Die
französische Verfassung von 1791
Die Verfassung sieht eine Gewaltenteilung in Exekutive, Legeslative und
Judikative vor. Die Staatsform ist die konstitutionelle Monarchie.
Wahlberechtigt sind nur Männer über 25 Jahren mit einer Steuerleistung im Wert
von mindestens 3 Tagen. Sie wählen Wahlmänner (Steuerleistung im Wert von 10
Tagen). Diese wählen die 745 Abgeordneten der Nationalversammlung
(Legislative). Die Nationalversammlung
erläßt Gesetze, die nur durch ein aufschiebendes Veto des Königs (Inhaber der
Exekutive) behindert werden können. Gleichzeitig kontrolliert die N. die vom König ernannten Minister und den
Kassationshof (das Berufungsgericht). Der Kassationshof wählt die Mitglieder
des Hochgerichts ( Anklage gegen hohe Staatsdiener und Staatsverbrecher).
Die normalen Richter bzw. Geschworenen werden ebenso wie die Beamten (
d. Departements und Gemeinden) von den wahlberechtigten Bürgern gewählt.