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Referat Öffentlicher Dienst

politik referate

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Öffentlicher Dienst

1 Personal im öffentlichen Dienst

Beschäftigte im unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Dienst einschließlich der inzwischen privatisierten Bereiche (Bund, Länder, Gemeinden, kommunale Zweckverbände, Bahn, Post, Bundesanstaltr Arbeit, Sozialversicherungsträger, Träger der Zusatzversorgung):

West- und Ostdeutschland insgesamt: 9 Millionen davon Vollzeitbeschäftigte: 5,36 Millionen Teilzeitbeschäftigte: 3 Millionen.

Von den 9 Millionen Besch ftigten des öffentlichen Dienstes sind

Beamte/Richter: 94 Millionen

Angestellte: 1 Millionen

Arbeiter: 1,41 Millionen

Berufs-/Zeitsoldaten: 0,23 Millionen.

In Westdeutschland (einschl. Berlin-West) gehören rd. 96 Millionen Personen dem öffentlichen Dienst an; davon sind ca. 5 Millionen Beamte und Richter, 8 Millionen Angestellte, 2 Millionen Arbeiter und etwa 0

Berufs- und Zeitsoldaten.

Von 1 50 bis 9 1 war die Beschäftigtenzahl im westdeutschen öffentlichen Dienst um durchschnittlich 2 5 Prozent pro Jahr gestiegen. Von 19 2 bis 1 92 betrug die jährliche Personalzuwachsrate noch durchschnittlich 4 Prozent.

In den letzten beiden Jahren ist die Zahl der Bediensteten zurückgegangen.

Die Zahl der Teilzeitbesch ftigten im westdeutschen öffentlichen Dienst ist von 982 bis 9 3 um 2 000 (= + 38

Prozent) gestiegen. Die Zahl der Vollzeitbesch ftigten ist dagegen im gleichen Zeitraum um 6 0 0 (= - 6 Prozent)

zurückgegangen.


Der Anteil der Frauen im westdeutschen öffentlichen Dienst hat sich von 19 4 Prozent im Jahre 9 0 inzwischen auf

2 Prozent erhöht. Rund 9 Prozent der weiblichen Beschäftigten sind allerdings in

Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen tätig (Männer: 4 Prozent).

In den neuen Bundesl ndern (einschl. Berlin-Ost) waren bei der letzten Erhebung rd. 53 Millionen Personen im öffentlichen Dienst besch ftigt; davon hatten rd. 4 Millionen ein Vollzeit- und knapp 19 Millionen ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. Die weit berwiegende Mehrheit der 3 Millionen ostdeutschen Bediensteten sind Angestellte rd. 1 02 Millionen) oder Arbeiter (rd. 9 Millionen). Etwas mehr als 1 0 00 Bedienstete in den neuenndern sind zu Beamten Richtern ernannt worden. Die verbleibenden rd. 2 0 0 Personen sind Berufs- oder Zeitsoldaten.

2 Reform des öffentlichen Dienstes

Die Reform der öffentlichen Verwaltung ist eine der zentralen politischen Aufgaben dieser Legislaturperiode, der sich Bund und Länder gemeinsam entschlossen annehmen wollen. Neue Weichenstellungen sind unerläßlich. Die Reform des öffentlichen Dienstrechts ist dabei von ganz besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung beabsichtigt, hierzu dem Deutschen Bundestag grundlegende, aufeinander abgestimmte Reformschritte vorzuschlagen. Damit soll das Dienstrecht in seiner Gesamtheit stärker leistungsorientiert gestaltet sowie in seiner Anwendung flexibler und transparenter werden. Es ist ein Reformansatz von weitreichender Bedeutung geplant, der sich keinesfalls in der Novellierung des Beamtenrechts erschöpfen soll.

Der Personalbestand in der Bundesverwaltung wird auch in Zukunft weiter verringert werden. Der vom Bundestag verabschiedete Haushalt für 1 95 sieht vor, 1 5 Prozent der Stellen einzusparen. Die damit verbundenen und weitere Einsparungen bieten die Voraussetzung, um auch in Zukunft einen öffentlichen Dienst zu gewährleisten, der mit guter Bezahlung für besonders fähige Bewerber attraktiv bleibt. Die Bedeutung eines leistungsstarken öffentlichen Dienstesr eine hochkomplizierte Gesellschaft kann kaum überschätzt werden.

Mit ihrem Bericht zur Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts vom . Juli 4 hat die Bundesregierung bereits Schwerpunkte notwendiger Maßnahmen aufgezeigt. Ein Gesetzentwurf zu ihrer Umsetzung wird vorbereitet; er sieht u.a. vor:

1. Das Dienstrecht wirdnftig mehr als bisher ein leistungsorientiertes, differenziertes und flexibles Handeln im Personalbereich ermöglichen. Die Verwaltung der Zukunft wird auch geprägt sein von einem schnelleren Wandel der öffentlichen Aufgaben. Innerhalb kurzer Zeit können erhebliche Personalverlagerungen notwendig werden. Dies verlangt mehr Mobilität der Beschäftigten in fachlicher und räumlicher Hinsicht, um gerade im Blick auf Personalabbau und -umschichtung die personellen Ressourcen des öffentlichen Dienstes bestmöglich nutzen zu können. Aus diesem Grunde sollen Abordnung und Versetzung - auch in andere Laufbahnen oder andere Amter - erleichtert werden.

2. Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung müssen optimal besetzt werden. Herausgehobene Funktionen mit Vorgesetztenaufgaben werden zunächst für die Dauer von zwei Jahren vergeben. Nur bei Bewährung wird das Amt auf Dauer verliehen. Auch vor jeder anderen Beförderung mußnftig der Beamte seine Eignung f r einen höherbewerteten Dienstposten in einer Erprobung in der höheren Funktion tatsächlich beweisen.

Die wieder neu diskutierte generelle Vergabe von Spitzenpositionen auf Zeit löst kaum die Probleme. Es geht darum, die Leistungsfähigkeit und Effektivität der Verwaltung zu steigern; ein Feldr stärkere Einflußnahme von außen auf Führungsfunktionen darf nicht eröffnet werden. Der Rückfall in das fhere, niedrigere Amt käme der

sonst nur im Wege einer Disziplinarstrafe möglichen 'Degradierung' gleich, ein solcher Beamterre kaum erfolgreich weiter verwendbar.r die wenigen Funktionen, bei denen die politische Loyalität der Amtsinhaber zur jeweiligen Regierung von besonderer Bedeutung ist, gibt es die Institution des politischen Beamten (§ 6 BBG).

3. Die Bundesregierung erweitert auch in der neuen Legislaturperiode die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst. Neben die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen soll eine allgemeine, nicht an besondere Voraussetzungen gebundene Antrags-Teilzeit treten. Selbstverständlich muß und wird die Funktionsf higkeit der öffentlichen Verwaltung voll erhalten bleiben. Den Beamten im Zweitberuf' oder den Zwangs-Teilzeit-Beamten lehnt die Bundesregierung ab.

Die Stärkung des Leistungsprinzips, u.a. die Einführung neuer, leistungsbezogener Elemente im

Bezahlungssystem verlangt eine stärkere Differenzierung in der Beurteilungspraxis.

Ansatzpunkt hierfür ist auch das Beurteilungssystem, in dem in geeigneter Weise der Konzentration auf

Spitzennoten, z.B. durch eine Vergabe von allgemeinen Richtwerten (Quote), entgegengewirkt werden muß.


5. Auf Initiative des Bundesministers des Innern prüft zur Zeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz die Frage des unmittelbaren Zugangsr besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen zum höheren Dienst.

6. Die Fortentwicklung des Dienstrechts muß auch das Bezahlungssystem umfassen. Stärkere Eigenverantwortung und stärkeres Engagement der Mitarbeiter sollen durch bessere Bezahlung belohnt werden. Auf konkrete Bedarfslagen muß flexibel reagiert werden können. Bedarfsorientierte Bezahlungsverbesserungen werden deshalb nur dort und nur so lange erfolgen, wie es die Sachlage erfordert.

Derzeit muß auf Kostenneutralität im ganzen geachtet werden; deshalb ist der finanzielle Handlungsspielraumr die Modernisierung des Bezahlungssystems zunächst gering.

- Wichtig ist die Neugestaltung der Gehaltstabellen. Die Bezahlungsverbesserungen nach bisherigem Recht - alle zwei Jahre durch Aufstieg in den Dienstaltersstufen - sind unter dem Schlagwort 'Mehr Geld durch Alterwerden' breiter Kritik ausgesetzt. Zukünftig soll das Aufsteigen im Gehalt auch leistungsabhängig und nicht wie bisher nur durch Zeitablauf erfolgen. Gleichzeitig wird das Lebenseinkommen degressiv umgeschichtet. Das Endgehalt wird folglich später erreicht, die hierdurch freiwerdenden Mittel werden in das erste Berufsdrittel verlagert. Hiermit sollen die erhöhten Belastungen in den ersten Berufsjahren, z B. durch die Gr ndung eines Hausstandes oder einer Familie, berücksichtigt werden; die Attraktivität des öffentlichen Dienstesr Berufseinsteiger wird erhöht, die junge Familie soll so gefördert werden.

- Gleichzeitig wird die Vergabe von Leistungsprämien und Leistungszulagen für herausragende Mitarbeiter erprobt.

- Auch der Ortszuschlag wird verändert. Diejenigen Bestandteile des Ortszuschlags, die schon heute jeder erhält, werden in die Gehaltstabelle eingearbeitet. Die übrigen Bestandteile des Ortszuschlages bleiben als Familienzuschlag erhalten. Dabei soll jedoch das Einkommen des Ehegatten künftig ab einer bestimmten Einkommenshöhe berücksichtigt werden.

7. Besondere Bedeutung in der öffentlichen Diskussion haben gegenwärtig die Alterssicherungssysteme. Die Bundesregierung wird in diesem Jahr entsprechend dem Auftrag des Deutschen Bundestages einen Versorgungsbericht vorlegen; damit soll die Diskussion über die Versorgung im öffentlichen Dienst auf der Grundlage gesicherter Daten abgeschlossen werden, anschließende gesetzgeberische Maßnahmen in der Beamtenversorgung oder Anderungen im Tarifbereich sind noch nicht endgültig berschaubar. Es zeichnet sich aber bereits jetzt ab, daß jedenfalls Handlungsbedarf mit Blick auf das Problem der sog. 'Fhpensionierung' besteht, weil die Versorgungslaufzeit die Versorgungskosten entscheidend beeinflußt. Notwendig sind schon jetzt:

- Die Altersgrenze, nach der Beamte auf Antrag in den vorzeitigen Ruhestand treten können, wird vom . auf das

63. Lebensjahr angehoben.

- Sind Beamte nur für bestimmte Verwendungen dienstunfähig, sollen sie (ggfls. nach Umschulung) auch in andere

Laufbahnen versetzt werdennnen (Rehabilitation vor Versorgung).

- Der Versorgungsabschlag (Abzug von der Pension bei vorzeitiger Pensionierung auf Antrag) soll bereits früher eingeführt werden (nicht wie in der Rentenversicherung erst ab dem Jahr 0

- Bestimmte Vergünstigungen werden beseitigt (z B. Berechnung der Pension aus dem Endgrundgehalt, obwohl dieses bei Frühpensionierung noch nicht erreicht war).

- Verbesserung des ärztlichen Beurteilungsverfahrens, Einschaltung der obersten Dienstbehörden bei

Frühpensionierungsanträgen.

Der deutsche öffentliche Dienst - Beamte, Angestellte und Arbeiter - hat wesentlichen Anteil am erfolgreichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland nach dem Krieg. Er hat seine Leistungshigkeit erneut beim Aufbau der neuen Bundesländer besonders bewiesen. Er ist vielen ausländischen Staaten ein Vorbild. Es gibt deshalb keinen Anlaß, von der bewährten Gliederung des öffentlichen Dienstes in unterschiedliche Gruppen abzugehen. Notwendig ist jedoch immer wieder, den öffentlichen Dienst an venderte Verhältnisse anzupassen. Dies gilt für den Bereich der Gesetzgebung betreffend Beamte ebenso wier das Tarifrecht der Angestellten und Arbeiter.

Die Eckpunkte sollen zu einer breiten Diskussion mit den Bundesländern und ihren Kommunen sowie den Berufsverb nden des öffentlichen Dienstes dienen. Ihre möglichst unverzügliche Überhrung in einen Gesetzentwurf, der parteiübergreifende Zustimmung finden sollte, ist das Ziel der Initiative der Bundesregierung. 76

Prozent der Beamten, Richter und Soldaten (ohne Einrechnung von Bahn und Post) und 82 Prozent aller öffentlich Bediensteten sind bei denndern und Kommunen und lediglich knapp 12 Prozent beim Bund beschäftigt. Daher muß ein so groß angelegter Reformschritt auf möglichst breite Zustimmung treffen. Alle Beteiligten - Bund,nder, Kommunen und Interessenverb nde - sind aufgefordert, an dem jetzt in Angriff genommenen Reformwerk positiv mitzuwirken. Die Reform des öffentlichen Dienstes wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Standorts Deutschland im internationalen Vergleich sein und dazu beitragen, daß auch in Zukunft unsere Verwaltung in

Europa jeden Spitzenvergleich besteht.



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