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Die Börse
1. Allgemein
Allgemein: zentrale Stelle oder Wirtschaftsplatz, wie z. B. Waren- oder Wertpapierbörsen
Begriff auf geschäftliche Vereinigung angewandt
Mitglieder: Treffen zu vorgegebenen Zeiten, meist täglich zu festen Zeiten, um mit Waren und
Wertpapieren zu handeln
Leitung der Börse durch Börsenvorstand
Hauptfunktion: Schaffung von zentralen Treffpunkt zur Verfügung zu stellen, an dem Geschäftsleute zusammenkommen können
wenn Börse geöffnet: können sie Handel treiben
Geschäft (das Börse als Unternehmen macht) ergibt sich aus dem Verkauf der Börsenplätze, aus
Beiträgen und Abgaben (die Mitglieder zahlen und Gebühren, z. B. Transfergebühren für Verkauf von
Börsensitzen)
Börsensaal oder Maklerstand (große, offene Halle) für Mitglieder reserviert
Abwicklung: Käufe und Verkäufe durch Zeichen oder zugerufene Verkaufs- und Kaufangebote
überall sichtbare Anzeigetafel zeigt Liste der Transaktionen und Kurse
Zentrale Treffpunkte (offiziell als Hauptort für Handelstransaktionen anerkannt) im Wirtschaftsleben aller großen Städte und Staaten seit dem Altertum nötig
Athen: sein Emporion, Rom sein Collegium Mercatorum
moderne Börse: Entwicklung aus Handelszentren, die im 13. Jh. in den Handelsstädten Italiens und
Flanderns bestanden.
erste moderne Börse, an der nur Waren durch Beschreibung und Austausch von Quittungen verkauft
(ohne Präsentsein der Ware): Börse von Antwerpen (1531)
16. Jh.: Einrichtung vieler solcher Börsen in europ. Handelsstädten, z.B. Börse in Toulouse (1549), Royal Exchange of London (1571)
Weitere wichtige Börsen in Amsterdam, Hamburg, Paris
1734: Einrichtung eines zentralen Handelsplatzes in New York (Meal Market)
wurde einer der ersten Handelsplätze für Wertpapiere
1792 Bildung einer Gesellschaft durch 24 Geschäftsleute, später daraus die New York Stock
Exchange wurde.
in USA und Großbritannien Börsen als private Unternehmen gegründet
in anderen Ländern Europas von Regierung eingerichtet und verwaltet
an Devisenbörse Devisen gehandelt
Börsengeschäfte aufgrund des amtlichen Devisenkurses betrieben
an Devisenbörse in Frankfurt/Main wird der Kurs in D-Mark täglich ermittelt
Wertpapierbörse
Markt für Kauf und Verkauf von Effekten (Aktien, Schuldverschreibungen (Rentenpapiere))
Handel findet nach festen Gebräuchen und Vorschriften statt
Grundlage für Börsenwesen bildet Börsen-, Börsenzulassungsgesetz, Börsenordnung
öffentlich-rechtliche, körperschaftsähnliche Einrichtung
Zusammenlaufen von sämtlichen Kauf- und Verkaufsaufträge bei Börsenmaklern
Aufgabe: Kursbildung (amtliche Kursmakler dafürzuständig, legt als Schiedsrichter zwischen
Angebot und Nachfrage den amtlichen Kurs für ein Wertpapier fest)
Kassageschäfte: Geschäfte, bei denen Zahlung und Lieferung binnen kürzester Zeit erfolgen
Termingeschäfte: Geschäfte, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen sind
Entwicklung der Kurse an der Börse, ist oft ein Gradmesser für die wirtschaftliche Lage eines Landes
2. Die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)
1585 gegründet
Trägerin der FWB ist Deutsche Börse AG
FWB größte der acht deutschen und weltweit viertgrößte Wertpapierbörse
Einführung von IBIS (elektronischen Handelssystem für den Kassamarkt) 1991
erster Schritt von einfachen Marktplatz für Wertpapiere hin zu einem Wertpapierdienstleister mit einem umfassenden elektronischen Systemangebot
Börsenteilnehmer haben Zugang zum Kassamarkt über Xetra ® oder überdie Teilnahme am
Börsenhandel auf dem Frankfurter Parkett
2.1. Organisationstruktur
Börsenrat = oberstes Organ des FWB
trifft grundsätzliche Entscheidungen wie Erlaß von Börsen-, Gebühren- und Geschäftsordnung oder
Festlegung der Bedingungen für Börsengeschäfte
auch Entscheiden über die Einführung von technischen Systemen für Handel und Abwicklung
Überwachung der Geschäftsführung
aus maximal 24 Mitgliedern zusammengesetzt, für 3 Jahre gewählt
neben Kreditinstituten auch Kurs- und Freimakler, Versicherungsunternehmen, Anleger u.a. vertreten.
Börsengeschäftsführung nimmt laufenden Leitungsfunktionen der Börse in eigener Verantwortung wahr
Geschäftsführer für höchstens fünf Jahre gewählt
Überwachung von Handel und Geschäftsabwicklung auf Börsenebene durch
Handelsüberwachungsstelle
deutliche Verbesserung von Anlegerschutz und Integrität des Marktes
Die Marktaufsicht wird ergänzt durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe).
Landesbehörde beaufsichtigt neben Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen auch ordnungsgemäße Durchführung des Börsenhandels sowie die Abwicklung der Geschäfte durch die Börse
vor Aufnahme des Handels: Wertpapiere müssen im Amtlichen Handel + Geregelten Markt ein förmliches Zulassungsverfahren durchlaufen
durch Verfahren: Sicherstellung, daß vorgeschriebene Information des Publikums gewährleistet ist1997: Ablösung des IBIS Systems durch neu entwickeltes, modernes Xetra ® System1997: Ablösung des IBIS Systems durch neu entwickeltes, modernes Xetra ® System
3. Xetra
Xetra neues System für den Bildschirmhandel mit Aktien und anderen Wertpapieren
Exchange Electronic Trading
ermöglicht Börsenmitgliedern Handel von überall aus
Eingeführung im November 1997
280 Banken und Wertpapierhäuser für Handel in Xetra entschieden
Voraussetzungen für die Teilnahme am Xetra-Handel
Zulassung bei einer deutschen Wertpapierbörse
auch für Privatanleger über ihre Bank
Orderformen im Xetra-Handel
Market (werden sofort zu jedem beliebigen Preis ausgeführt)
Limit Orders (nur, wenn der Preis die angegebene Grenze erreicht ausgeführt)
Stop Orders (sobald Preis des Wertpapiers das angegebene Stop-Limit erreicht: Ausführung)
'Fill-or-Kill' (Order wird entweder vollständig ausgeführt - oder gar nicht)
'Immediate-or-Cancel' (Orders, die sofort und so weit wie möglich ausgeführt werden, Löschung nicht ausgeführte Teile dieser Order)
Schutzmechanismen erhöhen die Preiskontinuität
Volatilitätsunterbrechung (bewirkt einen Wechsel der Handelsform, sobald der nächste potentielle
Ausführungspreis außerhalb eines von der Börse definierten Korridors liegt)
Market-Order-Unterbrechungen (in Auktionen, Sind am Ende der Aufrufphase nicht alle Market Orders - also Orders ohne Preislimit - ausführbar, weil: nicht genügend passende Aufträge im Orderbuch stehen, damit Verlängerung der Aufrufphase um einen bestimmten Zeitraum.)
So sieht der Handelstag in Xetra aus
von 8.30 bis 17.00 Uhr: Handeln von Aktien
Haupthandelsphase beginnt mit einer Eröffnungsauktion
Danach: Aufnehmen des fortlaufenden Handels
kann durch eine oder mehrere Auktionen unterbrochen werden
fortlaufende Handel endet mit der Aufrufphase für die Schlußauktion kurz vor 17 Uhr
So kommt Ihre Order in das Orderbuch von Xetra
teilnehmen dürfen: zum Börsenhandel zugelassenen Institute (Banken, deren Vertreter)
zuständige Händler stellt den Auftrag des Anlegers in das elektronische Orderbuch von Xetra
System überprüft automatisch, ob gegenüberliegende Seite des Orderbuchs ein passendes Angebot enthält
Auftrag wird ausgeführt und auf elektronischem Weg bestätigt
Abwicklung innerhalb von zwei Tagen über gleichfalls elektronischen Systeme der Deutsche Börse
Clearing AG
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