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Der Internationale Währungsfond
Der Internationale Währungsfonds (IWF) wurde am 27. Dezember 1945 mit der Unterzeichnung eines Übereinkommens durch 29 Länder offiziell ins Leben gerufen.
Ausgearbeitet wurde das Übereinkommen auf einer Konferenz in Bretton Woods, im amerikanischen Bundesstaat New Hampshire (1. bis 22. Juli 1944).
Der IWF nahm seine Finanzoperationen am 1. März 1947 auf.
Derzeit sind 182 Länder Mitglieder des IFW.
Quotensumme:
210 Mrd. SZR (fast 300 Mrd. US-$), im Anschluss an eine 45-prozentige Quotenerhöhung, die am 22. Januar 1999 in Kraft trat.
Leitende Organe:
Gouverneursrat, Internationaler Währungs- und Finanzausschuss, Exekutiv-direktorium.
Geschäftsführender Direktor:
Horst Köhler (aus Deutschland).
Personal:
ca. 2.700 Mitarbeiter/innen aus 123 Ländern.
Rechnungseinheit:
Sonderziehungsrecht (SZR). Mit Stand vom 8. August 2000 betrug ein SZR 1,30904 US-$.
Im Übereinkommen verankerte Ziele
Der IWF wurde geschaffen, um die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik zu fördern,
die Ausweitung und ein ausgewogenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern,
die Stabilität der Wechselkurse zu fördern,
bei der Errichtung eines multilateralen Zahlungssystems mitzuwirken,
den Mitgliedsländern in Zahlungsbilanzschwierigkeiten die allgemeinen Fondsmittel zeitweilig und unter angemessenen Sicherungen zur Verfügung zu stellen und die Dauer und das Ausmaß der Ungleichgewichte der internationalen Zahlungsbilanzen der Mitgliedsländer zu verringern.
Überwachung ist das Verfahren, mittels dessen der IWF die Wechselkurspolitik seiner Mitgliedsländer im Rahmen einer umfassenden Analyse der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der wirtschaftspolitischen Strategie eines jeden Mitgliedslandes beurteilt. Der IWF erfüllt die ihm obliegenden Überwachungsaufgaben durch:
jährliche bilaterale Konsultationen mit einzelnen Ländern,
halbjährliche multilaterale Überwachung im Zusammenhang mit seiner Beratung über die weltwirtschaftlichen Aussichten (WEO - World Economic Outlook),
sowie vorsorgliche Kreditabkommen, erweiterte Überwachung und Programmaufsicht, die dem Mitgliedsland auch ohne Inanspruchnahme von IWF-Mitteln eine strikte laufende Beobachtung durch den Fonds zusichern.
Finanzhilfen schließen Kredite und Darlehen ein, die der IWF Mitgliedsländern in Zahlungsbilanzschwierigkeiten zur Unterstützung ihrer wirtschaftspolitischen Anpassungs- und Reformmaßnahmen gewährt. Mit Wirkung vom 30. Juni 2000 unterhielt der IWF Finanzierungsvereinbarungen mit 90 Ländern für bewilligte Kredite in Höhe von insgesamt 49,5 Mrd. SZR (ungefähr 66,2 Mrd. US-$).
Ausstehende IWF-Kredite und Darlehen
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Technische Hilfe besteht aus Fachkenntnissen und Unterstützung, die der IWF seinen Mitgliedsländern in mehreren Bereichen zur Verfügung stellt:
Gestaltung und Umsetzung der Geld- und Staatspolitik,
Institutionsaufbau (wie die Errichtung von Zentralbanken oder Schatzämtern),
Durchführung von Transaktionen mit dem IWF und deren Rechnungslegung,
Erfassen und Aufbereitung statistischer Daten,
Ausbildung von Beamten aus Mitgliedsländern im IWF-Institut.
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