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Die Deutsche Frauenbewegung von ihren Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts
Die Ausgangslage:
Als Gründerin der deutschen Frauenbewegung gilt Louise Otto-Peters (1819-1895), die von der politischen Begeisterung ihrer Zeit und den weltanschaulichen Ideen jener Epoche von Freiheit, Gleichheit, Selbstständigkeit ganz erfaßt worden war und wegen ihrer politischen Poesie als 'Lerche des Völkerfrühlings' gefeiert wurde. Sie forderte 1843 die Teilnahme der Frauen an den Interessen des Staates. Es ist kein Recht, sondern eine Pflicht.
Aber nicht nur Louise Otto-Peters, sondern auch andere Frauen waren über die Begeisterung der sozialen und demokratischen Bewegung in Deutschland um die 1848er Revolution auf die spezielle gesellschaftliche Lage der Frauen aufmerksam geworden und setzten sich in 'Wort und Tat' für eine Veränderung ein. Auch wenn die Frauenbewegung erst 1865 entstand, so ist ihr Ursprung aber in jene Zeit zu datieren.
1849 gründete Louise Otto-Peters, was für eine Frau in damaliger Zeit recht ungewöhnlich war, eine eigene politische Frauenzeitung und verlieh ihr das Motto: 'Dem Reich der Freiheit werb' ich Bürgerinnen'.
Louise Otto-Peters, Auguste Schmidt, Henriette Goldschmidt und andere Frauen glaubten, dass sie ihr Ziel, den Frauen Selbstständigkeit und Mündigkeit zu erkämpfen, nur über das Recht auf Bildung und Arbeit erreichen würden. Die Befreiung der Frau sollte nicht Selbstzweck sein, sondern der Gesellschaft nutzen und dem Fortschritt der Menschheit bis hin zur Verringerung des bestehenden sozialen Elends und dem Abbau der sozialen Klassengegensätze dienen.
Die Forderung nach Recht auf Bildung sollte nicht nur der Korrektur bzw. Ergänzung des kulturellen Lebens, sondern auch der beruflichen Qualifikationen dienen und damit den Frauen gleichzeitig eine selbständige, materielle Existenzmöglichkeit bieten. Aber dieses Recht auf Arbeit musste erst noch erkämpft werden.
Auguste Schmidt forderte, dass die Arena der Arbeit auch für Frauen geöffnet wird, denn der Teil der arbeitenden weiblichen Bevölkerung ist sehr groß! Mädchen wurden von jeder Art von Erwerbstätigkeit und jeder Art von körperlicher Arbeit ausgeschlossen. Sie durften allerhöchstens als Bildungsweg den Besuch der sogenannten höheren Töchterschule wählen. Das Wort 'höhere' Töchterschule bezog sich nicht auf eine hohe Bildung der Mädchen, sondern auf deren soziale Herrkunft.
Der Eheschließungsgrund sollte zwar die 'liebevolle Zuwendung' der Ehepartner sein, grundsätzlich musste aber an eine Versorgung der Frauen gedacht werden. Die Wartezeit auf einen Heiratsantrag war deswegen keine frohe und unbeschwerte Phase, sondern Enttäuschungen sowie Angst und Sorge, keinen Antrag zu erhalten, bestimmten den Alltag mancher Frauen. Die, die unverheiratet blieben, hatten ein doppelt so schweres Leben: Sie galten vom 'eigentlichem' Frau-Sein ausgeschlossen und fielen außerdem ihrer Familie zur Last. Für diese Frauen bot sich allerhöchstens noch die Möglichkeit, Gouvernante oder Gesellschafterin zu werden, die aber schlecht bezahlt wurden. Die Heiratsaussichten waren auch noch sehr begrenzt und die Ehen waren für die meisten Frauen vorwiegend eine Versorgungsstation.
Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts konnten sie auch den Lehrerinnenberuf ergreifen, wobei sie aber zunächst nur als Hilfskraft der Lehrer eingestellt wurden. Doch selbst dieser Beruf war für die bürgerlichen Frauen überfüllt. 1825 bis 1861 war ihre Zahl allein in Preußen von 705 auf 7.366 gestiegen, und das sich auf eine einziege Stelle ca. 114 Bewerberinnen meldeten, kam immer häufiger vor. So kam es dazu, dass in vielen Familien der zunehmende 'heimliche' Beschäftigungszwang vieler Bürgertöchter und -frauen hinzukam. Für die Ausbildung der Söhne musste alles verfügbare Geld geopfert werden, denn die Ausbildung war lang, gesellschaftlich betont und damit finanziell aufwendig. Für die Töchter mußten außerdem Geselligkeiten arrangiert werden, um ihnen die Chance der Heirat und damit die materielle Sicherheit zu gewährleisten.
Es veränderte sich zudem auch noch die zunehmende Funktionsausgliederung, schwindende Vorratswirtschaft und dur technische Fortschritte (wie zum Beispiel in der Reinigung, Beleuchtung und Heizung) der bürgerliche Haushalt immer mehr. Die Führung eines Haushaltes forderte früher ein erhebliches Maß an Selbständigkeit, nun war sie mit weit geringerem Aufwand zu bewerkstelligen. Diese Veränderung hatte zunächst zur Folge, dass hauswirtschaftliche Fähigkeiten im Wert sanken, weniger Arbeitskräfte in der Hauswirtschaft beschäftigt werden konnten, dass alle die unverheirateten weiblichen Familienmitglieder, seien es erwachsene Töchter oder unverheiratete ältere Angehörige, nicht mehr ein Maß von Arbeit im Hause leisten konnten. Dadurch sank natürlich das geistige Niveau der bürgerlichen Frau. Doch trotz der Abnahme der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wurde nicht auf das Dienstpersonal verzichts. Sogar im verarmten Mittelstand wurde lieber am Essen gespart, als dem Dienstmädchen gekündigt.
Es gab also 4 verschiedene Gruppen von Frauen, die sich in ihrer Daseinsform stark unterschieden.
1. waren die Frauen und Töchter der bürgerlichen Mittel- und Oberschicht ohne Recht auf Arbeit (mit Ausnahme des Gouvernanten-, Lehrerinnen- oder Gesellschafterinnenberufs bei Ledigbleiben).
2. waren die in der Landwirtschaft, im Handel und Gewerbe tätigen Frauen.
3. waren die Fabrikarbeiterinnen (ledig oder verheiratet mit Kindern)
4. waren die unverheirateten Dienstmädchen sowie verheirateten Dienstboten
Die ersten Vertreterinnen der organisierten Frauenbewegung waren Vertreterinnen der ersten Gruppe und forderten das Recht auf Erwerbsarbeit auch für ihre Schicht.
1865 schlossen sich erstmals in der deutschen Geschichte Frauen zusammen, um sich für die Anliegen der weiblichen Bevölkerung einzusetzen. Louise Otto-Peters und ein Hauptmann außer Dienst, der sich für die Belange der Frauen energisch öffentlich eingesetzt hatte, luden vom 16. bis 19. Oktober zur ersten Frauenkonferenz Deutschlands ein. 120 Frauen folgten der Einladung. Louise Otto-Peters war die erste Frau, die eine große öffentliche Versammlung leitete. Dieses Ereignis wurde spöttisch auch mit 'Leipziger Frauenschlacht' bezeichnet.
Im Rahmen dieser Konferenz wurde der 'Allgemeine Deutsche Frauenverein' gegründet, dessen erklärtes Ziel es war, die erhöhte Bildung des weiblichen Geschlechts und die Befreiung der weiblichen Arbeit von allen Hindernissen zu erkämpfen. Erste Vorsitzende wurde Louise Otto-Peters und zweite Vorsitzende Auguste Schmidt. Mit der Gründung dieses Vereins begann in Deutschland die organisierte Frauenbewegung.
Die Schwierigkeiten der deutschen Frauenbewegung:
Die Deutsche Frauenbewegung begegnete in den ersten Jahren ihrer Konstituierung kaum einem ernsthaften Wiederstand.Erst Ende der 60er Jahre, also nach der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins setzte eine lebhafte Diskussion ein.
Die Gegner der Deutschen Frauenbewegung waren -mit wenigen Ausnahmen- zwar einerseits Männer, die zum Teil mit 'wissenschaftlichen' Untersuchungen und Argumenten die Unfähigkeiten der Frauen zu beweisen glaubten, zu anderen aber auch viele Frauen, die an 'der männliche orientierten Welt' nichts auszusetzen fanden, sich in ihrer 'gottgewollten Abhängigkeit' wohlfühlten oder zu einem Nachdenken über die ganze Frage überhaupt nicht kamen.
Der Kampf um die Gleichberechtigung war darüber hinaus erschwert, dass die Frauen zu jener Zeit politisch völlig rechtlos waren. Am stärksten wurden sie in den beiden größten Bundesstaaten Preußen und Bayern behindert.
Ob Reformen zugunsten der Frauen durchgeführt wurden oder nicht, konnten nur die Männer bestimmen. Die Frauen waren also auf das Wohlwollen und die Geneigtheit der Männer angewiesen.
Hinzu kam ihre finanzielle Ohnmacht, zu der sie durch das deutsche Rechtssystem verurteilt waren, denn über das Vermögen, selbst über den eigenen Verdienst der Frau, bestimmte der Ehemann.
Arbeit, Leistung und Pflichterfüllung standen immer an erster Stelle, die Forderung eines Rechtes weit ab an zweiter, wenn ihm nicht ganz die Qualität einer 'Belohnung' beigelegt wurde. Durch diese Haltung ist die Erste Frauenbewegung gekennzeichnet.
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