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Der Investiturstreit
Investiturstreit, Konflikt zwischen Kirche und Staat im 11. und 12. Jahrhundert um die Rolle der weltlichen Herrscher bei der Amtseinsetzung von Bischöfen und Abten. Dabei war vor allem die Zeremonie strittig, nach der der Landesherr dem geistlichen Würdenträger Ring und Stab überreichte, die Symbole seiner geistlichen Autorität.
Der Brauch der Laieninvestitur kam im frühen Mittelalter auf, als Kaiser und Könige versuchten, die reichen und mächtigen geistlichen Würdenträger an sich zu binden, indem sie ihnen im Gegenzug Schutz anboten. Die Laieninvestitur war eine natürliche Folge des Feudalsystems, in dem geistliche Würdenträger oft zugleich weltliche Herrscher (und damit Vassalen des Königs) waren. Den weltlichen Landesherren war die Loyalität der Bischöfe und Abte meist wichtiger als ihre moralische Integrität.
Reformbewegung
In der Mitte des 11. Jahrhunderts gab es in Teilen Frankreichs und Deutschlands eine starke Bewegung zur Reformierung der Kirche. Die Reformer erkannten, daß die Laieninvestitur nicht den alten Kirchengesetzen entsprach, und führten auf sie den moralischen Verfall des damaligen Klerus zurück, insbesondere dessen Nachsicht gegenüber dem Konkubinat sowie der weitverbreiteten Simonie, dem Kauf und Verkauf von Kirchenämtern.
Unter Papst Leo IX. faßte die Kirchenreform auch in Rom Fuß, wobei die Päpste schnell zu einer treibenden Kraft wurden. 1059 verurteilte Papst Nikolaus II. die Laieninvestitur; gleichzeitig schloß er den Kaiser von einer rechtswirksamen Teilnahme an der Papstwahl aus. Papst Gregor VII. verbot 1075 ausdrücklich jede Laieninvestitur und erregte damit den Zorn des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches Heinrich IV. Der Konflikt spitzte sich zu, als sich Papst und Kaiser in der Folge mehrfach gegenseitig des Amtes enthoben bzw. exkommunizierten. Dieser direkte Widerstreit endete mit Gregors Tod im Exil 1085; sein Feldzug gegen die Laieninvestitur schien damit gescheitert.
Lösungsversuche
Die Nachfolger Gregors hatten zwar ähnliche Ideale, doch waren sie bei der Suche nach Lösungen flexibler. Die Kirche wollte vor allem sicherstellen, daß weltliche Herrscher keine geistlichen Amter verliehen. Für die Könige war vor allem wichtig, daß Bischöfe, die auch weltliche Herrschaft ausübten, die Macht des Königs anerkannten. Als Anselm zum Erzbischof von Canterbury ernannt wurde, geriet er darüber mit König Heinrich I. von England in einen heftigen Streit. 1107 gelang ihm ein Kompromiß, in dem sowohl Erzbischof wie König ihre Ziele erreichten.
Das Wormser Konkordat aus dem Jahr 1122 zwischen Papst Calixtus II. und Kaiser Heinrich V. knüpfte an die englische Lösung an und setzte Maßstäbe für die zukünftigen Beziehungen zwischen Kirche und weltlichen Herrschern. Einigen Historikern zufolge wurde der Investiturstreit durch das Konkordat beigelegt. Nach ihm hatte die Kirche das Recht, den Bischof zu wählen; der Klerus führte die Investitur mit Ring und Stab durch. Die Wahl fand jedoch in Gegenwart des Kaisers statt, und dieser übertrug durch die Investitur mit dem Zepter, einem Symbol ohne geistliche Anklänge, die zum Bistum gehörenden Ländereien und Einkünfte. Trotz des Konkordats konnte die Kirche im Mittelalter die Nominierung von Bischöfen nie ganz unter ihre Kontrolle bringen; das Problem stellte sich immer wieder in anderer Form.
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