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Referat Der Zweite Weltkrieg 1939-1945 - Verlauf:, Der Weltkrieg (1941-45), Der Nürnberger Prozeß, Die Anklageschrift

geschichte referate

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Der Zweite Weltkrieg 1939-1945

1. Ursachen:


Der Versailler Vertrag legte bereits den Grundstein für den nächsten Krieg. Er förderte immer neue Konflikte zwischen Deutschland und den Siegermächten des ersten Weltkrieges. Die territorialen und wirtschaftlichen Bestimmungen waren einfach für Deutschland nicht annehmbar.

Deutschland bemühte sich anfänglich um friedliche Verhältnisse in Europa. Es erzielte damit kleine Erfolge bei  den Siegermächten. Diese Bemühungen wurden in den 30ern durch expansive Zielsetzung überlagert. Eine scharfe Außenpolitik wurde von Italien, Japan und Deutschland angestrebt. Diese Ziele bestanden aus neuen Absatz- und Rohstoffmärkten und einen großen Siedlungsraum zu erschließen. Japan besetzte im Jahre 1931 die Mandschurei. Italien eroberte 1935/36 Abessinien und besetzte im April 1939 Albanien. Deutschland erreicht das vor allem durch Hitler, den von Hindenburg am 30.1.1933 zum Reichskanzler ernannte. Er verheimlichte nicht seine Absichten. Es sollte für das Deutsche Volk "Lebensraum im Osten" geschaffen werden, der dann von Deutschen besiedelt, wie Hitler es ausdrückt "germanisiert", wird. Dabei wurde keine Rücksicht auf das bolschewistische Rußland genommen, das, neben Frankreich, zum Todfeind erklärt wurde. Möglichen Bündnispartner waren Italien und Großbritannien, da sie nicht einem ungehinderten Marsch Richtung Osten nicht im Wege standen. Mitte Juni 1935, am 18.6., kam es zum ersten Vertagsschluß. Dieser bestand aus einem Marineabkommen mit Großbritannien. Am 18.10. 1936 wird Göring mit der Ausführung des Vierjahresplanes betraut. Dieser Plan beinhaltet die Bereitmachen des Deutschen Heeres und die Stärkung der Deutschen Wirtschaft bis zur Kriegsfähigkeit innerhalb von 4 Jahren. Zum Kampf gegen Rußland wurden Japan und Italien als mögliche Mitstreiter gezählt. Mit der wachsenden Zusammenarbeit mit diesen zwei Ländern wurde am 25.11.1936 der Antikominternpakt geschlossen. Hier wurde anfangs nur Japan Mitglied, im Jahr 1937 Italien und 1939 auch Spanien. Ein Zweifrontenkrieg galt es auszuschalten, die Notwendigkeit einer Unterwerfung von Österreich und der Tschechei war offensichtlich. Der Zweite Weltkrieg hätte schon hier beginnen können. Hitler zwang den österreichischen Bundeskanzler jedoch ihm sein Land zu übergeben, unter der Drohung einer militärischen Intervention. Der Tschechoslowakei wird kurz danach, mit dem Einverständnis der Siegermächte, das Sudetenland von Deutschland "abgenommen". Dies stellt einen schweren Schlag für dieses Land dar. Hitler gab vor, keine weiteren Gebietsansprüche mehr an die Tschechei zu haben. Dies sollte sich aber nicht bewahrheiten. Er marschierte später in das heutige Tschechien ein. Der Friedenspakt mit Groß Britannien und Frankreich genügte den zwei Ländern an ein Abwenden des Krieges zu glauben. Bei dem Verlangen Hitlers Danzig wieder an das Deutsche Reich anzugliedern verweigert Polen seine Zustimmung. Frankreich und Großbritannien stellten sich auf die Seite Polens. Am 28.8.1939 schloß Hitler mit Sowjetunion einen Nichtangriffspakt.

2. Anlaß:

Durch die noch vorhandenen Spannungen zwischen der deutschen Bevölkerung und der polnischen, konnte man leicht einen Konflikt provozieren. Als polnische Soldaten verkleidete Deutsche stürmten einen eigenen Radiosender. In einer Rede, die in polnischer Sprache verlesen wurde, wurde zum Widerstand gegen den deutschen Teil der Bevölkerung aufgerufen. Dies gab den bisherigen Spannungen noch den Rest. Hitlers Armeen drangen am 1.09.1939 in Polen ein.

3. Verlauf:

Der europäische Krieg (1939-41):

Am ersten September marschierte das Deutsche Heer in Polen ein. Durch Blitzkriege gelang ein schnelles Vordringen. Am 3. erklärt Frankreich und Großbritannien Deutschland den Krieg. Sie begannen ihre eigene Rüstung aufzustocken. England schickte kleine Tuppenverbände nach Europa. Durch eine Überschätzung der deutschen Armeen wollte man nicht angreifen. Die USA will neutral bleiben, hingegen erklärt Kanada den Krieg an das Deutsches Reich. Innerhalb weniger Wochen ist die polnische Abwehr am Ende. Einzelne Einheiten konnten sich noch etwas länger halten. Wurden aber während des ersten und zweiten Kriegsmonates auch zerschlagen. Am 17. 9. griff die Sowjetunion Polen von Osten her an. Ein deutsch-sowjetisches Grenz- und Freundschaftsvertrag wurde am 28. 9. abgeschlossen: In Abänderung der Vereinbarung vom 23. 8. kam Litauen an die Sowjetunion, während der deutsche Anteil am polnischen Gebiet bis zum Bug erweitert wurde. Zwischen dem 28. 9. und 10. 10. erzwang die sowjetische Arme ein Einverständnis zur Stationierung ihrer Truppen in Estland, Lettland und Litauen. Auf einem weiteren Versuch von Truppenstationierung in Finnland widersetzte sich die Regierung. Dies löste den finnisch sowjetischen Krieg am 30. 11. aus. Er wurde am 12. 3. 1940 beendet. Am 9. 4. 1940 besetzte Deutschland Dänemark, griff Norwegen an und besetzte es bis zum 10. 6. Norwegen blieb weitestgehend autonom. Mit diesem Land hatte das Deutsches Reich seine Erzlieferungen für die Rüstung weitestgehend gedeckt. Am 10. 5. 1940 begann Deutschland die Offensive im Westen, deutsche Truppen überfielen die Niederlande, die am 14. 5. kapitulierte, Luxemburg und Belgien, deren Kapitulation am 28. 5. erfolgte. Dieser schnelle Ansturm hat eine Flucht der Norwegischen Regierung nach England zur Folge. Deutschland dringt weiter in den Westen vor. Es trennt die französischen von den englische Streitkräften. Es gelang 340.000 Briten, Belgiern und Franzosen nach Groß Britannien zu entfliehen. Nach diesem Feldzug hatte Deutschland beim Waffenstillstand von Compiègne vom 22. 6. 1940 drei fünftel Frankreichs erobert. Elsaß und Lothringen wurden unter einer deutschen Zivilverwaltung dem Deutschen Reich faktisch angegliedert (ebenso Luxemburg). Die von Marschall P. Pétain neugebildete, auf den unbesetzten Teil Frankreichs und Teile der Kolonien beschränkte autoritäre Regierung etablierte sich in Vichy (État Francais). Als Sprecher des Freien Frankreich bemühte sich unterdessen in London C. de Gaulle um die Sammlung der Exilkräfte. Am 10.06. erfolge die Kriegserklärung von Italien an Frankreich und England. Die Sowjetunion setzt ihren Feldzug fort und annektierte so baltische Staaten und Teile Rumäniens. Friednesgesuche wurden von Großbritannien in der zweiten Hälfte des Jahres 1940 abgelehnt. Diese Ablehnung erfolge durch den erst ernannten  Premierminister W. Churchill. Churchill glaubte erst mit einem Kreigseintritt der USA könnte man die bisherige Verteidigungsstrategie ändern. Eine Landung kam für Hitler zu dieser Zeit nicht in Frage. Statt dessen verstärkten er seine U-Boot-Kriege und begann mit Luftangriffen. Diese Luftangriff hatten nur wenig Erfolg. Die sehr starke britische Luftabwehr konnte nicht wesentlich geschwächt werden. Am 27. 9. 1940 schlossen Deutschland, Italien und Japan einen Vertrag zur gegenseitigen Unterstützung gegen einen Angriff der USA und erkannten ihre Interessengebiete an. Diesem Bund trat im November die Slowakei, Ungarn und Rumänien bei. Im März 1941 schlossen sich Bulgarien und Jugoslawien diesem Pakt an. In dieser Zeit drängte die USA immer mehr auf eine Erhaltung der britischen Seeherrschaft im Atlantik. Zwischenzeitlich wollte man von deutscher Seite die Sowjetunion als Partner gewinnen. Diese Verhandlungen schlugen jedoch fehl. Diese Entwicklung hatte zur Folge, daß sich das Deutsche Reich auf einen Angriff Richtung Rußland vorbereitete. Ein Angriff war für Mai 41 geplant. Diese Vorbereitungen mußten jedoch wegen Italiens Niederlagen im Mittelmeerraum gebremst werden. Italien hatte im September einen Angriff aus Libyen heraus auf Agypten und am 28.10. auf Griechenland begonnen. Diese Niederlagen machten es erforderlich einige Einheiten zur Unterstützung in den Balkan und nach Nord Afrika zu entsenden. Zwischen Februar und April 1941 konnten die Briten bis an die ägyptische Grenze aus Libyen getrieben werden. Durch den am 6.4.1941 erfolgten Staatsstreich in Jugoslawien richtete sich der deutsch-italienische Feldzug nun auch gegen dieses Land. Am 17. 4. war Jugoslawien, am 11. 5. Griechenland mit den Inseln (Kreta 20.-31. 5.) in deutscher Hand. Griechenland wurde Großteils unter italienischer, Serbien unter deutscher Militärverwaltung gestellt, Kroatien wurde ein Satellitenstaat (Ustascha unter A. Pavelic), das übrige Gebiet unter Deutschland, Italien und Bulgarien aufgeteilt. Trotz der Eroberung Jugoslawiens wurde Deutschland hier durch intensiven Partisanenkrieg geschwächt. Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion (Unternehmen "Barbarossa") begann wegen des Balkankrieges 6 Wochen später als geplant, am 22. 6. 1941. Rumänien, Ungarn, Italien und Finnland schlossen sich dem Angriff an. Ein Blitzkrieg sollte auch hier schnelle Erfolge bringen. Stalin hatte hier bis zuletzt nicht mit einem Angriff Deutschlands gerechnet. Aufgrund des Nichtangriffspaktes mit Japan konnte Rußland seine Truppen aus dem Osten abziehen und die im Westen stärken. Eine für den Winter 1941/42 erhoffte Entscheidung zu Gunsten der Deutschen blieb aus. 4,7 Mio. Soldaten wurden getötet. Trotz des schnellen Vordringens und der 1,5 Mio. Kriegsgefangenen konnten keine großen Erfolge erzielt werden. Der strenge Winter traf die Deutschen Armeen völlig unvorbereitet. Kleine deutsche Gruppen drangen bis nach Moskau vor. Eine Gegenoffisive der Russen wurde am 5. 12. 1941 begonnen. Am 16. 12. gab Hitler den Befehl jede Stellung ausnahmslos zu halten. Am 7. 12. trat Japan auf der Seite Deutschland in den Krieg ein. Damit wurde der Krieg zum Weltkrieg. Nach dieser Offensive wurde in jedem Land die Rüstung stark voran getrieben. Das Verhältnis der Achsenmächte verschlechterte sich von 1941 1:1 auf 1:3 im Jahr 1944.

Der Weltkrieg (1941-45):

Durch den japanischen Überfall auf die amerikanische Pazifikflotte in Pearl Harbour am 7. 12. 1941 und die anschließende deutsche und italienische Kriegserklärung an die USA (11. 12.) verbanden sich die kontinentalen Konflikte, zu einem weltweiten Krieg. Der Druck auf England nahm durch den deutschen Angriff auf die Sowjetunion beträchtlich ab. Durch das Pacht- und Leihgesetz der USA vom 11. 3. 1941 konnte Großbritannien seine Rüstung ausbauen. Am 14. 8. 1941 hatten F. D. Roosevelt und W. Churchill die Atlantikcharta "zur endgültigen Beseitigung der Nazityrannei" verkündet. Das am 12. 7. '41 unterzeichnete Abkommen zwischen Großbritannien und Rußland sicherte beiden gegenseitige Hilfe zu. Am 25. 8. 1941 besetzten Großbritannien und die Sowjetunion den Iran. Die USA, Großbritannien. und die Sowjetunion schlossen am 1. 10. ein Rüstungshilfeabkommen. 1942 trug die Sowjetunion die Hauptlast des Krieges. Obwohl die Schlagkraft des deutschen Heeres schon eingeschränkt war, startete es eine große Offensive und eroberte am 2. 7. Sewastopol und am 23. 7. Rostow und begann Ende August den Kampf um Stalingrad. Durch die am 19./20. 11. begonnene russische Gegenoffensive wurde die deutsche 6. Armee eingekesselt und mußte von 31. 1.-3. 2. 1943 kapitulieren. Die Gesamtverluste der Wehrmacht im Kriegsjahr 1942/43 betrugen fast 1 Mio. Soldaten. Im Juli 1943 hatte die Rote Armee an der Ostfront endgültig die Initiative übernommen. Die Deutsche Flotte erzielte im Kampf um die Seeverbindung zwischen den USA und Großbritannien 1942 Erfolge. Von Juli 1942 und Mai 1943 konnten die Alliierten aber durch verstärkte Abwehr wieder Vorteile erringen. Am 24. 5. 2943 wurden die Angriffe auf Konvois abgebrochen. Der deutsche Luftraum im Westen war nach dem Luftkampf gegen England entblößt. Dies geschah durch die Notwendigkeit die Luftwaffe im Balkan und im Krieg gegen die Russen einzusetzen. Ab 1942 erreichten britische Bomberangriffe immer häufiger Städte im Norden und Westen Deutschlands, vor allem die Industriezentren an Rhein und Ruhr. Im Januar 1943 begannen die amerikanische Tagangriffe, im Juni des Jahres dann die amerikanisch-britische Tag-Nacht-Bomberoffensive.

In Nord-Afrika war der Vorstoß Rommels nach Agypten ab Jan. 1942 zunächst erfolgreich (Fall von Tobruk am 21. 6. 1942), kam jedoch bei Al Alamain im Juli/August ins Stocken. Die britisch Gegenoffensive ab Oktober drängte Rommel bis Febr. 1943 über 2 000 km weit nach Tunesien zurück. Unterdessen waren ab 7./8. 11. 1942 starke alliierte Verbände in Marokko und Algerien gelandet, wo die französische Truppen mit heimlichen Zustimmung Pétains einen Waffenstillstand eingingen (12. 11. 1942). Mit der Besetzung von Südfrankreich und der Kapitulation von deutsch-italienischen Truppen endeten die Kämpfe in Nordafrika. In der nationalsozialistischen Herrschaft über das besetzte Europa dominierten 2 Gesichtspunkte: der Einsatz des Wirtschafts- und Menschenpotentials für die dt. Kriegführung und die Vernichtung des europäischen Judentums. Seit 1942 setzten immer mehr zwangsrekrutierte Fremdarbeiter deutsche Arbeitskräfte für den Wehrdienst frei. Die systematische Massenvernichtung der Juden im dt. Herrschaftsbereich (bis Kriegsende nahezu 6 Mio. Opfer) begann mit dem Überfall auf die Sowjetunion mit der Tätigkeit von Einsatzgruppen und der Errichtung von Vernichtungslagern. Die dt. Gewaltmaßnahmen förderten in den besetzten Ländern die Widerstands- und Partisanentätigkeit, die beträchtliche dt. Kräfte band. (Karte mit KZs und Gefängnissen im Anhang) Als Kriegsziel definierten Roosevelt und Churchill bei der Konferenz in Casablanca die bedingungslose Kapitulation des Deutschen Reiches, Italiens und Japans. Die in Casablanca beschlossene alliierte Besetzung Siziliens (10. 7.-17. 8. 1943) führte überraschend schnell zu Mussolinis Sturz durch den Faschist. Großrat (25. 7.). Mit der alliierten Landung an der Südspitze Italiens kapitulierte die neue Regierung Badoglio (3. 9.). Sie erklärte am 13. 10. Deutschland den Krieg. Mit der noch teilweise aufrechterhaltenen Besetzung Italiens schafften sich die Alliierten eine gute Basis für Luftangriffe auf Österreich und Deutschland. Als Angriffsabsicherung besetzte Hitler Nord- und Mittelitalien. Dies konnte zur durch den Abzug von Truppen aus von der Ostfront geschehen. Die Alliierten hatten stark gegen die deutschen Verbände zu kämpfen. Sie marschierten am 4. 6. 1944 in Rom ein. Durch den Truppenabzug der Deutschen war die Verteidigung nur noch schlecht gesichert. Die Rote Armee konnte hier schnell vorrücken. Am 24. 9. 1943 besetzte sie Smolensk, am 6. 11. Kiew, die Herrschaft über Leningrad wurde von ihr im Januar 1944 eingenommen. Rumänien, Finnland und Bulgarien wurden am 12. 9., 19. 9. und 28. 10. zum Waffenstillstand gezwungen. Eine Räumung Griechenlands (2. 11.) und Süd-Jugoslawies war für die Deutschen notwendig. Am 20. 10. fiel, mit Hilfe von Partisanenverbänden, bei einem Angriff der Russischen Armee Belgrad. Weihnachten wurde Budapest eingekreist. In Ostpreußen kam es bereits im August zu einem Stillstand der sowjetischen Truppen.

Durch die Landung der Alliierten am 6. 6. 1944 (Angriffsroutenkarte im Anhang) in der Normandie konnte rasch ein Brückenkopf errichtet werden. Ein schneller Vormarsch war dadurch möglich geworden. Am 25. 8. wurde Paris, am 3. 9. Brüssel, am 21. 10. Aachen besetzt. Von Südfrankreich her schloß am 11. 9. bei Dijon eine 2. (amerikanisch-französische) Invasionsarmee auf. Im November 1944 gelang es den deutschen Truppen noch einmal, entlang Oberrhein, Westwall und Niederrhein eine feste Front zu bilden. Die deutsche Ardennenoffensive (16. bis 24. 12. 1944) als letzter Durchbruchsversuch scheiterte an der Unzulänglichkeit der Mittel. Die deutsche Rüstungsproduktion fiel seit Juli 1944 rasch, seit Mai wurden deutsche Benzin- und Chemiewerke gezielt bombardiert, ab September das Verkehrsnetz. Bereits zu dieser Zeit wurden Vereinbarungen über die spätere Aufteilung Europas getroffen. Für Stalin war ein Sicherung des strategischen Vorfeldes der Sowjetunion in Nord- und Südosteuropa erstrebenswert. Für Roosevelt und Churchill war eine schnelle Beendigung des Krieges oberstes Ziel. Über die Aufteilung sollte man sich später mit den weiteren Siegermächten einigen. Churchill legte besonderen Wert darauf, den europäischen Kontinent gegen das sowjetische Vordringen zu stabilisieren, konnte sich damit aber nicht bei Roosevelt durchsetzen, der einen Einsatz sowjetischer Truppen gegen Japan und einen maßgeblichen Einfluß der Sowjetunion auf das Nachkriegseuropa für unvermeidlich, angesichts der wirtschaftlichen Unterlegenheit der Sowjetunion gegenüber den USA aber auch für erträglich hielt. Roosevelt glaubte an die Realisierbarkeit eines Nachkriegsbündnisses der 3 Hauptalliierten und Chinas. Unter diesen Umständen erbrachten die Kriegskonferenzen der Großen Drei (unter anderem in Teheran 28. 11.-1. 12. 1943, in Jalta 4.-11. 2. 1945; Treffen Churchills und Roosevelts in Quebec 11.-16. 9. 1944, Moskauer Konferenz zw. Churchill und Stalin 9.-20. 10. 1944) nur wenige konkrete Vereinbarungen. Die bedeutendste war die Gründung der UN (Konferenz von San Francisco 25. 4.-26. 6. 1945). Deutschland sollte vollständig entmilitarisiert werden, Reparationen leisten, territoriale Einbußen und eine Schwächung der Zentralgewalt (möglicherweise durch eine staatliche Trennung) zugefügt werden. Außerdem stand bereits jetzt fest, daß Kriegsverbrecher bestraft werden müssen. Zur gleichen wurde im Deutschen Reich ein erfolgloser Anschlag auf Hitler von einer Widerstandsbewegung durchgeführt. Das Heer wurde nun völlig von der NS kontrolliert. Im September 1944 wurde der Volkssturm ausgerufen. Am 25. 4. 1945 begegneten sich bei Torgau an der Elbe Amerikaner und Sowjets, am 2. 5. kapitulierte Berlin, wo Hitler am 30. 4. Selbstmord begangen hatte, am 7. 5. kapitulierte die deutsche Wehrmacht in Reims vor den Westmächten, am 9. 5. in Berlin-Karlshorst vor der Sowjetunion.

Auf der Potsdamer Konferenz (17. 7.-2. 8. 1945) legten die Großen Drei im Potsdamer Abkommen vorläufige Bestimmungen für die Behandlung Deutschlands fest. Der in Potsdam eingesetzte Rat der Außenminister bereitete die Friedensschlüsse vom 10. 2. 1947 mit Rumänien, Italien, Ungarn, Bulgarien und Finnland vor (Pariser Friede).

Im Kampf im Pazifik beschlossen die USA, ihre Kraft auf die Eroberung der Philippinen zu konzentrieren. Von Oktober 1944 bis Aug. 1945 konnten zwar die Hauptinseln nicht völlig von jap. Truppen geräumt werden, doch drangen die Amerikaner weiter vor. Am 26. 3. fiel Iwo Jima, am 21. 6. 1945 Okinawa. Birma mußten die Japaner bis Mai 1945 aufgeben. Entgegen einer Landung auf den jap. Hauptinseln, bei der mit weiteren verlustreichen Kämpfen zu rechnen war, da Japan die Kapitulation ablehnte, entschied sich der amerikanische Präsident Truman für den Einsatz der kurz zuvor fertiggestellten Atombombe. Zwei Abwürfe auf Hiroschima (6. 8., über 200 000 Tote) und Nagasaki (9. 8., 74 000 Tote) sowie die Kriegserklärung der Sowjetunion (8. 8. 1945) führten dazu, daß die jap. Regierung am 14. 8. ihre Bereitschaft zur Kapitulation erklärte. Die Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde am 2. 9. 1945 beendete auch im Pazifik die Kampfhandlungen.

4. Folgen:

Der 2. Weltkrieg forderte das Leben von 27 Mio. Soldaten und 25 Mio. Zivilpersonen; 3 Mio. Menschen blieben vermißt. Die Sowjetunion verlor 20 Mio. Menschen, China wenigstens 10 Mio., Deutschland 4,8 Mio. (weitere 2,5 Mio. durch Flucht, Vertreibung und Verschleppung), Polen 5,8 Mio., Japan 2 Mio., Jugoslawien 1,7 Mio., Frankreich 600 000, Großbritannien 400 000, die USA 300 000. Politisch veränderte der 2. Weltkrieg die internationale Lage grundlegenden Deutschland und Japan, aber auch Großbritannien. und Frankreich büßten ihre weltpolitische Bedeutung ein; die Staaten Osteuropas gerieten unter sowjetische Hegemonie. Dagegen dehnte sich das Engagement der USA, später auch der Sowjetunion weltweit aus; beide wurden die allein führenden Weltmächte. Deutschland, das seine staatliche Identität verloren hatte, blieb infolge des Ost-West-Konflikts bis 1990 geteilt, die beiden Teile in 2 gegensätzlichen. Paktsysteme eingebunden. Großbritannien, Frankreich, aber z. B. auch die Niederlande wurden vom Prozeß der Entkolonisation betroffen, den der 2. Weltkrieg, zunächst vor allem in Asien, stark beschleunigte. In China verschob sich im Kampf gegen Japan das Gewicht zugunsten der KP unter Mao Zedong, die innerhalb von 4 Jahren das ganze Land eroberte. In Westeuropa läuteten die gemeinsamen Probleme der Überwindung der Kriegsfolgen teilweise erfolgreiche Bemühungen um wirtschaftlich., militärisch und politischer Zusammenarbeit ein.

5. Der Nürnberger Prozeß:

Stationen auf dem Weg nach Nürnberg:

Schon 1940 wurden Proteste gegen das Vorgehen der Deutschen bei der Eroberung Polens und der Tschechoslowakei eingelegt. In der Erklärung von St. James wurden Forderungen eines Gerichtsprozeßes laut. Es sollten Verantwortliche vor Gericht gestellt werden, egal ob mit- oder alleinschuldig. Im Oktober 1942 wurden Listen mit Namen von Kriegsverbrechern bei der UNWCC (United Nations War Crimes Commission) vorgelegt. Danach sollten Kriegsverbrecher dem Land, in dem die Straftat begangen wurde, ausgeliefert werden und dort nach dem geltenden Recht abgeurteilt werden. Bei Landesübergreifenden Taten sollte dies durch gemeinsame Entscheidungen der Alliierten geschehen.

Im Mitte 1945 stattgefundendem Londoner Abkommen wurde die Vorgehensweise, die Zusammensetzung und die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes festgelegt. Danach sollte über 24 Einzelpersonen und sechs "Gruppen oder Organisationen" geurteilt werden.

Die Anklage:


Land

Hauptankläger

USA

Justice Robert H. Jackson

Großbritannien

S. M. Generalstaatsanwalt Sir Hartley Shawcross, K. C., M. P.

Frankreich

Francois de Menthon, Auguste Champetuer de Ribes

UdSSR

General R. A. Rudenko

Die Anklageschrift:

Kernpunkt des Londoner Statuts war Artikel 6, der die Zuständigkeit des Internationalen Militärgerichtshofes regelte.

"Die folgenden Handlungen, oder jede einzelne von ihnen, stellen Verbrechen dar, für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig ist. Der Täter solcher Verbrechen ist persönlich verantwortlich:

* Verbrechen gegen den Frieden: nämlich Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen oder Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen;

* Kriegsverbrechen: nämlich Verletzungen der Kriegsgesetze und der Kriegsgebräuche. Solche Verletzungen umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Ermordung, Mißhandlung oder Verschleppung der entweder aus einem besetzten Gebiet stammenden oder dort befindlichen Zivilbevölkerung zur Sklavenarbeit oder zu irgendeinem anderen Zweck, Ermordung oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See, Tötung von Geiseln, Raub öffentlichen oder privaten Eigentums, mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten und Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung;

* Verbrechen gegen die Menschlichkeit: nämlich Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Verschleppung oder andere an der Zivilbevölkerung vor Beginn oder während des Krieges begangene unmenschliche Handlungen; oder Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen in Ausführung eines Verbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen, für das der Gerichtshof zuständig ist, unabhängig davon, ob die Handlung gegen das Recht des Landes , in dem sie begangen wurde, verstieß oder nicht. Anführer, Organisatoren, Anstifter und Teilnehmer, die an der Fassung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen teilgenommen haben, sind für alle Handlungen verantwortlich, die von irgendwelchen Personen in Ausführung eines solchen Planes begangen worden sind."

Die Anklageschrift umfaßte insgesamt 25.000 Wörter.

Die Anklagepunkte:

Anklagepunkt 1: Verschwörung

Dieser Anklagepunkt bezieht sich auf die Teilnahme als Führer, Organisatoren, Anstifter und Mittäter an der Ausarbeitung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung, die darauf zielte oder mit sich brachte die Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen das Kriegsrecht und gegen die Humanität. Mit allen Mitteln, gesetzlichen und ungesetzlichen, wobei die Verschwörer auch Drohung, Gewalt und Angriffskriege erwogen, wollten sie erreichen: den Versailler Vertrag und seine Beschränkungen der militärischen Rüstungen zu vernichten sowie sich die 1918 verlorenen Gebiete und noch weitere anzueignen. Als ihre Ziele immer ungeheuerlicher wurden, planten sie ihre Angriffskriege unter Verletzung internationaler Verträge und Vereinbarungen. Um andere Personen für die Teilnahme zu gewinnen und sich ein Höchstmaß an Kontrolle über das deutsche Volk zu sichern, wurden unter anderem folgende Grundsätze aufgestellt und ausgenutzt: die Lehre vom 'deutschen Blut' und von der 'Herrenrasse', von der sie das Recht ableiteten, andere Rassen und Völker zu unterjochen und auszurotten; das 'Führerprinzip' mit unbegrenzter Macht der Führerschaft und bedingungslosem Gehorsam der anderen; die Lehre, daß Krieg eine edle und notwendige Beschäftigung für die Deutschen sei.

Die Verschwörer zielten darauf ab, durch Terror und mit dem gewalttätigen Heer der SA die deutsche Regierung zu untergraben und zu stürzen. Sie setzten, nachdem Hitler Reichskanzler geworden war, die freiheitlichen Artikel der Weimarer Verfassung außer Kraft und verboten alle anderen Parteien. Sie festigten ihre Macht durch Gleichschaltung, militärische Erziehung der Jugend, Konzentrationslager, Mord, Zerstörung der Gewerkschaften, Kampf gegen die Kirchen und pazifistischen Vereinigungen, wobei sie Organisationen wie die SS, die Gestapo und andere einsetzten. Zur Verwirklichung ihrer Herrenvolklehre erhoben sie die unbarmherzige Verfolgung und Ausrottung der Juden zum Programm. Von den 9.600.000 Juden, die in Europa unter ihrer Herrschaft lebten, sind nach vorsichtiger Schätzung 5.700.000 verschwunden.

Anklagepunkt 2: Verbrechen gegen den Frieden

Die meisten Angeklagten wirkten dabei mit, die deutsche Wirtschaft zur Ausrüstung der Militärmaschine umzustellen. Bis März 1935 betrieben sie eine geheime Aufrüstung . Sie verließen die Abrüstungskonferenz und den Völkerbund, verkündeten die allgemeine Wehrpflicht und besetzten die entmilitarisierte Zone des Rheinlandes. Sie verleibten sich Österreich und die Tschechoslowakei ein und begannen schließlich den Angriffskrieg gegen Polen, obwohl sie wußten, daß sie damit auch mit Frankreich und Großbritannien in Krieg geraten würden. Sodann überfielen sie Dänemark, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Jugoslawien und Griechenland. Sie marschierten in die Sowjetunion ein und arbeiteten mit Italien und Japan bei dem Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten zusammen.

Insgesamt wurden von ihnen dabei 36 internationale Verträge und Abmachungen 64 mal verletzt oder gebrochen. Dazu gehören unter anderem die Haager Konvention zur friedlichen Regelung von internationalen Streitfragen von 1899 und 1907; die Haager Konvention V über die Respektierung der Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges von 1907; der Garantievertrag von Locarno zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien von 1925; zahlreiche Schieds- und Schlichtungsverträge Deutschlands mit benachbarten Ländern; der Pariser Briand-Kellog-Pakt zur Verdammung des Krieges als eines Instruments der nationalen Politik von 1928; eine Reihe von Zusicherungen, Erklärungen und Nichtangriffsverträgen Deutschlands; und die Verletzung des Münchner Abkommens von 1938.

Anklagepunkt 3: Kriegsverbrechen

Abschnitt A dieses Anklagepunktes behandelt die Ermordung und Mißhandlung der Bevölkerung von besetzten Gebieten, wobei Erschießen, Erhängen, Vergasen, Aushungern, übermäßiges Zusammenpferchen, planmäßige Unterernährung, systematische Überarbeitung, unzureichende Hygiene, Prügel, Folter und Experimente hervorgehoben werden. Hinzu kommen Massenmorde an Gruppen bestimmter Rasse oder Nationalität, Verhaftung und Freiheitsentzug ohne Gerichtsverfahren sowie unmenschliche Haft in Konzentrationslagern. Die nachfolgenden Einzelheiten sind nur Beispiele aus der Fülle des Materials: In Frankreich kam es zu Massenverhaftungen, denen Martern folgten wie Eintauchen in kaltes Wasser, Erstickung, Ausrenken von Gliedern und Benutzung von Folterwerkzeugen wie des eisernen Helms und elektrischen Stroms. In Nizza wurden im Juli 1944 die Gefolterten zur Schau gestellt. Von 228.000 Franzosen, die in Konzentrationslager gebracht wurden, gab es nur 28.000 Überlebende. In Oradour-sur-Glane wurde die gesamte Ortsbevölkerung erschossen oder lebendig in der Kirche verbrannt. Unzählige Morde und Grausamkeiten wurden in Italien, Griechenland, Jugoslawien und in den nördlichen und östlichen Gebieten begangen. In Polen und in der Sowjetunion gehen die Zahlen in die Millionen. Etwa 1.500.000 Menschen wurden in Majdanek, ungefähr 4.000.000 in Auschwitz umgebracht. Im Lager von Ganow, wo 200.000 Menschen ermordet wurden, kam es zu ausgeklügelten Grausamkeiten wie Bauchaufschlitzen und Erfrierenlassen in Wasserfässern. Massenerschießungen fanden unter Musikbegleitung statt. Im Gebiet von Smolensk wurden mehr als 135.000 Menschen ermordet, im Gebiet von Leningrad 172.000, im Gebiet von Stalingrad 40.000. In Stalingrad selbst wurden nach der Vertreibung der Deutschen über tausend verstümmelte Leichen von Ortsbewohnern gefunden, die Foltermerkmale aufwiesen, darunter 139 Frauen, denen die Arme in schmerzhafter Weise nach hinten gebogen und mit Draht zusammengeschnürt waren; einigen waren die Brüste abgeschnitten worden, auf den Leichen der Männer war der fünfzackige Judenstern mit einem Eisen eingebrannt oder mit einem Messer ausgeschnitten, einigen war der Bauch aufgeschlitzt. In der Krim wurden 144.000 Menschen auf Lastkähne getrieben, aufs Meer gefahren und ertränkt. In Babi Jar bei Kiew wurden über 100.000 Männer, Frauen und Kinder und Greise ermordet, in Kiew selbst 195.000, im Gebiet Rowno über 100.000, im Gebiet von Odessa 200.000, in Charkow etwa 195.000 erschossen, zu Tode gefoltert oder vergast. In Dnjepropetrowk wurden 11.000 Frauen, Greise und Kinder erschossen oder lebendig in eine Schlucht geworfen. Mit den Erwachsenen rotteten die Nazis unbarmherzig auch die Kinder aus. Sie töteten sie in Kinderheimen und Krankenhäusern, begruben sie bei lebendigem Leibe, warfen sie ins Feuer, erstachen sie mit Bajonetten, vergifteten sie, führten Experimente an ihnen aus, zapften ihnen Blut zum Gebrauch in der deutschen Armee ab und warfen sie ins Konzentrationslager, wo sie durch Hunger, Folter und Seuchen ums Leben kamen. Im Lager Janow in Lemberg töteten die Deutschen 8.000 Kinder in zwei Monaten.

Abschnitt B des dritten Anklagepunktes befaßt sich mit der Deportation von Millionen Menschen aus den besetzten Gebieten zur Sklavenarbeit und für andere Zwecke, wobei viele wegen der schrecklichen Verhältnisse schon auf den Transporten starben. Als Beispiele werden unter anderen Belgien angegeben, von wo 190.000 Menschen nach Deutschland verschleppt wurden, die Sowjetunion mit 4.978.000 und die Tschechoslowakei mit 750.000 Deportierten.

Abschnitt C gilt Mord und Mißhandlung an Kriegsgefangenen, wobei ebenfalls wieder viele Beispiele aufgeführt werden, zu denen unmenschliche Märsche, Prügel, Hunger, Vergasungen, Foltern, Fesselungen und Erschießungen gehören.

Abschnitt D stellt fest, daß die Angeklagten im Laufe ihrer Angriffskriege in den von den deutschen Streitkräften besetzten Ländern dazu übergingen, in weitem Maße Geiseln aus der Zivilbevölkerung herauszugreifen und zu töten, besonders in Frankreich, Holland und Belgien. In Krajlevo, Jugoslawien wurden einmal 5.000 Geiseln erschossen.

Abschnitt E betrifft die Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums. Dazu gehörte es, den Lebensstandard in den besetzten Gebieten durch Abtransport von Nahrungsmitteln herabzusetzen und Hungersnöte hervorzurufen, Rohstoffe und Maschinen fortzuschaffen, Geschäftsunternehmungen und industrielle Anlagen zu beschlagnahmen sowie Eigentümer zu zwingen, ihren Besitz 'freiwillig' abzutreten. Ferner wurden der Wert der Landeswährungen herabgesetzt, hohe Besatzungssteuern auferlegt, Ländereien für deutsche Siedlungszwecke enteignet, ganze Industriestädte zerstört, Kulturstätten und wissenschaftliche Institute vernichtet, Museen und Galerien geplündert. Frankreich wurden dabei Werte in Höhe von 1.337 Milliarden Francs entzogen. Die Sowjetunion nennt ebenfalls enorme Zerstörungen und Ausbeutungen, darunter 1.710 Städte und 70.000 Dörfer, die von den Deutschen zerstört oder schwer beschädigt wurden, was 25 Millionen Menschen obdachlos machte. Ferner hebt die Sowjetunion hervor, daß die Deutschen Gut und Museum Leo Tolstois zerstörten, das Grab des großen Schriftstellers entweihten und ebenso das Tschaikowskij-Museum in Klin vernichteten. Der Gesamtbetrag der der Sowjetunion zugefügten Schäden wird mit 679 Milliarden Rubel angegeben. Die der Tschechoslowakei entzogenen Werte beliefen sich auf 200 Milliarden Kronen.

Abschnitt F behandelt die Eintreibung von finanziellen Kollektivstrafen. Die Gesamtsumme der Bußen zum Beispiel, die allein französischen Gemeinden auferlegt wurden, beläuft sich auf 1.157.179.484 Francs.

Abschnitt G betrifft die frevelhafte Zerstörung von großen und kleinen Städten und Dörfern sowie Verwüstungen ohne militärisch begründete Notwendigkeit. In Norwegen wurde ein Teil der Lofoten zerstört, ebenso die Stadt Telerag. In Frankreich fielen außer Oradour-sur-Glane zahlreiche andere Orte willkürlicher Zerstörung zum Opfer, die Stadt Saint-Die wurde niedergebrannt, der Hafenbezirk von Marseille in die Luft gesprengt, Kurorte wurden in Trümmer gelegt. In Holland wurden Häfen, Schleusen, Deiche und Brücken zerstört und ungeheure Verwüstungen durch Überflutungen angerichtet. Griechenland und Jugoslawien werden mit vielen sinnlos zerstörten Ortschaften erwähnt, so zum Beispiel das Dorf Skela in Jugoslawien, das durch Feuer dem Erdboden gleichgemacht wurde, wobei die Deutschen alle Einwohner töteten. Das gleiche Schicksal erlitten Lidice und seine Bewohner in der Tschechoslowakei.

Abschnitt H ist der zwangsweisen Rekrutierung von Zivilarbeitern gewidmet, wobei viele Parallelen zu Abschnitt B bestehen. Für Frankreich werden 936.813 Personen genannt, die gezwungen wurden, in Deutschland zu arbeiten.

Abschnitt I trägt die Überschrift 'Zwang für Zivilbewohner besetzter Gebiete, einer feindlichen Macht den Treueid zu leisten', womit hauptsächlich die Bewohner von Lothringen und dem Elsaß gemeint sind.

Abschnitt J behandelt die Germanisierung besetzter Gebiete . Auch in diesem Abschnitt werden ausschließlich Beispiele aus Frankreich angeführt, wie zum Beispiel die Ansiedlung von 80.000 Deutschen aus dem Saargebiet und Westfalen in Lothringen, wobei 2.000 französische Bauernhöfe Deutschen übertragen wurden, oder die zwangsweise Germanisierung aller französischen Vor- und Familiennamen im Departement Moselle.

Für alle im Anklagepunkt 3 genannten Taten werden die Bestimmungen, Verträge und Konventionen genannt, die dadurch verletzt wurden.

Anklagepunkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Dieser Anklagepunkt ist eine Erweiterung des Anklagepunktes 3 und umfaßt folgende zwei Titel: 'Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Handlungen gegen Zivilbevölkerungen vor oder während des Krieges' sowie 'Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. Neben Judenausrottungen werden in diesem Punkt auch Verbrechen an einzelnen Persönlichkeiten aufgeführt, wie die Ermordung des österreichischen Bundeskanzlers Dollfuß, des Sozialdemokraten Breitscheid und des Kommunisten Thälmann.

Teil 1 und 2 der Anklageschrift , die Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden betreffend, wurden in erster Linie von den Engländern und Amerikanern verfaßt. Für Robert Jackson bestand der Kern der ganzen Klage darin, daß Verbrechen gegen den Frieden zum anerkannten Bestandteil des Völkerrechts erklärt wurden. Die Briten setzten sich gleichfalls für dieses Ziel ein. Die Anklagepunkte 'Kriegsverbrechen' und 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' stützten sich hauptsächlich auf das Beweismaterial über spezifische Grausamkeiten, das von den Sowjets, Franzosen oder den von Deutschen besetzt gewesenen Ländern vorgelegt worden war.

Die Angeklagten:



Angeklagter

Anklagepunkte

Alfred Jodl


Alfred Rosenberg


Arthur Seyß-Inquart


Ernst Kaltenbrunner


Fritz Sauckel


Hans Frank


Hermann Wilhelm Göring


Joachim von Ribbentrop


Julius Streicher


Martin Bormann


Wilhelm Frick


Wilhelm Keitel


Rudolf Heß


Walter Funk


Karl Dönitz


Erich Raeder


Baldur von Schirach


Albert Speer


Constantin von Neurath


Hans Fritzsche


Hjalmar Schacht


Franz von Papen


Robert Ley


Gustav Krupp von Bohlen und Halbach


Drei Männer sind bei dem Prozeß nicht dabei: Krupp, Ley und Bormann

Außerdem angeklagte "Gruppen und Organisationen": SS, SA, der "Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht", das "Reichskabinett", das "Führerkorps" der NSDAP und "Gestapo und SD"

Die einzigen Einsichten zum Prozeß kommen von Frank und Speer. Keitel rechtfertigt sich, daß "für einen Soldaten Befehle Befehle sind". Ribbentrop glaubt sogar, daß "die verkehrten Leute" angeklagt sind.


Die Prozeßeröffnung:

Alle Angeklagten plädierten auf "nicht schuldig". Danach wurde die Anklageschrift des amerikanischen Klägers verlesen. Hier ein Auszug:

" Die Untaten, die wir zu verurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, daß die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben. Daß vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richterspruch des Gesetzes übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat.' Wenig später stellte sich Jackson offen der Frage der 'Siegerjustiz':' Bevor ich auf die Einzelheiten des Tatbestandes eingehe, müssen noch einige allgemeine Überlegungen freimütig erwogen werden, die das Ansehen des Prozesses in der Meinung der Welt beeinflussen könnten. Ankläger und Angeklagte sind in einer sichtlich ungleichen Lage zueinander. Das könnte unsere Arbeit herabsetzen, wenn wir nicht bereit wären, selbst in unbedeutenden Dingen gerecht und gemäßigt zu sein. Leider bedingt die Art der hier verhandelten Verbrechen, daß in Anklage und Urteil siegreiche Nationen über geschlagene Feinde zu Gericht sitzen. Die von diesen Männern verübten Angriffe, die eine ganze Welt umfaßten, haben nur wenige wirklich Neutrale hinterlassen. Wir dürfen niemals vergessen, daß nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen. Wir müssen an unsere Aufgabe mit so viel innerer Überlegenheit und geistiger Unbestechlichkeit herantreten, daß dieser Prozeß einmal der Nachwelt als die Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheinen möge." Und an anderer Stelle: 'Die Gefahr, die wir im Angesicht des sittlichen Urteils der Welt zu gewärtigen haben, besteht darin, daß die Welt diese Verhandlungen als politischen Prozeß betrachtet, den der Sieger dazu benutzt, sich an den Besiegten zu rächen. Wir müssen allen Deutschen klar machen, daß das Übel, für das ihre geschlagenen Führer vor Gericht stehen, nicht die Tatsache ist, daß sie den Krieg verloren haben, sondern daß sie ihn begonnen haben."

Die Beweisführung der Anklageschrift:


Land

Beweis/Zeuge

Bezug auf

USA

Hoßbach-Protokoll

Planung des Krieges

USA

KZ-Filme

Zustand in KZs

England

Schmundt-Notizen

Verbrechen gegen den Frieden

Frankreich

allgemein

Kriegsverbrechen

Frankreich

Madame Vaillant-Couturier

Zustand in KZs

Frankreich

Ordour-sur-Glane

Massaker in Frankreich

Sowjetunion

Generfeldmarschall F. Paulus

Eroberung der Ost-Staaten

Sowjetunion

General Kurt von Österrich

Kriegsgefangene

Sowjetunion

Zitat Hitlers

Entvölkerung

Sowjetunion

eidesstattliche Aussagen

Verfahrensweise mit Russen

Sowjetunion

Berichte von Tötungen

Handlungen im besetzten Gebiet

Sowjetunion

sichergestellt Dokumente

Auschwitz


Die Verteidigung:

Gleich zu Beginn wurde die Zuständigkeit des Gerichts in Frage gestellt, vor allem die Strafbarkeit "der Entfesselung des Krieges". Da zum Zeitpunkt der Straftaten keine juristische Grundlage existierte, waren die Verbrechen nicht strafbar. Dies wurde aber vom Gericht zurückgewiesen.

Des öfteren wurde von der Verteidigung das "tu quoque" (gleiches Maß für gleichen Tatbestand) Argument vorgebracht. Die Richter erwiderten darauf den Hinweis, das nach dem Londoner Statut nicht über die völkerwidrige Handlung der Siegermächte geurteilt wurde.

Außer Heß waren alle im Zeugenstand. Sie leugneten die Verbrechen nicht, nach ihren Aussagen hatten sie nur Befehle befolgt. Der Anklage wurde nicht widersprochen, die Zuständigkeit des Gerichtes wurde nur allgemein in Frage gestellt.

Zeuge der Verteidigung: Rudolf Höß, Kommandant in Auschwitz:

Die vom Führer befohlene Endlösung der Judenfrage war notwendig, da, nach den Aussagen Hitlers, das jüdische Volk das deutsche Volk vernichten werde. Die SS hatte nun die Aufgabe diese "Endlösung" durchzuführen. "Verstehen Sie nicht, wir SS-Leute sollten nicht über diese Dinge nachdenken; es kam uns nie in den Sinn. Und außerdem war es gewissermaßen eine Selbstverständlichkeit geworden, daß die Juden an allem Schuld hatten. Es stand nicht nur in den Zeitungen wie dem 'Stürmer', sondern wir hörten es überall. Selbst bei unserer militärischen und ideologischen Ausbildung wurde als selbstverständlich vorausgesetzt, daß wir Deutschland vor den Juden zu schützen hätten. Wir waren alle darauf gedrillt, Befehle auszuführen, ohne darüber nachzudenken. Der Gedanke, einen Befehl nicht auszuführen, kam einfach niemandem." Diese Aussage war für die Anklage und die Verteidigung niederschmetternd.

Schlußplädoyers der Verteidigung und er Anklagebehörde:

Die Verteidigung kritisierte wieder die Zuständigkeit des Gerichtes. Gegen die ersten sieben Angeklagten - Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg und Frank - lag so vernichtendes Beweismaterial vor, daß eine Verurteilung und schwere Strafen zu erwarten waren. Bei den restlichen sei der Ausgang, so Telford Taylor, ungewiß gewesen. Die Verteidiger von Streicher, Funk und Schacht forderten denn auch jeweils Freispruch für ihre Mandanten. Robert Jackson, der am 26.7.1946 das Schlußplädoyer für die amerikanische Anklagevertretung hielt, sagte : "Wenn wir nur die Erzählungen der vorderen Reihe der Angeklagten zusammenstellen, so bekommen wir folgendes lächerliche Gesamtbild von Hitlers Regierung; sie setzte sich zusammen aus: Einem Mann Nummer 2, der nichts von den Ausschreitungen der von ihm selbst eingerichteten Gestapo wußte, und nie etwas vermutete von dem Ausrottungsprogramm gegen die Juden, obwohl er der Unterzeichner von über 20 Erlassen war, die die Verfolgung dieser Rasse ins Werk setzten. Einen Mann Nummer 3, der nur ein unschuldiger Mittelsmann war, der Hitlers Befehle weitergab, ohne sie überhaupt zu lesen, wie ein Briefträger oder ein Botenjunge. Einem Außenminister, der von auswärtigen Angelegenheiten wenig und von der auswärtigen Politik gar nichts wußte. Einem Feldmarschall, der der Wehrmacht Befehle erteilte, jedoch keine Ahnung hatte, zu welchen praktischen Ergebnissen diese führen würden. Einem Chef des Sicherheitswesens, der unter dem Eindruck war, daß die polizeiliche Tätigkeit seiner Gestapo und seines SD im wesentlichen derjenigen der Verkehrspolizei gleichkam. Einem Parteiphilosophen, der an historischen Forschungen interessiert war und keinerlei Vorstellung von den Gewalttaten hatte, zu denen im 20. Jahrhundert seine Philosophie anspornte. Einem Generalgouverneur von Polen, der regierte, aber nicht herrschte. Einem Gauleiter von Franken, der sich damit beschäftigte, unflätige Schriften über die Juden herauszugeben, der jedoch keine Ahnung hatte, daß sie irgend jemand jemals lesen würde. Einem Innenminister, der nicht wußte, was im Innern seines eigenen Amtes vor sich ging, noch viel weniger etwas wußte von seinem eigenen Ressort und nichts von den Zuständen im Innern Deutschlands. Einem Reichsbankpräsidenten, der nicht wußte, was in den Stahlkammern seiner Bank hinterlegt und was aus ihnen herausgeschafft wurde. Und einem Bevollmächtigten für die Kriegswirtschaft, der geheim die ganze Wirtschaft für Rüstungszwecke leitete, jedoch keine Ahnung hatte, daß dies irgend etwas mit Krieg zu tun hätte. Angesichts dieses Hintergrundes verlangen diese Angeklagten heute von diesem Gerichtshof, sie für nicht schuldig zu erklären an der Planung, Ausführung oder Verschwörung zur Begehung dieser langen Liste von Verbrechen und Unrecht. Wenn Sie von diesen Männern sagen sollten, daß sie nicht schuldig seien, so wäre es ebenso wahr zu sagen, daß es keinen Krieg gegeben habe, daß niemand erschlagen und kein Verbrechen begangen worden sei." Im Plädoyer des britischen Anklägers kommt zum Ausdruck, daß alle Mörder seien. Der Franzose und Russe forderte ausdrücklich für alle die Todesstrafe.


Die angeklagten Gruppen und Organisationen:


Es gingen Unmengen von Briefen mit eidesstattlichen Versicherungen zugunsten der Gruppen ein. Daraus wurden 101 Zeugen ausgewählt. Tom Dodd faßte in seinem Plädoyer die Anklage folgendermaßen zusammen: "Dadurch, daß diese Organisationen für verbrecherisch erklärt werden, wird dieser Gerichtshof nicht nur an das deutsche Volk, sondern an die Völker der ganzen Welt eine Warnung aussprechen. Die Menschheit soll wissen: Verbrechen bleiben nicht straflos, weil sie im Namen einer politischen Partei oder eines Staates begangen worden sind, über Verbrechen wird nicht hinweggesehen, weil sie zu umfangreich sind; Verbrecher werden nicht straflos davonkommen, weil ihrer zu viele sind."

Schlußworte der Angeklagten:

Jeder nahm die Chance war und sprach sein Schlußwort, diese nahmen insgesamt 50 Seiten im Protokoll ein.

Die Urteilsverkündung:


Am 30. 10. und 1. 11. wurden im vollen Saal die Urteile verlesen. Zuerst erfolgte eine Zuständigkeitserklärung der Richter.

Zu den grundsätzlichen Rechtsfragen des Verfahrens:


Seit dem Abkommen von Paris im Jahre 1928 waren Angriffskriege klar als Verbrechen im Sinne des Völkerrechts zu betrachten. "Verbrechen gegen das Völkerrecht", sagt das Urteil, "werden von Personen begangen, nicht von abstrakten Einheiten, und nur durch Bestrafung von Einzelpersonen kann internationales Recht durchgesetzt werden." Ferner wies das Urteil das Vorbringen der Verteidigung zurück, daß die Angeklagten unter Hitlers Befehlsgewalt gehandelt hätten und daher nicht für ihre Handlungen verantwortlich seien: "Daß ein Soldat den Befehl erhalten hat, unter Verletzung des Völkerrechts zu töten oder zu martern, ist niemals als ein Entschuldigungsgrund für solche brutalen Handlungen anerkannt worden, wenn auch der Befehl als mildernder Umstand bei der Bestrafung berücksichtigt werden kann. Der wirkliche Prüfstein ist nicht das Bestehen eines solchen Befehls, sondern die Frage, ob eine den Sittengesetzen entsprechende Wahl tatsächlich möglich war".


Tabelle der Strafsprüche:

Nach dem Namen folgen die Anklagepunkte. In der Spalte Gefängnis außerdem noch die verbüßte Zeit.


Schuldsprüche (einige) im Anhang.

Vollstreckund des Urteils:


Alle Gnadensgeruche wurden abgelehnt. Die Hinrichtungen erfolgten am 16. 10. 1946 in der Halle im Hof des Nürnberger Justizgebäudes. Göring hatte sich bereits vorher selbst das Leben genommen. Die Gefängnisstrafen wurden im Berlin-Spandau-Gefängis verbüßt.

6. Anhang:

Schuldsprüche im Wortlaut:

Keitel

Keitel ist nach allen 4 Punkten angeklagt. Von 1935 bis zum 4. Februar 1938 war er Stabschef des damaligen Kriegsministers von Blomberg; am genannten Tage übernahm Hitler den Oberbefehl über die Wehrmacht und ernannte Keitel zum Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Keitel besaß jedoch keine Befehlsgewalt über die drei Wehrmachtsteile, diese waren dem Obersten Befehlshaber direkt unterstellt. Das OKW war in Wirklichkeit militärischer Stab.

Verbrechen gegen den Frieden

Keitel und zwei andere Generale nahmen an der Besprechung mit Schuschnigg im Februar 1938 teil. Er gab zu, daß ihre Anwesenheit eine 'militärische Demonstration" darstellte; da er aber erst gerade eine Woche vorher zum Chef des OKW ernannt worden war, hätte er nicht gewußt, warum er zur Unterredung zugezogen worden sei. Hitler und Keitel fuhren daraufhin fort, einen Druck auf Österreich auszuüben und zwar durch falsche Gerüchte, Rundfunksendungen und Truppenübungen. Keitel sorgte für die militärischen und anderen Maßnahmen; Jodl vermerkte hierzu in seinem Tagebuch: 'Die Wirkung ist schnell und stark." Als Schuschnigg zur Volksabstimmung aufrief, erstattete Keitel in jener Nacht Hitler und seinen Generalen Bericht, und Hitler gab den von Keitel abgezeichneten Befehl für den 'Fall Otto" heraus.

Am 21. April 1938 erwogen Hitler und Keitel die Ausnutzung eines etwaigen 'Zwischenfalles", wie z.B. die Ermordung des deutschen Gesandten in Prag, zur Einleitung des Angriffs auf die Tschechoslowakei. Keitel unterzeichnete viele Anordnungen und Denkschriften über den 'Fall Grün", einschließlich der Anordnung vom 30. Mai, Die Hitlers Erklärung enthielt: 'Es ist mein unabänderlicher Entschluß, die Tschechoslowakei in naher Zukunft durch eine militärische Aktion zu zerschlagen." - Nach München zeichnete Keitel Hitlers Befehl zum Angriff auf die Tschechoslowakei und gab zwei Ergänzungen dazu.

Die zweite Ergänzung besagte, daß der Angriff nach außen als 'eine reine Befreiungsaktion und nicht als eine kriegerische Unternehmung erscheinen solle". Der Chef des OKW war bei den Unterhandlungen zwischen Hitler und Hacha zugegen, die mit Hachas Unterwerfung endete.

Keitel war am 23. Mai 1939 dabei, als Hitler seinen Entschluß, 'Polen bei der ersten geeigneten Gelegenheit anzugreifen", bekanntgab. Damals hatte er bereits die Weisung an die Wehrmacht unterzeichnet, die Aufmarschtabelle für den 'Fall Weiß" dem OKW bis zum 1. Mai zu unterbreiten.

Am 12. Dezember 1939 besprach er mit Hitler, Jodl und Raeder die Invasion Norwegens und Dänemarks. Durch Befehl vom 27. Januar 1940 wurden die Pläne über Norwegen unter Keitels 'unmittelbare und persönliche Leitung' gestellt. Hitler hatte am 23. Mai 1939 erklärt, die Neutralität Belgiens und der Niederlande nicht zu achten; Keitel unterzeichnete die Befehle für die entsprechenden Angriffe am 15. Oktober, 20. und 28. November 1939. Befehle, die den Angriff 17 mal, bis zum Frühjahr 1940, verschoben, waren alle von Keitel oder von Jodl unterzeichnet.

Die greifbare Planung für einen Angriff auf Griechenland und Jugoslawien war im November 1940 begonnen worden. Am 18. März 1941 war Keitel anwesend, als Hitler zu Raeder sagte, die vollständige Besetzung Griechenlands sei Vorbedingung für eine militärische Endlösung, und ebenso hörte er am 27. März, wie Hitler die Vernichtung Jugoslawiens 'mit unbarmherziger Härte' befahl.

Keitel hat ausgesagt, daß er sich der Invasion der Sowjetunion aus militärischen Gründen, und auch weil dies eine Verletzung des Nichtangriffspaktes darstellte, widersetzt hätte. Trotzdem signierte er den von Hitler am 18. Dezember 1940 unterzeichneten 'Fall Barbarossa' und wohnte der Besprechung im OKW mit Hitler am 3. Februar 1941 bei. Keitels Ergänzungen vom 13. März regelten das Verhältnis zwischen den militärischen und politischen Funktionären.

Am 6. Juni 1941 gab er seine Aufmarschtabelle für die Invasion heraus und war bei der Besprechung vom 14. Juni, bei der die Generale ihre endgültigen Berichte vor dem Angriff erstatteten, anwesend. Er ernannte Jodl und Warlimont zu Vertretern des OKW bei Rosenberg für alle Ostgebiete betreffenden Angelegenheiten. Am 16. Juni befahl er allen Einheiten des Heeres, die von Göring in der sogenannten 'Grünen Mappe' herausgegebenen wirtschaftlichen Richtlinien für die Ausbeutung von russischen Gebieten, Nahrungsmitteln und Rohprodukten durchzuführen.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Am 4. August 1942 erließ Keitel einen Befehl, daß Fallschirmspringer dem SD überantwortet werden sollten. Am 18. Oktober erließ Hitler den in mehreren Fällen ausgeführten Kommandobefehl. Nach der alliierten Landung in der Normandie bestätigte Keitel diesen Befehl und dehnte ihn späterhin auf die mit den Partisanen kämpfenden alliierten Verbände aus. Er gibt zu, nicht an die Rechtmäßigkeit des Befehls geglaubt zu haben, behauptet jedoch, er hätte Hitler von der Herausgabe nicht zurückhalten können.

Als das OKW am 8. September 1941 seine unbarmherzigen Richtlinien für sowjetische Kriegsgefangene erließ, schrieb Canaris an Keitel, daß auf Grund des Völkerrechts der SD nichts damit zu tun haben dürfe. Auf dieser Denkschrift findet sich - in Keitels Handschrift mit dem Datum des 23. September und von ihm signiert - folgende Anmerkung: 'Die Bedenken entspringen den soldatischen Auffassungen von ritterlichem Krieg. Hier handelt es sich um die Vernichtung einer Weltanschauung. Deshalb billige ich die Maßnahme und decke sie.' Keitel hat ausgesagt, daß er in Wirklichkeit Canaris' Auffassung teilte, mit Hitler jedoch erfolglos gestritten habe. Der Chef des OKW befahl den Militärbehörden, mit dem Einsatzstab Rosenberg zwecks Plünderung von Kulturgütern in den besetzten Gebieten zusammenzuarbeiten.

Lahousen hat bekundet, Keitel habe ihm am 12. September 1939 in Hitlers Hauptquartier - Führerzug - erklärt, die polnische Intelligenz, der polnische Adel und die Juden sollten ausgerottet werden. Am 20. Oktober sagte Hitler zu Keitel, die polnische Intelligenz müsse daran gehindert werden, eine beherrschende Klasse zu bilden, der Lebensstandard müsse niedrig bleiben und Polen könne nur als Quelle für Arbeitskräfte gebraucht werden. Keitel erinnert sich nicht an dieses Gespräch mit Lahousen, gibt jedoch zu, daß eine solche Politik tatsächlich getrieben worden sei und er habe in dieser Hinsicht ohne Erfolg bei Hitler protestiert.

Am 16. September 1941 befahl Keitel, um Überfällen auf Soldaten im Osten zu begegnen, daß für einen deutschen Soldaten 50 bis 100 Kommunisten umzubringen seien, er fügte hinzu, im Osten gelte ein Menschenleben nichts. Am 1. Oktober befahl er den militärischen Kommandeuren, stets Geiseln in Bereitschaft zu halten, damit sie bei Überfällen auf Soldaten hingerichtet werden könnten. Als Terboven, der Reichskommisar für Norwegen, an Hitler schrieb, Keitels Vorschlag, die Angehörigen von Arbeitern für Sabotagehandlungen verantwortlich zu machen, könne nur dann Erfolg haben, wenn Erschießungskommandos zugelassen würden, schrieb Keitel auf dieses Schreiben: ' Ja, das ist das beste.'

Am 12. Mai 1941, fünf Wochen vor der Invasion der Sowjetunion, drängte das OKW bei Hitler darauf, einen Befehl an das OKH zu geben, wonach politische Kommissare durch das Heer zu erledigen seien. Keitel gab zu, diesen Befehl an die Befehlshaber im Felde weitergeleitet zu haben. Am 13. Mai unterzeichnete Keitel einen Befehl, daß Zivilpersonen, welche Vergehen gegenüber der Truppe verdächtig seien, ohne Gerichtsverfahren erschossen werden sollten, und eine Strafverfolgung deutscher Soldaten wegen gegen Zivilisten begangener Vergehen unnötig sei. Am 27. Juli wurden alle Exemplare dieser Anordnung auf Befehl vernichtet, ohne daß die Anordnung ihre Gültigkeit verlor. Vier Tage zuvor hatte er einen Befehl unterzeichnet, eine gesetzliche Bestrafung sei unzulänglich und die Truppe habe Terrormethoden anzuwenden.

Am 7. Dezember 1941 bestimmte - wie bereits in diesem Urteil besprochen - der sogenannte 'Nacht- und Nebel-Erlaß', der Keitels Unterschrift trug, daß in besetzten Gebieten gegen Zivilpersonen, die eines Verbrechens des Widerstands gegen die Besatzungsmacht beschuldigt waren, nur dann verhandelt werden sollte, falls ein Todesurteil zu erwarten sei; im anderen Falle sollten sie der Gestapo zur Verschickung nach Deutschland ausgeliefert werden.

Keitel hat angeordnet, russische Kriegsgefangene in der deutschen Kriegsindustrie einzusetzen. Am 8. September 1942 befahl er, daß französische, niederländische und belgische Staatsbürger beim Bau des Atlantikwalls zu arbeiten hätten. Als Hitler am 4. Januar 1944 Sauckel befahl, aus den besetzten Gebieten 4 Millionen neue Arbeitskräfte herauszupressen, war Keitel anwesend.

Angesichts dieser Urkunden leugnet Keitel seine Beziehungen zu diesen Handlungen nicht. Seine Verteidigung stützt sich vielmehr auf die Tatsache, er sei Soldat, und auf den Grundsatz des 'Befehls von oben', welcher aber auf Grund von Artikel 8 des Statuts nicht als Entschuldigung zugelassen ist.

Mildernde Umstände liegen nicht vor. Befehle von oben, auch wenn einer Militärperson erteilt, können nicht als mildernder Umstand betrachtet werden, wenn derart empörende und weitverbreitete Verbrechen bewußt, rücksichtslos und ohne militärische Notwendigkeit oder Rechtfertigung begangen worden sind.

Schlußfolgerung

Der Gerichtshof findet Keitel nach allen 4 Anklagepunkten schuldig.

Streicher

Streicher ist unter Punkt 1 und 4 angeklagt. Als eines der frühesten Mitglieder trat er im Jahre 1921 der Nazi-Partei bei und nahm am Münchner Putsch teil. Er war Gauleiter von Franken von 1925 bis 1940. 1933 wurde er in den Reichstag gewählt; er hatte den Ehrenrang eines Generals der SA. Er war berüchtigt für seine Verfolgung der Juden. Von 1923 bis 1945 war er der Herausgeber einer judenfeindlichen Wochenschrift ' Der Stürmer', dessen Schriftleiter er bis 1933 war.

Verbrechen gegen den Frieden

Streicher war ein unerschütterlicher Nazi und Anhänger Hitlers und seiner wesentlichen politischen Ziele. Es liegt kein Beweis dafür vor, daß er je zum inneren Kreis der Ratgeber Hitlers gehört hat. Auch war er während seiner Laufbahn nicht eng mit der Planung der Politik verbunden, die zum Krieg geführt hatte. Zum Beispiel war er niemals bei einer der wichtigen Besprechungen zugegen, wenn Hitler seinen Führen seine Entschlüsse erklärte. Obwohl er Gauleiter war, liegen keine Beweise dafür vor, daß er von diesen politischen Plänen Kenntnis hatte. Nach Ansicht des Gerichtshofs wird die Verbindung mit der Verschwörung, so wie diese Verschwörung an einer anderen Stelle des Urteils umrissen ist, oder mit dem gemeinsamen Plan zum Betreiben des Angriffskrieges, durch das Beweismaterial nicht belegt.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Auf Grund der 25 Jahre des Redens, Schreibens und Predigens des Judenhasses war Streicher als 'Judenhetzer Nummer Eins' weithin bekannt. In seinen Woche um Woche, Monat um Monat erscheinenden Reden und Artikeln verseuchte er die Gedankengänge der Deutschen mit dem Giftstoff des Antisemitismus, und hetzte das deutsche Volk zur aktiven Verfolgung auf. Jede Ausgabe des Stürmers, der 1935 eine Auflage von 600 000 erreichte, war mit solchen oft pornographischen und widerlichen Artikeln angefüllt.

Streicher war der Leiter des Judenboykotts vom 1. April 1933. Er befürwortete die Nürnberger Gesetze des Jahres 1935. Er war für die Zerstörung der Synagoge in Nürnberg am 10. August 1938 verantwortlich, und am 10. November setzte er sich öffentlich für den Judenpogrom, der zu diesem Zeitpunkt stattfand, ein.

Jedoch nicht nur in Deutschland allein vertrat dieser Angeklagte seine Lehren. Schon 1938 begann er, die Ausrottung der jüdischen Rasse zu fordern. 23 verschiedene Artikel aus Ausgaben des 'Stürmers' aus den Jahren 1938 bis 1941, die die Ausrottung 'mit Stumpf und Stiel' predigen, sind als Beweismittel vorgelegt worden. Ein Leitartikel im September 1938 war typisch für seine Lehren, in denen der Jude als Bazillus und Pest bezeichnet wird, und nicht als menschliches Wesen, sondern als 'ein Schmarotzer, ein Feind, ein Übeltäter, ein Krankheitsverbreiter, der im Interesse der Menschheit vernichtet werden muß'. Andere Artikel heben hervor, daß erst nach Vernichtung des Weltjudentums das jüdische Problem als gelöst zu betrachten sei und sagten voraus, daß in 50 Jahren die Judengräber 'beweisen werden, daß endlich dieses Volk der Mörder und Verbrecher sein verdientes Schicksal erfahren hat'. Im Februar 1940 veröffentlichte Streicher einen Brief eines Lesers des 'Stürmers', der Juden mit Heuschreckenschwärmen verglich, die völlig ausgerottet werden müßten. Das war die Art, wie Streicher die Gedankengänge Tausender von Deutschen vergiftete, und dies war der Anlaß dafür, daß die Deutschen der nationalsozialistischen Politik der Verfolgung und Vernichtung der Juden Folge leisteten. Ein Leitartikel der Zeitung 'Stürmer' vom Mai 1939 beweist klar sein Ziel:

'Ein Strafgericht muß über die Juden in Rußland kommen, ein Strafgericht, das ihnen das gleiche Schicksal bereitet, das jeder Mörder und Verbrecher erwarten muß: Todesstrafe und Hinrichtung. Die Juden in Rußland müssen getötet werden. Sie müssen mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden.'

Als der Krieg in seinen erfolgreichen Anfangsphasen dem Reich immer mehr und mehr Gebiete zuführte, verstärkte Streicher noch seine Anstrengungen, das deutsche Volk zum Hass gegen die Juden aufzureizen. Die Akten enthalten 26 Artikel aus dem 'Stürmer' aus der Zeit vom August 1941 bis September 1944; 12 von diesen sind von Streicher selbst verfaßt und verlangen in unmißverständlichen Ausdrücken die Vernichtung und Ausrottung. Am 25. Dezember 1941 schrieb und veröffentlichte er folgendes:

'Wenn die Gefahr der Fortpflanzung dieses Fluches Gottes im jüdischen Blut endlich zu einem Ende kommen soll, dann gibt es nur einen Weg: die Ausrottung dieses Volkes, dessen Vater der Teufel ist.'

Und im Februar 1944 erklärte sein eigener Artikel:

'Wer immer tut, was ein Jude tut, ist ein Lump, ein Verbrecher. Und der, der ihm nachspricht oder ihm nachmachen will, verdient das gleiche Schicksal, Vernichtung, Tod.'

In Kenntnis der Ausrottung der Juden in den besetzten Ostgebieten fuhr der Angeklagte fort, seine Mordpropaganda zu schreiben und zu veröffentlichen. In seiner Aussage in diesem Prozeß leugnete er aufs energischste jegliche Kenntnis von den Massenhinrichtungen der Juden ab. Das Beweismaterial ergibt jedoch klar, daß er unausgesetzt laufend Kenntnis von den Fortschritten der 'Endlösung' erhielt. Sein Photograph wurde im Frühjahr 1943, dem Zeitpunkt der Zerstörung des Warschauer Ghettos, zum Besuch der Ghettos nach Osten geschickt. Die jüdische Zeitung 'Israelitisches Wochenblatt', die Streicher erhielt und las, brachte in jeder ihrer Ausgaben Berichte über die Greueltaten gegen die Juden im Osten und Angaben über die Zahl der Juden, die deportiert und getötet wurden. Zum Beispiel berichteten die im Sommer und Herbst 1942 erschienenen Ausgaben über den Tod von 72 729 Juden in Warschau, 17 542 in Lodz, 18 000 in Kroatien, 125 000 in Rumänien, 14 000 in Litauen, 85 000 in Jugoslawien, 700 000 in ganz Polen. Im November 1943 zitierte Streicher wörtlich einen Artikel aus dem 'Israelitischen Wochenblatt', in dem es hieß, daß die Juden tatsächlich aus Europa verschwunden seien, und bemerkte hierzu: 'Das ist keine jüdische Lüge'. Im Dezember 1942 sagte Streicher mit Bezug auf einen Artikel in der Londoner 'Times' über die die Ausrottung bezweckenden Greueltaten, daß Hitler davor gewarnt hätte, daß der zweite Weltkrieg zur Vernichtung des Judentums führen werde. Im Januar 1943 schrieb und veröffentlichte er einen Artikel, in dem es hieß, daß Hitlers Prophezeiung nun in Erfüllung gegangen sei und daß das Judentum der Welt nun ausgerottet würde und daß es herrlich sei, zu wissen, daß Hitler die Welt von ihren jüdischen Quälern befreie.

Angesichts der dem Gerichtshof vorliegenden Beweise ist es für Streicher nutzlos zu behaupten, daß die von ihm begünstigte Lösung des jüdischen Problems strengstens auf die Kennzeichnung der Juden als Fremde und den Erlaß einer Ausnahmegesetzgebung, wie die Nürnberger Gesetze, beschränkt gewesen sei, wenn möglich ergänzt durch die im Wege internationaler Abkommen erreichte Schaffung eines jüdischen Staates irgendwo in der Welt, wohin alle Juden auswandern sollten.

Streichers Aufreizung zum Mord und zur Ausrottung, die zu einem Zeitpunkt erging, als die Juden im Osten unter den fürchterlichsten Bedingungen umgebracht wurden, stellt eine klare Verfolgung aus politischen und rassischen Gründen in Verbindung mit solchen Kriegsverbrechen, wie sie im Statut festgelegt sind und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

Schlußfolgerung

Der Gerichtshof stellt daher fest, daß Streicher unter Anklagepunkt 1 nicht schuldig, jedoch unter Punkt 4 schuldig ist.

Funk

Funk ist unter allen 4 Punkten angeklagt. Funk, der früher Wirtschaftsjournalist gewesen war, trat 1931 in die Nazi-Partei ein, und wurde bald darauf einer von Hitlers persönlichen Wirtschaftsberatern. Am 30. Januar 1933 wurde er Pressechef der Reichsregierung, am 11. März 1933 Unterstaatssekretär im Propagandaministerium und bald darauf eine führende Persönlichkeit in den verschiedenen Nazi-Organisationen, die zur Kontrolle der Presse, des Films, der Musik und der Verlage benutzt wurden. Zu Beginn des Jahres 1938 übernahm er die Amter des Reichswirtschaftsministers und Generalbevollmächtigten für Kriegswirtschaft und im Januar 1939 das des Reichsbankpräsidenten. In diesen drei Stellungen war er Schachts Nachfolger. Er wurde zum Mitglied des Ministerrats für die Reichsverteidigung im August 1939 und im September 1943 zum Mitglied des zentralen Planungsrates ernannt.

Verbrechen gegen den Frieden

Nachdem der Nazi-Plan, Angriffskriege zu führen, klar festgelegt worden war, wurde Funk auf dem Gebiete der Wirtschaft aktiv. Einer seiner Vertreter wohnte in einer Sitzung am 14. Oktober 1938 bei. Auf dieser Sitzung kündigte Göring eine ungeheure Rüstungssteigerung an und wies den Wirtschaftsminister an, die Ausfuhr zu steigern, um die notwendigen Devisen zu erlangen. Am 28. Januar 1939 sandte einer der Untergebenen Funks an das OKW ein Memorandum über die Verwendung von Kriegsgefangenen zum Ausgleich des Arbeitermangels, der im Falle einer Mobilisierung entstehen würde. Am 30. Mai 1939 war der Unterstaatssekretär des Wirtschaftsministeriums bei einer Sitzung anwesend, auf der genaue Pläne für die Finanzierung des Krieges entworfen wurden.

Funk schrieb am 25. August 1939 einen Brief an Hitler, in welchem er seine Dankbarkeit dafür zum Ausdruck brachte, daß er an solch welterschütternden Ereignissen teilnehmen dürfe, und worin er berichtete, daß seine Pläne zur 'Kriegsfinanzierung', für die Lohn- und Preiskontrolle und für die Stärkung der Reichsbank fertiggestellt seien und daß er unauffällig alle in Deutschland verfügbaren Devisenguthaben in Gold verwandelt habe. Nach Kriegsbeginn, am 14. Oktober 1939, hielt er eine Rede, in welcher er feststellte, daß diejenigen deutschen Wirtschafts- und Finanzbehörden, die dem Vierjahresplan unterstanden, schon über ein Jahr geheime wirtschaftliche Vorbereitungen für den Krieg getroffen hätten.

Funk nahm an der dem Angriff auf die Sowjetunion vorausgehenden wirtschaftlichen Planung teil. Sein Stellvertreter hielt täglich Besprechungen mit Rosenberg über die wirtschaftlichen Probleme ab, die sich aus der Besetzung sowjetrussischen Gebietes ergeben würden. Funk selbst nahm an dem Plan des Druckens von Rubelscheinen in Deutschland vor dem Angriff teil, die als Besatzungswährung in der Sowjetunion dienen sollten. Nach dem Angriff hielt er eine Rede, in welcher er die Pläne darlegte, die er für die wirtschaftliche Ausnutzung der 'riesigen Gebiete der Sowjetunion' gemacht hatte, welche als Rohmaterialquellen für Europa dienen sollten.

Funk war keine der Hauptpersonen bei der Nazi-Planung des Angriffskrieges. Seine Tätigkeit im Wirtschaftsleben unterstand Göring in dessen Eigenschaft als Generalbevollmächtigter für den Vierjahresplan. Er wirkte jedoch an den wirtschaftlichen Vorbereitungen gewisser Angriffskriege mit, vor allem an jenen gegen Polen und die Sowjetunion. Aber seine Schuld kann in ausreichender Weise unter Punkt 2 der Anklage dargetan werden.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

In seiner Eigenschaft als Unterstaatssekretär im Propagandaministerium und als zweiter Vorsitzender der Reichskulturkammer spielte Funk eine Rolle in dem frühen Nazi-Programm der wirtschaftlichen Entrechtung der Juden. Am 12. November 1938, nach den Novemberpogromen, war er bei einer Besprechung zugegen, die unter dem Vorsitz Görings die Lösung der Judenfrage zu erörtern hatte, und er schlug eine Verordnung vor, welche alle Juden aus dem gesamten Geschäftsleben entfernen sollte, eine Verordnung, die am gleichen Tag von Göring als Bevollmächtigten des Vierjahresplanes erlassen wurde. Zwar hat Funk ausgesagt, daß er von den Ausbrüchen des 10. November erschüttert gewesen sei. Aber am 15. November hat er eine Ansprache gehalten, in welcher er diese Ausbrüche als eine 'Gewaltige Explosion des Abscheus des deutschen Volkes über den verbrecherischen jüdischen Anschlag auf das deutsche Volk' erklärte. Er behauptete, daß die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben logisch ihrer Ausschaltung aus dem politischen Leben folge.

Im Jahre 1942 traf Funk mit Himmler ein Abkommen, auf Grund dessen die Reichsbank gewisses Geld, Juwelen und Barmittel von der SS erhalten sollte, und gab seinen Untergebenen, die die Einzelheiten auszuarbeiten hatten, Anweisung, keine unnötigen Fragen zu stellen. Als Ergebnis dieses Abkommens lieferte die SS an die Reichsbank die persönliche Habe und Wertgegenstände, die den Opfern, welche in Konzentrationslagern umgebracht worden waren, abgenommen ware, ab. Die Reichsbank behielt die Münzen und Banknoten zurück und schickte die Juwelen, Uhren und persönlichen Gegenstände an die städtischen Pfandleihämter in Berlin. Das von Brillen stammende Gold, sowie Goldzähne und Plomben wurden in den Gewölben der Reichsbank aufbewahrt. Funk hat den Einwand gemacht, daß er nicht gewußt habe, daß die Reichsbank Gegenstände dieser Art erhalten habe. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß er entweder wußte, welche Gegenstände eingingen, oder daß er bewußt seine Augen demgegenüber verschloß. Als Wirtschaftsminister und Reichstagspräsident nahm Funk an der wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten Gebiete teil. Er war für die Beschlagnahme der Goldreserven der Tschechoslowakischen National-Bank und für die Liquidierung der Jugoslawischen National-Bank verantwortlich. Sein Stellvertreter sandte am 6. Juni 1942 ein Schreiben an das OKW mit der Bitte, Gelder des französischen Besatzungskosten-Fonds für Schwarz-Markt-Käufe zur Verfügung zu stellen. Durch seine Anwesenheit bei einer Sitzung am 8. August 1942 ist bewiesen, daß er mit den deutschen Besatzungsmethoden vertraut war; Göring wandte sich damals an eine Anzahl deutscher Besatzungsbeamten, gab ihnen zu verstehen, welche Erzeugnisse aus ihren Gebieten benötigt würden und fügte hinzu: 'Es ist mir völlig gleichgültig, ob sie mir daraufhin sagen, daß ihre Leute hungern werden.'

Im Herbst 1943 war Funk Mitglied des Ministerrats für Zentrale Planung, der über die Gesamtzahl der von der deutschen Industrie benötigten Arbeiter entschied und von Sauckel verlangte, sie zu liefern, meist mittels Deportation aus besetzten Gebieten. Funk schien sich nicht besonders für diesen Teil des Zwangsarbeiterprogramms zu interessieren, und schickte meistens einen Stellvertreter zu diesen Besprechungen, oft den SS-General Ohlendorf, den früheren Chef des SD innerhalb Deutschlands und früheren Befehlshaber der Einsatzgruppe D. Aber Funk war sich doch der Tatsache bewußt, daß der Ministerrat, dessen Mitglied er war, die Einfuhr von Sklavenarbeitern verlangte und dieselben verschiedenen seiner Kontrolle unterstehenden Industrien zuwies.

Als Präsident der Reichsbank war Funk auch mittelbar verantwortlich für die Verwendung von KZ-Arbeitern. Unter seiner Führung hat die Reichsbank ein Bankkonto von 12 Millionen Reichsmark eröffnet für die SS, zur Erstellung von Fabriken, die KZ-Arbeiter verwenden sollten. Trotz der Tatsache, daß Funk hohe Posten innehatte, war er doch nie eine dominierende Figur in den verschiedenen Programmen, an denen er mitwirkte. Dies ist ein Milderungsgrund, den der Gerichtshof in Erwägung zieht.

Schlußfolgerung

Der Gerichtshof erkennt, daß Funk nicht schuldig ist unter Anklagepunkt 1, daß er aber unter Punkten 2, 3 und 4 schuldig ist.

Schacht

Schacht ist angeklagt nach Punkt ,1 und Punkt 2 der Anklage. Schacht diente in den Jahren 1923 bis 1930 als Währungskommissar und Präsident der Reichsbank; am 17. März 1933 wurde er von neuem zum Präsidenten der Reichsbank ernannt, im August 1934 zum Wirtschaftsminister und im Mai 1935 zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft. Im November 1937 trat er von diesen zwei Amtern zurück und wurde zum Minister ohne Geschäftsbereich gemacht. Am 16. März 1937 wurde er wiederum zum Reichsbankpräsidenten auf ein Jahr bestellt, und am 9. März 1938 für einen Zeitraum von vier Jahren; er ist jedoch am 20. Januar 1939 entlassen worden. Als Minister ohne Geschäftsbereich wurde er am 22. Januar 1943 entlassen.

Verbrechen gegen den Frieden

Schacht hat die Nazi-Partei, bevor sie am 30. Januar 1933 zur Macht gelangte, aktiv unterstützt und befürwortete die Ernennung Hitlers zum Kanzler. Danach spielte er eine wichtige Rolle bei dem energisch durchgeführten Aufrüstungsprogramm, das aufgestellt wurde, wobei er die Hilfsquellen der Reichsbank für die deutschen Aufrüstungsanstrengungen weitestgehend einsetzte. Die Reichsbank, in ihrer traditionellen Eigenschaft als Finanzvertretung der deutschen Regierung, legte langfristige Regierungsanleihen auf, deren Ertrag für die Aufrüstung benutzt wurde. Er erfand ein System, bei dem fünfjährige Schuldverschreibungen, bekannt als MEFO-Wechsel, die von der Reichsbank garantiert, aber in Wahrheit durch nichts weiter gedeckt waren, als deren Stellung als Ausgabebank, und die dazu benutzt wurden, um vom kurzfristigen Geldmarkt große Summen für die Aufrüstung zu erhalten. Als Wirtschaftsminister und Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft war er bei der Organisierung der deutschen Wirtschaft für den Krieg tätig. Er entwarf ins einzelne gehende Pläne zur industriellen Mobilisierung und für das Zusammenwirken der Wehrmacht mit der Industrie im Kriegsfalle. Er hat sich besonders mit der Knappheit an Rohstoffen befaßt und leitete einen Plan zur Ansammlung von Vorräten ein, sowie ein System der Devisenkontrolle, um zu verhüten, daß Deutschlands schwache Devisenlage den Erwerb von ausländischen für die Aufrüstung benötigten Rohmaterialien verhindere. Am 3. Mai 1935 sandte er an Hitler eine Denkschrift des Inhaltes: 'Daß die Durchführung des Aufrüstungsprogrammes mit Schnelligkeit und in großem Umfange das Ziel der deutschen Politik sei, dem alles andere untergeordnet werden sollte'.

Im April 1936 begann Schacht, seinen Einfluß als Zentralfigur bei den deutschen Aufrüstungsanstrengungen zu verlieren, nachdem Göring die Kontrolle der Rohstoffe und Devisen übertragen worden war. Göring befürwortete ein stark erweitertes Programm zur Produktion von synthetischen Rohstoffen, dem sich Schacht mit der Begründung widersetzte, daß die daraus erwachsende finanzielle Überspannung eine Inflation zur Folge haben könnte. Schachts Einfluß verminderte sich weiter, als Göring am 16. Oktober 1936 zum Generalbevollmächtigten für den Vierjahresplan ernannt wurde mit der Aufgabe, 'die Gesamtwirtschaft innerhalb vier Jahren in einen Zustand der Kriegsbereitschaft zu versetzen'. Schacht hatte sich der Ankündigung dieses Planes und der Ernennung Görings zum Leiter desselben widersetzt, und offensichtlich bedeutete Hitlers Vorgehen die Entscheidung, daß Schachts Wirtschaftspolitik für die drastische Aufrüstungspolitik, die Hitler einschlagen wollte, zu konservativ war.

Nach Görings Ernennung wurden Schacht und Göring bald in eine Reihe von Auseinandersetzungen verwickelt. Obgleich eine gewisse persönliche Gegnerschaft bei diesen Zwistigkeiten mit im Spiel war, so wich doch Schacht auch in seiner Auffassung von gewissen, grundsätzlichen politischen Fragen von Göring ab. Aus finanziellen Gründen befürwortete Schacht eine Ausdehnung des Aufrüstungsprogrammes und widersetzte sich einem großen Teil der vorgeschlagenen Ausdehnung der Produktionsmöglichkeiten, besonders in Bezug auf synthetische Stoffe, weil sie unwirtschaftlich seien und drängte auf eine drastische Einschränkung des Regierungskredites und eine zurückhaltende Politik hinsichtlich der deutschen Devisenreserven. Als Folge dieser Auseinandersetzungen und eines bitteren Streites, bei dem Hitler Schacht beschuldigte, daß er mit seinen finanziellen Methoden seine Pläne störe, nahm Schacht am 5. September 1937 Urlaub vom Wirtschaftsministerium und trat am 16. November 1937 von seinem Posten als Wirtschaftsminister und Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft zurück.

Als Reichsbankpräsident wurde Schacht noch in Streitigkeiten verwickelt. Während des Jahres 1938 fuhr die Reichsbank fort, bei der Auflegung von langfristigen Regierungsanleihen zur Finanzierung der Aufrüstung als Finanzvertretung der deutschen Regierung zu wirken. Aber am 31. März 1938 hörte Schacht auf, kurzfristige, von der Reichsbank garantierte Wechsel für die Rüstungsaufgaben aufzulegen. In einem Versuch durch die Reichsbank, die Kontrolle über die Finanzpolitik wieder zu gewinnen, verweigerte Schacht Ende 1938 die Gewährung eines vom Reichsfinanzminister dringend geforderten Sonderkredites zur Bezahlung von Beamtengehältern, die aus den vorhandenen Mitteln nicht gedeckt werden konnten. Am 2. Januar 1939 hatte Schacht eine Konferenz mit Hitler, in der er ihn dringend bat, die Ausgaben für Rüstungen herabzusetzen. Am 7. Januar 1939 legte Schacht Hitler einen von den Direktoren der Reichsbank unterzeichneten Bericht vor, der eine drastische Beschränkung der Rüstungsausgaben und ein ausgeglichenes Budget als das einzige Mittel zur Verhütung einer Inflation forderte. Am 19 Januar entließ Hitler Schacht als Präsidenten der Reichsbank und am 22. Januar 1943 als Reichsminister ohne Geschäftsbereich wegen seiner 'ganzen Einstellung während des augenblicklichen Schicksalskampfes des deutschen Volkes'. Am 23. Juli 1944 wurde Schacht von der Gestapo verhaftet und bis zum Ende des Krieges in einem Konzentrationslager eingesperrt.

Es ist klar, daß Schacht eine Zentralfigur bei Deutschlands Wiederaufrüstungsprogramm darstellte und die Maßnahmen, die er ergriff, besonders in den ersten Tagen des Nazi-Regimes, waren für Nazi-Deutschlands schnellen Aufstieg als Militärmacht verantwortlich.

Aber die Aufrüstung an sich ist nach dem Statut nicht verbrecherisch. Wenn sie ein Verbrechen gegen den Frieden laut Artikel 6 des Statuts darstellen sollte, so müßte gezeigt werden, daß Schacht diese Aufrüstung als einen Teil des Nazi-Plans zur Führung von Angriffskriegen durchführte.

Schacht hat behauptet, daß er nur deshalb an dem Aufrüstungsprogramm teilnahm, weil er ein starkes und unabhängiges Deutschland aufbauen wollte, das eine Außenpolitik führen würde, die auf der Basis der Gleichberechtigung mit anderen europäischen Ländern Achtung genießen würde; daß er, als er entdeckte, daß die Nazis für Angriffszwecke aufrüsteten, versuchte, das Tempo der Aufrüstung herabzusetzen, und daß er nach der Verabschiedung von von Fritsch und von Blomberg an Plänen zur Entfernung Hitlers, zuerst durch seine Absetzung und später durch Ermordung, teilnahm.

Schon im Jahre 1936 begann Schacht eine Begrenzung des Aufrüstungsprogramms aus finanziellen Gründen zu befürworten. Wenn die von ihm befürwortete Politik in die Tat umgesetzt worden wäre, so wäre Deutschland auf einen allgemeinen europäischen Krieg nicht vorbereitet gewesen. Das beharren auf seiner Politik führte schließlich zu seiner Entlassung aus allen Stellen von wirtschaftlicher Bedeutung in Deutschland. Auf der anderen Seite war Schacht mit seiner gründlichen Kenntnis der deutschen Finanzen in einer besonders günstigen Lage, um die wahre Bedeutung Hitlers wahnsinniger Aufrüstung zu verstehen, und um zu erkennen, daß die Wirtschaftspolitik, wie sie verfolgt wurde, nur mit dem Krieg als Ziel vereinbar war.

Außerdem fuhr Schacht fort, am deutschen Wirtschaftsleben teilzunehmen und selbst, wenn auch in geringerem Maße, an einigen der anfänglichen Nazi-Angriffe. Vor der Besetzung Österreichs legte er einen Wechselkurs für die Mark und den Schilling fest. Nach der Besetzung Österreichs hat er die Einverleibung der österreichischen Nationalbank in die Reichsbank durchgeführt und eine stark nazifreundliche Rede gehalten, in der er ausführte, daß die Reichsbank, solange er mit ihr zusammenhänge, immer nazistisch sein würde, Hitler rühmte, die Besetzung Österreichs verteidigte, die Einwände gegen die Art und Weise ihrer Durchführung verspottete und die dann mit 'unserem Führer ein dreifaches Sieg-Heil' endete. Er hat nicht behauptet, daß diese Rede seine damalige Meinung nicht wiedergebe. Nach der Besetzung des Sudetenlandes hat er die Währungsumwandlung durchgeführt und für die Einverleibung der örtlichen tschechischen Notenbanken in die Reichsbank gesorgt. Am 29. November 1938 hielt er eine Rede, in der er mit Stolz auf seine Wirtschaftspolitik hinwies, die den hohen Grad der deutschen Rüstung ermöglicht habe und fügte hinzu, daß diese Aufrüstung die deutsche Außenpolitik ermöglicht habe.

Schacht war bei der Planung der nach Anklagepunkt 2 besonders aufgeführten Angriffskriege nicht beteiligt. Seine Beteiligung an der Besetzung Österreichs und des Sudetenlandes (die nicht in der Anklage als Angriffskriege aufgeführt werden) war derartig beschränkt, daß sie nicht als Teilnahme an dem unter Anklagepunkt 1 genannten gemeinsamen Plan zu bezeichnen ist. Es ist klar geworden, daß er nicht zu dem inneren Kreis um Hitler gehörte, der am engsten an diesem gemeinsamen Plan beteiligt war. Er wurde von dieser Gruppe sogar mit unverhüllter Feindseligkeit betrachtet. Die Aussage Speers zeigt, daß Schachts Verhaftung am 23. Juli 1944 ebenso sehr auf Hitlers Feindseligkeit gegenüber Schacht beruhte, die auf dessen Haltung vor dem Kriege zurückzuführen war, wie auf dem Verdacht seiner Teilnahme an dem Bombenattentat. Der Tatbestand gegen Schacht hängt demnach von der Annahme ab, daß Schacht tatsächlich von den Angriffsplänen wußte.

Mit Bezug auf diese außerordentlich wichtige Frage ist Beweismaterial für die Anklagebehörde vorgelegt worden, sowie eine beträchtliche Menge von Beweismaterial für die Verteidigung. Der Gerichtshof hat die Gesamtheit dieses Beweismaterials aufs sorgfältigste erwogen und kommt zu dem Schluß, daß diese oben erwähnte Annahme nicht über einen vernünftigen Zweifel hinaus erwiesen worden ist.

Schlußfolgerung

Der Gerichtshof entscheidet, daß Schacht nach dieser Anklage nicht schuldig ist und ordnet an, ihn durch den Gerichtsmarschall zu entlassen, sobald der Gerichtshof sich jetzt vertagt.



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