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Vertriebenen- und Aussiedlerpolitik
1 Vertriebenenpolitik
Die CDU hat sich stets als Anwalt der Vertriebenen verstanden. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich die CDU-geführten Bundes- und Landesregierungen für die Vertriebenen eingesetzt. An dieser Politik halten wir fest. Zum einen tritt die CDU für die Anliegen der Vertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland ein, zum anderen ergreift sie Partei für die deutschen Minderheiten in Osteuropa.
Die Bundesregierung Helmut Kohl hat die Mittel für die kulturelle Förderung der Vertriebenen in den Jahren 1983 bis 1993 um das Elffache gesteigert, nämlich von 4,36 Millionen auf 48 Millionen Mark. Trotz der angespannten Finanzlage des Bundes standen im Haushaltsjahr 1994 immerhin noch 34 Mio. Mark bereit, um die Einrichtungen ostdeutscher Kultur zu fördern. In den Haushaltsberatungen für 1995 setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine Steigerung der Mittel zur Förderung ostdeutscher Kultur ein. Der Bund der Vertriebenen (BdV) erhielt 1994 3,3 Millionen DM für seine Verbandsarbeit aus dem Etat des Bundesministeriums des Innern und erhält 1995 3,6 Millionen Mark an institutioneller Förderung.
Die Altvertriebenen in der ehemaligen DDR erhalten im Rahmen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) altersgestaffelt eine einmalige Entschädigung von 4.000 DM. Bereits 1994 wurde der Betrag an die Berechtigten der Geburtsjahrgänge 1919 und früher gezahlt. Ab 1.1.1995 folgen dann die über 70jährigen, ab 1.1.1996 die über 65jährigen und ab 1.1.1998 alle übrigen Berechtigten. Das Vorziehen der Leistungen kommt mehr als 110.000 Berechtigten zugute. Im übrigen gilt für alle Ansprüche die Vererbbarkeit und Abtretbarkeit.
2 Deutsche Minderheiten in Osteuropa
Die CDU fühlt sich besonders den vier Millionen Deutschen in Mittel-, Südost- und Osteuropa verpflichtet. Bundeskanzler Helmut Kohl hat die deutschen Minderheiten als 'Brücke der Verständigung zwischen den Völkern' bezeichnet und ihren Beitrag zur Versöhnung gewürdigt. Die Bundesregierung hat in den Jahren 1993/94 rund 150 Millionen Mark für die deutschen Minderheiten bereitgestellt, damit deren Angehörige ihre Sprache und Kultur pflegen können. Der standfesten Außenpolitik der CDU-geführten Bundesregierung ist es zu verdanken, daß die deutschen Minderheiten in den ehemaligen Ostblockstaaten weitgehende Selbstbestimmungsrechte erhalten haben. So zogen ins polnische Parlament erstmals Abgeordnete der deutschen Minderheit ein, und in Westsibirien wurden zwei Selbstverwaltungskreise (Rayons) mit deutschstämmigen Landräten konstituiert.
Das Aussiedleraufnahmegesetz und das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz haben sich bewährt. Es ist vorteilhaft für die Beteiligten, daß der Aufnahmebescheid für die Bundesrepublik Deutschland aus dem augenblicklichen Wohnort beantragt werden muß und eine Aussiedlung erst erfolgen kann, wenn ein Aufnahmebescheid vorliegt und die Aussiedlereigenschaft von Bund und Ländern eingehend geprüft ist. Die Festlegung im Kriegsfolgenbereinigungsgesetz, daß jährlich 225.000 Aussiedler aufgenommen werden können und das Tor nach Deutschland offen bleibt, hat zu einer wesentlichen Beruhigung im Aussiedleraufnahmeverfahren geführt. Aufnahmebescheide verjähren nicht. 150.000 Deutsche haben zwar einen Aufnahmebescheid erhalten, warten aber die weitere Entwicklung in ihrem Umfeld ab.
Immer mehr Deutschstämmige wollen aus Mittelasien, insbesondere aus Kasachstan, fortziehen, weil sie sich dort nicht mehr sicher fühlen. Viele der Deutschen beabsichtigen nicht auszusiedeln, sondern siedeln in die mit deutscher Hilfe aufgebauten deutschen Kreise in Westsibirien um. Die Bundesregierung wird die deutschen Selbstverwaltungskreise 1995 mit 65 Mio. DM beim Aufbau einer Infrastruktur unterstützen.
3 Aussiedlerpolitik
In den Jahren 1988 bis 1994 kamen rund 2 Millionen Aussiedler aus den osteuropäischen Staaten in die Bundesrepublik Deutschland.
Im Jahre 1994 wurden 222.591 Spätaussiedler in der Bundesrepublik Deutschland registriert. Der Zuzug entspricht damit in etwa den Zahlen des Jahres 1993 (218.888 Personen). Im Jahr 1992 waren noch 230.565 Aussiedler in das Bundesgebiet zugezogen.
Die Zahl der Antragsteller für einen Aufnahmebescheid ist 1994 insgesamt zurückgegangen. Sie erreicht etwa 98 % des Vergleichszeitraumes 1993, und 59 % des Vergleichszeitraumes 1992.
Folgende Zahlen im Vergleich
Aufnahmeanträge
Registrierungen
1994: 23291 Personen 222.591 Personen
1993: 241.178 Personen 218.888 Personen
1992: 402.375 Personen 230.565 Personen
Hiervon entfielen auf die Herkunftsgebiete
ehemalige Sowjetunion
1994: 228.938
Personen 213.214 Personen
1993: 223.368 Personen 20347 Personen
1992: 356.233 Personen 195.576 Personen
Polen
1994: 4.042 Personen
2.440 Personen
1993: 10.396 Personen 5.431 Personen
1992: 28.684 Personen 1742 Personen
Rumänien
1994: 3.495 Personen
6.615 Personen
1993: 5.991 Personen 5.811 Personen
1992: 15.277 Personen 16.146 Personen
Für die Aufnahme von Deutschstämmigen aus Osteuropa stellt der Bund weiterhin beträchtliche Mittel zur Verfügung. 1994 wurden rund vier Milliarden Mark bereit gestellt, die Spätaussiedlern zugute kamen. 1995 werden trotz der schwierigen Haushaltslage Milliardenbeträge an Eingliederungshilfe durch den Bund aufgebracht. Alleine 1,5 Mrd. Mark werden für Sprachförderung und Eingliederungshilfen aus dem Etat des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung getragen. Hinzu kommen die Leistungen der Länder, Kommunen, Kirchen und sozialen Verbände. Da die Zahl der Antragsteller sinkt, ist diese Kappung situationsgerecht. Im Kern bleiben die Leistungen auch 1995 bestehen. Erstaufnahmelager, Sprachkurse, berufliche Fort- und Umschulungsmaßnahmen, Eingliederungsprogramme und schulische Hilfen: All diese Maßnahmen wurden und werden Aussiedlern zuteil, die sich entschließen, in ihre neue, alte Heimat zurückzukehren. Die CDU Deutschlands unterstützt nachhaltig diese Politik der Bundesregierung, da die Deutschstämmigen in Osteuropa mit am schwersten unter den Folgen des Zweiten Weltkrieges gelitten haben.
Unsere demographische Entwicklung erfordert es, daß wir die Grundlagen unseres sozialen Systems sichern. Zu dieser Sicherung tragen auch die Aussiedler mit ihrer günstigen Altersstruktur erheblich bei. Nur rd. 6 % der Aussiedler, die nach Deutschland kommen, sind im rentenfähigen Alter. Der Großteil von ihnen ist erwerbsfähig und zahlt Steuern und Abgaben. Der Kinderreichtum der Aussiedlerfamilien wird auf Dauer den Rückgang und die Alterung der heimischen Bevölkerung abschwächen und so in Zukunft die Rentenversicherung entlasten. Nicht nur die Aussiedler brauchen uns, sondern auch wir brauchen die Aussiedler. Sie sind und bleiben ein Gewinn für unser Land.
3.1 Bildungsangebote für junge Aussiedler
Aussiedler sind nach Art. 116 GG deutsche Staatsbürger. Jährlich kommen rund 220.000 Aussiedler nach Deutschland. Die deutschen Minderheiten in Mittel- Südost- und Osteuropa konnten aufgrund jahrzehntelanger kommunistischer Diktaturen ihr kulturelles Erbe nur in einem geringen Umfang pflegen. Deutsche Kindergärten, Schulen oder gar deutschsprachige Lehrstühle hat es im ehemaligen Ostblock nicht gegeben. Deutschsprachige Vereine waren verboten. Leidtragende dieser völlig beschnittenen Minderheitsrechte waren Deutschstämmige der Nachkriegsgeneration. Sie haben deshalb Defizite in der Beherrschung der deutschen Sprache. Durch die sechsmonatige Eingliederungshilfe mit Weiterbildungsmaßnahmen und vor allem Sprachkursen werden mangelnde Sprachkenntnisse abgebaut. In einigen Bundesländern existieren Internate für junge Aussiedler mit einem speziellen Förderangebot. Die Mittel für diese Internate und Sprachkurse werden durch den sogenannten 'Garantiefonds' der Bundesregierung bereitgestellt.
Auch für Akademiker unter den Aussiedlern bedeutet die Übersiedlung einen Neubeginn. Unterstützung erhalten sie durch das Akademikerprogramm für Aussiedler, welches von der Otto Benecke Stiftung durchgeführt wird. Finanziert vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie ermöglicht das Akademikerprogramm Aussiedlern den Wiedereinstieg in den Beruf. Rund 1800 werden jährlich in das Programm aufgenommen, 6000 Bewerbungen liegen vor.
Mit einem Stipendium von 1250 Mark monatlich werden Akademiker unter den Aussiedlern gefördert. Zunächst absolvieren die Stipendiaten einen Aufbaukurs Deutsch. Danach schließen sich berufsspezifische Orientierungskurse an. Ingenieure müssen sich vor ihrem Wiedereinstieg einer einjährigen praxisorientierten Studienanpassung unterziehen, um das Niveau eines Fachhochschulabschlusses zu erreichen. Juristen werden durch eine dreisemestriges Kompaktstudium ins deutsche Recht eingeführt. Pädagogen werden über ein Ergänzungsstudium zum ersten Staatsexamen geführt. Die Otto Benecke Stiftung kooperiert erfolgreich mit verschiedenen Universitäten, Fachhochschulen und Unternehmen.
4 Grundsätze der CDU in der Vertriebenen- und Aussiedlerpolitik
Die CDU wird an den Hauptzielen ihrer Vertriebenen- und Aussiedlerpolitik festhalten:
- Die Aufnahme und Integration der Aussiedler aus Osteuropa bleibt eine wichtige Aufgabe und Herausforderung für uns alle. Die Bundesregierung hat mit ihrer verantwortungsbewußten Aussiedlerpolitik die erforderlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, daß unsere Landsleute hier ein neues Leben beginnen können. Die CDU Deutschlands unterstützt die Aussiedlerpolitik der Bundesregierung. Die Kreisverbände der CDU haben ein dichtes Netz von Aussiedlerbeauftragten geknüpft, die Spätaussiedlern helfen, sich in ihrer neuen, alten Heimat zurechtzufinden.
- Schaffung gesicherter Lebens- und Zukunftsperspektiven für die Deutschen in Mittel-, Südost- und Osteuropa durch gezielte Aufbauhilfen in den Siedlungsgebieten;
- Erhaltung und Bewahrung des kulturellen Erbes der früheren deutschen Gebiete und Siedlungsgebiete im Osten.
Das bewährte System der Eingliederungshilfen für Spätaussiedler bleibt auch im Kern 1995 unangetastet:
- Sprachförderung und Eingliederungshilfe für die Dauer von sechs Monaten;
- Ausbildungsbeihilfen für die soziale Beratung und Betreuung durch Wohlfahrts-und Vertriebenenverbände;
- Förderung von Projekten zentraler Organisation und Verbände, die der Integration von Aussiedlern dienen.
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