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1. Einleitung
1.2 Unternehmensführung
1.2 Planen und Steuern
Planen ist das systematische Festlegen von Zielen und der dafür notwendigen Mittel.
Steuern ist das Veranlassen, Überwachen und Sichern der Planung in Hinblick auf die geplanten Ziele.
Steuerungsaufgaben:
1.3 Budgetierung
Marktentwicklung beachten
Budgetunterteilung in:
Verkaufsbudget (wichtigstes)
Produktionsbudget
Personalbudget
Kostenstellenbudget
Finanzbudget (Einnahmen und Ausgaben)
Zeitliche Wirkungshierarchie (Bild):
!!! Liquidität !!!
Je kürzer Intervalle der Kontrolle, desto genauer wird die Vorkalkulation.
Unterste Ebene: kurzfristig => Einnahmen/Ausgaben
wenn kein Geld zur Verfügung steht => Rechnungen nicht bezahlen => Konkurs
2. Ebene: Aufwand/Ertrag => Gewinn machen
3. Ebene: Marktorientiert (Marktposition), Kostenvorteil, Flexibilität, Schnelligkeit
strategisches Erfolgspotential: Neuigkeit, Marktstärke (Ruf)
Bei doppelter Produktion sinken die Kosten um 20%
(1000 Autos zu je 100.000 öS; 2000 Autos zu je 75.000 öS)
Erfahrungskurve kann auf diverse Dinge rückschließen.
4. Ebene: Chancen/Gefahren (Kundenproblem und Gefahren)
wenn Kundenproblem anders lösbar => bessere Produkte (= Gefahr)
1.4 Übersicht der Führungsinstrumente (Bild):
für Hauptaufgaben der Führungsaufgaben:
Langfristig: Unternehmenspolitik, -leitbild
2. Rechtsformen von Betrieben
2.1 Historische Entwicklung
Einzelunternehmen (als eine Person auftritt)
mehrere Personen (gemeinsame Finanzierung)
Teilung in Finanzierer und Mitarbeiter (KG, stille Gesellschaft)
Trennung Finanzierung und Führung (Gesetze schützen Geldgeber)
2.2 Kriterien der Auswahl
Haftung (Risiko, Gewinnteilung)
Leitungsbefugnis (Bei AG: Aktiengeber nicht Geschäftsführer)
Finanzierungs-, Kreditmöglichkeit
Aufwendung für die Rechtsform
Gründungskosten (Unterschied AG, Ges. m. b. H.)
Steuer
Publizierung (AG ist verpflichtet Geschäftsbericht zu veröffentlichen)
2.3 Übersicht über die Rechtsformen
Einzelunternehmen (z.B.: Schuster)
Personengesellschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Offene Erwerbsgesellschaft OEG
Offene Handelsgesellschaft OHG
Kommanditgesellschaft
Stille Gesellschaft
Kapitalgesellschaft
Aktiengesellschaft AG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ges. m. b. H.
Mischformen und Doppelgesellschaften
Ges. m. b. H. und Co. KG
Doppelgesellschaften
Produktions- Kapitalgesellschaft
Vertriebs- Personengesellschaft
Genossenschaften
Öffentliche Betriebe
2.4 Einzelunternehmen
ursprüngliche Form und überwiegender Teil der Unternehmen
alleinige Leitungs- und Entscheidungsbefugnis
Vorteile
geringe Gründungskosten
steuerlich günstig
gute Kreditwürdigkeit
Nachteile
unbeschränkte Haftung
2.5 Gesellschaft bürgerlichen Rechts
keine Rechtspersönlichkeit
Zusammenschluß mehrerer Personen zur Verfolgung eines Erwerbszwecks
Gründung erfolgt auf Basis eines formlosen Vertrags
z.B.: ARGE
Arztepraxis
Interessengemeinschaft
2.6 Offene Handelsgesellschaft OHG
zum Betrieb einer Vollhandelsgesellschaft
Name mindestens eines Gesellschafters
Gründung durch formfreien Gesellschaftsvertrages
Gesellschaftsvermögen wird durch die Einlage der Gesellschafter begründet
Vorteile
breite Haftungsbasis
kostengünstige Rechtsform
Mitarbeit aller Gesellschafter
Nachteile
hohes Risiko, da jeder für den anderen mithaftet
2.7 Offene Erwerbsgesellschaft OEG
auch für Nichtvollkaufleute
sonst wie OHG
2.8 Kommanditgesellschaft KG
besteht aus
Komplementär (wirklicher Unternehmer)
haftet unbeschränkt
Kommandist (Gönner)
meist Kapitalgeber
haftet bis zu der im Handelsregister eingetragenen Einlage
muß im Handelsregister eingetragen werden
Gewinnteilung soll im Gesellschaftsvertrag geregelt werden
Vorteile:
geringer Gründungsaufwand
günstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung
keine laufende Kosten für die Rechtsform
einfache Besteuerung
Nachteile
Vollhaftung des Komplementäres
2.9 Stille Gesellschaft
= Innengesellschaft
Unterschied zum Darlehen
Darlehen ist mit festgelegtem Zinssatz
Stiller Gesellschafter bekommt nur Gewinnanteil
echte stille Gesellschaft
am Geschäftserfolg nicht am Geschäftsvermögen beteiligt
Gewinnanteile unterliegen KEST
unechte stille Gesellschaft
am Geschäftserfolg und am Geschäftsvermögen beteiligt
Einkünfte daraus gelten als 'Einkünfte aus Gewerbebetrieben'
Vorteile
günstige Form der Fremdfinanzierung
kein offenes, erkennbares Geschäftsverhältnis
2.10 Juristische Person
Eine rechtlich geregelte Organisation
ist rechtsfähig
ist Träger von Rechten und Pflichten
kann erben
kann im eigenen Namen klagen und geklagt werden
ist nicht deliktfähig, kann also nicht strafrechtlich verfolgt werden
2.11 Aktiengesellschaft AG
ist juristische Person
Einlage der meist vielen Gesellschafter (Aktie) => zerlegtes Grundkapital
Gründung
relativ hoher Zeitaufwand
nicht unbeträchtliche Kosten
Gesellschaftsvertrag heißt Satzung
für Gründung sind mindestens zwei natürliche bzw. juristische Personen Voraussetzung. Spätere Vereinigung zur Einmanngesellschaft ist möglich.
Grundkapital
mindestens 1 Mio öS
durch Aktien im Nennwert
Aufsichtsrat
auch Arbeitnehmervertreter
Überwachung der Geschäftsführung
Bestellung und Abberufung des Vorstandes
Prüfung des Jahresabschlusses
Vorstand
Geschäftsführung meist mit detailliertem Vertrag
Aufstellen des Jahresabschlusses
Gewinnverwendungsvorschlag
Informationspflicht zum Aufsichtsrat
Einberufung der Hauptversammlung, wenn großer Verlust zu erwarten ist
Unverzögerliche Beantragung des Konkurs und Ausgleichverfahrens
Aktie
Inhaberaktie (Stammaktie) - Inhaber nicht namentlich genannt
Namensaktie (Stammaktie) - Auf Namen genannt
Vorzugsaktie:
bevorzugte Gewinnausschüttung
meist ohne Stimmrecht
Verbunden mit Aktie ist der Gewinnanteilschein (Coupon)
mittels Coupon werden Dividenden ausbezahlt
Hauptversammlung
einmal jährlich alle Aktionäre
Aufgaben:
Wahl des Aufsichtsrates
Beschlußfassung über Gewinnverteilung
Entlassung des Vorstandes, und des Aufsichtsrates
Beschlüsse über Satzungsänderungen
Stimmrecht ist eine Stimme pro Aktie
Gestaffelte Minderheitenwahl
Vorteile
breite Finanzierungsbasis
gute Kontrollmöglichkeiten durch die verschiedenen Organe
größtmögliche Trennung von Leitung und Eigenkapital
international gebräuchlich
Dynamik der Börse
Nachteile
nur für große Gesellschaften geeignet
Doppelbesteuerung
hohe Kosten (Gründung, Versammlungen, Publikationen)
Schwerfälligkeit der Organisation
2.12 Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ges. m. b. H.
Geschäftsführer - handelsrechtlich
im Handelsregister eingetragen
meist mit detaillierten Vertrag
mit Privatvermögen haftbar
gesetzliche Rechte und Pflichten
leitet das Unternehmen
Gesellschafterversammlung
Prüfung des Rechnungsabschlusses
Verteilung des Gewinns
Bestellung des Geschäftsführers
Aufsichtsrat
Stammkapital größer als 1 Mio öS oder mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 300 Mitarbeiter
ist juristische Person
relativ jung, künstliche Form der Gesellschaft
relativ geringer Gründungsaufwand
Stammkapital mindestens 500.000 öS
kann vertraglich ähnlich wie AG organisiert werden
mindestens zwei Gründer, später ist Einmanngesellschaft möglich
25% ist Sperrminderheit
Haftung
beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
zusätzliche Haftungsbasis der Gesellschafter
Finanzierung
Übliche Eigen- oder Fremdfinanzierung
Kapitalherabsetzung nur bei vorhergehender Handelsregisteranmeldung und öffentlicher Bekanntmachung.
Vorteile
Haftung
Finanzierung
geringer Aufwand gegenüber AG
einfache Gründung
leichte Überschaubarkeit
für kleinere Unternehmen mit schlechter Kapitalbasis
für Tochterunternehmen
Nachteile
Doppelbesteuerung
Fremdfinanzierung bei Kleinunternehmen
Bonität beschränkt
2.13 Ges. m. b. H. & Co. KG
ist eine KG mit Ges. m. b. H. als Komplementär
es kann einziger Kommandist auch einziger Gesellschafter der Ges. m. b. H. sein
Vorteile
Haftungsbeschränkung
Ges. m. b. H. darf sich eines außenstehenden gewerberechtlichen Geschäftsführers bedienen, daher ist ein Befähigungsnachweis der Gesellschafter nicht erforderlich
leichtere Regelung der Nachfolgenschaft
keine Doppelbesteuerung der Personengesellschaft
Nachteil
Mangelndes Vertauen der Kreditgeber und der Kunden
1. Variante: Mitglieder der Ges. m. b. H. sind |
|
Praktisches Ergebnis: Einheitliche Gesellschaft mit eigenariger Rechtsform |
2. Variante: Das einzige Mitglied d. Ges. m. b. H. ist zugleich einziger Kommandist |
|
Praktisches Ergebnis: Einmann-Unternehmen mit Rechtsform einer Gesellschaft |
2.14 Genossenschaft
nicht geschlossene Mitgliederzahl
wirtschaftlicher Verein und juristische Person
Generalversammlung
Aufsichtsrat
Vorstand
Haftung (auch unbeschränkt möglich)
breite Finanzierungsbasis
nachteilig sind Prüfungskosten
2.15 Öffentliche Betriebe
Unterschied nach Zielsetzung
Erwerbsbetriebe
Betriebe nach dem Kostendeckungsprinzip
Zuschußbetriebe
Betriebe in privatrechtlicher Form
Beteiligungen ÖIAG
teilweise privatisierte Betriebe ÖMV
indirekt verstaatlichte Betriebe (über Bank)
Betriebe in nicht privatrechtlicher Form
ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Müllabfuhr, Wirtschaftshof
Post, ÖBB, Bundesforste
3. Finanzierung und Finanzmanagement
3.1 Begriffe und Charakteristiken
Definition:
Finanzierung ist die Bereitstellung von finanziellen Mitteln jeder Art. Einerseits zur Durchführung der betrieblichen Leistungserstellung und andererseits zur Vornahme bestimmter außerordentlicher finanztechnischer Vorgänge (Betriebsgründung, Kapitalerhöhung)
Finanzmanagement umfaßt weiter:
Finanzanalyse
Finanzplanung
Finanzkontrolle
Informationswesen
Auswirkung auf die Bilanz:
Systematik der Finanzierungsformen
Herkunft des Kapitals
Außenfinanzierung
Innenfinanzierung
Rechtsstellung der Kapitalgeber
Eigenfinanzierung
Fremdfinanzierung
Dauer der Kapitalbereitstellung
Häufigkeit des Finanzierungsanlasses
Instrumente der Außenfinanzierung
Instrumente der Innenfinanzierung
3.2 Innenfinanzierung
3.2.1 Selbstfinanzierung
Einbehalten des in der Bilanz ausgewiesenen Gewinns
Minderung des ausgewiesenen Gewinns (Steuerersparnis) durch Bildung blinder Reserven (Bewertungsspielräume) und Geltendmachen von Investitionsbegünstigungen
Zeitliche Verzögerung der Gewinnausschüttung (temporäre Selbstfinanzierung) durch zweckentsprechender Wahl des Bilanzstichtages und Bilanzvorlagetermins.
Vorteile
Unabhängigkeit
keine Liquiditätsbelastung
Stärkung des Eigenkapitals
Nachteil
keine merkbare Zinsbelastung
Rückstellungen sind Verpflichtungen die am Bilanzstichtag bestehen, aber in ihrer Höhe und ihrer Fälligkeit ungewiß sind. Der Finanzierungseffekt entsteht durch Minderung des steuerpflichtigen Gewinns, d.h. es ist eine Steuerstundnung.
Vermögensumschichtung aus Anlage- und Umlaufvermögen
Anlagevermögen:
Verkauf von nichtbetriebsnotwendigen Anlagegütern wie
Grundstücke
Firmenautos
strategische Verkäufe von Produktlinien
Beteiligung
Umlaufvermögen:
Abbau von Forderungen
gutes Mahnwesen
Zielsetzung
Informationssystem
Abbau von Vorräten
Abverkauf
Abbau von Forderungen |
Abbau von Vorräten |
Mahnwesen laufende Erinnerung Rechnungen mit Lieferungen Erlagschein ABC - Analyse automatisches Mahnwesen Anzahlung Informationssystem |
Abverkauf Organisatorische Verbesserung Lagermindestbestand reine Auftragsfertigung integrierte EDV - Systeme Lieferanten in System einbinden Just in time Informationssystem Qualitätssicherungssystem |
Grundsätzlich dienen die Abschreibungswerte zur Ersatzbeschaffung der Abschreibungsobjekte. Diese laufend anfallenden Beträge dürfen nicht ausgeschüttet werden, sie werden allerdings erst zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung benötigt. zwischenzeitlich können sie daher anderweitig verwendet werden.
3.3.1 Darlehen und Kredit
Kreditformen
Darlehen
Verpflichtungen beginnen mit der Geldübergabe
Üblicherweise zur Finanzierung eines langfristigen Bedarfs
nicht wiederausnütztbar
Kredit
Verpflichtungen beginnen bereits bei der Vertragsunterzeichnung
flexibel gestaltbar und wiederausnutzbar
Kontokorrentkredit:
Kontokorrent ist einer mit dem Kreditinstitut ausgehandelter Betriebskredit, den der Kreditnehmer innerhalb der festgelegten Laufzeit bis zum vereinbarten Kreditlimit in Anspruch nehmen kann. Die Verrechnung erfolgt über ein Konto.
Vorteile
vergrößert die Dispositionsfreiheit und sichert die Zahlungsfähigkeit
der nicht ausgenützte Teil ist Liquiditätsreserve
Kosten des Kontokorrentkredits
Bereitstellungsprovision
Umsatzprovisionen
Überziehungsprovisionen
Kontoführungsgebühren
Barauslagen wie Porto und Spesen
Lieferantenkredit:
Dies ist ein kurzfristiger Kredit, der durch Gewährung von Zahlungszielen, d.h. durch die Verzögerung der Zahlung der Unternehmung an den Lieferanten entsteht.
14 Tage 3% Skonto, 60 Tage netto ab Rechnungslegung
Zinssatz = Skontosatz/Zahlungsziel - Skontofrist . 360
Vorteile
Verhandlungstaktisch interessant
Branchenverschiedene Üblichkeiten
meist keine Bonitätsprüfung durch den Lieferanten
Nachteile
Gefahr der
Lieferantenkredit kann auch erzwungen werden
Wechselkredit (Diskontkredit)
Kreditinstitut kauft noch nicht fällige Wechsel
Vorteile
in der Regel müssen keine Sicherheiten gestellt werden
die Kosten sich geringer als beim Kontokorrentkredit
sofortige Verfügbarkeit des Wechsels
Akzeptkredit
ist ein Betriebskredit
Bank zahlt dem Wechselinhaber den Betrag bei Fälligkeit
Vorteile
die Kosten sind geringer als beim Kontokorrentkredit
in der Regel müssen keine Sicherheiten gestellt werden
Akkreditiv
Vereinbarung, der Zufolge eine gemäß den Weisungen eines Kunden (Akkreditivauftraggeber) handelnde Bank (Akkreditivbank, eröffnende Bank) gegen Übergabe bestimmter Dokumente Zahlungen an einen dritten (Begünstigten) leistet. Es kann auch eine andere Bank (avisierende oder Bestätigende) zur Ausführung solche Zahlungen ermächtigt werden.
im Allgemeinen vier Beteiligte:
Importeur als Akkreditiversteller (Auftraggeber)
dessen Hausbank als Akkreditiversteller (Auftraggeber)
die Bank des Exporteurs als bestätigende Bank (auszahlende Bank)
Exporteur als Akkreditivbegünstigter (Zahlungsempfänger)
Vorteil
mehr Sicherheit für Exporteur und Importeur
Nachteile
vorzeitige Zahlung notwendig
zusätzliche Kosten
Dokumentenakkreditiv: Es ist peinlichst genau auf die Form, Inhalt und Termine zu achten
Incoterms
EXW ab Werk
FOB frei an Bord
CIP frachtfrei, versichert
Incotermregeln:
Lieferantenverpflichtung (Lieferart und -ort)
Gefahrenübergang - Kostenverteilung zur Versendung und Ankunft, Waren-beförderungspflicht - Durchführung von Formalität und Begleichung von Nebenspäsen.
Bankgarantie (Avalkredit):
Das Kreditinstitut übernimmt eine Bürgschaft bzw. Garantie dafür, daß der Kreditnehmer eine von ihm eingegangene Verpflichtung einem dritten gegenüber nachkommt.
Vorteil
es brauchen in der Regel keine Sicherheiten gestellt werden
die Provision von 1..3% sind wesentlich günstiger als die Zinsen
Verwendung:
Liefergarantie
Bietungsgarantie
Gewährleistungsgarantie
Lombardkredit:
Dieser Kredit wird durch Verpfändung von beweglichen Sachen und Rechten sichergestellt.
Vorauszahlung und Anzahlung von Kunden
Wichtig und Üblich sind Anzahlungen bei Spezialfertigung
(z.B.: Sondermaschinenbau und Anlagenbau) weiters ist bei langfristigen Projekten Anzahlung und Teilzahlung üblich. Anzahlung intensivieren die Geschäftsbeziehungen.
Teilzahlungskredit: Üblich bei Konsumgütergeschäften
Hypothekardarlehen
nur gegen grundbücherliche Sicherheit
nur von befugten Banken
Laufzeit: 15..20 Jahre
relativ günstig
Langfristige Bankkredite
bei Mittel. oder Großbetrieben
nur gegen Sicherheiten gewährt
Anleihen
wird von Stadt, Gemeinden und Banken ausgegeben
Leasing:
Ist eine spezielle Form der Beschaffung von Investitionsgütern. Es ermöglicht die Nutzung einer Sache gegen Bezahlung einer Leasingrate. Leasen kann man:
bewegliche Wirtschschaftgüter (Maschinen, EDV, Einrichtung)
PKW, LKW
Immobilien
Vorteile:
Investitionen können aus den Erträgen finanziert werden
Steuervorteil 40/90
Leasingbetrag scheint nicht in der Bilanz auf
Nachteil: Grundsätzlich teurer als Kredit
Objekt
Equipment Leasing
Immobilienleasing
Wartungsvereinbarung
Operating Leasing inkl. Service und eventuelles Personal
Maintenanceleasing (Instandhaltung) inkl. Wartung (Kopierer, EDV)
Financialleasing: Leasingnehmer trägt Investitionsrisiko
Sale - Lease - Back
Es werden betriebsnotwendige Vermögensgegenstände an eine Leasing-gesellschaft verkauft und wieder angemietet. Die freiwerdenden Mittel können genutzt werden.
Factoring
Darunter versteht man den Verkauf von Forderungen
Vorteile:
Finanzierungsfunktion durch Bevorschussung der Forderungen
Dienstleisungsfunktionen sind möglich (Rechnungswesen - Mahnwesen)
Es kann auch das Ausfallrisiko von der Factoringbank übernommen werden
Nachteile
Kosten
Kreditzinsen liegen ca. 2% über Bankzinsen
Gebühren für Dienstleistung liegen bei 0,5..3%
Gebühr für das Ausfallrisiko 0,1..1%
Aufgaben der Finanzplanung:
Ermittlung des Bedarfs an Finanzierungsmittel
Planung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit (Liquidität)
Ermittlung der optimalen Finanzierungsform
Die Berechnung erfolgt über:
direkte Ermittlung |
indirekte Ermittlung |
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Einnahmen -Ausgaben = CASH FLOW |
Jahresüberschuß (Gewinn) + nicht ausgabenwirksame Aufwendung - nicht einnahmewirksame Erträge = CASH FLOW |
Gewinn + AFA +/- RST = CF |
Cash Flow: +/- Veränderungen im kurzfristigen Bereich
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