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Das von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die GRÜNEN vereinbarte Regierungsprogramm orientiert sich an folgenden gemeinsamen Zielen:
Wirtschaftskraft durch nachhaltiges Wachstum und Innovation stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen
ökologische Modernisierung als Chance für Arbeit und Umwelt nutzen
die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates durch Sanierung der öffentlichen Finanzen zurückgewinnen
eine zukunftsorientierte Bildung und Ausbildung für alle Jugendlichen sichern und Chancengleichheit herstellen
den Sozialstaat sichern und erneuern und die solidarische Gesellschaft stärken
den Generationenvertrag erneuern und auf eine neue Grundlage stellen
die natürlichen Lebensgrundlagen auch für die nachfolgenden Generationen sichern und bewahren, eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft schaffen
Sicherheit für alle gewährleisten
Bürgerrechte und soziale Demokratie stärken und eine Kultur der Toleranz in einer solidarischen Gesellschaft neu begründen
die Gleichstellung von Frauen in Arbeit und Gesellschaft entscheidend voranbringen
die Innere Einheit Deutschlands vollenden, indem die Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse weiter vorangebracht wird
den Staat modernisieren, indem wir die Verwaltung bürgernäher gestalten und überflüssige Bürokratie abbauen
die friedliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn weiterentwickeln, die Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union voranbringen, die Solidarität mit den Ländern des Südens stärken und weltweit eine nachhaltige Entwicklung fördern
die Zusammenarbeit mit den Kirchen sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden fördern
Unser wichtigstes Ziel ist der Abbau der Arbeitslosigkeit.
Die hohe Arbeitslosenzahl von 4,4 Millionen (Jahresdurchschnitt 1998) ist die schwerste politische Erblast, die die alte Bundesregierung hinterläßt.
Die neue Bundesregierung wird alles daran setzen, die Arbeitslosenzahl in den nächsten vier Jahren Schritt für Schritt abzubauen.
Eine starke, wettbewerbsfähige und an Nachhaltigkeit orientierte Wirtschaft ist die Grundlage für Arbeitsplätze, für Wohlstand und für soziale Sicherheit.
Wir wollen eine Erneuerung der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft.
Arbeit und Umwelt gehören untrennbar zusammen. Wir wollen eine zukunftsfähige Politik, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele gleichberechtigt miteinander verbindet. Ziel ist dabei auch die gleichberechtigte, existenzsichernde Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben.
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird die neue Bundesregierung alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren. Wir wollen ein Bündnis für Arbeit und Ausbildung.
Gemeinsam mit Gewerkschaften und Unternehmen werden wir konkrete Maßnahmen vereinbaren, um die Arbeitslosigkeit abzubauen und allen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu sichern. Zu diesem Bündnis für Arbeit und Ausbildung haben alle Beteiligten in fairem Geben und Nehmen ihren Beitrag zu leisten. Dabei geht die neue Bundesregierung von folgenden Grundsätzen aus:
Gewerkschaften und Unternehmen sind zuständig für eine beschäftigungsorientierte
Tarifpolitik und für eine Organisation der Arbeit, die dem Flexibilisierungsbedarf der Betriebe und dem Wunsch der Beschäftigten nach mehr Zeitsouveränität Rechnung trägt.
Aufgabe der Wirtschaft ist es, die Anstrengungen für Investitionen und Innovation zu
verstärken. Wirtschaft und öffentliche Verwaltung stehen in der Pflicht, durch Erhöhung der Lehrstellenzahl jedem Jugendlichen einen qualifizierten Ausbildungsplatz zu geben.
Die neue Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen schaffen für nachhaltiges Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Dazu gehört eine umfassende Steuerreform, die Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten, die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und eine Innovationsoffensive in Bildung, Forschung und Wissenschaft.
Beim Bündnis für Arbeit und Ausbildung sollen unter anderem zu folgenden Themen Vereinbarungen gefunden werden:
Sicherung einer qualifizierten Ausbildung für alle Jugendlichen
Integration erwerbsloser Jugendlicher in den Arbeitsmarkt
Beschäftigungschancen für Geringqualifizierte
Flexible und beschäftigungswirksame Organisation der Arbeitszeit, z.B. Teilzeitarbeit,
Altersteilzeit sowie Einstiegsteilzeit für Jüngere; beschäftigungswirksamer Abbau von Überstunden; die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit
Neuregelung der Anrechnung von Entlassungsabfindungen auf das Arbeitslosengeld
Modernisierung der beruflichen Bildung und der Weiterbildung
Verbesserte Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital
Verstärkung der Branchen- und Regionaldialoge mit dem Ziel, die Innovationsanstrengungen in den Branchen und Regionen zu steigern.
Die neue Bundesregierung wird im Lichte der Ergebnisse des Bündnisses für Arbeit ihre Festlegungen über mögliche politische und gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich der Sicherung einer qualifizierten Ausbildung für alle Jugendlichen, der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital und der Arbeitszeitpolitik treffen.
Die neue Bundesregierung wird alles daran setzen, daß den Jugendlichen Chancen für ein
selbstbestimmtes Leben eröffnet werden. Dazu gehört vor allem die Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit.
Die Ausbildung der Jugend ist die wichtigste Investition für die Zukunft unseres Landes.
Kein Jugendlicher darf von der Schule in die Arbeitslosigkeit geschickt werden.
Wir wollen, daß alle Jugendlichen, die länger als sechs Monate arbeitslos sind, einen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz erhalten.
Wir setzen auf die Jugend unseres Landes. Zur Modernisierung unserer Gesellschaft braucht
Deutschland qualifizierte, motivierte, kreative junge Menschen, die individuelle
Entwicklungschancen mit politischem, sozialem und kulturellem Engagement verbinden.
Deshalb wollen wir ihnen mehr Möglichkeiten der Beteiligung eröffnen.
Nach den Steuer- und Abgabenerhöhungen der alten Bundesregierung ist für die große Mehrheit der Bevölkerung die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Ziel der neuen Bundesregierung ist es, die Gesamtbelastung bei Steuern und Abgaben zu senken.
Die neue Bundesregierung wird unmittelbar nach Amtsantritt ein Steuerentlastungsgesetz für eine große Steuerreform vorlegen. Ziele der Steuerreform sind die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, mehr Steuergerechtigkeit und eine deutliche Vereinfachung des deutschen Steuerrechts.
Zu dieser Steuerreform gehören:
die Senkung der Steuersätze bei der Lohn- und Einkommensteuer
eine Erhöhung des Kindergeldes
eine Reform der Unternehmensbesteuerung zur Stärkung der Investitionskraft der
Unternehmen.
Die große Steuerreform entlastet die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in drei Reformstufen in den Jahren 1999, 2000 und 2002. Diese Steuerreform ist solide finanziert und berücksichtigt die schwierige Finanzlage der Länder und Gemeinden. Die Entlastung erfolgt entsprechend dem schrittweisen Aufwuchs der Steuermehreinnahmen durch die vorgesehene Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Die erste Stufe tritt zum 1. Januar 1999 in Kraft.
Sie umfaßt gegenüber dem Tarif 1998 folgende Maßnahmen:
Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von 220 DM auf 250 DM
Verbesserung des Grundfreibetrages von 12.360 DM auf 13.020 DM, wie bereits
beschlossen
Senkung des Eingangssteuersatzes von 25,9 Prozent auf 23,9 Prozent
Senkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne von 45 Prozent auf 40
Prozent
Senkung des Spitzensteuersatzes für gewerbliche Einkünfte von 47 Prozent auf 45 Prozent
Die neue Bundesregierung will Beschäftigung fördern und umweltfreundliches Handeln
belohnen. Dazu werden wir eine ökologische Steuer- und Abgabenreform durchführen.
Mit der ökologischen Steuer- und Abgabenreform setzen wir marktwirtschaftliche Anreize für
die Entwicklung energiesparender und umweltschonender Produkte und neuer
Produktionsverfahren und für ein umweltbewußtes Verhalten der Verbraucherinnen und
Verbraucher. Die ökologische Steuer- und Abgabenreform ist ein marktwirtschaftliches
Instrument moderner Technologie- und Industriepolitik. Sie fördert den Strukturwandel und
schafft neue Arbeitsplätze.
Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß die Sozialabgaben gesenkt werden.
Die Entlastung der Arbeit durch eine Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten ist ein
Eckpfeiler unserer Politik für neue Arbeitsplätze.
Dazu werden wir zum einen Strukturreformen durchführen, um die Zielgenauigkeit und
Wirtschaftlichkeit der sozialen Sicherungssysteme zu verbessern. Zum anderen werden wir
die gesetzlichen Lohnnebenkosten im Rahmen einer ökologischen Steuer- und
Abgabenreform senken. Wir werden die Sozialversicherungsbeiträge von heute 42,3 Prozent
des Bruttolohns durch die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform auf unter 40 Prozent
senken. Das entlastet Beschäftigte und Unternehmen.
Die konkrete Ausgestaltung der ökologischen Steuer- und Abgabenreform erfolgt
wirtschaftspolitisch vernünftig und sozial verträglich. Die neue Bundesregierung wird eine
soziale Flankierung der ökologischen Steuerreform sicherstellen. Dabei wird berücksichtigt,
inwieweit die Haushalte bereits durch die große Steuerreform, die Senkung der Sozialbeiträge
oder durch andere Reformen entlastet werden.
Die Finanzmittel aus der Belastung des umweltschädlichen Energieverbrauchs werden im
Rahmen der Steuer- und Abgabenreform in vollem Umfang an Bürgerinnen und Bürger und
an die Unternehmen zurückgegeben. Entscheidend für den ökonomischen und ökologischen
Erfolg der Steuer- und Abgabenreform sind ihre Berechenbarkeit sowie ausreichende
Anpassungszeiträume.
Unser Ziel ist eine in zeitlich vorgegebenen Schritten kalkulierbare Belastung des
Energieverbrauchs. Diese Grundidee wird bereits in anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, wie z.B. Großbritannien, praktiziert.
Das Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent zu senken, wollen wir in drei Schritten erreichen. In einem ersten Schritt werden wir 1999 die Sozialversicherungsbeiträge um 0,8 Prozentpunkte senken. Hierfür sind die Erhöhung der Mineralölsteuer für Kraftstoffe um 6 Pfennig pro Liter, eine Anhebung der Steuer auf Heizöl um 4 Pfennig pro Liter, bei Gas um 0,32 Pfennig pro kWh und für Strom um 2 Pfennig pro kWh vorgesehen.
In der Stromerzeugung eingesetzte Energieträger werden ausschließlich über die Besteuerung des Stroms erfaßt. Wegen der noch ausstehenden europäischen Harmonisierung der
Energiebesteuerung wird in diesem ersten Schritt die energieintensive Wirtschaft bei Heizöl,
Gas und Strom nicht belastet.
Wir werden den Einsatz regenerativer Energieträger fördern und diese durch die ökologische
Steuerreform nicht belasten. Damit verbessern wir die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der
Erzeugung und des Handels erneuerbarer Energien. Auch für die Stromerzeugung aus
Kraftwerken mit hohen Wirkungsgraden werden wir Anreize schaffen.
Dieses Konzept einer ökologischen Steuer- und Abgabenreform entspricht in den Grundzügen
den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der Energiebesteuerung,
die auch eine Besteuerung des Stromverbrauchs vorsehen.
Die neue Bundesregierung wird mit der Übernahme der EU-Präsidentschaft am 1. Januar
1999 entschieden darauf hinwirken, daß die europäische Harmonisierung der
Energiebesteuerung beginnt. Dabei sollen die bisherigen Vorschläge der EU- Kommission
ökologisch wirksamer ausgestaltet werden. Die neue Bundesregierung wird die
Ratspräsidentschaft der EU für eine europäische Initiative zur Abschaffung der
Steuerbefreiung für Kerosin, Schiffsbrennstoffe und für das Herstellerprivileg auch auf
internationaler Ebene nutzen.
Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der beiden weiteren Schritte der
ökologischen Steuerreform zur zusätzlichen Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten auf
unter 40 Prozent kann erst Mitte 1999 getroffen werden, wenn die Ergebnisse der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft vorliegen. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Schritte muß auch
die konjunkturelle Lage und die Preisentwicklung auf den Energiemärkten berücksichtigt
werden.
Die neue Bundesregierung wird eine zukunftssichere, umweltverträgliche und kostengerechte
Energieversorgung sicherstellen. Erneuerbare Energien und Energieeinsparung haben dabei
Vorrang; dazu gehört auch ein 100.000-Dächer-Programm.
Die Umstrukturierung der Energieversorgung muß den technologischen, ökologischen und
energiewirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragen. Wegen ihrer großen
Sicherheitsrisiken mit der Gefahr unübersehbarer Schäden ist die Atomkraft nicht zu
verantworten. Deshalb wird die neue Bundesregierung alles unternehmen, die Nutzung der
Atomkraft so schnell wie möglich zu beenden.
Noch in diesem Jahr wird die neue Bundesregierung zu Gesprächen über einen neuen
Energiekonsens einladen. Gemeinsam mit der Energiewirtschaft sollen die Weichen gestellt
werden für den Weg zu einem neuen, zukunftsfähigen Energiemix ohne Atomkraft.
Die neue Bundesregierung wird die Entwicklung zukunftsfähiger Energieversorgungssysteme
und wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung fördern. Sie ist der Überzeugung, daß der
Einstieg in neue Energiestrukturen von wachsender wirtschaftlicher Dynamik gekennzeichnet
sein wird, die durch eine Neugestaltung des Energierechts noch befördert werden wird. Dabei
geht es insbesondere um einen diskriminierungsfreien Netzzugang durch eine klare rechtliche
Regelung und die Schaffung und Sicherung fairer Marktchancen für regenerative und
heimische Energien und eine gerechte Verteilung der Kosten dieser zukunftsfähigen Energien.
Die neue Bundesregierung wird den Kohlekompromiß von 1997, der betriebsbedingte
Kündigungen ausschließt, umsetzen.
Die neue Bundesregierung wird sich gemäß ihrem Grundsatz "Vorrang der Einsparung vor
der Erzeugung" mit einem breiten Maßnahmenbündel der Förderung von Einspartechnologien
widmen, nicht zuletzt auch angesichts der großen Exportchancen.
Die neue Bundesregierung wird die Hemmnisse beseitigen, die heute noch eine verstärkte
Nutzung regenerativer Energien und den breiteren Einsatz der Kraft-Wärme-Koppelung
behindern. Die neue Bundesregierung wird Instrumentarien entwickeln, die zur Anpassung
der Strompreise in den neuen Ländern an das Westniveau führen.
Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode
umfassend und unumkehrbar gesetzlich geregelt. Dazu vereinbaren die Koalitionsparteien
folgendes schrittweises Verfahren. In einem ersten Schritt wird als Teil des
100-Tage-Programms eine erste Anderung des Atomgesetzes mit folgendem Inhalt eingebracht:
Streichung des Förderzwecks
Einführung einer Verpflichtung zur Sicherheitsüberprüfung, vorzulegen binnen eines Jahres
Klarstellung der Beweislastregelung bei begründetem Gefahrenverdacht
Beschränkung der Entsorgung auf die direkte Endlagerung
Aufhebung der Atomgesetz-Novelle von 1998 (mit Ausnahme der Umsetzung von
EU-Recht)
Erhöhung der Deckungsvorsorge
Im zweiten Schritt wird die neue Bundesregierung die Energieversorgungsunternehmen zu
Gesprächen einladen, um eine neue Energiepolitik, Schritte zur Beendigung der Atomenergie
und Entsorgungsfragen möglichst im Konsens zu vereinbaren. Die neue Bundesregierung
setzt sich hierfür einen zeitlichen Rahmen von einem Jahr nach Amtsantritt.
Als dritten Schritt wird die Koalition nach Ablauf dieser Frist ein Gesetz einbringen, mit dem
der Ausstieg aus der Kernenergienutzung entschädigungsfrei geregelt wird; dazu werden die
Betriebsgenehmigungen zeitlich befristet. Der Entsorgungsnachweis wird angepaßt.
Zur Entsorgung vereinbaren die Koalitionsparteien folgendes:
Die Koalitionsparteien sind sich einig, daß das bisherige Entsorgungskonzept für die
radioaktiven Abfälle inhaltlich gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat.
Es wird ein nationaler Entsorgungsplan für die Erblast der radioaktiven Abfälle erarbeitet.
Für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle reicht ein einziges Endlager in tiefen
geologischen Formationen aus.
Zeitlich zielführend für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ist die Beseitigung
hochradioaktiver Abfälle etwa im Jahr 2030.
An der Eignung des Salzstocks in Gorleben bestehen Zweifel. Daher soll die Erkundung
unterbrochen werden und weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre
Eignung untersucht werden. Aufgrund eines sich anschließenden Standortvergleichs soll eine
Auswahl des in Aussicht zu nehmenden Standorts getroffen werden.
Die Einlagerung radioaktiver Abfälle in Morsleben wird beendet.
Das Planfeststellungsverfahren bleibt auf die Stillegung beschränkt.
Grundsätzlich hat jeder Betreiber eines Atomkraftwerks am Kraftwerkstandort oder in der
Nähe Zwischenlagerkapazitäten zu schaffen. Bestrahlte Kernbrennstoffe dürfen nur dann
transportiert werden, wenn am Kraftwerk keine genehmigten Zwischenlagerkapazitäten
existieren und dies vom Kraftwerksbetreiber nicht zu vertreten ist. Die Zwischenlager werden
nicht zum Zweck der Endlagerung genutzt.
Deutschland muß eine Ideenfabrik werden. Wir wollen ein Klima des geistigen Aufbruchs fördern, das Bildung, Wissenschaft und Forschung neue Entfaltungsmöglichkeiten bietet, bestehende strukturelle Verkrustungen aufbricht und der jungen Generation Zukunftschancen eröffnet. Bildung, Forschung und Wissenschaft sind unsere Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
Das Ziel der neuen Bundesregierung ist ein bezahlbares Rentensystem, das den Menschen im
Alter einen angemessenen Lebensstandard garantiert.
Als erste Maßnahme wird die von der alten Bundesregierung beschlossene
Rentenniveaukürzung gestoppt:
Die zum 1. Januar 1999 vorgesehene Rentenniveaukürzung
und die Einschnitte in die Erwerbsminderungsrenten werden bis zum Inkrafttreten einer neuen
Rentenstrukturreform, längstens jedoch bis zum 31.12.2000, ausgesetzt.
Dies wird Bestandteil eines Artikelgesetzes, das die neue Bundesregierung unmittelbar nach Amtsantritt beschließen wird.
Die neue Bundesregierung ist einer sozial gerechten Gesundheitspolitik verpflichtet, die auf
dem Solidar- und Sachleistungsprinzip beruht. Dazu gehört eine paritätisch finanzierte
Krankenversicherung.
Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß Gesundheit für alle bezahlbar bleibt und
jeder den gleichen Anspruch auf eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung hat.
Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation erhalten einen hohen Rang,
das Instrument der Selbsthilfe wird gestärkt.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor Gesundheitsgefahren geschützt werden.
Darum wird die neue Bundesregierung den umfassenden vorsorgenden gesundheitlichen
Verbraucherschutz stärken. Die Verbraucherberatung wird verbessert.
Ziel der neuen Bundesregierung ist es, den Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge zu
stoppen und die Beiträge dauerhaft zu stabilisieren.
Eine zukunftsweisende Politik zur Drogen- und Suchtbekämpfung umfaßt die Elemente
Aufklärung, Prävention und Hilfe für Drogenabhängige, sowie Strafverfolgung des
kriminellen Drogenhandels. Sucht ist Krankheit. Darum ist zusätzlich die Suchtkrankenhilfe
(Behandlung der Abhängigkeiten von illegalen Drogen, Alkohol, Medikamenten usw.)
weiterzuentwickeln mit dem Ziel, eine effektive und qualitätsorientierte Suchtbehandlung und
gesundheitliche Versorgung sicherzustellen und zu finanzieren.
Das Betäubungsmittelgesetz wird mit dem Ziel überarbeitet, Modelle wie in Hamburg oder
Frankfurt rechtlich möglich zu machen. Zudem werden die Initiativen des Bundesrates (Modellversuche zur ärztlich kontrollierten Originalstoffvergabe mit wissenschaftlicher Begleitung, ähnlich wie dies in der Schweiz durchgeführt wurde; Rechtssicherheit für
staatlich anerkannte Drogenhilfestellen) aufgegriffen.
Die Substitution durch Methadon oder Codein wird unterstützt. Damit wird zugleich dem
Beschaffungsdruck und der Beschaffungskriminalität entgegengewirkt.
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