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Die Europäische Union
Die Europäische Union ist kein souveräner Staat. Deshalb ist in der EU vieles
anders als in ihren Mitgliedstaaten. Sie hat keine Hauptstadt und keine
Regierung, aber ein Parlament das gewählt wird. Sie erhebt keine Steuern, stellt aber einen Milliarden-Haushalt auf. Sie ist kein Staat und doch mehr als ein
herkömmliches Bündnis von Staaten.
Die EU ist ein Verbund von 5 selbständigen Staaten, die miteinander vereinbart haben:
Unsere Regierungen handeln in einigen Politikbereichen gemeinschaftlich, fassen also Beschlüsse gemeinsam; dafür werden gemeinsame europäische" Organe geschaffen: eine Kommission, die Vorschläge für die Beschlüsse macht, ein Parlament, das an den Entscheidungen beteiligt ist, ein Gerichtshof, ein Rechnungshof;
In anderen Politikbereichen arbeiten die Regierungen eng zusammen und beschließen Wichtiges gemeinsam, ansonsten aber entscheiden sie nach wie vor allein, verfolgen dabei jedoch gemeinsame Ziele und stimmen ihr Handeln möglichst weitgehend aufeinander ab;
in allen übrigen Bereichen der Politik entscheidet jede Regierung weiterhin
nur allein, nimmt dabei jedoch auf die Interessen der anderen Mitgliedstaaten
Rücksicht.
Die Europäische Union ist noch kein fertiges Gebilde. Sie wird sich mit der Zeit weiterentwickeln und zu einem immer engeren Bund der Völker Europas zusammenwachsen. Welche Gestalt dieser Bund einmal haben wird ist noch offen. Manche wünschen sich die Europäische Union als Bundesstaat (Föderation) mit einer Europäischen Regierung und einem starken Europäischen Parlament.
Andere wünschen sich die Europäische Union lieber als einen lockeren Staatenbund (Konföderation), in der die Regierungen der Mitgliedstaaten zwar zusammenarbeiten aber ohne gemeinschaftliche Politik; die nationalen Parlamente erlassen alle Gesetze.
Die Mitgliedstaaten
Der Europäischen Union gehören derzeit 5 Staaten an. Belgien, Deutschland
Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande waren von Anfang an dabei. Dänemark Irland und Großbritannien traten 3 bei. Griechenland kam
1981 dazu und Portugal und Spanien . Österreich, Finnland und Schweden
traten 5 bei.
Die 15 Mitgliedstaaten der EU | |||||
Fläche in 1000 qkm |
Bevölkerung in Mio. 1995 |
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Belgien |
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Dänemark |
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Deutschland |
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Finnland |
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Frankreich |
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Griechenland |
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Großbritannien |
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Irland |
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Italien |
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Luxemburg |
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Niederlande |
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Österreich |
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Portugal |
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Schweden |
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Spanien |
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Gesamt |
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Außerdem gehören zur EU noch Gebiete die außerhalb Europa liegen. Sie sind
Angehörige von Mitgliedstaaten z.B.:
Madeira und die Azoren (Portugal); die Kanarischen Inseln (Spanien); Ceuta und Melilla (spanische Exclaven in Nordafrika); Guadeloupe und Martinique, Französisch Guayana in Südamerika, Französisch Polynesien (alle Frankreich) u. a. .
Die EU hat mit neun weiteren Staaten ein Assoziierungsabkommen (Europa
Abkommen) geschlossen. Es eröffnet den Staaten die Aussicht auf den Beitritt in die EU ohne jedoch einen festen Termin zuzusagen.
Beantragt haben den Beitritt zur EU folgende Länder: Zypern, Malta, Polen,
Slowakei, Tschechien, Estland, Bulgarien, Lettland, Litauen und Rumänien. Der Antrag der Türkei wurde vorläufig zurückgestellt und der Schweizer Antrag ruht zur Zeit.
Der Weg zur Europäischen Gemeinschaft
1951 Schumannplan, er beinhaltet den Rahmen einer gemeinsamen Politik
(Mitspracherecht und Kontrolle) um gleichmäßige Bedarfsbefriedigung zu im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie zu erreichen. Es entsteht die EGKS (Europäische Gemeinschaft Kohle und Stahl). Der Plan umfaßt die
Länder Belgien, Frankreich, Deutschland und die Niederlande.
In Rom wird die EWG und EURATOM gegründet. Die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und Stahl wird auf weitere Bereiche ausgedehnt: Wirtschaft, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Wettbewerbsrecht und Außenhandel. Man beschließt innerhalb der nächsten 2 Jahre einen Binnenmarkt zu bilden. Dieser entstand jedoch erst
1966 Ablehnung von Mehrheitsentscheidungen.
1968 Die Zollunion kommt. Im- Exporte in EWG Staaten werden von Zöllen befreit.
1972 Es erfolgt eine weitere Erweiterung der Aufgabengebiete der EWG. Hinzu kommen: Energiepolitik, Regionalpolitik und Umweltpolitik.
1973 Dänemark, Irland, Nordirland und Großbritannien treten bei.
1979 Die Parlamentsabgeordneten werden . Mal von den Wahlberechtigten der neun Staaten gewählt.
1981 Griechenland tritt bei.
Portugal und Spanien treten bei. Außerdem folgen Anderungen der
Gründungsverträge, die Europäische Akte wird eingeführt und damit auch die Durchführung von Mehrheitsentscheidungen. Die Vollendung des
Binnenmarktes wird auf Ende 2 festgelegt.
1992 Der Maastrichter Vertrag über die EU wird unterzeichnet. Er beinhaltet u.a. die Erweiterung der gemeinsamen Politik in den Bereichen: Bildung Kultur, Gesundheit, Verbraucherschutz, Industrie, Entwicklungshilfe Außen und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres.
1993 Binnenmarkt verwirklicht.
1995 Finnland, Österreich und Schweden treten bei.
1996 Eine Prüfung ob Anderungen im Vertrag nötig sind findet statt.
1998 Eine Prüfung welche Staaten der Währungsunion beitreten findet statt.
1999 Beginn der Währungsunion.3
Kontroversen der EU Erweiterung
"Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu
werden".(Art. 0 EUV). Eine offizielle Begriffsbestimmung gibt es nicht. Der Ausdruck umfaßt geographische, historische und kulturelle Elemente, die zur europäischen Identität beitragen. Derzeit sind sechs mittel- und osteuropäische Staaten mit der EU assoziiert. Diese Länder sind: Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Bulgarien, Rumänien und Ungarn. Polen und Ungarn haben bereits den Antrag auf eine Vollmitgliedschaft in der EU gestellt. Es gibt bereits jetzt ein Zusammenarbeiten der Reformstaaten und der EU. Sie erhalten
Zutritt zum Binnenmarkt. Allerdings bestehen Einschränkungen des freien
Warenverkehrs für den Import von Textilien, Stahl, Kohle und Agrarprodukte.
Werden aus Interesse einzelner Mitgliedstaaten Importe beschränkt, dann handelt es sich genau um die Produkte die für die Devisenbeschaffung dieser Länder wichtig sind.
Probleme fallen insbesondere in folgenden Bereichen an:
· Das bisherige Agrarsystem der EU würde gesprengt werden. Die nach den Regeln der geltenden Praxis zu zahlenden Subventionen würden in unrealistische Höhen schnellen.
· Das niedrige Lohnniveau in diesen Ländern könnte den Markt der EU mit konkurrenzlosen Billigprodukten überschwemmen.
· Einige Altmitglieder der EU befürchten einen gefährlichen politischen und wirtschaftlichen Machtzuwachs für die Bundesrepublik Deutschland
aufgrund der geographischen Lage.
· Andere Altmitglieder wie Griechenland oder Portugal sind nicht ohne weiteres bereit, die ihnen zustehenden Hilfen aus dem EU-Haushalt mit
mehreren noch ärmeren Staaten zu teilen.
Die Institutionen und das Entscheidungssystem der EU, zunächst auf sechs
Mitgliedstaaten zugeschnitten, wäre in der jetzigen Form einer Integration von 0 Staaten nicht gewachsen.
Auch für die Neumitglieder bedeutet die Übernahme des in 40 Jahren gewachsenen Gemeinschaftsrechts mit Tausenden von Richtlinien und Regeln einen Gewaltakt, der lange Übergangszeiten nahelegt.
Es gibt aber auch positive Motive für die EU-Osterweiterung:
Es entsteht ein größerer Absatzmarkt für Güter der EU.
· Die Ost-Staaten waren früher schon mehr an Europa als zu der ehemaligen UdSSR angebunden. Es würde wieder das alte Gefühl einer alten Gemeinschaft entstehen.
Die Pufferzone Zwischen West und Ost verlagert sich.
Die Flüchtlingsströme würden sich nicht mehr auf die deutsch- polnische Grenze konzentrieren.4
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