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Referat Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung - Kurzübersicht

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Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung - Kurzübersicht

Quellen:   Bundesministeriumr Arbeit, Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Industrie, Soziale Marktwirtschaft im Schaubild

Universität Freiburg u.d.a., Landes Arbeits mter

Die Bundesanstalt für Arbeit

finanziert sich überwiegend aus: -Beiträgen

-Mitteln, die im Umlageverfahren von Arbeitgebern bzw. Berufsgenossen-schaften aufgebracht werden.

Beitragspflichtig sind: -Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter, zu ihrer Berufsausbildung

Beschäftigte und Heimarbeiter)

-Arbeitgeber.

Beitragssatz: % des Bruttolohns oder -gehalts

Beitragsbemessungsgrenze: -1997 - 0 DM west

(monatliches Einkommen bis) 7 - 0 DM ost

Arbeitsrderung

Ziel des Arbeitsförderungsgesetzes ist es, einen größtmöglichen Beschäftigungsstand zu erreichen.

Die Bundesanstaltr Arbeit in Nürnberg mit ihren Arbeitsämtern setzt das Arbeitsförderungsgesetz in die

Praxis um.

Die Bundesanstalt für Arbeit hat u.a. folgende wesentlichen Aufgaben:

1. die Arbeits- und Berufsberatung,

2. die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,

3. Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen,

4. sonstige Förderung der beruflichen Eingliederung,

5. soziale Hilfe bei Arbeitslosigkeit.

Leistungen

-für Arbeitslose zur beruflichen Aus- und Weiterbildung

-bei der Berufswahl zur Förderung der Arbeitsaufnahme

-bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen

-bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungspl zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

-zur beruflichen Rehabilitation zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Individuellerderung der beruflichen Bildung

Darunter versteht man die individuelle Förderung der beruflichen

-Ausbildung

-Fortbildung

-Umschulung

Die BaA gewährt diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen und in unterschiedlicher Höhe. Arbeitgeber, die einen neuen, bisher arbeitslosen Mitarbeiter eingestellt haben, können Einarbeitungszuschüsse erhalten, wenn der neue Mitarbeiter seine volle Leistung erst nach einer Einarbeitungszeit erbringen kann.

Bei notwendiger Fortbildungs- oder

Umschulungsmaßnahme beträgt das Unterhaltsgeld: % des Nettoarbeitsentgelts (mit Kind)

60% ohne Kind

Trainingsmaßnahmen

Schulungen oder praktische Tätigkeiten, die dazu dienen sollen, die Eingliederungsaussichten von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Sie sind in ihrer Dauer aufgestaffelt, je nach der Art der Maßnahme von zwei bis acht, maximal zwölf Wochen.

-Eignungsfeststellungr eine bestimmte Tätigkeit: bis zu vier Wochen.

-zur Unterst tzung der Selbstsuche durch gezielte Beratung bis zu zwei Wochen.

-zur Vermittlung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Verbesserung der

Vermittlungsaussichten und beruflichen Wiedereingliederung bis zu acht Wochen.


Förderung der Arbeitsaufnahme

Arbeitsplatzsuche Das Arbeitsamt

-zahlt Zuschüsse zu Bewerbungskosten innerhalb von 6 Monaten nicht mehr als 0 DM)

-gewährt Zuschüsse oder Darlehenr Reise- oder Umzugskosten, wenn die neue Stelle auswärts liegt (dazu gehören die Kostenr notwendige Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen sowier den zweckmäßigsten Transport des Umzugsgutes), übernimmt die Kostenr eine notwendige Arbeitsausrüstung als Darlehen oder Zuschuß (für Arbeitskleidung bis zu 0 DM,r Arbeitsgerät höchstens 0 DM)

-zahlt bis zu einem Jahr lang eine Trennungsbeihilfe bei Familientrennung, wobei sich die Höhe nach dem Bruttoarbeitsentgelt richtet

-gewährt in besonderen Härtefällen eine Überbrückungsbeihilfer den Zeitraum bis zur ersten Lohn- oder Gehaltszahlung als Darlehen oder Zuschuß (höchstensr einen Monat bis zu . 0 DM)

-zahltr maximal zwei Jahre eine Eingliederungsbeihilfe an Arbeitgeber, die schwer vermittelbare Arbeitslose beruflich eingliedern, wobei die Höhechstens % des Arbeitsentgelts beträgt und sich danach richtet, wie schwer die vermittlungshemmenden Wettbewerbseinschränkungen des Arbeitnehmers sind (wird der Zuschußr mehr als 6 Monate gewährt, soll er danach um mindestens

10%vermindert werden).

Hilfen zur Gründung einer selbständigen Existenz

Arbeitslose, die sich selbsndig machen wollen, können vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld erhalten. Voraussetzung ist, d sie zuvor mindestens vier Wochen Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe bezogen haben. Das Überbrückungsgeld entspricht dem vorher bezogenen Arbeitslosengeld bzw. der Arbeitslosenhilfe und wirdr i.d.R. 6 Wochen gezahlt.

Ein Überbrückungsgeld können auch Arbeitnehmer erhalten, die vorher kein Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslo- senhilfe erhalten haben - vorausgesetzt,

man hat zuvor zuvor

-mindestens vier Wochen an einer ABM oder an einer Maßnahme der produktiven Arbeitsförderung Ost bzw. West teilgenommen,

oder-mindestens vier Wochen strukturelles Kurzarbeitergeld bezogen.

 

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Arbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen unbefristet einstellen, können maximalr die Dauer eines Jahres Lohnkostenzuschüsse in Höhe vonchstens 0 bischstens % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts erhalten.

Arbeitslosengeld

Voraussetzung:       man war in den vorausgegangenen drei Jahrenr mindestens zlf Monate beitragspflichtig beschäftigt

Beitragspflicht:          -Arbeitszeiten von mindestens 5 Stunden in der Woche

-Vergütung > 0 DM west

520 DM ost

Höhe: 7 % des letzten Netto-Arbeitsentgeltes (mit Kind)

60 % ohne Kind

Dauer:                        -bis zu zlf Monate lang

-für ältere Arbeitnehmer verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu 2 Monate je nach Alter und der Dauer der beitragspflichtigen Beschäftigung.

 
Anspruchsdauer:

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Lebensalter und danach, wie lange man in den letzten 7 Jahren insgesamt beitragspflichtig beschäftigt waren.

Für Arbeitslose

unter . Lebensjahr

nach einer Beschäftigung von mindestens

2 Jahren

Monate


ab 42. Lebensjahr

3 Jahren


ab 44. Lebensjahr

3 Jahren und 8 Monaten


ab 49. Lebensjahr

4 Jahren und 4 Monaten


ab 54. Lebensjahr

5 Jahren und 4 Monaten



 
Arbeitslosenhilfe

Arbeitslosenhilfe kann man beziehen, wenn man innerhalb der letzten 2 Monate

-entweder den Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft hat

-oder mindestens 0 Kalendertage beitragspflichtig gearbeitet hat

-oder einen Ersatztatbestand erfüllt hat, z.B. mindestens 0 Kalendertage Beamter war

-oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat

Um Arbeitslosenhilfe zu erhalten, m man

-sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden

-der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen

-die Arbeitslosenhilfe beantragen und

-bedürftig sein

he:                         57 % des letzten Netto-Arbeitsentgeltes (mit Kind)

50 % ohne Kind

Dauer:                        -bei vorausgegangenem Arbeitslosengeld

ohne zeitliche Begrenzung, längstens bis zum . Lebensjahr

-Sie wird längstens ein Jahr bewilligt und kann anschlie end erneut beantragt werden.

Kurzarbeitergeld

Wenn Betriebe die Zahl der Arbeitsstunden vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die

Bundesanstaltr Arbeitr die Ausfallstunden das sogenannte Kurzarbeitergeld.

 

 

 

 
Es wird durch den Betrieb ausgezahlt und wird auf Antrag vom Arbeitgeber oder Betriebsrat durch das zuständige Arbeitsamt erstattet.

he:                         67 % des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgeltes (mit Kind)

60 % ohne Kind

Konkursausfallgeld

Konkursausfallgeld wird gezahlt, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist

Dauer:                        -für die letzten 3 Monate vor Konkurseröffnung

he:                         Rücksndiges Nettoentgelt

(Sozialvers. Beiträge werden außerdem gezahlt

Winterausfallgeld

Dauer ab der . Ausfallstunde

he:                         -67% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (mit Kind)

-60% ohne Kind

Wintergeld

Zwischen dem . Dezember und dem letzten Kalendertag

des Monats Februar und in der Schlechtwetterzeit: 2 DM

(Ausgleichr witterungsbedingte Erschwernisse)


Lohnersatzleistungen in Prozent

Arbeitslosengeld

mit Kind


ohne Kind


Kurzarbeitergeld



Arbeitslosenhilfe



Übergangsgeld



Unterhaltsgeld






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