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Stresemanns formulierte seine Ziele am 7.9.1925 in 3 Punkte.
Er wollte primär die Reparation für Deutschland erträglich machen, den Frieden sichern und dem zufolge die Wiedererstärkung Deutschlands.
Sekundär strebte er den Schutz der Ausländerdeutschen.
Tertiär zielte Stresemann die Korrektur der Ostgrenze an, also die Wiedergewinn von Danzig und des polnischen Korridors sowie die Korrektur der Grenze in Oberschlesien.
In den Hintergrund stellte er den Anschluss Deutsch-Österreichs.
Seiner Ansicht nach bräuchte man dafür den Völkerbund als Sicherheitspakt. Davon erhoffte er sich Frieden für Deutschland, und England und Italien als Garanten der Westgrenze.
Zwar dürfte man dann keinen Krieg gegen Frankreich führen und würde somit den Anspruch auf Elsass-Lotringen verlieren, was Stresemann als "deutscher Verzicht" bezeichnete, aber Stresemann war der Meinung, dass man keine Möglichkeit eines Krieges hatte.
Stresemann wollte Deutschland als gleichwertigen Partner in den Völkerbund einbringen und sich weder den bolschewistischen Ideen unterwerfen, noch sich "dem Westen [zu] verkaufen".
Stresemann war ein Gegner des Versailler Vertrages und versuchte diesen anzufechten.
Höchstens der erste Punkt des Versailler Vertrages könnte so ausgelegt werden, dass er mit Stresemanns Gedanken im Konsens steht. In diesem Punkt steht, dass die Verwaltung der deutschen Kolonien im Auftrag des Völkerbundes erfolge. Wäre Deutschland entsprechend Stresemanns Gedanke Ratsmitglied im Völkerbund geworden, so hätte man Einfluss auf den Schutz der Ausländerdeutschen gehabt.
In Punkt IV und V wird allerdings der vollständige Verzicht auf alle Rechte im Ausland und auf die Kolonien verlangt. Und durch die Überwachung der Abrüstung durch interalliierte Kommissionen sowie die Auslieferung aller Kriegsmaterialen, (ein stehendes Berufsheer von 100.000 Mann und eine Marine mit 16.500 Mann blieben den Deutschen erlaubt, die Ausbildung von Reservetruppen, die Unterhaltung von Einheiten mit schwerer Artillerie, Panzereinheiten und eine Luftwaffe wurden ihnen verboten)die ebenfalls in diesen Punkten verfasst waren, ist Stresemanns Primärziel, die Wiedererstärkung Deutschlands, nur sehr schwer möglich. Des weiteren können auch keine Bündnisse mit England oder Russland aufgebaut werden, da Deutschland die nötige militärische Stärke fehlt.
Der zweite und dritte Punkt legten die neuen Grenzen für Deutschland fest. (Deutschland musste Elsass-Lothringen sowie die Saar-Kohlengruben an Frankreich abtreten, Posen, West- und Ostpreußen an Polen und das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei. Danzig wurde als Freie Stadt dem polnischen Zollgebiet zugeordnet und dem Schutz des Völkerbundes unterstellt. Das Memelgebiet unterstand zunächst den Alliierten, 1923/24 ging es an Litauen über.
Volksabstimmungen sollten in Eupen und Malmedy (Belgien), Nordschleswig (Dänemark), Teilen Ostpreußens und Oberschlesiens (Polen) über die Staatszugehörigkeit entscheiden. Als Faustpfand für die Einhaltung des Vertrags kam das Saargebiet 15 Jahre unter Völkerbundverwaltung; erst 1935 sollte auch hier in einer Volksabstimmung die Frage der Staatszugehörigkeit entschieden werden. Des weiteren wurde das Verbot des Anschlusses von Österreich an das Deutsche Reich festgeschrieben. Besetzung des linksrheinischen Gebiets durch alliierte Truppen, aufgeteilt in drei Zonen, mit rechtsrheinischen Brückenköpfen bei Köln, Koblenz und Mainz. Bei Vertragserfüllung sollte das Rheinland schrittweise nach 5, 10 und 15 Jahren wieder geräumt werden.)
Diese stehen ganz Stresemanns drittem Punkt entgegen. Auch der Anschluss von Österreich an Deutschland wird untersagt. Und durch die Besetzung des Rheingebietes ist auch die Westgrenze, welche Stresemann durch einen Sicherheitspakt von England und Italien als Garantiert sah.
Die Reperationszahlungen waren im VIII. Punkt fest geschrieben (Sachleistungen wie 90 % der deutschen Handelsflotte, Vieh, Kohle (auf 10 Jahre waren 40 Mio. Tonnen an Frankreich, Belgien, Luxemburg und Italien zu liefern), Benzol, Lokomotiven, Eisenbahnwagen, Maschinen, Unterseekabel u.v.m. Die finanziellen Forderungen der Alliierten waren zunächst zeitlich und in der Höhe unbegrenzt. Vorab sollte Deutschland zusätzlich zu den umfangreichen Sachlieferungen 20 Mrd. Mark in bar zahlen) und durch den "Kriegsschuldartikel", Artikel 231 ("Die verbündeten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, dass Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.") gab es kaum Möglichkeiten die Reparationszahlungen erträglicher zu machen.
Das der Versailler Vertrages ein Diktatfrieden war, erkennt man vor allem an den Punkten IX bis XV, den Bestimmungen über Finanzen, Wirtschaft, Luftfahrt, Flussschifffahrt (Internationalisierung von Nord-Ostsee-Kanal, Elbe, Memel, Oder, Donau, Rhein), Eisenbahnen und die internationale Arbeitsorganisation. Das Ziel der Alliierten es, ein Wiedererstarken der Wirtschaftsmacht Deutschlands zu verhindern. Dies steht wiederum dem ersten Punkt Stresemanns entgegen.
Stresemann versuchte also nicht umsonst den Versailler Vertrag zu annullieren, denn der Vertrag stand allen Zielen Stresemanns im Weg.
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