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Österreich und die EU
Die Mitlgiedsländer sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und Portugal.
Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe wahrgenommen. Oberstes Organ der EU ist der Ministerrat (Rat der Europ. Union), der sich aus je einem Vertreter (Fachminister) der Regierungen der Mgl.staaten zusammensetzt.
Als Exekutive fungiert unter Leitung eines Präsidenten die Kommission der EU, die (seit 1995) aus 20 Mgl. besteht, welche von den Regierungen der Mgl.staaten im gegenseitigen Einvernehmen für vier Jahre ernannt werden; Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien entsenden jeweils zwei Mgl., die restl. Staaten jeweils ein Mitglied.
Diese EU-Kommissare sind für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich verantwortlich z.B. Verkehr, Umwelt, Finanzen, Landwirtschaft). Das Europäische Parlament wird direkt gewählt und hat Befugnisse bei der Gesetzgebung, der Kontrolle und der Verabschiedung des Haushalts. Dem Europäischen Gerichtshof als Judikative der EU obliegt zur Sicherung und Wahrung des Rechts die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Daneben bestehen der Europäische Rechnungshof, der Europäische Rat und zahlr. beratende Ausschüsse.
Die von den Außen-Min. der Mgl.staaten in der 1986 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte niedergelegte Zielsetzung basiert auf einem Einigungsprogramm, das über Zollunion, gemeinsamen Binnenmarkt, Schaffung eines weiterentwickelten Europäischen Währungssytems und die Europäische Politische Zusammenarbeit die Verwirklichung der polit. Union anstrebt.
Ende 1991 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Mgl.staaten auf einen Stufenplan zur Realisierung der Europ. Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU); Am 7.2. 1992 wurde daraufhin der Maastrichter Vertrag (Vertrag über die Europ. Union) unterzeichnet. In 3 Stufen sollen u.a. das Europ. Währungssytem ausgebaut und die Außen-, Sicherheits-, Rechts-, Sozial- und Wirtschafts-politik aufeinander abgestimmt werden. Nach Erfüllung bestimmter finanz- und wirtschaftspolit. Konvergenzkriterien durch die Mgl.staaten soll frühestens zum 1.1. 1997 die Europ. Zentralbank gegründet werden, am Ende des Stufenplans steht die Einführung einer gemeinsamen Europ. Währung frühestens zum 1.1. 1999. Eine zusätzl. Dimension gewinnt die EU durch die Zusammenarbeit mit der EFTA (Einführung des Europäischen Wirtschaftsraums zum 1.1. 1993) und das noch offene Verhältnis zu den osteurop. Staaten.
Im Zuge der europ. Einigungsbewegung seit Ende des 2. Weltkrieges wurde 1952 die Europ. Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) von Belgien, der BR Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gegründet. 1957 wurden mit den Römischen Verträgen die Europ. Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europ. Atomgemeinschaft (EURATOM) eingerichtet; der EWG oblag v.a. die Schaffung eines gemeinsamen Agrarmarktes, während die EURATOM die friedl. Nutzung der Kernenergie vorantreiben sollte. 1967 wurden die Institutionen der drei Gemeinschaften miteinander verschmolzen, so daß für alle drei (de jure weiterbestehenden) Gemeinschaften gemeinsame Organe geschaffen wurden. Mit dem erfolgten Abbau der Binnenzölle und dem Aufbau eines gemeinsamen Außenzolltarifs konnte die Grundlage für eine Zollunion zum 1.1. 1970 gelegt werden. 1973 konnte die ursprüngl. Sechsergemeinschaft um Dänemark, Großbritannien und Irland erweitert werden, 1981 trat Griechenland bei, Spanien und Portugal kamen 1986 hinzu, Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 Mgl.staaten.
Das Verhältnis Österreichs zu der EU bekam durch das Binnenmarktprogramm eine zentrale Bedeutung. Allerdings war die EU-Frage kein rein wirtschaftliches Thema, auch politische Zusammenhänge fielen stark ins Gewicht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Österreich in den Marshall-Plan eingebunden. Damit war eine weltpolitische West-Orientierung gegeben. Der Beitritt zum Europarat (1956) ermöglichte eine frühe Teilnahme des mitt-lerweile neutralen Staates an der europäischen Zusammenarbeit. Die Neutralität verwehrte die Möglichkeit, der 1957 gegründeten EWG beizutreten, weil diese langfristig auch politische Gemeinsamkeiten anstrebte. So unterzeichnete Österreich gemeinsam mit sieben weiteren Staaten die Verträge zur Gründung der EFTA (1960). Dennoch bemühte sich Österreich bald um eine Annäherung an die EU. Diese Bemühungen fanden ihren vorläufigen Höhepunkt durch den Abschluß eines Freihandelsabkommens 1972, das einen Abbau der Binnenzölle und anderer Einfuhrbeschränkungen vorsieht. Verhandlungen zwischen Österreich und den EU über Handelserleichterungen fanden schon in den sechziger Jahren statt, scheiterten aber nicht zuletzt durch ein italienisches Veto (1962) wegen der gespannten Situation in Südtirol. (Österreich sollte unter Druck gesetzt werden.) Damit ergaben sich gewisse Parallelen zu 1991 - vor den übrigens schon vor Jahren ein Gutachten gewarnt hatte: »Österreich macht sich während der Zeit von Verhandlungen von jedem EU-Land erpreßbar.»
Als das Freihandelsabkommen abgeschlossen wurde, bekam Österreich recht deutlich die Macht der EU zu spüren. Im letz-ten Moment bestanden die Gemeinschaften darauf, 20% der Industrieprodukte vom Zollabbau auszunehmen. Natürlich waren gerade die damals erfolgreichsten österreichischen Industrie-Exportwaren (Legierungen, Edelstahl) betroffen - einflußreiche EU-Konzerne hatten ihre Interessen durchgesetzt und eine unliebsame Konkurrenz ferngehalten.
Durch seinen Außenhandel ist Österreich bereits stärker in die EU eingebunden als viele EU-Staaten selbst. Dennoch war das Beitrittsthema schon wegen der Neu-tralität rund eineinhalb Jahrzehnte tabuisiert. Erst 1987 - ein Jahr nach der Veröffentlichung des »Weißbuches über die Vollendung des EU-Binnenmarktes» - bekannte sich die Vereinigung Österreichischer Industriel1er als erste uneingeschränkt zu einem EU-Beitritt.
Nach jahrelanger Diskussion um eine Vollmitgliedschaft bei den EU setzte die österreichische Bundesregierung einen konkreten Schritt: Außenminister Dr. Alois Mock überreichte am 17. Juli 1989 in Brüssel dem französischen Ratsvorsitzenden Roland Dumas den Antrag Österreichs auf die EU-Mitgliedschaft. Im kurz gehaltenen Text des Beitrittsantrages (Bezug auf Artikel 237 des EWG-Vertrages) wird eine Bedingung für den Beitritt gestellt: Österreich will den Status der immerwährenden Neutralität beibehalten. Gleichzeitig präsentierte Österreich im sogenannten »Brüsseler Memorandum» die lntegrationspolitik der Regierung. Unter anderem wurde versichert, bis zu einem EU-Beitritt ein loyales und aktives EFTA-Mitglied zu bleiben und möglichst rasch sektorelle Lösungen zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Staaten anzustreben.
Bereits am 20. Juli 1989 beauftragten die ständigen Vertreter der zwölf EU-Mitgliedsstaaten eine schriftliche Stellungnahme auszuarbeiten. Dieser Avis (Prüfbericht) wurde am 31. Juli 1991 in Brüssel veröffentlicht und fiel »grundsätzlich positiv» aus, weist aber auf das Neutralitätsproblem, den Alpentransit und auf österreichische Einfuhrbeschränkungen im Agrarbereich hin. Die Mehrzahl der EG-Kommissare stand 1991/1992 einem österreichischen Beitritt positiv gegenüber.
Vom Zeitpunkt des Ansuchens bis zur Unterzeichnung des Beitrittsvertrages vergingen fünf Jahre. In diesem Zeitraum war die europäische Integration wohl neben dem Zusammenbruch des Ostblocks das bestimmende Thema in der Politik und in der Wirtschaft.
Die Verhandlungen selbst konnten in Rekordzeit geführt und abgeschlossen werden. Von österreichischer Seite verhandelten die zuständigen Minister, Botschafter und Experten mit den Stellen der EU. Ein wahrer Verhandlungsmarathon endete am 1. März 1994. Frankreich erhob noch Einwände gegen den Transitvertrag (Befürchtung eines größeren Verkehrsaufkommens im eigenen Land). Nach 70 Stunden intensiver Gespräche konnte letztlich das Ende der Verhandlungen mitgeteilt werden.
Die österreichische Verhandlungsdelegation bestand aus fünf Regierungsmitgliedern (vier Ministern und einer Staatssekretärin), drei Landeshauptleuten und 60 weiteren Mitarbeitern aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen. Die positiven Erwartun-gen wurden mehrmals enttäuscht; die harten Positionen der EU-Verhandler ließen sogar den Abbruch der Gespräche be-fürchten.
Rund ein Viertel der heimischen Firmen - besonders jene in Bereichen, die durch Monopole, Marktordnungen, Subventionen usw. »geschützt« sind - muß beim EU-Beitritt grundlegende Anpassungen treffen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die verstaatlichte Industrie hält noch immer einen großen Exportanteil, sie muß sich mehr von der Grundstoffindustrie läsen und »intelligenten» Produkten zuwenden. Auch der Grad der Internationalisierung muß deutlich angehoben werden weil Österreichs Betriebe im Ausland noch relativ schwach vertreten sind. Nach dem EU-Beitritt kann ausländi-sches Kapital verstärkt nach Österreich einfließen; mit der Gründung von weiteren Tochterfirmen ausländischer Konzerne ist zu rechnen. Öffentliche Großaufträge müssen ausgeschrieben werden und sind nicht mehr automatisch ein Happen für heimische Unternehmen.
Fachkräfte aus Österreich finden zunehmend Chancen in anderen EU-Ländern. Eine gewisse Sogwirkung gab es natürlich auch früher in den Grenzräumen zur EG. Insgesamt bleibt abzuwarten, welche berufliche Mobili-tät die Österreicher entwickeln werden.
Die EU-Hoffnungen der Industrie richten sich besonders auf die Beseitigung der Unterschiede bei technischen Vorschriften und eine Vereinheitlichung der Normen> auf die gegenseitige Anerkennung von Prüfzeugnissen und auf volle Teilnahme an den europäischen Forschungs-programmen.
Ausblick
Die EU steht für den Wunsch nach Frieden und Zusammenarbeit unter den souveränen Staaten Europas. Doch das langfristige Ziel eines einzigen - föderativ aufgebauten - Staates Europa, wie es die ursprünglichen Verfechter der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa zum Ziel hatten, ist weitgehend verworfen worden. Wahrscheinlich wird sich die Zahl der Mitgliedsländer bis zum Ende des Jahrzehnts erhöhen. Die Türkei (Türkiye) hatte bereits 1987 ihre Mitgliedschaft beantragt, Zypern (Kýpros) und Malta 1990 und die Schweiz und Norwegen (Norge) 1992. Man erwartet auch, dass sich noch mehrere osteuropäische Länder um eine Mitgliedschaft bemühen. Die Schweiz hat später ihren Antrag zurückgezogen, um nicht mit ihrem neutralen Status in Konflikt zu kommen. Zu weiteren möglichen Bewerbern um einen EU-Beitritt gehören Island und Liechtenstein. Wie die Schweiz und Norwegen, so sind auch sie Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). 1991 schlossen die EG und die EFTA ein Abkommen über die Errichtung eines Europäischen Wirtschaftsraumes, der einen Binnenmarkt für Güter, Dienstleistungen und Kapital beinhalten sollte. Innerhalb dieses Raumes wären die EU und die EFTA gegenseitig jeweils der größte Handelspartner. Dieser Europäische Wirtschaftsraum, der am 1. Januar 1994 in Kraft trat, schaffte die Handelsbarrieren zwischen den Handelspartnern EU und EFTA ab. Der EU-Gipfel im Juni 1997 verabschiedete den "Vertrag von Amsterdam", der den Maastricht-Vertrag novelliert. Auf Druck der deutschen Delegation sieht der Amsterdamer Vertrag keine Mehrheitsentscheidung in Fragen der Asylpolitik vor. Weiter bestimmt der Vertrag, die Beschäftigungspolitik sei nicht mehr nur Sache nationaler Politik, sondern nun auch Sache der EU.
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