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Referat Das Frankenreich: eine Folge von Erbteilungen

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Das Frankenreich: eine Folge von Erbteilungen

Dem Reich Karls des Großen war keine Dauer beschieden. Ein so riesiges, von mehreren Völkern bewohntes Herrschaftsgebiet ließ sich mit den unentwickelten administrativen Mitteln der damaligen Zeit nicht lange zusammenhalten. Beschleunigt wurde der unvermeidliche Zerfall durch die traditionelle Herrschaftsteilung.
Seit dem Reichsgründer Chlodwig war es im Frankenreich Brauch, nach dem Tod des Königs die Herrschaft unter seine legitimen Söhne aufzuteilen. Auch Karl der Große hielt sich daran und erließ 806 eine entsprechende Ordnung. Da jedoch zwei seiner drei Söhne vor ihm starben, wurde Ludwig (der Fromme) 814 sein Alleinerbe. Ludwig wollte, unterstützt von der Geistlichkeit, die Reichseinheit wahren und bestimmte bereits 817 seinen Sohn Lothar (I.) zum Mitkaiser und Haupterben, während die beiden jüngeren Söhne Pippin und Ludwig (der Deutsche) nur kleinere Teilherrschaften erhielten. 823 wurde ihm in zweiter Ehe ein weiterer Sohn geboren, Karl (der Kahle). Ihm sprach er 829 auf Kosten Lothars ein eigenes Herrschaftsgebiet zu. Das führte zum offenen Aufstand der drei älteren Söhne und zur faktischen Entmachtung des Kaisers.
Nach seinem Tod (840) verkehrten sich die Fronten: Ludwig und Karl (Pippin war 838 gestorben) verbündeten sich gegen Lothar, der seinen Anspruch auf die Oberherrschaft gegen sie durchzusetzen suchte. Er wurde 841 in der Schlacht von Fontenoy geschlagen und mußte 843 mit seinen Brüdern den Vertrag von Verdun schließen: Karl erhielt den Westen des Reichs, Ludwig den Osten und Lothar - der nominell Kaiser blieb - einen Mittelstreifen von der Rhein- bis zur Rhônemündung sowie Italien.
Damit war der Teilungen noch kein Ende. Nach Lothars Tod wurde das Mittelreich unter seine Söhne geteilt: Lothar (II.) erhielt den nördlichen Teil, Ludwig (II.) Italien und den Kaisertitel. Als Lothar II. starb, teilten seine beiden Onkel, Ludwig der Deutsche und Karl der Kahle, im Vertrag von Meersen (870) sein Gebiet unter sich auf. Zehn Jahre später folgte im Vertrag von Ribémont eine Korrektur zugunsten des Ostreichs.
Herrschaftsteilung war zwar nie als dauerhafte Reichsteilung verstanden worden, und auch jetzt noch fühlte man sich in Ost und West als Glieder eines Reichsverbands. Tatsächlich aber war die Trennung nicht mehr rückgängig zu machen. Aus dem Ost- und dem Westfrankenreich wurden im Lauf des nächsten Jahrhunderts Deutschland und Frankreich.



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