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Kulturpolitik
1 Grundlagen der CDU-Kulturpolitik
Die CDU bekennt sich zu dem besonderen Rang, den die Freiheit der Kunst im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland einnimmt. Wir sehen in ihr eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionsfähige Demokratie. Das kulturelle Leben eines Gemeinwesens ist ein wichtiger Gradmesser für seine Freiheit, seine Toleranz gegenüber Kritik und für seinen geistigen Reichtum.
Kultur ist Ausdruck der Identität aller Deutschen; sie ist seit Jahrhunderten durch regionale und kommunale Vielfalt geprägt. Die Kultur unserer Nation muß in ihrer unverwechselbaren Eigenart erhalten werden und sich fortentwickeln.
Die CDU sah sich immer verpflichtet, die kulturellen Gemeinsamkeiten, das geistige, künstlerische und geschichtliche Erbe der Nation lebendig zu erhalten. Kultur und ihre Epochen sind älter als die Grenzen, die sich in Europa in den letzten Jahrhunderten herausgebildet haben. Deutsche Kultur ist auch ein Teil der Geschichte der europäischen Nachbarländer. Zeugnisse deutscher Kultur finden sich in vielen Ländern Europas sowie die deutschen Kultureinfl sse der Kultur der Nachbarvölker in sich aufgenommen hat. Die Erinnerungen an deutsche Kultur in Mittel-, Ost- und Südosteuropa ist im geeinten Deutschland lebendig zu erhalten. Darüber hinaus besteht der bleibende Auftrag, zusammen mit unseren Nachbarn auch die deutsche Kulturtradition als Teil der großen europäischen Geschichte zu pflegen und als Baustein für eine europäische Friedensordnung zu sichern.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Einigungsvertrag in Art. 35 ausdrücklich als Kulturstaat definiert. Damit ist nicht nur ein wesentlicher Bestandteil des Selbstverständnisses des wiedervereinigten Deutschlands bestimmt, sondern auch die Frage der angemessenen Organisation des Kulturstaates Deutschland als einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen gestellt. Im Einigungsvertrag hei t es:
'In den Jahren der Teilung waren Kunst und Kultur - trotz unterschiedlicher Entwicklung in beiden Staaten Deutschlands - eine Grundlage der fortbestehenden Einheit der deutschen Nation. Sie leisteten im Prozeß der staatlichen Einheit der Deutschen auf dem Weg zur europäischen Einigung einen eigenständigen unverzichtbaren Beitrag. Stellung und Ansehen eines vereinigten Deutschlands in der Welt h ngen außer von seinem politischen Gewicht und seiner wirtschaftlichen Leistungskraft ebenso von seiner Bedeutung als Kulturstaat ab. Vorrangiges Ziel der auswärtigen Kulturpolitik ist der Austausch auf der Grundlage partnerschaftlicher Zusammenarbeit' (Art.
35 Einigungsvertrag).
Die Ausgaben des Bundes für die Kulturförderung sind in den Jahren 978 - 990 kontinuierlich angestiegen. Seit
1 bernahm der Bund erhebliche Mehrbelastungen:
Ausgaben des Bundes zur Förderung von Kunst und Kultur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 9 8 - 9 4 (in Mio. DM, Abgrenzung BMF)
8 4 4 8
9 6 9 4
0 0 5 6
1 6 2 4
2 4 1 3
3 4 0 5
4 5 0 3
5 7 2 3
6 0 8 3
7 1 2 3
8 3 3 2
9 9 5 9
0 9 9 0
1 46 9 2
2 06 3 9
3 25 3 5
19 4 92 8 4 (Soll) Angaben: BMI, Januar 1 94
2 Kulturelle Situation in den neuen Bundesländern
Der Bund fördert seit 1 91 unter Bezug auf den Art. 35 des Einigungsvertrages in den neuen Bundesländern kulturelle Einrichtungen und Maßnahmen in einem erheblichen Umfang. Die Förderung erfolgt durch Zuweisungen an die Länder. In den Jahren 991 bis 9 3 sind insgesamt 3 3 Mrd. Mark an Kulturförderung des Bundes in die neuen Länder geflossen. Diese Maßnahmen bildeten einen wesentlichen Bestandteil der Bem hungen um die Herstellung der inneren Einheit. Die neuen Länder und die Kommunen gewannen dadurch Zeit für Strukturüberlegungen. Die Kulturförderung in den neuen Ländern hat folgende Schwerpunkte:
- Substanzerhaltung (Theater, Orchester, Museen),
- Infrastrukturverbesserung (kommunale Kultur, z B. Musikschulen, Bibliotheken, Jugendzentren),
- Denkmalpflege (Einzelbauwerke; Stadtensembles).
Die Bundesregierung stellte ferner in den Jahren 1 91 bis 1 92 den Kirchen für Baumaßnahmen in den neuen Ländern 80 Mio. DM zur Verfügung. Zur Förderung des ostdeutschen Films wurden in der letzten Legislaturperiode noch einmal 1 0 Mio. DM zur Verfügung gestellt.
Die Bundesförderung im Bereich der Kultur war sehr erfolgreich. Die Unterstützung hat trotz gravierender Wirtschafts- und Finanzprobleme in den neuen Ländern und trotz grundlegender organisatorischer Veränderungen mit dafür gesorgt, daß die in Jahrhunderten gewachsenen Kulturlandschaften erhalten wurden.
Die Bundesregierung hat entgegen ihrer ursprünglichen Verpflichtung die Förderung über das Jahr 9 2 hinaus um zwei Jahre bis Ende 9 4 verlängert und dies trotz einer angespannten Haushaltslage. In Abstimmung zwischen dem Bund und den neuen Bundesländern standen 1 94 zus tzlich 2 0 Mio. Mark zur Kulturförderung bereit. Dieses
Geld stammte aus dem sog. Parteivermögen der ehemaligen Blockparteien und Massenorganisationen der DDR. Kunst und Kultur hatten in der DDR sowohl eine staatlich geförderte Repräsentations- als auch eine begrenzt zugelassene Kritikfunktion. So haben die beachtlichen finanziellen Zuwendungen aus dem DDR-Staatshaushalt einerseits eine hohe kulturelle Erwartungshaltung bei den Bürgern in den neuen Bundesländern hinterlassen; diese hohe Erwartungshaltung steht jedoch im krassen Widerspruch zur realen, wirtschaftlichen und sozialen Leistungsfähigkeit der Landes- und Kommunalhaushalte. In diesem Spannungsverhältnis bewegen sich sowohl noch lange Zeit Kulturpolitik und Kulturverwaltung in den neuen Bundesl ndern.
Durch die Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs ab 1. Januar 1 95 und den damit verbundenen Verzicht des Bundes auf 7 Prozent des Aufkommens aus der Umsatzsteuer sowie durch die Ergänzungszuweisungen des
Bundes erhalten die neuen Länder zusätzlich 6 3 Mrd. DM. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, daß die neuen Länder noch stärker als bislang kulturpolitische Verantwortung bernehmen können.
Der Bund wird sich auch 9 5 an der Kulturförderung in den neuen Bundesl ndern beteiligen. Von den 90 Mio. DM, welche dem BMI zur Kulturförderung 1 95 zur Verfügung stehen, erhalten die neuen Länder (einschließlich Ost-Berlin) ber 00 Mio. DM. Ein erheblicher Teil der finanziellen Leistungen erhält Sachsen. Nach dem derzeitig gültigen Haushaltsentwurf 1 95 werden Kultureinrichtungen im Freistaat Sachsen mit weit ber 0 Mio. DM gefördert.
3 Kulturförderung
1 Kulturförderung als öffentliche Pflichtaufgabe
Die Förderung von kulturellen Aktivitäten durch die öffentliche Hand ist in einer modernen demokratischen Gesellschaft Pflichtaufgabe eines Gemeinwesens, das sich ebenso sehr als Kulturstaat wie als Rechts- und Sozialstaat versteht. Letztendlich sind die kulturellen Werte und Orientierungen die Grundlage f r unser demokratisches Staatswesen, das ohne Toleranz, sch pferische Kreativität und Austausch der Meinungen nicht denkbar ist. Die Kulturförderung ist demzufolge eine wichtige öffentliche Aufgabe.
Kulturförderung ist und bleibt eine öffentliche Pflichtaufgabe auch in den Zeiten knapper Kassen. Im Jahr 993 haben der Bund, die Länder und die Kommunen rd. 15 Mrd. Mark für den Bereich Kultur ausgegeben.
Öffentliche Pflichtaufgabe bedeutet, daß eine Grundsubstanz der institutionellen Kultur öffentlich garantiert wird und die subsidiäre Förderung von freien kulturellen Initiativen und Projekten möglich ist. Subsidiäre Förderung setzt dort ein, wo die Bedeutung der Aufgabe die vorhandenen Möglichkeiten der Kommune übersteigt. Die ffentliche Pflichtaufgabe der Förderung der Kultur wird vor allem von den Städten, Gemeinden und Kreisen wahrgenommen, die den Hauptanteil aller öffentlichen Kulturausgaben erbringen. Die CDU setzt sich dafür ein, die Kulturetats der Länder und Kommunen besser auszustatten und für die Kontinuität der Kulturarbeit Sorge zu tragen. Die Bundesl nder schaffen, soweit notwendig, die rechtlichen Grundlagen der Förderung von Kunst und Kultur. Inhaltliche Eingriffe des Gesetzgebers oder der staatlichen Verwaltungen im Zusammenhang mit der Gewährung
von Zuschüssen verbieten sich von der Sache her.
Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht zur Zukunftssicherung des Standortes Deutschland ausdrücklich Kunst und Kultur als maßgebliche Faktoren für die Attraktivität des Standortes Deutschland betont. Die Kulturförderungsmittel des Bundesinnenministeriums sind von 9 2 bis 9 0 von 3 3 Mio. DM auf rd. 5 1 Mio. DM gestiegen und haben sich damit fast verdoppelt. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat der Bund aus gesamtstaatlicher Verantwortung drei Jahre lang zus tzlich erhebliche Mittel für die Übergangsfinanzierung der Kultur in den neuen Ländern bereitgestellt. In diesen Jahren stiegen die Kulturausgaben dadurch nochmals beträchtlich: 9 1 auf 8 7 Mrd. DM, 1 92 auf 1 06 Mrd. DM und 1 93 auf 1 25 Mrd. DM. Behauptungen der SPD, der Bund spare in Sachen Kultur, sind daher wissentlich falsch. Der Bund ist seiner Aufgabe, Kulturförderung zu betreiben, gerecht geworden. In der Pflicht sind nun vor allem die Länder, ihren durch die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs erweiterten finanziellen Spielraum auch für die Kulturfinanzierung zu nutzen. Künftig soll die Kulturförderung des Bundes 90 Mio. Mark jährlich bis einschließlich 1 98 betragen.
Die Bundesregierung wird - wie bisher - auch künftig folgende Kategorien kultureller Einrichtungen fördern: Einrichtungen, die im Eigentum des Bundes stehen oder überwiegend von ihm finanziert werden. Einrichtungen, deren Förderung auf einer vertraglichen Grundlage beruhen, nämlich die Forschung in sechs großen Museen und die Kulturstiftung der Länder. Einrichtungen, die gesamtstaatliche Bedeutung haben. Der Bund wird sich auch 995 dauerhaft an ausgewählten Kultureinrichtungen von nationaler Bedeutung in den neuen Ländern beteiligen (sog. 'Leuchtturmprogramm'). Berlin steht auch 5 an der Spitze der Länderanteile aus dem Kulturhaushalt des Bundes. Allein für die in Berlin ansässige Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind 1 95 rund 3 7 Mio. DM vorgesehen.
2 Kommunale Kulturförderung
Neben den Ländern sind vor allem die Kommunen für die Kulturförderung verantwortlich. Daten zu Kulturfinanzierung der Gemeinden werden vom Deutschen St dtetag durch eine eigene Erhebung jeweils in einem zweijährigen Rhythmus vorgelegt. Die derzeit aktuellen verfügbaren Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr
19 1. In den Erhebungen des Städtetages werden nur Kommunen ab 0 0 0 Einwohnern einbezogen. Vier Fünftel aller gemeindlichen Kulturausgaben sind damit erfaßt. Die Etats der Stadtstaaten bleiben wegen möglicher Verzerrung durch Länderaufgaben ausgeklammert.
Insgesamt gaben die westdeutschen Städte und Gemeinden f r Kulturpflege 9 1 44 Mrd. DM aus (incl. der
Landes- oder Bundeszuschüsse). Darauf entfielen auf die Bereiche
Theater (einschl. Musiktheater) 3 7 % Orchester 4 4 %
Musikschule und sonstige Musikpflege 1 4 % Bibliotheken 4 %
Volkshochschulen 1 5 %
Museen 3 7 % Kulturverwaltung 4 2 % sonstige Kulturpflege 7 %
Die kommunalen Kulturetats sind seit 9 kontinuierlich angestiegen, insgesamt um 6 . Damit bestätigt sich ein
Trend, der schon beim 0-Jahresvergleich von 9 9 - 9 9 zu verzeichnen war, dort lag der Durchschnitt um 6 4
%. Bei der Betrachtung der Kostendeckungsgrade städtischer Gebührenhaushalte des Jahres 9 2 fällt auf, daß insbesondere kulturelle Einrichtungen der Kommunen defizitär arbeiten:
Kostendeckungsgrad von
- Musikschulen 9 5 %
- Volkshochschulen 2 2 %
- Theater 3 %
- Museen 5 %
- Büchereien 5 %
(Quelle: Gemeindefinanzbericht 1 94 des Deutschen Städtetages)
Der Deutsche Städtetag hat im Juni 1 94 ein Thesenpapier 'Perspektiven für die Theater und Orchester in öffentlicher Verantwortung' vorgelegt. Darin heißt es: 'Der Deutsche Städtetag appelliert an die Städte, sich gegenüber den Bemühungen um Kostenbegrenzungen bei den Theatern und Orchestern solidarisch zu verhalten und nicht Versuchungen zu Profilierungen um jeden Preis nachzugeben. Auch wenn eine sachliche Betrachtung der Theater- und Orchesterkosten in Relation zu den öffentlichen Gesamthaushalten wie den Kulturhaushalten geboten ist, können auch die Bühnen nicht unberührt von den Tatsachen bleiben, daß diese öffentlichen Haushalte in der derzeitigen Höhe nicht mehr finanzierbar sind. Der Städtetag ruft die Bühnen auf, ihre Tarifverträge zu berdenken und künftig flexibler und wirtschaftlicher zur arbeiten.
Die Problematik der Finanzierung von städtischen Theatern wir an folgenden Beispielen deutlich:
3 Kulturförderung in Form privater Initiative
Die Kulturförderung durch private Mäzene ergänzt die öffentliche Kulturförderung. Sie schafft zusätzliche Lebendigkeit, Vielfalt, Sensibilität und Bereicherung in der Kultur. Die Förderung der Kultur durch Private besitzt in Deutschland eine lange und gute Tradition.
Diese zeigt, daß die Förderung der Kultur durch Private zu einem fruchtbaren Dialog zwischen Kulturschaffenden und ihren Förderern führen kann, der ein Gewinn f r die gesamte Gesellschaft bedeutet.
Kultur lebt wesentlich vom freiwilligen Engagement, von privater Initiative und damit vom lebendigen individuellen Interesse. Das Mäzenatentum der Bürger muß geweckt und ermutigt werden. Durch eine kulturfreundliche Gestaltung des Stiftungs- und Steuerrechts muß die Kulturförderung durch Privatpersonen daneben attraktiv
gemacht werden. Die Kultur unseres Landes würde sich nicht entfalten können, wenn sie auf das beschränkt bliebe,
was ihr durch die Mittel öffentlicher Finanzzuweisungen ermöglicht wird.
Neue Formen der Kulturförderung durch die Wirtschaft ('Sponsorchip') bieten die Chance zum Dialog zwischen Kultur und Wirtschaft. Ein solcher Dialog ist für die Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Wer die private Förderung der Kultur durch die Wirtschaft reglementieren will, wird den freiheitlichen Dialog zwischen Kultur und Wirtschaft und damit ein mögliches Kunstb ndnis von Wirtschaft, Kultur und Geist verhindern.
Die CDU hat auf Bundesebene dazu beigetragen, die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur zu optimieren. Diese Rahmenbedingungen wurden insbesondere durch mehrfache Veränderungen des Steuerrechts verbessert, vor allem durch das Stiftungs- und Kulturförderungsgesetz vom 3. Dezember 9 0, durch das die steuerlich begünstigten Möglichkeiten der privaten Förderung von Kunst und Kultur und der Errichtung kulturfördernder Stiftungen erheblich ausgeweitet wurden. Die Koalitionsparteien haben sich darauf verständigt, daß zur Aktivierung
privater Initiative das Stiftungsrecht weiterentwickelt werden soll (vgl. Koalitionsvereinbarung für die 3. Legislaturperiode, V.4 Kultur fördern).
4 Freie Kulturarbeit
Neben dem herkömmlichen Kulturangebot hat heute die freie Kultur ihren festen Platz im kulturellen Leben der Gemeinden. Die vielfältigen freien Gruppen und Initiativen, besonders auch in den Bereichen Theater, Musik und Soziokultur, sind längst zu einer allgemein anerkannten und förderungswürdigen weiteren Kultursparte entwickelt. Zusammen mit den etablierten Kultureinrichtungen schaffen sie ein reiches und lebendiges Kulturleben, das in seiner Breite den Bedürfnissen einer pluralistischen Bevölkerung entspricht.
Freie Gruppen leben vom Wandel und der kulturellen Innovation, vom Gegenteiligen und Gegensätzlichen. Sie bewirken mit, daß neue Wege beschritten werden. Freie Kulturinitiativen und Kulturträger (Jazz- und Rockgruppen, Frauengruppen, Ch re, Kunst- und Traditionsvereine, Theatergruppen, künstlerische und literarische Werkkreise, Literatur- und Geschichtswerkstätten sowie ausländische Kulturgruppen) wollen mit ihrer Arbeit zu eigener
kreativer Betätigung aber auch zur Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Problemen anregen. Sie erreichen durch neue künstlerische Mittel neue Zielgruppen. Insbesondere finden viele Kinder und Jugendliche hier einen ersten ihnen gemäßen Zugang zu kulturellem Erleben und eigenem kreativem Schaffen. Aber auch Senioren, Frauen, ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Arbeitslose werden mit entsprechenden Veranstaltungen gezielt angesprochen und zu eigenen kulturellen Projekten angeregt. Auch in Sozialeinrichtungen sollte professionelle Kulturarbeit stattfinden.
Da freie Kulturarbeit vom Wandel und der Erneuerung lebt, empfehlen sich flexible Föderungsmaßnahmen für einzelne Gruppen. Kommunen sollten ihre Förderung gezielt einzelnen Projekten freier Träger zukommen lassen.
Eine zweite, für das kommunale Kulturleben der Zukunft ebenso wichtige Form der Unterstützung von freien Gruppen besteht in der Bereitstellung von Räumlichkeiten. Denn kulturelle Betätigung braucht Räume. Ohne Treffpunkte und Unterstützug durch die Kommunen können freie Gruppen auf Dauer nicht existieren.
Für die Kommunen zählen 'Zentren' für die freie Kultur zu den Kultureinrichtungen neuer Art. Ihre Existenz sichert Vielfalt und Lebendigkeit des kulturellen Lebens in unseren Gemeinden. Beispielsweise können ungenutzte Industriebauten oder leerstehende Gebäude auf diese Weise mit neuem Leben erfüllt werden.
Viele Projekte der freien Kulturarbeit fordern die Kommune heraus, ihre Arbeit nicht nur ideell mitzutragen, sondern auch mitzufinanzieren. Unser Ziel sollte dabei eine anteilige Finanzierung sein, weil dadurch die Möglichkeit zur kontinuierlichen Arbeit über längere Zeiträume hinweg gegeben ist.
Kommunen können auch ohne großen Personal- und Sachkostenaufwand wichtige Hilfestellung leisten, indem sie durch den Nachweis von Räumen, Werkstätten, Probe- und Aufführungssälen, durch Vermittlung von Auftritten, durch Ausleihe von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, durch Hilfe bei der Beschaffung von Kostümen und Dekorationen, durch Hilfe bei der Organisation und Finanzierung, beim Abfassen von Anzeigen und allen Verwaltungsaufgaben kulturelle Aktivitäten fördern.
Ausfallb rgschaften ermöglichen vielen Gruppen erst ihre Auftritte. Künstler, Chöre und hnliche Kulturträger der Gemeinden sollten rechtzeitig in alle Planungen einbezogen werden. Hierzu könnte die Einrichtung von Kunstkommissionen und Kulturbeiräten dienen.
4 Kulturelle Weiterbildung
Die CDU tritt für eine Stärkung der kulturellen Bildung ein. Die Intensivierung der Kinder- und Jugendbildung muß künftig ein neuer Schwerpunkt der Kulturpolitik sein. Die CDU erkennt die Kulturarbeit, die für Jugendliche häufig von Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden geleistet wird, nachdrücklich an. Die Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche ist in den vorhandenen Einrichtungen weiter auszubauen. Museen und Theater müssen durch Zusammenarbeit und Austausch mit den Jugendverb nden in die Lage versetzt werden, Kinder und Jugendliche gezielt anzusprechen und museums- und theaterpädagogische Angebote zu unterbreiten. Die musikale
Früherziehung in den Musikschulen ist ebenso förderungswürdig wie die Arbeit der Jugendkunstschulen.
Weiterbildung ist umfassend zu verstehen; sie darf sich nicht nur auf einen Teilbereich beschränken. Die Forderung nach Integration verschiedener Weiterbildungsbereiche bedeutet für die CDU, daß beispielsweise Angebote beruflicher Weiterbildung auch ergänzt werden durch allgemeinbildende, politische oder musisch-kulturelle Weiterbildungsangebote. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat in der letzten Legislaturperiode Projekte der kulturellen Weiterbildung in den neuen Ländern mit ber 6 Mio. DM gefördert. Die CDU befürwortet ein breites Spektrum an kultureller Weiterbildung. Musisch-kulturelle Weiterbildung stärkt Kreativität,
Individualität, Innovationskraft und steigert die Lebensqualität. Musisch-kulturelle Weiterbildung setzt auf
Kooperation mit öffentlichen Kultureinrichtungen und privaten Aktivitäten und Initiativen.
Nur eine geringe Zahl der in der Kulturverwaltung und praktischer Kulturarbeit Tätigen haben eine spezielle Ausbildung für ihre differenzierten Aufgaben. Die einen sind Verwaltungsfachleute, die ihr Wissen um Kultur ihrem persönlichen Engagement verdanken, aber häufig gern mehr erfahren würden. Die anderen haben ihr Studium in einem bestimmten Bereich der Kunst abgeschlossen und m ssen sich mühsam Managementqualitäten aneignen. Je knapper die Ressourcen für Kultur werden, um so dringender ist eine umfassende Qualifizierung gefordert.
Hier liegt eine wichtige Aufgabe für einzelne Kommunen oder Regionen. Gefragt ist kulturelle Weiterbildung und Weiterbildung im Kulturmanagement auf unterschiedlichen Stufen, in Zusammenarbeit mit Weiterbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Hochschulen.
5 Auswärtige Kulturpolitik
Stellung und Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt hängen nicht allein von ihrem politischen Gewicht und ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft ab, sondern auch von ihrer kulturellen Präsenz im Ausland sowie von der Bereitschaft zum internationalen kulturellen Austausch. Auswärtige Kulturpolitik soll ein
wirklichkeitsnahes Bild vom Leben und Denken in unserem Lande vermitteln und das Verständnis von Deutschland und die Kenntnis der deutschen Sprache in der Welt fördern. Sie ist damit Sympathiewerbung für unser Volk und für unseren demokratischen Staat.
Der kulturelle Dialog mit anderen Nationen ermöglicht ein gegenseitiges Geben und Nehmen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung und zum Frieden. Die CDU betrachtet deshalb den Kulturaustausch als einen Bereich der Außenpolitik, der in den politischen und wirtschaftlichen Beziehungen gleichrangig ist.
Die CDU tritt dafür ein, daß die Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa sowie die Nachfolgestaaten der UdSSR als gleichberechtigte Partner in die auswärtige Kulturpolitik einbezogen werden. Es geht darum, die Defizite, die sich aus der Abgrenzung der ehemaligen Ostblockstaaten ergeben hatten, abzubauen. Die CDU plädiert dafür, die Einrichtung bilingualer Schulen voranzutreiben, bei Stipendiumprogrammen, in der Wissenschaftskooperation und im Bereich von Bildung und Ausbildung ist schrittweise ein Gleichgewicht in der auswärtigen Kulturpolitik herzustellen. Von erheblicher Bedeutung ist dabei die Ausweitung des Zweigstellennetzes des Goethe-Instituts (bisher 50 Zweigstellen). Nach der politischen Wende wurden in Mittel- und Osteuropa neue Goethe-Institute gegründet. Zweigstellen des Goethe-Institutes existieren in Moskau, Warschau, Krakau, Prag, Pre burg und Riga.
19 3 wurden in Kiew, Minsk und St. Petersburg Zweigstellen eröffnet. In Almaty konnte die Arbeit zum 0 . Juni
4 aufgenommen werden, und im Jahr 1 94 wurde die Eröffnung eines Instituts in Tiflis vorbereitet.
Deutschland ist Teil der europ ischen Kulturgemeinschaft. Die Völker Europas haben in der Offenheit füreinander sich gegenseitig befruchtet und ihre kulturelle Eigenart entwickelt. Wir wollen das friedliche Miteinander der unterschiedlichen Kulturen Europas und in der Welt fördern. Die CDU begrüßt die kulturpolitschen Initiativen der EU (Kulturpolitik der EU). Hierbei ist jedoch notwendig, daß auch im Bereich der Kultur der Grundsatz der Subsidiarität voll respektiert wird.
1 Kulturförderung in Osteuropa für deutsche Minderheiten
Die CDU tritt für die Erhaltung und Bewahrung des kulturellen Erbes der früheren deutschen Gebiete und Siedlungsgebiete im Osten ein. Die Initiativen des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amtes für die kulturellen Belange der vier Millionen Deutschen in Osteuropa werden von der CDU nachhaltig befürwortet.
Die Förderungsschwerpunkte der Bundesregierung lagen 9 4 erneut bei der kulturellen Breitenarbeit, der Wissenschaft und der Sicherung des Kulturgutes. 9 4 wurden deshalb für die kulturelle Förderung der deutschen Minderheiten insgesamt 0 Mio. Mark angesetzt, davon etwa 17 Mio. Mark alleine für 62 Programmlehrer sowie
30 Fachberater und Fachbetreuer, die in Minderheitengebieten arbeiten; ferner zwölf Mio. Mark f r die sonstige
Förderung von Kulturprojekten und Sprachprojekten zugunsten der deutschen Minderheit.
2 Kulturpolitik der Europäischen Union (EU)
Der Vertrag von Maastricht hat auch der europ ischen Kulturpolitik eine neue Grundlage gegeben. So hei t es in Art. 28 Abs. : 'Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes '
Im Rahmen der kulturpolitischen Aktivitäten der EU geht es unter den Aspekten der Wirtschafts- und Sozialpolitik
um die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Künstler sowie um die Entwicklung einer europäischen 'Kulturindustrie' angesichts des Binnenmarktes. Vor diesem Hintergrund geht es vor allem um Fragen der nationalen Subventionierung und der Besteuerung von Kulturproduktionen und -gütern, um Urheberrechte, Leistungsschutz und die soziale Absicherung von Kulturschaffenden. Thematische Schwerpunkte
gemeinschaftlicher Kulturpolitik sind dar ber hinaus die F rderung der audiovisuellen Industrie, Aus- und Weiterbildung im kulturellen Bereich und der kulturelle Dialog mit außereuropäischen Staaten, so u.a. mit den AKP-Staaten im Rahmen des Lomé-Abkommens (vgl. Art. 28 Abs. 2 u. 3 des Maastrichter Vertrages).
Seit Anfang der 90er Jahre hat die EU folgende Kulturprojekte bzw. -aktivitäten gefördert:
- Konzerte europäischer Orchester (Jugend, Barock, Jazz),
- die berufliche Fortbildung junger Kulturschaffender,
- die Erhaltung des kulturellen Erbes (u.a. Erhalt der Akropolis),
- die Entwicklung von und Ausbildung in Konservierungstechniken (u.a. im Handwerkszentrum Venedig),
- finanzielle Beteilung an der Aktion 'Europäische Kulturhauptstadt' : Luxemburg), in deren Rahmen der
Europ ische Preis für die beste literarische Übersetzung und der Europäische Filmpreis vergeben wird.
6 Soziale Sicherung der Künstler
Zu den Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur gehört auch die soziale Sicherung der Künstler. Selbst ndige Künstler und Publizisten sind aufgrund des Künstlersozialversicherungsgesetzes für ihr Alter, den Eintritt von Berufs- oder Erwerbsunf higkeit und f r den Krankheitsfall abgesichert. Durch das Gesetz zur finanziellen
Sicherung der Künstlersozialversicherung aus dem Jahre 987 und insbesondere durch das Gesetz zur Anderung des
Künstlersozialver-sicherungsgesetzes aus dem Jahre 9 8 ist die Struktur der verbessert und konsolidiert worden. Die Künstlersozialversicherung ist heute ein allgemein anerkannter und nicht mehr wegzudenkender Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Ende 1 93 waren insgesamt rd. 60 0 Personen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert. Dazu gehörten fast 7 000 Versicherte aus den neuen Bundesländern; für sie ist durch die Übergangsgesetzgebung ein nahtloser Übergang aus der Sozialversicherung der ehemaligen DDR in das Versicherungssystem des Künstlersozialversicherungs-gesetzes erreicht worden. F r 1 94 wird mit einem weiteren Anstieg der Versichertenzahl auf mehr als 0 00 Personen gerechnet.
In die am 1. Januar 1 95 beginnende Pflegeversicherung sind die selbständigen Künstler und Publizisten uneingeschränkt einbezogen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden - wie auch sonst in der Künstlerversicherung - je zur Hälfte von den Versicherten und von den abgabepflichtigen Unternehmen sowie vom Bund aufgebracht.
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