Friedensdienst - Wehrdienst und Zivildienst
In der Bundesrepublik Deutschland werden Männer im Alter von 18 Jahren
zum Wehrdienst eingezogen. Ihre Aufgabe ist es, den Frieden zu sichern. Die
Wehrdienstleistenden gehören zu den Streitkräften, sie dürfen laut Grundgesetz
nur zur Verteidigung der BRD eingesetzt werden. Die Bun-desrepublik Deutschland
braucht vor allem als Abschreckung eine Bun-deswehr. Kein Land kann auf
Bewaffnung verzichten, es gibt immer Aus-einandersetzungen unter den Menschen,
deshalb muss sich jeder Staat verteidigen können. Die Wehrdienstleistenden
arbeiten für die Sicherheit in unserem Staat, sie haben Anspruch auf Achtung
und Solidarität.
Wer aus Gewissensgründen nicht in der Lage ist, den Dienst an der Waffe
zu leisten, kann mit Begründung verweigern, er muss den Zivildienst ab-leisten.
Der Zivildienst besteht aus Arbeit in Krankenhäusern und anderen sozialen
Einrichtungen, wie zum Beispiel Altersheimen. Den Zivildienst leisten viele
Männer, weil sie aufgrund ihres Glaubens oder wegen ihres Gewissens nicht
bereit sind, sich und andere mit einer Waffe zu verteidigen und dabei andere
Menschen zu töten. Sie helfen lieber anderen Menschen. Auch sie haben Anspruch
auf Achtung und Solidarität.
Man sollte den Wehr- und Zivildienst gleichermaßen achten, beide sind
für den Frieden notwendig, die Wehrdienstleistenden erhalten den Frieden, die
Zivildienstleistenden schaffen den Frieden unter den Menschen, indem sie
anderen Menschen helfen und sich für weniger Gewalt einsetzen.