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DER
Staat
INHALTSVERZEICHNIS
Kapitel Die Staats- u. Regierungsformen Die politischen Parteien Staat- u. Völkergemeinschaft Organisation der Vereinten Nation Bündnissysteme |
Die Staats- und Regierungsformen
Das Unterscheidungsmerkmal der verschiedenen Staatsformen besteh darin, in wessen Händen die Staatsgewalt ruht:
einer Einzelperson
einer besonderen Personengruppe oder
beim Volk
Republik: der Träger der Staatsgewalt ist keine Einzelperson
Man unterscheidet:
aristokratische Rep.: die Staatsgewalt ist in den Händen einer bevorrechteten Minderheit (Militär, Adel, )
demokratische Rep.: das Volk herrscht (demos=Volk / kratein=herrschen)
Bei der demokratischen Republik unterscheidet man zwischen der unmittelbaren oder mittelbaren Demokratie.
unmittelbare Demokratie T Volksabstimmung
mittelbare Demokratie T Gesetze von Volksvertretern beschlossen
Wähler Gewählter DIREKTE WAHL |
Wähler Wahlkollegium Gewählter INDIREKTE WAHL |
Genauso wichtig wie die Staatsform ist auch die Regierungsform
Der Unterschied zw. den verschiedenen Regierungssystemen bezieht sich auf:
das Ausmaß des Anteiles des Volks an der Gestaltung und Führung des Staates
das Verhältnis der Staatsorgane zur bestehenden Rechtsordnung
Im demokratischen Rechtsstaat haben Staatsbürger das Recht durch Wahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen ihren Willen zum Ausdruck zu bringen.
Bei dem Regierungssystem einer autoritären Diktatur ist das Volk ganz, oder weitgehend von der Staatswillensbildung ausgeschlossen. Diese Staatsform diktiert die Rechtsordnung und läßt keine politische Parteien oder organisierte öffentliche Meinungsäußerung zu.
Wichtig für ein Volk ist:
wichtige Informationen müssen zugänglich sein
freie Meinungsäußerung
anders kann sich das Volk kein sachliches Urteil bilden
Die politische Parteien:
Es handelt sich um den Zusammenschluß von Personen mit gemeinsamer Weltanschauung, Überzeugung und Interesse.
BUNDESGESETZ
Merkmale politischer Parteien in einem demokratischen System sind:
ein Verband von Mitgliedern
eine Organisation
die Mitwirkung an der öffentl. Meinungsbildung durch Veröffentlichungen (Plakate, )
das Aufstellen von Kandidaten bei Wahlen
das Vorhandensein eines politischen Programmes
das Streben nach Teilnahme an der Staatswillensbildung
die Bereitschaft zur Übernahme politischer Verantwortung und politisches Engagement
die Anerkennung der demokratischen Spielregeln
In Österreich gab es mehr als 150 registrierte Parteien (lt.: 7. Oktober 1990)
Die Parteienprogramme können dem Buch auf Seite 153 - 158 entnommen werden.
Staat und Völkergemeinschaft:
Die Vereinigung von Menschen innerhalb eines Staatsgebildes kann politischer, kultureller, wirtschaftlicher, oder militärischer Natur sein.
Vermehrung der Erdbevölkerung
Zeitraum Steigerung in Mio. von Verdoppelt in Jahren
v. Chr. 10 auf 20 2500
v. Chr. 20 auf 40 2000
v. Chr. 40 auf 80 1500
v. Chr. 80 auf 160 1000
- 900 n. Chr. 160 auf 320 900
900 - 1700 n. Chr. 320 auf 600 800
1700 - 1850 n. Chr. 600 auf 1200 150
1850 - 1950 n. Chr. 1200 auf 2500 100
1950 - 1986 n. Chr. 2500 auf 5000 36
Das Zusammenwirken aller Staaten auf der Erde ist nötig (z.B.: Probleme Umweltschutz, ). Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges haben sich zahlreiche überstaatliche Verbindungen gebildet.
Durch die Staatenverbindung wird der Bestand und die Souveränität der Mitgliedsstaaten nicht berührt.
Von solchen Staatenverbindungen unterscheiden sich die Bundesstaaten. Deren Grundlage liegt nicht im Völkerrecht, sondern in einer einheitlichen Staatsverfassung, die alle Teile der Bundesstaaten betrifft.
Wesentlich am Bundesstaat ist seine innere Gliederung, die staatlichen Funktionen sind zwischen dem Oberstaat und den Unterstaaten (Ländern, Kantonen) aufgeteilt.
Bundesstaaten dieser Art sind u. a.: Österreich, Schweizerische Eidgenossenschaft, Brasilien, die USA, BRD und der Australische Bund
Die bedeutendste und umfassendste Einrichtung der Staatengemeinschaft ist die Organisation der Vereinten Nationen.
4. Organisation der Vereinten Nationen:
Auf der Staatenkonferenz von San Francisco vom 25. April bis zum 26. Juli 1945 wurden die Satzungen der Vereinten Nationen erarbeitet und beschlossen. Am 24. Oktober 1945 ist sie in Kraft getreten.
Die Hauptziele der Weltorganisation sind:
Bewahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Nationen
internat. Zusammenarbeit auf wirtschaftl., sozialen, kulturellen und humanitärem Gebiet
Die UNO zählt 185 Mitglieder.
Die finanziellen Mitteln werden von den Mitgliedern nach einem bestimmten Schlüssel aufgebracht.
Der Hauptsitz befindet sich New York.
Die UNO kann in folgende Organisationen gegliedert werden.
Sicherheitsrat
Wirtschafts- und Sozialrat |
Generalversammlung Generalsekretär seit1992 Boutrous Ghali (Agypten)
Teuhandrat
Internat. Gerichtshof
ILO: Internationale Labor Organisation - Arbeitsorganisation zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Lebensstandards (Sitz: Genf)
UNESCO: United Nations Education, Scientific and Cultural Organization - Organisation zur Förderung der Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Sitz: Paris)
FAO: Food and Agriculture Organization - Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (Sitz: Rom)
WHO: World Health Organization - Weltgesundheitsorganisation (Sitz: Genf)
IAEA: International Atomic Energy Agency - Internationale Atomenergiebehörde (Sitz: Wien)
UNIDO: United Nations Industrial Development Organization - Organisation für industrielle Entwicklung (Sitz: Wien)
5. Bündnissysteme:
Verschieden Staaten haben eine Reiöhe von Bündnissen trotz ihrer Mitgliedschaft bei der UN, mit zum Teil umfassenden politischen Zielen, oder nur zu wirtschaftlichen oder militärischen Zwecken.
Regionalorganisationen mit politischen Zielrichtungen:
OAS (Organisation der Amerikanischen Staaten)
Arabische Liga
Westeuropäischen Union
BÜNDNISSYSTEME
wirtschaftliche politischen militärischen
EWG Europarat NATO
Montanunion OAU
Euratom OAS
EFTA Westeurop. Union SEATO
COMECON Warschauer Pakt
( bis 1991 ) ( bis 1991 )
OPEC Arabische Liga
Der Europarat wurde 1949 in Straßburg gegründet.
Zwischenstaatliche Zusammenschlüsse auf wirtschaftlichem Gebiet sind:
die Europäischen Gemeinschaften (EG)
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS - Montanunion)
die Europäische Atomgemeinschaft (EAG - Euratom)
die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist zunächst die Schaffung eines einheitlichen Wirtschatfsraumes durch den Abbau von Zoll- und sonstigen Handelsschranken zwischen den Mitgliedstaaten, durch die Förderung des freien Handelsverkehrs, des freien Personen-, Kapital und Dienstleistungsverkehrs und kurzfristig (bis 1993) der Aufbau eines europäischen Binnenmarktes.
In der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind Österreich, die Schweiz, Schweden, Finnland, Island und Norwegen zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstum, der Vollbeschäftigung und der Erhöhung des Lebensstandards durch den Abbau von Handelsschranken zu einer Freihandelszone verbunden.
In der Wirtschaftsgemeinschaft der osteuropäischen Staaten (COMECON) waren 1991 die militärisch im Warschauer Pakt (1955 bis 1991) verbundenen Staaten wirtschaftlich
zusammengeschlossen.
Die bedeutendsten regionalen Verteidigungsbündnisse waren in der jüngsten Vergangenheit
die Nordatlantische Bündnisgemeinschaft (NATO), die als westliche Militärallianz fortbesteht und
das Militärbündnis des Warschauer Paktes, dessen "militärischen Strukturen" 1991 im Vertrag von Budapest aufgelöst wurden
Wähler Gewählter DIREKTE WAHL |
Wähler Wahlkollegium Gewählter INDIREKTE WAHL |
Vermehrung der Erdbevölkerung
Zeitraum Steigerg. in Mio. von Verdplt in Jahren
v. Chr. 10 auf 20 2500
v. Chr. 20 auf 40 2000
v. Chr. 40 auf 80 1500
v. Chr. 80 auf 160 1000
- 900 n. Chr. 160 auf 320 900
900 - 1700 n. Chr. 320 auf 600 800
1700 - 1850 n. Chr. 600 auf 1200 150
1850 - 1950 n. Chr. 1200 auf 2500 100
1950 - 1986 n. Chr. 2500 auf 5000 36
Sicherheitsrat
Wirtschafts- und Sozialrat |
Generalversammlung Generalsekretär seit1992 Boutrous Ghali (Agypten)
Teuhandrat
Internationaler Gerichtshof
BÜNDNISSYSTEME
wirtschaftliche politischen militärischen
EWG Europarat NATO
Montanunion OAU
Euratom OAS
EFTA Westeurop. Union SEATO
COMECON Wars. Pakt
( bis 1991 ) ( bis 1991 )
OPEC Arabische Liga
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