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Referat Schülervortrag: Jean-Jacques-Rousseau (1712-1778)

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Schülervortrag: Jean-Jacques-Rousseau -

Autor: Conny von Ludwig


Naturzustand des Menschen

Wie die meisten Politikwissenschaftler geht auch Rousseau vom Naturzustand des Menschen aus und seine Lehren finden hier ihren Ursprung. In den frühen Formen des Menschendaseins gab es keine Sprache und keine Gesellschaft. Die Menschen waren alle gleich. Die natürliche Güte war ein Merkmal des frühen Menschenbildes. Alle Menschen lebten frei, glücklich, gut und gesund. Da sie alles selber herstellten, bedurften sie keiner Hilfe von anderen undnnen so als selbstständig angesehen werden. Allgemein lebten sie ein Leben in absoluter Selbstgenügsamkeit und Selbstständigkeit.

Umwandlung des Naturzustandes

Durch die Entstehung der Sprache kommt es zur Vergesellschaftung der Menschen. Die einsetzende Arbeitsteilung im Handwerk, Handel und der Landwirtschaft beendet den Naturzustand. Es entwickeln sich dadurch Unterschiede im Besitz und Reichtum und dadurch auch Differenzen in Macht und Recht. Weniger Menschen haben mehr Besitz und damit Einfl auf eine riesige Menschenmenge, die mit wenig Mitteln ausgestattet ist. Als Folge dessen tritt eine Ungleichheit zwischen den Menschen auf. Es bilden sich Elend und Sklaverei heraus.

Ziel der Theorie Rousseaus

Das Ziel der Theorie Rousseaus war es, die gewordene Ungleichheit der Menschen durch einen Zustand der gesellschaftlichen Gleichheit zu ersetzen. Rousseaus Intention ist darauf gerichtet, dem Individium als Teil der Gemeinschaft eine echte neue politische Freiheit zu geben und es an allen Aktivitäten des Gemeinwillens mitwirken zu lassen. Dies sollte, nach der Meinung Rousseaus, in permanenter Aktivität und zu jeder Zeit erfolgen.

Begriff 'Staat'r Rousseau

Rousseau unterscheidet zunächst zwischen den gesellschaftlichen Institutionen Staat und Familie. Ein Staat begründet sich auf freien Vereinbahrungen. Ein, von der Volksversammlung ermittelter volente generale (Gemeinwille) gilt als letzte Entscheidung über das Gemeinwohl. Der Staat erh lt die Aufgabe, seine Staatsbürger zu Tugend in bereinstimmung zum Gemeinwillen zu erziehen. Dadurch entsteht eine politischedagogik, die die natürliche Eigenliebe der Menschen in eine Liebe umwandelt, die dem Gesamtwillen der Gemeinschaft entspricht.

Der Gesellschaftsvertrag (contract sociale)

Der Gesellschaftsvertrag sollte durch die Menschen freiwillig eingegangen werden. Dieser Vertrag sichert den Menschen anstatt des Naturzustandes einen Zustand einer staatlichen Existenz. Indem die Menschen diesen Vertrag eingehen, begründen sie auch gleichzeitig den Staat als politischen Körper. Die Menschen verzichten auf ihr Naturrecht und auf die Selbstbehauptung, gewinnen aber die Wahrung ihrer Freiheit und ihres Eigentums durch den Staat. Der Verzicht und die Freiheit müssen so zusammenfallen, daß der neu gebildete politische Körper ein 'Gemeinschafts-Ich' darstellt mit dem Ausdruck des Gesamtwillen des Ganzen. Jeder Mensch muß als Staatsbürger am Gesamtwillen teilhaben und seine Einzelinteressen und das Streben danach in den Hintergrund stellen. Das 'Gemeinschafts-Ich' des politischen Körpers darf den Widerstand der Einzelinteressen durch Zwang brechen. Das heißt, man kann die Menschen zur Freiheit zwingen. Rousseau meint, die Effektivit t des politischen Körpers ist dann am größten, je mehr der Einzelne auf die Mitwirkung aller anderen angewiesen ist. Ein nach diesem Prinzip zum Staatsbürger gewordener Mensch ist Untertan und Souverän in einer Person.

Gewaltenteilung bei Rousseau

Damit das Gemeinschafts-Ich alle Ziele und Maßnahmen verwirklichen kann, legt Rousseau Exekutive und Legislative in die Hände des Volkes. Eine Gewaltenteilung findet bei Rousseau nicht statt, weil der Wille unteilbar und undelegierbar ist. Rousseauumt allerdings ein, daß es möglich ist, die Exekutive an einen Monarchen oder

einen Magistrat zu übertragen. Eine Staatsform wie Demokratie kommtr Rousseau nicht in Frage, da dies eine Staatsform nur für Götter ist. Damit wird es möglich, daß Entschlüsse auch von Einzelnen oder von Minderheiten getroffen werdennnen. Rousseau lehnt daber hinaus sämtliche repräsentative Organe und intermedre Instanzen ab und damit verbunden wird eine Parteienbildung oder sonstige Gndung von politischen Vereinigungen ausgeschlossen.

Gesetzgebung und Regierung

Der beschlossene Gemeinwille zeigt sich in der Verfassungs- und Grundgesetzgebung. Diese geben dem politischen Körper Dasein und Leben. Die normale Gesetzgebung erhält ihn am Leben. Die Einzelgesetzgebungen sind Vollzugsweisen des Volkes, das diese in Einheit aufbringt. In legitimen Staaten sind es Recht und Pflicht des Volkes, eine Gesetzgebung durchzuführen. Das ganze Volk hat somit unmittelbar teil. Eine Staatsform, die durch die Gesetzgebung des Volkes entstanden ist, nennt Rousseau Republik. Nur eine Republik kann eine legitime Staatsform sein und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Zur Gesetzgebung muß das Volk als Ganzes und als Einheit auftreten. Die gesetzgebende Körperschaft und gleichzeitig Staatsoberhaupt ist die Volksversammlung. In der Volksversammlung sind alle stimmberechtigten Bürger vertreten. Das Problem dieser Theorie liegt in der Realisierbarkeit in nur sehr kleinen Staaten, Stadtstaaten und Landgemeinden. In großen Staaten soll es eine regelmäßig stattfindende gre Volksabstimmung geben. Es stellt sich hier die Frage nach der Einstimmigkeit bei der Gesetzgebung. Die Lösung liegt in innerer Einheit und Geschlossenheit des Gemeinwillens. Das Volk m als

Ganzes auftreten und bei Volksversammlungen bzw. Plebeszit muß jeder befragt werden. Der Entscheid der Bürger sollte in Hinsicht zum Gesellschaftsvertrag  einstimmig sein. Bei Verfassungsänderungen ist es nicht anders vollziehbar, als einstimmige Zustimmung. Andere Gesetzentscheidennen nach dem Mehrheitsprinzip entschieden werden. Der Gesamtwille bekommt einen stärkeren Ausdruck, je mehr die Mehrheit kompakt ist. Rousseau sieht selbst im Mehrheitsrecht Kritik und sagt aus, daß bei der Bejahung des Gesellschaftsvertrages das Mehrheitsprinzip mit bejaht wird. Das Volk muß selbst einen Kompromiß zwischen totalen Gedanken und konkreter Praxis finden. Durch den Souver n geschaffene Gesetze verlangen den Gehorsam aller. Das legitime Gesetz ist ganz und gar

positiv und kein Naturrecht mehr. Es kann nur durch neue Akte des Souverän außer Kraft gesetzt oder verändert werden. Der Souverän ist nur souverän, wenn er es in jedem Augenblick ist. Da Fehler und Irrungen bei der Gesetzgenung möglich sind, empfielt Rousseau, daß das Volk nur Gesetze beschließen, aber nicht selbst formulieren soll. Die Vorberatung, Besprechung und Formulierung liegt innden von Sachverständigen. Diese sind interessenlos und vom Gemeinwohl bestimmt. Da hier die Gefahr besteht, daß diese Sachverständigen in eine Erzieherroller das Volk schlüpfen, steht ihnen keine Herrschaftsautorität zu, sondern nur die Autorität des Sachverstandes und Rousseau nimmt auch hin, daß sie zu Volksführern werden. Rousseau sucht nun Auswege aus dem Problem, das einerseits die Gedanken der Volkssouveränität und des homologen Gemeinwillens beinhaltet und auf der anderen Seite die konkreten Anforderungen praktischer Politik. Dies führte zu ungewollten mißlichen Konsequenzen und Rousseau entwickelte zwei problematische Denkfiguren in seinen Theorien. Für Verfassungsänderungen bestimmt er einen Maßstäbe setzenden Berater, Sachverständigen und Weisen: einen Legislateur. Dies sollte ein Mensch von Gottes Größe sein und ist sch pferischer Innovateur für den Gesellschaftsvertrag. Er wird zum Stifterr das Gemeinwohl und personifiziert Sittlichkeit und Vernunft in einer Person. Seine prägende Rolle soll aber nur von kurzer Dauer sein und er soll weder herrschen noch regieren. Die Herrschaft liegt weiterhin beim Volk, allerdings nur noch nominell und per definitem überantwortet. Die Regierung erhält eine eigentümliche mindere Qualität. Der große Legislateur unterzieht sich ihr nicht. Die Regierung wird ein rein ausführendes, bloß verwaltendes Organ der Gesetzgebung. Sie wird dem Volk restlos untergeordnet und entwickelt sich zu einem Ausschuß ohne eigenes Gewicht. Damit wird Rousseaus radikale Ablehnung zur Gewaltenteilung untermauert. Durch diese Abstufung stellt sich die Frage nach der eigentlichen erheblichen

Aufgabe der Regierung. Es entsteht ein Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Regierung. Die Gesetzgebung bringt den allgemeinen Willen zum Ausdruck und beschränkt sich auf allgemeine Fragen im Staat. Der Regierung fällt der Bereich der Einzelregelungen und Ausf hrungsbestimmungen im Staatshandeln zu. Die Regierung wird in einzelne Ressorts aufgeteilt. Die Gesetzgebung, die Volksversammlung und der Gemeinwille sind aber weiterhin unteilbar und undelegierbar. Eine weitverzweigte Regierungstätigkeit steht dem gegenüber. Die Regierung beschäftigt sich mit den Anwendungen und Ausführungen der Beschlüsse der Gesetzgebung. Damit entsteht ein weiter Spielraum

für die Wirksamkeit und Anwendungshigkeit. Die Regierung erh lt von Rousseau die Aufgabe, zwischen Souverän und Untertan zu vermitteln. Damit kann sie direkt ins politische Geschehen eingreifen. Gleichzeitig soll sie bloß Aussch sein, jederzeit ein- und absetzbar und mit befristeten Aufträgen versehen (Imperatives Mandat). Sie steht unter ständiger Aufsicht. Der Widerspruch liegt in Vermittlungsaufgabe und totaler Unterordnung und

Abh ngigkeit. In großen Staatenre dieses Prinzip nicht möglich. Deshalb soll sich die Regierung charakteristisch zusammensetzen. Aus differenten Staatsformen (Aristokratie, Monarchie, Demokratie) soll eine Staatsform gebildet werden. Dabei ist es gleichgültig, ob viele oder wenige lang oder befristet Regierungsämter übernehmen. Es kommt sowieso zu einer Deklaration durch das Volk. Rousseau trifft keine eindeutige Wahl, würde sich aber wohl für eine Wahlaristokratie einsetzen.

Zusammenfassung

Rousseau übte mit seinen politischen Theorien einen großen Einfluß auf die Realität seiner Zeit aus. Das Prinzip, daß ein Einzelner oder eine kleine Gruppe die Gedanken des Gesamtwillen wiedergeben können war sehr revolutionär. Es gab aber sehr viele Widersprüche in seinen Theorien, da sie oft bezogen auf den Stadtstaat Genf verfaßt wurden. Da es die Möglichkeit einer Diktatur gibt, werden die Menschen uneingeschränkter Macht ausgesetzt. Locke und Montesquieu hatten versucht, Macht zum Schutze des Einzelnen unter instituielle und konstituielle Kontrolle zu bringen. Die Politik nähert sich außerdem einer Mythisierung an. Dies wurde leider später im nationalsozialistischen und sozialistischen Kollektiv vollzogen.




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