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Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung - Kurzübersicht
Quellen: Bundesministerium für Arbeit, Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Industrie, Soziale Marktwirtschaft im Schaubild
Universität Freiburg u.d.a., Landes Arbeits mter
Die Bundesanstalt für Arbeit
finanziert sich überwiegend aus: -Beiträgen
-Mitteln, die im Umlageverfahren von Arbeitgebern bzw. Berufsgenossen-schaften aufgebracht werden.
Beitragspflichtig sind: -Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter, zu ihrer Berufsausbildung
Beschäftigte und Heimarbeiter)
-Arbeitgeber.
Beitragssatz: % des Bruttolohns oder -gehalts
Beitragsbemessungsgrenze: -1997 - 0 DM west
(monatliches Einkommen bis) 7 - 0 DM ost
Arbeitsförderung
Ziel des Arbeitsförderungsgesetzes ist es, einen größtmöglichen Beschäftigungsstand zu erreichen.
Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg mit ihren Arbeitsämtern setzt das Arbeitsförderungsgesetz in die
Praxis um.
Die Bundesanstalt für Arbeit hat u.a. folgende wesentlichen Aufgaben:
1. die Arbeits- und Berufsberatung,
2. die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
3. Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen,
4. sonstige Förderung der beruflichen Eingliederung,
5. soziale Hilfe bei Arbeitslosigkeit.
Leistungen
-für Arbeitslose zur beruflichen Aus- und Weiterbildung
-bei der Berufswahl zur Förderung der Arbeitsaufnahme
-bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
-bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungspl zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
-zur beruflichen Rehabilitation zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Individuelle Förderung der beruflichen Bildung
Darunter versteht man die individuelle Förderung der beruflichen
-Ausbildung
-Fortbildung
-Umschulung
Die BaA gewährt diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen und in unterschiedlicher Höhe. Arbeitgeber, die einen neuen, bisher arbeitslosen Mitarbeiter eingestellt haben, können Einarbeitungszuschüsse erhalten, wenn der neue Mitarbeiter seine volle Leistung erst nach einer Einarbeitungszeit erbringen kann.
Bei notwendiger Fortbildungs- oder
Umschulungsmaßnahme beträgt das Unterhaltsgeld: % des Nettoarbeitsentgelts (mit Kind)
60% ohne Kind
Trainingsmaßnahmen
Schulungen oder praktische Tätigkeiten, die dazu dienen sollen, die Eingliederungsaussichten von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Sie sind in ihrer Dauer aufgestaffelt, je nach der Art der Maßnahme von zwei bis acht, maximal zwölf Wochen.
-Eignungsfeststellung für eine bestimmte Tätigkeit: bis zu vier Wochen.
-zur Unterst tzung der Selbstsuche durch gezielte Beratung bis zu zwei Wochen.
-zur Vermittlung von notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Verbesserung der
Vermittlungsaussichten und beruflichen Wiedereingliederung bis zu acht Wochen.
Förderung der Arbeitsaufnahme
Arbeitsplatzsuche Das Arbeitsamt
-zahlt Zuschüsse zu Bewerbungskosten innerhalb von 6 Monaten nicht mehr als 0 DM)
-gewährt Zuschüsse oder Darlehen für Reise- oder Umzugskosten, wenn die neue Stelle auswärts liegt (dazu gehören die Kosten für notwendige Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen sowie für den zweckmäßigsten Transport des Umzugsgutes), übernimmt die Kosten für eine notwendige Arbeitsausrüstung als Darlehen oder Zuschuß (für Arbeitskleidung bis zu 0 DM, für Arbeitsgerät höchstens 0 DM)
-zahlt bis zu einem Jahr lang eine Trennungsbeihilfe bei Familientrennung, wobei sich die Höhe nach dem Bruttoarbeitsentgelt richtet
-gewährt in besonderen Härtefällen eine Überbrückungsbeihilfe für den Zeitraum bis zur ersten Lohn- oder Gehaltszahlung als Darlehen oder Zuschuß (höchstens für einen Monat bis zu . 0 DM)
-zahlt für maximal zwei Jahre eine Eingliederungsbeihilfe an Arbeitgeber, die schwer vermittelbare Arbeitslose beruflich eingliedern, wobei die Höhe höchstens % des Arbeitsentgelts beträgt und sich danach richtet, wie schwer die vermittlungshemmenden Wettbewerbseinschränkungen des Arbeitnehmers sind (wird der Zuschuß für mehr als 6 Monate gewährt, soll er danach um mindestens
10%vermindert werden).
Hilfen zur Gründung einer selbständigen Existenz
Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld erhalten. Voraussetzung ist, daß sie zuvor mindestens vier Wochen Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe bezogen haben. Das Überbrückungsgeld entspricht dem vorher bezogenen Arbeitslosengeld bzw. der Arbeitslosenhilfe und wird für i.d.R. 6 Wochen gezahlt.
Ein Überbrückungsgeld können auch Arbeitnehmer erhalten, die vorher kein Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslo- senhilfe erhalten haben - vorausgesetzt,
man hat zuvor zuvor
-mindestens vier Wochen an einer ABM oder an einer Maßnahme der produktiven Arbeitsförderung Ost bzw. West teilgenommen,
oder
mindestens vier Wochen strukturelles Kurzarbeitergeld bezogen.
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Arbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen unbefristet einstellen, können maximal für die Dauer eines Jahres Lohnkostenzuschüsse in Höhe von höchstens 0 bis höchstens % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts erhalten.
Arbeitslosengeld
Voraussetzung: man war in den vorausgegangenen drei Jahren für mindestens zwölf Monate beitragspflichtig beschäftigt
Beitragspflicht: -Arbeitszeiten von mindestens 5 Stunden in der Woche
-Vergütung > 0 DM west
520 DM ost
Höhe: 7 % des letzten Netto-Arbeitsentgeltes (mit Kind)
60 % ohne Kind
Dauer: -bis zu zwölf Monate lang
-für ältere Arbeitnehmer verlängert sich dieser Zeitraum auf bis zu 2 Monate je nach Alter und der Dauer der beitragspflichtigen Beschäftigung.
Anspruchsdauer:
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Lebensalter und danach, wie lange man in den letzten 7 Jahren insgesamt beitragspflichtig beschäftigt waren.
Für Arbeitslose unter . Lebensjahr |
nach einer Beschäftigung von mindestens 2 Jahren |
Monate |
ab 42. Lebensjahr |
3 Jahren |
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ab 44. Lebensjahr |
3 Jahren und 8 Monaten |
|
ab 49. Lebensjahr |
4 Jahren und 4 Monaten |
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ab 54. Lebensjahr |
5 Jahren und 4 Monaten |
|
Arbeitslosenhilfe
Arbeitslosenhilfe kann man beziehen, wenn man innerhalb der letzten 2 Monate
-entweder den Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft hat
-oder mindestens 0 Kalendertage beitragspflichtig gearbeitet hat
-oder einen Ersatztatbestand erfüllt hat, z.B. mindestens 0 Kalendertage Beamter war
-oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat
Um Arbeitslosenhilfe zu erhalten, muß man
-sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden
-der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen
-die Arbeitslosenhilfe beantragen und
-bedürftig sein
Höhe: 57 % des letzten Netto-Arbeitsentgeltes (mit Kind)
50 % ohne Kind
Dauer: -bei vorausgegangenem Arbeitslosengeld
ohne zeitliche Begrenzung, längstens bis zum . Lebensjahr
-Sie wird längstens ein Jahr bewilligt und kann anschlie end erneut beantragt werden.
Kurzarbeitergeld
Wenn Betriebe die Zahl der Arbeitsstunden vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die
Bundesanstalt für Arbeit für die Ausfallstunden das sogenannte Kurzarbeitergeld.
Es wird durch den Betrieb ausgezahlt und wird auf Antrag vom Arbeitgeber oder Betriebsrat durch das zuständige Arbeitsamt erstattet.
Höhe: 67 % des ausgefallenen Netto-Arbeitsentgeltes (mit Kind)
60 % ohne Kind
Konkursausfallgeld
Konkursausfallgeld wird gezahlt, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist
Dauer: -für die letzten 3 Monate vor Konkurseröffnung
Höhe: Rückständiges Nettoentgelt
(Sozialvers. Beiträge werden außerdem gezahlt
Winterausfallgeld
Dauer ab der . Ausfallstunde
Höhe: -67% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (mit Kind)
-60% ohne Kind
Wintergeld
Zwischen dem . Dezember und dem letzten Kalendertag
des Monats Februar und in der Schlechtwetterzeit: 2 DM
(Ausgleich für witterungsbedingte Erschwernisse)
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