Anrufung von Dämonen, die Teilnahme am Hexensabbat, Kindsmord oder der Hexenflug.
Hexen wurde vorgeworfen Flugsalben aus Krötenspeichel herzustellen, mit deren Hilfe sie auf Besen, Mistgabeln oder Ahnlichem zum Hexensabbat fliegen konnten. Den Hexensabbat stellte sich die damalige Bevölkerung als große Orgie vor, bei der der "Fürst der Finsternis" angebetet und in unmoralischen und obszönen Riten verherrlicht wurde. Auch sollten die Hexen sich verwandeln können, sei es nun in einen anderen Menschen oder ein Tier.
Hexerei fiel in denselben Bereich wie Ketzerei, das heißt, das sich Abwenden und Verleugnen von Gott als dem einzigen und wahren Schöpfer, das mit dem Tode bestraft wurde.
Im 15. Jahrhundert waren es noch geistliche Gerichte, die die hochnotpeinlichen Befragungen durchführten. Durch die Einführung des inquisitorischen Strafverfahrens hatten die Ankläger ein Mittel in der Hand, um gegen Zauberei, Magie und Satanskult vorzugehen. Verdächtige konnten alleine auf Grund von Gerüchten vor Gericht gestellt werden.
Um den Angeklagten zu verurteilen war es notwendig, dass entweder zwei Zeugen aussagten, oder der Angeklagte selbst musste die Tat gestehen. Um ein solches Schuldgeständnis zu bekommen, war den Inquisitoren beinahe jedes Mittel recht, Folterungen waren an der Tagesordnung. Die Vollstreckung des Urteils passierte meist am Scheiterhaufen, wo die Angeklagten bei lebendigem Leib verbrannt wurden, doch einige enthauptete oder erwürgte man noch bevor sie den Scheiterhaufen besteigen konnten.
Die überwiegende Mehrzahl der Menschen, die als Hexen verurteilt und auch verbrannt oder hingerichtet wurden, waren Frauen. Nicht nur weil viele Frauen als Medizinerinnen oder Heilkundlerinnen tätig waren, auch unverheiratete oder verwitwete Frauen wurden verdächtigt einen Pakt mit dem Teufel geschlossen zu haben, außerdem wurden Frauen für moralisch ungefestigte und sexuell zügellose Wesen gehalten, die den Verlockungen des Teufels nicht widerstehen konnten.
Der Einfluss Martin Luthers, die Bewegung der Reformation; erhöhte die Anzahl der Hexenprozesse. Langfristig gesehen jedoch führten Reformation und die darauf folgende Gegenreformation der katholischen Kirche zu einer positiven Veränderung der Hexenproblematik. Durch die Aufklärung, die zunehmende Verbreitung des Christentums und die Betonung der Macht Gottes über Satan gingen der Glaube an Magie und Dämonen immer mehr zurück. Die letzten Hexenprozesse in Österreich fanden Mitte des 18. Jahrhunderts statt, danach sind nur noch Anklagen wegen Aberglaubens überliefert.
Hexen, darunter verstand man seit dem 15. Jahrhundert klassisch definiert,
"Personen vornehmlich weiblichen Geschlechts, die einen Pakt mit dem Teufel geschlossen haben, um mit dessen Hilfe den Mitmenschen Schädigungen zuzufügen, die untereinander eine ketzerische Sekte bilden, die an dem unter dem Vorsitz des Teufels stattfindenden nächtlichen Hexensabbat teilnehmen, die sich zu diesem Sabbat mit teuflischer Hilfe in schnellem Flug durch die Lüfte hinbegeben, die endlich untereinander und mit dem Teufel geschlechtliche Unzucht verüben."
Das Bild der historischen Hexe entspricht noch weitgehend unserem Bild, das wir von Hexen haben, was wir zum Beispiel anhand von Märchen prüfen können.
Der Name "Hexe" wurde erst verhältnismäßig spät gebräuchlich, in manchen Gegenden hat er sich überhaupt nicht durchgesetzt. Österreichische deutschsprachige Quellen sprechen meist von 'Unholdinnen" oder "Zauberinnen".
Zur Ausbildung des Sammelbegriffs "Hexe" kommt es erst im Spätmittelalter.
Die vier wichtigsten Beschuldigungen waren der Schadenzauber, der Teufelspakt, die Teufelsbuhlschaft und die Teilnahme am Hexensabbat.
Beim Vorwurf des Schadenzaubers, das Maleficiums, stand die Kunst des Wettermachens im Mittelpunkt.
Die Wetterzauberei war besonders in den ländlichen Gegenden gefürchtet und war dort oft der Mittelpunkt der Verfahren.
Ein Teil der Maleficien beinhaltete auch die Anschuldigung, dass Hexen bei Männern Impotenz erzeugen können, sowie Unfruchtbarkeit und Krankheiten bei Mensch und Tier (Vieh). Auch wilde Tiere und Haustiere konnten von Hexen krankgemacht oder umgebracht werden, entweder durch eine Berührung oder einen bösen Blick. Kühe waren das beliebteste Ziel der Hexenkunst.
Das Milchstehlen wurde vielen Hexen nachgesagt. Sie nahmen dabei einen Melkeimer zwischen die Beine, steckten ein Messer oder irgendein Werkzeug in die Wand, riefen den Teufel an und baten ihn aus einem bestimmten Hause Milch zu stehlen, und schon floss aus der Wand Milch in ihren Eimer.
Auch das massenhafte Auftreten von tierischen Schädlingen führte man auf die Hexen zurück.
Voraussetzung jedes Schadenzaubers war ein Pakt zwischen der Hexe und dem Teufel.
Das häufigste Zeichen für diesen Vertrag mit dem Teufel war das Hexenmal, das der Teufel seiner Anhängerin bei der ersten Teilnahme am Hexensabbat einbrannte. Hexenmale waren Warzen, Narben, Leberflecken, die bei Einstichen nicht bluteten.
Man ging davon aus, dass der Teufelspakt meistens mit der Teufelsbuhlschaft, d.h. durch den Geschlechtsverkehr zwischen Teufel und Mensch, besiegelt wurde. Die mit dem Teufel gezeugten Kinder nannte man Wechselbälger. Auf Jahrmärkten wurden Missgeburten und Krüppel vorgeführt, die der Teufel gezeugt haben sollte.
Seit dem 16. Jahrhundert gehörte die Teilnahme am Hexensabbat zum festen Bestandteil des Hexenwesens.
Vor dem Flug zum Sabbatplatz salbte die Hexe ihren Körper mit der Hexensalbe ein, deren Bestandteile Kinderhackfleisch, Mohn, Judenkirsche, Schierling, oder auch Kinderschmalz, Fünffingerkraut, Nachtschatten und Fledermausblut waren. Es gab die verschiedensten Zubereitungen, doch zwei Bestandteile enthielt jede Hexensalbe, nämlich Kräuter, die nervliche Reaktionen hervorrufen können, und Körperteile eines Kindes.
Nachdem die Hexe ihren Körper und den Besen mit der Hexensalbe eingerieben hatte, sprach sie eine Beschwörungsformel und flog durch den Kamin zum Hexensabbat. Gelegentlich benutzte sie auch einen Bock als Flugobjekt.
Die Hexenverfolgungen in Europa konzentrieren sich weitgehend auf den Zeitraum von 1550 bis 1650, zeitgeschichtlich das Zeitalter der Renaissance. Es ist eine Zeit des sozialen Umbruchs, der Revolution und der Entstehung des Kapitalismus. Das Zeitalter der Hexenprozesse ist vor allem das Zeitalter der Vollendung des Absolutismus.
Die Zeit vor dem Ausbruch des Hexenwahns, ca. von 1000 bis 1500, wird als Hoch- oder Spätmittelalter bezeichnet. Der Hexenwahn ist also nicht dem "finsteren Mittelalter" zuzuordnen, sondern dem Beginn der Neuzeit.
Die Gründe für die Verfolgung sind vielfältig: Kirchenspaltung, das Aufkommen von "Häresie" und "Ketzerei", die wachsende Zahl an der Redlichkeit des Klerus zweifelnden Gläubigen und die Veröffentlichung des Hexenhammers.
Ca. 1000 beginnt der Kampf der Kirche gegen die Katharer in Frankreich, nach deren Lehre nicht Gott, sondern der Teufel die Welt geschaffen hat.
Ca. 1500 Die Verbrennung wird in Nordfrankreich und in Deutschland die übliche Strafe für Ketzer.
Der Zauberwahn ist im Volk und auch unter den Theologen weit verbreitet. Es besteht jedoch noch keine genaue Vorstellung vom Hexenwesen.
Kreuzzug gegen die Albigenser, einer Ketzersekte in Südfrankreich.
Papst Gregor IX. richtet neben den Bischofsgerichten Inquisitionsgerichte ein, deren Aufgabe das Auffinden, Überführen und Hinrichten von Ketzern war.
Das Mittel der Folter wird als legitimes Mittel des Inquisitionsprozesses anerkannt.
Der Hexenbegriff des 15. Jahrhunderts wird gebräuchlich, jedoch fehlt die Vorstellung der typischen weiblichen Hexe.
Papst Innozenz VIII. erlässt seine "Hexenbulle". Es ist das erste Dokument der Hexenliteratur, das durch die Erfindung des Buchdrucks in der Bevölkerung weit verbreitet wird.
Heinrich Institoris und Jacob Sprenger veröffentlichen den "Malleus maleficarum", den Hexenhammer. Sie initiieren die Hexenverfolgung und spitzen sie vor allem auf das Bild der Frauen zu.
1500 - 1700 Höhepunkt der Hexenverfolgungen. Massenhafte Vernichtung der Hexen in allen Teilen Europas.
Letzte öffentliche Hexenhinrichtung in der Schweiz und so auch das Ende der Hexenprozesse in Europa.
Die Hexenprozesse sind unmittelbar aus den Inquisitionsprozessen hervorgegangen, d.h., die Verfahrensgrundsätze der Inquisition wurden übernommen, außerdem war das Erscheinen des Hexenhammers - durch die Erfindung des Buchdrucks massenhaft verbreitet - eine wichtige Grundlage auf die Zuspitzung des Hexenprozesses auf Frauen.
Institoris und Sprenger stuften die Hexerei als Sonderverbrechen ein, was den Beschuldigten nur noch eine geringe Chance bot, sich der Bestrafung zu entziehen. Sonderverbrechen der damaligen Zeit waren zum Beispiel Verrat, Verschwörung oder Raubmord. Bei Verbrechen dieser Arten galten andere Bestimmungen bezüglich der Schuldanzeichen, der Dauer und Intensität der Folter und der Aussagen von Zeugen und Denunziation.
In einem mittelalterlichen Strafverfahren hatte die Folter dem Angeklagten die Möglichkeit gegeben, sich durch die überstandene Folter von dem Verdacht zu reinigen. Im Hexenprozess wurde die Folter zum Mittel, die Schuld zu beweisen. Doch durfte man erst zum Mittel der Folter greifen, wenn ein Indiz gegen den Angeklagten vorlag.
Es gab kaum ein Mittel, dem Verdacht zu entgehen, noch weniger Möglichkeiten gab es, sich aus den Krallen eines Richters zu befreien, wenn man einmal in das Verfahren hineingeraten war.
Nicht alle Indizien waren von gleicher Wertigkeit. Die von einem zum Tode Verurteilten vorgebrachte Denunziation hatte die größte Bedeutung, denn im Anblick des Todes hielt man selbst eine Hexe für aufrichtig.
Für die Beibehaltung ihrer Denunziation bot man der Hexe die Zusage, dass sie in diesem Fall nicht lebendig verbrannt, sondern zuvor möglichst schmerzlos getötet werden würde. Die Verurteilten wurden teilweise enthauptet oder vom Scharfrichter, schon auf dem Scheiterhaufen stehend, erwürgt.
Da es sich bei der Hexerei um ein schwer nachweisbares Verbrechen handelte, hielt man es für ausreichend, wenn eine Vermutung für die Schuld des Angeklagten bestand.
Mit Einsetzen der Hexenprozesse sprach man auch Beschuldigten das Zeugenaussagerecht zu, so dass die unter der Folter erbrachte Denunziation als vollwertig anerkannt wurde. Da man davon ausging, dass jede Hexe am Hexensabbat teilnimmt, also mit vielen anderen Hexen zusammentrifft, suchte man die sogenannten Mittäter durch die Geständnisse herauszufinden. Aus Verzweiflung und unsagbaren Schmerzen heraus nannten die Verurteilten angebliche Teilnehmer des Hexensabbats. Angefeindete oder beneidete Personen wurden sicher bevorzugt berücksichtigt. Im 17. Jahrhundert, zum Höhepunkt des Wahns, war kein Mensch mehr seines Lebens sicher.
Im Hexenprozess, dessen Mittelpunkt nicht ein tatsächlich verübtes Delikt war, sondern lediglich die Vermutung über die Einstellung einer Person, benötigte das Gericht zusätzliche Hilfsmittel neben den Indizien, die geeignet waren, die Voraussetzungen zur Anwendung der Folter zu schaffen. Dies war die Aufgabe der Hexenproben. Ursprünglich nur als ergänzendes, wenn auch schwerwiegendes Indiz gedacht, übernahmen die Hexenproben bald die Rolle des Beweises.
Verschiedenste Hexenproben wurden angewandt, die Wasserprobe, die Nadelprobe oder auch die Wiegeprobe. Bei der Wasserprobe wurde die Angeklagte mit zusammengebundenen Händen und Füßen dreimal ins Wasser geworfen. Das Gericht wachte darüber, ob die Angeklagte schwamm oder unterging. Schwamm sie auf dem Wasser, war sie schuldig, ging sie unter, war sie unschuldig. Man ging davon aus, dass Hexen leichter sind als gewöhnliche Menschen. Es ist wohl unnötig zu erwähnen, dass viele Unschuldige bei diesem Verfahren starben, indem sie ertranken.
Auch die Wiegenprobe hatte ihren Ursprung in der Vorstellung, dass Hexen und Zauberer leichteren Gewichts seien. Stand das Gewicht nicht im rechten Verhältnis zu Größe und Körperform, war die Angeklagte schuldig.
Die am häufigsten und längsten angewandte Hexenprobe war die Nadelprobe. Die Haut wurde auf Unregelmäßigkeiten, Warzen, Narben oder Leberflecken untersucht, die als Hexenmale galten. Da die Vorstellung bestand, dass diese Stelle schmerzunempfindlich sei und nicht blute, wenn man hineinsticht, brauchte man dies nur zu tun, um einen Beweis zu erhalten.
Hexenprozesse und Hexenverfolgungen können nicht losgelöst von Staat und Kirche der frühen Neuzeit gesehen werden. Die Hexenverfolgungen dienten dem Staat als Mittel der Disziplinierung.
Nicht nur im staatlichen Bereich, sondern auch im kirchlichen Machtkampf wurden die Hexenverfolgungen als Mittel der Disziplinierung eingesetzt. Kirche und Staat gingen hier Hand in Hand.
Sowohl Protestanten, als auch Katholiken gingen gegen Hexen vor, was die Funktion der inneren Stabilisierung haben sollte. Das Aufrichten eines Feindbildes sollte die wahren Christen einen.
Während der Religionskriege blühte der Hexenwahn.
Häufig wird auch die These vertreten, dass die finanzielle Bereicherung bei den Hexenprozessen eine wichtige Rolle spielte. Hexenprozesse waren ein einträgliches Geschäft für Richter, Henker, Notare, Folterknechte und auch für die Landesherren. Bis 1532 war es üblich, das Vermögen der Verurteilten zu konfiszieren, unabhängig davon, ob Erben vorhanden waren oder nicht. Der größte Teil der Güter fiel den Landesherren zu. Nach dem Verbot der Konfiskation 1532 änderte sich allerdings in der Praxis nicht viel.
Es wäre falsch der Kirche die alleinige Schuld am Hexenwahn und an der Hexenverfolgung zu geben. Die Rechtsprechung und die Exekution des Gesetzes vollziehen weltliche Gremien.
Der Wandel in der strafrechtlichen Interpretation vollzieht sich erst während der Aufklärung.
Joseph II erarbeitete mit seinen Beamten das erste Strafgesetzbuch, die "Josephina", das die theokratische Staatsidee in der Rechtsprechung ausklammert (1787). Damit ist einer Anklage der Vorwurf des Verbrechens wegen Hexerei und Zauberei entzogen.
Maria Theresia, die in ihrer "Constitutio Criminalis" (1768) der "Zauberey, Hexerei, Wahrsagung und dergleichen" sieben Seiten widmete, sieht im Hexenglauben nur "sehr viel Einfalt und noch mehr Ignoranz".
Mit dem Hexenhammer begann die Massenverfolgung der Hexen. Die Autoren vertraten die Ansicht, es sei die ärgste Häresie, nicht an die Hexen und ihre Werke zu glauben. Beide waren zuvor in der Ketzerinquisition tätig gewesen und verfügten über die entsprechenden Erfahrungen. Durch sie ist der Hexenprozess endgültig von den Verfahrensweisen der mittelalterlichen Ketzerinquisition geprägt worden. So unmenschlich die mittelalterliche Ketzerverfolgung auch gewesen ist, der Hexenwahn der Neuzeit übertraf sie noch in grauenhafter Weise.
Anfangs wollten die Inquisitoren keine Hexen und Zauberer verhören, da sie dies von ihrer Aufgabe, Häretiker zu verurteilen, abhalten würde. Hexerei wurde nicht als Häresie gesehen, doch man machte sie dazu, indem man Dinge wie den Hexensabbat und die Verehrung des Teufels erfand. Erst als die Hexerei als Häresie angesehen wurde, begannen die großen Hexenverfolgungen.
Indem die Kirche Hexen verfolgte, verwurzelte sie unter den Gläubigen ein unmenschliches Verhältnis zur Frau, blinde Vorurteile, den Glauben an Teufelei, allgemeines Misstrauen und Verdächtigungen, Härte und Grausamkeit, Gleichgültigkeit gegenüber menschlichen Leiden, Verrat und Denunziantentum.
Das Ketzertum ist fast so alt wie die christliche Kirche. Im Unterschied zum Heiden bekennt sich der Ketzer als Christ. Er verneint aber wesentliche von denjenigen Lehren, die für einen katholischen Christen vorgeschrieben sind. Er fügt sich nicht den Vorschriften der katholischen Kirche. Der Ketzer wurde als schlimmer angesehen als der Heide, da der Heide im Unglauben verharrt, aber der Ketzer einen Irrglauben vertritt.
In der Antike und im Mittelalter gab es den Ausdruck "Ketzer" noch nicht, man sprach in diesem Falle von Häretikern.
Der Ketzer will keine Veränderung der Gesamtkirche, er will kleine wesentliche Dinge ändern. Vielfach trug das Ketzertum dazu bei, dass die katholische Kirche ihre Lehren klar formulierte. Häresie wurde von der Kirche als bewusste Leugnung der katholischen Glaubensartikeln und offene und hartnäckige Verteidigung falscher Ansichte angesehen.
Häresien waren vorwiegend volkstümliche Bewegungen wie die Waldenser, die Humiliaten, die Hussiten und die Lordallenbewegung, dessen geistiger Vater John Wyclif war.
Häresie ist stets eine Opposition gegen die herrschende Kirche, die aus Furcht, ihre Macht zu verlieren, bestrebt ist, sie mit allen Kräften zu vernichten.
Ein wichtiger Ursprung der Häresien war die Ausbeutung der Bevölkerung durch die Kirche. Die Kirche begann, soziale Ungleichheit zu heiligen, rief die Leidenden und Unterdrückten dazu auf, sich mit ihrer Lage abzufinden und versprach ihnen dafür eine Belohnung nach dem Tode.
Wer einen persönlichen Gegner oder Konkurrenten loswerden wollte, konnte diesen als Ketzer denunzieren und hatte damit eine gute Chance, ihn für immer loszuwerden. Obendrein konnte der Denunziant auf eine Belohnung hoffen. Wer einen anderen als Ketzer anklagte, tat dies meist nicht um seine Seele zu retten, sondern weil es dabei etwas zu holen gab. Selbst das Papsttum kam soweit, dass es politische Widersacher zu Ketzern erklärte.
Für die Bestrafung von Ketzern war zunächst der jeweilige Bischof zuständig. Als das Ketzertum eine Massenerscheinung wurde, betraute der Papst eigene Bevollmächtigte. Den päpstlichen Inquisitoren wurde sogar das Mittel der Folter erlaubt.
Bei der Befragung der Verdächtigen war der Inquisitor nicht nur auf das physische Druckmittel der Folter angewiesen, er übte vor allem psychischen Druck aus.
Der Angeklagte hatte kein Recht zu erfahren, wer ihn angeklagt hatte und welche konkreten Beschuldigungen gegen ihn erhoben worden waren.
Ziel der Verhöre war das Geständnis. Ohne Geständnis gab es keine Rettung der Seele, keine Versöhnung mit der Kirche, ohne Geständnis gab es auch keine Verurteilung, außerdem nannte der Beschuldigte ohne Geständnis meist auch keine Namen von Mitschuldigen.
Die Inquisition wurde geschaffen, um die Häresien nicht mit den Mitteln der Überzeugung, sondern mit den Mitteln der Gewalt zu verfolgen und auszurotten. Der organisierte Terror, das war das wundertätige Mittel, mit dessen Hilfe die Kirche ihre Position zu halten und zu festigen versuchte.
Die Kirche behauptete, wenn sie ihre Opfer den grausamsten Folterungen unterzog, sie auf Scheiterhaufen verbrannte und ihnen ohne Begründung die unsinnigsten Verbrechen andichtete, dass sie auf diese Weise die unsterbliche Seele der Menschen rette und ihnen so die jenseitige Glückseligkeit sichere.
Die Richter
Als oberstes Haupt der Inquisition galt der römische Papst.
Das Inquisitionstribunal unterlag keiner Zensur und Kontrolle.
Die Inquisitoren wurden vom römischen Papst ernannt und waren nur ihm alleine verantwortlich. Die Inquisitoren waren mit nahezu unbegrenzten Rechten und Vollmachten ausgestattet. Niemand außer dem Papst konnte sie wegen dienstlicher Vergehen aus der Kirche ausschließen.
Die Inquisitoren wurden vor allem von zwei Mönchsorden gestellt, den Dominikanern und Franziskanern.
Die Inquisitoren wechselten mit den Päpsten.
Im 14.Jahrhundert begann man zu den Inquisitoren Juristen zu ernennen, die die Aufgabe hatten, die Anschuldigungen und Urteile so zu formulieren, dass sie der weltlichen Gesetzgebung nicht widersprachen. Diese Juristen dienten als Schirm für die Gesetzlosigkeiten der Inquisitoren, sie deckten deren Verbrechen.
Die Inquisition galt als das höchste Organ des Staates, ihr mussten geistliche wie weltliche Behörden gehorchen.
Hexerei wurde gerne als Erklärung von sonst nicht zu erklärenden Unglücksfällen, wie der plötzliche Tod eines Kindes, das Misslingen einer gewöhnlichen Arbeit, die plötzliche Erkrankung oder der Verlust eines Haustieres, herangezogen.
Die Frage ist, warum man das eigene Missgeschick oder Unglück mit der bösen Absicht einer dritten Person, einer Hexe, erklärt. Schaut man sich die Hexenbeschuldigungen genauer an, so stellt man fest, dass die beschuldigte Hexe selten eine Fremde war. Meist stammte sie aus der Nachbarschaft oder lebte im selben Dorf. Sie stand oft in einer persönlichen Beziehung zum sogenannten Hexenopfer.
Hexerei war ein Vorgang, der sich in den Köpfen der Hexenbeschuldiger abspielte, der nichts mit dem realen Verhalten der Frauen zu tun hatte. Es war oft das eigene schlechte Gewissen, das die Richtung wies, in der man nach der Ursache für das erlittene Unglück suchen musste.
Eine Hexe konnte man, wie einen Häretiker nur durch Denunzianten ausfindig machen, daher förderte die Kirche mit allen Mitteln das Denunziantentum. Denunzianten erhielten Vergebung für ihre Sünden und auch finanzielle Zuwendungen.
Oft waren es Bettlerinnen, die verurteilt wurden. In der damaligen Zeit waren viele Frauen arm und baten die Leute der Nachbarschaft um Almosen. Schickten die Nachbarn nun die Frau weg, vielleicht hat sie auch noch eine Verwünschung in ihrer Wut gemurmelt bevor sie weiterging, dann geschah nach Vorstellung der Bevölkerung bald darauf ein Unglück. Die Menschen, die die Bettler also wegschickten plagte ihr schlechtes Gewissen, so dass sie befürchteten, die Hexe wird sich nun an ihnen rächen. Sie interpretierten nun alles als Zeichen ihrer Rache, und so wurde diese Frau immer mächtiger und dämonischer. Sie hatte nichts mehr gemein mit der armen, alten, hilflosen Frau, die sie war, als sie an die Türe klopfte. In der Vorstellung der Hausherren war sie nun zur Hexe geworden.
Hexerei ist also kein Schaden, den eine Hexe erzeugt hat, sonder das Ergebnis menschlicher Vorstellung, indem ein Schaden entweder durch Angst selbst erzeugt wird oder ein zufälliges Ereignis, das als von der Hexe hervorgerufen interpretiert wird.
Mit dem Verbrennen der Hexe wurden die Aggressionen und Angste der unbarmherzigen Hausherren ausgelöscht. Sie fühlten sich nicht mehr verfolgt, zumindest bis zum nächsten unmoralischen Verhalten seinerseits.
In der Bevölkerung herrschte eine Atmosphäre des Schreckens, des Terrors und der Unsicherheit, die eine Welle von Denunzianten erzeugte. Die Menschen glaubten sich durch die Anklage anderer selbst vor einer Beschuldigung schützen zu können.
Die Folter
Das Fehlen von Zeugen bei einer Anklage führte nicht zu einem Freispruch mangels Beweises, sondern man bestand auf ein Geständnis des Angeklagten.
Wenn ein freiwilliges Geständnis während des Verhörs nicht erfolgte, wurde die Angeklagte der peinlichen Befragung, der Folter, unterworfen.
Die Folter selbst begann außerhalb er Folterkammer mit der Drohung, die Marter einzusetzen. Daraufhin wurde die Gefangene in die Folterkammer überführt, ausgekleidet, festgebunden, und man schnitt ihr die Haare ab. Die Tortur wurde in fünf Graden durchgeführt, wobei strikt darauf zu achten war, dass die Angeklagte nicht schon bei der Folter zu Tode kam.
Man begann die Tortur gewöhnlich mit der Daumenschraube, indem man den Angeklagten entblößte, anband und dessen Daumen in Schrauben brachte, diese langsam zuschraubte und die Daumen quetschte. Half dieses nichts, so nahm man die Beinschrauben oder spanischen Stiefel, durch die Schienbein und Waden glattgepresst wurden, nicht selten bis zur Zersplitterung der Knochen. Um nicht vom Jammergeschrei der Gefolterten gestört zu werden steckte ihnen der Scharfrichter oft ein Kapistrum in den Mund, das das Schreien unmöglich machte.
Der nächste Grad der Folterung war der Zug oder die Expansion. Dem Angeschuldigten wurden hierbei die Hände auf den Rücken gebunden und an diese ein Seil befestigt. An diesem Seil wurde der Angeklagte dann frei in der Luft schwebend an der Decke oder einer Leiter gemächlich hochgezogen, bis die Arme verdreht über dem Kopfe standen, worauf man ihn mehrmals rasch hinabschnellen ließ, um ihn anschließen langsam wieder hinaufzuziehen. Bekam man auch dann noch kein Geständnis, so hing man dem Gefolterten, um die Glieder noch ärger und qualvoller auseinander zu recken, schwere Gewichte an die Füße und ließ ihn so eine halbe, oft eine ganze Stunde und noch länger hängen, legte ihm oft noch die spanischen Stiefel an.
Bracht auch diese Foltermethode noch kein Geständnis, so träufelte man dem Beschuldigten brennenden Schwefel oder brennendes Pech auf den Körper oder hielt ihm brennende Lichter unter die Arme oder die Fußsohlen oder andere Teile des Körpers. In diesem letzten Stadium der Folter kam es auch vor, dass den Angeklagten die Arme und die Schulterknochen ausgebrochen wurden.
Schwangere Frauen und Kinder unter 14 Jahren sollten von der Folter verschont bleiben, woran man sich jedoch nicht immer hielt. Frauenspezifische Foltermethoden waren keine zu erkennen.
Auf der Folterbank wurden die Verdächtigten so lange gestreckt, bis die Muskeln in den Gliedmaßen, im Brustkorb und im Unterleib rissen.
Bei dieser Foltermethode gab es je nach Schwere des Deliktes drei Vollzugsstufen. Bei den Verhören des ersten Grades wurden die Arme- und Schultergelenke ausgerenkt.
Beim zweiten Grad wurden die Knie-, Hüft- und Ellbogengelenke langsam gestreckt, die beim dritten Grad voneinander gelöst wurden.
Der Verhörte war nach dem zweiten Verhör schon entstellt, doch nach dem dritten Verhör war er gänzlich zerrissen oder gelähmt, so dass eine Lebensfunktion nach der anderen aussetzt.
Eine Foltermethode, die für Ketzer; Hexen und Zauberer bestimmt war, war der Rost oder Grill. Man fesselte das Opfer auf ein eisernes Bettgestell, fettete ihm die Füße und Beine ein und stellte ein Kohlebecken darunter. Der Körper schmorte in der Glut, und wenn die Knochen sichtbar wurden, griffen die Folterknechten zu ihren Feuerzangen, mit denen sie den Angeklagten Fleischstücke aus deren Körper rissen.
Man weiß nicht, warum die Vernichtung der Hexen ausgerechnet in die frühen Neuzeit, der Zeit ungeheuren gesellschaftlichen Wandels, fiel.
Das 16. Jahrhundert ist gekennzeichnet durch eine schwere Wirtschaftskrise. Frauen wurden in die Heimindustrie und Manufakturen gedrängt.
Gründe für die Krise waren, dass die Feudalherren ihre Forderungen zunehmend anhoben und gleichzeitig aber Unsummen für verschwenderische Hofhaltung aufgegeben wurde. Aus Amerika wurde viel Gold und Silber nach Europa gebracht, was eine inflationäre Entwicklung auslöste, das Preisniveau von Ware und Leistung erhöhte sich.
Mit der europäischen Expansion und dem Entstehen des Weltmarktes waren wichtige Bedingungen für den Übergang vom Feudalismus zum Kapitalismus geschaffen.
Faktoren zur Entstehung des Kapitalismus waren:
Steigende Bevölkerungszahlen, Verstädterung, Nachfrage nach Massengütern, die der feudale, um Bedarf orientierte Markt, nicht sättigen konnte
Entstehen des Weltmarktes
Sprunghaftes Steigen des Geldumlaufs
Wissen war nun allen Volksschichen verfügbar, nicht nur dem Klerus, wie es im Mittelalter üblich gewesen war. Die Bildungsrevolution führte zur Alphabetisierung und dem Aufbau eines Schulsystems. Ihren Ausdruck fand die Bildungsrevolution in der Begründung der modernen Wissenschaft. Die wichtigsten Vertreter waren Galileo Galilei, Johannes Kepler, William Harvey, der Entdecker des Blutkreislaufes, Giordano Bruno, sowie auch Kopernikus.
Die Übergänge von den magischen Geheimwissenschaften zur Naturwissenschaft waren in der Zeit der Reformation durchaus mit großer Angst verbunden.
Das Ablasswesen, bei dem Sündenvergebung käuflich und das Fegefeuer umgehbar war, war bis zur Reformation weit verbreitet. Dadurch, dass die Steuern immer drückender wurden und sich nicht jeder seine Sündenvergebung leisten konnte, entstanden zahlreiche Sekten und andere religiöse Bewegungen. Um den Zusammenbruch der hierarchischen Struktur der Kirche zu verhindern, begann die Inquisition.
Durch die Reformation und die darauffolgende Gegenreformation war die Lehre der katholischen Kirche nun klarer umrissen, der Ablassmissbrauch verboten und der Amterkauf nicht mehr erlaubt.
Die konfessionellen Auseinandersetzungen führten dazu, dass sich viele Menschen mit kirchlicher Lehre befassten. Jede Konfession bemühte sich um ihre Anhänger. Eine Verchristlichung des alltäglichen Lebens wurde erreicht. Kirchliche Trauung wurde eingeführt und die Registrierung von Geburt, Hochzeit und Tod durch die Kirche wurde Pflicht. Die Trennung in Erlaubtes und Unerlaubtes wurde durch die neue Moral vollzogen.
Frauen waren minderbemittelte Geschöpfe der Gesellschaft. Sie waren vom öffentlichen Wirken in Politik, Wirtschaft und Kultur ausgeschlossen. Die Aufgabe der Frauen war es Kinder zur Welt zu bringen, so für eine gesicherte Nachfolge zu sorgen, und die Kinder möglichst gut zu erziehen.
Darum waren die Frauen, die sich für Medizin interessierten und sich selber Fähigkeiten aneigneten, um Schmerzen zu lindern, oder sogar Krankheiten gezielt zu heilen, der Gesellschaft suspekt, da zur damaligen Zeit noch niemand wusste, wie ein menschlicher Körper eigentlich von innen aussieht oder diverse biologische Vorgänge ablaufen.
Viele Frauen, die als Hexen verbrannt wurden waren Hebammen. Hebammen wussten, wie sie Schmerzen lindern konnten, außerdem kannten sie sich mit dem weiblichen Körper sehr gut aus. Da jedoch diese Weisheiten dem Großteil der Bevölkerung nicht bekannt waren, stellten die Hebammen etwas Besonderes dar, das irgendwie Angst einflösste. Zu viel Wissen war in der damaligen Zeit nicht gewünscht, es konnte zum Verhängnis werden.
Einerseits war die Bevölkerung froh, dass es diese heilkundigen Frauen gab, andererseits wurden sie auch gleich verantwortlich gemacht, wenn etwas nicht so funktionierte wie es geplant war. Starb ein Kind während oder unmittelbar nach der Geburt so war das sofort die Schuld der Hebamme.
Besonders zu Beginn der Hexenprozesse, als diese sich aus den Ketzerprozessen herauslösten, sind auch Männer als Zauberer hingerichtet worden. Nach dieser kurzen Phase waren eindeutig in ganz Europa mehrheitlich Frauen Opfer der Hexenprozesse. Die Mehrheit der von den Hexenprozessen erfassten Frauen waren alt, wobei der Beginn des Alters im frühneuzeitlichen Europa bereits bei 40 Jahren anzusetzen ist. Die Hexenjäger suchten sich bevorzugt alte Frauen aus, da sie den Weg des geringsten Widerstandes suchten, und sie diesen bei den älteren Frauen auch fanden.
Im Verlauf der Hexenverfolgungen wurden zunehmend auch jüngere Frauen verurteilt.
Die Zuspitzung der Hexenverfolgung auf Frauen glaubt man aus der Frauenfeindlichkeit der Kirche heraus erklären zu können.
Die Autoren des Hexenhammers gaben an, dass sich das lateinische Wort femina (Frau) aus dem spanischen Wort fe (Glaube) und dem lateinischen Wort mina (weniger) zusammensetzt; was soviel heißen würde, dass die Frauen die Weniger - Glaubenden wären.
Ein weiterer Grund warum gerade die Frauen verfolgt wurden war, dass der Teufel als traditionell männliches Wesen angesehen wird, und daher ist es einsichtig, dass es ihm besonders leicht fällt Frauen in seinen Bann zu ziehen und zu verführen. Natürlich zeigte der Teufel als Mann auch mehr Interesse an Frauen als an Männern.
Doch es reicht nicht aus, die Hexenverfolgung nur mit der Frauenfeindlichkeit der Kirche zu begründen, denn die Bevölkerung hat ja die Hexenverfolgung unterstützt.
Man glaubt dies mit der Angst vor der Frau erklären zu können. Die Hexenangst sei die Angst der Männer vor der weisen, kräuterkundigen und nicht dem Patriarchat unterwerfenden Frau.
Den Beweis für die These von der mächtigen, weisen Frau, deren Macht Männer fürchten mussten, erhält man, wenn man bedenkt, wie viele Hebammen verbrannt worden waren.
Man vertrat die Meinung, dass Frauen der Macht der Macht der Männer und der modernen Wissenschaft im Wege standen.
Hebammen wurden deshalb verdächtigt mit dem Teufel einen Pakt geschlossen zu haben, da man sie als besonders geeignet dafür ansah, einen der wichtigsten Bestandteile der Hexensalbe zu beschaffen, nämlich ein neugeborenes, ungetauftes Kind. Zudem bestand auch noch die Gefahr, dass sie das Neugeborene dem Satan weihen, ohne dass die Eltern davon Kenntnis hatten.
In der Theorie der Hexe als Bettlerin erkennt man, dass die Hexe gegenüber dem Beschuldiger gesellschaftlich untergeordnet gewesen sein muss.
Die als Hexen beschuldigten Frauen waren meist sehr arm. Die neuen wirtschaftlichen Entwicklungen - Gier nach Landbesitz, Preiserhöhungen und Ausdehnung der Städte - zerstörten die Tradition der gegenseitigen Hilfe.
Auch Menschen mit körperlichen Defekten waren hexereiverdächtig, doch nicht so sehr wegen ihres Gebrechens, sondern weil sie dadurch auf Almosen angewiesen waren. Ausschlaggebend für den Hexereiverdacht war nicht so sehr das Aussehen, sondern die soziale Lage.
Das Mittelalter gehört zum Zeitalter des Feudalismus, wo die Sozialstruktur nur ein einfaches Oben und Unten kannte.
Am Ende des 12. Jahrhunderts ging die Bewirtschaftung der Fronhöfe immer weiter zurück.
Im 13. und 14. Jahrhundert dehnte sich die handwerkliche Produktion aus. Die Frauen vom 13. bis 15. Jahrhundert aller Gesellschaftsschichten hatten relativ viel soziale und rechtliche Bewegungsfreiheit. Während im 16. Jahrhundert Frauen aus fast allen qualifizierten Berufen vertrieben wurden, sie durften auch keine öffentlichen Amter bekleiden und konnten nicht als Bevollmächtigte vor Gericht auftreten.
Im 16. Jahrhundert kam es zu einer schweren Wirtschaftskrise, die zu einer zunehmenden Armut auf dem Lande führte.
Besonders im 16. Jahrhundert waren Frauen von ökonomischen Umwälzungsprozessen betroffen, die in hohem Maße zu einer Verelendung gerade der älteren Frauen führten. Rechtlich und familiär ungesichert, waren sie zunehmend auf die Hilfe anderer angewiesen, die sie aber aufgrund der Wirtschaftskrise und der zunehmenden Armut, größtenteils nicht mehr bekommen konnten. Dies ist der soziale Hintergrund dafür, wie Frauen in die Situationen getrieben wurden, die schließlich zu einer Hexenbeschuldigung führen konnten. Die Hexenbeschuldigung traf ganz normale Frauen, die durch ihre soziale Not in diese Situation kamen. Es war keine machtpolitische Intrige, auf Frauenfeindlichkeit begründet, die gezielt bestimmte Gruppen ausgesucht hätte, um diese zu vernichten.
Die als Hexen verurteilten Frauen haben keinerlei gemeinsamen Kennzeichen, das sie als Hexen ausmachen würde, es sei denn ihre sozial niedrige Stellung und die Tatsache, dass sie Frauen waren.
Ab Mitte des 17. Jahrhunderts tritt das Phänomen auf, junge Männer ohne festen Wohnsitz oder Angehörige sogenannter unehrlicher Berufe (Schinder, Abdecker) als "Hexer" oder "Zauberer" anzuklagen.
Man stellte sich vor, dass die Hexen auf dem Hexensabbat, der meist auf einem Berg oder einer verdächtigen Erhebung in der näheren Umgebung stattfand, dem Teufel niedrige Verehrungen erweisen und mit dem Rücken zu ihm tanzen. Um Mitternacht wird das traditionelle Mahl eingenommen, bei dem solche von den Hexen bevorzugte Leckerbissen verzehrt werden, wie Kröten, Leber, Herzen und Fleisch ungetaufter Kinder. Danach folgt eine Orgie, bei der die Hexen und der Teufel sich der schamlosen Unzucht hingeben. Der Hexensabbat endet mit der schwarzen Messe, bei der der Teufel den christlichen Gottesdienst nachäfft, auf das Kreuz spuckt und es mit Füssen tritt.
Der Teufel prägte die Vorstellungswelt der Menschen der frühen Neuzeit. Der Teufel, der einst ein gefallener Engel war, wurde erst im 14. Jahrhundert der Gegenspieler Gottes, eine Art Gegen-Gott. Entsprechend hatte sein Außeres nun Gott genau entgegengesetzte Züge. Er war ein schwarzer Mann mit Hörnern; Körper und Wuchs lagen zwischen dem eines Menschen und demjenigen eines Bockes, an Händen und Füßen hatte er lange reißende Krallen.
Der Teufel wurde auf dem Sabbat verehrt. Seit dem 14. Jahrhundert nimmt der Sabbat immer stärker die Gestalt eines umgekehrten Gottesdienstes an, als schwarze Messe.
Der Teufel stellt die lebendige Verkörperung des Bösen dar. Der Teufel und seine Helfer, die ebenfalls gefallenen Engel waren, strebten immer und überall danach die Gläubigen auf seine Seite zu ziehen, ihre Seelen zu besitzen. Den Sündern, die ihm ihre Seelen verkauft haben, kann er alle möglichen Genüsse verschaffen und sie mit der Macht ausstatten, anderen zu schaden. Er kennt die Gedanken der Menschen.
Der Teufel des Mittelalters hatte noch ganz andere Züge als der der frühen Neuzeit hatte. Der Teufel des Mittelalters war gemütlich, und man konnte ihn mit etwas "Bauernschläue" überlisten; der Teufel der frühen Neuzeit dagegen wurde zur Existenzbedrohung.
Menschen, die man für vom Teufel besessen hielt, fielen so gut wie nie einer Verfolgung zum Opfer. Man bemühte sich sogar um das Wohl dieser Menschen, die auch hier wieder vorwiegend Frauen waren.
Wenn man annimmt, dass der Teufel mächtiger ist, als die Hexe, so müsste man gerade von diesen besessenen Personen Angst haben, was aber nicht zutraf. Den Teufel versuchte man niemals zu bekämpfen.
Hexe und besessene Frau waren völlig verschiedene Personen, wobei Besessene häufig andere für ihren Zustand verantwortlich machten, diese beschuldigten, ihnen die Besessenheit angehext zu haben, worauf diese nicht selten als Hexen angeklagt und verurteilt wurden.
Die junge Frau, die seelisch gestört war, Krämpfe, Starrheit, veränderte Stimme und Mimik zeigte, galt als besessen, und man versuchte sie zu heilen. Die alte Frau, die chronisch misstrauisch und zu gelegentlichen Schimpftiraden geneigt war, die in ihrer armseligen Hütte dahinvegetierte, verdächtigte man als Hexe, sie wurde gefoltert und hingerichtet.
Die Besessenen leben in der Überzeugung, dass ihre Seele von einem Teufel, der in sie hineingefahren ist, gefesselt und unterdrückt wird.
Häufige Symptome der Besessenheit waren: Krämpfe, Starrheit, Taubheit, Stummheit, Blindheit und Luftschlucken.
Gebrechliche, missgebildete oder stark verhaltensauffällige Kinder galten als vom Teufel mit einer Frau gezeugte Kinder.
Der typische Wechselbalg wurde allgemein als klein und hässlich, mit einem dicken Kopf und kleinen Händen beschrieben. Diese kleine Missgestalt wurde durchschnittlich 12 Jahre alt. Ihm wurde eine ungeheure Gefräßigkeit nachgesagt, vier oder fünf Mütter reichten nicht aus, um ihn zu ernähren. Diese Anzeichen weisen auf Krankheitsbilder wie Kretinismus oder Rachitis hin.
Die Wechselbälger galten als von Dämonen ausgewechselte Kinder.
Noch im 14. Jahrhundert lässt sich ein e gewisse Toleranz gegenüber Behinderten in der Bevölkerung feststellen. Doch als schließlich im 16. und 17. Jahrhundert die Hexen - und Teufelsvorstellungen zu dominieren begannen änderte sich die Einstellung zu den behinderten Kindern. Diese wurden weiterhin als Wechselbälger bezeichnet, aber sie galten nicht mehr als von Dämonen ausgetauschte Kinder, sondern als Früchte des Geschlechtsverkehrs einer Frau mit dem Teufel.
Luther glaubte an Hexen und befürwortete ihre Verbrennung.
Die Hexenverfolgungen wüteten in protestantischen Gebieten eher noch schlimmer als in katholischen Gegenden, zumindest anfänglich.
Auch Thomas von Aquin und Johannes Calvin forderten noch zum Kampf gegen die Hexen auf.
Das auslösende Moment für die Reformation waren die kirchlichen Missstände, besonders das Ablaßunwesen.
Luthers Lehre, die auch von Calvin vertreten wurde, breitete sich rasch aus, doch wurde gegen protestantische Organisationen und Einrichtungen in der Gegenreformation vorgegangen.
Wenn man die historische Bücher der verschiedensten Epochen durchblättert stößt man unwillkürlich auf die Frage: Gibt es nicht gewisse Verbindungen zwischen den Scheiterhaufen der mittelalterlichen Inquisition und den Krematorien der faschistischen Konzentrationslager, zwischen den mittelalterlichen Hexenprozessen und der Hexenjagd, die seinerzeit von McCarthy und seinen Mitarbeitern betrieben wurde?
Unsichtbare Fäden verbinden die Gegenwart mit der Vergangenheit. Die deutschen Faschisten griffen bewusst auf Traditionen des Katholizismus zurück, die ihnen für ihre Zwecke geeignet erschienen, so u.a. auf die Ordenstradition
Quellen:
Grigulevic J.R. , Ketzer-Hexen-Inquisitoren, Geschichte der Inquisition; Band 1, Akademie - Verlag Berlin, 1976
Valentinitsch Helfried, Hexen und Zauberer, Leykam - Verlag, Graz, 1987
Blauert Andreas, Ketzer, Zauberer, Hexen, Die Anfänge der europäischen
Hexenverfolgungen, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1990
Heinemann Evelyn, Hexen und Hexenangst, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, September 1989
Hexen und Rechtsprechung vom Mittelalter bis heute, Ausstellungskatalog der Expo
Stationen 2, Spuren der Vergangenheit, Bausteine der Zukunft
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