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Referat Schülervortrag: John Locke (1632-1704)

deutsch referate

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Schülervortrag: John Locke

-im Naturzustand v llige Freiheit der Menschen und Zustand der Gleichheit

-Menschen bestimmen ihre Handlungen selber, verfügen über ihren Besitz und ihre Person ohne von Willen anderer abhängig zu sein

-Unterscheidung von Freiheit und Hemmungslosigkeit

-im Naturzustand hat Mensch unkontrollierte Freiheit über sich und seinen Besitz, aber nicht die Freiheit sich selbst zu vernichten

-im Naturzustand Naturgesetz, das alle Menschen frei und gleich sind, keiner dem anderen Schaden an seinem

Leben, an seiner Gesundheit, seiner Freiheit und seinem Besitz zufügen darf

-Verwirklichung dieses Gesetzes ist in Natur in die Hände jedes einzelnen gegeben

-in einen Kriegszustand geht Naturzustand dann über, wenn Mensch einem anderen die Freiheit als die Grundlage alles anderem raubt

Grundlage (Freiheit,Gleichheit,) ist Privateigentum, das der Einzelne durch Arbeit erwirbt und als Teilst ck aus dem ursprünglichen Gemeineigentum aussondert

-Gott und Vernunft der Menschen gebieten es, das man sich der Erde durch Arbeit bemächtigen kann

-Arbeit setzt Arbeitsmaterial voraus

-Gott wollte, das die Menschen arbeiten, also wollte er auch, das die Menschen Eigentum besitzen

-Arbeitsleistung und Lebensbedürfnisse setzten Eigentum des Einzelnen eine Grenze

-Einzelne ist Eigentümer seiner Person und ihrer Arbeitsleistung

-alles, was Mensch schaffft um Lebenshaltung zu verbessern, ist sein Eigentum und zwar uneingeschränkt

-Naturzustand wird verlassen durch Zustimmung zum Gemeinwesen

-Sicherung eines friedlichen Lebens und ungestörter Genuß des Eigentums

-Unterordnung unter Herrschaft hat nur den Zweck Eigentum zu sichern

-Bildung eines politischen Körpers, wenn sich Menge durch Zustimmung zusammenschließt

-Mehrheit hat Recht zu beschließen, durch Beschluß kann Minderheit gebunden werden

-Verbindlichkeit der Mehrheitsbeschlüsse über Gemeinwesen als Zeichen des Gesetzes und der Vernunft

-ursprüngliche Vertrag schließt in sich, das sich der Einzelne dem Mehrheitsbeschluß unterwirft

-Ursprung der Staatenbildung liegt in Entscheidung des Einzelnen

-Unterscheidung zwischen ausdrücklicher und stillschweigender Zustimmung

-Menschen verzichten freiwillig auf Freiheit und Gleichheit um im Staat den Privatbesitz gesichert zu sehen

-gesetzgebende und vollziehende Gewalt Ergebnis des Gemeinwesens

berwindung der Unsicherheit des Einzelnen ist Zweck des Staates

-im Rahmen der Rechtssicherheit haben Regierung, Legislative und Executive, ihre Aufgaben zu erfüllen undr den

Frieden, die Sicherheit des öffentl. Wohles zu sorgen

-Legislativechste Staatsgewalt

-sichert den Staatsbürgern gesetzlich Genuß seines Eigentums Versetzung aus Naturzustand in Zustand von Frieden und Sicherheit)

-Legislative liegt unantastbar und unübertragbar in Hände derer, denen sie die Bürgerschaft übergeben hat

-kann nicht unbegrenzt und willkürlich sein

-festgelegt auf Maßstab des öffentl. Wohls

-natürl. Gesetzgebung, Erhaltung der Menschheit, ist durch keine Rechte einer Gesetzgebung aufhebbar

-verkündete Gesetze und Rechtsprechung sind Kennzeichen des staatl. Rechtszustandes

-Ablösung der Unsicherheit im Naturzustand

-Bestehen der Rechtssordnung und bewirkte Rechtssicherheit Grundlage der anerkannten Staats- u. Herrschaftsordnung-Legislative in Versammlung vereinigen, die pflichtgemäß tagt, Gesetze gibt

-vollziehende Gewalt ist unterstellt, sowie Gewalt die sich mit außenpolitischen Dingen befaßt Förderative)

-Förderative soll Fachleuten überlassen werden

-Executive und Förderative nicht trennen, da beide der Staatsmacht bedürfen

-Tyrann ist der, der von der vollziehenden Gewalt im eigenen Interesse und ohne Rücksicht auf das öffentl. Wohl

Gebrauch macht

-daurch Rückkehr zum Naturzustand und somit kann Gewalt gegen Gewalt angewendet werden

-Volk hat Recht im Falle von Tyrannis Legislative und Executive neu zu bestellen

-Locke nicht ausdrücklichr Gewaltenteilung

-Zusammenwirken von Legislative und Executive wie Krone und Parlament

-Gewaltenteilung zum Zweck der Machtbegrenzung

-Erhltung der Person und des Privateigentums als Maßstabr den Rechtsstaat

-Staatsbildung und Staatsform werden an Schutz und Sicherung des Einzelnen gebunden

-Seele des politischen Körpers ist Gesetz

-zwei rechtmäßige Formen der Machtausübung: ) ausdrücklicher Auftrag, von Gott unmittelbar und persönlich gegeben

2) abgeleitet aus Zustimmung derer, denen Gesetze gegeben werden sollen

-alles andere wird als Tyrannis bezeichnet

-Locke ordent dem Naturzustand ein Naturrecht zu, das alle verpflichtet, so meint er die Menschen belehrende

Vernunft



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