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Referat Die Nürnberger Prozesse 1945 - 1949 - Robert Jackson wird Chef der Anklagebehörde, Die Anklage, Die Angeklagten

geschichte referate

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Die Nürnberger Prozesse 1945 - 1949
Vorgeschichte - Verlauf - Ergebnisse - Dokumente

Einführung

Am 20.11.1945 begann im Nürnberger Justizpalast in der Fürther-Straße 110 im Saal 600 der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher. 21 ehemals führende Vertreter des '1000-jährigen Reiches' saßen auf der Anklagebank. Auch gegen sechs Gruppen und Organisationen - das Reichskabinett, das Führerkorps der NSDAP, SS und SD, SA und Gestapo, Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht - wurde Anklage erhoben. Sie lautete auf Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach 9 Monaten wurde am 1.10.1946 das Urteil verlesen: 12 mal die Todesstrafe (Bormann in Abwesenheit), 3 mal lebenslänglich, 4 Zeitstrafen zwischen 10 und 20 Jahren, 3 Freisprüche. Im Anschluß an den internationalen Hauptkriegsverbrecherprozeß fanden die 12 Nürnberger Nachfolgeprozesse statt. Mit dem letzten Urteil am 11. April 1949 waren die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse zu Ende. Sie wurden zu einer umfassenden Darstellung des nationalsozialistischen Regimes. Anläßlich des 50. Jahrestages des Beginns der Nürnberger Prozesse bietet das Bildungszentrum, die Volkshochschule der Stadt Nürnberg, interessierten Laien eine Zusammenstellung wichtiger Inhalte der Prozesse. Den roten Faden bildet dabei die zeitliche Abfolge der Ereignisse: von den ersten Schritten seit 1940 über die Entstehung der Anklageschrift bis zur Eröffnung des Hauptkriegsverbrecherprozesses. Daran schließen sich Auszüge aus den Beweisvorträgen der amerikanischen, britischen, französischen und sowjetischen Anklagebehörde an. Es folgt eine kurze Darstellung der Argumente der Verteidigung und ein Überblick über das Urteil. Exemplarisch werden die Schuldsprüche einschließlich Begründung durch das Gericht für vier der einundzwanzig angeklagten Einzelpersonen im Wortlaut zitiert. Den Abschluß bildet eine Übersicht über die Nürnberger Nachfolgeprozesse.

Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß stellte schon allein in organisatorischer Sicht alles bisher Dagewesene in den Schatten. An 218 Tagen wurde verhandelt. Das Sitzungsprotokoll umfaßt 4 Millionen Wörter und füllte 16 000 Seiten. Von der Anklage wurden 2360 Beweisdokumente vorgelegt, von der Verteidigung 2700. Das Gericht hörte 240 Zeugen und prüfte 300 000 eidesstattliche Erklärungen. Der Prozeß wurde in vier Sprachen geführt: englisch, französisch, russisch und deutsch.

Die vorliegende Zusammenstellung kann nur eine grobe Skizze sein. Es werden eine Reihe wichtiger Aspekte angesprochen, andere jedoch, die in der zeitgeschichtlichen Forschung und in der politischen Diskussion nach 1949 bis heute eine wichtige Rolle spielen, konnten - schon aus Platzgründen - nicht berücksichtigt werden.

INHALT

Einführung                                                                                                                                                                                        

Stationen auf dem Weg nach Nürnberg

Zur Vorgeschichte des Hauptkriegsverbrecherprozesses- Die Erklärung von St. James                                                                 

- UNWCC und Moskauer Konferenz                                                                                                                                            

- Robert Jackson wird Chef der Anklagebehörde                                                                                                   

- Das Londoner Abkommen                                                                                                                                       

Die Anklage

- Anklagevertretung

- Anklageschrift   

- Anklagepunkt 1: Verschwörung

- Anklagepunkt 2: Verbrechen gegen den Frieden

- Anklagepunkt 3: Kriegsverbrechen                   

- Anklagepunkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

- Die Angeklagten

- Reaktionen der Angeklagten auf die Anklageschrift

Die Prozeßeröffnung

aus den Beweisvorträgen der Anklagebehörde- Das Hoßbach-Protokoll                                                                                          

- KZ-Filme als Beweismaterial                                                                                                                                                      

- Die Schmundt-Notizen                                                                                                                                                                 

- 'Zwangsarbeit - wirtschaftliche Ausplünderung -

Verbrechen gegen die menschlichen Lebensgrundlagen'

- Zeugin Madame Vaillant-Couturier                                                                                                                       

- Oradour-sur-Glane                                                                                                                                                                        

- Zeuge der Anklage:

Generalfeldmarschall Friedrich Paulus

- 'Das Verpflegen von Kriegsgefangenen                   

ist eine mißverstandene Menschlichkeit'

- 'Technik der Entvölkerung'                                                                                                                                                        

- '12 Gebote für das Verhalten der Deutschen

im Ostraum und die Behandlung der Russen'

- Lidice und andere                                                                                                                                                                         

- Jüdische Babys in Auschwitz

Die Verteidigung

- Die Zuständigkeit des Gerichts wird in Frage gestellt                                                                                         

- Das 'tu quoque' Argument                                                                                                                                      

- Zeuge der Verteidigung:

Rudolf Höß, Kommandant von Auschwitz

Die Schlußplädoyers der Verteidigung und der Anklagebehörde

Die angeklagten Organisationen

Schlußworte der Angeklagten

Die Nürnberger 'Prozeß-Gemeinde'

Die Presse in Nürnberg

Das Urteil- Die Richter                                                                                                                                                                   

- Die Urteilsverkündung                                                                                                                                             

- Zu den grundsätzlichen Rechtsfragen des Verfahrens       

- Zum Begriff der Verschwörung                                                                                                                              

- Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten             

- Tabelle der Strafausspüche                                                    

- Die Vollstreckung des Urteils                                                

Zur Bedeutung von 'Nürnberg'

Die Nürnberger Nachfolgeprozesse         

- Arzte und Juristen                                                                                                                                                     

- SS und Polizei                                                                                                                                                                                

- Industrielle und Bankiers                                                                                                                                         

- Militärische Führer                                                                                                                                                                       

- Minister und hohe Regierungsbeamte                                                                                                                   

- Tabelle der Strafaussprüche

Zeittafel

Anmerkungen und Literaturnachweis                                                                                                                      

Dokumente im Wortlaut:A) Das Hoßbach-Protokoll, in: Der Prozeß gegen die Haupt-

kriegsverbrecher, Urkunden und anderes Beweismaterial,

Nachdruck München 1989, Bd. 1,S. 402 ff, Dokument 386-PS,

B) Fritz Sauckel, Das Programm des Arbeitseinsatzes (20.4.1942),

in: Der Prozeß , Urkunden ,Bd. 1, S. 55-71, Dokument 016-PS

C) Entwurf einer Rede Krupps,'Gedanken über den großindustriellen

Unternehmer'.., in:Der Prozeß gegen , Urkunden , Bd. 11,

S. 67 ff., Dokument 317-D

D) Schuldsprüche gegen Keitel, Streicher, Funk und Schacht

im Wortlaut, in: Der Prozeß gegen , Protokoll, Bd. 1,

S. 324 ff (Keitel), S. 340 ff (Streicher), S. 243 ff (Funk), S. 346 ff (Schacht).

Stationen auf dem Weg nach Nürnberg

Zur Vorgeschichte des Hauptkriegsverbrecherprozesses

Bereits 1940 erhoben die britische, tschechische, französische und polnische Regierung offizielle Proteste gegen die Verbrechen, die von den Deutschen während der Besetzung in Polen und der Tschechoslowakei begangen wurden. Im Oktober 1941 verdammte Franklin D. Roosevelt öffentlich ' die Hinrichtung ganzer Reihen unschuldiger Geiseln' durch die Deutschen. Winston Churchill, der englische Premierminister, schloß sich diesem Schritt des amerikanischen Präsidenten an. Die Sowjetunion sandte im November 1941 und im Januar 1942 diplomatische Noten aus, in denen die deutsche Regierung der 'systematischen und bewußten verbrecherischen Verletzung des Völkerrechts', die durch Brutalitäten und Gewalttaten gegen russische Kriegsgefangene, durch Plünderungen und Zerstörungen sowie durch Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung begangen worden sei, beschuldigt wurde.

Die Erklärung von St. James

Im Januar 1942 wurde in einer Konferenz in London der erste Schritt zur Formulierung eines Programms für die Behandlung von Kriegsverbrechern unternommen. An dieser Konferenz nahmen Repräsentanten folgender von den Deutschen besetzten Länder teil: Belgien, Tschechoslowakei, Frankreich, Griechenland, Holland, Jugoslawien, Luxemburg, Norwegen und Polen . In der Erklärung von St. James vom 13.1.1942 bezeichneten die Konferenzteilnehmer 'als eines ihrer wichtigsten Kriegsziele die Bestrafung der für die Verbrechen Verantwortlichen, und zwar im Wege der Rechtsprechung, gleichgültig, ob die Betreffenden alleinschuldig oder mitverantwortlich für diese Verbrechen waren'. (1) Die Unterzeichnermächte verlangten ferner, 'daß im Geiste internationaler Solidarität a) die Schuldigen oder Verantwortlichen ohne Ansehen der Nationalität gesucht und vor Gericht gestellt und abgeurteilt würden, b) daß die verkündeten Urteile vollstreckt würden'(2). In der Anerkennung der Erklärung von St. James durch die Vereingten Staaten von Nordamerika, Großbritannien und die Sowjetunion wurde die Ansicht bekräftigt, daß über die Kriegsverbrechen in Gerichtsverfahren verhandelt werden sollte.

UNWCC und Moskauer Konferenz

Im Oktober 1942 trat die von 17 Nationen - Australien, Belgien, Kanada, China, Frankreich, Griechenland, Holland, Indien, Jugoslawien, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Polen, Südafrika, Tschechoslowakei, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika - gebildete 'Kriegsverbrechenskommission der Vereinigten Nationen' erstmals zusammen. Die UNWCC (United Nations War Crimes Commission) wurde eine wichtige Zentralstelle für Kriegsverbrecher-Angelegenheiten. Sie empfing und registrierte Anzeigen, die von den Mitgliedsstaaten eingereicht wurden und veröffentlichte Listen von Personen, die der Kriegsverbrechen verdächtig waren.

Anläßlich der Moskauer Konferenz wurde am 1. November 1943 die 'Erklärung über deutsche Grausamkeiten im besetzten Europa' von Großbritannien, der Sowjetunion und den USA veröffentlicht. Ihrzufolge sollten Kriegsverbrecher an das Land, in dem sie die Verbrechen verübt hatten, ausgeliefert, und nach dem dort geltenden Recht verurteilt werden. Die Hauptkriegsverbrecher, deren Taten nicht mehr geographisch lokalisiert werden können, weil sie in mehreren Ländern Verbrechen begingen, sollten nach einer gemeinsamen Entscheidung der Regierungen der Alliierten bestraft werden. Das war die Basis für die späteren Übereinkommen, auf Grund deren die Nürnberger und andere internationale Prozesse (Tokio) abgehalten wurden.

Robert Jackson wird Chef der Anklagebehörde

Als der Krieg in Europa sich seinem Ende näherte, stellte die Behandlung der Kriegsverbrecher eine der wichtigsten Aufgaben für die Gestaltung des Friedens dar. Während der Konferenz in San Francisco , Anfang Mai 1945, führten diplomatische Vertreter der vier Alliierten Besprechungen über die Errichtung eines Internationalen Militärgerichts zur Aburteilung der europäischen Hauptkriegsverbrecher durch. In den USA wurde der Richter am Obersten Bundesgericht, Robert H. Jackson am 2. Mai von Präsident Truman beauftragt, verbindliche Verhandlungen über die in Aussicht genommenen Verfahren zu führen. Gleichzeitig wurde er zum Chef der Anklagebehörde bestellt. Richter Jackson sammelte zunächst einen Stab von Mitarbeitern um sich und überreichte am 6. Juni 1945 nach einer Reihe von Besprechungen im besetzten Deutschland, in Frankreich und in England einen vorläufigen Bericht an Präsident Truman. In diesem Bericht, der die öffentliche Aufmerksamkeit in weitem Umfang auf sich zog und Anlaß zu vielen Debatten zwischen Juristen und Vertretern der öffentlichen Meinung bot, wurden die grundsätzlichen Rechtsbegriffe und der Plan der Nürnberger Prozesse entwickelt.Sinn und Zweck der Strafverfolgung sei es, so Jackson, 'eine gut dokumentierte historische Darstellung dessen zu erarbeiten, was nach unserer Überzeugung ein großangelegter, konzentrierter Plan war, die Aggressionen und Barbareien anzuzetteln und zu verüben, die die Welt schockiert haben Wir müssen unglaubliche Ereignisse durch glaubwürdige Beweise festhalten.' (3)

Das Londoner Abkommen

Bald nach der Veröffentlichung des Jackson-Berichtes kamen die Vertreter der vier Alliierten in London zusammen. Die Konferenz wurde am 26.6.1945 eröffnet und erarbeitete in den folgenden Wochen ein 'Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse' sowie eine 'Verfassung der Internationalen Militärgerichte'. Trotz ernster Meinungsverschiedenheiten zwischen den vier Delegationen, u.a. bezüglich der Definition der zur Verhandlung anstehenden Verbrechen, des Gerichtsortes, der voraussichtlichen Dauer der Verfahren, kam es am 8.8.45 nach insgesamt 15 Sitzungen zur Unterzeichnung des 'Londoner Abkommens', dem sich im folgenden 19 weitere Nationen anschlossen. Das Londoner Abkommen basierte im allgemeinen auf den Vorschlägen des Jackson-Berichts und regelte die Zusammensetzung, die Zuständigkeit und das Verfahren des Internationalen Militärgerichtshofs. Berlin wurde Dauersitz des Tribunals und Nürnberg als Verhandlungsort für den ersten Prozeß ausgewählt. Die Signatarmächte bestimmten sodann die Mitglieder des Tribunals und die Hauptankläger. Letztere erhoben in Berlin am 18. Oktober 1945 die Anklage gegen 24 Einzelpersonen und sechs 'Gruppen oder Organisationen'.

Mit der Unterzeichnung des Londoner Statuts stand auch der Gang des Prozesses selbst fest, denn Artikel 24 bestimmte folgenden Verlauf:

a.          Die Anklage wird vorgelesen.

b. Der Gerichtshof fragt jeden Angeklagten, ob er sich schuldig bekennt oder nicht.

c.          Die Anklagebehörde gibt eine einleitende Erklärung ab.

d. Der Gerichtshof fragt die Anklagebehörde und die Verteidigung, ob und

welche Beweismittel sie dem Gericht anzubieten wünschen, und entscheidet

über die Zulässigkeit jedes Beweismittels.

e.          Die Zeugen der Anklagebehörde werden vernommen. Nach ihnen die der Verteidigung.

Danach wird der vom Gericht als zulässig erachtete Gegenbeweis seitens der

Anklagebehörde oder Verteidigung erhoben.

f.          Der Gerichtshof kann jederzeit Fragen an Zeugen oder Angeklagte richten.

g.          Anklagebehörde und Verteidiger sollen jeden Zeugen und Angeklagten,

der Zeugnis ablegt, verhören und sind befugt, sie im Kreuzverhör zu vernehmen.

h. Sodann hat die Verteidigung das Wort.

i.          Nach ihr erhält die Anklagebehörde das Wort.

j.          Der Angeklagte hat das letzte Wort

k. Der Gerichtshof verkündet Urteil und Strafe.(4)

Die Anklage

Anklagevertreter vor Gericht waren

jeweils als Hauptankläger

- für die USA: Justice Robert H. Jackson

- für Großbritannien: S.M. Generalstaatsanwalt Sir Hartley Shawcross, K.C., .M.P.

- für Frankreich: Francois de Menthon, Auguste Champetier de Ribes

- für die UdSSR: General R.A. Rudenko

Die Anklageschrift

Kernpunkt des Londoner Statuts war Artikel 6, der die Zuständigkeit des Internationalen Militärgerichtshofes regelte.

'Die folgenden Handlungen, oder jede einzelne von ihnen, stellen Verbrechen dar, für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig ist. Der Täter solcher Verbrechen ist persönlich verantwortlich:

Verbrechen gegen den Frieden: nämlich Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen oder Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Ausführung einer der vorgenannten Handlungen;

Kriegsverbrechen: nämlich Verletzungen der Kriegsgesetze und der Kriegsgebräuche. Solche Verletzungen umfassen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Ermordung, Mißhandlung oder Verschleppung der entweder aus einem besetzten Gebiet stammenden oder dort befindlichen Zivilbevölkerung zur Sklavenarbeit oder zu irgendeinem anderen Zweck, Ermordung oder Mißhandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See, Tötung von Geiseln, Raub öffentlichen oder privaten Eigentums, mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten und Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung;

Verbrechen gegen die Menschlichkeit: nämlich Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Verschleppung oder andere an der Zivilbevölkerung vor Beginn oder während des Krieges begangene unmenschliche Handlungen; oder Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen in Ausführung eines Verbrechens oder in Verbindung mit einem Verbrechen, für das der Gerichtshof zuständig ist, unabhängig davon, ob die Handlung gegen das Recht des Landes , in dem sie begangen wurde, verstieß oder nicht. Anführer, Organisatoren, Anstifter und Teilnehmer, die an der Fassung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung zur Begehung eines der vorgenannten Verbrechen teilgenommen haben, sind für alle Handlungen verantwortlich, die von irgendwelchen Personen in Ausführung eines solchen Planes begangen worden sind.'(5)

In der 25.000 Wörter umfassenden Anklageschrift, die auf dem eben zitierten Artikel 6 beruhte, wurde aus a) Verbrechen gegen den Frieden zwei Anklagepunkte, nämlich Anklagepunkt 1 Verschwörung und Anklagepunkt 2 Verbrechen gegen den Frieden.

Worum ging es der Anklagevertretung im einzelnen? Nachfolgend zentrale Ausschnitte aus der Anklageschrift, die die vier Anklagepunkte näher beschreiben und erläutern.

Anklagepunkt 1: Verschwörung

Dieser Anklagepunkt bezieht sich auf die Teilnahme als Führer, Organisatoren, Anstifter und Mittäter an der Ausarbeitung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes oder einer Verschwörung, die darauf zielte oder mit sich brachte die Begehung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen das Kriegsrecht und gegen die Humanität. Mit allen Mitteln, gesetzlichen und ungesetzlichen, wobei die Verschwörer auch Drohung, Gewalt und Angriffskriege erwogen, wollten sie erreichen: den Versailler Vertrag und seine Beschränkungen der militärischen Rüstungen zu vernichten sowie sich die 1918 verlorenen Gebiete und noch weitere anzueignen. Als ihre Ziele immer ungeheuerlicher wurden, planten sie ihre Angriffskriege unter Verletzung internationaler Verträge und Vereinbarungen. Um andere Personen für die Teilnahme zu gewinnen und sich ein Höchstmaß an Kontrolle über das deutsche Volk zu sichern, wurden unter anderem folgende Grundsätze aufgestellt und ausgenutzt: die Lehre vom 'deutschen Blut' und von der 'Herrenrasse', von der sie das Recht ableiteten, andere Rassen und Völker zu unterjochen und auszurotten; das 'Führerprinzip' mit unbegrenzter Macht der Führerschaft und bedingungslosem Gehorsam der anderen; die Lehre, daß Krieg eine edle und notwendige Beschäftigung für die Deutschen sei.

Die Verschwörer zielten darauf ab, durch Terror und mit dem gewalttätigen Heer der SA die deutsche Regierung zu untergraben und zu stürzen. Sie setzten, nachdem Hitler Reichskanzler geworden war, die freiheitlichen Artikel der Weimarer Verfassung außer Kraft und verboten alle anderen Parteien. Sie festigten ihre Macht durch Gleichschaltung, militärische Erziehung der Jugend, Konzentrationslager, Mord, Zerstörung der Gewerkschaften, Kampf gegen die Kirchen und pazifistischen Vereinigungen, wobei sie Organisationen wie die SS, die Gestapo und andere einsetzten. Zur Verwirklichung ihrer Herrenvolklehre erhoben sie die unbarmherzige Verfolgung und Ausrottung der Juden zum Programm. Von den 9.600.000 Juden, die in Europa unter ihrer Herrschaft lebten, sind nach vorsichtiger Schätzung 5.700.000 verschwunden.

Anklagepunkt 2: Verbrechen gegen den Frieden

Die meisten Angeklagten wirkten dabei mit, die deutsche Wirtschaft zur Ausrüstung der Militärmaschine umzustellen. Bis März 1935 betrieben sie eine geheime Aufrüstung . Sie verließen die Abrüstungskonferenz und den Völkerbund, verkündeten die allgemeine Wehrpflicht und besetzten die entmilitarisierte Zone des Rheinlandes. Sie verleibten sich Österreich und die Tschechoslowakei ein und begannen schließlich den Angriffskrieg gegen Polen, obwohl sie wußten, daß sie damit auch mit Frankreich und Großbritannien in Krieg geraten würden. Sodann überfielen sie Dänemark, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Jugoslawien und Griechenland. Sie marschierten in die Sowjetunion ein und arbeiteten mit Italien und Japan bei dem Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten zusammen.

Insgesamt wurden von ihnen dabei 36 internationale Verträge und Abmachungen 64 mal verletzt oder gebrochen; sie sind im Anhang C der Anklageschrift aufgeführt. Dazu gehören unter anderem die Haager Konvention zur friedlichen Regelung von internationalen Streitfragen von 1899 und 1907; die Haager Konvention V über die Respektierung der Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges von 1907; der Garantievertrag von Locarno zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien von 1925; zahlreiche Schieds- und Schlichtungsverträge Deutschlands mit benachbarten Ländern; der Pariser Briand-Kellog-Pakt zur Verdammung des Krieges als eines Instruments der nationalen Politik von 1928; eine Reihe von Zusicherungen, Erklärungen und Nichtangriffsverträgen Deutschlands; und die Verletzung des Münchner Abkommens von 1938.

Anklagepunkt 3: Kriegsverbrechen

Abschnitt A dieses Anklagepunktes behandelt die Ermordung und Mißhandlung der Bevölkerung von besetzten Gebieten, wobei Erschießen, Erhängen, Vergasen, Aushungern, übermäßiges Zusammenpferchen, planmäßige Unterernährung, systematische Überarbeitung, unzureichende Hygiene, Prügel, Folter und Experimente hervorgehoben werden. Hinzu kommen Massenmorde an Gruppen bestimmter Rasse oder Nationalität, Verhaftung und Freiheitsentzug ohne Gerichtsverfahren sowie unmenschliche Haft in Konzentrationslagern. Die nachfolgenden Einzelheiten sind nur Beispiele aus der Fülle des Materials: In Frankreich kam es zu Massenverhaftungen, denen Martern folgten wie Eintauchen in kaltes Wasser, Erstickung, Ausrenken von Gliedern und Benutzung von Folterwerkzeugen wie des eisernen Helms und elektrischen Stroms. In Nizza wurden im Juli 1944 die Gefolterten zur Schau gestellt. Von 228.000 Franzosen, die in Konzentrationslager gebracht wurden, gab es nur 28.000 Überlebende. In Oradour-sur-Glane wurde die gesamte Ortsbevölkerung erschossen oder lebendig in der Kirche verbrannt. Unzählige Morde und Grausamkeiten wurden in Italien, Griechenland, Jugoslawien und in den nördlichen und östlichen Gebieten begangen. In Polen und in der Sowjetunion gehen die Zahlen in die Millionen. Etwa 1.500.000 Menschen wurden in Majdanek, ungefähr 4.000.000 in Auschwitz umgebracht. Im Lager von Ganow, wo 200.000 Menschen ermordet wurden, kam es zu ausgeklügelten Grausamkeiten wie Bauchaufschlitzen und Erfrierenlassen in Wasserfässern. Massenerschießungen fanden unter Musikbegleitung statt. Im Gebiet von Smolensk wurden mehr als 135.000 Menschen ermordet, im Gebiet von Leningrad 172.000, im Gebiet von Stalingrad 40.000. In Stalingrad selbst wurden nach der Vertreibung der Deutschen über tausend verstümmelte Leichen von Ortsbewohnern gefunden, die Foltermerkmale aufwiesen, darunter 139 Frauen, denen die Arme in schmerzhafter Weise nach hinten gebogen und mit Draht zusammengeschnürt waren; einigen waren die Brüste abgeschnitten worden, auf den Leichen der Männer war der fünfzackige Judenstern mit einem Eisen eingebrannt oder mit einem Messer ausgeschnitten, einigen war der Bauch aufgeschlitzt. In der Krim wurden 144.000 Menschen auf Lastkähne getrieben, aufs Meer gefahren und ertränkt. In Babi Jar bei Kiew wurden über 100.000 Männer, Frauen und Kinder und Greise ermordet, in Kiew selbst 195.000, im Gebiet Rowno über 100.000, im Gebiet von Odessa 200.000, in Charkow etwa 195.000 erschossen, zu Tode gefoltert oder vergast. In Dnjepropetrowk wurden 11.000 Frauen, Greise und Kinder erschossen oder lebendig in eine Schlucht geworfen. Mit den Erwachsenen rotteten die Nazis unbarmherzig auch die Kinder aus. Sie töteten sie in Kinderheimen und Krankenhäusern, begruben sie bei lebendigem Leibe, warfen sie ins Feuer, erstachen sie mit Bajonetten, vergifteten sie, führten Experimente an ihnen aus, zapften ihnen Blut zum Gebrauch in der deutschen Armee ab und warfen sie ins Konzentrationslager, wo sie durch Hunger, Folter und Seuchen ums Leben kamen. Im Lager Janow in Lemberg töteten die Deutschen 8.000 Kinder in zwei Monaten.

Abschnitt B des dritten Anklagepunktes befaßt sich mit der Deportation von Millionen Menschen aus den besetzten Gebieten zur Sklavenarbeit und für andere Zwecke, wobei viele wegen der schrecklichen Verhältnisse schon auf den Transporten starben. Als Beispiele werden unter anderen Belgien angegeben, von wo 190.000 Menschen nach Deutschland verschleppt wurden, die Sowjetunion mit 4.978.000 und die Tschechoslowakei mit 750.000 Deportierten.

Abschnitt C gilt Mord und Mißhandlung an Kriegsgefangenen, wobei ebenfalls wieder viele Beispiele aufgeführt werden, zu denen unmenschliche Märsche, Prügel, Hunger, Vergasungen, Foltern, Fesselungen und Erschießungen gehören.

Abschnitt D stellt fest, daß die Angeklagten im Laufe ihrer Angriffskriege in den von den deutschen Streitkräften besetzten Ländern dazu übergingen, in weitem Maße Geiseln aus der Zivilbevölkerung herauszugreifen und zu töten, besonders in Frankreich, Holland und Belgien. In Krajlevo, Jugoslawien wurden einmal 5.000 Geiseln erschossen.

Abschnitt E betrifft die Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums. Dazu gehörte es, den Lebensstandard in den besetzten Gebieten durch Abtransport von Nahrungsmitteln herabzusetzen und Hungersnöte hervorzurufen, Rohstoffe und Maschinen fortzuschaffen, Geschäftsunternehmungen und industrielle Anlagen zu beschlagnahmen sowie Eigentümer zu zwingen, ihren Besitz 'freiwillig' abzutreten. Ferner wurden der Wert der Landeswährungen herabgesetzt, hohe Besatzungssteuern auferlegt, Ländereien für deutsche Siedlungszwecke enteignet, ganze Industriestädte zerstört, Kulturstätten und wissenschaftliche Institute vernichtet, Museen und Galerien geplündert. Frankreich wurden dabei Werte in Höhe von 1.337 Milliarden Francs entzogen. Die Sowjetunion nennt ebenfalls enorme Zerstörungen und Ausbeutungen, darunter 1.710 Städte und 70.000 Dörfer, die von den Deutschen zerstört oder schwer beschädigt wurden, was 25 Millionen Menschen obdachlos machte. Ferner hebt die Sowjetunion hervor, daß die Deutschen Gut und Museum Leo Tolstois zerstörten, das Grab des großen Schriftstellers entweihten und ebenso das Tschaikowskij-Museum in Klin vernichteten. Der Gesamtbetrag der der Sowjetunion zugefügten Schäden wird mit 679 Milliarden Rubel angegeben. Die der Tschechoslowakei entzogenen Werte beliefen sich auf 200 Milliarden Kronen.

Abschnitt F behandelt die Eintreibung von finanziellen Kollektivstrafen. Die Gesamtsumme der Bußen zum Beispiel, die allein französischen Gemeinden auferlegt wurden, beläuft sich auf 1.157.179.484 Francs.

Abschnitt G betrifft die frevelhafte Zerstörung von großen und kleinen Städten und Dörfern sowie Verwüstungen ohne militärisch begründete Notwendigkeit. In Norwegen wurde ein Teil der Lofoten zerstört, ebenso die Stadt Telerag. In Frankreich fielen außer Oradour-sur-Glane zahlreiche andere Orte willkürlicher Zerstörung zum Opfer, die Stadt Saint-Die wurde niedergebrannt, der Hafenbezirk von Marseille in die Luft gesprengt, Kurorte wurden in Trümmer gelegt. In Holland wurden Häfen, Schleusen, Deiche und Brücken zerstört und ungeheuere Verwüstungen durch Überflutungen angerichtet. Griechenland und Jugoslawien werden mit vielen sinnlos zerstörten Ortschaften erwähnt, so zum Beispiel das Dorf Skela in Jugoslawien, das durch Feuer dem Erdboden gleichgemacht wurde, wobei die Deutschen alle Einwohner töteten. Das gleiche Schicksal erlitten Lidice und seine Bewohner in der Tschechoslowakei.

Abschnitt H ist der zwangsweisen Rekrutierung von Zivilarbeitern gewidmet, wobei viele Parallelen zu Abschnitt B bestehen. Für Frankreich werden 936.813 Personen genannt, die gezwungen wurden, in Deutschland zu arbeiten.

Abschnitt I trägt die Überschrift 'Zwang für Zivilbewohner besetzter Gebiete, einer feindlichen Macht den Treueid zu leisten', womit hauptsächlich die Bewohner von Lothringen und dem Elsaß gemeint sind.

Abschnitt J behandelt die Germanisierung besetzter Gebiete . Auch in diesem Abschnitt werden ausschließlich Beispiele aus Frankreich angeführt, wie zum Beispiel die Ansiedlung von 80.000 Deutschen aus dem Saargebiet und Westfalen in Lothringen, wobei 2.000 französische Bauernhöfe Deutschen übertragen wurden, oder die zwangsweise Germanisierung aller französischen Vor- und Familiennamen im Departement Moselle.

Für alle im Anklagepunkt 3 genannten Taten werden die Bestimmungen, Verträge und Konventionen genannt, die dadurch verletzt wurden.

Anklagepunkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Dieser Anklagepunkt ist eine Erweiterung des Anklagepunktes 3 und umfaßt folgende zwei Titel: 'Ermordung, Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Handlungen gegen Zivilbevölkerungen vor oder während des Krieges' sowie 'Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen. Neben Judenausrottungen werden in diesem Punkt auch Verbrechen an einzelnen Persönlichkeiten aufgeführt, wie die Ermordung des österreichischen Bundeskanzlers Dollfuß, des Sozialdemokraten Breitscheid und des Kommunisten Thälmann. (6)

Teil 1 und 2 der Anklageschrift , die Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden betreffend, wurden in erster Linie von den Engländern und Amerikanern verfasst. Für Robert Jackson bestand der Kern der ganzen Klage darin,daß Verbrechen gegen den Frieden zum anerkannten Bestandteil des Völkerrechts erklärt wurden. Die Briten setzten sich gleichfalls für dieses Ziel ein. Die Anklagepunkte 'Kriegsverbrechen' und 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' stützten sich hauptsächlich auf das Beweismaterial über spezifische Grausamkeiten, das von den Sowjets, Franzosen oder den von Deutschen besetzt gewesenen Ländern vorgelegt worden war.

Die Angeklagten

Angeklagt waren 24 Einzelpersonen und 6 Gruppen und Organisationen. Die einzelnen Personen waren (mit Funktionsangaben):

Hermann Göring

Göring war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsführer der SA, General der SS, Mitglied und Präsident des Reichstags, Preußischer Innenminister, Präsident der Preußischen Polizei und Chef der Preußischen Geheimen Staatspolizei, Präsident des Preußischen Staatsrates, Treuhänder des Vierjahresplans, Reichsluftfahrtminister, Präsident des Ministerrates für die Reichsverteidigung, Oberhaupt des Hermann-Göring-Konzerns und designierter Nachfolger Hitlers: Anklagepunkte: 1,2,3,4.

Rudolf Hess

Heß war in der Zeit von 1921 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Stellvertreter des Führers, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Mitglied des Reichstags, Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung, designierter Nachfolger des 'Führers' nach dem Angeklagten Göring, General der SS und General der SA. Anklagepunkte: 1,2,3,4

Joachim von Ribbentrop

Ribbentrop war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Außenpolitischer Berater Hitlers, Vertreter der NSDAP in auswärtigen Angelegenheiten, Botschafter in London, Organisator und Leiter der Dienststelle Ribbentrop, Reichsminister für auswärtige Angelegenheiten, Mitglied des politischen Stabes des 'Führers' im Hauptquartier und General der SS. Anklagepunkte: 1,2,3,4

Robert Ley

Ley war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, Organisationsleiter der NSDAP, Reichstagsmitglied, Führer der Deutschen Arbeitsfront, General der SA und Mitorganisator des 'Zentralaufsichtsamtes für die Wohlfahrt der Fremdarbeiter'. Anklagepunkte: 1,3,4

Wilhelm Keitel

Keitel war von 1938 bis 1945: Chef des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht, Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung und Feldmarschall. Anklagepunkte: 1,2,3,4

Ernst Kaltenbrunner

Kaltenbrunner war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Mitglied des Reichstags, General der Polizei, Staatssekretär für Sicherheit in Österreich und Chef der Polizei, Polizeipräsident von Wien, Nieder- und Oberösterreich, Leiter des Reichssicherheitshauptamtes und Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes. Anklagepunkte: 1,3,4

Alfred Rosenberg

Rosenberg war in den Jahren 1920 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichstagsmitglied, Reichsleiter der NSDAP für Weltanschauung und Außenpolitik, Herausgeber der nationalsozialistischen Zeitung 'Völkischer Beobachter' und der 'NS-Monatshefte', Leiter des außenpolitischen Amtes der NSDAP, Sonderbeauftragter für die gesamte geistige und weltanschauliche Schulung der NSDAP, Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Organisator des 'Einsatzstabes Rosenberg', General der SS und der SA. Anklagepunkte: 1, 2,3,4

Hans Frank

Frank war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsminister ohne Geschäftsbereich, Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz, Präsident der Internationalen Rechtskammer und der Akademie für deutsches Recht, Chef der Zivilverwaltung von Lodz, Oberster Verwaltungschef der Militärbezirke von Westpreußen, Posen, Lodz und Krakau und Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete. Anklagepunkte: 1,3,4

Wilhelm Frick

Frick war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, General der SS, Reichstagsmitglied, Reichsinnenminister, Preußischer Minister des Inneren, Reichswahlleiter, Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung, Leiter des Zentralbüros für die Einverleibung des Sudetenlandes, Memel, Danzig, der einverleibten Ostgebiete, Eupen, Malmedy und Moresnet, Leiter des Zentralbüros für das Protektorat Böhmen und Mähren, Generalgouverneur für Unter-Steiermark, Ober-Kärnten, Norwegen, Elsaß-Lothringen und für alle anderen besetzten Gebiete, und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Anklagepunkte: 1,2,3,4

Julius Streicher

Streicher war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, General in der SA, Gauleiter von Franken, Hauptschriftleiter des antisemitischen Hetzblattes 'Der Stürmer'. Anklagepunkte: 1,4

Walther Funk

Funk war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Hitlers Wirtschaftsberater, Reichstagsmitglied, Pressechef der Reichsregierung, Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Reichswirtschaftsminister, Preußischer Wirtschaftsminister, Präsident der Deutschen Reichsbank, Wirtschaftsbevollmächtigter und Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung. Anklagepunkte: 1,2,3,4

Hjalmar Schacht

Schacht war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichswirtschaftsminister, Reichsminister ohne Geschäftsbereich und Präsident der Deutschen Reichsbank. Anklagepunkte: 1,2

Karl Dönitz

Dönitz war von 1932 bis 1945: Befehlshaber der U-Boot-Flottille Weddingen, Befehlshaber der U-Boot-Waffe, Vizeadmiral, Großadmiral und oberster Befehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Hitlers Ratgeber und dessen Nachfolger als Haupt der deutschen Regierung. Anklagepunkte: 1,2,3

Erich Raeder

Raeder war von 1928 bis 1945: Oberster Befehlshaber der deutschen Kriegsmarine, Generaladmiral, Großadmiral und Admiralinspekteur der deutschen Kriegsmarine. Anklagepunkte 1,2,3

Baldur von Schirach

Schirach war von 1924 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichsjugendführer beim Stab der Obersten SA-Führung, Reichsleiter in der NSDAP für Jugenderziehung, Leiter der Hitler-Jugend, Reichsverteidigungskommissar, Reichsstatthalter und Gauleiter von Wien. Anklagepunkte: 1,4

Fritz Sauckel

Sauckel war in den Jahren 1921 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Gauleiter und Reichsstatthalter von Thüringen, Mitglied des Reichstags, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, zusammen mit dem Angeklagten Ley Leiter der 'Reichsdienststelle für die Fürsorge der Fremdarbeiter', General der SS und General der SA. Anklagepunkte: 1,2,3,4

Alfred Jodl

Jodl war von 1932 bis 1945: Oberstleutnant in der Operationsabteilung der Wehrmacht, Oberst, Chef der Operationsabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalmajor, Chef des Wehrmachtführungsstabes und Generalleutnant. Anklagepunkte: 1,2,3,4

Martin Bormann

Bormann war in der Zeit von 1925 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichstagsmitglied, Mitglied des Stabes der Obersten Leitung der SA, Gründer und Leiter der Hilfskasse der NSDAP, Stabsleiter des 'Führer'-Stellvertreters Heß, Leiter des Parteigerichts, Sekretär des 'Führers', Mitglied des Ministerrats für die Reichsverteidigung, Organisator und Leiter des Volkssturms, General der SS und General der SA, Anklagepunkte: 1,3,4

Franz von Papen

Papen war in den Jahren zwischen 1932 und 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichskanzler, Vizekanzler, Spezial-Bevollmächtigter für die Saar, Unterhändler für das Konkordat mit dem Vatikan, Botschafter in Wien und Botschafter in der Türkei. Anklagepunkte: 1,2

Arthur Seyß-Inquart

Seyß-Inquart war von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Staatsrat in Österreich, Innenminister und Minister für Sicherheit in Österreich, Bundeskanzler von Österreich, Mitglied des Reichstags, Reichsminister ohne Portefeuille, Chef der Zivilverwaltung in Südpolen, stellvertretender Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete und Reichskommissar für die besetzten Niederlande. Anklagepunkte: 1,2,3,4

Abert Speer

Speer war in den Jahren von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsleiter, Mitglied des Reichstags, Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Leiter der 'Organisation Todt', Generalbevollmächtigter für Bewaffnung in der Reichsstelle für den Vierjahresplan und Vorsitzender des Rüstungsrates. Anklagepunkte: 1,2,3,4

Konstantin Freiherr von Neurath

Neurath war zwischen 1932 und 1945: Mitglied der NSDAP, General der SS, Mitglied des Reichstags, Reichsminister, Reichsaußenminister, Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Anklagepunkte:1,2,3,4

Hans Fritzsche

Fritzsche war von 1933 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Hauptschriftleiter des offiziellen deutschen Nachrichtenbüros, Chef des Rundfunksystems und der Presseabteilung des Reichsministers für Propaganda; Ministerialdirektor im Reichspropagandaministerium, Chef der Rundfunkabteilung der Propagandaabteilung der Nazi-Partei und Bevollmächtigter für die politische Organisation des Großdeutschen Rundfunks. Anklagepunkte: 1,3,4

Gustav Krupp von Bohlen und Halbach

Krupp war zwischen 1932 und 1945: Leiter der Friedrich-Krupp-AG, Mitglied des Generalwirtschaftsrates, Präsident der Reichsvereinigung der Deutschen Industrie, Leiter der Gruppe für Kohle, Eisen und Metallprodukte unter dem Reichswirtschaftsministerium. Anklagepunkte: 1,2,3,4 (7)

Im Anhang A der Anklageschrift wurden unter dem Namen eines jeden Angeklagten die Tatbestände konkretisiert, auf die die Anklagevertretung sich bei der Feststellung der persönlichen Verantwortung jedes einzelnen stützte.

Neben den einzelnen Angeklagten umfaßte die Anklageschrift sechs 'Gruppen und Organisationen': die SS, SA, den 'Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht', das 'Reichskabinett', das 'Führerkorps' der NSDAP und 'Gestapo und SD', gegen die Erklärungen ihrer verbrecherischen Betätigung gerichtet werden sollten.

Im Rückblich erscheint es, so Telford Taylor, Mitglied der amerikanischen Anklagebehörde und später Hauptankläger bei den Nürnberger Nachfolgeprozessen, als überaus bemerkenswert, daß vier große Nationen mit unterschiedlichen Rechtstraditionen und politischen Einstellungen in der Lage waren, sich auf ein Dokument zu einigen,das eine brauchbare Basis für die gemeinsame Anklage bot.(8)

Reaktionen der Angeklagten auf die Anklageschrift

Wie nahmen die Gefangenen das furchtbare Dokument auf? Der amerikanische Gerichtspsychologe Gustave M. Gilbert hat die Angeklagten in ihren Zellen beobachtet, mit ihnen gesprochen und ein genaues Tagebuch darüber geführt. Er bittet die Gefangenen, ihre Stellungnahme zu der Anklageschrift mit ein paar Worten an den Rand des Dokuments zu schreiben. Diese Bemerkungen spiegeln nach Ansicht des Psychologen die Charaktere am deutlichsten wider.

Hans Fritzsche: 'Es ist die schrecklichste Anklage aller Zeiten. Nur eines ist noch schrecklicher: die Anklage, die das deutsche Volk gegen den Mißbrauch seines Idealismus erheben wird.'

Franz v. Papen: ' Die Anklage hat mich entsetzt, und zwar wegen 1. der Unverantwortlichkeit, mit der Deutschland in diesen Krieg und die weltweite Katastrophe geworfen wurde, 2. der Anhäufung von Verbrechen, die einige Angehörige meines Volkes begangen haben. Das letztere ist psychologisch unerklärlich. Ich glaube, daß Heidentum und die Jahre der totalitären Herrschaft die Hauptschuld tragen. Durch beides wurde Hitler im Laufe der Jahre ein pathologischer Lügner.'

Hjalmar Schacht: 'Ich verstehe überhaupt nicht, warum ich angeklagt bin.'

Frank: 'Ich erwarte den Prozeß als ein gottgewolltes Weltgericht, das berufen ist, die furchtbare Zeit der Leiden unter Adolf Hitler zu prüfen und zum Abschluß zu bringen.'

Kaltenbrunner: ' Ich fühle mich nicht schuldig an irgendwelchen Kriegsverbrechen, ich habe nur meine Pflicht als Sicherheitsorgan getan und weigere mich, als Ersatz für Himmler zu dienen.'

Dönitz: 'Keiner dieser Anklagepunkte betrifft mich letzten Endes. Typischer amerikanischer Humor.'

Keitel: 'Für einen Soldaten sind Befehle Befehle.'

Ribbentrop: ' Die Anklage richtet sich gegen die verkehrten Leute.'

Speer: 'Der Prozess ist notwendig. Es gibt eine gemeinsame Verantwortung für so schreckliche Verbrechen - auch unter einem autoritären System.'

Heß: 'Ich kann mich nicht erinnern.'

Göring läßt einen Geistesblitz los: 'Der Sieger wird immer der Richter und der Besiegte stets der Angeklagte sein!' (9)

Es gab nur einen, der unter der Wucht der Anklageschrift zusammenbrach: Dr. Robert Ley, einst mächtiger Führer der Deutschen Arbeitsfront und als Antisemit höchstens noch von Streicher übertroffen. Ley erhängte sich am 25.10.1945 in seiner Zelle.

Leys Platz auf der Anklagebank war allerdings nicht der einzige, der leer blieb. Zwei weitere Männer blieben dem Gericht fern. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach und Martin Bormann. Mit Krupp wollte die Anklagebehörde symbolisch die deutsche Rüstungsindustrie erfassen. Die Anklageschrift warf dem Industriellen vor:' daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer förderte und ihre Kontrolle über Deutschland stärkte und festigte; er förderte die Vorbereitung für den Krieg. Er nahm teil an den militärischen und wirtschaftlichen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege; er genehmigte und leitete Kiegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, besonders Ausbeutung und Mißbrauch von Menschen für Arbeit in der Führung von Angriffskriegen, und nahm an diesen Verbrechen teil'. (10) Gustav Krupp war jedoch nicht verhandlungsfähig. Anträge der Anklagevertretung, gegen ihn in Abwesenheit zu verhandeln oder an seine Stelle Sohn Alfried zu setzen, wurden von den Richtern abgewiesen. Krupps Platz auf der Anklagebank blieb leer. Leer blieb auch der Platz des Angeklagten Martin Bormann, Hitlers Privatsekretär. Gegen ihn wurde in Abwesenheit verhandelt.

Die Prozeßeröffnung

Der Prozeß wurde am 20.11.1945 mit dem Verlesen der Anklageschrift durch Lordrichter Geoffrey Lawrence, dem Vorsitzenden des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg eröffnet. Nach dem die Anklageschrift im vollen Wortlaut vorgetragen worden war, wurden die Angeklagten aufgefordert, sich für 'schuldig oder nicht schuldig' zu erklären. Alle Angeklagten mit Ausnahme des abwesenden Bormann erklärten sich für 'nicht schuldig'. Darauf folgte Robert Jacksons Eröffnungsrede für die Anklagebehörde. Diese Rede wurde weithin gerühmt, häufig abgedruckt und wird oft zitiert. Hier ein kurzer Auszug:

' Die Untaten, die wir zu verurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, daß die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben. Daß vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richterspruch des Gesetzes übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat.' Wenig später stellte sich Jackson offen der Frage der 'Siegerjustiz':' Bevor ich auf die Einzelheiten des Tatbestandes eingehe, müssen noch einige allgemeine Überlegungen freimütig erwogen werden, die das Ansehen des Prozesses in der Meinung der Welt beinflussen könnten. Ankläger und Angeklagte sind in einer sichtlich ungleichen Lage zueinander. Das könnte unsere Arbeit herabsetzen, wenn wir nicht bereit wären, selbst in unbedeutenden Dingen gerecht und gemäßigt zu sein. Leider bedingt die Art der hier verhandelten Verbrechen, daß in Anklage und Urteil siegreiche Nationen über geschlagene Feinde zu Gericht sitzen. Die von diesen Männern verübten Angriffe, die eine ganze Welt umfaßten, haben nur wenige wirklich Neutrale hinterlassen. Wir dürfen niemals vergessen, daß nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden. Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen. Wir müssen an unsere Aufgabe mit so viel innerer Überlegenheit und geistiger Unbestechlichkeit herantreten, daß dieser Prozeß einmal der Nachwelt als die Erfüllung menschlichen Sehnens nach Gerechtigkeit erscheinen möge.' (11) Und an anderer Stelle: 'Die Gefahr, die wir im Angesicht des sittlichen Urteils der Welt zu gewärtigen haben, besteht darin, daß die Welt diese Verhandlungen als politischen Prozeß betrachtet, den der Sieger dazu benutzt, sich an den Besiegten zu rächen. Wir müssen allen Deutschen klar machen, daß das Übel, für das ihre geschlagenen Führer vor Gericht stehen, nicht die Tatsache ist, daß sie den Krieg verloren haben, sondern daß sie ihn begonnen haben.'

Einen Großteil seiner Rede widmete Jackson anschließend einem Überblick über das Beweismaterial, auf das sich der Vorwurf der Verschwörung zur Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges stützte.

Aus den Beweisvorträgen der Anklagebehörde

Das Hoßbach-Protokoll

In den nächsten Sitzungstagen wurde dazu eine Fülle von Beweisdokumenten zitiert. Eines der Schlüsseldokumente in diesem Zusammenhang ist das 'Hoßbach-Protokoll' vom 5. November 1937. Was geschah an diesem Tag? An diesem Tag, noch fast ein Jahr vor dem Anschluß Österreichs, fast zwei Jahre vor Kriegsbeginn, enthüllte Hitler die ganze Reichweite seiner Pläne. Während das deutsche Volk und die Welt noch immer mit Friedensbeteuerungen beschwichtigt wurden, fand in Berlin eine geheime Sitzung statt. Die Teilnehmer, die sich um Hitler versammelten, waren Reichskriegsminister Werner von Blomberg, Generaloberst Werner von Fritsch als Oberbefehlshaber des Heeres, Generaladmiral Erich Raeder als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Generaloberst Hermann Göring als Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Reichsaußenminister Constantin von Neurath und der persönliche Adjutant Hitlers, Oberst Friedrich Hoßbach. Hoßbach fertigte über den Inhalt dieser Sitzung ein Protokoll an. Es überdauerte den Krieg, wurde von den alliierten Truppen gefunden und lag nun auf dem Tisch der Anklagevertretung in Nürnberg. 'Das Schriftstück', sagte der amerikanische Ankläger Aldermann, 'zerstört jeden nur möglichen Zweifel an den wohlüberlegten Plänen der Nazis bezüglich ihrer Verbrechen gegen den Frieden. Dieses Schriftstück ist von so ungeheurer Bedeutung, daß ich mich verpflichtet fühle, es in seinem vollen Wortlaut vorzulesen.' Das Hoßbach-Protokoll ist eines der wichtigsten Beweisdokumente im ganzen Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß. Es zeigt fünf Dinge mit aller Deutlichkeit: 1. Hitlers Aufrüstung war nicht, wie er immer wieder betonte, eine Frage von nationaler Würde und Gleichberechtigung, sondern die erste Stufe seiner Angriffsabsichten. 2. Seit jener Besprechung vom 5. November 1937 wußten Wehrmachtsführung und Auswärtiges Amt, wußten die Angeklagten Göring, Keitel, Raeder und von Neurath,daß Hitler den 'unabänderlichen Entschluß' gefaßt hatte, spätestens 1943/45 Gewalt anzuwenden und Krieg zu führen. 3. Hitler ist entschlossen, auch seine Gesinnungsfreunde Mussolini und Franco zu verkaufen. Es geht ihm nicht um seine Blutsverwandten, Österreicher und Sudetendeutsche, sondern um Rohstoffe und Menschenmaterial für neue Divisionen. 4. Alle Beteuerungen Hitlers gegenüber dem deutschen Volk und gegenüber der Welt sind bewußte Täuschungen: 'Wir haben keine territorialen Forderungen in Europa', 'Wir wollen nur den Frieden', 'Wir wissen, daß Spannungen in Europa nicht durch Krieg gelöst werden können.' 5. Hitler, der von seinem Propagandaminister Goebbels als 'der größte Feldherr aller Zeiten' gepriesen worden ist, hat die militärische Lage vollkommen falsch eingeschätzt. Mit den Vereinigten Staaten von Amerika hat er überhaupt nicht gerechnet. (12) (Das Protokoll ist im vollen Wortlaut im Anhang abgedruckt)

KZ-Filme als Beweismaterial

Dann folgten im Gerichtssaal Filme über die Konzentrationslager Buchenwald, Bergen-Belsen und Dachau. Sie wurden in dem Zustand gezeigt, in dem amerikanische und britische Truppen sie vorgefunden hatten. Selbst für jene, die wie Telford Taylor schon eine frühere Besichtigung mitgemacht hatten, waren diese Bilder kaum zu ertragen. Der furchtbare Zustand der Lebenden und die Berge nackter Leichen, die von Bulldozern in ein gewaltiges Massengrab geschoben wurden, boten einen erschütternden Anblick.

Die Schmundt-Notizen

Nach der amerikanischen Anklagevertretung, für die ungefähr 50 Personen vor Gericht auftraten, erhielt die britische Anklagevertretung das Wort. Ihr Vorsitzender, Kronanwalt Sir Hartley Shawcross schilderte unter Anklagepunkt 2 'Verbrechen gegen den Frieden' die Besetzung von Polen, Dänemark, Norwegen, Belgien, Holland, Luxemburg, Griechenland, Jugoslawien und der Sowjetunion. Die britische Präsentation des Beweismaterials beanspruchte knapp 4 Tage und belastete Ribbentrop, Keitel, Rosenberg, Raeder und Jodl schwer. Zu den Beweisdokumenten gehörte eine Zusammenstellung und Auslegung der von den Nazis verletzten zwischenstaatlichen Nichtangriffspakte. Ferner befaßte sich Shawcross mit der Planung und Ausführung der tatsächlichen Angriffe gegen einzelne Länder: Neben dem schon zitierten Hoßbach-Protokoll berief er sich auf die sogenannten 'Schmundt-Notizen', die bereits von den Amerikanern in den Prozeß eingeführt worden waren und die ein weiteres Schlüsseldokument im Nürnberger Verfahren waren. Es handelte sich um das Protokoll einer Konferenz, die am 23.5.1939 im Arbeitszimmer des 'Führers' in der neuen Reichskanzlei stattfand. Hitlers Adjudant Schmundt (Nachfolger von Hoßbach) hat die Aufzeichnungen angefertigt. Von den Angeklagten waren anwesend: Göring, Raeder und Keitel. Letzterer hat die Echtheit des Dokuments bestätigt. Entscheidend ist das Datum: der 23. Mai 1939. Zwei Monate nach Hitlers Einmarsch in Prag, zwei Monate nach Beendigung des spanischen Geheimkrieges der Legion Condor, und nicht viel mehr als drei Monate vor Beginn des 2. Weltkrieges fiel die Entscheidung über das Leben von Millionen Menschen. 'Es heißt, die Umstände den Forderungen anzupassen', erklärte Hitler den Teilnehmern der Berliner Geheimkonferenz. 'Ohne Einbruch in fremde Staaten oder Angreifen fremden Eigentums ist dies nicht möglich. Die zurückliegende Zeit ist wohl ausgenützt worden. Alle Schritte waren folgerichtig auf das Ziel ausgerichtet. Nationalpolitische Einigung der Deutschen ist erfolgt. Weitere Erfolge können ohne Bluteinsatz nicht mehr errungen werden'. Dann entwickelt Hitler seine Pläne: 'Danzig ist nicht das Objekt, um das es geht. Es handelt sich für uns um die Arrondierung des Lebensraumes im Osten und Sicherstellung der Ernährung. In Europa ist keine andere Möglichkeit zu sehen. Zwingt uns das Schicksal zur Auseinandersetzung mit dem Westen, ist es gut, einen größeren Ostraum zu besitzen. Es entfällt also die Frage, Polen zu schonen, und bleibt der Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen'. (13)Gleichsam als Resümee zu Anklagepunkt 1 und 2 wurde am 11.12. ein Dokumentarfilm über den Nationalsozialismus in den Jahren von 1921 bis 1944 im Gerichtssaal vorgeführt.

'Zwangsarbeit - wirtschaftliche Ausplünderung - Verbrechen gegen die menschlichen Lebensgrundlagen'

Nach der Weihnachtspause eröffnete der französische Hauptankläger Francis de Menthon am 17.1.1946 die französische Klage. Er warf den Angeklagten hauptsächlich und in erster Linie Kriegsverbrechen vor und wandte sich nun den Beweisen für die Begehung derartiger Verbrechen in den besetzten westeuropäischen Ländern zu. (Es gab eine Arbeitsteilung: Rudenko, der sowjet. Hauptankläger konzentrierte sich auf die osteuropäischen Länder). De Menthon teilte die den Angeklagten zu Last gelegten Kriegsverbrechen in 3 Hauptkategorien ein: 'die Zwangsarbeit, die wirtschaftliche Ausplünderung und die Verbrechen gegen die menschlichen Lebensgrundlagen'. (14) Sauckel, der 'in Verbindung' mit Göring und Speer handelte, trug laut Anklage die schwerste Last der Schuld für das Zwangsarbeitsprogramm. (Sauckels Programm ist im Anhang abgedruckt). Unter 'wirtschaftlicher Plünderung' verstand de Menthon 'sowohl die Wegnahme von Gütern aller Art wie die Ausbeutung der nationalen Reichtümer an Ort und Stelle zugunsten des deutschen Krieges'. Im Zusammenhang mit den 'Verbrechen gegen physische Personen' behandelte de Menthon die 'Exekutionen von Geiseln, die Verbrechen der Polizei, die Deportationen, die Verbrechen gegen Kriegsgefangene sowie die Terroraktionen gegen die Widerstandsbewegung und die Massaker an der Zivilbevölkerung'. (15) In seinem Resümee hielt de Menthon fest: ' .. der Krieg war von langer Hand vorbereitet und geplant, und bis zum letzten Tag wäre es ein leichtes gewesen, ihn zu vermeiden, ohne auch nur im geringsten etwas von den berechtigten Interessen des deutschen Volkes zu opfern. Und die Greueltaten sind im Laufe des Krieges nicht unter dem Einfluß einer wilden Leidenschaft oder eines kriegerischen Zornes oder aus einem Gefühl der Rache begangen worden, sondern aus kalter Berechnung, in bewußter Anwendung von Methoden und einer schon früh vorhandenen Lehre.' (16) Nach de Menthons Eröffnungsrede begann der stellvertretende französische Hauptankläger Edgar Faure mit der Präsentation des Beweismaterials. Beweismaterial bezüglich der 'Arbeitspflicht' und der 'Ausplünderung der Wirtschaft' wurde für die Länder Dänemark, Norwegen, Holland, Belgien, Luxemburg und Frankreich vorgelegt. Allein die Zahlen waren niederschmetternd. Über 150.000 Belgier, 430.000 Holländer und 2,6 Millionen Franzosen waren gezwungen worden, 'für die Kriegsanstrengungen des nationalsozialistischen Deutschlands zu arbeiten'. (17) .Über 875.000 französische Arbeiter waren nach Deutschland deportiert und fast eine Million Kriegsgefangene zur Unterstützung militärischer Zwecke herangezogen worden. In der Beweisführung über die 'Ausplünderung der Wirtschaft' stellten die Franzosen dar, wie Fabriken, Maschinen und andere Produktionsgüter beschlagnahmt und nach Deutschland geschafft wurden. Noch schädlicher aber wirkte sich die Beschlagnahme von Lebensmitteln sowie von Holz und anderen Brennstoffen aus. Im Laufe des Krieges gingen die französischen Lebensmittelrationen auf 1.800 bis 1.300 oder weniger Kalorien pro Tag zurück, ein Niveau, das sogar nach Ansicht der deutschen Regierung 'eine Aushungerung bedeutet, die langsam zum Tode führt'. Im nächsten Schritt präsentierte die französische Anklagevertretung Beweismaterialien über die deutschen Konzentrationslager und über die Tötung von Geiseln. Allein in Frankreich wurden fast 30.000 Geiseln umgebracht. In den Niederlanden waren es insgesamt 3.000 und auch in den anderen westeuropäischen Ländern verhielt es sich ähnlich. Viele Tausende wurden eingesperrt oder in Konzentrationslager deportiert. 40.000 Franzosen starben in französischen Gefängnissen unter deutscher Kontrolle. Dubost legte Beweise für viele Einzelfälle vor, bei denen es vor der Tötung zu unaussprechlichen Folterungen gekommen war. (18)

Die Zeugin Madame Vaillant-Couturier

Eine der Zeuginnen, die die französische Anklagevertretung aufrief, war Madame Vaillant- Couturier. Sie war eine mehrfach ausgezeichnete Abgeordnete der Konstituierenden Versammlung von Frankreich. Als Mitglied der Resistance war sie von den Deutschen Anfang 1942 in Paris verhaftet worden und hatte fast ein Jahr in deutschem Gewahrsam verbracht. Im März 1943 war sie dann mit einem Konvoi von 230 Französinnen nach Auschwitz gebracht und hier sowie im Lager Ravensbrück bis Kriegsende festgehalten worden. In Auschwitz waren die Französinnen unter derart entsetzlichen Bedingungen zur Arbeit gezwungen worden, daß nur 49 dieses eine Jahr überlebten. Madame Vaillant-Couturier beschrieb nun vor dem Internationalen Militärgerichtshof das Selektionsverfahren für diejenigen, die in die Gaskammern von Auschwitz geschickt wurden. Auch beschrieb sie die mit den Häftlingen veranstalteten medizinischen Experimente. Bei beiden Tätigkeiten tauchte der Name von Dr. Josef Mengele zum erstenmal im Prozeßprotokoll auf. (19)

Oradour-sur Glane

Nach dieser Zeugenvernehmung folgten Beweisdokumente für Kriegsverbrechen gegen Kriegsgefangene und Zivilisten. Darunter befindet sich ein amtlicher Bericht des französischen Generals Bridoux über das Massaker von Oradour-sur-Glane. Charles Dubost verlaß ihn im Gerichtssaal: 'Am Samstag, den 10. Juni (1944) , brach eine Abteilung SS, die wahrscheinlich der in der Gegend anwesenden Division 'Das Reich' angehörte, in den vorher gänzlich umstellten Ort ein und befahl der Bevölkerung, sich auf dem Marktplatz zu versammeln. Die Männer wurden aufgefordert, sich in vier oder fünf Gruppen aufzustellen, von denen alsdann jede in eine Scheune eingesperrt wurde. Die Frauen und Kinder wurden in die Kirche geführt und dort eingeschlossen. Bald darauf krachten MG-Salven, und das ganze Dorf sowie die umliegenden Bauernhöfe wurden in Brand gesteckt. Die Häuser wurden eines nach dem anderen angezündet. Während dieser Zeit lebten die Frauen und Kinder, welche den Lärm der Feuersbrunst und der MG-Salven hörten, in höchster Angst. Um 17.00 Uhr drangen deutsche Soldaten in die Kirche ein und stellten auf der Kommunionbank ein Erstickungsgerät auf, das aus einer Art Kiste bestand, aus der brennende Zündschnüre hervorragten. In kurzer Zeit wurde die Luft nicht mehr atembar; jemandem gelang es jedoch, die Sakristeitür aufzureißen, wodurch es möglich wurde, die von der Erstickung betroffenen Frauen und Kinder wieder zu beleben. Die deutschen Soldaten begannen dann durch die Kirchenfenster zu schießen, sie drangen in die Kirche ein, um die letzten Überlebenden durch Maschinenpistolenschüsse zu erledigen, und schütteten einen leicht entzündbaren Stoff auf den Boden. Eine einzige Frau konnte sich retten. Sie war an einem Kirchenfenster emporgeklettert, um zu fliehen, als die Rufe einer Mutter, die dieser Frau ihr Kind anvertrauen wollte, die Aufmerksamkeit eines Postens auf sie lenkte. Er gab Feuer und verletzte sie schwer. Sie konnte ihr Leben nur dadurch retten, daß sie sich totstellte. Gegen 18.00 Uhr hielten die deutschen Soldaten die in der Nähe vorbeifahrende Lokalbahn an und ließen die nach Oradour fahrenden Reisenden aussteigen. Sie streckten sie durch Maschinenpistolen nieder und warfen die Leichen in die Feuersbrunst.' Als nach dem Massaker wieder Menschen den eingeäscherten Ort betraten, bot sich ihnen ein grauenvolles Bild: ' In der teilweise eingestürzten Kirche befanden sich noch verkohlte, von Kinderleichen stammende menschliche Überreste. Gebeine waren mit der Asche des Holzgetäfels vermengt. Ein Zeuge konnte am Eingang der Kirche den Leichnam einer Mutter sehen, die ihr Kind in den Armen hielt, sowie vor dem Altar die Leiche eines knienden Kindeleins und bei dem Beichtstuhl die zweier Kinder, die sich noch umschlungen hielten.' Dieser Bericht stammte keineswegs von der französischen Regierung des ersten Nachkriegsjahres. Er wurde vielmehr von Bridoux im Auftrag der Vichy-Regierung abgefaßt und dem deutschen Oberbefehlshaber West übergeben. (20) Oradour war nur eine Begebenheit unter vielen hundert. Tagelang wurden im Nürnberger Gerichtssaal die Namen von Städten und Dörfern aufgezählt, die das gleiche und oft ein noch schlimmers Schicksal hatten. Stunde um Stunde der Verhandlung war angefüllt mit den Zeugnissen vom Leid von tausend, zehntausend, hunderttausend namenlosen Menschen. Die Franzosen beendeten ihren Klagevortrag mit Beweisen hinsichtlich der 'Germanisierung.der besetzten Gebiete' (Elsaß und Lothringen) und bezüglich der 'Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen'.

Zeuge der Anklage: Generalfeldmarschall Friedrich Paulus

Nach den Franzosen hielt als letzter der vier Anklagevertreter am 8.2.1946 Roman Rudenko, Hauptankläger für die Sowjetunion, seine Eröffnungsrede. Der Gerichtssaal war zum erstenmal seit Wochen wieder voll besetzt. Die Pressevertreter waren vollzählig anwesend. Rudenko schilderte noch einmal die Eroberung der Tschechoslowakei, Polens, Jugoslawiens und der Sowjetunion. Für große Aufregung sorgte der sowjetische Hauptankläger als er Generalfeldmarschall Friedrich Paulus in den Zeugenstand rief. Paulus hatte im September 1940 den Auftrag erhalten, den Operationsplan für den Angriff auf die Sowjetunion durch eine deutsche Armee von etwa 130 bis 140 Divisionen auszuarbeiten, mit dem Ziel, die in Westrußland befindlichen Teile der sowjetischen Streitkräfte zu vernichten und eine Linie zu erreichen, die von Archangelsk entlang der Wolga bis zum Kaspischen Meer verlief. Paulus arbeitete einen derartigen Plan aus und übernahm in der Folge noch zahlreiche weitere ähnliche Aufgaben. Über diese Tätigkeiten sollte er in Nürnberg aussagen. Sensationell war sein Erscheinen im Zeugenstand aber vor allem aus folgendem Grund: Ende 1941 hatte Paulus den Oberbefehl über die Sechste Armee erhalten, die zu dieser Zeit gerade in Südrußland kämpfte. Es kam zur berühmten Schlacht von Stalingrad, in deren Verlauf die Sechste Armee eingekesselt wurde. Hitler befahl Paulus, bis zum letzten Mann auszuhalten, und beförderte ihn zum Generalfeldmarschall. Aber zur tiefsten Empörung von Hitler ergab sich Paulus schließlich mit den Überresten seiner Truppe den sowjetischen Streitkräften. In der Gefangenschaft bildete Paulus' Untergebener General Walther von Seydlitz-Kurzbach eine Gruppe, die sich 'Nationalkomitee Freies Deutschland' nannte, und die aus emigrierten deutschen Kommunisten sowie aus einer großen Zahl deutscher Kriegsgefangener in der Sowjetunion bestand. Paulus selbst schwor öffentlich dem Hitler-Regime ab. Die angeklagten Militärs sahen der Aussage von Paulus neugierig, angespannt und feindselig entgegen. Paulus selbst gab nichts sensationell neues von sich. Aus Aldermanns Dokumenten und Erklärungen war bereits unstrittig hervorgegangen, daß der deutsche Überfall auf die Sowjetunion vorsätzlich erfolgt war, und keinesfalls als Verteidigungsreaktion auf sowjetische Initiativen. Paulus Zeugenaussage lieferte nun das 'Fleisch zu den dokumentarischen Knochen' (21). Nachfolgend ein kurzer Auszug aus Rudenkos Verhör von Paulus:Rudenko: 'Unter welchen Umständen wurde der bewaffnete Überfall auf die UdSSR durchgeführt?' Paulus: ' Der Angriff auf die Sowjetunion erfolgte, wie ich ausgeführt habe, nach einem von langer Hand vorbereiteten und sorgsam getarnten Plan. Ein großes Täuschungsunternehmen, das von Norwegen und von der französischen Küste organisiert wurde, sollte die Absicht einer Landung in England im Juni 1941 vortäuschen und die Aufmerksamkeit vom Osten ablenken.' Rudenko: 'Wie würden Sie die Ziele bezeichnen, die Deutschland mit dem Überfall auf die Sowjetunion verfolgte?' Paulus: 'Die Zielsetzung Wolga-Archangelsk, die weit über die deutsche Kraft ging, charakterisiert an sich schon die Maßlosigkeit der Eroberungspolitik Hitlers und der nationalsozialistischen Staatsführung. Strategisch hätte das Erreichen dieser Ziele die Zerschlagung der Streitkräfte der Sowjetunion bedeutet. Wie sehr es Hitler auf die Gewinnung wirtschaftlicher Ziele in diesem Krieg ankam, dafür kann ich ein Beispiel anführen, das ich persönlich erlebt habe. Am 1. Juni 1942, gelegentlich einer Oberbefehlshaber-Besprechung im Bereich der Heeresgruppe Süd in Poltawa, erklärte Hitler: 'Wenn ich das Öl von Maikop und Grozny nicht bekomme, dann muß ich diesen Krieg liquidieren.' Zusammenfassend möchte ich sagen: Die gesamte Zielsetzung bedeutete die Eroberung zwecks Kolonisierung der russischen Gebiete, unter deren Ausnutzung und Ausbeutung und mit deren Hilfsmitteln der Krieg im Westen zu Ende geführt werden sollte, mit dem Ziele der endgültigen Aufrichtung der Herrschaft über Europa.' Rudenko:' Wer von den Angeklagten war aktiver Teilnehmer an der Entwicklung des Angriffskrieges gegen die Sowjetunion?' Paulus: 'Von den Angeklagten, soweit sie in meinem Blickfeld lagen, die ersten militärischen Berater Hitlers. Das ist der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Keitel, der Chef des Wehrmachtsführungsstabes, Jodl, und Göring in seiner Eigenschaft als Reichsmarschall, als Oberbefehlshaber der Luftwaffe und als Bevollmächtigter auf dem rüstungswirtschaftlichen Gebiet.' (22)

'Das Verpflegen von Kriegsgefangenen ist eine mißverstandene Menschlichkeit'

Die anschließend von der sowjetischen Anklagevertretung vorgelegten Dokumente über Verbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen berichteten von entsetzlichen Vorfällen. General Kurt von Oesterreich, der Kommandant der Kriegsgefangenen des Danziger Wehrkreises, bestätigte in seiner eidesstattlichen Versicherung, er habe den Befehl bekommen, daß 'Kriegsgefangenenlager einfach unter freiem Himmel durch Absperrung mit Stacheldrahtzäunen errichtet werden müßten', und daß es keine Barackenlager für die russischen Gefangenen gegeben habe. In diesen ungeschützten Internierungslagern verhungerten und erfroren Millionen sowjetischer Gefangener. In Generalfeldmarschall von Reichenaus Befehl über das 'Verhalten der Truppe im Ostraum' hieß es: 'Das Verpflegen von Kriegsgefangenen ist eine mißverstandene Menschlichkeit.' Tausende von Gefangenen wurden in Sachsenhausen, Majdanek und anderen Konzentrationslagern umgebracht. Gefangene deutsche Soldaten sagten aus, daß die Generäle Walter Model und Walther Nehring, beides Kommandeure von Panzerdivisionen, den Befehl erteilt hätten, daß keine Gefangenen gemacht werden sollten - vermutlich um das Vordringen ihrer Truppen zu beschleunigen. Besonders abscheulich waren die von den Deutschen errichteten Großlazarette für Gefangene, in denen infolge von vorsätzlicher Überfüllung, Schmutz, Infektionskrankheiten und Hunger täglich Hunderte von 'Patienten' starben. (23)

'Technik der Entvölkerung'

Zum Beweismaterial, das der sowjetische Hauptankläger Roman Rudenko dem Gericht vorlegte, gehörten auch die Erinnerungen des ehemaligen nationalsozialistischen Senatspräsidenten von Danzig, Hermann Rauschning. Dieser berichtete, was Adolf Hitler einmal zu ihm sagte, und Rudenko las die ungeheuerliche Stelle im Gerichtssaal vor: ''Wir müssen eine Technik der Entvölkerung schaffen. Wenn Sie mich fragen, was ich unter Entvölkerung verstehe, so werde ich ihnen sagen, daß ich die Vernichtung ganzer rassischer Einheiten im Auge habe, und dies werde ich tun, ich sehe darin, grob ausgedrückt, meine Aufgabe. Die Natur ist grausam, daher dürfen auch wir grausam sein. Wenn ich die Blüte des deutschen Volkes ohne jedes Bedauern über das Vergießen kostbaren deutschen Blutes in die Hölle des Krieges schicken kann, so habe ich natürlich das Recht, Millionen von Menschen niederer Rasse zu vernichten, die sich wie Ungeziefer vermehren.' (24)

'12 Gebote für das Verhalten der Deutschen im Ostraum und die Behandlung der Russen'

Im weiteren Verlauf legte Oberjustizrat Smirnow Beweismaterial für deutsche Greueltaten gegen die Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete der UdSSR, Jugoslawiens, Polens und der Tschechoslowakei vor. Dieses Beweismaterial basierte auf eidesstattlichen Aussagen von Augenzeugen deutscher Greueltaten, die der 'Außerordentlichen Staatlichen Kommission der Sowjetunion' vorgelegt worden waren. Wenn man an den Charakter und an die große Zahl der Dokumente dachte, die zuvor von den amerikanischen und französischen Anwälten vorgelegt worden waren, dann konnte es scheinbar gar nichts Schlimmeres mehr geben; aber tatsächlich verblaßten diese früheren Präsentationen im Vergleich zu dem, was Smirnow aufbot. Es stellte sich heraus, warum dies so war: Den Naziführern war es durch Befehle, Einschüchterungen und die Vorführung von Beispielen gelungen, ihre Gefolgsleute davon zu überzeugen, daß Slawen tatsächlich 'Untermenschen' seien und daß sie - abgesehen von denen, die einer nützlichen Sklavenarbeit zugeführt werden könnten - auf derartig bestialische Weise umgebracht werden sollten, daß im ganzen Land nur noch Angst und Schrecken regierten. Dazu war eine entsprechende Indoktrinierung und Ausbildung erforderlich, wie Smirnow erläuterte: 'Es ist selbstverständlich, daß es nicht genügte, chemische Rezepte für 'Zyklon A' (ein Giftgas) auszuarbeiten, Gaskammern und Krematoriumsöfen zu konstruieren oder Spezialverfahren der Massenerschießung in allen Einzelheiten festzulegen, um Millionen unschuldiger und hilfloser Menschen zu vernichten, sondern man mußte zu diesem Zwecke viele Tausende von Befehlsvollstreckern ausbilden, die diese Politik nicht 'ihrer Form, sondern ihrem Geiste nach', wie sich Himmler einst ausdrückte, ausführten. Man mußte Menschen ohne Herz und Gewissen, mit perversen Neigungen, solche die mit den Grundsätzen der Moral und des Rechts bewußt gebrochen hatten, erziehen.' (25) Als Beleg dafür legte Smirnow ein Dokument vor, das den Titel trug '12 Gebote für das Verhalten der Deutschen im Osten und die Behandlung der Russen', unterzeichnet von Herbert Backe, dem ehemaligen Ernährungsminister, der seine Leser ermahnte: ' Ihr müßt Euch bewußt sein, daß Ihr Repräsentanten Großdeutschlands und Bannerträger der nationalsozialistischen Revolution und des neuen Europa für Jahrhunderte seid. Ihr müßt daher auch die härtesten und rücksichtslosesten Maßnahmen, die aus Staatsnotwendigkeiten gefordert werden, mit Würde durchführen. Charaktermängel des Einzelnen werden grundsätzlich zu seiner Abberufung führen.' (26) Anschließend veranschaulichte Smirnow die Ergebnisse derartiger Anweisungen durch eine lange Abfolge von Augenzeugenbeschreibungen, die teils von Gefangenen, teils von deutschen Soldaten oder Zivilisten stammten. Beispielsweise sagte ein Gefangener aus, der Leichen verbrennen mußte: ' Um das Janovskylager herum war ein Stacheldraht angebracht Dahin brachte man Menschen, die dort vor Kälte und Hunger umkamen, da sie sich von dort nicht retten konnten Ein Mensch wurde am Hals, an den Händen oder Füßen aufgehängt, dann wurden die Hunde auf ihn gehetzt und rissen ihn in Stücke. Der Mensch wurde als Zielwand bei Schießübungen verwendet. Mit diesen Dingen beschäftigten sich am meisten die Gestapoleute Heine, Müller, Blum, der Chef des Lagers, Willhaus, und andere, an deren Namen ich mich nicht erinnere. Die Menschen wurden an den Beinen angefaßt und auseinandergerissen; Kinder im Alter von einem Monat bis zu drei Jahren wurden in Fässern, die mit Wasser gefüllt waren ertränkt. Die Frauen wurden an den Haaren aufgehängt, dabei wurden sie ausgezogen, hin und her geschaukelt, und so hingen sie, bis sie starben.'

Lidice und andere

Vier Tage lang erklangen im Gerichtssaal Berichte von unvorstellbaren und zahllosen Tötungen in allen von den Deutschen besetzten Gebieten in der Sowjetunion, Polen, Jugoslawien und der Tschechoslowakei. Als sich Smirnow mit der Tschechoslowakei befaßte, berichtete er von der Vernichtung von Lidice, einem Dorf in der Nähe von Prag , einer Greueltat, die damals überall in Europa und den USA bekannt war. Viele Sowjetdörfer, so Smirnow, hätten dasselbe Schicksal wie Lidice erlitten. Er nannte die Zahlen der Toten in mehreren Städten.Waren diese Zahlen überzogen? Waren die Greueltaten erfunden oder übertrieben? Abgesehen vielleicht von Göring ist keiner der Richter, Verteidiger oder sonstigen Beobachter zu der Schlußfolgerung gelangt, daß man der sowjetischen Beweisführung im Grunde nicht trauen könne. Aber selbst Göring mußte gegenüber Dr. Gilbert zugeben, daß 'es genügt, wenn nur 5 Prozent all dieser Greuelgeschichten wahr sind'. (27) Am 19. Februar wandte sich Smirnow den Massenhinrichtungen in Auschwitz, Majdanek, Chelmno, Treblinka, Sobibor und Belsec zu. Die Glaubwürdigkeit der Beweisführung wurde durch sichergestellte deutsche Fotografien erhöht. Die abgelichteten Szenen stimmten mit dem Inhalt der Beweisdokumente überein. Smirnow schloß diesen Teil der sowjetischen Anklage mit einem Dokumentarfilm über 'Die Grausamkeiten der deutsch-faschistischen Eindringlinge' ab. Ausgenommen von Göring, für den dieser Film kein Beweis war, stellten die anderen Angeklagten die Glaubwürdigkeit des Films nicht in Frage. Daran anschließend wurden die Naziplünderungen und die Zerstörung von Eigentum geschildert.

Jüdische Babys in Auschwitz

Am 25. Februar präsentierte Smirnow das Beweismaterial für den Anklagepunkt 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit'. Diese Verbrechen unterschieden sich kaum von den Kriegsverbrechen gegen militärische und zivile Opfer. Als Unterscheidungsmerkmal wurde angegeben, daß sie sich gegen bestimmte nationale oder religiöse Gruppen richteten. Beim Beweismaterial über die Judenverfolgung stützte sich Smirnow weitgehend auf die von den Amerikanern sichergestellten Dokumente über die Einsatzgruppen sowie auf Berichte der sowjetischen und polnischen Regierungen über die Todeslager. Severina Schmaglewskaja, eine Frau die in Auschwitz gewesen war, sagte aus: Neugeborene Babys jüdischer Mütter wurden sofort umgebracht, und bei ihrer Ankunft zur Vernichtung bestimmte Kinder wurden oft in die Verbrennungsöfen geworfen, ohne daß man sie vorher in den Gaskammern erstickte. Andere Kinder wurden mit unbekanntem Ziel weggebracht. 'Im Namen aller Frauen, die im Konzentrationslager zu Müttern geworden sind', sagte die Zeugin, 'möchte ich heute die Deutschen fragen: 'Wo sind diese Kinder?' Dr. Gilbert sah, wie einige Angeklagte und ihre Anwälte den Kopf senkten oder sich auf die Lippen bissen. Dr. Kranzbühler, der Anwalt von Dönitz, fragte seinen Klienten: 'Hat denn niemand irgend etwas von diesen Dingen gewußt?' Dönitz schüttelte den Kopf und zuckte die Achseln. 'Natürlich, jemand wußte davon', sagte Jodl ruhig. Der Angeklagte Jodl hatte selbstverständlich recht. Wenn niemand von 'diesen Dingen' gewußt hätte, dann wären sie auch nicht passiert. (28)

Die Verteidigung

Am 4.3.1946 kamen die Verteidiger der Angeklagten an die Reihe. In aller Form wurde ihre Seite des Verfahrens vor dem Internationalen Militärgerichtshof eröffnet. Gemäß Artikel 16 und 23 des Londoner Statuts wurden die Verteidiger entweder von den in Haft befindlichen Angeklagten selbst gewählt oder auf deren Verlangen vom Gerichtshof ernannt. In Abwesenheit des Angeklagten Bormann ernannte der Gerichtshof für ihn einen Verteidiger und bestimmte auch Verteidiger zur Vertretung der angeklagten Gruppen und Organisationen. Das Generalsekretariat des Tribunals hatte seit Anfang November 1945 Dokumente und Zeugen, die die Verteidigung haben wollte, ausfindig gemacht und beschafft. Insgesamt legte die Verteidigung dem Gerichtshof 2.700 Dokumente vor.

Die Zuständigkeit des Gerichts wird in Frage gestellt

Gleich zu Prozeßbeginn legten alle Verteidiger eine gemeinsame Petition vor, die die juristischen Grundlagen des Prozesses in Frage stellten. Insbesondere ging es um die Strafbarkeit 'der Entfesselung des ungerechten Krieges'. Die Verteidigung machte geltend, daß 'soweit es sich um Verbrechen gegen den Frieden handelt, der gegenwärtige Prozeß keine gesetzliche Grundlage im internationalen Recht (hat), sondern ein Verfahren (ist), das auf einem neuen Strafrecht basiert, einem Strafrecht, das erst nach der Tat geschaffen wurde'. (29) Der Vorsitzende Richter des Internationalen Militärgerichtshofs, Sir Geoffrey Lawrence lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, im Kellog-Briand-Pakt von 1928 hätten sich 15 Staaten, darunter auch Deutschland, dafür ausgesprochen, den Krieg als 'Werkzeug nationaler Politik' zu ächten und zwischenstaatliche Konflikte nur 'durch friedliche Mittel' beizulegen. Allerdings waren zur Einhaltung dieses Paktes keine Zwangsmittel vorgesehen.

Das 'tu quoque' Argument

Mehrfach versuchte die Verteidigung in Nürnberg vom 'tu quoque' Argument ( d.h. gleiches Maß für gleichen Tatbestand; der Feind habe sich genauso verhalten) Gebrauch zu machen. Die Richter reagierten darauf mit dem Hinweis, daß das Londoner Statut die Zuständigkeit des Gerichts darauf beschränke, über deutsche Kriegsverbrechen zu urteilen, nicht aber über völkerrechtswidrige Handlungen der Siegermächte.Die Reihenfolge der Verteidigung entsprach der Anklageschrift. Als erster war Görings Verteidiger an der Reihe . Während die Verteidigung Görings 12 Tage in Anspruch nahm, dauerte die der übrigen 20 Angeklagten etwa 4 Tage pro Angeklagter. Insgesamt vergingen darüber 78 Prozeßtage. Außer Heß betraten alle Angeklagten den Zeugenstand. Die Mehrzahl von ihnen gab zu, daß grauenhafte Verbrechen begangen worden waren, behauptete aber, daß sie persönlich in gutem Glauben gehandelt hätten. Die Generale hatten nur Befehle befolgt; die Admirale hatten nichts anderes als andere Admirale getan; die Politiker hatten nur für das Vaterland gearbeitet, und die Finanzleute hatten sich nur mit Geschäften befaßt. (30) Die Fülle der Beweisanträge der Verteidiger richtete sich kaum gegen das der Anklage zugrundeliegende Tatgeschehen. Den Beweisdokumenten der Anklagevertretung wurde nicht widersprochen. Ebensowenig wurde die Prozeßführung angegriffen. Sie wurde als sachlich, korrekt und fair bewertet. Vielmehr wurde immer wieder die Zuständigkeit des Gerichts generell in Frage gestellt.

Zeuge der Verteidigung: Rudolf Höß, Kommandant von Auschwitz

Ein Zeuge, der unverständlicherweise von der Verteidigung und nicht von der Anklagevertretung aufgerufen wurde, war Rudolf Höß, von 1940-43 Lagerkommandant von Auschwitz. Wie kein anderer verbreitete er lähmendes Entsetzen im Gerichtssaal. Hier berichtete ein Massenmörder aus erster Hand. Unter anderem sagte Höß aus: 'Im Sommer 1941 wurde ich zum persönlichen Befehlsempfang zum Reichsführer SS, Himmler, nach Berlin befohlen. Dieser sagte mir dem Sinne nach, ich kann das nicht mehr wörtlich wiederholen, der Führer habe die Endlösung der Judenfrage befohlen, wir, die SS, haben diesen Befehl durchzuführen. Wenn jetzt zu diesem Zeitpunkt dies nicht durchgeführt wird, so wird später das jüdische Volk das deutsche vernichten. Er habe Auschwitz deswegen gewählt, weil es bahntechnisch am günstigsten liegt und auch das ausgedehnte Gelände für Absperrmaßnahmen Raum bietet.' (31) Höß sprach so ruhig und gefühllos als handelte es sich um ganz selbstverständliche Dinge und nicht darum, Hunderttausende von Menschen in den Tod zu schicken. Höß versuchte Dr. Gilbert seine Sicht der Dinge zu erklären: 'Verstehen Sie nicht, wir SS-Leute sollten nicht über diese Dinge nachdenken; es kam uns nie in den Sinn. Und außerdem war es gewissermaßen eine Selbstverständlichkeit geworden, daß die Juden an allem Schuld hatten. Es stand nicht nur in den Zeitungen wie dem 'Stürmer', sondern wir hörten es überall. Selbst bei unserer militärischen und ideologischen Ausbildung wurde als selbstverständlich vorausgesetzt, daß wir Deutschland vor den Juden zu schützen hätten. Wir waren alle darauf gedrillt, Befehle auszuführen, ohne darüber nachzudenken. Der Gedanke, einen Befehl nicht auszuführen, kam einfach niemandem.' (32) Höß Aussage war für die Angeklagten und ihre Verteidiger niederschmetternd.

Die Schlußplädoyers der Verteidigung und der Anklagebehörde

Fast der ganze Juli 1946 verging über den Schlußplädoyers der Verteidigung (16 Prozeßtage) und der Anklagebehörde (3 Tage). Inhaltlich kam nichts mehr neues zu Tage. Die Verteidiger bestritten erneut die Rechtsgültigkeit der in der Londoner Charta aufgeführten 'Verbrechen gegen den Frieden'. Gegen die ersten sieben Angeklagten - Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg und Frank - lag so vernichtendes Beweismaterial vor, daß eine Verurteilung und schwere Strafen zu erwarten waren. Bei den restlichen sei der Ausgang, so Telford Taylor, ungewiss gewesen. Die Verteidiger von Streicher, Funk und Schacht forderten denn auch jeweils Freispruch für ihre Mandanten.Robert Jackson, der am 26.7.1946 das Schlußplädoyer für die amerikanische Anklagevertretung hielt, sagte :'Wenn wir nur die Erzählungen der vorderen Reihe der Angeklagten zusammenstellen, so bekommen wir folgendes lächerliche Gesamtbild von Hitlers Regierung; sie setzte sich zusammen aus: Einem Mann Nummer 2, der nichts von den Ausschreitungen der von ihm selbst eingerichteten Gestapo wußte, und nie etwas vermutete von dem Ausrottungsprogramm gegen die Juden, obwohl er der Unterzeichner von über 20 Erlassen war, die die Verfolgung dieser Rasse ins Werk setzten. Einen Mann Nummer 3, der nur ein unschuldiger Mittelsmann war, der Hitlers Befehle weitergab, ohne sie überhaupt zu lesen, wie ein Briefträger oder ein Botenjunge. Einem Außenminister, der von auswärtigen Angelegenheiten wenig und von der auswärtigen Politik gar nichts wußte. Einem Feldmarschall, der der Wehrmacht Befehle erteilte, jedoch keine Ahnung hatte, zu welchen praktischen Ergebnissen diese führen würden. Einem Chef des Sicherheitswesens, der unter dem Eindruck war, daß die polizeiliche Tätigkeit seiner Gestapo und seines SD im wesentlichen derjenigen der Verkehrspolizei gleichkam. Einem Parteiphilosophen, der an historischen Forschungen interessiert war und keinerlei Vorstellung von den Gewalttaten hatte, zu denen im 20. Jahrhundert seine Philosophie anspornte. Einem Generalgouverneur von Polen, der regierte, aber nicht herrschte. Einem Gauleiter von Franken, der sich damit beschäftigte, unflätige Schriften über die Juden herauszugeben, der jedoch keine Ahnung hatte, daß sie irgend jemand jemals lesen würde. Einem Innenminister, der nicht wußte, was im Innern seines eigenen Amtes vor sich ging, noch viel weniger etwas wußte von seinem eigenen Ressort und nichts von den Zuständen im Innern Deutschlands. Einem Reichsbankpräsidenten, der nicht wußte, was in den Stahlkammern seiner Bank hinterlegt und was aus ihnen herausgeschafft wurde. Und einem Bevollmächtigten für die Kriegswirtschaft, der geheim die ganze Wirtschaft für Rüstungszwecke leitete, jedoch keine Ahnung hatte, daß dies irgend etwas mit Krieg zu tun hätte. Angesichts dieses Hintergrundes verlangen diese Angeklagten heute von diesem Gerichtshof, sie für nichtschuldig zu erklären an der Planung, Ausführung oder Verschwörung zur Begehung dieser langen Liste von Verbrechen und Unrecht. Wenn Sie von diesen Männern sagen sollten, daß sie nicht schuldig seien, so wäre es ebenso wahr zu sagen, daß es keinen Krieg gegeben habe, daß niemand erschlagen und kein Verbrechen begangen worden sei.' (33) Auf Jacksons Plädoyer folgte das Plädoyer des britischen Hauptanklägers, der in seiner Rede unmißverständlich zu verstehen gab, daß jeder der Angeklagten ein Mörder sei. Die französische und die sowjetische Anklage forderte ausdrücklich die Todesstrafe für alle Angeklagten. Shawcross, der Brite, betonte wiederholt die Legitimität einer solchen Entscheidung, hoffte aber, daß unterschiedliche Urteile gefällt würden. Jackson gab keine klare Empfehlung ab.

Die angeklagten Gruppen und Organisationen

Am 30. Juli 1946 begann der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg das Beweismaterial gegen die nach Artikel 9 der Londoner Charta angeklagten Gruppen und Organisationen anzuhören und entgegenzunehmen. Angeklagt waren das Reichskabinett, das Führerkorps der NSDAP, SS und SD, SA, Gestapo und Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht. Diese Art der Anklage ( auf Gruppen und Organisationen bezogen) war etwas ganz neues, und ging auf einen Vorschlag des amerikanischen Obersten Murray Bernays aus dem Jahre 1944 zurück. (34) In den vergangenen Monaten waren beim Gericht eine Unmenge von Briefen, eidesstattlichen Versicherungen und Anträgen zugunsten der Organisationen eingegangn. Allein die SS Angehörigen schickten 136 000 Affidavits (eidesstattliche Versicherungen). Vom Gericht bevollmächtigte Untersuchungsrichter vernahmen 101 Zeugen, aus denen dann diejenigen ausgewählt wurden, die vor dem Gerichtshof aussagen sollten. Im Hinblick auf das Führerkorps der NSDAP machte die Verteidigung geltend, daß die meisten der Politischen Leiter, rund 600 000 Parteimitglieder, nichts von den Verbrechen der Partei gewußt hätten oder nicht in sie verwickelt gewesen waren. (35) Aus dem Beweismaterial gegen SS, SD und Gestapo ging klar hervor, daß viele Tausende ihrer Mitglieder von grauenvollen Kriegsverbrechen gewußt hatten und darin verstrickt gewesen waren. Die Verteidigung bestritt jedoch, daß dies pauschal für alle Angehörigen dieser Gruppen galt. Hinsichtlich des Generalstabs und des Oberkommandos der Wehrmacht konzentrierte sich die Verteidigung darauf, daß dieses keine einheitlichen Gruppen gewesen waren und deshalb die Anklage als solche nicht gerechtfertigt sei. Das gleiche Argument wurde in Bezug auf das Reichskabinett angeführt. Die SA, die Sturmabteilung der NSDAP, habe nach dem 'Röhm-Putsch' von 1934 an Prestige und Bedeutung verloren. Nachdem die Schlußplädoyers der Verteidiger der angeklagten Gruppen und Organisationen am 28. August 1946 abgeschlossen waren, kamen die Anklagevertreter mit ihren Schlußplädoyers an die Reihe. Tom Dodd, der das Plädoyer für die amerikanische Seite hielt, hob die Bedeutung der Klage gegen die Organisationen vor: 'Dadurch, daß diese Organisationen für verbrecherisch erklärt werden, wird dieser Gerichtshof nicht nur an das deutsche Volk, sondern an die Völker der ganzen Welt eine Warnung aussprechen. Die Menschheit soll wissen: Verbrechen bleiben nicht straflos, weil sie im Namen einer politischen Partei oder eines Staates begangen worden sind, über Verbrechen wird nicht hinweggesehen, weil sie zu umfangreich sind; Verbrecher werden nicht straflos davonkommen, weil ihrer zu viele sind.' (36).

Schlußworte der Angeklagten

Das letzte Wort hatten die Angeklagten. So bestimmte es das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs. Am 31. August erhalten deshalb alle 21 Angeklagten im Gerichtssaal noch einmal Gelegenheit, ans Mikrophon zu treten und in eigener Sache zu sprechen. Fast fünfzig Druckseiten des Gerichtsprotokolls nehmen diese Schlußworte ein. (37) Damit war die Beweisaufnahme im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß beendet. Der Gerichtshof vertagte sich bis zur Urteilsverkündung.

Die Nürnberger 'Prozeß-Gemeinde'

Die Nürnberger 'Prozeß-Gemeinde' war sehr heterogen. Sie war von der einheimischen Bevölkerung getrennt. Da Nürnberg in der amerikanischen Besatzungszone lag, war die amerikanische Militärregierung für die nötige Infrastruktur verantwortlich. Sie beseitigte die Kriegsschäden am Prozeßgebäude, hatte die Angeklagten und die Zeugen nach Nürnberg gebracht und stellte das Wachpersonal im Gefängnis und im Gerichtssaal zur Verfügung. Ihr oblag die Ausstattung der Prozeßmitarbeiter und der Pressevertreter mit den notwendigen Vervielfältigungs-, Aufzeichnungs- und Telefongeräten und -einrichtungen. Aus ihren Reihen kam ein Großteil des Verwaltungs- und Büropersonals. Sie beschaffte und verteilte Nahrung und Getränke, Heizmaterial und sonstige Dienstleistungen für die Gemeinde. Sie unterhielt einen PX-Laden und stellte den Wagenpark und die Fahrer zur Verfügung. Ferner oblag ihr die Bereitstellung der Unterkünfte. Die Mitglieder der französischen und der englischen Delegation wohnten vor allem in Zirndorf. Die US-Quartiere lagen schon wegen der Größe der Delegation - sie war um ein Vielfaches größer als die der anderen Nationen - über ganz Nürnberg verstreut. Robert Jackson und seine engsten Mitarbeiter waren in Dambach untergebracht. Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens war das Grand Hotel am Nürnberger Hauptbahnhof. Während die sowjetische, englische und französische Delegation in sich homogen waren, gehörten zur amerikanischen auch Nichtamerikaner, z.B. Deutsche wie Robert Kempner. Das internationale Spektrum der Prozeß-Gemeinde wurde noch verstärkt durch kleine Delegationen aus den ehemals von den Nationalsozialisten besetzten Ländern Polen, Jugoslawien, Tschechoslowakei, Dänemark, Norwegen, Niederlande und Griechenland. Die ersten drei arbeiteten eng mit der sowjetischen, die anderen mit der britischen Delegation zusammen. Sie fungierten als Beobachter und als Quelle für zusätzliches Beweismaterial.(38)

Die Presse in Nürnberg

Die Pressevertreter, die über den Nürnberger Prozeß berichteten waren südwestlich von Nürnberg , in Stein, in der Faber-Castellschen Bleistiftfabrik untergebracht. Die Reporter und Kommentatoren kamen aus über zwanzig Nationen: rund achtzig aus den USA, fünfzig aus England, vierzig aus Frankreich, fünfunddreißig aus der Sowjetunion, zwanzig aus Polen und ein Dutzend aus der Tschechoslowakei. Im Gerichtssaal waren 240 Plätze für die Presse reserviert und in einem großen Presseraum konnte das Verfahren auch über Lautsprecher verfolgt werden. Im Justizpalast waren die Nachrichtenagenturen RCA, Mackey, press Wireless und Tass untergebracht, und Fernschreiber wurden zur Nachrichtenübermittlung nach London und Paris installiert. Das Pressekorps behielt natürlich im Laufe des Prozesses nicht seine anfängliche Stärke bei. Sobald sich immer deutlicher herausstellte, daß die Verhandlungen noch mindestens mehrere Monate weitergehen würden, reisten viele Reporter ab. Wenn es aber etwas besonders Berichtenswertes gab, war der Andrang wieder groß. Das war der Fall bei den Eröffnungsreden der Ankläger, bei der Zeugenvernehmung von General Paulus, bei den Schlußworten der Angeklagten.(39)

Das Urteil

In völliger Abgeschiedenheit arbeiteten die Richter der vier Nationen am Urteil und seiner Begründung. Selbst die Telefonleitungen zu den Beratungszimmern waren für diese Wochen abgeschaltet. Sicherheitsoffiziere überwachten die Zugänge, durchsuchten die Papierkörbe, beseitigten jede Spur, aus der ein Außenstehender vorzeitige Schlüsse auf den Ausgang der Beratung ziehen konnte. Während die Briten, Franzosen und Sowjets selbständig arbeiteten, hatten sich die amerikanischen Richter qualifizierte Juristen aus den USA als Berater kommen lassen.

Die Richter

Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg setzte sich aus je zwei Vertretern der vier alliierten Mächte zusammen: Für Großbritannien waren das Lordrichter Geoffrey Lawrence (Vorsitzender) und sein Stellvertreter Richter Birkett. Für die USA: Francis Biddle und als Stellvertreter Richter John J. Parker. Für Frankreich: Professor Donnedieu de Vabres, als Stellvertreter Appelationsgerichtsrat R. Falco. Für die Sowjetunion: Generalmajor I.T. Nikitchenko, als Stellvertreter Oberstleutnant A.F. Wolchkow.Gestützt auf die Aufzeichnungen des amerikanischen Richters Francis A. Biddle und seines englischen Kollegen Sir Norman Birkett hat der amerikanische Historiker Bradley F. Smith in seinem 1977 erschienenen Buch 'Der Jahrhundert-Prozeß' die Legende zerstört, das Gericht sei in allen wesentlichen Punkten den Vorstellungen der Anklage gefolgt. Bevor es zu den Urteilssprüchen kam , konnten alle acht Richter in zwei Beratungsperioden ihre Meinung äußern. In der abschließenden Beratung zählten nur die Stimmen der vier ordentlichen Mitglieder des Gerichts. Für eine Verurteilung war eine Mehrheit von drei Stimmen erforderlich. Die Richter verhandelten die Urteile in der Reihenfolge der Anklageschrift; nur die Fälle ,die sich als schwer zu entscheiden erwiesen hatten, wurden für zuletzt aufgespart. Das waren einmal die möglichen Freisprüche (Papen, Schacht und Fritzsche), zum anderen die strittigen Fälle Schirach, Bormann, Raeder, Dönitz, Speer und von Neurath. Der französische Vertreter Donnedieu de Vabres formulierte fast immer das mildeste Urteil, wollte aber keine Freisprüche. Nikitschenko forderte für alle die Todesstrafe. (40)

Die Urteilsverkündung

Am 30.September und 1.Oktober 1946 fand im vollbesetzten Saal 600 die Urteilsverkündung statt. Am Anfang erklärten die Richter über ihre Zuständigkeit, die von der Verteidigung immer wieder bestritten wurde und über die die Meinungen der Völkerrechtler bis heute auseinandergehen: 'Dem Gerichtshof ist die Vollmacht verliehen worden, alle Personen abzuurteilen, die Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach den im Statut festgelegten Begriffsbestimmungen begangen haben'. Die Täter solcher Verbrechen waren persönlich verantwortlich. Ferner wurde die Zuständigkeit aus der 'bedingungslosen Kapitulation Deutschlands' hergeleitet.Der Hauptteil des Urteils - es umfaßt insgesamt 197 Seiten im Gerichtsprotokoll - bezog sich auf Punkt 1 der Anklage: Verschwörung zur Planung und Führung von Angriffskriegen. Es wurde die Geschichte der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten, die Konsolidierung ihrer Macht im 'Dritten Reich' und die Vorbereitungen für die deutschen Eroberungen durch Waffengewalt geschildert. Das Urteil folgte in seiner Darstellung den Eroberungszügen, stützte sich dabei auf erbeutete deutsche diplomatische und militärische Dokumente und kam zu dem Resultat, daß 'einige der Angeklagten Angriffskriege gegen 12 Nationen geplant hatten und durchführten und daher dieses Verbrechens schuldig zu erachten seien'. (41). Der Gerichtshof bezeichnete das Beweismaterial zu Teil 3 und 4 der Anklage - Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - im Hinblick auf die Grausamkeiten als 'überwältigend in seinen Ausmaßen und seinen Einzelheiten'. Die Richter erklärten die Grausamkeiten als 'das Ergebnis von kalten und verbrecherischen Überlegungen', die unter den 'Begriff des totalen Krieges' fielen. (42)

Zu den grundsätzlichen Rechtsfragen des Verfahrens

Anschließend behandelte der Gerichtshof die grundsätzlichen Rechtsfragen des Verfahrens. Unter anderem ging es um den Antrag der Verteidigung , den Anklagepunkt des Angriffskrieges fallen zu lassen, weil 'zur Zeit, als die angeblichen verbrecherischen Handlungen begangen wurden, keine souveräne Macht Angriffskriege als Verbrechen ansah' und 'daß kein Verbrechen ohne ein bereits vorher in Kraft befindliches Strafgesetz bestraft werden kann', nulla poena sine lege. Dieser Einwand wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, daß Angriffskriege mindestens seit dem Abkommen von Paris im Jahre 1928, dem Kellog-Briand-Pakt, als Verbrechen im Sinne des Völkerrechts anzusehen seien. (43) Außerdem wies das Gericht den Einwand der Verteidigung, daß sich Völkerrecht nur mit den Handlungen souveräner Staaten befasse und keine Bestrafung von Einzelpersonen vorsehe, zurück. 'Verbrechen gegen das Völkerrecht', sagt das Urteil, 'werden von Personen begangen, nicht von abstrakten Einheiten, und nur durch Bestrafung von Einzelpersonen kann internationales Recht durchgesetzt werden.' Ferner wies das Urteil das Vorbringen der Verteidigung zurück, daß die Angeklagten unter Hitlers Befehlsgewalt gehandelt hätten und daher nicht für ihre Handlungen verantwortlich seien: 'Daß ein Soldat den Befehl erhalten hat, unter Verletzung des Völkerrechts zu töten oder zu martern, ist niemals als ein Entschuldigungsgrund für solche brutalen Handlungen anerkannt worden, wenn auch der Befehl als mildender Umstand bei der Bestrafung berücksichtigt werden kann. Der wirkliche Prüfstein ist nicht das Bestehen eines solchen Befehls, sondern die Frage, ob eine den Sittengesetzen entsprechende Wahl tatsächlich möglich war'. (44)

Zum Begriff der Verschwörung

Den Begriff der Verschwörung, der der Kernpunkt der amerikanischen Anklage war, ließ das Gericht nur in einem eng umgrenzten Rahmen gelten, ein Gesichtspunkt, der besonders bei der Entscheidung über die Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten wichtig wurde. Die Verschwörung müßte mit ihrem verbrecherischen Zweck klar ersichtlich sein. Sie dürfe nicht zu weit vom Zeitpunkt der Entscheidung und Handlung entfernt sein.' Das Gericht entschied jedoch, daß 'das Beweismaterial den gemeinsamen Plan einzelner Angeklagter erwiesen habe' und wies das Argument der Verteidigung zurück, daß 'ein gemeinsamer Plan in einer totalen Diktatur nicht bestehen könne'. Es erklärte: 'Hitler konnte keinen Angriffskrieg allein führen. Er benötigte die Mitarbeit von Staatsmännern, militärischen Führern, Diplomaten und Geschäftsleuten. Wenn diese seine Ziele kannten und ihre Mitarbeit zur Verfügung stellten, machten sie sich zu Teilnehmern an dem von ihm ins Leben gerufenen Plan. Wenn sie wußten, was sie taten, so können sie nicht als unschuldig erachtet werden, weil Hitler sie benutzte.' (45)Greueltaten, die vor dem Kriege von den Nationalsozialisten begangen wurden, wie furchtbar sie auch sein mochten - die Verfolgung der Juden, der Zigeuner und anderer - wurden nach der Sprache des Londoner Statuts als außerhalb der juristischen Zuständigkeit des Internationalen Militärgerichtshofes erklärt und deshalb nicht geahndet.Das Führerkorps der NSDAP, SS, SD und Gestapo wurden als verbrecherische Organisationen für diejenigen erklärt, die nach dem 1. September 1939 (Kriegsbeginn) Mitglieder geworden waren oder blieben. Niemand sollte wegen Mitgliedschaft verurteilt werden, wenn er nicht entweder 'Kenntnis von den verbrecherischen Zwecken oder Handlungen der Organisation' hatte oder 'persönlich in die Ausführung verbrecherischer Akte verwickelt war. Mitgliedschaft allein ist nicht ausreichend, um in den Rahmen dieser Feststellungen zu fallen.' (46). Das Gericht lehnte es ab, die SA, das Reichskabinett sowie Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht zu verbrecherischen Gruppen oder Organisationen zu erklären.

Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten

Der Schlußabschnitt des Urteils befaßte sich mit der Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten. Zuerst wurden die Schuldsprüche mit der Begründung verlesen. Jeder der Angeklagten erfuhr, nach welchen Punkten der Anklageschrift er schuldig oder nicht schuldig befunden wurde. Danach, am Nachmittag des 1. Oktober 1946 wurden die Verurteilten noch einmal, und diesmal jeder für sich allein, in den Saal geführt, um die Bekanntgabe des Strafmaßes zu hören. Die meisten Angeklagten nahmen die Schuldsprüche mit äußerer Unbeweglichkeit entgegen. Fritzsche, Papen und Schacht, die Freigesprochenen und schon Freigelassenen zeigten die beste Laune, lachten und rauchten genießerisch. Von allen Seiten prasselten die Fragen der Journalisten der ganzen Welt auf sie nieder. Zwölf Angeklagte wurden zum Tode durch den Strang verurteilt: Göring, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frick, Frank, Streicher, Sauckel, Jodl, Seyss-Inquart, und Martin Bormann in Abwesenheit. Heß, Funk und Raeder wurden zu lebenslänglichem Gefängnis, Schirach und Speer zu zwanzig Jahren, Neurath zu fünfzehn und Dönitz zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Dr. Gilbert, dem Gerichtspsychologen konnte sich Sauckel am schlechtesten mit dem Todesurteil abfinden. Er bestürmte Friseur, Gefängnisarzt und Psychologen mit dem Hinweis, daß alles zweifellos nur einem Übersetzungsfehler zuzuschreiben sei. Er war fest überzeugt, daß man den Irrtum noch entdecken und das Urteil revidieren würde.Das sowjetische Mitglied des Gerichtshofes, General Nikitschenko, war mit dem Freispruch von Schacht, Papen und Fritzsche und mit der Entscheidung, das Reichskabinett und den Generalstab als nicht verbrecherische Organisationen zu erklären, nicht einverstanden. Außerdem war Nikitschenko der Meinung, daß Heß zum Tode hätte verurteilt werden müssen. Die 'Abweichende Meinung des Sowjetischen Mitglieds des Internationalen Militätgerichtshofes' wurde im Prozeßprotokoll anschließend an das Urteil abgedruckt. (Tabelle der Urteilssprüche siehe umseitig (47)).Es können aus Platzgründen nicht alle Schuldsprüche und Urteilsbegründungen für die 21 Angeklagten zitiert werden. Exemplarisch wurden Keitel (48), Streicher, Funk (50) und Schacht ausgewählt (siehe Dokument D im Anhang).

Tabelle der Strafaussprüche

30. September 1946 * Angeklagter Punkte nach denen die Strafausspruch Verurteilung erfolgt ist Hermann Wilhelm Göring 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Rudolf Heß 1,2 Lebenslängliches Gefängnis Joachim von Ribbentrop 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Wilhelm Keitel 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Ernst Kaltenbrunner 3, 4 Tod durch den Strang Alfred Rosenberg 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Hans Frank 3, 4 Tod durch den Strang Wilhelm Frick 2, 3, 4 Tod durch den Strang Julius Streicher 4 Tod durch den Strang Walter Funk 2, 3, 4 Lebenslängliches Gefängnis Hjalmar Schacht nicht schuldig Karl Dönitz 2,3 10 Jahre Gefängnis Erich Raeder 1,2,3 Lebenslängliches Gefängnis Baldur von Schirach 4 20 Jahre Gefängnis Fritz Sauckel 3, 4 Tod durch den Strang Alfred Jodl 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Franz von Papen nicht schuldig Arthur Seyß-Inquart 2, 3, 4 Tod durch den Strang Albert Speer 3, 4 20 Jahre Gefängnis Constantin von Neurath 1, 2, 3, 4 15 Jahre Gefängnis Hans Fritzsche nicht schuldig Martin Bormann 3, 4 Tod durch den Strang Unterschrift: Geoffry Lawrence Vorsitzender Unterschrift: Francis Biddle Für die Richtigkeit der Abschrift: Unterschrift: H. Donnedieu de Vabres Unterschrift: JOHN E. RAY Unterschrift: Nikitchenko Oberst, FA * Dieser Urteilsspruch wurde in öffentlicher Gerichtssitzung durch den Vorsitzenden am 1. Oktober 1946 verlesen. (Punkt 1: Verschwörung zur Planung und Führung von Angriffskriegen; Punkt 2: Verbrechen gegen den Frieden; Punkt 3: Kriegsverbrechen; Punkt 4: Verbrechen gegen die Menschlichkeit)

Die Vollstreckung des Urteils

Die von den Verurteilten oder von ihren Angehörigen an den alliierten Kontrollrat, der gemäß Artikel 29 des Londoner Abkommens die Urteile zu bestätigen hatte, gerichteten Gnadengesuche wurden abgelehnt.Die Hinrichtung der zum Tode Verurteilten erfolgte in den ersten Stunden des 16. Oktober 1946 in einer Halle im Hof des Nürnberger Justitzgebäudes in der Fürther-Straße. Als Deutsche waren der bayerische Ministerpräsident , Wilhelm Hoegner und der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg, Friedrich Leistner anwesend. Hermann Göring entzog sich der Hinrichtung durch Selbstmord, den er zwei Stunden vor dem festgesetzten Termin beging. Die Hinrichtung erfolgte an zwei Galgen. Die Leichname wurden im Krematorium des Münchner Ostfriedhofes verbrannt; die Asche in einem lange Zeit geheimgehaltenen Fluß bzw. Bach gestreut. Die zu Freiheitsstrafen Verurteilten wurden in das unter Vier-Mächte-Verwaltung gestellte Gefängnis in Berlin-Spandau überführt.

Zur Bedeutung von 'Nürnberg'

Der historisch gewordene Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg hatte zunächst den Zweck, die Hauptschuldigen einer gerechten Bestrafung zuzuführen. Erstmals in der Geschichte wurden Staatsmänner persönlich für Angriffskriege und organisierte Massenvernichtung zur Rechenschaft gezogen und bestraft. 'Nürnberg' enthüllte durch Tausende amtliche Dokumente das 'düstere Panorama des Dritten Reiches' (Kempner): Die Befehle zum Überfall auf fremde Nationen, zur Ermordung Kriegsgefangener, abgesprungener Flieger, Juden, katholischer Priester, slawischer 'Untermenschen', 'nutzloser Esser', 'Minderrassiger' konnten Deutschland und der Welt präsentiert werden. Der Nürnberger Prozeß sollte zur Grundlage eines neuen Völkerrechts werden.(52) Der amerikanische Chefankläger Robert Jackson hatte unermüdlich betont, daß sich die Nürnberger Prinzipien nicht nur auf Deutschland und auf die Nationalsozialisten beziehen sollten: ' Die moderne Zivilisation gibt der Menschheit unbegrenzte Waffen der Zerstörung in die Hand. Jede Zuflucht zu einem Krieg, zu jeder Art von Krieg, ist eine Zuflucht zu Mitteln, die ihrem Wesen nach verbrecherisch sind. Der Krieg ist unvermeidlich eine Kette von Tötung, Überfall, Freiheitsberaubung und Zerstörung von Eigentum. Die Vernunft der Menschheit verlangt, daß das Gesetz sich nicht genug sein läßt, geringfügige Verbrechen zu bestrafen, die sich kleine Leute zuschulden kommen lassen. Das Gesetz muß auch die Männer erreichen, die eine große Macht an sich reißen und sich ihrer mit Vorsatz und in gemeinsamem Ratschlag bedienen, um ein Unheil hervorzurufen, das kein Heim in der Welt unberührt läßt. Der letzte Schritt, periodisch wiederkehrende Kriege zu verhüten, die bei internationaler Gesetzlosigkeit unvermeidlich sind, ist, die Staatsmänner vor dem Gesetz verantwortlich zu machen. Lassen Sie es mich deutlich aussprechen: Dieses Gesetz wird hier zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt, es schließt aber ein und muß, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die jetzt hier zu Gericht sitzen'. (53) Das Urteil von Nürnberg hat Aggressionskriege und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verhindern können. Aber sie wurden klarer definiert und damit leichter erkennbar. Seit 'Nürnberg' will niemand mehr ein Aggressor sein. Die strafrechtlichen Konsequenzen für Verletzungen des Völkerrechts und der Nürnberger Prinzipien sind allerdings selten eingetreten, da eine Instanz zur Verfolgung, ein ständiger Internationaler Strafgerichtshof, fehlte.

Die Nürnberger Nachfolgeprozesse

Die ursprüngliche Absicht der Alliierten, weitere Prozesse vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg durchzuführen, wurde nicht weiterverfolgt. Durch Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 ermächtigten die Gouverneure der vier Besatzungszonen die Besatzungsbehörden, zur Aburteilung von Kriegsverbrechern 'geeignete Gerichtshöfe' zu schaffen. In der amerikanischen Zone wurden in Nürnberg zwölf weitere Verfahren durchgeführt, die auch als Nürnberger Nachfolgeprozesse bekannt wurden.Anklage war gegen insgesamt 185 Personen erhoben worden, verhandelt wurde gegen 177: Vier Angeklagte hatten Selbstmord verübt, vier waren für verhandlungsunfähig erklärt worden. Die Vorbereitungen für die Nachfolgeprozesse hatten im Mai 1946 begonnen, während der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher noch im Gange war. Bald nach dessen Beendigung wurde das Amt der US-Anklagebehörde eingerichtet und Telford Taylor zu seinem Leiter ernannt. Die erste Anklageschrift -Vereinigte Staaten gegen Karl Brandt (Der 'Arzteprozeß')- wurde am 25. Oktober 1946 eingereicht, am 9.12. begann das Verfahren. Das letzte Urteil in den Nachfolgeprozessen erging am 11. April 1949.Die 12 Nachfolgeprozesse lassen sich in fünf Gruppen untergliedern: Arzte und Juristen: 39 Angeklagte SS und Polizei: 56 Angeklagte Industrielle und Bankiers: 42 Angeklagte Militärische Führer: 26 Angeklagte Minister und hohe Regierungsbeamte: 22 Angeklagte. Angeklagte wurden zum Tod verurteilt, 20 zu lebenslänglicher Haft und 98 zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und 25 Jahren. Freispruch erging in 35 Fällen. Von den zum Tod Verurteilten wurden 12 hingerichtet, einer an Belgien ausgeliefert (dort verstorben), 11 zu lebenslanger Haft begnadigt. Mit Gnadenerlaß vom 31. Januar 1951 setzte US-Hochkommissar McCloy zahlreiche Strafen herab.(54)Auf der Grundlage einer von Telford Taylor, Chefankläger in den Nürnberger Nachfolgeprozessen, erstellten Übersicht (55), folgt eine knappe Skizze der 12 Verfahren.

Arzte und Juristen

Der ArzteprozeßIm Arzteprozeß ging es vor allem um die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Ausführung von grausamen und häufig mörderischen medizinischen Experimenten, die ohne Zustimmung der betreffenden Opfer an Konzentrationslagerinsassen, Kriegsgefangenen und anderen Personen (einschließlich Juden und sog. Asozialen) vorgenommen worden waren. Die am 25. Oktober 1946 eingereichte Anklageschrift enthielt die Namen von 23 Angeklagten. Karl Brandt war eine Zeitlang einer von Hitlers privaten Arzten gewesen und war im Alter von vierzig Jahren zur höchsten militärischen Stellung im Deutschen Reich als Reichskommissar für das Sanitär- und Gesundheitswesen aufgestiegen, wobei er direkt Hitler unterstellt war; er war gleichzeitig Generalleutnant der Waffen-SS. Seine Behörde hatte die Aufsicht über alle militärischen und zivilen medizinischen Einrichtungen. Nach der Anklage wurden diese Experimente in Dachau im Interesse der Luftwaffe ausgeführt, um die Grenzen menschlicher Ausdauer und Lebensfähigkeit in großen Höhenlagen zu erforschen und um die wirksamste Behandlung für Piloten mit schweren Erfrierungserscheinungen festzustellen. In Dachau, Buchenwald und anderswo wurden Konzentrationslagerhäftlinge mit Malaria, epidemischer Gelbsucht, Typhus oder anderen Krankheiten infiziert, um Impfstoffe und Medikamente zu prüfen. Unter den verschiedenen Versuchen, bei denen die Insassen der Lager als Versuchskaninchem mißbraucht wurden, waren Methoden für Sterilisierung und Techniken, um Seewasser trinkbar zu machen. Karl Brandt und drei weitere Angeklagte wurden außer der Teilnahme an diesen 'Experimenten' auch der Täterschaft am sogenannten 'Sterbehilfe'-Programm angeklagt, das die systematische und geheime Ermordung von Alten, Geisteskranken, unheilbar Kranken, von Kindern mit Mißbildungen und anderen Personen durch Vergasung, tödliche Einspritzungen und auf anderem Wege in Altersheimen, Hospitälern und Anstalten vorsah. Diese Personen wurden als 'nutzlose Esser', und als Belastung für die deutsche Kriegsmaschinerie betrachtet. Den Verwandten dieser Opfer wurde mitgeteilt, daß sie auf natürliche Weise, zum Beispiel an Herzschlag, gestorben seien. (56)Eine Tabelle mit den Urteilen finden sie auf Seite 43 ff.Der JuristenprozeßDer Hauptpunkt der Anklage im Juristenprozeß gegen Richter, Staatsanwälte und hohe Ministerialbeamte war die Anschuldigung des 'Justizmordes und anderer Greueltaten, die sie dadurch begingen, daß sie Recht und Gerechtigkeit in Deutschland zerstörten und dann die leeren Hüllen von Rechtsformen zur Verfolgung, Versklavung und Ausrottung von Menschen in einem Riesenausmaß benützten.' (57) 'Die Beschuldigung, kurz gesagt, ist die der bewußten Teilnahme an einem über das ganze Land verbreiteten und von der Regierung organisierten System der Grausamkeit und Ungerechtigkeit unter Verletzung der Kriegsgesetze und der Gesetze der Menschlichkeit, begangen im Namen des Rechts unter der Autorität des Justizministeriums und mit Hilfe der Gerichte. Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen.' (58)SS (Schutzstaffel der NSDAP) und Polizei 1943 wurde die Zentrale der SS unter der Führung von Heinrich Himmler in ungefähr ein Dutzend 'Hauptämter' eingeteilt. Jeder der drei Nürnberger 'SS-Prozesse' befaßte sich mit einem oder mehreren dieser Hauptämter.Der Prozeß gegen die Leiter des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes (WVHA)Das WVHA unter der Leitung von Oswald Pohl war in 5 Amtsgruppen eingeteilt, von denen drei finanzielle und rechtliche Fragen der SS bearbeiteten, die SS mit Uniformen, Quartieren und anderen Ausrüstungen versorgten und mit der Errichtung und Pflege der SS-Gebäude, Baracken, Befestigungen und Lager einschließlich der Konzentrationslager betraut waren. Eine vierte Amtsgruppe hatte die direkte Verantwortung für die Verwaltung der Konzentrationslager, und die fünfte leitete die Wirtschaftsbetriebe, wie Bergwerke, Steinbrüche, Ziegeleien, die die SS in der Nähe der Konzentrationslager besaß. Das hervorstechendste Merkmal des Urteils hier war nach Telford Taylor die uneingeschränkte Verurteilung der Zwangsarbeit durch das Gericht.Der RUSHA-FallDer zweite 'SS-Fall' ist als der RUSHA-(Rassen-und Siedlungshauptamt)-FALL bekannt. Die Angeklagten waren 14 hohe Beamte von verschiedenen SS-Organisationen, deren gemeinsames Ziel es nach der Anklageschrift war, die angebliche Überlegenheit der 'nordischen Rasse' zu fördern und zu beschützen und all diejenigen Kräfte zu unterdrücken und auszurotten, die sie 'verwässern' oder 'vergiften' könnten.(59)Der EinsatzgruppenprozeßDie insgesamt vier Einsatzgruppen (A,B,C,D) waren besondere Einheiten der SS, die die deutsche Armee während des Überfalls und der Besetzung der Sowjetunion mit dem allgemeinen Auftrag begleiteten, die 'politische Sicherheit' in den besetzten Gebieten zu gewährleisten. Die SS verstand unter der Ausführung dieses Auftrages die sofortige und völlige Abschlachtung aller Juden in den besetzten Gebieten und ebenso anderer Gruppen, wie kommunistischer Parteifunktionäre und Zigeuner. Es ist bewiesen worden, daß ungefähr eine Million Juden und andere Personen in der Sowjetunion von den Einsatzgruppen 'liquidiert' wurden. Die 24 Angeklagten waren Befehlshaber oder Offiziere dieser Einheiten, und die Verhandlung gegen sie wurde nicht zu Unrecht in der Presse als der größte Mordprozeß der Geschichte bezeichnet. (60) 'Die Angeklagten waren keine unzivilisierten Wilden, die nicht die Feinheiten des Lebens zu schätzen wußten. Jeder dieser vor Gericht stehenden Männer hat den Vorzug einer guten Erziehung gehabt. Acht waren Juristen, einer ein Universitätsprofessor, ein anderer ein Zahnarzt und wieder ein anderer Kunstsachverständiger. Einer der Angeklagten gab als Opernsänger Konzerte in ganz Deutschland, bevor er seine Tour mit den Einsatzgruppen in Rußland begann. Unter diesen gebildeten Männern von guter Herkunft befand sich sogar ein früherer Geistlicher, der sich selbst seiner geistlichen Würde entkleidet hatte'. (61)SS-Generäle im Prozeß gegen die WilhelmstraßeZwei weitere prominente SS-Führer wurden im Prozeß gegen die Wilhelmstraße (siehe auch S. 41 ) verurteilt. Zwar wurden sie von der Anklage der Verbrechen gegen den Frieden freigesprochen, jedoch wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.

Industrielle und Bankiers

Der Flick-ProzeßDer Flick-Prozeß war der zweite Prozeß gegen Angeklagte aus der Privatindustrie im Rahmen des Kriegsrechts und der erste, in dem ein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde. Friedrich Flick und fünf seiner Hauptmitarbeiter wurden beschuldigt, viele Tausende von ausländischen Staatsangehörigen, und zwar Konzentrationslager-Insassen und Kriegsgefangene, unter unmenschlichen Bedingungen in die Flick-Bergwerke und -Fabriken deportiert zu haben. Der zweite Anklagepunkt beschuldigte alle außer einem Angeklagten der Ausraubung von Fabriken und anderem Eigentum in Frankreich und Rußland. Im dritten Anklagepunkt ging es unter dem Punkt 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' um die Teilnahme an der Judenverfolgung und zwar durch Fortnahme (Arisierung) von begehrenswertem jüdischen Industriebesitz und von Bergwerken. In Punkt vier wurden Flick und sein Hauptmitarbeiter Otto Steinbrick beschuldigt, an den Verfolgungen und an anderen Greueltaten durch Zahlung umfangreicher Summen an die SS mitgewirkt zu haben. Die Hauptargumente der Verteidigung waren, daß alle Industriellen im 'Dritten Reich' in Furcht vor der Nazi-Tyrannei lebten und daß sie gezwungen waren, Zwangsarbeiter zu beschäftigen. Die Beziehungen der Angeklagten zu Himmler und ihre scheinbare Übereinstimmung mit der Rassenideologie wurden als Tarnung hingestellt, von Flick beschrieben als 'mit den Wölfen heulen' und nur darauf abgestellt, ihre Stellung zu erhalten. Im Flick-Prozeß hörte man zum erstenmal ganz deutlich in den Schlußworten der Verteidigung ein Thema, das immer mehr bei der Verteidung in Nürnberg tonangebend wurde: das deutsche Verhalten während des Zweiten Weltkrieges sei nicht tadelnswerter als das der alliierten Nationen; Zwangsarbeit und wirtschaftlicher Diebstahl sei nicht strafwürdiger als die Bombardierung von deutschen Städten durch die Alliierten; deutsche Übergriffe sowie die Greueltaten gegen die Juden könnten mit denen auf alliierter Seite verglichen werden; als Beispiel wurden die Bombardierungen der letzten Kriegstage angeführt. Das Urteil wurde am 22. Dezember 1947 verkündet und war äußerst milde und versöhnlich. Das Gericht erkannte die Argumente der Verteigung und der Angeklagten an.(62)Der Krupp-ProzeßAlfried Krupp war zusammen mit 11 seiner Beamten angeklagt. Die Anklageschrift legte u.a. dar, daß die Firma Krupp eine führende Rolle in dem geheimen und illegalen Wiederaufrüstungsprogramm unter der Weimarer Republik gespielt, Hitlers Machtergreifung unterstützt, die deutsche Industrie nach Naziprinzipien organisiert und bewußt und gewollt an der Wiederaufrüstung Deutschlands zum Zwecke ausländischer Eroberungen mitgearbeitet habe; ferner 'als ein integrierender Teil der Angriffshandlungen', 'Eigentum und Hilfsquellen von besetzten Ländern gestohlen und ausgebeutet sowie Staatsangehörige dieser Gebiete versklavt habe'. (63) ( Siehe dazu das Dokument zu Krupp im Anhang)Der IG-Farben-ProzeßDer IG-Farben-Prozeß war der größte der industriellen Prozesse. Alle Angeklagten wurden wegen der gleichen Verbrechen wie die Krupp-Angeklagten vor Gericht gestellt: Planung und Durchführung von Angriffskriegen, Verschwörung zu diesem Zwecke, wirtschaftliche Ausraubung und Zwangsarbeit und Versklavung von Kriegsgefangenen, Deportierten und Konzentrationslagerhäftlingen. Außerdem wurden drei Angeklagte noch wegen Mitgliedschaft in der SS angeklagt. Nach Auffassung der Anklagebehörde wog das Beweismaterial gegen die IG-Farben-Angeklagten am schwersten soweit Industrielle auf der Anklagebank saßen. Dies galt besonders für die Anklagepunkte Angriffskrieg und Verschwörung dazu; die Staatsanwaltschaft war überzeugt, ihr Material beweise, daß die Leiter von IG-Farben lange vor Hitlers Machtergreifung eine Diktatur wünschten, die 'handeln konnte, ohne Rücksicht auf die Launen der Massen nehmen zu müssen' und, daß sie die Beherrschung der gesamten europäischen chemischen Industrie anstrebten, wenn möglich auch außerhalb Europas. Noch bevor Hitler die Macht an sich riß, hatte IG-Farben mit ihm Abmachungen für eine Regierungsunterstützung zur Ausdehnung ihrer Anlagen für synthetisches Gasolin abgeschlossen. IG-Farben unterstützte Hitlers Machtübernahme und die Festigung seiner Gewalt durch weitgehende finanzielle Zuwendungen und durch systematische Propaganda. IG-Farben arbeitete aufs engste mit Hitler und den deutschen militärischen Führern zusammen und nahm bereitwillig an der Planung für den Aufbau einer gigantischen deutschen Armee und Luftwaffe teil. Im Kampf zwischen Hjalmar Schacht, der fürchtete, daß die unbegrenzte Wiederaufrüstung Deutschlands finanzielle Stabilität gefährden könne, und Göring, dem Vorkämpfer einer Wiederaufrüstung, die alle finanziellen Erwägungen beiseite ließ, stellte sich IG-Farben mit dem ganzen Gewicht hinter Göring. IG-Farbens Hauptangeklagter, Carl Krauch, war Görings direkter Berater und der führende Mann der gesamten chemischen Industrie. Görings Vier-Jahres-Plan war zu 75 Prozent ein Farben-Projekt. Die Leiter der IG-Farben wußten infolge ihrer strategischen Position auf dem Gebiet der Produktion von Gummi, Benzin, Giftgas, daß die Wiederaufrüstung bei weitem jeden vorstellbaren Verteidigungszweck überstieg. IG-Farben entwickelte seine eigenen Pläne für die Aufsaugung der chemischen Industrie in den von Deutschland zu überfallenden Ländern, und zwar gleichzeitig mit den militärischen Plänen, und setzte sie sofort in Aktion, nachdem die einzelnen Eroberungen abgeschlossen waren. IG-Farbens Beratungen mit den militärischen und politischen Führern überstiegen bei weitem das Gebiet der technischen Angelegenheiten und waren äußerst aggressiv und in jeder Beziehung auf Krieg gerichtet. (64) All diese Beweise machten jedoch auf zwei der drei Richter wenig Eindruck. Das Urteil des Gerichts vom Juli 1948 sprach alle Angeklagten vom Vorwurf der Verschwörung, der Planung und Durchführung von Angriffskriegen frei.

Generalfeldmarschälle und Generale

Zwei der Nürnberger Nachfolgeprozesse beinhalteten Anklagen gegen 25 hohe militärische Führer.Der Prozeß gegen die Südost-GeneraleIm sogenannten 'Geisel-Prozeß' oder Prozeß gegen die Südost-Generale waren zwölf Armeeführer wegen Kriegsverbrechen angeklagt, die sie während der deutschen Besetzung von Jugoslawien, Albanien und Griechenland begangen hatten. Der wichtigste Anklagepunkt gegen alle Angeklagten war ihre Verantwortlichkeit für die Tötung von vielen Tausenden von jugoslawischen und griechischen Zivilisten. Viele dieser Menschen wurden auf Grund eines Befehls von Generalfeldmarschall Weichs umgebracht, nach dem für einen von Partisanen getöteten deutschen Soldaten einhundert Zivilisten als 'Geiseln' hingerichtet werden sollten. Bei anderer Gelegenheit wurden alle Einwohner von bestimmten Dörfern, in deren Nähe eine Partisanenaktion vorgekommen war, ermordet und ihre Dörfer niedergebrannt. Das Urteil im 'Geisel-Prozeß' ist in den vorher von Deutschland besetzten Ländern stark kritisiert worden. (65)Der OKW-ProzeßAlle Angeklagten im Prozeß gegen das Oberkommando der Wehrmacht (OKW), an der Spitze Generalfeldmarschall Wilhelm von Leeb, waren beschuldigt, Angriffskriege geplant und geführt zu haben. Das Beweismaterial zeigte auch, daß viele von ihnen den Hauptkonferenzen beigewohnt hatten, in denen Hitler seine Absichten erklärt hatte, Polen, Holland, die Sowjetunion und andere Länder zu überfallen. Auf die Teilnahme an diesen Konferenzen hatten die Richter des Internationalen Militärgerichtshofes ihre Verurteilung von Keitel, Raeder und von Neurath wegen Verbrechens gegen den Frieden entscheidend gestützt. Einige der Angeklagten, die nicht selbst Teilnehmer der Konferenzen mit Hitler gewesen waren, hatten an den Entwürfen für die Invasionspläne mitgearbeitet. Trotz dieser Umstände hat das Gericht es abgelehnt, das entsprechende Beweismaterial zu benutzen. Nach dem Urteil des Gerichts waren die Kenntnis von Hitlers Angriffsabsichten und die Teilnahme an der Planung und Einleitung von Angriffskriegen 'nicht genügend, um die Teilnahme am Kriege selbst bei Militärführern von hohem Rang zu einem Verbrechen zu stempeln'. (66) Ohne jede Erörterung über die Funktion oder Taten der einzelnen Angeklagten schloß das Gericht, daß 'die Angeklagten sich nicht auf der Stufe der leitenden Politiker befunden hätten und deshalb in diesem Anklagepunkt nicht schuldig seien.' (67) Die Beschuldigungen gegen die Angeklagten wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit waren sehr schwer. Es waren in der Wehrmacht Befehle erteilt worden, die die Hinrichtung aller Kommandos und politischer Kommissare anordneten, selbst wenn sie in Uniform auf dem Schlachtfeld gefangen genommen wurden. Trotz einigem Widerstand gegen diese Befehle wurden sie in vielen Fällen ausgeführt, der Kommandobefehl meistens an der Westfront und der Kommissarbefehl an der Ostfront. Das Verhalten der deutschen Armee gegenüber Zivilisten in den besetzten Gebieten war nicht besser. Die Armeen hatten an der Deportierung von Hunderten und Tausenden von Zivilisten aus ihren Heimatländern zur Zwangsarbeit teilgenommen; die berüchtigten SS-Einsatzgruppen, die über eine Million Juden an der Ostfront ermordet hatten, hatten diese Mordtaten in Zusammenarbeit mit der deutschen Armee ausgeführt, die sie ernährte, transportierte und unterbrachte. Mindestens drei der Angeklagten hatten persönlich an den Entwürfen solcher verbrecherischen Befehle wie des Kommissarbefehls und des Kommandobefehls teilgenommen; die meisten anderen Angeklagten hatten direkt mit deren Ausführung zu tun. Wilhelm Leeb wurde nur unter einem Punkt schuldig gesprochen, erhielt drei Jahre und wurde unter Anrechnung der Untersuchungshaft entlassen.

Minister und hohe Beamte

Der Prozeß gegen Erhard MilchMilch hatte den Rang eines Generalfeldmarschalls der Luftwaffe und war Görings Vertreter im Luftfahrtministerium. Der Hauptanklagepunkt beruhte jedoch auf seiner Tätigkeit als Mitglied des 'Amtes Zentrale Planung', das durch eine Verordnung Hitlers vom 29. Oktober 1943 errichtet worden war. Das führende Mitglied der 'Zentralen Planung' war Albert Speer, der vom Internationalen Militärgerichtshof (IMG) verurteilt worden war. Letzterer hatte festgestellt, daß besagtes Amt 'die oberste Autorität für die Aufstellung der deutschen Produktionspläne und für die Zuteilung und Fertigstellung von Rohmaterialien hatte', ferner daß dieses Amt Anweisungen an den vom IMG verurteilten Sauckel zur Beschaffung von Arbeitskräften für solche Industrien geben konnte, die unter der Aufsicht des Amtes standen. Sauckel und Speer wurden beide hauptsächlich deshalb verurteilt, weil sie am 'Zwangsarbeitsprogramm' teilgenommen hatten, und dies war auch der Hauptanklagepunkt gegen Milch. Er wurde ferner wegen Mittäterschaft an medizinischen Experimenten angeklagt, zum Beispiel Höhen- und Kühlversuchen, die im Konzentrationslager Dachau für die deutsche Luftwaffe durchgeführt worden waren. (68) Das Gericht war der Auffassung, daß Milchs Beteiligung an den medizinischen Experimenten nicht über jeden vernünftigen Zweifel hinaus erwiesen war, und sprach ihn von diesem Anklagepunkt frei. Seine Mitverantwortlichkeit für das Zwangsarbeitsprogramm zusammen mit Speer und Sauckel wurde als hinreichend erwiesen angesehen. Er wurde daher für schuldig befunden und zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt (69).Der Prozeß gegen die WilhelmstraßeDer größte und letzte der Nürnberger Nachfolgeprozesse betraf fast ausschließlich höchste Regierungsbeamte und wurde daher als der 'Ministerien' - oder Prozeß gegen die 'Wilhelmstraße' bekannt; amtlich war es der 'Prozeß der Vereinigten Staaten gegen Ernst von Weizsäcker und Genossen'. Von den 21 Angeklagten waren 18 Minister und hohe Beamte in der Zivilverwaltung des 'Dritten Reiches'. Die drei weiteren Angeklagten waren die SS-Generale Gottlob Berger und Walter Schellenberg sowie der Bankier Karl Rasche. Die Zusammensetzung der Anklagebank war der des Hauptkriegsverbrecherprozesses ähnlich, nur daß im Prozeß gegen die Wilhelmstraße der Anteil der Diplomaten und Wirtschaftsbeamten größer war, jedoch keine Militärs mitangeklagt waren. Die Anklageschrift beschuldigte 16 Angeklagte der Begehung von Verbrechen gegen den Frieden. Sieben Angeklagte waren wegen Kriegsverbrechen, einschließlich der Mitschuld am Lynchen von abgesprungenen Fliegern und der Mißhandlung und Ermordung von Kriegsgefangenen angeklagt. Sämtliche Angeklagten waren wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, begangen gegen die Zivilbevölkerung nach Ausbruch des Krieges, einschließlich der Verfolgung und Ausrottung von rassischen und religiösen Gruppen, wirtschaftliche Ausraubung und Plünderung in besetzten Ländern und Deportierung zur Zwangsarbeit. 15 Angeklagte waren auch als Mitglieder verbrecherischer Organisationen, wie der SS oder des Führerkorps der NSDAP, angeklagt. Der Chef der Auslandsorganisation der NSDAP wurde nur wegen Mitgliedschaft in der SS und dem Führerkorps der NSDAP verurteilt. Er selbst hatte sich der Mitgliedschaft in der SS und dem Führerkorps unter Kenntnis ihrer kriminellen Handlungen für schuldig erklärt. Dies war die einzige Schuldigerklärung, die jemals in einem der Nürnberger Prozesse abgegeben worden ist. Alle anderen Angeklagten im Wilhelmstraßen-Prozeß wurden auf Grund von einem oder mehreren Anklagepunkten wegen Verbrechen gegen den Frieden, wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Im Hinblick auf die Schwere der Verbrechen waren, so Telford Taylor, die Strafen zu milde. (70)Vom Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg vom 1.10.1946 bis zum Urteil im Wilhelmstraßenprozeß am 11.4.1949 war eine lange Zeit vergangen. Es gab nicht mehr die 'alliance' mit der Sowjetunion, die im ersten Urteil mitgewirkt hatte. Die amerikanische Politik ging inzwischen dahin, die Deutschen zu ihren Verbündeten zu machen. Je weiter weg von den Untaten und dem Mai 1945, um so milder wurden die Anschauungen - insbesondere über die Strafhöhe. 'Die Klarheit über die Taten und das Beweismaterial war unerhört angewachsen - und sagen wir ruhig - der Mut zur Bestrafung war gesunken.' (71)Übersicht über die Nürnberger Nachfolgeprozesse- zusammengestellt von Robert Kempner (72) (Stand vom 31. Januar 1951)Die nachstehende Tabelle gibt die Namen der Angeklagten und in der zweiten Spalte die Kategorie der Straftaten an, deretwegen sie verurteilt wurden.A bedeutet Angriffskrieg V bedeutet Verschwörung zur Planung eines Angriffskrieges K bedeutet Kriegsverbrechen im engeren Sinne, insbesondere gegen Kriegsgefangene und Kombattanten M bedeutet Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere Massenmorde wie die Ausrottung von Minderheiten. S bedeutet Sklavenarbeit P bedeutet Plünderung; S und P sind spezielle Verbrechen gegen die Menschlichkeit O bedeutet Organisationsverbrechen, d.h. die Mitgliedschaft in einer der vom Internationalen Militärgerichtshof für verbrecherisch erklärten Organisationen, vor allem der SS

Tabelle der Strafaussprüche

Fall 1: Arzte

Urteil vom 20. August 1947

Brandt Karl                  K,M,O Todesstrafe, hingerichtetHandloser

Siegfried                                             K,M Lebenslänglich (20)

Rostock Pau                 - Freispruch

Schröder Oskar K,M Lebenslänglich (15)

Genzken Karle            K,M,O Lebenslänglich (20)

Gebhardt Karl             K,M,O Todesstrafe, hingerichtet

Blome Kurt                  - Freispruch

Mrugowsky Joachim  K,M,O Todesstrafe, hingerichtet

Brandt Rudolf             K,M,O Todesstrafe, hingerichtet

Poppendick Helmut O 10 Jahre (5 3/4)

Sievers Wolfram                               K,M,O Todesstrafe, hingerichtet

Rose Gerhard              K,M Lebenslänglich (15)

Ruff Siegfried              - Freispruch

Brack Viktor                K,M,O Todesstrafe, hingerichtet

Romberg Hans-Wolfgang                 - Freispruch

Becker-Freysing Hermann              K,M 20 Jahre (10)

Weltz August               - Freispruch

Schäfer Konrad - Freispruch

Hoven Waldemar                              K,M,O Todesstrafe, hingerichtet

Beigelböck Wilhelm  K,M 15 Jahre (10)

Pokorny Adolf            - Freispruch

Oberhauser Herta                             K,M 20 Jahre (10)

Fischer Fritz                K,M,O Lebenslänglich (15)

Fall 2: Milch

Urteil vom 17. April 1947

Milch Erhard              

S,M                          Lebenslänglich (15)

Fall 3: JuristenUrteil vom 4. Dezember 1947

Altstötter Josef            O 5 Jahre (verbüßt)

von Ammon Wilhelm K,M 10 Jahre (5 3/4)

Barnickel Paul             - Freispruch

Cuhorst Hermann                              - Freispruch

Joel Günther                K,M,O 10 Jahre (5 3/4)

Klemm Herbert K,M Lebenslänglich (20)

Lautz Ernst                  K,M 10 Jahre (5 3/4)

Mettgenberg Wolfgang K,M 10 Jahre (†)

Nebelung Günther                                     - Freispruch

Öschey Rudolf            M,O Lebenslänglich (20)

Petersen Hans              - Freispruch

Rothaug Oswald                                M Lebenslänglich (20)

Rothenberger Curt      K,M 7 Jahre (verbüßt)

Schlegelberger Franz K,M Lebenslänglich ( wegen Krankheit entlassen)

Fall 4: Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SSUrteil vom 3. November 1947

Baier Hans K,M,O 10 Jahre (5 3/4)

Bobermin Hans K,M,O 15 Jahre (5 3/4)

Eirenschmalz Franz K,M,O Todesstrafe (9)

Fanslau Heinz                           K,M,O 20 Jahre (15)

Frank August                             K,M,O Lebenslänglich (15)

Hohberg Hans                           K,M 10 Jahre (5 3/4)

Kiefer Max                                K,M,O 15 Jahre (5 3/4)

Klein Horst - Freispruch

Lörner Georg                             K,M,O Lebenslänglich (15)

Lörner Hans                               K,M,O 10 Jahre (5 3/4)

Mummenthey Karl     K,M,O Lebenslänglich (20)

Pohl Oswald                              K,M,O Todesstrafe

Pook Hermann                          K,M,O 10 Jahre (5 3/4)

Scheide Rudolf - Freispruch

Sommer Karl                             K,M,O Todesstrafe (20)

Tschentscher Erwin K,M,O 10 Jahre (5 3/4)

Vogt Joseph                               - Freispruch

Volk Leo K,M 10 Jahre (8)

Fall 5: Flick-Urteil vom 22. Dezember 1947

Flick Friedrich                          S,P,O 7 Jahre

Steinbrink Otto O 5 Jahre

Kaletsch Konrad                       - Freispruch

Weiß Bernhard                          S 2 ½ Jahre

Terberger Hermann - Freispruch

Burkhard Odilio                        - Freispruch

Fall 6: IG-FarbenUrteil vom 30. Juli 1948

Krauch Carl                               S 6 Jahre

Schmitz Hermann                     P 4 Jahre

von Schnitzler Georg P 5 Jahre

Gajewski Fritz                           - Freispruch

Hörlein Heinrich                       - Freispruch sämtlich verbüßt

von Knieriem August - Freispruch > oder wegen guterter

Meer Fritz                                  P,S 7 Jahre Führung vorzeitig

Schneider Christian - Freispruch entlassen

Ambros Otto                              S 8 Jahre

Bürgin Ernst                              P 2 Jahre

Bütefisch Heinrich S 6 Jahre

Häflinger Paul                           P 2 Jahre

Ilgner Max P 3 Jahre

Jähne Friedrich P 1 ½ Jahre

Kühne Hans                               - Freispruch

Lautenschläger Carl - Freispruch

Mann Wilhelm                          - FreispruchOster

Heinrich P 2 Jahre

Wurster Karl                              - Freispruch

Dürrfeld Walter    S 8 Jahre

Gattineau Heinrich - Freispruch

von der Heyde Erich - Freispruch

Kugler Hans                               - 1 ½ Jahre

Fall 7: Südost-GeneraleUrteil vom 19. Februar 1948

Dehner Ernst                             M 7 Jahre (5 3/4)

Felmy Helmuth M,P 15 Jahre (10)

Förtsch Hermann                      - Freispruch

von Geitner Kurt                       M,K,S Freispruch

Kuntze Walter                           - Lebenslänglich

Lanz Hubert                               M,K 12 Jahre (5 3/4)

von Leyser Ernst                       K,S 10 Jahre (5 3/4)

List Wilhelm                              M,K Lebenslänglich

Rendulic Lothar                        M,K,S 20 Jahre (10)

Speidel Wilhelm                       M 20 Jahre (5 3/4)

Fall 8: Rasse- und Siedlungshauptamt der SSUrteil vom 10. März 1948

Greifelt Ulrich                           M,K,O Lebenslänglich (†)

Creutz Rudolf M,K,O 15 Jahre (10)

Meyer-Hetling Konrad O 2 Jahre, 10 Monate ver-

Schwarzenberger Otto O 2 Jahre, 10 Monate büßt

Hübner Herbert M,K,O 15 Jahre (5 3/4)

Lorenz Werner                          M,K,O 20 Jahre (15)

Brückner Heinz M,K,O 15 Jahre (5 3/4)

Hofmann Otto                           M,K,O 25 Jahre (15)

Hildebrandt Richard M,K,O 25 Jahre (an Polen rücküberstellt)

Schwalm Fritz                           M,K,O 10 Jahre (5 3/4)

Sollmann Max                           O 2 Jahre, 8 Monate ver-

Ebner Georg                              O 2 Jahre, 8 Monate > büßt

Tesch Günther                           O 2 Jahre, 10 Monate

Viermetz Inge - Freispruch

Fall 9: EinsatzgruppenUrteil vom 10. April 1948

Ohlendorf Otto                          M,K,O Todesstrafe

Naumann Erich M,K,O Todesstrafe

Schulz Erwin                             M,K,O 20 Jahre (15)

Six Franz  M,K,O 20 Jahre (10)

Blobel Paul M,K,O Todesstrafe

Blume Walter M,K,O Todesstrafe (25)

Sandberger Martin                    M,K,O Todesstrafe (lebensl.)

Seibert Willy                             M,K,O Todesstrafe (15)

Steimle Eugen                           M,K,O Todesstrafe (20)

Biberstein Ernst                        M,K,O Todesstrafe (lebensl.)

Braune Werner                          M,K,O Todesstrafe

Hänsch Walter                          M,K,O Todesstrafe (15)

Noßke Gustav                           M,K,O Lebenslänglich (10)

Ott Adolf  M,K,O Todesstrafe (lebensl.)

Strauch Edward M,K,O Todesstrafe (an Belgien ausgel.)

Klingelhöfer Waldemar M,K,O Todesstrafe (lebensl.)

Fendler Lothar                          M,K,O 10 Jahre (8)

von Radetzky Waldemar M,K,O 20 Jahre (5 3/4)

Rühl Felix                                  O 10 Jahre (5 3/4)

Schubert Heinz M,K,O Todesstrafe (10)

Graf Mathias                             O 3 Jahre (verbüßt)

Jost Heinz                                  M,K,O Lebenslänglich (10)

Fall 10: KruppUrteil vom 31. Juli 1948

Krupp von Bohlen      P,S 12 Jahre Einziehung des Vermögens

und Halbach Alfried        diejenigen, die nicht

Löser Ewald                               P,S 7 Jahre bereits verbüßt,

Houdremont Eduard P,S 10 Jahre durch Ent-

Müller Erich                              P,S 12 Jahre scheid vom

Janssen Friedrich  P,S 10 Jahre 31. Januar

Pfirsch Karl                               - Freispruch 1951 be-

Ihn Max                        S 9 Jahre gnadigt.

Eberhardt Karl                          P,S 9 Jahre Vermögens-

Korschan Heinrich S 6 Jahre einziehung

von Bülow Friedrich S 12 Jahre aufgehoben.

Lehmann Heinrich      S 6 Jahre

Kupke Hans                               S 2 Jahre, 10 Mon.

Fall 11: WilhelmstraßeUrteil vom 11. April 1949

von Weizsäcker Ernst M 5 Jahre * teilweise

Steengracht von Moyland                                 verbüßt

Adolf M 5 Jahre*

Keppler Wilhelm                      A,M,P,O 10 Jahre (5 3/4)

Bohle Ernst Wilhelm O 5 Jahre

Wörmann Ernst M 5 Jahre* teilweise

Ritter Karl                                  K 4 Jahre verbüßt

von Erdmannsdorff Otto - Freispruch

Veesenmayer Edmund M,S,O 20 Jahre (10)

Lammers Hans Heinrich          A,K,M,S,O 20 Jahre (10)

Stuckart Wilhelm                      M,P,O 3 Jahre, 10 M. > teilweise

Darré Richard Walther M,P,O 7 Jahre verbüßt

Meißner Otto                             - Freispruch

Dietrich Otto                             M,O 7 Jahre (teilw. verbüßt)

Berger Gottlob                          K,M,S,O 25 Jahre (10)

Schellenberg Walter M,O 6 Jahre (teilw. verbüßt)

Schwerin von Krosigk LutzM,P 10 Jahre (5 3/4)

Puhl Emil M 5 Jahre (teilw. verbüßt)

Körner Paul                               A,P,S,O 15 Jahre (10)

Pleiger Paul P,S 15 Jahre (9)

Kehrl Hans M,P,S,O 15 Jahre (5 3/4)

Rasche Karl                               P,O 7 Jahre (teilw. verbüßt)

Fall 12: Oberkommando der WehrmachtUrteil vom 27. Oktober 1948

von Leeb Wilhelm      M 3 Jahre (verbüßt)

Sperrle Hugo                             - Freispruch

von Küchler Georg K,M 20 Jahre (12)

Hoth Hermann                           K,M 15 Jahre

Reinhardt Hans Georg K,M 15 Jahre

von Salmuth Hans      K,M 20 Jahre (12)

Hollidt Karl                               K,M 5 Jahre (teilw. verbüßt)

Schniewind Otto                       - Freispruch

von Roques Karl                       K,M 20 Jahre (†)

Reinecke Hermann     K,M Lebenslänglich

Warlimont Walter                     K,M Lebenslänglich (18)

Wöhler Otto                               K,M 8 Jahre > teilweise

Lehmann Rudolf                       K,M 7 Jahre verbüßt

Die mehrfach in Klammer erscheinende Zahl 5 ¾ bringt zum Ausdruck, daß die Verurteilten am 1. Februar 1951 entlassen wurden, nachdem sie durchschnittlich 5 ¾ Jahre verbüßt hatten und durch den Gnadenerweis des Hochkommissars die Strafe 'auf die verbüßte Zeit herabgesetzt” war.

* Ursprünglich sieben Jahre. Durch Berichtigungsbeschluß vom 12. Dezember 1949 wurden jedoch die Strafen auf fünf Jahre herabgesetzt, nachdem die Verurteilung von Weizsäcker und Wörmann wegen Verbrechen gegen den Frieden und von Steengracht wegen Kriegsverbrechen durch den Beschluß weggefallen war.

ZEITTAFEL

8. 8.1920 Gründung der NSDAP

8.11.1923 Hitler proklamiert 'deutsche Nationalregierung' in München unter seiner Führung

9.11.1923 Zusammenbruch des Hitler-Putsches

1. 4.1924 Hitler zu 5 Jahren Festungshaft verurteilt, vorzeitige Entlassung bereits am 20.12 1924; in der Haft entstand Bd. 1 von 'Mein Kampf', der im Juli 1925 in München erschien

9.11 1925 Gründung der SS (Schutzstaffel)

Unterzeichnung des Briand-Kellog Paktes in Paris durch 15 Nationen, denen sich später 45 weitere, darunter die UdSSR, anschließen. Demnach sollte künftig der Angriffskrieg geächtet sein. Streitigkeiten sollten intern im Wege der Schiedsgerichts- barkeit beigelegt werden. Beitritt Deutschlands am 25.7.29

1. 6.1932 Ernennung von Papens zum Reichskanzler

3.12.1932 General Schleicher wird Reichskanzler

Rücktritt Schleichers

Hindenburg beruft Hitler zum Reichskanzler

1. 2.1933 Auflösung des Reichstages

Brand des Reichstagsgebäudes

'Verordnung zum Schutze von Volk und Staat', Aufhebung der Freiheits- und Grund- rechte

Goebbels wird Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda

Schacht wird Reichsbankpräsident

Himmler läßt in Dachau das erste Konzentrationslager errichten

Ermächtigungsgesetz, Ende der parlamentarischen Demokratie

1. 4.1933 Boykott jüdischer Geschäfte

Heß wird stellv. Vorsitzender der NSDAP

2. 5.1933 Auflösung der Gewerkschaften, Besetzung der Gewerkschaftshäuser, zahlreiche Ver- haftungen von Gewerkschaftern und Internierung in Kzs

Bücherverbrennung

Verbot der SPD, die KPD war schon vorher verboten worden

Gesetz 'Zur Ordnung der nationalen Arbeit'

Himmler wird Chef der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in Preußen

Verordnung über die 'Deutsche Arbeitsfront' als 'Organisation der schaffenden Deut- schen der Stirn und der Faust', R. Ley wird ihr Vorsitzender

Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht

Verkündung der antisemitischen 'Nürnberger Gesetze'

7. 3.1936 Hitler läßt die Wehrmacht in das entmilitarisierte Rheinland einmarschieren

Göring wird mit der Durchführung des Vierjahresplans betraut:

1. Die deutsche Armee muß in 4 Jahren einsatzfähig sein.                

2. Die deutsche Wirtschaft muß in 4 Jahren kriegsfähig sein

1.12.1936 Gesetz über die Hitlerjugend, Reichsjugendführer wird Baldur v. Schirach

5.11.1937 Hitler enthüllt vor den Oberbefehlshabern und dem Reichsaußenminister seine Kriegspläne (Hoßbach-Dokument)

4. 2.1938 Bildung des Oberkommandos der Wehrmacht, Hitler ist oberster Führer, Ribbentrop löst von Neurath als Reichsaußenminister ab

Besetzung und Anschluß Österreichs

9.11.1938 Reichspogromnacht

Funk wird Reichsbankpräsident

Einmarsch deutscher Truppen in Böhmen und Mähren; Bildung des Protektorats

1. 9.1939 Beginn des deutschen Angriffs auf Polen, der 2. Weltkrieg beginnt

Frank wird Generalgouverneur des besetzten Polen

9. 4.1940 Deutscher Überfall auf Dänemark und Norwegen

Deutscher Angriff auf Holland, Belgien, Luxemburg und Frankreich

Hitler erteilt die Weisung Nr. 21 ('Fall Barbarossa') betreffend den Angriff auf die Sowjetunion

6. 4.1941 Deutscher Angriff auf Jugoslawien und Griechenland

14. 5.19041 Bormann wird Nachfolger von Heß

4. 6.1941 Das Oberkommando der Wehrmacht erläßt den 'Kommissarbefehl', nach dem die politischen Kommissare der Roten Armee als Trägerin der bolschewistischen Welt- anschauung im demnächst beginnenden Rußlandfeldzug 'grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen' sind

Beginn des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion

Rosenberg wird Reichsminister für die besetzten Ostgbiete

Göring beauftragt Heydrich mit der völligen 'Evakuierung' der europäischen Juden

erste Versuchsvergasungen im KZ Auschwitz

Judenmassaker in Kiew (ca. 34.000 Tote)

erste Deportierungen von Juden aus dem deutschen Reich

Deutschland erklärt den Krieg an die USA

Londoner Konferenz ( zur Behandlung der Kriegsverbrecher)

Wannsee-Konferenz über die 'Endlösung der Judenfrage'

9. 2.1942 Speer wird Rüstungsminister

Sauckel wird 'Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz'

Vernichtung von Lidice

Roosevelt bezeichnet in Casablanca als Kriegsziel die 'bedingungslose Kapitulation Deutschlands'

Kaltenbrunner wird Chef des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA); Dönitz wird Ober- befehlshaber der Kriegsmarine

Ende der Schlacht um Stalingrad

Hinrichtung der Geschwister Scholl (' Weiße Rose')

Himmler ordnet die Liquidierung der polnischen Ghettos an

Landung der Alliierten auf Sizilien

6. 6.1944 Invasion der Alliierten in Frankreich

Hiler-Attentat

4.-11.2.1945 Konferenz von Jalta. Roosevelt, Churchill und Stalin legen das endgültige militäri- sche Vorgehen fest, sowie die Bedingungen für Besetzung, Kontrolle und Reparatio- nen des besiegten Deutschland

8. 3.1945 Die Alliierten setzen bei Dormagen über den Rhein

Westalliierte und Rote Armee treffen sich bei Torgau

Selbstmord Hitlers in Berlin. Dönitz wird neues Staatsoberhaupt

8. 5.1945 bedingungslose Kapitulation Deutschlands

5. 6.1945 Deutschland wird in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Die Besatzungsmächte über- nehmen die oberste Regierungsgewalt

17. 7.-2.8.1945 Potsdamer Konferenz

6. 8.1945 Abwurf der ersten Atombombe auf Hiroshima, am 9.8. folgt Nagasaki

Beginn des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg

Anmerkungen

1) zit. nach Taylor 1, S.12; 2) ebd.; 3) Taylor 2, S. 74 f.; 4) Heydecker/Leeb, S. 99; 5) Taylor 2, S.746; 6) Anklageschrift im Wortlaut gekürzt, nach Heydecker/Leeb, S.530-33; 7) zusammengestellt nach Münning, S. 49 ff., 8) Taylor 2, S.149; 9) zit. nach Heydecker/Leeb, S.101-103; 10) ebd. S.106; 11) zit. nach Taylor 2, S.206; 12) Heydecker/Leeb, S.167/68; 13) ebd. S.229; 14) Taylor 2, S.349; 15) ebd.; 16) Taylor 2 S. 351; 17) ebd. S.353; 18) ebd., S.354; 19) ebd., S.355; 20) Heydecker/Leeb, S. 387; 21) Taylor 2, S. 367; 22) Heydecker/Leeb, S. 282/83; 23) ebd., S. 367/68; 24) ebd., S.293; 25) Taylor 2, S.369; 26) ebd.; 27) Taylor 2, S.371; 28) ebd., S. 374; 29) Zentner, S.18; 30) Gilbert, S.424; 31) Heydecker/Leeb, S.413; 32) Taylor 2, S.425; 33) ebd., S.570/71; 34) ebd., S.580; 35) ebd., S.587; 36) ebd., S.609; 37) eine Zusammenfassung findet sich bei Heydecker/Leeb, S.454; 38) Taylor 2, S.250 f.; 39) ebd., S.263; 40) Heydecker/Leeb, S.476; 41) Taylor 1, S.32; 42) ebd.; 43) Taylor 1, S.34; 44) ebd.; 45) Taylor 1, S.35; 46) ebd., S.38; 47) Der Nürnberger Prozeß , Protokoll Bd.1, S.414; 48) ebd., S.324-28; 49) ebd, S.340-43; 50) ebd., S.343-46); 51) ebd., S.346-50; 52) Kempner, Vorwort zu Heydecker/Leeb, S.11; 53) aus Jacksons Eröffnungsrede, zit. nach Heydecker/Leeb S.15; 54) Zentner, S.12; 55) nach Taylor 1, S.50-116; 56) Taylor 1, S.54-56; 57) ebd., S.57; 58) ebd., S.58; 59) ebd., S.71, 60) ebd., S.73; 61) aus der Verhandlungsniederschrift, zit. nach Taylor 1, S.75; 62) Taylor 1, S.80; 63) ebd., S.85; 64) ebd., S.92; 65) ebd., S.99; 66) ebd., S.106; 67) ebd.; 68) Taylor 1, S.108; 69) ebd., S.109; 70) ebd.,S.114; 71) Kempner; S.346; 72) abgedruckt in: Taylor 1, S.160-66.

Literaturnachweis

Gustave M. Gilbert, Nürnberger Tagebuch, Gespräche der Angeklagten mit dem Gerichtspsychologen, Frankfurt/Main 1993

Joe J. Heydecker/Johannes Leeb, Der Nürnberger Prozeß, Köln 1979

Robert M.W. Kempner, Ankläger einer Epoche, Frankfurt/Main, Berlin, 1986

Kamilla Münning, Der Nürnberger Prozeß, Materialien zu einem Film von Tore Sjöberg, Duisburg 1989

Telford Taylor, Die Nürnberger Prozesse, Zürich 1951 (Taylor 1)

Telford Taylor, Die Nürnberger Prozesse, Hintergründe, Analysen und Erkenntnisse aus heutiger Sicht, München 1994 (Taylor 2)

Christian Zentner, Der Nürnberger Prozeß, Stuttgart 1994

Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg 1947, Protokolle, Nachdruck Reichenbach Verlag Stuttgart 1994, Bd. (Anklageschrift und Urteil)

Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Urkunden und anderes Beweismaterial, Nürnberg 1947, Nachdruck Delphin Verlag München 1989, Bd. 1, Bd.

Umfangreiches Bildmaterial enthält Ray D'Addario, Klaus Kastner, Der Nürnberger Prozeß, 1994

Dokumente im Wortlaut

(Abschrift ohne Fehlerkorrektur)

A) Das Hoßbach-Protokoll

B) Fritz Sauckel, Das Programm des Arbeitseinsatzes

C) Entwurf einer Rede Krupps

D) Schuldsprüche gegen Keitel, Streicher, Funk und Schacht

A) Das Hoßbach-Protokoll

DOKUMENT 386-PS

NIEDERSCHRIFT DES OBERSTEN HOSSBACH VOM 10. NOVEMBER 1937 ÜBER DIE BESPRECHUNG VOM 5. NOVEMBER 1937 IN DER REICHSKANZLEI, AN DER HITLER, VON BLOMBERG, VON FRITSCH, RAEDER, GÖRING UND VON NEURATH TEILNAHMEN, MIT WIEDERGABE VON HITLERS REDE ÜBER DIE ZIELE DER DEUTSCHEN POLITIK, DIE HITLER ALS SEINE 'TESTAMENTARISCHE HINTERLASSENSCHAFT' BEZEICHNET UND IN DER ER ERKLART, DASS ES 'ZUR LÖSUNG DER DEUTSCHEN FRAGE NUR DEN WEG DER GEWALT GEBEN KÖNNE' (BEWEISSTÜCK US-25)

BESCHREIBUNG DER HIER ZUGRUNDEGELEGTEN URK:

Phot bgl durch Schreiben des Department of State (Washington D.C.) vom 17. Oktober 1945 U (Ti) James J Byrnes

Berlin, den 10. November 1937

Niederschrift

über die Besprechung in der Reichskanzlei

am 5. 11. 37 von 16,15 - 20,30 Uhr.

Anwesend: Der Führer und Reichskanzler,

der Reichskriegsminister Generalfeldmarschall v. Blomberg,

der Oberbefehlshaber des Heeres Generaloberst Freiherr von Fritsch,

der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Generaladmiral Dr.h.c. Raeder,

der Oberbefehlshaber der Luftwaffe Generaloberst Göring,

der Reichsminister des Auswärtigen Freiherr von Neurath,

Oberst Hoßbach.

Der Führer stellte einleitend fest, daß der Gegenstand der heutigen Besprechung von derartiger Bedeutung sei, daß dessen Erörterung in anderen Staaten wohl vor das Forum des Regierungskabinetts gehörte, er - der Führer - sähe aber gerade im Hinblick auf die Bedeutung der Materie davon ab, diese in dem großen Kreise des Reichskabinetts zum Gegenstand der Besprechung zu machen. Seine nachfolgenden Ausführungen seien das Ergebnis eingehender Überlegungen und der Erfahrungen seiner 4 1/2 jährigen Regierungszeit; er wolle den anwesenden Herren seine grundlegenden Gedanken über die Entwicklungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten unserer außenpolitischen Lage auseinandersetzen, wobei er im Interesse einer auf weite Sicht eingestellten deutschen Politik seine Ausführungen als seine testamentarische Hinterlassenschaft für den Fall seines Ablebens anzusehen bitte.

Der Führer führte sodann aus:

Das Ziel der deutschen Politik sei die Sicherung und die Erhaltung der Volksmasse und deren Vermehrung. Somit handele es sich um das Problem des Raumes.

Die deutsche Volksmasse verfüge über 85 Millionen Menschen, die nach der Anzahl der Menschen und der Geschlossenheit des Siedlungsraumes in Europa einen in sich so fest geschlossenen Rassekern darstelle, wie er in keinem anderen Land wiederanzutreffen sei

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wie er andererseits das Anrecht auf größeren Lebensraum mehr als bei anderen Völkern in sich schlösse. Wenn kein dem deutschen Rassekern entsprechendes politisches Ergebnis auf dem Gebiet des Raumes vorläge, so sei das eine Folge mehrhundertjähriger historischer Entwicklung und bei Fortdauer dieses politischen Zustandes die größte Gefahr für die Erhaltung des deutschen Volkstums auf seiner jetzigen Höhe. Ein Aufhalten des Rückganges des Deutschtums in Österreich und in der Tschechoslowakei sei ebenso wenig möglich als die Erhaltung des augenblicklichen Standes in Deutschland selbst. Statt Wachstum setze Sterilisation ein, in deren Folge Spannungen sozialer Art nach einer Reihe von Jahren einsetzen müßten, weil politische und weltanschauliche Ideen nur solange von Bestand seien, als sie die Grundlage zur Verwirklichung der realen Lebensansprüche eines Volkes abzugeben vermöchten. Die deutsche Zukunft sei daher ausschließlich durch die Lösung der Raumnot bedingt, eine solche Lösung könne naturgemäß nur für eine absehbare, etwa 1 - 3 Generationen umfassende Zeit gesucht werden.

Bevor er sich der Frage der Behebung der Raumnot zuwende, sei die Überlegung anzustellen, ob im Wege der Autarkie oder einer gesteigerten Beteiligung an der Weltwirtschaft eine zukunftsreiche Lösung der deutschen Lage zu erreichen sei.

Autarkie: Durchführung nur möglich bei straffer nationalsozialistischer Staatsführung, welche die Voraussetzung sei, als Resultat der Verwirklichungsmöglichkeit sei festzustellen:

A. Auf dem Gebiet der Rohstoffe nur bedingte, nicht aber totale Autarkie.

l.) soweit Kohle zur Gewinnung von Rohprodukten in Betracht komme, sei Autarkie durch- führbar.

2.) Schon auf dem Gebiet der Erze Lage viel schwieriger.

Eisenbedarf = Selbstdeckung möglich und Leichtmetall, bei anderen Rohstoffen

- Kupfer, Zinn dagegen nicht.

3.) Faserstoffe - Selbstdeckung, soweit Holzvorkommen reicht.

Eine Dauerlösung nicht möglich.

4.) Ernährungsfette möglich.

B. Auf dem Gebiet der Lebensmittel sei die Frage der Autarkie mit einem glatten 'Nein' zu beantworten.

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Mit der allgemeinen Steigerung des Lebensstandartes sei gegenüber den Zeiten vor 30-40 Jahren eine Steigerung des Bedarfs und ein gesteigerter Eigenkonsum auch der Produzenten, der Bauern, Hand in Hand gegangen. Die Erlöse der landwirtschaftlichen Produktionssteigerung seien in die Deckung der Bedarfssteigerung übergegangen, stellten daher keine absolute Erzeugungssteigerung dar. Eine weitere Steigerung der Produktion unter Anspannung des Bodens, der infolge der Kunstdüngung bereits Ermüdungserscheinungen aufweise, sei kaum noch möglich und daher sicher, daß selbst bei höchster Produktionssteigerung eine Beteiligung am Weltmarkt nicht zu umgehen sei. Der schon bei guten Ernten nicht unerhebliche Ansatz von Devisen zur Sicherstellung der Ernährung durch Einfuhr steigere sich bei Mißernten zu katastrophalem Ausmaß. Die Möglichkeit der Katastrophe wachse in dem Maße der Bevölkerungszunahme, wobei der Geburtenüberschuß von jährlich 560 000 auch insofern einen erhöhten Brotkonsum im Gefolge habe, da das Kind ein stärkerer Brotesser als der Erwachsene sei.

Den Ernährungsschwierigkeiten durch Senkung des Lebensstandartes und durch Rationalisierung auf die Dauer zu begegnen, sei in einem Erdteil annähernd gleicher Lebenshaltung unmöglich. Seitdem mit Lösung des Arbeitslosenproblems die volle Konsumkraft in Wirkung getreten sei, wären wohl noch kleine Korrekturen unserer landwirtschaftlichen Eigenproduktion, nicht aber eine tatsächliche Anderung der Ernährungsgrundlage möglich. Damit sei die Autarkie sowohl auf dem Ernährungsgebiet als auch in der Totalität hinfällig.

Beteiligung an der Weltwirtschaft: Ihr seien Grenzen gezogen, die wir nicht zu beheben vermöchten. Einer sicheren Fundierung der deutschen Lage ständen die Konjunkturschwankungen entgegen, die Handelsverträge böten keine Gewähr für die praktische Durchführung. Insbesondere sei grundsätzlich zu bedenken, daß seit dem Weltkriege eine Industrialisierung gerade früherer Ernährungsausfuhrländer stattgefunden habe. Wir lebten im Zeitalter wirtschaftlicher Imperien, in welchem der Trieb zur Kolonisierung sich wieder dem Urzustand nähere; bei Japan und Italien lägen dem Ausdehnungsdrang wirtschaftliche Motive zu Grunde ebenso wie auch für Deutschland die wirtschaftliche Not den Antrieb bilden würde. Für Länder außerhalb der großen Wirtschaftsreiche sei die Möglichkeit wirtschaftlicher Expansion besonders erschwert.

Der durch die Rüstungskonjunkturen verursachte Auftrieb in

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der Weltwirtschaft könne niemals die Grundlage zu einer wirtschaftlichen Regelung für einen längeren Zeitraum bilden, welch letzterer vor allem auch die vom Bolschewismus ausgehenden Wirtschaftszerstörungen im Wege stünden. Es sei eine ausgesprochene militärische Schwäche derjenigen Staaten, die ihre Existenz auf dem Außenhandel aufbauten. Da unser Außenhandel über die durch England beherrschten Seegebiete führe, sei es mehr eine Frage der Sicherheit des Transportes als eine solche der Devisen, woraus die große Schwäche unserer Ernährungssituation im Kriege erhelle. Die einzige, uns vielleicht traumhaft erscheinende Abhilfe läge in der Gewinnung eines größeren Lebensraumes, ein Streben, das zu allen Zeiten die Ursache der Staatenbildungen und Völkerbewegungen gewesen sei. Daß dieses Streben in Genf und bei den gesättigten Staaten keinem Interesse begegne, sei erklärlich. Wenn die Sicherheit unserer Ernährungslage im Vordergrunde stände, so könne der hierfür notwendige Raum nur in Europa gesucht werden, nicht aber ausgehend von liberalistisch-kapitalistischen Auffassungen in der Ausbeutung von Kolonien. Es handele sich nicht um die Gewinnung von Menschen, sondern von landwirtschaftlich nutzbarem Raum. Auch die Rohstoffgebiete seien zweckmäßiger im unmittelbaren Anschluß an das Reich in Europa und nicht in Übersee zu suchen, wobei die Lösung sich für ein bis zwei Generationen auswirken müsse. Was darüber hinaus in späteren Zeiten notwendig werden sollte, müsse nachfolgenden Geschlechtern überlassen bleiben. Die Entwicklung großer Weltgebilde gehe nun einmal langsam vor sich, das deutsche Volk mit seinem starken Rassekern finde hierfür die günstigsten Voraussetzungen inmitten des europäischen Kontinents. Daß jede Raumerweiterung nur durch Brechen von Widerstand und unter Risiko vor sich gehen könne, habe die Geschichte aller Zeiten - Römisches Weltreich, Englisches Empire - bewiesen. Auch Rückschläge seien unvermeidbar. Weder früher noch heute habe es herrenlosen Raum gegeben, der Angreifer stoße stets auf den Besitzer.

Für Deutschland laute die Frage, wo größter Gewinn unter geringstem Einsatz zu erreichen sei.

Die deutsche Politik habe mit den beiden Haßgegnern England und Frankreich zu rechnen, denen ein starker deutscher Koloß inmitten Europas ein Dorn im Auge sei, wobei beide Staaten eine weitere deutsche Erstarkung sowohl in Europa als auch in Übersee ablehnten und sich in dieser Ablehnung auf die Zustimmung aller Parteien stützen könnten. In der Errichtung deutscher militärischer Stützpunkte

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in Übersee sähen beide Länder eine Bedrohung ihrer Überseeverbindungen, eine Sicherung des deutschen Handels und rückwirkend eine Stärkung der deutschen Position in Europa.

England könne aus seinem Kolonialbesitz infolge des Widerstandes der Dominien keine Abtretungen an uns vornehmen. Nach dem durch Übergang Abessiniens in italienischen Besitz eingetretenen Prestigeverlusts Englands sei mit einer Rückgabe Ostafrikas nicht zu rechnen. Das Entgegenkommen Englands werde sich bestenfalls in dem Anheimstellen äußern, unsere kolonialen Wünsche durch Wegnahme solcher Kolonien zu befriedigen, die sich z.Zt. in nicht englischem Besitz befänden - z.B. Angola - . In der gleichen Linie werde sich das französische Entgegenkommen bewegen.

Eine ernsthafte Diskussion wegen der Rückgabe von Kolonien an uns käme nur zu einem Zeitpunkt in Betracht, in dem England sich in einer Notlage befände und das deutsche Reich stark und gerüstet sei. Die Auffassung, daß das Empire unerschütterlich sei, teile der Führer nicht. Die Widerstände gegen das Empire lägen weniger in den eroberten Ländern als bei den Konkurrenten. Das Empire und das Römische Weltreich seien hinsichtlich der Dauerhaftigkeit nicht vergleichbar; dem letzteren habe seit den punischen Kriegen kein machtpolitischer Gegner ernsthafteren Charakters gegenüber gestanden. Erst die vom Christentum ausgehende auflösende Wirkung und die sich bei jedem Staat einstellenden Alterserscheinungen hätten das alte Rom dem Ansturm der Germanen erliegen lassen.

Neben dem englischen Empire ständen schon heute eine Anzahl ihm überlegener Staaten. Das englische Mutterland sei nur im Bunde mit anderen Staaten, nicht aus eigener Kraft in der Lage, seinen Kolonialbesitz zu verteidigen. Wie solle England allein z.B. Kanada gegen einen Angriff Amerikas, seine ostasiatischen Interessen gegen einen solchen Japans verteidigen!

Das Herausstellen der englischen Krone als Träger des Zusammenhaltes des Empire sei bereits das Eingeständnis, daß das Weltreich machtpolitisch auf die Dauer nicht zu halten sei. Bedeutungsvolle Hinweise in dieser Richtung seien:

a) Das Streben Irlands nach Selbständigkeit.

b) Die Verfassungskämpfe in Indien, wo England durch seine halben Maßnahmen den Indern die Möglichkeit eröffnet habe, späterhin die Nichterfüllung der verfassungsrechtlichen Versprechungen als Kampfmittel gegen England zu benutzen

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c) Die Schwächung der englischen Position in Ostasien durch Japan.

d) Der Gegensatz im Mittelmeer zu Italien, welches - unter Berufung auf seine Geschichte, getrieben aus Not und geführt durch ein Genie - seine Machtstellung ausbaue und sich hierdurch in zunehmendem Maße gegen englische Interessen wenden müsse. Der Ausgang des abessinischen Krieges sei ein Prestigeverlust Englands, den Italien durch Schüren in der mohammedanischen Welt zu vergrößern bestrebt sei.

In summa sei festzustellen, daß trotz aller ideeller Festigkeit das Empire machtpolitisch auf die Dauer nicht mit 45 Millionen Engländern zu halten sei. Das Verhältnis der Bevölkerungszahl des Empire's zu der des Mutterlandes von 9 : 1 sei eine Warnung für uns, bei Raumerweiterungen nicht die in der eigenen Volkszahl liegende Plattform zu gering werden zu lassen.

Die Stellung Frankreichs sei günstiger als die Englands. Das französische Reich sei territorial besser gelagert, die Einwohner seines Kolonialbesitzes stellten einen militärischen Mitzuwachs dar. Aber Frankreich gehe innenpolitischen Schwierigkeiten entgegen.

Im Leben der Völker nehmen die parlamentarische Regierungsform etwa 10 %, die autoritäre etwa 90 % der Zeit ein. Immerhin seien heute in unsere politischen Berechnungen als Machtfaktoren einzusetzen : England, Frankreich, Rußland und die angrenzenden kleineren Staaten.

Zur Lösung der deutschen Frage könne es nur den Weg der Gewalt geben, dieser niemals risikolos sein. Die Kämpfe Friedrichs d.Gr. um Schlesien und die Kriege Bismarcks gegen Österreich und Frankreich seien von unerhörtem Risiko gewesen und die Schnelligkeit des preußischen Handelns 1870 habe Österreich vom Eintritt in den Krieg ferngehalten. Stelle man an die Spitze der nachfolgenden Ausführungen den Entschluß zur Anwendung von Gewalt unter Risiko, dann bleibt noch die Beantwortung der Fragen 'wann' und 'wie'. Hierbei seien drei Fälle zu entscheiden:

Fall l: Zeitpunkt 1943 - 1945.

Nach dieser Zeit sei nur noch eine Veränderung zu unseren Ungunsten zu erwarten.

Die Aufrüstung der Armee, Kriegsmarine, Luftwaffe sowie die Bildung des Offizierskorps seien annähernd beendet. Die materielle Ausstattung und Bewaffnung seien modern, bei weiterem Zuwarten läge die Gefahr ihrer Veraltung vor. Besonders der Geheimhaltungsschutz der 'Sonderwaffen' ließe sich nicht immer aufrecht erhalten.

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Die Gewinnung von Reserven beschränke sich auf die laufenden Rekrutenjahrgänge, ein Zusatz aus älteren unausgebildeten Jahrgängen sei nicht mehr verfügbar.

Im Verhältnis zu der bis dahin durchgeführten Aufrüstung der Umwelt nähmen wir an relativer Stärke ab. Wenn wir bis 1943/45 nicht handelten, könne infolge des Fehlens von Reserven jedes Jahr die Ernährungskrise bringen, zu deren Behebung ausreichende Devisen nicht verfügbar seien. Hierin sei ein 'Schwächungsmoment des Regimes' zu erblicken. Zudem erwarte die Welt unseren Schlag und treffe ihre Gegenmaßnahmen von Jahr zu Jahr mehr. Während die Umwelt sich abriegele, seien wir zur Offensive gezwungen.

Wie die Lage in den Jahren 1943/45 tatsächlich sein würde, wisse heute niemand. Sicher sei nur, daß wir nicht länger warten können.

Auf der einen Seite die große Wehrmacht mit der Notwendigkeit der Sicherstellung ihrer Unterhaltung, das Alterwerden der Bewegung und ihrer Führer, auf der anderen Seite die Aussicht auf Senkung des Lebensstandartes und auf Geburteneinschränkung ließen keine andere Wahl als zu handeln. Sollte der Führer noch am Leben sein, so sei es sein unabänderlicher Entschluß, spätestens 1943/45 die deutsche Raumfrage zu lösen. Die Notwendigkeit zum Handeln vor 1943/45 käme im Fall 2 und 3 in Betracht.

Fall 2:

Wenn die sozialen Spannungen in Frankreich sich zu einer derartigen innenpolitischen Krise auswachsen sollten, daß durch letztere die französische Armee absorbiert und für eine Kriegsverwendung gegen Deutschland ausgeschaltet würde, sei der Zeitpunkt zum Handeln gegen die Tschechei gekommen.

Fall 3 :

Wenn Frankreich durch einen Krieg mit einem anderen Staat so gefesselt ist, daß es gegen Deutschland nicht 'vorgehen' kann.

Zur Verbesserung unserer militär-politischen Lage müsse in jedem Fall einer kriegerischen Verwicklung unser l. Ziel sein, die Tschechei und gleichzeitig Osterreich niederzuwerfen, um die Flankenbedrohung eines etwaigen Vorgehens nach Westen auszuschalten. Bei einem Konflikt mit Frankreich sei wohl nicht damit zu rechnen, daß die Tschechei am gleichen Tage wie Frankreich uns den Krieg erklären würde. In dem Maße unserer Schwächung würde jedoch der Wille zur Beteiligung am Kriege in der Tschechei zunehmen, wobei ihr Ein-

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greifen sich durch einen Angriff nach Schlesien, nach Norden oder nach Westen bemerkbar machen könne.

Sei die Tschechei niedergeworfen, eine gemeinsame Grenze Deutschland - Ungarn gewonnen, so könne eher mit einem neutralen Verhalten Polens in einem deutsch-französischen Konflikt gerechnet werden. Unsere Abmachungen mit Polen behielten nur solange Geltung als Deutschlands Stärke unerschüttert sei, bei deutschen Rückschlägen müsse ein Vorgehen Polens gegen Ostpreußen, vielleicht auch gegen P

ommern und Schlesien in Rechnung gestellt werden.

Bei Annahme einer Entwicklung der Situation, die zu einem planmäßigen Vorgehen unsererseits in den Jahren 1943/45 führe, sei das Verhalten Frankreichs, Englands, Italiens, Polens, Rußlands voraussichtlich folgendermaßen zu beurteilen:

An sich glaube der Führer, daß mit hoher Wahrscheinlichkeit England, voraussichtlich aber auch Frankreich die Tschechei bereits im Stillen abgeschrieben und sich damit abgefunden hätten, daß diese Frage eines Tages durch Deutschland bereinigt würde. Die Schwierigkeiten des Empire und die Aussicht in einen lang währenden europäischen Krieg erneut verwickelt zu werden, seien bestimmend für eine Nichtbeteiligung Englands an einem Kriege gegen Deutschland. Die englische Haltung werde gewiß nicht ohne Einfluß auf die Frankreichs sein. Ein Vorgehen Frankreichs ohne die englische Unterstützung und in der Voraussicht, daß seine Offensive an unseren Westbefestigungen sich festlaufe, sei wenig wahrscheinlich. Ohne die Hilfe Englands sei auch nicht mit einem Durchmarsch Frankreichs durch Belgien und Holland zu rechnen, der auch bei einem Konflikt mit Frankreich für uns außer Betracht bleiben müsse, da es in jedem Fall die Feindschaft Englands zur Folge haben müßte. Naturgemäß sei eine Abriegelung im Westen in jedem Fall während der Durchführung unseres Angriffs gegen die Tschechei und Österreich notwendig. Hierbei sei zu berücksichtigen, daß die Verteidigungsmaßnahmen der Tschechei von Jahr zu Jahr an Stärke zunähmen und daß auch eine Konsolidierung der inneren Werte der österreichischen Armee im Laufe der Jahre stattfände. Wenn auch die Besiedlung insbesondere der Tschechei keine dünne sei, so könne die Einverleibung der Tschechei und Österreichs den Gewinn von Nahrungsmitteln für 5 - 6 Millionen Menschen bedeuten unter Zugrundelegung, daß eine zwangsweise Emigration aus der Tschechei von zwei, aus Österreich von einer Million Menschen zur Durchführung gelange. Die Angliederung der beiden Staaten an Deutschland bedeute militär-politisch eine wesentliche

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Entlastung infolge kürzerer, besserer Grenzziehung, Freiwerdens von Streitkräften für andere Zwecke und der Möglichkeit der Neuaufstellung von Truppen bis in Höhe von etwa 12 Divisionen, wobei auf 1 Million Einwohner eine neue Division entfalle.

Von der Seite Italiens sei gegen die Beseitigung der Tschechei keine Einwendungen zu erwarten, wie dagegen seine Haltung in der österreichischen Frage zu bewerten sei, entziehe sich der heutigen Beurteilung und sei wesentlich davon abhängig, ob der Duce noch am Leben sei.

Das Maß der Überraschung und der Schnelligkeit unseres Handelns sei für die Stellungnahme Polens entscheidend. Gegen ein siegreiches Deutschland wird Polen - mit Rußland im Rücken - wenig Neigung haben, in den Krieg einzutreten.

Einem militärischen Eingreifen Rußlands müsse durch die Schnelligkeit unserer Operationen begegnet werden; ob ein solches überhaupt in Betracht kommen werde, sei angesichts der Haltung Japans mehr als fraglich.

Trete der Fall 2 - Lahmlegung Frankreichs durch einen Bürgerkrieg - ein, so sei infolge Ausfall des gefährlichsten Gegners die Lage jederzeit zum Schlag gegen die Tschechei auszunutzen.

In gewissere Nähe sähe der Führer den Fall 3 gerückt, der sich aus den derzeitigen Spannungen im Mittelmeer entwickeln könne und den er eintretendenfalls zu jedem Zeitpunkt, auch bereits im Jahre 1938, auszunutzen entschlossen sei.

Nach den bisherigen Erfahrungen beim Verlauf der kriegerischen Ereignisse in Spanien sähe der Führer deren baldige Beendigung noch nicht bevorstehend. Berücksichtige man den Zeitaufwand der bisherigen Offensiven Franco's, so könne eine Kriegsdauer von etwa noch drei Jahren im Bereich der Möglichkeit liegen. Andererseits sei vom deutschen Standpunkt ein 100 %iger Sieg Francos auch nicht erwünscht; wir seien vielmehr an einer Fortdauer des Krieges und der Erhaltung der Spannungen im Mittelmeer interessiert. Franco im ungeteilten Besitz der spanischen Halbinsel, schalte die Möglichkeit weiterer italienischer Einmischung und den Verbleib Italiens auf den Balearen aus. Da unser Interesse auf die Fortdauer des Krieges in Spanien gerichtet sei, müsse es Aufgabe unserer Politik in nächster Zeit sein, Italien den Rücken für weiteren Verbleib auf den Balearen zu stärken. Ein Festsetzen der Italiener auf den Balearen sei aber weder für Frankreich noch für England tragbar und könne zu einem Krieg Frankreichs und Englands gegen

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Italien führen, wobei Spanien - falls völlig in weißer Hand - an der Seite der Gegner Italiens auf den Plan treten könne. In einem solchen Krieg sei ein Unterliegen Italiens wenig wahrscheinlich. Zur Ergänzung seiner Rohstoffe stehe der Weg über Deutschland offen. Die militärische Kriegführung seitens Italiens stelle der Führer sich derart vor, daß es an seiner Westgrenze gegen Frankreich defensiv bleibe und den Kampf gegen Frankreich aus Lybien heraus gegen die nordafrikanischen französischen Kolonialbesitzungen führe. Da eine Landung französisch-englischer Truppen an den Küsten Italiens ausscheide und eine französische Offensive über die Alpen nach Oberitalien sehr schwierig sein dürfte und sich voraussichtlich an den starken italienischen Befestigungen festlaufen würde, läge der Schwerpunkt der Handlungen in Nordafrika. Die Bedrohung der französischen Transportwege durch die italienische Flotte werde in starkem Umfang den Transport von Streitkräften aus Nordafrika nach Frankreich lahm legen, so daß Frankreich an den Grenzen gegen Italien und Deutschland nur über die Streitkräfte des Heimatlandes verfüge.

Wenn Deutschland diesen Krieg zur Erledigung der tschechischen und österreichischen Frage ausnutze, so sei mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß England - im Kriege mit Italien liegend - sich nicht zu einem Vorgehen gegen Deutschland entschließen würde. Ohne die englische Unterstützung sei eine kriegerische Handlung Frankreichs gegen Deutschland nicht zu erwarten.

Der Zeitpunkt unseres Angriffs auf die Tschechei und Österreich müsse abhängig von dem Verlauf des italienisch-englisch-französischen Krieges gemacht werden und läge nicht etwa gleichzeitig mit der Eröffnung der kriegerischen Handlungen dieser drei Staaten. Der Führer denke auch nicht an militärische Abmachungen mit Italien, sondern wolle in eigener Selbständigkeit und unter Ausnutzung dieser sich nur einmal bietenden günstigen Gelegenheit den Feldzug gegen die Tschechei beginnen und durchführen, wobei der Überfall auf die Tschechei 'blitzartig schnell' erfolgen müsse.

Feldmarschall von Blomberg und Generaloberst von Fritsch wiesen bei der Beurteilung der Lage wiederholt auf die Notwendigkeit hin, daß England und Frankreich nicht als unsere Gegner auftreten dürften, und stellten fest, daß durch den Krieg gegen Italien das französische Heer nicht in dem Umfange gebunden sei, daß es nicht noch mit Überlegenheit an unserer Westgrenze auf den Plan treten könne. Die mutmaßlich an der Alpengrenze gegenüber Italien zum

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Einsatz gelangenden französischen Kräfte veranschlagte Generaloberst von Fritsch auf etwa 20 Divisionen, so daß immer noch eine starke französische Überlegenheit an unserer Westgrenze bliebe, der als Aufgabe nach deutschem Denken der Einmarsch in das Rheinland zu unterstellen sei, wobei noch besonders der Vorsprung Frankreichs in der Mobilmachung in Rechnung zu stellen und zu berücksichtigen sei, daß abgesehen von dem ganz geringen Wert unseres derzeitigen Standes der Befestigungsanlagen - worauf Feldmarschall von Blomberg besonders hinwies - die für den Westen vorgesehenen vier mot.Divisionen mehr oder weniger bewegungsunfähig seien. Hinsichtlich unserer Offensive nach Südosten machte Feldmarschall von Blomberg nachdrücklich auf die Stärke der tschechischen Befestigungen aufmerksam, deren Ausbau den Charakter einer Maginot-Linie angenommen hätte und unseren Angriff aufs Außerste erschwere.

Generaloberst von Fritsch erwähnte, daß es gerade Zweck einer durch ihn angeordneten Studie dieses Winters sei, die Möglichkeiten der Führung der Operationen gegen die Tschechei unter besonderer Berücksichtigung der Überwindung des tschechischen Festungssystems zu untersuchen; der Generaloberst brachte ferner zum Ausdruck, daß er unter den obwaltenden Verhältnissen davon absehen müsse, seinen am 10.11. beginnenden Auslandsurlaub durchzuführen. Diese Absicht lehnte der Führer mit der Begründung ab, daß die Möglichkeit des Konfliktes noch nicht als so nahe bevorstehend anzusehen sei. Gegenüber dem Einwand des Außenministers, daß ein italienisch-englisch-französischer Konflikt noch nicht in so greifbarer Nähe sei, als es der Führer anzunehmen schiene, stellte der Führer als den ihm hierfür möglich erscheinenden Zeitpunkt den Sommer 1938 hin. Zu den seitens des Feldmarschalls von Blomberg und des Generalobersten von Fritsch hinsichtlich des Verhaltens Englands und Frankreichs angestellten Überlegungen äußerte der Führer in Wiederholung seiner bisherigen Ausführungen, daß er von der Nichtbeteiligung Englands überzeugt sei und daher an eine kriegerische Aktion Frankreichs gegen Deutschland nicht glaube. Sollte der in Rede stehende Mittelmeerkonflikt zu einer allgemeinen Mobilmachung in Europa führen, so sei unsererseits sofort gegen die Tschechei anzutreten, sollten dagegen die am Kriege nicht beteiligten Mächte ihr Desinteressement erklären, so habe sich Deutschland diesem Verhalten zunächst anzuschließen.

Generaloberst Göring hielt angesichts der Ausführungen des Führers es für geboten, an einen Abbau unseres militärischen Spanienunternehmens zu denken. Der Führer stimmt dem insoweit zu, als

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er den Entschluß einem geeigneten Zeitpunkt vorbehalten zu glauben solle.

Der zweite Teil der Besprechungen befaßte sich mit materiellen Rüstungsfragen.

Für die Richtigkeit:

gez. Hoßbach.

Oberst d.G.


B) Fritz Sauckel, Das Programm des

Arbeitseinsatzes

Dokument 016-PS

SAUCKELS PROGRAMM VOM 20. APRIL 1942 FÜR DEN EINSATZ AUSLANDISCHER ARBEITER UND KRIEGSGEFANGENER IN DIE DEUTSCHE KRIEGSINDUSTRIE; ERKLARUNG SEINER ABSICHT, EINE HALBE MILLION GESUNDER MADCHEN GEMASS HITLERS ANORDNUNG AUS DEM AUSLAND NACH DEUTSCHLAND EINZUFÜHREN (BEWEISSTÜCK US -168)

BESCHREIBUNG DER HIER ZUGRUNDEGELEGTEN URK:

zweiteilig

Erstes S: U Ti I unter Datum Eing Stp rot: Ministerbüro Eing. Am 27. April 1942

Nr. 0881 (Ti) Min 28 V vorg. P unl (Kop) (Ti) I unter Stp: Dr. Kp hat Kenntnis (Kop) I u r Stp lila: Kanzlei 01. Mai 1942 Herr/Fr. Mischke. (Blei) Gef Gel Hfl/Ks. 4.5.42 (Blei) Abges. 5.5. (durchstrichen) 4 (Ti) 1 - 5 5/5. 42 Pg (?) (Kop) 1 über diesem Kanzlei-Stp: Abschr. f. H. Wittenberger (Blei) Wachs (Blei) 70x (Kop) | r über Adr (Blei): Abdruck an Büro 1.) Hauptabteilungen 2.) Chefgruppen 3.) Abteilungen 4.) Büro Minister

5.) Büro Vert.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz

GBA . . . . .. Berlin W 8, den . . 24. April .. 1942

Mohrenstraße 65

(Thüringenhaus)

Fernruf: 12 65 71

Sehr verehrter und lieber Parteigenosse Rosenberg!

In der Anlage erlaube ich mir, Ihnen mein Programm für den Arbeitseinsatz zu überreichen. Ich bitte zu entschuldigen, daß in diesem Exemplar noch einige Korrekturen enthalten sind.

Heil Hitler!

Ihr

Fritz Sauckel.

An

den Herrn Reichsminister für die besetzten Ostgebiete,

Pg. Rosenberg

Berlin.

Zweites S: Bk Stp graublau | Datum Stp tiefviolett | Verv. (lila) mit hs-Korrekturen Ti auf Seiten 2,9,10,18, die in der dann ausgegebenen Verv (schwarz), die dem IMT auch vorgelegen hat, ms durchgeführt sind; diese zweite Verv ist für die W des T hier verwendet, während Kopf und U der ersten entnommen sind | l n U Stp: Der Beauftragte für den Vierjahresplan Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz

Der Beauftragte für den Vierjahresplan

- Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz -

Sckl./We. 20.4.42

Das Programm des Arbeitseinsatzes.

Am Heldengedenktag 1942 hat der Führer dem deutschen Volk den in der Geschichte gewaltigsten und härtesten Einsatz deutschen Soldatentums offenbart. Neben der heldenhaften und siegreichen Bewährung gegenüber einem an Zahl und Material unerhört überlegenen und mit dem Mute der höchsten Verzweiflung und bestialischer Brutalität kämpfenden Gegner steht das Ertragen von in der Geschichte beispiellosen Härten eines seit 140 Jahren nicht mehr dagewesenen, an Kälte, Eis, Schnee und Sturm unübertroffenen schweren Winters. Das Überwinden der mit einem solchen Klima und so außergewöhnlich schlechten Wetterbedingungen verbundenen unerhörten Schwierigkeiten erhob unsere Soldaten an der Ostfront, gemessen an den bisherigen menschlichen und soldatischen Leistungen aller Zeiten - man darf es ohne Übertreibung sagen - zu Übermenschen.

Diese Soldaten haben es nun verdient, daß die Heimat sich zu einer ähnlichen gewaltigen Konzentration ihrer Kräfte emporreißt, um den endgültigen, vollständigen und schnellsten Sieg zu ermöglichen.

Alle damit verbundenen Belastungen und nötigen weiteren Einschränkungen, selbst in der Ernährung, müssen gerade in Berücksichtigung des Vorbildes der Soldaten mit stolzer Entschlossenheit ertragen werden.

Unsere Großdeutsche Wehrmacht hat ein Übermaß an Heldentum, Durchhalten und Überwinden an der Ostfront, in Afrika, in der Luft und auf den Meeren

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bewiesen. Um ihren Sieg auf alle Fälle zu gewährleisten, gilt es nun, ihr noch immer mehr und bessere Waffen, Material und Munition durch eine nochmals gesteigerte Anstrengung und Leistung des ganzen deutschen Volkes, d.h. aller schaffenden Arbeiter der Stirn und der Faust, der Frauen und der ganzen deutschen Jugend, sicherzustellen.

Auf diese Weise wird die deutsche Heimat entscheidend dazu beitragen, damit alle Hoffnungen unserer Gegner, ihre vollkommene und endgültige Niederlage noch einmal abzuwenden, zuschanden gemacht werden.

Der Zweck des gigantischen neuen Arbeitseinsatzes ist nun, alle jene reichen und gewaltigen Hilfsquellen, die uns das kämpfende Heer unter der Führung Adolf Hitlers in so überwältigend reichem Ausmaß errungen und gesichert hat, für die Rüstung der Wehrmacht und ebenso für die Ernährung der Heimat auszuwerten. Die Rohstoffe wie die Fruchtbarkeit der eroberten Gebiete und ebenso deren menschliche Arbeitskraft sollen durch den Arbeitseinsatz vollkommen und gewissenhaft zum Segen Deutschlands und seiner Verbündeten ausgenutzt werden.

Trotz der Tatsache, daß die meisten deutschen arbeitsfähigen Menschen in der anerkennenswertesten Weise ihre Kräfte für die Kriegswirtschaft bereits eingesetzt haben, müssen unter allen Umständen noch erhebliche Reserven gefunden und freigemacht werden.

Die entscheidende Maßnahme, dies zu verwirklichen, ist der einheitlich geregelte und gesteuerte Arbeitseinsatz der Nation im Kriege.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen folgende Grundsätze aufgestellt und durchgeführt werden:

A. Alle zur Zeit laufenden wichtigen Fertigungsprogramme dürfen durch neue Maßnahmen unter keinen Umständen gestört, sondern sollen vielmehr noch gesteigert werden.

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B. Alle Forderungen des Führers, des Herrn Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches und des Ministers für Munition und Bewaffnung sind schnellstens zu erfüllen. Die hierfür fehlenden Arbeitskräfte müssen in Deutschland selbst und in den besetzten Gebieten freigemacht und zur Verfügung gestellt werden.

C. Ebenso unaufschiebbar ist die Aufgabe, Saat und Ernte des deutschen Bauerntums und aller unter deutscher Kontrolle stehender europäischen Gebiete mit dem Ziel höchster Erträge zu sichern. Die fehlenden Landarbeiter müssen schnellstens bereitgestellt werden.

D. Ein Versorgungsprogramm für die lebensnotwendigsten Bedarfsgüter für das deutsche Volk soll gewährleistet bleiben.

Die Verwirklichung dieser Grundsätze für den Arbeitseinsatz erfordert :

l. das Zusammenspiel aller Kräfte der Partei, der Wirtschaft und des Staates unter einheitlicher Lenkung;

2. den besten Willen aller deutschen Menschen;

3. die umfassendsten Maßnahmen, um allen eingesetzten deutschen Arbeitern und Arbeiterinnen das höchste Vertrauen zur Gerechtigkeit in der Behandlung ihres persönlichen Schicksals und ihrer Entlohnung, ebenso wie die im Kriege bestmögliche Fürsorge für ihre Gesundheit und Unterbringung zu geben;

4. die schnellste und bestmögliche Lösung der Frage des Frauen- und Jugendeinsatzes.

Soll das vom Führer gesteckte Ziel erreicht werden, so ist dies nur möglich durch die gleichzeitige und schnellste Anwendung zahlreicher verschiedener, aber dem gleichen Zweck anstrebender Maßnahmen. Da aber jede derselben die andere nicht stören, sondern sie sinnvoll ergänzen muß, ist es unumgänglich notwendig,

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daß alle irgendwie an dieser entscheidenden Aufgabe beteiligten Dienststellen im Reich, seinen Gebieten und Gemeinden, in Partei, Staat und Wirtschaft nach einheitlichen Richtlinien verfahren.

So trägt der Arbeitseinsatz der Nation zur schnellsten und siegreichen Beendigung des Krieges außerordentlich bei. Er erfordert die letzte Kraft auch des deutschen Menschen in der Heimat. Für diesen deutschen Menschen, seine Erhaltung, seine Freiheit, sein Glück und die Verbesserung seiner Ernährung und Lebenshaltung wird dieser Krieg geführt.

Grundsätzliches.

I. In den Gauen ist die Propaganda und Aufklärung des deutschen Volkes über die Notwendigkeit des Arbeitseinsatzes und die Durchführung wichtiger Maßnahmen zur Betreuung der eingesetzten Jugend und Frauen, ebenso die Obsorge für den Zustand von Lagern und Unterkünften, Aufgabe der Gauleiter der NSDAP.

Sie sichern ferner die engste und kameradschaftlichste Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen.

II. Vornehmste Pflicht des Generalbevollmächtigten, ja die einzige Voraussetzung für das Gelingen seines Auftrages ist, daß er sich der vorbehaltlosen Mitarbeit und des Einvernehmens aller obersten Reichsstellen - besonders auch der Dienststellen der Wehrmacht - deren Aufgabengebiete in diesen Auftrag hineinreichen, versichert.

III. Ebenso unerläßlich ist das Einverständnis aller Reichsleiter der Partei und ihrer Organisationen, besonders auch die Mitarbeit der Deutschen Arbeitsfront und der Einrichtungen der Wirtschaft

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IV. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz wird daher mit einem allerkleinsten persönlichen Mitarbeiterkreis seiner Auswahl sich ausschließlich der vorhandenen Partei-, Staats- und Wirtschaftseinrichtungen bedienen und durch den guten Willen und die Mitarbeit aller den schnellsten Erfolg seiner Maßnahmen gewährleisten.

V. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz hat daher mit Zustimmung des Führers und im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches und dem Leiter der Partei-Kanzlei alle Gauleiter des Großdeutschen Reiches als seine Bevollmächtigten in den deutschen Gauen der NSDAP. eingesetzt.

VI. Die Bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz bedienen sich in ihren Gauen ihrer zuständigen Dienststellen der Partei. Die Leiter der höchsten für ihren Gau zuständigen Dienststellen des Staates und der Wirtschaft beraten und unterrichten die Gauleiter hinsichtlich aller wichtigen Fragen des Arbeitseinsatzes.

Als besonders wichtig hierfür kommen in Frage:

der Präsident des Landesarbeitsamtes,

der Treuhänder der Arbeit,

der Landesbauernführer,

der Gauwirtschaftsberater,

der Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront,

die Gaufrauenschaftsleiterin,

der Gebietsführer der Hitler-Jugend,

der höchste Vertreter der Inneren und Allgemeinen Verwaltung bezw. des

Landeswirtschaftsamtes.

(Umfaßt der Bezirk eines Landesarbeitsamtes mehrere Gaue, dann ist es zweckmäßig, daß der Präsident des betreffenden Landesarbeitsamtes den Gauleitern, in deren Gauhauptstadt kein Landesarbeitsamt vorhanden ist, seine nächsten und tüchtigsten Mitarbeiter so zur Verfügung stellt, daß die ständige Unterrichtung der Gauleiter über alle Maßnahmen der Arbeitseinsatzverwaltung auch dort gewährleistet bleibt.)

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VII. Die vornehmste und wichtigste Aufgabe der Gauleiter der NSDAP in ihrer Eigenschaft als Bevollmächtigte in ihren Gauen ist also die Sicherstellung des besten Einvernehmens aller am Arbeitseinsatz beteiligten Dienststellen ihres Gaues. Es muß jedoch auf das strengste darauf geachtet werden, daß Hoheitsträger der Partei bezw. die Dienststellen der NSDAP, ihrer Organisationen, Gliederungen und angeschlossenen Verbände weder Funktionen übernehmen, für die nur Behörden des Staates, der Wehrmacht oder Institutionen der Wirtschaft zuständig sein und die Verantwortung übernehmen können, noch daß sie willkürlich sich in den Ablauf von Dienstgeschäften einmischen, für die sie nach dem Willen des Führers nicht zuständig sind.

Gelingt es aber durch die Mithilfe der Partei, in allen Gauen, Kreisen und Gemeinden alle deutschen Arbeiter der Stirn und der Faust von der hohen Bedeutung des Arbeitseinsatzes für die Kriegsentscheidung zu überzeugen, alle Männer, Frauen und die deutsche Jugend, die sich unter äußergewöhnlich schwierigen Verhältnissen im Arbeitseinsatz befinden, auf das allerbeste hinsichtlich ihres leiblichen und seelischen Durchhaltevermögens zu betreuen und zu stärken, und gelingt es ferner durch die Mithilfe der Partei, den Einsatz der Kriegsgefangenen und der Zivilarbeiter und -arbeiterinnen fremden Blutes ohne Schaden für unser eigenes Volk, ja sogar zum größten Nutzen für unsere Kriegs- und Ernährungswirtschaft durchzuführen, dann ist der schwerste Teil der Aufgabe des Arbeitseinsatzes gelöst.

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Die Aufgabe und ihre Lösung.

(um den Bedingungen der Geheimhaltung zu entsprechen, werden nachfolgend keine Zahlen genannt. Ich bitte trotzdem, überzeugt zu sein, daß es sich besonders zahlenmäßig um das größte Arbeiterproblem aller Zeiten handelt.)

A. Die Aufgabe:

l. Die Kriegslage hat die Einziehung neuer Soldaten zu allen Wehrmachtsteilen in gewaltigem Ausmaß notwendig gemacht.

Das bedeutet

a) die Herausnahme von Arbeitern aus allen gewerblichen Betrieben, vor allem auch von einer sehr großen Anzahl von Fachkräften aus kriegswichtigsten Rüstungswerken,

b) ebenso die Herausnahme gerade jetzt unentbehrlicher Kräfte aus der Kriegs- ernährungswirtschaft

2. Die Kriegslage erfordert aber auch die Durchführung des vom Führer über den bisherigen Stand hinaus gewaltig vergrößerten und verbesserten Rüstungsprogramms.

3. Die notwendigsten Bedarfsgüter des deutschen Volkes müssen im allernotwendigsten Umfang auch weiter produziert werden.

4. Die deutsche Hausfrau, insbesondere die Landfrau, darf besonders als Mutter durch den Krieg in ihrer Gesundheit nicht geschädigt, sie muß daher, wenn irgend möglich, sogar entlastet werden.

B. Die Lösung:

l. Alle Facharbeiter, die aus kriegswichtigen Betrieben zu den Fahnen einberufen werden, müssen sofort und unbedingt so ersetzt werden, daß in der Erzeugung kriegswichtigen Gerätes weder eine Stockung noch eine Minderung eintritt.

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Alle Arbeitseinsatzbehörden sind dafür verantwortlich, daß dieser Bedingung in jedem Falle Rechnung getragen wird. Aus den Reserven stillgelegter weniger kriegswichtiger Betriebe und aus der stillgelegten Bauwirtschaft müssen daher die geeignetsten Kräfte herausgefunden und den Betrieben, aus denen Fachkräfte zur Fahne einberufen werden, acht Wochen vor der Einberufung in der Weise zugeteilt werden, daß ein jeder einberufene Facharbeiter seinen Ersatzmann gründlich einzuweisen und anzulernen vermag.

Ebenso müssen alle übrigen, durch Stillegungsaktionen freigewordenen Arbeiter, die nicht zum Ersatz von Fachkräften dienen, den Rüstungsbetrieben, insbesondere zur Auffüllung der Nachtschichten, ohne Zeitverlust zur Verfügung gestellt werden.

2. Arbeiter und Arbeiterinnen, die etwa durch Zerstörung oder Beschädigung ihrer Betriebe durch feindliche Luftangriffe frei werden, müssen genau so schnell der Rüstungsindustrie wieder zugeführt und eingesetzt werden.

3. Die Rüstungs- und Ernährungsaufgaben machen nun aber neben der totalen Erfassung aller deutschen Arbeitskräfte die Hereinnahme fremder Arbeitskräfte zur dringendsten Notwendigkeit.

Ich habe daher das Transportprogramm, das ich bei der Übernahme meines Auftrags vorgefunden habe, sofort verdreifacht.

Der Schwerpunkt dieses Transportes wurde zeitlich in die Monate Mai/Juni vorverlegt, so daß die Hereinnahme fremder Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten für eine vermehrte Produktion im Hinblick auf kommende Operationen des Heeres, wie

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auch für die landwirtschaftlichen Arbeiten im Sektor der deutschen Ernährungswirtschaft noch unter allen Umständen wirksam werden kann

Alle schon in Deutschland befindlichen Kriegsgefangenen sowohl aus den West- wie den Ostgebieten müssen, soweit dies noch nicht geschehen ist, ebenfalls restlos der deutschen Rüstungs- und Ernährungswirtschaft zugeführt, ihre Leistung muß auf den denkbar höchsten Stand gebracht werden.

Es ist zu betonen, daß trotzdem noch eine gewaltige Zahl fremder Arbeitskräfte ins Reich hereingenommen werden muß. Das größte Reservoir hierfür sind die besetzten Gebiete des Ostens.

Es ist daher unumgänglich notwendig, die in den eroberten sowjetischen Gebieten vorhandenen Menschenreserven voll auszuschöpfen. Gelingt es nicht, die benötigten Arbeitskräfte auf freiwilliger Grundlage zu gewinnen, so muß unverzüglich zur Aushebung derselben bezw. zur Zwangsverpflichtung geschritten werden.

Neben den schon vorhandenen, noch in den besetzten Gebieten befindlichen Kriegsgefangenen gilt es also vor allem, Zivil- und Facharbeiter und -arbeiterinnen aus den Sowjetgebieten vom 15. Lebensjahr ab für den deutschen Arbeitseinsatz zu mobilisieren.

Nach den vorhandenen Möglichkeiten kann dagegen aus den im Westen von Deutschland besetzten Gebieten Europas ein Viertel des Gesamtbedarfs an fremdländischen Arbeitskräften hereingenommen werden.

Die Hereinnahme von Arbeitskräften aus befreundeten oder auch neutralen Ländern läßt sich nur zu einem Bruchteil des Gesamtbedarfs ermöglichen. Hier kommen in erster Linie Fach- und Spezialarbeiter in Frage.

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4. Um der deutschen Hausfrau, vor allem der kinderreichen Mutter sowie der aufs höchste in Anspruch genommenen deutschen Bauersfrau eine fühlbare Entlastung zuteil werden zu lassen und ihre Gesundheit nicht weiter zu gefährden, hat mich der Führer auch beauftragt, aus den östlichen Gebieten etwa 4 - 500 000 ausgesuchte gesunde und kräftige Mädchen ins Reich hereinzunehmen.

5. Für die Sicherung der Frühjahrsbestellung ist auf Grund einer Vereinbarung mit dem Reichsjugendführer und den zuständigen Obersten Reichsbehörden der Einsatz der deutschen Jugend schulklassenweise gemeinsam mit Lehrern und Lehrerinnen vorgesehen. Die notwendigen Erlasse und Ausführungsbestimmungen sind bereits ergangen.

6. Von sehr großer Bedeutung ist der Arbeitseinsatz der deutschen Frau.

Nachdem ich die grundsätzliche Meinung sowohl des Führers als auch des Herrn Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches gründlich kennengelernt und durch eigene sorgfältigste Erkundigungen und Feststellungen dieses sehr schwere Problem gewissenhaft überprüft habe, muß ich grundsätzlich auf eine von staatswegen vorgenommene Dienstverpflichtung aller deutschen Frauen und Mädchen für die deutsche Kriegs- und Ernährungswirtschaft verzichten.

Wenn ich auch selbst anfänglich und mit mir wohl der größte Teil der führenden Männer der Partei und der Frauenschaft aus bestimmten Gründen glaubte, eine Dienstverpflichtung der Frauen durchführen zu müssen, so sollten sich hier doch alle verantwortlichen Männer und Frauen aus Partei, Staat und Wirtschaft mit der größten Ehrfurcht, aber auch in tiefster Dankbarkeit der Einsicht unseres Führers

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Adolf Hitler beugen, dessen größte Sorge der Gesundheit der deutschen Frauen und Mädchen und damit der jetzigen und zukünftigen Mütter unseres Volkes gilt.

Alle die Gründe, die für meinen Entschluß ausschlaggebend gewesen sind, vermag ich hier nicht anzuführen. Ich bitte aber, mir als altem und fanatischem nationalsozialistischen Gauleiter zu vertrauen, daß eben letzten Endes die Entscheidung nicht anders ausfallen konnte.

Darüber, daß diese Entscheidung aber gegenüber den Millionen Frauen, die täglich unter sehr schweren Bedingungen sich im Kriegseinsatz in der Rüstungs- und Ernährungswirtschaft befinden, eine scheinbar sehr große Ungerechtigkeit und Härte bedeutet, sind wir uns alle vollkommen einig, wohl aber auch darüber, daß man ein Übel nicht dadurch verbessert, daß man es bis zur letzten Konsequenz verallgemeinert und über alle heraufbeschwört.

Die einzige Möglichkeit, die derzeitigen Härten und Ungerechtigkeiten zu beseitigen, besteht darin, daß wir den Krieg gewinnen und daß wir alsdann in die Lage kommen, alle deutschen Frauen und Mädchen aus allen Berufen, die wir dann als unfraulich und für unsere Frauen gesundheitsschädlich, die Geburtenzahl unseres Volkes gefährdend, das Familien- und Volksleben schädigend, betrachten müssen, herausnehmen.

Es gilt weiter zu überlegen, daß es eben ein ungeheurer Unterschied ist, ob eine Frau oder ein Mädchen schon frühzeitig an bestimmte Arbeiten in der Fabrik oder in der Landwirtschaft gewöhnt war und ob sie diese Arbeiten auch schon durchgehalten hat oder nicht.

Neben körperlichen Schädigungen müssen aber deutsche Frauen und Mädchen auch vor Schädigungen ihres

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Seelen- und Gemütslebens nach dem Willen des Führers unter allen Umständen bewahrt bleiben. Insbesondere bei Massenverpflichtungen und -einsätzen könnte diese Bedingung des Führers wohl kaum erfüllt werden. Hier ist die deutsche Frau nicht ohne weiteres mit dem deutschen Soldaten vergleichbar. Hier ergeben sich innere Unterschiede zwischen Mann und Frau, die natur- und rassebedingt sind.

Im Hinblick auf unzählige Männer unseres Volkes, die als tapfere Soldaten an der Front stehen, und insbesondere auf die Gefallenen könnte eine solche Schädigung unseres gesamten Volkslebens durch hier drohende Gefahren auf dem Gebiet des Fraueneinsatzes nicht verantwortet werden.

Alle die vielen Millionen Frauen aber, die treu und fleißig innerhalb der deutschen Volkswirtschaft und besonders jetzt im Kriege eine wertvolle Arbeit leisten, verdienen die beste Fürsorge und Betreuung, die überhaupt denkbar ist. Ihnen gebührt ebenso wie unseren Soldaten und Arbeitern der größte Dank unserer Nation. Sie müssen durch die Arbeitsämter und Behörden bestens behandelt und ihre wirtschaftlichen und gesundheitlichen Belange möglichst großzügig berücksichtigt werden. Darauf legen sowohl der Führer als auch der Herr Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches den größten Wert. Es wäre vollkommen falsch, Frauen, d. z.B. einer Niederkunft entgegensehen, mit Strafen oder gar dem Gericht zu drohen - wie es leider schon geschehen ist -, wenn sie aus Beschwerden hieraus vor der üblichen Schonungsperiode einmal der Arbeit fernbleiben müssen. Trotzdem muß und wird es möglich sein, die unentbehrliche Arbeitsdisziplin aufrecht zu erhalten.

7. Eine letzte, aber nicht unerhebliche Reserve ergibt sich aus der Möglichkeit der persönlichen

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Leistungssteigerung eines jeden deutschen Arbeiters. Es wird die vornehmste Aufgabe der Partei und der Deutschen Arbeitsfront mit sein, diese Leistungssteigerung zu erreichen. Es besteht kein Zweifel darüber, daß der deutsche Arbeiter der Stirn und der Faust, wo er nur immer schaffen mag, unter den schwierigen Verhältnissen unserer heutigen Ernährung sich trotzdem dazu emporreißen wird.

Darin wird am überwältigendsten der Dank der deutschen Arbeiter in der Heimat gegenüber dem Soldaten an der Front zum Ausdruck kommen können, der in diesem harten Winter die allergrößten Strapazen und die furchtbarsten Entbehrungen und Härten auf sich genommen hat und über den Gegner deshalb siegreich geblieben ist.

In diesem Zusammenhang bleibt es auch dem Zusammenwirken von Partei, Staat und Wirtschaft vorbehalten, dafür zu sorgen, daß die gesundheitliche Betreuung in den Betrieben und das verständnisvolle Zusammenwirken von Krankenkassen und Vertrauensärzten es ermöglicht, den Krankheitsstand um 1 % zu verbessern. Es ist dies im Gau Thüringen möglich gewesen. Für das ganze Reich würde eine solche allgemeine Verbesserung des Krankheitsstandes 200 000 neue Arbeitskräfte bedeuten.

Gegen das Bummelanten-Unwesen muß an und für sich mit scharfen Mitteln eingeschritten werden, denn es kann nicht geduldet werden, daß sich Faulenzer auf Kosten der Anständigen und Fleißigen ihren Pflichten in diesem Schicksalskampf unseres Volkes entziehen.

Unter Punkt B, 1 - 7, habe ich versucht, die äußere Lösung der Aufgabe des deutschen Arbeitseinsatzes gemäß der derzeitigen Kriegslage festzulegen.

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Es ist selbstverständlich, daß die in diesen Punkten aufgezeigten Möglichkeiten alle vollkommen ausgeschöpft werden. Der Verzicht auf eine generelle Dienstverpflichtung aller Frauen und Mädchen bedeutet daher keinesfalls, daß ich überhaupt davon absehe, Frauen und Mädchen, die sich für einen geeigneten Einsatz zur Verfügung zu stellen in der Lage sind, überall dort einzusetzen, wo sie, ohne daß es gegen die Grundsätze des Führers verstößt, zum Nutzen unserer Kriegswirtschaft eingesetzt werden können. Es wird dies in engster Zusammenarbeit mit den hierfür in Frage kommenden Dienststellen der Partei, des Staates, der Wehrmacht und der Wirtschaft gestehen.

Das in Punkt 1 - 7 festgelegte Arbeitseinsatzprogramm bedeutet wohl den gewaltigsten Arbeitseinsatz, der je in einem Volk und überhaupt in der Geschichte durchgeführt worden ist.

Gerade Adolf Hitler aber hat durch die Idee des Nationalsozialismus uns offenbart, daß im Völkerleben die Zahl nicht das Entscheidende ist. Neben die ungeheure Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte tritt deren Leistungsvermögen. Dieses Leistungsvermögen ist wiederum abhängig nicht allein von den Kalorien, die ich in Form von Nahrung ihnen zur Verfügung stelle, sondern auch von der inneren Verfassung, dem Willen als auch dem Gemüts- und Seelenleben der eingesetzten Menschen.

Zu den gewaltigen organisatorischen Fragen, die beim Arbeitseinsatz in diesem Kriege gelöst werden müssen, kommen daher ferner die Fragen der Ernährung, der Unterbringung, der Aufklärung, Propaganda und auch der seelischen Betreuung.

Die Betreuung der deutschen Arbeiter und Arbeiterinnen.

Für keinen deutschen Menschen und Nationalsozialisten darf ein Zweifel darüber bestehen, daß der schaf-

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fende deutsche Mensch, wenn er politisch richtig geführt und weltanschaulich betreut wird, in seiner Gewissenhaftigkeit bei der Arbeit, in seiner Bereitschaft die größten Anstrengungen auf sich zu nehmen, in seinem Können und in seiner Leistung turmhoch über allen anderen Arbeitern dieser Erde steht.

Die Gauleiter Adolf Hitlers bieten in den ihnen anvertrauten deutschen Gauen der NSDAP. dafür die Gewähr, daß sie mit Hilfe aller Einrichtungen und Organisationen der Partei in dem jetzt entscheidenden Stadium des Krieges dem deutschen schaffenden Menschen die größte politische und weltanschauliche Fürsorge angedeihen lassen, die es je in der Arbeitsgeschichte der Menschheit und in Kriegszeiten gegeben hat.

Als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz habe ich die Gewißheit, daß in dieser Hinsicht durch die Partei außerhalb und innerhalb der Betriebe, durch den Einsatz aller Propaganda- und Aufklärungsmittel, durch die Versammlungswellen und durch die Betriebsappelle alles geschehen wird, um die Haltung und Stimmung der deutschen Arbeiterschaft auf der Höhe zu halten, wie sie allein in dieser schicksalsentscheidenden Zeit der Würde der Heimat gegenüber der Front entspricht, und aber auch die alleinige Voraussetzung dafür ist, daß die gigantische Aufgabe gelöst und der Krieg gewonnen werden kann. Es wird meine ständige Sorge sein, daß die Arbeitseinsatzbehörden ebenso wie alle Betriebsführer die Partei und vor allem die Deutsche Arbeitsfront, der hier eine entscheidende und große Aufgabe zukommt, in jeder Weise unterstützen.

Auch wenn die Arbeiter und die Arbeiterinnen in den Rüstungsbetrieben im Heimatort angesetzt sind und in der eigenen Wohnung bei der Familie schlafen und essen können, müssen sie auf das sorgfältigste betreut werden. Ich nenne nur: Sicherung der Kohlen- und Kartoffelversorgung, Berücksichtigung der Anmarsch- und Anfahrtswege.

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Mangel an Frühgemüse und sonstige Beschwernisse der Kriegszeit, die an den Nerven und an der Gesundheit unserer Menschen zehren, müssen dadurch ausgeglichen werden, daß alle anständigen Männer und Frauen desto mehr Kraft aus der Verwirklichung der nationalsozialistischen Grundsätze der Volksgemeinschaft, der sozialen Gerechtigkeit und der Notwendigkeit des gemeinsamen Durchhaltens, des Glaubens und des Vertrauens auf den Führer zu schöpfen vermögen.

Viel schwerer aber wird diese Aufgabe, wenn es sich um die Betreuung von jenen Millionen Arbeitern und Arbeiterinnen handelt, die fern von ihrem Heimatort dienstverpflichtet ungewohnte Arbeiten verrichten müssen. Es ist dies kriegsnotwendig.

Ein solcher Einsatz kann weder eingeschränkt, noch können ihm die ihm anhaftenden Härten genommen werden.

Hier gilt es, alles zu tun, um diesen Volksgenossen und Volksgenossinnen ihr Leben nach Möglichkeit zu verschönern und den Einsatz zu erleichtern. Alle diese deutschen Menschen muß man unterstützen, daß sie, soweit möglich, in anständigen möblierten Zimmern unter ebenso anständigen Bedingungen untergebracht werden, daß sie in ihrer Freizeit durch die Partei und durch die Arbeitsfront Anschluß finden, daß sie ihre Marken und dergleichen rechtzeitig erhalten.

Hier wird insbesondere die Aktion 'Höflichkeit' des Reichsleiters Pg. Dr. Goebbels für alle Arbeitsämter, für alle Wirtschafts- und Ernährungsämter aufs höchste verpflichtend sein.

Dort, wo deutsche schaffende Menschen, Männer oder Frauen, in Lagern untergebracht werden, müssen diese Lager vollendete Beispiele deutscher Sauberkeit, Ordnung und Gesundheitspflege darstellen. Die deutschen Betriebe und die deutsche Wirtschaft darf hier kein Opfer scheuen, um allen auf Grund

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von Dienstverpflichtungen in Lagern unterzubringenden Volksgenossen und Volksgenossinnen das Leben fern vom eigenen Heim und der Familie erträglich zu machen. So wie in der deutschen Wehrmacht der deutsche Soldat in seiner Kompanie eine vollkommene Ordnung sowohl für seine äußeren Bedürfnisse als auch für seinen Charakter als deutscher Soldat in einer Weise garantiert erhält, die ihn in seinem Soldatentum über die Soldaten aller anderen Völker hinaushebt, so muß dies auch in zweckentsprechend übertragener Form beim Arbeitseinsatz für den schaffenden deutschen Menschen möglich sein

Die Betreuung des schaffenden deutschen Menschen im Rüstungs- und Kriegswirtschaftsbetrieb und in den Lagern soll daher grundsätzlich von der Deutschen Arbeitsfront im vollendetsten Maße wahrgenommen werden.

Bei größeren Einsätzen von Frauen und Mädchen außerhalb ihrer Heimatorte und Familien muß grundsätzlich nach dem Vorbild des weiblichen Arbeitsdienstes für Unterbringung und Betreuung verfahren werden.

Kriegsgefangene und fremdländische Arbeiter

Die restlose Beschäftigung aller Kriegsgefangenen sowie die Hereinnahme einer Riesenzahl neuer ausländischer Zivilarbeiter und Zivilarbeiterinnen ist zur undiskutierbaren Notwendigkeit für die Lösung der Aufgaben des Arbeitseinsatzes in diesem Kriege geworden.

Alle diese Menschen müssen so ernährt, untergebracht und behandelt werden, daß sie bei denkbar sparsamstem Einsatz die größtmöglichste Leistung hervorbringen.

Es ist für uns Deutsche von jeher selbstverständlich, daß wir gegenüber dem besiegten Feind, selbst wenn er unser grausamster und unversöhnlichster Gegner gewesen ist, uns jeder Grausamkeit und jeder kleinlichen Schikane enthalten, ihn korrekt und menschlich behandeln, auch dann, wenn wir eine nützliche Leistung von ihm erwarten.

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Solange die deutsche Rüstungswirtschaft es nicht unbedingt erforderlich machte, war unter allen Umständen auf die Hereinnahme sowohl von sowjetischen Kriegsgefangenen, als auch von Zivilarbeitern und -arbeiterinnen aus den Sowjetgebieten zu verzichten. Allein, dies ist jetzt nicht mehr möglich. Die Arbeitskraft dieser Leute muß in größtem Maße ausgenutzt werden.

Ich habe daher als meine ersten Maßnahmen die Ernährung, Unterbringung und Behandlung dieser eingesetzten fremden Menschen mit den zuständigen Obersten Reichsbehörden und im Einverständnis mit dem Führer und dem Herrn Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches so geregelt, daß auch von ihnen eine optimale Arbeitsleistung verlangt werden kann und auch herausgeholt werden wird.

Ich bitte, dabei zu bedenken, daß auch eine Maschine nur das zu leisten vermag, was ich ihr an Treibstoff, Schmieröl und Pflege zur Verfügung stelle. Wieviel Voraussetzungen mehr aber muß ich beim Menschen, auch wenn er primitiver Art und Rasse ist, gegenüber einer Maschine berücksichtigen.

Ich könnte es gegenüber dem deutschen Volke nicht verantworten, nach Deutschland eine ungeheure Anzahl solcher Menschen hereinzubringen, wenn diese anstatt einer sehr notwendigen und nützlichen Leistung eines Tages wegen Fehlern in der Ernährung, Unterbringung und Behandlung das deutsche Volk auf das schwerste belasten oder gar gesundheitlich gefährden würden.

Auch für die Russenlager müssen daher auf das allersorgfältigste die Grundsätze deutscher Sauberkeit, Ordnung und Hygiene Geltung haben.

Nur so wird es möglich sein, ohne alle falsche Sentimentalität auch aus diesem Einsatz den höchsten Nutzen für die Rüstung der kämpfenden Front und für die Kriegsernährungswirtschaft zu gewährleisten.

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Die notwendigen Anweisungen für Ernährung, Unterbringung und Behandlung der Leute aus dem Osten sind an die zuständigen Behörden der Polizei, Kriegswirtschafts- und Ernährungsämter ergangen; darüber hinaus ergeht hiermit meine Bitte an die Gaue der NSDAP., mich auch auf diesem Gebiet weitgehendst darin zu unterstützen, daß alles vermieden wird, wodurch dem deutschen Volk aus diesem Einsatz ein Schaden entstehen könnte.

Die in Deutschland arbeitenden Angehörigen von Völkern artverwandten Blutes und von verbündeten und befreundeten Völkern sollen ganz besonders sorgfältig behandelt und betreut werden.

Es ist alles zu vermeiden, was über die kriegsbedingten Einschränkungen und Härten hinaus fremden Arbeitern und Arbeiterinnen den Aufenthalt und die Arbeit in Deutschland erschweren oder gar unnötig verleiden könnte. Wir sind in starkem Maße auf ihren guten Willen und ihre Arbeitskraft angewiesen.

Es entspricht daher dem Gebot der Vernunft, ihnen Aufenthalt und Arbeit in Deutschland, ohne uns selbst etwas zu vergeben, so erträglich wie möglich zu machen.

Dies ist z.B. dadurch zu verwirklichen, daß man ihnen hinsichtlich ihrer nationalen oder volkstumsmäßigen Gewohnheiten in der Ernährung, Unterbringung, Ausgestaltung ihres Feierabends usw., soweit es die Verhältnisse unter Berücksichtigung der Lage unseres eigenen Volkes zulassen, entgegenkommt.

Es ist durchaus möglich, daß wenn die Arbeitseinsatzbehörden, die Allgemeine und Innere Verwaltung, Partei und Arbeitsfront beim Einsatz fremder Arbeiter und Arbeiterinnen verständnisvoll und eng zusammenarbeiten, außer dem gewaltigen Nutzen, den dieser Masseneinsatz von Millionen von Kriegsgefangenen und fremden Zivilarbeitern und -arbeiterinnen für die deutsche Kriegsindustrie und Ernährungswirtschaft einbringt, ein ebenso

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großer Vorteil für die Propaganda für das nationalsozialistische Großdeutsche Reich und für sein Ansehen in der Welt erwachsen kann.

Umgekehrt kann selbstverständlich, ist die Zusammenarbeit aller Kräfte nicht gewährleistet und werden alle diese Probleme nicht von allen Instanzen auf das peinlichste geklärt, für unsere Kriegswirtschaft der größte Schaden entstehen.

Ich bitte daher zum Schluß, folgende Grundsätze genau beachten zu wollen:

l.) Alle technischen und verwaltungsmäßigen Vorgänge des Arbeitseinsatzes obliegen ausschließlich der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, den Landesarbeitsämtern und den Arbeitsämtern.

2.) Alle Fragen und Aufgaben der Propaganda, der Aufklärung, der Beobachtung der politischen Auswirkungen, der Betreuung obliegen der Zuständigkeit

a) außerhalb der Betriebe der Partei,

b) innerhalb aller gewerblichen Betriebe der Deutschen Arbeitsfront,

der landwirtschaftlichen Betriebe dem Amt für Agrarpolitik.

3.) Die Versorgung mit Lebensmittelmarken, Kleiderkarten, der finanziellen Ausgleichs- und Unterstützungszahlung sind ausschließlich Aufgaben der hierfür zuständigen Behörden oder Institutionen der Wirtschaft.

Die Gauleiter der NSDAP. als meine Bevollmächtigten bitte ich, zwischen diesen Stellen einen reibungslosen Geschäftsgang, das denkbar beste gegenseitige Einvernehmen und die lückenlose gegenseitige Information zu gewährleisten.

4.) Die Lösung der Aufgaben für den Kriegseinsatz ist von so kriegsentscheidender Bedeutung, daß auch auf wichtigste orts- oder gebietsbedingte Interessen und

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auf hervorragendste Friedensaufgaben keine Rücksicht genommen werden kann. Wer dagegen verstoßen würde, müßte die Verantwortung dafür übernehmen, wenn deutschen Soldaten beim Kampf um die Entscheidung des Lebensschicksals unseres Volkes es an Waffen oder Munition, an synthetischem Benzin oder Gummi, an Fahrzeugen oder Flugzeugen fehlen sollte.

Ich möchte daher alle deutschen Männer und Frauen, die beim Arbeitseinsatz im Kriege entscheidend mitzuwirken haben, aufs herzlichste aber auch auf das nachdrücklichste verpflichten, allen diesen Notwendigkeiten, Entscheidungen und Maßnahmen Rechnung zu tragen, und zwar nach dem alten nationalsozialistischen Grundsatz :

Nichts für uns, alles für den Führer und sein Werk, d.h. für die Zukunft unseres Volkes !

Fritz Sauckel.

C) Entwurf einer Rede Krupps

DOKUMENT 317-D

ENTWURF EINER REDE KRUPPS, 'GEDANKEN ÜBER DEN GROSSINDUSTRIELLEN UNTERNEHMER', DIE ER ENDE 1943 ODER JANUAR 1944 VOR DER DEUTSCHEN AKADEMIE HALTEN WOLLTE; U. A. LOB DER RÜSTUNGSINDUSTRIE; HINWEIS AUF DIE VERSCHWIEGENE TATIGKEIT DEUTSCHER UNTERNEHMER IN DEN JAHREN 1919 BIS 1933, UM ZU GEGEBENER STUNDE WIEDER FÜR DIE RÜSTUNG BEREIT ZU STEHEN; BEGEISTERTE DANKBARKEIT GEGEN HITLER FÜR DIE BESTELLUNG DES UNTERNEHMERS ZUM FÜHRER SEINER GEFOLGSCHAFT SEIT 1933 (BEWEISSTÜCK US-770)

BESCHREIBUNG:

Verv (Offsetdruck), 20 Seiten', nur teilw wdgb l auf der ersten Seite über Üb:

'Dieser Vortrag des Herrn Dr. Krupp von Bohlen und Halbach s o 11 t e in der Universität - Berlin gehalten werden, kam aber nicht zustande.'; unter der Üb: ,,(Original im persönlichen Verwahr von Herrn K.B.H.)'; l davon am Rd: 'l Ex. an Dr. Fuss, 1 Ex. an Dr. Winschuh. 14/I.44 Kraft.' (alles Ti)

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Ich sehe also nicht ein - dieser Gedanke spukt noch gelegentlich in einigen Köpfen -, wieso die Fabrikation von Kriegsmaterial ein finsteres Gewerbe sein soll! Nein: Kriegsmaterial ist lebensparend für das eigene Volk, und s t o1 z darf sein, wer auch immer in dieser Sphäre werkt und wirkt; das Unternehmertum zumal findet hier seine höchste Bewährung. Diese Bewährung - ich darf das hier einflechten - erhärtete sich besonders auch in jener Zeit des 'Interregnums', in den Jahren zwischen 1919 und 1933, als Deutschland entwaffnet darniederlag. Ich habe es schon oft mündlich und schriftlich wiederholt und möchte auch heute in diesem Kreise daran erinnern, daß nach den Bestimmungen des Versailler Diktates allein auf der Kruppschen Fabrik Maschinen und Geräte aller Art in größtem Umfange vernichtet und zerstört werden mußten. Es ist ein einmaliges Verdienst der gesamten deutschen Wehrwirtschaft, daß sie in diesen bösen Jahren nicht untätig gewesen ist, mochte ihre Wirksamkeit auch aus erklärlichen Gründen dem Lichte der Öffentlichkeit entzogen sein. In jahrelanger stiller Arbeit wurden die wissenschaftlichen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen, um zu gegebener Stunde ohne Zeit- und Erfahrungsverlust wieder zur Arbeit für des Reiches Wehrmacht bereitzustehen. Das bedingte

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Vielerlei und Mancherlei, das verlangte auch die Aufnahme ganz bestimmter Fabrikationen, die die Fertigkeiten der alten Konstrukteure und Rüstungsarbeiter aufrechtzuerhalten geeignet waren, diesen ungeheuren Fundus an Wissen und Erfahrung; das erforderte weiterhin die Einrichtung und Unterhaltung wissenschaftlicher Laboratorien und Versuchsanstalten usw. usw. So wie damals ein 100 000-Mann-Heer die Tradition der alten ruhmreichen Armee wahrte, so gab es, bildlich gesprochen, auch ein 100 000-Mann-Heer der Wirtschaft, das die Überlieferung der Rüstungsindustrie aufrechterhielt. Die Umstände lagen umso schwieriger, als ja die durch den militärischen Zusammenbruch gebotene Umstellung der alten Rüstungsbetriebe auf Friedensproduktion in politisch so verworrener Zeit schon an und für sich Sorgen über Sorgen bereitete. Es kam beispielsweise darauf an, die Kruppwerke zu einem lebens- und wettbewerbsfähigen Gebilde auszubauen, sie aber gleichzeitig auch als Wehrbetrieb für kommende Zeiten bereit zu halten. Nur durch diese verschwiegene Tätigkeit deutschen Unternehmertums, aber auch auf Grund der mit dem Friedensmaterial inzwischen gewonnenen Erfahrungen, konnte nach 1933 unmittelbar der Anschluß an die neuen Aufgaben der Wiederwehrhaftmachung erreicht, konnten dann auch die ganz neuen vielfältigen Probleme gemeistert werden, die durch die Vierjahrespläne des Führers für die deutsche Unternehmerschaft aufgeworfen wurden. Da galt es, neue Rohstoffe zu erschliessen, zu forschen und zu experimentieren, Kapitalien zu investieren, um die deutsche Wirtschaft unabhängig und stark, kurz gesagt: kriegsstark zu machen. Und das darf ich auf Grund vielfacher Ausserungen von Aussenstehenden, die von hoher Warte aus die

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Gesamtlage zu übersehen vermögen, wohl hier sagen, wiederum bewährte sich hier deutsches Unternehmertum, das die neuen Probleme mit jenem Schwung, jener - ich möchte sagen: Begeisterung aufgriff und bewältigte, mit der es je und je an geschichtliche Aufgaben herangetreten war.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf eines aufmerksam machen, was wohl bisher noch kaum in weiteren Kreisen Beachtung gefunden hat: das ist die Tatsache, daß der äussere Erfolg des Vierjahresplans, die Schaffung neuer Rohstoffe zum Austausch knapp gewordener, die anfänglich nur still und bescheiden erhoffte weitere Folgewirkung gezeigt hat, daß nunmehr nicht nur die altbekannten Stoffe in ihrem bisherigen Verbrauchsbereich voll ersetzt wurden, sondern daß diese neuen Rohstoffe vielfach weit über das Ziel eines Ersatzes hinaus für neue Verwendungszwecke, fast möchte ich sagen, ganz nach Wunsch geformt werden konnten. Das trifft auf den künstlichen Gummi, auf synthetischen Brennstoff und mancherlei dergleichen zu und eröffnet für die Zukunft noch weitere heute noch unübersehbare Aussichten.

Solche historischen Aufgaben größten Umfangs und größter Bedeutung hatte der deutsche Unternehmer nach 1933 aber nicht nur in organisatorischer, technischer und kaufmännischer Beziehung übernommen. Die nationalsozialistische Umwälzung stellte kaum einen anderen Berufsstand vor eine so vielfach neue, mitunter glückhaft bestürzend neue Lage, wie den Unternehmer. Er wurde nun der F ü h r e r seiner Gefolgschaft.

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Es wäre natürlich höchst ungerecht zu behaupten, vor 1933 hätten die Unternehmer keinen Sinn gehabt auch für diese Seite ihres Berufes, die Menschenführung und -Betreuung - wie hätten sie denn sonst auch überhaupt wirtschaftliche Erfolge auf die Dauer erzielen können? Ist es doch gerade der Stolz vieler grosser Unternehmungen, daß sie auf eine reiche und alte sozialpolitische Tradition zurückblicken können. Aber man hat es weiß Gott doch manches Mal vor 1933 dem Unternehmer recht schwer gemacht, sich als tief innerlich verantwortlich bewußten Leiter seines Betriebs zu zeigen und zu geben. Diese seit 1933 geradezu mit elementarer Plötzlichkeit eingetretene Wandlung in der Auffassung über die innerlich begründete Gemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - ich benutze hier noch einmal bewußt diese alte Formel - ist nur dem einzigartigen Genie des Führers und seiner revolutionären Bewegung zu danken, des Führers, der durch die Wucht seiner Persönlichkeit und seiner Lehre die Gesamtheit des deutschen Volkes für die von ihm vertretenen Ideen, für die nationalsozialistische Weltanschauung gewann. Es ist klar, daß durch sie, daß durch die gesetzliche Bestellung des Unternehmers zum Gefolgschaftsführer, diesem ein viel breiteres und schöneres wirklich vollen Erfolg verheißenderes Wirkungsfeld, gerade auch nach der menschlichen Seite hin, abgesteckt wurde als bisher, und ich darf wohl feststellen, daß die deutschen Unternehmer aus vollem Herzen die neuen Wege gingen, daß sie in edlem Wettstreit und in bewußter Dankbarkeit sich die grossen Intentionen des Führers zu eigen machten und seine treuen

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Gefolgsmänner wurden. Wie hätten auch anders die Aufgaben zwischen 1933 und 1939 und erst recht die nach 1939 bewältigt werden können?! Nicht unter Zwang, sondern nur aus gutem Willen - ja mehr: nur aus Hingabe und Begeisterung konnten und können Aufgaben so weltgeschichtlichen Umfangs erfüllt werden. Fragen Sie einmal unsere Arbeiter, ob sie es nicht verspürt haben: wie ihre Gefolgschaftsführer sich ehrlich um sie und ihr Wohlergehen bemüht haben, wie man sie betreute in ihren grossen und kleinen, ihren betrieblichen und häuslichen Sorgen, wie ihre Welt heller und schöner wurde, wie die Betriebs- und Volksgemeinschaft auch in den Werkstätten und Siedlungen wuchs! Der deutsche Unternehmer darf mit Stolz auch auf diese Arbeit zurückschauen.


D) Schuldsprüche im Wortlaut

Keitel

Keitel ist nach allen 4 Punkten angeklagt. Von 1935 bis zum 4. Februar 1938 war er Stabschef des damaligen Kriegsministers von Blomberg; am genannten Tage übernahm Hitler den Oberbefehl über die Wehrmacht und ernannte Keitel zum Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Keitel besaß jedoch keine Befehlsgewalt über die drei Wehrmachtsteile, diese waren dem Obersten Befehlshaber direkt unterstellt. Das OKW war in Wirklichkeit militärischer Stab.

Verbrechen gegen den Frieden

Keitel und zwei andere Generale nahmen an der Besprechung mit Schuschnigg im Februar 1938 teil. Er gab zu, daß ihre Anwesenheit eine 'militärische Demonstration” darstellte; da er aber erst gerade eine Woche vorher zum Chef des OKW ernannt worden war, hätte er nicht gewußt, warum er zur Unterredung zugezogen worden sei. Hitler und Keitel fuhren daraufhin fort, einen Druck auf Österreich auszuüben und zwar durch falsche Gerüchte, Rundfunksendungen und Truppenübungen. Keitel sorgte für die militärischen und anderen Maßnahmen; Jodl vermerkte hierzu in seinem Tagebuch: 'Die Wirkung ist schnell und stark.” Als Schuschnigg zur Volksabstimmung aufrief, erstattete Keitel in jener Nacht Hitler und seinen Generalen Bericht, und Hitler gab den von Keitel abgezeichneten Befehl für den 'Fall Otto” heraus.

Am 21. April 1938 erwogen Hitler und Keitel die Ausnutzung eines etwaigen 'Zwischenfalles”, wie z.B. die Ermordung des deutschen Gesandten in Prag, zur Einleitung des Angriffs auf die Tschechoslowakei. Keitel unterzeichnete viele Anordnungen und Denkschriften über den 'Fall Grün”, einschließlich der Anordnung vom 30. Mai, Die Hitlers Erklärung enthielt: 'Es ist mein unabänderlicher Entschluß, die Tschechoslowakei in naher Zukunft durch eine militärische Aktion zu zerschlagen.” - Nach München zeichnete Keitel Hitlers Befehl zum Angriff auf die Tschechoslowakei und gab zwei Ergänzungen dazu.

Die zweite Ergänzung besagte, daß der Angriff nach außen als 'eine reine Befreiungsaktion und nicht als eine kriegerische Unternehmung erscheinen solle”. Der Chef des OKW war bei den Unterhandlungen zwischen Hitler und Hacha zugegen, die mit Hachas Unterwerfung endete.

Keitel war am 23. Mai 1939 dabei, als Hitler seinen Entschluß, 'Polen bei der ersten geeigneten Gelegenheit anzugreifen”, bekanntgab. Damals hatte er bereits die Weisung an die Wehrmacht unterzeichnet, die Aufmarschtabelle für den 'Fall Weiß” dem OKW bis zum 1. Mai zu unterbreiten.

Am 12. Dezember 1939 besprach er mit Hitler, Jodl und Raeder die Invasion Norwegens und Dänemarks. Durch Befehl vom 27. Januar 1940 wurden die Pläne über Norwegen unter Keitels 'unmittelbare und persönliche Leitung' gestellt. Hitler hatte am 23. Mai 1939 erklärt, die Neutralität Belgiens und der Niederlande nicht zu achten; Keitel unterzeichnete die Befehle für die entsprechenden Angriffe am 15. Oktober, 20. und 28. November 1939. Befehle, die den Angriff 17 mal, bis zum Frühjahr 1940, verschoben, waren alle von Keitel oder von Jodl unterzeichnet.

Die greifbare Planung für einen Angriff auf Griechenland und Jugoslawien war im November 1940 begonnen worden. Am 18. März 1941 war Keitel anwesend, als Hitler zu Raeder sagte, die vollständige Besetzung Griechenlands sei Vorbedingung für eine militärische Endlösung, und ebenso hörte er am 27. März, wie Hitler die Vernichtung Jugoslawiens 'mit unbarmherziger Härte' befahl.

Keitel hat ausgesagt, daß er sich der Invasion der Sowjetunion aus militärischen Gründen, und auch weil dies eine Verletzung des Nichtangriffspaktes darstellte, widersetzt hätte. Trotzdem signierte er den von Hitler am 18. Dezember 1940 unterzeichneten 'Fall Barbarossa' und wohnte der Besprechung im OKW mit Hitler am 3. Februar 1941 bei. Keitels Ergänzungen vom 13. März regelten das Verhältnis zwischen den militärischen und politischen Funktionären.

Am 6. Juni 1941 gab er seine Aufmarschtabelle für die Invasion heraus und war bei der Besprechung vom 14. Juni, bei der die Generale ihre endgültigen Berichte vor dem Angriff erstatteten, anwesend. Er ernannte Jodl und Warlimont zu Vertretern des OKW bei Rosenberg für alle Ostgebiete betreffenden Angelegenheiten. Am 16. Juni befahl er allen Einheiten des Heeres, die von Göring in der sogenannten 'Grünen Mappe' herausgegebenen wirtschaftlichen Richtlinien für die Ausbeutung von russischen Gebieten, Nahrungsmitteln und Rohprodukten durchzuführen.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Am 4. August 1942 erließ Keitel einen Befehl, daß Fallschirmspringer dem SD überantwortet werden sollten. Am 18. Oktober erließ Hitler den in mehreren Fällen ausgeführten Kommandobefehl. Nach der alliierten Landung in der Normandie bestätigte Keitel diesen Befehl und dehnte ihn späterhin auf die mit den Partisanen kämpfenden alliierten Verbände aus. Er gibt zu, nicht an die Rechtmäßigkeit des Befehls geglaubt zu haben, behauptet jedoch, er hätte Hitler von der Herausgabe nicht zurückhalten können.

Als das OKW am 8. September 1941 seine unbarmherzigen Richtlinien für sowjetische Kriegsgefangene erließ, schrieb Canaris an Keitel, daß auf Grund des Völkerrechts der SD nichts damit zu tun haben dürfe. Auf dieser Denkschrift findet sich - in Keitels Handschrift mit dem Datum des 23. September und von ihm signiert - folgende Anmerkung: 'Die Bedenken entspringen den soldatischen Auffassungen von ritterlichem Krieg. Hier handelt es sich um die Vernichtung einer Weltanschauung. Deshalb billige ich die Maßnahme und decke sie.' Keitel hat ausgesagt, daß er in Wirklichkeit Canaris' Auffassung teilte, mit Hitler jedoch erfolglos gestritten habe. Der Chef des OKW befahl den Militärbehörden, mit dem Einsatzstab Rosenberg zwecks Plünderung von Kulturgütern in den besetzten Gebieten zusammenzuarbeiten.

Lahousen hat bekundet, Keitel habe ihm am 12. September 1939 in Hitlers Hauptquartier - Führerzug - erklärt, die polnische Intelligenz, der polnische Adel und die Juden sollten ausgerottet werden. Am 20. Oktober sagte Hitler zu Keitel, die polnische Intelligenz müsse daran gehindert werden, eine beherrschende Klasse zu bilden, der Lebensstandard müsse niedrig bleiben und Polen könne nur als Quelle für Arbeitskräfte gebraucht werden. Keitel erinnert sich nicht an dieses Gespräch mit Lahousen, gibt jedoch zu, daß eine solche Politik tatsächlich getrieben worden sei und er habe in dieser Hinsicht ohne Erfolg bei Hitler protestiert.

Am 16. September 1941 befahl Keitel, um Überfällen auf Soldaten im Osten zu begegnen, daß für einen deutschen Soldaten 50 bis 100 Kommunisten umzubringen seien, er fügte hinzu, im Osten gelte ein Menschenleben nichts. Am 1. Oktober befahl er den militärischen Kommandeuren, stets Geiseln in Bereitschaft zu halten, damit sie bei Überfällen auf Soldaten hingerichtet werden könnten. Als Terboven, der Reichskommisar für Norwegen, an Hitler schrieb, Keitels Vorschlag, die Angehörigen von Arbeitern für Sabotagehandlungen verantwortlich zu machen, könne nur dann Erfolg haben, wenn Erschießungskommandos zugelassen würden, schrieb Keitel auf dieses Schreiben: ' Ja, das ist das beste.'

Am 12. Mai 1941, fünf Wochen vor der Invasion der Sowjetunion, drängte das OKW bei Hitler darauf, einen Befehl an das OKH zu geben, wonach politische Kommissare durch das Heer zu erledigen seien. Keitel gab zu, diesen Befehl an die Befehlshaber im Felde weitergeleitet zu haben. Am 13. Mai unterzeichnete Keitel einen Befehl, daß Zivilpersonen, welche Vergehen gegenüber der Truppe verdächtig seien, ohne Gerichtsverfahren erschossen werden sollten, und eine Strafverfolgung deutscher Soldaten wegen gegen Zivilisten begangener Vergehen unnötig sei. Am 27. Juli wurden alle Exemplare dieser Anordnung auf Befehl vernichtet, ohne daß die Anordnung ihre Gültigkeit verlor. Vier Tage zuvor hatte er einen Befehl unterzeichnet, eine gesetzliche Bestrafung sei unzulänglich und die Truppe habe Terrormethoden anzuwenden.

Am 7. Dezember 1941 bestimmte - wie bereits in diesem Urteil besprochen - der sogenannte 'Nacht- und Nebel-Erlaß', der Keitels Unterschrift trug, daß in besetzten Gebieten gegen Zivilpersonen, die eines Verbrechens des Widerstands gegen die Besatzungsmacht beschuldigt waren, nur dann verhandelt werden sollte, falls ein Todesurteil zu erwarten sei; im anderen Falle sollten sie der Gestapo zur Verschickung nach Deutschland ausgeliefert werden.

Keitel hat angeordnet, russische Kriegsgefangene in der deutschen Kriegsindustrie einzusetzen. Am 8. September 1942 befahl er, daß französische, niederländische und belgische Staatsbürger beim Bau des Atlantikwalls zu arbeiten hätten. Als Hitler am 4. Januar 1944 Sauckel befahl, aus den besetzten Gebieten 4 Millionen neue Arbeitskräfte herauszupressen, war Keitel anwesend.

Angesichts dieser Urkunden leugnet Keitel seine Beziehungen zu diesen Handlungen nicht. Seine Verteidigung stützt sich vielmehr auf die Tatsache, er sei Soldat, und auf den Grundsatz des 'Befehls von oben', welcher aber auf Grund von Artikel 8 des Statuts nicht als Entschuldigung zugelassen ist.

Mildernde Umstände liegen nicht vor. Befehle von oben, auch wenn einer Militärperson erteilt, können nicht als mildernder Umstand betrachtet werden, wenn derart empörende und weitverbreitete Verbrechen bewußt, rücksichtslos und ohne militärische Notwendigkeit oder Rechtfertigung begangen worden sind.

Schlußfolgerung

Der Gerichtshof findet Keitel nach allen 4 Anklagepunkten schuldig.

Streicher

Streicher ist unter Punkt 1 und 4 angeklagt. Als eines der frühesten Mitglieder trat er im Jahre 1921 der Nazi-Partei bei und nahm am Münchner Putsch teil. Er war Gauleiter von Franken von 1925 bis 1940. 1933 wurde er in den Reichstag gewählt; er hatte den Ehrenrang eines Generals der SA. Er war berüchtigt für seine Verfolgung der Juden. Von 1923 bis 1945 war er der Herausgeber einer judenfeindlichen Wochenschrift ' Der Stürmer', dessen Schriftleiter er bis 1933 war.

Verbrechen gegen den Frieden

Streicher war ein unerschütterlicher Nazi und Anhänger Hitlers und seiner wesentlichen politischen Ziele. Es liegt kein Beweis dafür vor, daß er je zum inneren Kreis der Ratgeber Hitlers gehört hat. Auch war er während seiner Laufbahn nicht eng mit der Planung der Politik verbunden, die zum Krieg geführt hatte. Zum Beispiel war er niemals bei einer der wichtigen Besprechungen zugegen, wenn Hitler seinen Führen seine Entschlüsse erklärte. Obwohl er Gauleiter war, liegen keine Beweise dafür vor, daß er von diesen politischen Plänen Kenntnis hatte. Nach Ansicht des Gerichtshofs wird die Verbindung mit der Verschwörung, so wie diese Verschwörung an einer anderen Stelle des Urteils umrissen ist, oder mit dem gemeinsamen Plan zum Betreiben des Angriffskrieges, durch das Beweismaterial nicht belegt.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Auf Grund der 25 Jahre des Redens, Schreibens und Predigens des Judenhasses war Streicher als 'Judenhetzer Nummer Eins' weithin bekannt. In seinen Woche um Woche, Monat um Monat erscheinenden Reden und Artikeln verseuchte er die Gedankengänge der Deutschen mit dem Giftstoff des Antisemitismus, und hetzte das deutsche Volk zur aktiven Verfolgung auf. Jede Ausgabe des Stürmers, der 1935 eine Auflage von 600 000 erreichte, war mit solchen oft pornographischen und widerlichen Artikeln angefüllt.

Streicher war der Leiter des Judenboykotts vom 1. April 1933. Er befürwortete die Nürnberger Gesetze des Jahres 1935. Er war für die Zerstörung der Synagoge in Nürnberg am 10. August 1938 verantwortlich, und am 10. November setzte er sich öffentlich für den Judenpogrom, der zu diesem Zeitpunkt stattfand, ein.

Jedoch nicht nur in Deutschland allein vertrat dieser Angeklagte seine Lehren. Schon 1938 begann er, die Ausrottung der jüdischen Rasse zu fordern. 23 verschiedene Artikel aus Ausgaben des 'Stürmers' aus den Jahren 1938 bis 1941, die die Ausrottung 'mit Stumpf und Stiel' predigen, sind als Beweismittel vorgelegt worden. Ein Leitartikel im September 1938 war typisch für seine Lehren, in denen der Jude als Bazillus und Pest bezeichnet wird, und nicht als menschliches Wesen, sondern als 'ein Schmarotzer, ein Feind, ein Übeltäter, ein Krankheitsverbreiter, der im Interesse der Menschheit vernichtet werden muß'. Andere Artikel heben hervor, daß erst nach Vernichtung des Weltjudentums das jüdische Problem als gelöst zu betrachten sei und sagten voraus, daß in 50 Jahren die Judengräber 'beweisen werden, daß endlich dieses Volk der Mörder und Verbrecher sein verdientes Schicksal erfahren hat'. Im Februar 1940 veröffentlichte Streicher einen Brief eines Lesers des 'Stürmers', der Juden mit Heuschreckenschwärmen verglich, die völlig ausgerottet werden müßten. Das war die Art, wie Streicher die Gedankengänge Tausender von Deutschen vergiftete, und dies war der Anlaß dafür, daß die Deutschen der nationalsozialistischen Politik der Verfolgung und Vernichtung der Juden Folge leisteten. Ein Leitartikel der Zeitung 'Stürmer' vom Mai 1939 beweist klar sein Ziel:

'Ein Strafgericht muß über die Juden in Rußland kommen, ein Strafgericht, das ihnen das gleiche Schicksal bereitet, das jeder Mörder und Verbrecher erwarten muß: Todesstrafe und Hinrichtung. Die Juden in Rußland müssen getötet werden. Sie müssen mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden.'

Als der Krieg in seinen erfolgreichen Anfangsphasen dem Reich immer mehr und mehr Gebiete zuführte, verstärkte Streicher noch seine Anstrengungen, das deutsche Volk zum Hass gegen die Juden aufzureizen. Die Akten enthalten 26 Artikel aus dem 'Stürmer' aus der Zeit vom August 1941 bis September 1944; 12 von diesen sind von Streicher selbst verfaßt und verlangen in unmißverständlichen Ausdrücken die Vernichtung und Ausrottung. Am 25. Dezember 1941 schrieb und veröffentlichte er folgendes:

'Wenn die Gefahr der Fortpflanzung dieses Fluches Gottes im jüdischen Blut endlich zu einem Ende kommen soll, dann gibt es nur einen Weg: die Ausrottung dieses Volkes, dessen Vater der Teufel ist.'

Und im Februar 1944 erklärte sein eigener Artikel:

'Wer immer tut, was ein Jude tut, ist ein Lump, ein Verbrecher. Und der, der ihm nachspricht oder ihm nachmachen will, verdient das gleiche Schicksal, Vernichtung, Tod.'

In Kenntnis der Ausrottung der Juden in den besetzten Ostgebieten fuhr der Angeklagte fort, seine Mordpropaganda zu schreiben und zu veröffentlichen. In seiner Aussage in diesem Prozeß leugnete er aufs energischste jegliche Kenntnis von den Massenhinrichtungen der Juden ab. Das Beweismaterial ergibt jedoch klar, daß er unausgesetzt laufend Kenntnis von den Fortschritten der 'Endlösung' erhielt. Sein Photograph wurde im Frühjahr 1943, dem Zeitpunkt der Zerstörung des Warschauer Ghettos, zum Besuch der Ghettos nach Osten geschickt. Die jüdische Zeitung 'Israelitisches Wochenblatt', die Streicher erhielt und las, brachte in jeder ihrer Ausgaben Berichte über die Greueltaten gegen die Juden im Osten und Angaben über die Zahl der Juden, die deportiert und getötet wurden. Zum Beispiel berichteten die im Sommer und Herbst 1942 erschienenen Ausgaben über den Tod von 72 729 Juden in Warschau, 17 542 in Lodz, 18 000 in Kroatien, 125 000 in Rumänien, 14 000 in Litauen, 85 000 in Jugoslawien, 700 000 in ganz Polen. Im November 1943 zitierte Streicher wörtlich einen Artikel aus dem 'Israelitischen Wochenblatt', in dem es hieß, daß die Juden tatsächlich aus Europa verschwunden seien, und bemerkte hierzu: 'Das ist keine jüdische Lüge'. Im Dezember 1942 sagte Streicher mit Bezug auf einen Artikel in der Londoner 'Times' über die die Ausrottung bezweckenden Greueltaten, daß Hitler davor gewarnt hätte, daß der zweite Weltkrieg zur Vernichtung des Judentums führen werde. Im Januar 1943 schrieb und veröffentlichte er einen Artikel, in dem es hieß, daß Hitlers Prophezeiung nun in Erfüllung gegangen sei und daß das Judentum der Welt nun ausgerottet würde und daß es herrlich sei, zu wissen, daß Hitler die Welt von ihren jüdischen Quälern befreie.

Angesichts der dem Gerichtshof vorliegenden Beweise ist es für Streicher nutzlos zu behaupten, daß die von ihm begünstigte Lösung des jüdischen Problems strengstens auf die Kennzeichnung der Juden als Fremde und den Erlaß einer Ausnahmegesetzgebung, wie die Nürnberger Gesetze, beschränkt gewesen sei, wenn möglich ergänzt durch die im Wege internationaler Abkommen erreichte Schaffung eines jüdischen Staates irgendwo in der Welt, wohin alle Juden auswandern sollten.

Streichers Aufreizung zum Mord und zur Ausrottung, die zu einem Zeitpunkt erging, als die Juden im Osten unter den fürchterlichsten Bedingungen umgebracht wurden, stellt eine klare Verfolgung aus politischen und rassischen Gründen in Verbindung mit solchen Kriegsverbrechen, wie sie im Statut festgelegt sind und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

Schlußfolgerung

Der Gerichtshof stellt daher fest, daß Streicher unter Anklagepunkt 1 nicht schuldig, jedoch unter Punkt 4 schuldig ist.

Funk

Funk ist unter allen 4 Punkten angeklagt. Funk, der früher Wirtschaftsjournalist gewesen war, trat 1931 in die Nazi-Partei ein, und wurde bald darauf einer von Hitlers persönlichen Wirtschaftsberatern. Am 30. Januar 1933 wurde er Pressechef der Reichsregierung, am 11. März 1933 Unterstaatssekretär im Propagandaministerium und bald darauf eine führende Persönlichkeit in den verschiedenen Nazi-Organisationen, die zur Kontrolle der Presse, des Films, der Musik und der Verlage benutzt wurden. Zu Beginn des Jahres 1938 übernahm er die Amter des Reichswirtschaftsministers und Generalbevollmächtigten für Kriegswirtschaft und im Januar 1939 das des Reichsbankpräsidenten. In diesen drei Stellungen war er Schachts Nachfolger. Er wurde zum Mitglied des Ministerrats für die Reichsverteidigung im August 1939 und im September 1943 zum Mitglied des zentralen Planungsrates ernannt.

Verbrechen gegen den Frieden

Nachdem der Nazi-Plan, Angriffskriege zu führen, klar festgelegt worden war, wurde Funk auf dem Gebiete der Wirtschaft aktiv. Einer seiner Vertreter wohnte in einer Sitzung am 14. Oktober 1938 bei. Auf dieser Sitzung kündigte Göring eine ungeheure Rüstungssteigerung an und wies den Wirtschaftsminister an, die Ausfuhr zu steigern, um die notwendigen Devisen zu erlangen. Am 28. Januar 1939 sandte einer der Untergebenen Funks an das OKW ein Memorandum über die Verwendung von Kriegsgefangenen zum Ausgleich des Arbeitermangels, der im Falle einer Mobilisierung entstehen würde. Am 30. Mai 1939 war der Unterstaatssekretär des Wirtschaftsministeriums bei einer Sitzung anwesend, auf der genaue Pläne für die Finanzierung des Krieges entworfen wurden.

Funk schrieb am 25. August 1939 einen Brief an Hitler, in welchem er seine Dankbarkeit dafür zum Ausdruck brachte, daß er an solch welterschütternden Ereignissen teilnehmen dürfe, und worin er berichtete, daß seine Pläne zur 'Kriegsfinanzierung', für die Lohn- und Preiskontrolle und für die Stärkung der Reichsbank fertiggestellt seien und daß er unauffällig alle in Deutschland verfügbaren Devisenguthaben in Gold verwandelt habe. Nach Kriegsbeginn, am 14. Oktober 1939, hielt er eine Rede, in welcher er feststellte, daß diejenigen deutschen Wirtschafts- und Finanzbehörden, die dem Vierjahresplan unterstanden, schon über ein Jahr geheime wirtschaftliche Vorbereitungen für den Krieg getroffen hätten.

Funk nahm an der dem Angriff auf die Sowjetunion vorausgehenden wirtschaftlichen Planung teil. Sein Stellvertreter hielt täglich Besprechungen mit Rosenberg über die wirtschaftlichen Probleme ab, die sich aus der Besetzung sowjetrussischen Gebietes ergeben würden. Funk selbst nahm an dem Plan des Druckens von Rubelscheinen in Deutschland vor dem Angriff teil, die als Besatzungswährung in der Sowjetunion dienen sollten. Nach dem Angriff hielt er eine Rede, in welcher er die Pläne darlegte, die er für die wirtschaftliche Ausnutzung der 'riesigen Gebiete der Sowjetunion' gemacht hatte, welche als Rohmaterialquellen für Europa dienen sollten.

Funk war keine der Hauptpersonen bei der Nazi-Planung des Angriffskrieges. Seine Tätigkeit im Wirtschaftsleben unterstand Göring in dessen Eigenschaft als Generalbevollmächtigter für den Vierjahresplan. Er wirkte jedoch an den wirtschaftlichen Vorbereitungen gewisser Angriffskriege mit, vor allem an jenen gegen Polen und die Sowjetunion. Aber seine Schuld kann in ausreichender Weise unter Punkt 2 der Anklage dargetan werden.

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

In seiner Eigenschaft als Unterstaatssekretär im Propagandaministerium und als zweiter Vorsitzender der Reichskulturkammer spielte Funk eine Rolle in dem frühen Nazi-Programm der wirtschaftlichen Entrechtung der Juden. Am 12. November 1938, nach den Novemberpogromen, war er bei einer Besprechung zugegen, die unter dem Vorsitz Görings die Lösung der Judenfrage zu erörtern hatte, und er schlug eine Verordnung vor, welche alle Juden aus dem gesamten Geschäftsleben entfernen sollte, eine Verordnung, die am gleichen Tag von Göring als Bevollmächtigten des Vierjahresplanes erlassen wurde. Zwar hat Funk ausgesagt, daß er von den Ausbrüchen des 10. November erschüttert gewesen sei. Aber am 15. November hat er eine Ansprache gehalten, in welcher er diese Ausbrüche als eine 'Gewaltige Explosion des Abscheus des deutschen Volkes über den verbrecherischen jüdischen Anschlag auf das deutsche Volk' erklärte. Er behauptete, daß die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben logisch ihrer Ausschaltung aus dem politischen Leben folge.

Im Jahre 1942 traf Funk mit Himmler ein Abkommen, auf Grund dessen die Reichsbank gewisses Geld, Juwelen und Barmittel von der SS erhalten sollte, und gab seinen Untergebenen, die die Einzelheiten auszuarbeiten hatten, Anweisung, keine unnötigen Fragen zu stellen. Als Ergebnis dieses Abkommens lieferte die SS an die Reichsbank die persönliche Habe und Wertgegenstände, die den Opfern, welche in Konzentrationslagern umgebracht worden waren, abgenommen ware, ab. Die Reichsbank behielt die Münzen und Banknoten zurück und schickte die Juwelen, Uhren und persönlichen Gegenstände an die städtischen Pfandleihämter in Berlin. Das von Brillen stammende Gold, sowie Goldzähne und Plomben wurden in den Gewölben der Reichsbank aufbewahrt. Funk hat den Einwand gemacht, daß er nicht gewußt habe, daß die Reichsbank Gegenstände dieser Art erhalten habe. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß er entweder wußte, welche Gegenstände eingingen, oder daß er bewußt seine Augen demgegenüber verschloß. Als Wirtschaftsminister und Reichstagspräsident nahm Funk an der wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten Gebiete teil. Er war für die Beschlagnahme der Goldreserven der Tschechoslowakischen National-Bank und für die Liquidierung der Jugoslawischen National-Bank verantwortlich. Sein Stellvertreter sandte am 6. Juni 1942 ein Schreiben an das OKW mit der Bitte, Gelder des französischen Besatzungskosten-Fonds für Schwarz-Markt-Käufe zur Verfügung zu stellen. Durch seine Anwesenheit bei einer Sitzung am 8. August 1942 ist bewiesen, daß er mit den deutschen Besatzungsmethoden vertraut war; Göring wandte sich damals an eine Anzahl deutscher Besatzungsbeamten, gab ihnen zu verstehen, welche Erzeugnisse aus ihren Gebieten benötigt würden und fügte hinzu: 'Es ist mir völlig gleichgültig, ob sie mir daraufhin sagen, daß ihre Leute hungern werden.'

Im Herbst 1943 war Funk Mitglied des Ministerrats für Zentrale Planung, der über die Gesamtzahl der von der deutschen Industrie benötigten Arbeiter entschied und von Sauckel verlangte, sie zu liefern, meist mittels Deportation aus besetzten Gebieten. Funk schien sich nicht besonders für diesen Teil des Zwangsarbeiterprogramms zu interessieren, und schickte meistens einen Stellvertreter zu diesen Besprechungen, oft den SS-General Ohlendorf, den früheren Chef des SD innerhalb Deutschlands und früheren Befehlshaber der Einsatzgruppe D. Aber Funk war sich doch der Tatsache bewußt, daß der Ministerrat, dessen Mitglied er war, die Einfuhr von Sklavenarbeitern verlangte und dieselben verschiedenen seiner Kontrolle unterstehenden Industrien zuwies.

Als Präsident der Reichsbank war Funk auch mittelbar verantwortlich für die Verwendung von KZ-Arbeitern. Unter seiner Führung hat die Reichsbank ein Bankkonto von 12 Millionen Reichsmark eröffnet für die SS, zur Erstellung von Fabriken, die KZ-Arbeiter verwenden sollten. Trotz der Tatsache, daß Funk hohe Posten innehatte, war er doch nie eine dominierende Figur in den verschiedenen Programmen, an denen er mitwirkte. Dies ist ein Milderungsgrund, den der Gerichtshof in Erwägung zieht.

Schlußfolgerung

Der Gerichtshof erkennt, daß Funk nicht schuldig ist unter Anklagepunkt 1, daß er aber unter Punkten 2, 3 und 4 schuldig ist.

Schacht

Schacht ist angeklagt nach Punkt ,1 und Punkt 2 der Anklage. Schacht diente in den Jahren 1923 bis 1930 als Währungskommissar und Präsident der Reichsbank; am 17. März 1933 wurde er von neuem zum Präsidenten der Reichsbank ernannt, im August 1934 zum Wirtschaftsminister und im Mai 1935 zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft. Im November 1937 trat er von diesen zwei Amtern zurück und wurde zum Minister ohne Geschäftsbereich gemacht. Am 16. März 1937 wurde er wiederum zum Reichsbankpräsidenten auf ein Jahr bestellt, und am 9. März 1938 für einen Zeitraum von vier Jahren; er ist jedoch am 20. Januar 1939 entlassen worden. Als Minister ohne Geschäftsbereich wurde er am 22. Januar 1943 entlassen.

Verbrechen gegen den Frieden

Schacht hat die Nazi-Partei, bevor sie am 30. Januar 1933 zur Macht gelangte, aktiv unterstützt und befürwortete die Ernennung Hitlers zum Kanzler. Danach spielte er eine wichtige Rolle bei dem energisch durchgeführten Aufrüstungsprogramm, das aufgestellt wurde, wobei er die Hilfsquellen der Reichsbank für die deutschen Aufrüstungsanstrengungen weitestgehend einsetzte. Die Reichsbank, in ihrer traditionellen Eigenschaft als Finanzvertretung der deutschen Regierung, legte langfristige Regierungsanleihen auf, deren Ertrag für die Aufrüstung benutzt wurde. Er erfand ein System, bei dem fünfjährige Schuldverschreibungen, bekannt als MEFO-Wechsel, die von der Reichsbank garantiert, aber in Wahrheit durch nichts weiter gedeckt waren, als deren Stellung als Ausgabebank, und die dazu benutzt wurden, um vom kurzfristigen Geldmarkt große Summen für die Aufrüstung zu erhalten. Als Wirtschaftsminister und Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft war er bei der Organisierung der deutschen Wirtschaft für den Krieg tätig. Er entwarf ins einzelne gehende Pläne zur industriellen Mobilisierung und für das Zusammenwirken der Wehrmacht mit der Industrie im Kriegsfalle. Er hat sich besonders mit der Knappheit an Rohstoffen befaßt und leitete einen Plan zur Ansammlung von Vorräten ein, sowie ein System der Devisenkontrolle, um zu verhüten, daß Deutschlands schwache Devisenlage den Erwerb von ausländischen für die Aufrüstung benötigten Rohmaterialien verhindere. Am 3. Mai 1935 sandte er an Hitler eine Denkschrift des Inhaltes: 'Daß die Durchführung des Aufrüstungsprogrammes mit Schnelligkeit und in großem Umfange das Ziel der deutschen Politik sei, dem alles andere untergeordnet werden sollte'.

Im April 1936 begann Schacht, seinen Einfluß als Zentralfigur bei den deutschen Aufrüstungsanstrengungen zu verlieren, nachdem Göring die Kontrolle der Rohstoffe und Devisen übertragen worden war. Göring befürwortete ein stark erweitertes Programm zur Produktion von synthetischen Rohstoffen, dem sich Schacht mit der Begründung widersetzte, daß die daraus erwachsende finanzielle Überspannung eine Inflation zur Folge haben könnte. Schachts Einfluß verminderte sich weiter, als Göring am 16. Oktober 1936 zum Generalbevollmächtigten für den Vierjahresplan ernannt wurde mit der Aufgabe, 'die Gesamtwirtschaft innerhalb vier Jahren in einen Zustand der Kriegsbereitschaft zu versetzen'. Schacht hatte sich der Ankündigung dieses Planes und der Ernennung Görings zum Leiter desselben widersetzt, und offensichtlich bedeutete Hitlers Vorgehen die Entscheidung, daß Schachts Wirtschaftspolitik für die drastische Aufrüstungspolitik, die Hitler einschlagen wollte, zu konservativ war.

Nach Görings Ernennung wurden Schacht und Göring bald in eine Reihe von Auseinandersetzungen verwickelt. Obgleich eine gewisse persönliche Gegnerschaft bei diesen Zwistigkeiten mit im Spiel war, so wich doch Schacht auch in seiner Auffassung von gewissen, grundsätzlichen politischen Fragen von Göring ab. Aus finanziellen Gründen befürwortete Schacht eine Ausdehnung des Aufrüstungsprogrammes und widersetzte sich einem großen Teil der vorgeschlagenen Ausdehnung der Produktionsmöglichkeiten, besonders in Bezug auf synthetische Stoffe, weil sie unwirtschaftlich seien und drängte auf eine drastische Einschränkung des Regierungskredites und eine zurückhaltende Politik hinsichtlich der deutschen Devisenreserven. Als Folge dieser Auseinandersetzungen und eines bitteren Streites, bei dem Hitler Schacht beschuldigte, daß er mit seinen finanziellen Methoden seine Pläne störe, nahm Schacht am 5. September 1937 Urlaub vom Wirtschaftsministerium und trat am 16. November 1937 von seinem Posten als Wirtschaftsminister und Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft zurück.

Als Reichsbankpräsident wurde Schacht noch in Streitigkeiten verwickelt. Während des Jahres 1938 fuhr die Reichsbank fort, bei der Auflegung von langfristigen Regierungsanleihen zur Finanzierung der Aufrüstung als Finanzvertretung der deutschen Regierung zu wirken. Aber am 31. März 1938 hörte Schacht auf, kurzfristige, von der Reichsbank garantierte Wechsel für die Rüstungsaufgaben aufzulegen. In einem Versuch durch die Reichsbank, die Kontrolle über die Finanzpolitik wieder zu gewinnen, verweigerte Schacht Ende 1938 die Gewährung eines vom Reichsfinanzminister dringend geforderten Sonderkredites zur Bezahlung von Beamtengehältern, die aus den vorhandenen Mitteln nicht gedeckt werden konnten. Am 2. Januar 1939 hatte Schacht eine Konferenz mit Hitler, in der er ihn dringend bat, die Ausgaben für Rüstungen herabzusetzen. Am 7. Januar 1939 legte Schacht Hitler einen von den Direktoren der Reichsbank unterzeichneten Bericht vor, der eine drastische Beschränkung der Rüstungsausgaben und ein ausgeglichenes Budget als das einzige Mittel zur Verhütung einer Inflation forderte. Am 19 Januar entließ Hitler Schacht als Präsidenten der Reichsbank und am 22. Januar 1943 als Reichsminister ohne Geschäftsbereich wegen seiner 'ganzen Einstellung während des augenblicklichen Schicksalskampfes des deutschen Volkes'. Am 23. Juli 1944 wurde Schacht von der Gestapo verhaftet und bis zum Ende des Krieges in einem Konzentrationslager eingesperrt.

Es ist klar, daß Schacht eine Zentralfigur bei Deutschlands Wiederaufrüstungsprogramm darstellte und die Maßnahmen, die er ergriff, besonders in den ersten Tagen des Nazi-Regimes, waren für Nazi-Deutschlands schnellen Aufstieg als Militärmacht verantwortlich.



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