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Sportpolitik
1 Grundsätze der CDU-Sportpolitik
Die CDU mißt dem Sport hohe gesellschaftspolitische Bedeutung zu. Sie will diese Bedeutung im Bewußtsein der Öffentlichkeit stärken und den Sport vielfältig fördern, damit sein Wert für die Gesellschafts-, Bildungs- und Gesundheitspolitik mehr als bisher anerkannt wird.
Sport ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Er wirkt den Folgen des Bewegungsmangels entgegen und fördert gesundheitsgerechtes Verhalten weit über die unmittelbare sportliche Betätigung hinaus.
Durch vernünftige Sportausübung können gesundheitliche Risikofaktoren verringert und zugleich die Kosten im Gesundheitswesen gedämpft werden. Sportärztliche Vorsorgeuntersuchungen sollen sportwilligen Bürgern und Bürgerinnen die Wahl der für sie am besten geeigneten Sportart erleichtern.
Grundlagen für lebenslanges Sporttreiben sollen früh gelegt, und der Wunsch nach sportlicher Freizeitgestaltung soll dauerhaft gefestigt werden. Möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern muß der Zugang zu den vielfältigen Formen des Sports eröffnet werden.
Träger des Sports sind Vereine und deren Organisationen, die ihre Aufgaben in freier Selbstverwaltung überwiegend ehrenamtlich leisten. Die Sportvereine wirken gesellschaftlich integrierend und sind Teil der kommunalen Kultur; ihre Arbeit dient dem Gemeinwohl und ist deshalb öffentlich zu fördern.
Für die CDU sind Unabhängigkeit und Selbstverantwortung des Sports Grundsätze partnerschaftlicher Sportpolitik.
Zur ganzheitlichen Erziehung des Menschen gehört neben der Entwicklung geistiger, seelischer und musisch-kultureller Fähigkeiten auch der Sport. Bewegungserziehung im Vorschulalter sowie Sport an Schule und Hochschule sind wichtiger Bestandteil der Erziehung junger Menschen. Hier können Grundlagen für sportliche Betätigung und aktive Freizeitgestaltung bis ins Alter gelegt werden.
Die CDU fordert daher die tägliche Bewegungszeit bzw. Sportstunde in Kindergarten und Schule und tritt für ein differenziertes Sportangebot an der Hochschule ein.
Wesentliches Merkmal des Sports ist der Leistungsgedanke. Dies gilt nicht nur im Spitzensport. Die Sportbewegung ist eine Einheit, ihre Grundlage ist der Breitensport. Der Spitzensport regt mit seiner Vorbildfunktion zur Sportausübung an. Die CDU bekennt sich zum Leistungsprinzip auch im Sport. Sie will Breiten- und Spitzensport angemessen fördern. Der Breitensport soll jedem Bürger die Möglichkeit bieten, nach seinen Neigungen und Fähigkeiten Sport zu treiben. Die Förderung des Spitzensports dient auch der Repräsentation des Landes; sie muß unseren Athleten und Athletinnen international gleiche Chancen ermöglichen. Beim Streben nach sportlicher Leistung müssen die ethischen und moralischen Grundsätze des Sports gewahrt werden.
2 Breitensport
Unsere Gesellschaft wandelt sich. Die sich verändernden Lebensverhältnisse wirken sich auch auf den Sport aus; er ist Spiegelbild der Gesellschaft. Sportliche Inhalte ändern sich deshalb ebenso wie Struktur und Organisation des Sports. Zwischen den nachgefragten Sportarten gibt es Schwerpunktverlagerungen. Nicht alle, die gerne Sport treiben, möchten dies auch in einem Verein tun. Neue Angebote sind auf dem Markt; Sport wird auch vermarktet. Neben die Wettkampforientierung treten Fitness und Gesundheitsbewußtsein. Kommunikation wird wichtiger als die Pflege individueller Werte. Der Konsumgedanke überlagert traditionelle Werte.
Sport für alle bedeutet nicht, daß alle Sport treiben müssen. Alle sollten aber den Sport ihrer Wahl, auch in der Form des Wettkampfs, betreiben können. Dieser Wandel des Sports muß von der Sportpolitik berücksichtigt werden. Ihr kommt es nach dem gewachsenen Verständnis der Aufgabenteilung zwischen Staat und Sport zu, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß 'Sport für alle' möglich wird. Alle müssen in ihrem Lebensumfeld den Sport finden können, der ihren sportlichen und materiellen Möglichkeiten gerecht wird.
Für Sportwillige muß ein breitgefächertes Angebot zweckmäßiger Sportanlagen - möglichst in Wohnnähe - erreichbar sein. Aus öffentlichen Mitteln finanzierte Sportanlagen sollen prinzipiell kostenlos genutzt werden können. Der Sportstättenbau der Vereine muß durch Zuschüsse für Investitionen und Folgekosten gefördert werden.
2.1 Sportvereine
Rund 24 Millionen Bürger und Bürgerinnen sind Mitglieder in den 80.000 Sportvereinen unseres Landes. Sportvereine erfüllen einen wichtigen Auftrag in unserem Gemeinschaftsleben. Die CDU setzt sich daher dafür ein, daß die gemeinnützigen Sportvereine in der Lage sind, den selbstgestellten Aufgaben und den in sie gesetzten Erwartungen zu entsprechen.
DIE CDU FORDERT:
- Den uneigennützigen und ehrenamtlichen Einsatz in den Vereinen mehr als bisher zu würdigen und zu fördern.
- Die Anstellung von haupt- und nebenamtlichen Kräften bei den Vereinen zu unterstützen sowie verstärkt Sportfachkräfte bei den Sport- bzw. Jugendämtern einzustellen.
- Sportangebote für Familien und Altere.
- Durch öffentliche Zuschüsse sozial gestaffelte und dennoch für die Sportvereine angemessene Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen.
- Die Vereine von bürokratischen Hemmnissen zu befreien.
- Kommunale Sportanlagen den Vereinen grundsätzlich mietfrei zu überlassen.
- In Wohngebieten bestehende Sportanlagen in ihrem Bestand zu sichern und die Errichtung neuer Anlagen auch künftig zu ermöglichen, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Lärmschutzanlagen.
- Die örtlichen Sportorganisationen in allen sportrelevanten Fragen anzuhören und wie Träger öffentlicher Belange zu behandeln.
- Daß Gemeinden und Sportorganisationen gemeinsam Breitensportförderprogramme erarbeiten und umsetzen.
2.2 Entwicklung des organisierten Sports in Deutschland
Die große Bedeutung nach Entwicklung des organisierten Sports zeichnet sich in folgenden Vergleichszahlen ab:
Der Deutsche
Sportbund hatte
1950 3.204005 Mitglieder
und 1993 24.372316 Mitglieder
Das bedeutet eine knapp achtfache Zunahme in den vergangenen 32 Jahren. Die Zahl der Sportvereine hat sich im gleichen Zeitraum vervierfacht.
Sie betrug 1950
19.874
und war 1993 auf 81.071
angestiegen.
Der Zuwachs, der im letzten Jahrzehnt kontinuierlich jährlich rund eine halbe Million betragen hat, hält unvermindert an. Für das Jahr 1993 konnten sogar 720966 neue Mitglieder registriert werden. Der Deutsche Sportbund hat auf seinem Bundestag im November 1992 in Berlin aber auch deutlich gemacht, daß es trotz dieser positiven Entwicklung schwierige Probleme zu bewältigen gibt:
1. Der Konkurrenzdruck von außen, vor allem durch kommerzielle Sportanbieter, wird weiter zunehmen.
2. Die Bereitschaft zu ehrenamtlicher Mitarbeit läßt nach.
3. Das bislang so positive Bild des Sports in der Öffentlichkeit hat durch Fehlentwicklung wie das Doping im Spitzensport Schaden genommen.
4. Große Sorge bereitet die Sportentwicklung in den neuen Bundesländern: Den Vereinen fehlt es an Geld, Mitarbeitern und ausreichenden Möglichkeiten, kommunale Sportanlagen zu benutzen. Der Organisationsgrad im Sport ist in den neuen Ländern viermal so gering wie in den alten Ländern.
Wie die
Mitgliederstärke in den einzelnen Sportfachverbänden ist, zeigen die
nachstehenden Tabellen+).
Sie zeigen aber auch verblüffende Entwicklungen in den einzelnen Sportarten.
Einige Fachverbände sogenannter 'olympischer Kernsportarten'
stagnieren oder verbuchen sogar leichte Rückgänge. Dagegen florieren
'Spaß-Sportarten' wie Tennis, Golf, Reiten, Tanzen, Segeln oder
Badminton.
Die Größten:
1 (1) Deutscher
Fußball-Bund 5.427.911
2 (2) Deutscher Turner-Bund 4.440.972
3 (3) Deutscher Tennis-Bund 2.332.074
4 (4) Deutscher Schützenbund 1.468.809
5 (5) Deutscher Leichtathletik-Verband 860.786
6 (6) Deutscher Handball-Bund 827.768
7 (7) Deutscher Tischtennis-Bund 763.658
8 (8) Deutscher Skiverband 684.254
9 (10) Deutsche Reiterliche Vereinigung 645.142
10 (9) Deutscher Schwimm-Verband 632.770
2.3 Vereinsförderungsgesetz
Das Vereinsförderungsgesetz, das auf Initiativen der CDU basiert, ist bestimmt von zwei Zielsetzungen: Weniger Steuern und weniger Arbeit für die Vereine. Letzteres insbesonders auch deshalb, um die Arbeit der meist ehrenamtlichen Vorstände und Kassierer in den kleinen und mittleren Vereinen zu entlasten.
Seit 1990 brauchen über 90 Prozent der gemeinnützigen Vereine keine Körperschaft- und Gewerbesteuer mehr zu zahlen.
Durch das Vereinsförderungsgesetz wurde eine neue Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen - also nur für Sportvereine - eingeführt. Zweckbetrieb bedeutet, daß keine Körperschaft- und Gewerbesteuer gezahlt werden und der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent bei der Umsatzsteuer anzuwenden ist.
Sportliche Veranstaltungen sind grundsätzlich ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen daraus nicht höher sind als insgesamt 60.000 DM im Jahr. Zu den maßgeblichen Einnahmen gehören nur die Einnahmen aus der reinen sportlichen Betätigung. Das sind z.B. Eintrittsgelder bei Spielen, Zahlungen für Übertragungen im Rundfunk oder Fernsehen, Startgelder, Lehrgangsgebühren und Ablösezahlungen. Nicht dazu zählen insbesondere Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken und für Werbung bei den Veranstaltungen. Diese Tätigkeiten sind gesonderte steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
Wenn die Einnahmen aus den sportlichen Veranstaltungen des Vereins höher sind als 60.000 DM im Jahr, liegt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Das bedeutet, daß bei der Umsatzsteuer der allgemeine Steuersatz von derzeit 14 v.H. anzuwenden ist und daß der Verein den Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln und gegebenenfalls versteuern muß. Meistens erzielen die Sportvereine mit ihren sportlichen Veranstaltungen aber keine Gewinne, sondern Verluste. Aufgrund einer weiteren wichtigen Anderung durch das Vereinsförderungsgesetz, nach der mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe als ein Betrieb gelten, können sie diese Verluste mit Gewinnen aus anderen steuerpflichtigen Betrieben, zum Beispiel aus der Werbung oder aus einer Vereinsgaststätte, verrechnen.
2.4 Sportstätten
Veränderungen in den Strukturen und Inhalten des Breitensports bedingen auch eine Neuorientierung im Sportstättenbau. Die bestehenden Sportstättenleitpläne richten sich vorrangig nach der Schulentwicklungsplanung und den Bedürfnissen des Wettkampfsports.
Sportanlagen sollten jedoch multifunktional nutzbar sein. Ihre örtliche Zuordnung und die Öffnungszeiten sind nutzerfreundlich zu gestalten.
Sportstättenbau ist bisher keine Pflichtaufgabe, wird daher im Aufgabenkatalog der öffentlichen Hand oft an das Ende gesetzt (Dispositionsmasse bei knappen Kassen). Durch entsprechende Verankerung, z.B. in Sportförderungsgesetzen oder durch Aufnahme des Sports in die Länderverfassungen, ist dies zu ändern.
Sportstättenbau und Unterhaltung von Sportstätten sind Aufgabe der öffentlichen Hand. Das gilt für Sportstätten des Vereins- und Breitensports, die zum Aufgabenbereich der Kommunen zählen. Es kann nur bedingt gelten für Sportstätten des Spitzensports, für die Bund und Länder zuständig sind. Hier muß künftig der Grundsatz gelten, daß Sportstätten für kommerzialisierte Sportarten nur noch in dem Umfang öffentlich finanziert werden können, in dem auch sie dem Breitensport dienen.
Vereinseigene Baumaßnahmen sind mit den gleichen Investitionszuschüssen zu fördern wie kommunale sportliche Baumaßnahmen, soweit sie nicht kommerziellen Zwecken dienen. Vereine auf eigenen Anlagen sollen Betriebskostenzuschüsse erhalten, damit eine Gleichstellung bei Nutzung von öffentlichen und privaten Anlagen erzielt wird.
Die Sportvereine und -verbände sind rechtzeitig an den Planungen der öffentlichen Hand zu beteiligen.
Schul- und Hochschulsportanlagen sind außerhalb der eigentlichen Nutzung oftmals 'unter Verschluß' und stehen Außenstehenden nicht zur Verfügung. Da sie ausschließlich mit Steuergeldern finanziert werden, müssen sie in Zeiten, in denen sie nicht für ihre ursprünglichen Zwecke genutzt werden, Vereinen und anderen Gruppen zugänglich sein.
In der Vergangenheit haben die internationalen Sportverbände häufig ihre Normen und Regeln für Sportanlagen verändert (z.B. Länge, Breite, Höhe von Spielflächen und Sporthallen, Form und Anzahl der Kurven bei Bob- und Rodelbahnen, Anforderungen an Zuschauerplätze). Dies führte zu ständigen Neu- und Umbauten auf Kosten der Steuerzahler (und oft ohne Nutzen für den normalen Breiten- oder Wettkampfsport). Dies muß künftig verhindert werden. Eine Abstimmung auf europäischer Ebene ist erforderlich, d.h. im nationalen und internationalen Bereich sind einheitliche Normen und Regeln für den Sportstättenbau aufzustellen.
DIE CDU FORDERT, daß
- die Sportorganisationen bei der Erstellung von Bauleitplänen wie Träger öffentlicher Belange beteiligt werden und an Anhörungen mitwirken können,
- frühzeitig ein Interessenausgleich zwischen den sportlichen Notwendigkeiten und dem Umweltschutz hergestellt wird,
- die Bezuschussung neuer Anlagen von aktualisierten Sportstättenleitplänen abhängig gemacht wird,
- diese Leitpläne die gesamte örtliche Sportentwicklung und nicht nur die Schulentwicklungsplanung als Grundlage haben; sie sind daher unter Beteiligung der Sportorganisationen zu erstellen,
- Sportanlagen wohnnah und verkehrsgünstig zu den Wohnbereichen errichtet werden (Sportplatz um die Ecke),
- Sportanlagen den Sportvereinen kostenlos zu überlassen sind. Bei kostenintensiven Einrichtungen (z.B. Schwimm- oder Eissportanlagen) sind Sonderregelungen zu treffen (Kommerzieller Vorbehalt),
- Schlüsselverträge, wenn irgend möglich, abgeschlossen werden,
- öffentliche Sportstätten auch in Ferienzeiten geöffnet sind, um vor allem den Menschen, die ihre Ferien zu Hause verbringen, Sportmöglichkeiten als Urlaubsalternative zu bieten. Für Aufsichtspersonal ist ein finanzieller oder personeller Ausgleich zu schaffen.
- Sportgroßanlagen für Veranstaltungen mit überwiegend berufssportlichem Charakter nicht durch die öffentliche Hand, sondern durch Private errichtet und unterhalten werden sollten.
Die Kommunen stellen bisher Sportgroßanlagen für überwiegend berufsportliche Veranstaltungen (z.B. Bundesligafußball) oder mediensportliche Großereignisse (Welt- und Europameisterschaften) meist kostenlos zur Verfügung. Der finanzielle Aufwand der Allgemeinheit steht in keinem Verhältnis zum Nutzen und zur Benutzung durch die Allgemeinheit. Meist sind diese Anlagen für andere Vereine, Schulen oder öffentlichen Freizeitsport gesperrt. Daher sollte die öffentliche Hand künftig derartige Anlagen nicht mehr finanzieren, sondern die frei werdenden Mittel für Breitensportanlagen mit Wettkampfmöglichkeiten einsetzen.
2.5 'Goldener Plan Ost'
Die CDU begrüßt den 'Goldenen Plan Ost' des Deutschen Sportbundes. Sie sieht in ihm eine hervorragende Anleitung zur Sportentwicklungsplanung in den neuen Bundesländern. Der Goldene Plan Ost ist als Aufgabe der Länder und Gemeinden umzusetzen. In Anbetracht der schwierigen Situation hat die Bundesregierung Hilfestellung durch die kommunale Investitionspauschale geleistet und den Ländern und Gemeinden auch die Möglichkeit eröffnet, Mittel aus dem Investitionsförderungsgesetz 1995 für die Sanierung der Sportstätten in den neuen Ländern zur Verfügung zu stellen. Das Investitionsförderungsgesetz ist ab 1995 zehn Jahre lang mit jährlich 6 Milliarden DM ausgestattet.
2.6 Schwerpunkte der kommunalen Sportförderung
Angesichts der angespannten Finanzlage in vielen Kommunen besteht die Gefahr, daß die Förderung des Sports, die ja in den meisten Bundesländern keine verpflichtende Aufgabe ist, wesentlich gekürzt wird. Der Bundesfachausschuß Sport der CDU hat in seinem Beschluß vom 03. Februar 1994 Möglichkeiten aufgezeigt, die trotz knapper Kassen der Sport gefördert werden kann:
- Kommunale Zuschüsse sollten den Sportorganisationen pauschal übertragen werden, damit sie ihre Schwerpunkte selbst setzen können.
- Die Vereine werden ermuntert, zur Verbesserung ihrer Haushalte zusätzliche Aktivitäten in ihre Vereinsangebote aufzunehmen.
- Geeignete Sportanlagen sind den Vereinen zu überlassen. Das stärkt die Selbstverwaltung des Sports und entlastet gleichzeitig die kommunalen Haushalte.
- Die Vereine werden zum Bau eigener Anlagen in Eigenleistung ermutigt. Dazu ist partnerschaftliches Miteinander zwischen Gemeinde und Verein nötig. Fehlende kommunale Zuschüsse können durch kommunale Bürgschaften vorübergehend ersetzt werden.
- Beim Bau von Sportanlagen muß kostensparenden Konstruktionen und ökologischen Gesichtspunkten Vorrang eingeräumt werden.
3 Spitzensport
Der Spitzensport fördert Leistungswillen und Leistungsbereitschaft: er vermittelt durch das sportliche Gebot der Fairneß und durch die Achtung von Anderen Werte, die für die Gesellschaft von Bedeutung sind. Darüber hinaus ist er ein Mittel zur Entwicklung und Pflege der internationalen Beziehungen. Er hat Vorbildfunktion, vor allem für die Sportausübung junger Menschen und trägt damit entscheidend zur Verbreitung und Entwicklung des gesamten Sports bei. Spitzensport erfüllt auch Belange der gesamtstaatlichen Repräsentation. Für die Erfüllung seiner Aufgaben und Funktionen erfährt der Spitzensport vielfältige Hilfen durch Staat und Gesellschaft. Die CDU befürwortet die angemessene Förderung eines human gestalteten Spitzensports durch die öffentliche Hand auf allen Ebenen. Sie steht einer Förderung des Spitzensports durch die Wirtschaft aufgeschlossen gegenüber. Eine solche Förderung darf nicht zu Abhängigkeiten einzelner Athleten/innen und der Organisationen des Sports führen, die die Autonomie des Sports gefährden.
Nach Auffassung der CDU ist die Förderung des Spitzensports eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Ein individueller Rechtsanspruch auf staatliche Sportförderung läßt sich daraus nicht ableiten.
Spitzensport unterliegt der Möglichkeit des Mißbrauchs. Seine Förderung durch die öffentliche Hand bedingt die Mitwirkung der staatlichen Organe bei der Dopingbekämpfung.
3.1 Förderung des Spitzensports
Sportliche Höchstleistungen können nur erbracht werden, wenn den Sportlern und Sportlerinnen entsprechende Trainingsmöglichkeiten sowie die notwendigen sportwissenschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen geboten werden.
DIE CDU WILL:
- Chancengleichheit für deutsche Sportler/innen bei internationalen Wettkämpfen mit den Sportlern/-innen anderer Länder.
- abgestufte Fördermaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen entsprechend den 'Grundsätzen für die Kooperation zur Förderung des Leistungssports' des Deutschen Sportbundes.
- das finanzielle Schwergewicht der Förderung des Spitzensports in der Zuständigkeit des Bundes.
- Die Harmonisierung der Sportförderungspolitik von Bund und Ländern durch die Sportministerkonferenz.
- unbürokratisches Handeln bei der Vergabe der Mittel.
- überschaubare Kriterien für die Förderung des Spitzensports und die Einstellung der Förderung bei Manipulation und Mißbrauch.
- eine Rangfolge für die Förderung von Sportarten, um das finanzielle Gefälle zwischen den Sportarten abzumildern.
Sportliche Höchstleistungen können nur erzielt werden, wenn entsprechende Trainingsmöglichkeiten geboten werden. In Deutschland stehen hierfür Bundesleistungszentren, ein Netz von Landesleistungszentren, zahlreiche Bundes- und Landesstützpunkte sowie Olympiastützpunkte zur Verfügung.
Olympiastützpunkte dienen der Verbesserung des Trainings und der Betreuung im Hochleistungssport. In ihnen werden an zentralen Orten des Hochleistungssports die dort vorhandenen Bundesleistungszentren, Landesleistungszentren und Bundesstützpunkte zusammengefaßt und dem Spitzensport sportartübergreifend eine umfassende trainingswissenschaftliche, sportmedizinische, physiotherapeutische sowie soziale Betreuung angeboten.
3.2 Dopingbekämpfung
Die CDU begrüßt die Anstrengungen des deutschen Sports zur Dopingbekämpfung. Sie unterstützt die Kosten- und Aufgabenteilung zwischen Bund (Forschung, Analysen) und Sport (Entnehmen von Proben, Aufklärung).
DIE CDU ERWARTET:
- die Fortsetzung der Dopingkontrollen bei Training und Wettkampf mindestens im bisherigen Umfang;
- die Einbeziehung aller olympischen und nichtolympischen Mitgliedsverbände des DSB in das Doping-Kontroll-System; damit kann die notwendige Vereinheitlichung bzw. Angleichung der Dopingstrafen in den verschiedenen Sportarten erreicht werden.
- die Ausdehnung der Kontrollen auf Blutanalysen nach Maßgabe der rechtlichen und medizinischen Möglichkeiten.
- die wissenschaftliche Erforschung bisher nicht erfaßter Doping-Praktiken (z.B. Hormon-Doping) und ihre Einbeziehung in das Kontroll-System; sowie die Entwicklung von Kontrollmethoden, die langfristig die Einnahme von Dopingmitteln nachweisen.
- geeignete Maßnahmen des Staates, die die Bemühungen des freien Sports zur Bekämpfung des Dopings unterstützen.
- die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Doping-Bekämpfung.
4 Schulsport
Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbare Bestandteile der Erziehung und Bildung in jedem Lebensalter. Diese erzieherischen Möglichkeiten müssen vor allem im Kindes- und Jugendalter genützt werden; denn hier können die Grundlagen für lebenslanges Sporttreiben gelegt werden, wenn es gelingt, den Sportunterricht zum Erlebnis werden zu lassen.
Bewegung, Spiel und Sport haben nicht den ihnen zustehenden Stellenwert in der Erziehung; dazu bedarf es eines Bewußtseins, das den Menschen als Ganzheit sieht und körperliche, seelische, geistige und soziale Gesichtspunkte gleichrangig bewertet.
4.1 Aktuelle Situation
Seit Jahren ist zu beobachten, daß der Sport immer mehr zum Stiefkind der Bildungspolitik wird. Die zwischen Deutschem Sportbund und der Kultusministerkonferenz in dem Aktionsprogramm für den Schulsport von 1956, 1972 und 1985 getroffenen Vereinbarungen von 3 Wochenstunden Sport werden in vielen Bundesländern nicht mehr eingehalten. Ursache für die jüngsten negativen Entwicklungen sind vor allem die Flexibilisierung der Stundentafel, bei der jede Schule selbst entscheiden kann, ob sie dem Sportunterricht zwei oder mehr Stunden pro Woche einräumt.
Experten sprechen davon, daß die Situation des Sportunterrichts an den Schulen vergleichbar ist mit der nach dem 1. Weltkrieg.
Hinzu kommt, daß heute für mehr als die Hälfte aller Kinder außerhalb des Schulsports kaum Sport- und Bewegungsmöglichkeiten bestehen. Verstädterung, fehlende Spielstraßen, Verkehrsdichte, -lärm, -abgase und kinderfeindliche Wohnbedingungen sind hierfür die Ursache.
4.2 Forderungen der CDU zur Verbesserung des Schulsports
In den Kindergärten ist eine grundlegende und intensive Bewegungserziehung insbesondere aus entwicklungspsychologischer Sicht notwendig, weil sie in dieser Altersstufe besonders wirksam ist und Haltungs-, Organ- sowie Koordinationsschwächen vermeiden hilft.
In den Grundschulen hat die vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Sporterfahrung zentralen Stellenwert. Das vor allem in die Grundschulzeit fallende 'motorische Lernalter' erlaubt das Erlernen sportlicher Bewegungsabläufe und sozialer Grunderfahrungen durch gemeinsames Spiel und Sporttreiben, so daß sich dauerhafte Interessen für lebenslanges Sporttreiben entwickeln können. Am Ende der Grundschulzeit sollte eine entsprechende motorische Reife erreicht sein.
An den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen unterschiedliche persönliche Eigenschaften, Fertigkeiten und Fähigkeiten im sportlichen Bereich entwickelt werden, Schülerinnen und Schüler sich mit der vielfältigen Welt des Sports auseinandersetzen, soziale Verhaltensweisen eingeübt werden, Schwächen im Bewegungsverhalten der Kinder durch Angebot von Sportförderunterricht bestmöglich ausgeglichen werden.
DIE CDU FORDERT DAHER:
- Pro Woche sollen mindestens drei Wochenstunden Sport angeboten werden.
- Sportliche Begabungen sollen durch Teilnahme am schulischen Trainings- und Wettkampfwesen gefördert werden. Dabei sollen Schule und Sportverein sinnvoll zusammenarbeiten.
- In der gymnasialen Oberstufe soll ein Leistungskurs Sport sowie eine ausreichende Anzahl von Grundkursen (Wahlmöglichkeit) im Fach Sport angeboten werden.
- An ausgewählten allgemeinbildenden Schulen sollen Sportzüge eingerichtet werden.
4.3 Zusammenarbeit von Schule und Verein
Eine der wesentlichen Aufgaben des Schulsports besteht darin, junge Menschen zu motivieren, auch außerhalb der Schule Sport zu treiben. Hauptträger des außerschulischen Sportangebots sind die Sportvereine. Mit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Schule und Verein können die Ziele des Schulsports besser verwirklicht werden. Schulsport und Vereinssport haben eigenständige Ziele und Aufgaben. Sie arbeiten auch unter unterschiedlichen Bedingungen; sie stehen jedoch bei der Bewältigung gemeinsamer Aufgaben in enger Beziehung zueinander, d.h. Schulsport und Vereinssport beeinflussen sich gegenseitig.
- Die geforderte sinnvolle Zusammenarbeit von Schule und Verein setzt die aktive Mitarbeit der Sportlehrer und Sportlehrerinnen voraus. Das gilt für die Abnahme von Leistungsabzeichen, für Wettkämpfe (Bundesjugendspiele, 'Jugend trainiert für Olympia') und für Freizeitsportmaßnahmen.
- Schüler und Schülerinnen mit geringeren sportlichen Leistungen sollen ihre Chance auch im Sportverein erhalten und intensiv gefördert werden.
- Schüler und Schülerinnen, deren Integration durch Sport erleichtert werden kann (z.B. Behinderte, Aussiedler/-innen und Ausländer/innen) sollen besondere Hilfen erhalten.
- Bei Talentsuche und Talentförderung sollen Schule und Verein so zusammenarbeiten, daß Training und Wettkampf im Jugendalter in pädagogisch annehmbarer Form ablaufen.
5 Soziale Aufgaben des Sports
Bewegung, Spiel und Sport können mit ihren vielfältigen Möglichkeiten sozial Benachteiligten helfen, ihre Lebensqualität zu steigern. Die CDU will für diese Menschen den Zugang zum Sport durch personelle und materielle Maßnahmen verbessern.
5.1 Förderung des Behindertensports
Praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse haben gezeigt, daß Sport wesentlich dazu beitragen kann, die persönliche Entwicklung von körperlich, geistig und/oder seelisch behinderten Menschen positiv zu beeinflussen, so daß sie befähigt werden, ihr Leben sinnvoller zu gestalten.
Sport trägt dazu bei, die verbliebene Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen zu erhalten und zu steigern, die Hilfsbedürftigkeit abzubauen, das Selbstvertrauen und die Selbstständigkeit zu stärken und als Möglichkeit der Begegnung die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.
Bei der Sportausübung Behinderter ist zu unterscheiden zwischen dem Behindertensport als Breiten- und Spitzensport, wie er in den Organisationen des deutschen Sports, zum Teil als Wettkampfsport, betrieben wird, und dem Sport im Rahmen der Rehabilitation, bei dem heilgymnastische und bewegungstherapeutische Übungen als Einzel- oder Gruppenbehandlung unter ärztlicher Kontrolle zur Erreichung oder Sicherung des Zieles der Rehabilitation durchgeführt werden.
Nach Auffassung der CDU ist die Sportausübung eine wirksame Lebenshilfe für Behinderte. Die CDU sieht in dieser Lebenshilfe eine besondere soziale Aufgabe des Sports.
Sie appelliert an Bund, Länder und Gemeinden, aber auch an die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Kriegsopferversorgung, auf eine einheitliche Ausgestaltung des Behindertensports einzuwirken. Dies gilt insbesondere für die Vereinheitlichung der Leistungen und eine zweckmäßige und sachgerechte Organisation. Dabei sollte über die enge Einschränkung des Sports als zeitlich begrenzte therapeutische Maßnahme hinaus der wichtige Aspekt der gesundheitlichen Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport stärker als bisher berücksichtigt werden. Die Reife einer Gesellschaft ist daran zu erkennen, was sie für ihre Minderheiten tut.
5.2 Rehabilitation durch Sport
Im Rahmen der Rehabilitation wird der Sport als therapeutische Maßnahme in Gruppen unter ärztlicher Betreuung durchgeführt. Er dient dabei in erster Linie der Wiederherstellung der Gesundheit. Behinderte können am Behindertensport im Rahmen der Rehabilitation nur zeitlich befristet und auf ärztliche Verordnung teilnehmen. Eine Ausnahme bildet hierbei der Versehrtensport nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 11 a Bundesversorgungsgesetz), der zeitlich unbefristet und ohne ärztliche Verordnung gewährt wird.
Nach der Novellierung des § 11 a Bundesversorgungsgesetz wird wegen des natürlichen Rückgangs der Zahl der Kriegsversehrten die Förderung der Behindertensportgruppen stärker zurückgehen. Durch die dadurch bedingte Verringerung der Zuschüsse wird es für viele Behindertensportgruppen und -vereine, in denen zunehmend Zivilbeschädigte Sport treiben, schwieriger, ihr Angebot in der bestehenden Form aufrecht zu erhalten.
DIE CDU WILL diesen Entwicklungen entgegenwirken. Sie tritt dafür ein, die finanzielle Förderung des Behindertensports langfristig abzusichern. Dabei geht es um
- Prävention,
- Therapie,
- Rehabilitation.
Bund, Länder, Gemeinden und Träger der gesetzlichen Rehabilitation sollten die Vereine des Behindertensports organisatorisch und finanziell in die Lage versetzen, Sportmöglichkeiten allen Behinderten anzubieten, auch nach Abschluß von Rehabilitationsmaßnahmen. Dies gilt in ganz besonderem Maße für Kinder und Jugendliche. Die Länder werden aufgefordert, die Zahl der Sportstunden an Regel- und Sonderschulen für Behinderte zu erhöhen und den Sportunterricht durch die Anstellung qualifizierter Lehrer und Lehrerinnen sowie durch eine Verbesserung der Sportstätten- und Geräteausstattung auszubauen.
5.3 Sport und Gesundheit
Der enge Zusammenhang von Sport und Gesundheit ist unumstritten. Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gesundheit nicht nur als Freisein von Krankheit, sondern als optimales körperliches, geistig-psychisches und soziales Wohlbefinden.
Ein breites Verständnis von Gesundheit auch im geistig-psychischen und sozialen Bereich eröffnet weitere Möglichkeiten für den Sport. Da Gesundheit nur erworben bzw. erhalten werden kann, wenn ein entsprechendes Verhalten der betroffenen Menschen vorliegt, besitzt die Gesundheitserziehung in Verbindung mit Bewegung, Spiel und Sport ein besonderes Gewicht.
Herz- und Kreislaufkrankheiten, Haltungs- und Bewegungsschäden sind typische Erscheinungen hochtechnisierter Industriegesellschaften. Sport kann diesen Gesundheitsrisiken entgegenwirken. Er beugt Herz- und Kreislaufkrankheiten durch Ausdauertraining vor; er begegnet altersbedingten Leistungseinbußen durch Ausdauer- und Krafttraining sowie durch Übung von Koordination und Beweglichkeit; er beeinflußt die Psyche positiv; er dient der Vorbeugung und Behandlung von funktionellen Störungen am Haltungs- und Bewegungsapparat.
In keiner Zeit hat das Thema Gesundheit solche Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gefunden wie heute. Dabei hat sich ein starker Akzent zugunsten der Gesundheitsvorsorge ergeben. Da Millionen von Menschen in Deutschland bereits Sport treiben und damit gesundheitlich handeln, kann auch die Bereitschaft, sich damit bewußt auseinanderzusetzen als entsprechend hoch angesehen werden. Erfahrungen und Studien, die beispielsweise nachweisen, daß nur ein kleiner Prozentsatz der Sporttreibenden raucht, unterstützen diese Annahme. Auch die gesunde Ernährung wird von Sporttreibenden längst mit hoher Aufmerksamkeit bedacht.
Alle Themen, die mit Bewegung, Körperbewußtsein und Sport in Verbindung stehen, erweisen sich somit als idealer Einstieg in die Bewußtseinsbildung bzw. -veränderung im Sinne der Gesundheitsförderung. Je früher sie einsetzt, umso positiver wird sie sich auf die gesundheitliche Situation älterer Menschen auswirken. Bewegung, Spiel und Sport leisten jetzt schon einen unschätzbaren Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, obwohl sich gesundheitsbewußteres Leben noch nicht überall durchgesetzt hat. Schule und Sportverein können hierzu durch Aufklärung und entsprechende Angebote wirksam beitragen.
5.4 Sport im Alter
Die Lebenserwartung des Menschen nimmt auch in Deutschland weiter zu. Sie hat sich hier von ca. 50 Jahren (1900) auf 72 Jahre beim Mann und 78 Jahre bei der Frau (1991) vergrößert. Es darf erwartet werden, daß in der ersten Hälfte des kommenden Jahrhunderts eine mittlere Lebenserwartung von 90 + 10 Jahren erreicht werden wird.
Es gilt aber nicht nur, immer älter zu werden, sondern es sollen hinzugewonnene Lebensjahre lebenswert gestaltet werden. Dazu gehört eine entsprechende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie seelisches Wohlbefinden. Die einzige Möglichkeit, sich in funktioneller Hinsicht jünger zu repräsentieren, als es dem chronologischen Alter entspricht, ist körperliches und geistiges Training. Vom Standpunkt der Forschung gibt es bis heute keine andere Methode wie etwa Ernährung oder Medikament, welche ein körperliches oder geistiges Training ersetzen könnte.
Es liegt daher im individuellen und im gesellschaftlichen Interesse, durch körperliches Training bzw. durch Sport bis in ein möglichst hohes Alter hinein die gute körperliche und geistige Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Training und Sport zur rechten Zeit, in der richtigen Qualität und Quantität könnten geeignet sein, zahlreiche therapeutische, rehabilitative und pflegende Maßnahmen überflüssig zu machen bzw. an die Grenze des menschlichen Lebens zu verschieben.
Der Sport wirkt der Isolation und Vereinsamung im Alter entgegen. Das System der Sportvereine und Sportgruppen in Deutschland ist wichtiger Bestandteil eines vernetzten sozialen Wertgefüges, das sich langfristig als Bollwerk gegenüber der fortschreitenden Auflösung sozialer Werte und Strukturen erweist.
Mit dem Sport wächst die Chance, daß sich das Defizitmodell des Alterwerdens zu einem Modell der aktiven Lebensbewältigung und der Lebensqualität wandelt.
Nach der Berufszeit das Leben gesund und aktiv zu genießen, entspricht den Wunschvorstellungen der 60- bis 65-jährigen in unserer industriellen Leistungsgesellschaft. Die immer noch wachsende Reiselust demonstriert dies in ähnlicher Weise wie die steigende Akzeptanz der Fitneß-, Sport- und Gesundheitsreisen in der genannten Altersgruppe. Aber auch im heimischen Umfeld erschließen ältere Menschen in zunehmendem Maße die Freizeit- und Fitneßfelder, die bisher als Privileg der jungen Generation angesehen wurden. Zählten beispielsweise in früheren Jahren ältere Menschen in den Fitneßstudios noch zu den 'Exoten', so gehören sie heute zum natürlichen Altersspektrum der Fitneßszene.
DIE CDU FORDERT DAHER:
- Eine verstärkte Zusammenarbeit von Bundesregierung, Landesregierungen, kommunalen Spitzenverbänden und Sportorganisationen mit dem Ziel, die Erkenntnisse der Sportmedizin in Handlungskonzepte umzusetzen. Denkbar wären folgende Maßnahmen und Projekte:
- Intensivierung der Forschung über Sport im Alter.
- Förderung von Modellmaßnahmen im Bereich des Seniorensports durch die Bundesregierung.
- Förderung des Seniorensports durch die Krankenkassen im Interesse von Kostensenkungen im Gesundheitswesen.
- Zusatzausbildung für Mediziner/innen, um Erkenntnisse der Sportmedizin in die tägliche Praxis bzw. Therapie umsetzen zu können. Einführung von Sportmedizin als Pflichtfach in die Approbationsordnung.
- Berücksichtigung der Belange des Seniorensports bei der Ausbildung von Sportlehrern/innen und Übungsleitern/innen.
- Verstärkte Aufklärung und Übungsanleitungen für Sport im Alter über Hörfunk, Fernsehen und Printmedien.
- Größere Anstrengungen der Sportorganisationen, um den Sport für ältere Menschen zugänglich zu machen.
- stärkere Ausrichtung der Sportangebote in den Kommunen und Vereinen auf die Gruppe der Alteren.
- die Förderung der Kooperation zwischen Sportvereinen und anderen Vereinigungen, Verbänden, kommunalen und sozialen Einrichtungen.
- Aufnahme von präventiven Sport- und Bewegungsprogrammen als feste Bestandteile der beruflichen Gesundheitsförderung.
6 Sport und Umwelt
Der Sport leistet in weiten Bereichen einen Beitrag zum Umweltschutz. Zunehmende sportliche Betätigung und gewachsenes Umweltbewußtsein haben trotzdem in verschiedenen Bereichen zu einem Spannungsverhältnis zwischen Sport und Umwelt geführt.
Probleme ergeben sich insbesondere daraus,
- daß die
Flächenknappheit und Wohnorientierung vor allem im dichtbesiedelten
städtischen Bereich die Ursache dafür sind, daß Sportstätten in unmittelbarer
Nähe von Wohnhäusern errichtet worden sind und die Wohnbebauung bis an
vorhandene Sportanlagen herangeführt worden ist. Dies führt zu Konflikten, vor
allem im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Wohnruhe durch Sportgeräusche.
- daß die vom Sport
ausgehenden Geräusche, z.B. durch Ballspiele, durch Zurufe
der Spieler und Trainer, durch Applaus und Mißfallensäußerungen von Zuschauern
und durch Lautsprecheranlagen in der Vergangenheit zu zahlreichen
Gerichtsentscheidungen mit nachteiligen Auswirkungen für den Sport geführt
haben.
- daß Sportarten, die
außerhalb von Sportanlagen in freier Landschaft ausgeübt
werden, z.B. Skisport, Wassersport, Motor- und Flugsport, in besonderem Maße
Belange des Umwelt- und Naturschutzes tangieren können.
Die CDU setzt sich mit Nachdruck dafür ein, daß der Sportplatz um die Ecke auch zukünftig erhalten bleibt. Hierzu wurde im Juli 1994 der § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend geändert. Grundstückseigentümer sind nunmehr verpflichtet, ein gewisses Maß an Geräuschbelästigung durch den Sportbetrieb zu akzeptieren. Dies hat zigtausenden Sportvereinen eine größere Rechtssicherheit gegeben. Dabei halten wir am Grundsatz eines rücksichtsvollen Miteinanders von Sport und Umwelt fest.
7 Sport und Wirtschaft
Breiten- und Spitzensport bedürfen zu ihrer Entfaltung neben öffentlichen Hilfen der Unterstützung durch Bevölkerung und Wirtschaft.
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe leistet mit privaten Mitteln bei der Förderung von Spitzensportlern/innen und herausragenden Talenten einen wichtigen Beitrag.
Zusätzliche Mittel fließen dem Sport durch den Erwerb von Übertragungsrechten seitens der öffentlichen und privaten Medien zu.
Auf regionaler Ebene sind Stiftungen und Einrichtungen mit ähnlicher Zielsetzung wie die der Deutschen Sporthilfe ins Leben gerufen worden, die sich überwiegend der Förderung des Breitensports und des sportlichen Nachwuchses widmen.
In den letzten Jahren haben sich in Städten und Gemeinden Fördervereine gebildet, die Sportvereine am Ort ideell und materiell unterstützen. Sie sind nicht gleichzusetzen mit kommerziell tätigen Sportzentren und Sportagenturen. Mit Phantasie und Einsatzbereitschaft aktivieren sie über die Eigenmittel der Sportvereine und die öffentlichen Hilfen hinaus zusätzliche Mittel aus Wirtschaft und Bevölkerung, um - in unterschiedlicher Größenordnung und Zielsetzung - Sportlern und Sportvereinen auf mannigfache Weise ideell und materiell zu helfen.
Die CDU als Volkspartei begrüßt und anerkennt Bürgerinitiativen zur sportbezogenen Selbsthilfe. Sie wird ihnen bei der Erfüllung ihrer wichtigen gemeinschaftsdienlichen Aufgaben politisch zur Seite stehen.
Wirtschaftliches Sponsoring hat im sportlichen Bereich einen außerordentlichen Zuwachs zu verzeichnen. Dabei werden Akzente vor allem zugunsten von publikumswirksamen Sportarten gesetzt. Die staatliche Seite muß ein Interesse dazu haben, die Bereitschaft der Wirtschaft zum finanziellen Engagement zu erleichtern und gleichzeitig Mißbräuche und inhaltliche Einflußnahme nach Möglichkeit zu verhindern.
DIE CDU WILL DAHER:
- Beibehaltung der steuerlichen Regelungen für Sponsoring.
- Keine Kürzung der öffentlichen Fördermittel.
- Vorrang der Förderung von Institutionen des Sports (z.B. Deutsche Sporthilfe, Verbände, Olympiastützpunkte) vor Maßnahmen zugunsten einzelner Sportler.
- Bildung eines Pools, aus dem Verbände unterstützt werden, die aufgrund ihrer Öffentlichkeitswirksamkeit keine oder nur geringe Vermarktungschancen haben.
- Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Spitzensportler, Trainer und Betreuer.
- Mitarbeit von geschulten Kräften der Wirtschaft zur Entwicklung eines sachkundigen Sportmanagements.
- Analoges Verhalten von Betrieben und Unternehmen der öffentlichen Hand und der öffentlichen Verwaltung.
8 Internationaler Sport
Leistung und Wettkampf sind integrale Bestandteile des Sporttreibens. Sie können auf verschiedenen Ebenen gesehen werden, vom Volkslauf bis zur Weltmeisterschaft. Da Wettkämpfe sinnvollerweise einen festlichen Charakter besitzen, können sie zu interessanten und beglückenden Ereignissen auf internationaler Ebene werden, wo Menschen aus den verschiedensten Ländern sich begegnen, miteinander sprechen, Gedanken aus- tauschen und in geregelten sportlichen Wettkampf zueinander treten. Diesen Ereignissen ist für die Gestaltung des Zusammenlebens hohe Bedeutung beizumessen.
Das Kennenlernen von Bewegung, Spiel und Sport auf internationaler Ebene kann im Rahmen von Austauschprogrammen in intensiver Weise erfolgen. Hier liegt die Chance, über kurzfristige Eindrücke hinaus vertiefte Einsichten zu gewinnen. Dreifach kann das Ergebnis solcher Austauschprogramme sein:
- Informationsgewinn über
andere Länder, über sich selbst und das eigene Land.
Daraus kann eine Erweiterung des Horizonts für eigenes Handeln folgen.
9 Entwicklungshilfe und Sport
Entwicklungshilfe ist unverzichtbarer Bestandteil der Entwicklungspolitik. Sport muß dabei größere Bedeutung haben als bisher. Sport eignet sich als 'Entwicklungskatalysator', weil er moderne und traditionelle Merkmale aufweist; er kann weite Lebensbereiche der Dritten Welt erreichen. Sport übernimmt eine Mittlerfunktion zwischen Tradition und Moderne bezogen auf den Wandel der Werte und Verhaltensweisen. Er ist geeignet, leistungsorientiertes Verhalten zu fördern. Die moderne Entwicklung läßt Sport und die Verwirklichung der Freude an Bewegung, Spiel und Sport in allen Ländern zu. Insofern ist Sport Ausdruck der Moderne, der Entwicklung und des Fortschritts.
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