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Arbeitsmigration ist ein Prozess räumlicher Bewegung, bei dem eine Person auswandert oder emigriert in der Hoffnung, einen besser bezahlten Arbeitsplatz im Ausland zu finden. Grund für die Arbeitsmigration ist eine wirtschaftliche Misslage im Heimatland. Das Zielgebiet lockt mit attraktiven Angeboten am Arbeitsmarkt und größerem Reichtum, wohingegen das Heimatland oft nicht genug Möglichkeiten bietet, sich selbst und die Familie zu versorgen. Die Angehörigen können sich jedoch meist die Reise nicht leisten. Es wandern daher nur die Familienväter aus, um im Ausland Arbeit zu finden. Mit zugeschickten Geldern unterstützen sie ihre Familie im Heimatland. Die Arbeitsmigration ist heutzutage die geläufigste Migrationsart in Europa.
Die Zielgebiete der Arbeitsmigranten ändert sich je nach wirtschaftlicher Lage der Staaten. Im 19.Jahrhundert wanderten zum Beispiel viele Europäer wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage in die USA aus. Anfang des 20. Jahrhunderts kam es dagegen wieder zur Rückwanderung in einige europäische Länder, deren Arbeitsmarkt bereits wieder attraktiv war. Auch in den 1950er Jahren entstand durch die boomende Wirtschaft und durch die hohe Anzahl an Kriegsgefallenen ein Arbeitskräftemangel in alliierten Ländern wie Frankreich und Großbritannien. Sie konnten diesen Mangel an Arbeitstätigen meist durch Rückwanderung aus den Kolonien ausgleichen. In Österreich und Deutschland kam es erst in den 60er Jahren zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage. Man entschloss sich, mit Ländern mit Arbeitskräfteüberschuss sogenannte Anwerbeverträge abzuschließen. Diese Verträge wurden von beiden Regierungen, der des Herkunfts- und der des Ziellandes, gefördert. Die Umstände ergänzten sich besonders günstig; die Herkunftsländer hatten damals wegen ihrem hohen Bevölkerungswachstum und geringem Durchschnittseinkommen eine große Zahl von Arbeitlosen und Unterbezahlten. Die Regierungen der westlichen, wirtschaftsstarken Länder hatten in den 50er Jahren die Absicht, diese Arbeitskräfte nur für einige Jahre in Anspruch zu nehmen. Sie hatten für die Regierungen vor allem die Funktion, die Wirtschaft "anzukurbeln". Falls kein Bedarf mehr bestehen würde, bestand die Absicht, diese Arbeitsmigranten einfach wieder in ihr Heimatland abzuschieben. So wurden vornehmlich Männer angeworben, die in Deutschland und Österreich meist körperlich schwere oder unangenehme Tätigkeiten zu geringem Lohn verrichteten. Sie kamen meist aus Italien, aus Spanien und Griechenland.
Trotz der wirtschaftlichen Verschlechterung in den Aufnahmeländern zwischen 1966 und 1968 wuchs die Zuwanderung weiter an. Es kamen auch immer mehr Migranten aus Jugoslawien und der Türkei. Die an die Ölkrise anschließende Rezession im Jahre 1973 beendete die Immigrationswelle, ein "Anwerbestopp" wurde verhängt, da unklar war, wie sich die wirtschaftliche Lage entwickeln würde. Die "Gastarbeiter", wie man sie auch heute noch nennt, standen vor einer Entscheidung. Viele gingen in ihre Heimat zurück und verloren dadurch die Chance auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz im Norden. Andere, die ihre Anstellung nicht verlieren wollten, richteten sich auf einen dauerhaften Verbleib ein. Kurzfristig bewirkte dieser "Anwerbestopp" eine Rückwanderungsbewegung, doch schon bald entschlossen sich viele gebliebene "Gastarbeiter", ihre Familie nachkommen zu lassen, wodurch der weibliche Anteil unter den angesiedelten Ausländern rasant anstieg.
Viele Einheimische in den Aufnahmeländern fürchteten eine "Überfremdung" ihrer Kultur und einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen. Daher veränderte sich die Einstellung gegenüber den angesiedelten, ausländischen Bewohnern. Heutzutage ist der Begriff "Gastarbeiter" negativ belastet und mit vielen Vorurteilen verbunden, die auch zu Rechtsextremismus führen. Teilweise beschuldigen Einheimische die Ausländer, die Krise des Sozialstaates zu verursachen. Viele vertreten die Meinung, dass die Gastarbeiter für die wirtschaftliche Misslage des Staates und für die stetig steigenden Arbeitslosenzahlen verantwortlich sind.
Auch heute noch immigrieren viele nach Österreich und Deutschland und hoffen, einen gut bezahlten Arbeitsplatz zu finden. Die Meinungen sind jedoch geteilt, ob Österreich noch immer auf Einwanderer angewiesen ist. Laut dem österreichischem Migrationforscher Rainer Münz braucht Österreich "keine Gastarbeiter, sondern qualifizierte Zuwanderer." "Die Alterung der Gesellschaft", so Münz, "ist nicht aufzuhalten. Sie wird durch Zuwanderung lediglich schwächer." (diepresse.com/Archiv, 11.Mai 2001). Laut dem steirischen Wirtschafts- und Finanzlandesrat Paierl "braucht Österreich rein rechnerisch 500 bis 1000 Zuwanderer mehr pro Jahr". Ein zuwanderungsfeindliches Verhalten könne sich unser Staat nicht leisten. Im Gegenteil sollten wir uns, laut Paierl, attraktiv als Einwanderungsland bewerben. In seinem Artikel in der Presse am 8. September 2001 schreibt er: "Gute Leute kommen ja nicht nur um zu hackeln, sondern wollen hier auch gut leben". Viele sind sich nicht bewusst, dass Österreich und auch Deutschland ohne Einwanderung ein geringeres Wirtschaftswachstum hätten. Unseren heutigen Wohlstand verdanken wir zum Teil auch den angeworbenen Arbeitsemigranten. Eine Modellrechnung, die seit 1950 für jedes Jahr durchgeführt wird, zeigt, dass die "einheimische" Bevölkerung ohne jegliche Außeneinwanderung zurück gehen würde, mit Außeneinwanderung jedoch steigt sie stetig an. Durch das ständige Anwachsen der über 60-jährigen Bevölkerungsschicht und der damit verbundenen demographischen Verschiebung muss bald ein Arbeitstätiger einen Pensionisten erhalten. Um diesem Problem vorzubeugen, kann das Pensionsalter hinaufsetzen und eine gezielte Einwanderungspolitik betreiben werden. Eine richtige Mischung von beidem ist wahrscheinlich die beste Lösung, um ein gutes Wirtschaftswachstum und somit die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu erhalten.
Ein politischer Migrant oder auch Flüchtling muss gezwungener Maßen emigrieren, da sein Leben unmittelbar bedroht ist und er in seinem Heimatstaat verfolgt wird. Die Genfer Konvention von 1951 definiert einen Flüchtling als eine Person, die sich aus " begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" außerhalb ihres Landes befindet und in dieses nicht zurückkehren kann. 136 Staaten haben diesen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet und verpflichten sich, Flüchtlinge nach den vorgeschriebenen Regeln zu behandeln. Meist sahen sich Flüchtlinge gezwungen, ihr Heimatland aufgrund einer Kriegshandlung, Gewalt gegenüber der zugehörigen Volksgruppe oder religiösen Gemeinschaft, Verhaftung, Folter oder anderer Menschenrechtsverletzungen zu verlassen. Solche Personen überschreiten ihre Landesgrenze und ersuchen in einem anderen Land um Asyl. Sie bitten darum, nicht in das Land zurückgeschickt zu werden, in dem sie gefährdet sind. Wenn eine solche Person einen Flüchtlingsstatus erhält, hat sie das Recht, sich so lange wie nötig im Gastland aufzuhalten. Die Genfer Konvention schließt jedoch keine Binnenvertriebenen (so genannte "internally displaced persons) in die Definition von einem Flüchtling ein. Manche sehen sich nämlich gezwungen, innerhalb ihres Landes in einen anderen Landesteil zu flüchten. Für solche Personen gibt es kein völkerrechtliches Gesetz zu ihrem Schutz.
In Europa kam es schon seit je her zu Verfolgungen und Vertreibungen, auch und insbesondere im vorigen Jahrhundert. Der 1. Weltkrieg, der über 6 Millionen Flüchtlinge zur Folge hatte, die Kämpfe zwischen Bolschewiken und der Weißen Armee in Russland, die weitere 1.5 Millionen zur Flucht trieben, die Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland, die bereits 1933 65000 Menschen Deutschland verlassen ließ und der 2. Weltkrieg, der zu immensen Flüchtlingsbewegungen führte sind nur ein paar Beispiele aus der Geschichte, die Menschen zu Flüchtlingen machten. Auch jüngste Ereignisse wie der Kosovokrieg, der Krieg in Afghanistan und zahlreiche Krisen in Afrika trieben viele Menschen zur Flucht.
Heutzutage gibt es laut UNHCR[1] (siehe unten) nahezu 12 Millionen Flüchtlinge auf der Welt, wobei ein Großteil auf Afrika entfällt. Diese Berechnung unterliegt jedoch großen Unsicherheiten, da Flüchtlingswanderungen in der jüngeren Vergangenheit eher komplexer und für die betroffenen Menschen schwieriger geworden sind. Es vermischen sich gegenläufige Wanderungen von Flüchtlingen je nach politischer, religiöser oder ethnischer Zugehörigkeit. Solche Gruppen werden auch manchmal über mehrere nationale Staatsgrenzen hinweg vertrieben ("serial displacement"). Manche sehen sich auch gezwungen, innerhalb des eigenen Landes zu flüchten, da außerhalb keine sichere Zuflucht existiert (so genannte "internally displaced persons"). Die Menschenmassen lassen sich somit nicht mehr räumlich zuordnen. Ein Flüchtling lässt sich nur schwer von einem freiwilligen Migranten unterscheiden.
Der UNHCR setzt sich schon seit langem für Flüchtlinge jeder Art ein. Eine der jüngsten Errungenschaften ist die Errichtung von so genannten permanenten Lagern (von semi-permanenten Camps zu unterscheiden). In diesen Lagern können sich die Flüchtlinge auf Dauer einrichten. Diese Lager müssen in einem Mindestabstand von der Grenze des Krisengebietes entfernt sein, um Kriegseinwirkungen hierauf auszuschließen und werden mithilfe von Spenden vom UNHCR finanziert. Um sich eine Existenz aufbauen zu können, muss der Flüchtling jedoch in ein sicheres Gastland einreisen. Viele ziehen deshalb ein Gastland dem Lager vor. Dennoch sind heutzutage über 50% der Flüchtlinge in Lagern untergebracht.
In Österreich ist es für Flüchtlinge schwer geworden, Visa und die damit verbundenen Aufenthaltsgenehmigungen zu bekommen. Österreich vertritt eine restriktive Visapolitik, die auch für Menschen aus Krisengebieten gilt. Ein Flüchtling ist jedoch auf ein Visum angewiesen, da dieses ihm den Aufenthalt im Gastland legalisiert. Flüchtlinge werden bei der Ankunft in Österreich, einem Asylverfahren unterzogen. Sie werden befragt und müssen Angaben über Angehörige, Fluchtwege über sogenannte Drittländer[2] und über Fluchthelfer machen. Auch nach den Fluchtmotiven wird gefragt. Welcher Flüchtling als Asylwerber anerkannt wird, hängt meist vom Herkunftsland ab. Flüchtlingen aus staatlich anerkannten Krisengebieten wird meist der Aufenthalt in Österreich genehmigt, anderen der Flüchtlingsstatus verweigert. Sie werden in Schubhaft genommen. Im Jahr 2000 wurden von insgesamt 14329 aufgefangenen Flüchtlingen 9638 abgeschoben. Oft versuchen Flüchtlinge mit Hilfe von Schleppern, auf illegale Weise ins Land zu kommen. Viele werden jedoch von der Polizei oder vom Bundesheer aufgegriffen.
Viele Flüchtlingsschutzorganisationen bezeichnen dieses Asylverfahren als gesetzeswidrig, denn in der von den meisten Ländern anerkannten Erklärung der Menschenrechte von 1948 steht: "Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen" (Artikel 14 Abs.1). Laut Meinung der Organisationen ist das Asylverfahren und vor Allem die "Politik der Drittländer" nur ein Vorwand der österreichischen Bürokratie, sich nicht für die Vertriebenen verantwortlich zu fühlen. Allen voran setzt sich das 1951 gegründete, internationale Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) für die Rechte der Flüchtlinge ein. Jedoch gibt es in Europa auch zahlreiche andere Organisationen zum Schutz von Flüchtlingen.
Im wesentlichen unterscheidet man drei Gruppen:
Staatliche Hilfswerke sind von der Regierung finanziert. Derzeit gibt es in Österreich keine solche Organisation.
Nichtstaatliche Hilfswerke, die sich um Flüchtlinge kümmern, sind nichtstaatliche Organisationen (sog. NGOs/ non- governmental organisations), die in der Regel viel kleiner sind und meist durch Spenden aus der Bevölkerung und durch staatliche Zuschüsse finanziert werden. Solche NGOs sind zum Beispiel die "Caritas" oder "Nachbar in Not".
Selbsthilfegruppen werden auch als Flüchtlingsgemeinden bezeichnet. In Europa gibt es über 1500 solcher Gruppen. Sie beschäftigen meist nur ein paar Mitarbeiter, sind jedoch ein wesentlicher Bestandteil der Flüchtlingsarbeit und bieten Hilfe in jeder Form an. Vor allem beraten und informieren sie die Flüchtlinge. Gleichzeitig bietet eine Selbsthilfegruppe die Chance, Aktivitäten mit Landsleuten zu unternehmen und somit auch soziale Kontakte zu knüpfen.
Die meisten Flüchtlinge wollen, so wie viele Gastarbeiter, wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Dies ist dank etlicher Repatriierungsprogramme möglich geworden. Hilfsorganisationen unterstützen ehemalige Flüchtlinge in ihre Heimat zurückzukehren. Manche Flüchtlinge können aber nicht in ihr Heimatland zurückkehren, da es dort nicht sicher genug ist. Meist siedeln sie zu Verwandten, die auch in europäische Länder ausgewandert sind.
Die einzige Möglichkeit Flüchtlingsströme und die damit verbundenen Probleme in Zukunft zu vermindern ist, Kriegen vorzubeugen. Die Mitgliedsstaaten der UNO versuchen seit je her, Kriege durch Wirtschaftssanktionen und Waffenembargos zu verhindern. Die steigende Zahl der Flüchtlinge zeigt jedoch, dass die UNO nur wenig oder fast keinen Erfolg hat. Eine schwierige Frage, die auch seit langem diskutiert wird ist, inwiefern sich die Staatengemeinschaft in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates einmischen darf, der zum Beispiel die Menschenrechte verletzt.
In vielen Fällen kann ein Tourist in ein Land einreisen, ohne davor in seinem Heimatland bei der Botschaft des Reiseziels ein Visum beantragt zu haben. Für manche Länder brauchen aber auch Touristen ein Visum. Einem Touristen ist es meist erlaubt, drei Monate in einem anderen Land zu bleiben, ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen. Bürgern der EU, die in anderen EU-Ländern Urlaub machen wollen, ist sogar ein Aufenthalt bis zu sechs Monaten gestattet. Grundsätzlich gilt, dass für einen längere Aufenthalt jeder Tourist eine Aufenthaltsgenehmigung braucht. Notwendig ist meist der Nachweis, dass die Person über genügend finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt verfügt. Während innerhalb der EU ein EU-Bürger nicht kontrolliert wird und sich als Tourist nicht registrieren lassen muss, benötigt ein Gastarbeiter hingegen einen Nachweis über Arbeit und Wohnung, um eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen. Ein Flüchtling schließlich muss Asyl beantragen und sich einem Asylverfahren unterziehen.
Manche Touristen, vor allem aus älteren Bevölkerungsschichten, richten sich oft auf einen dauerhaften Verbleib in dem jeweiligen Urlaubsland ein. Früher wanderten Pensionisten oft in altershomogene Siedlungen mit seniorenspezifischen Angeboten. Solche "Rentnerstädte" lagen vor Allem in den Bergen oder am Meer. Erst in den 70er und 80er Jahren reisten die ersten Senioren ins Ausland, um sich dort für den Rest ihres Lebens niederzulassen. Damals war der Anteil der Ruhesitzemigranten noch gering. Doch mit der ständig steigenden demographischen Alterung der Bevölkerung nimmt der Anteil an Pensionisten und somit auch die Ruhesitzwanderung zu. Auch das Selbstverständnis älterer Menschen, die Jahre nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit selbstbestimmt und aktiv zu gestalten, trägt dazu bei, dass die Zahl der Ruhesitzemigranten rasant ansteigt.
Viele sehen die Gründe ihrer Entscheidung in der ansprechenden Landschaft und dem warmen Klima der Zielregion. Zudem darf es auch nicht an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, infrastruktureller Ausstattung sowie Erreichbarkeit vom Heimatland fehlen. Daher entscheiden sich viele Senioren für beliebte Urlaubsregionen, die sie bereits aufgrund von früheren Urlaubsaufenthalten kennen gelernt haben. So kommt es, dass sich nahe Regionen wie die Insel Mallorca in Spanien anbieten. In den Medien wird Mallorca oft als "Insel der Deutschen" bezeichnet. Tatsächlich schätzt man dort die Zahl der dort lebenden Deutschen derzeit auf 50000 bis 80000, wobei die Hälfte zwischen 50 und 70 Jahre alt sind. In der Mehrheit sind es vor allem ehemalige Selbstständige und höher qualifizierte Angestellte. Sie leben fast ausschließlich mit ihrem Ehepartner auf Mallorca.
Nach dem Kauf eines Grundstückes und der Emigration nach Mallorca wird für viele ein Traum war. Das Klima und die Umgebung haben oft positiven Einfluss auf die älteren Personen. Doch die mit dem Wohnsitzwechsel verbundenen Probleme werden meistens nicht bedacht. Oft sind die erworbenen Wohnungen nicht altersgerecht und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar. Kranken- und Sozialversicherungen, die während der beruflichen Tätigkeit in Deutschland abgeschlossen wurden, haben in Spanien keine Geltung. So kommt es, dass im Falle einer Erkrankung der Senioren ein Flug ins Heimatland notwendig ist, um der erkrankten Person die notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Eine Rückkehr nach Deutschland ist vor allem für die älteren Pensionisten, die bereits in den 80er Jahren nach Mallorca emigrierten, unmöglich. Damals profitierten sie von der starken DM. Die in Spanien anfallenden Lebenserhaltungskosten waren im Vergleich zu denen daheim verhältnismäßig gering. Auch Immobilien waren für einen deutschen Rentner leicht erschwinglich. Doch mit der kontinuierlichen Aufwertung der Peseta, nicht zuletzt durch das aus dem Tourismus resultierende Wirtschaftswachstum, wurde es für die Ruhesitzemigranten zunehmend schwerer, die anfallenden Kosten zu begleichen. Da jedoch die Wohnung in Deutschland bereits verkauft war, können es sich die Pensionisten nun nicht mehr leisten, zurückzukehren. Sie sind mehr oder weniger Gefangene Mallorcas.
Durch die steigende Zahl an Ruhesitzemigranten in Mallorca wird in den Medien von einer Überprägung der einheimischen Kultur und von einem "Ausverkauf" der Insel berichtet. Durch gesetzliche Regelungen versucht man inzwischen, die Bautätigkeit auf der Insel zu erschweren. Die Behörden genehmigen außerhalb der Städte nur noch frei stehende Einfamilienhäuser auf ausreichend großen Grundstücken und schränken damit den Zuzug von weniger Wohlhabenden ein. Doch auch die Gesetze können die ständige Zunahme an Wohnungen und die wachsende Zahl der Ruhesitzemigranten nicht stoppen.
Für den Migranten:
Die Integration (Eingliederung) in die Gesellschaft ist für den Immigranten meist sehr schwer. Dafür gibt es mehrere Gründe; so sind die kulturellen Unterschiede (Religion und Traditionen) oft schwer zu überwinden. Vor allem aber sind es Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitsuche. Arbeit gibt dem Migranten eine Chance, sich zu integrieren. Ein arbeitender Migrant ist unabhängig, kommt mit der Gesellschaft des Gastlandes zusammen und verbessert dadurch seine Sprachkenntnisse. Auch wenn sie eine Arbeitsbewilligung haben, kommen viele mit dem inländischen Arbeitsmarkt nicht zurecht, da die Art Arbeit zu suchen ganz anders als in ihrem Heimatland sein kann. Oft wird auch die berufliche Ausbildung im Asylland nicht anerkannt oder es besteht kein Bedarf am Arbeitsmarkt. Es kommt auch vor, dass die Arbeitgeber Vorurteile gegenüber den Asylanten hegen und sie deswegen nicht anstellen, obwohl sich keine inländische Arbeitskraft für die selbe Anstellung beworben hat. Außerdem ist es auch schwierig, ohne Berufserfahrung und ohne Referenzen im neuen Land Arbeit zu finden. So kommt es, dass Ausländer im Schnitt nur 60% dessen erhalten, was österreichische Bürger verdienen (Profil 38, 1999). Sie verrichten hauptsächlich Arbeiten, die niedrig entlohnt werden. Manchmal sind diese Tätigkeiten unattraktiv, uninteressant oder einfach zu gefährlich für das Bedürfnis der Inländer.
Die Unterkunft im Gastland zu finden ist schwierig, da die finanziellen Mittel meist nicht ausreichen, um eine Wohnung zu mieten. Oft erfüllen sich die Erwartungen der Migranten nicht, zu Wohlstand kommen.
Migranten benötigen neben der Niederlassungsbewilligung auch eine Arbeitsbewilligung, die oft nur schwer zu bekommen ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht nur ein Weg dazu, sondern auch mit verschiedenen anderen Vergünstigungen verbunden und daher attraktiv. Oft versuchen daher Personen, die eigentlich als Arbeitsmigranten zu bezeichnen wären, als Flüchtling anerkannt zu werden. Die Zuordnung ist im Einzelfall oft schwer zu treffen, wird in jüngster Zeit aber zunehmend restriktiv gehandhabt.
Für das Zuwanderungsland:
Heutzutage kann nur ein Teil der Einwanderer in Österreich legal beschäftigt werden. Manche Unternehmer stellen jedoch auch illegale Arbeitskräfte ein. Bei deren Entlohnung spart er Steuer- und Sozialversicherungsabgaben und verbessert damit die Konkurrenzfähigkeit des Betriebes. Dies macht jedoch die illegal Angestellten zu einer Konkurrenz für die legal arbeitenden Arbeitskräfte. Angste in der Bevölkerung und verschärfte Aufenthaltsgesetze sind die Folge.
So versuchte man zum Beispiel 1997 die Zuwanderung mithilfe von restriktiven Fremden- und Aufenthaltsgesetzen zu reduzieren. Die Politik der "Integration vor Neuzuwanderung", und scharfe Unterhalts- und Wohnraumbedingungen sollte eine niedrigere Zuwanderungsquoten bringen. Es wurden weiters Länderhöchstzahlen und Bundeshöchstzahlen eingeführt, das bedeutet, dass jährlich eine Höchstzahl an Zuwanderern festgesetzt wird. Jeder dieser Einwanderer unterliegt somit einem Auswahlverfahren. Ehepartner und Kinder von in Österreich bereits zwei Jahre angesiedelten, über ein Jahr verheirateten Familienerhaltern haben Priorität. Auch Personen mit entsprechenden Qualifikationen genießen eine gewisse Sicherheit auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Österreich. Jedoch müssen Nachweise auf eine geeignete Wohnmöglichkeit sowie für einen sicheren Lebensunterhalt erbracht werden. Fällt eines dieser Kriterien weg, kann die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden. Die Regierung hat die Immigranten auch verpflichtet, deutsche Sprachkurse zu besuchen. Jedoch ist bis dato unklar, weder wer diese Kurse organisiert noch wer sie finanziert. Zur besseren Integration soll es in Zukunft für Migranten ein Wahlrecht auf Gemeindeebene geben, das wiederum vieler politischer Diskussionen und auch Organisation bedarf. Von verschiedenen Organisationen wird auch ein allgemeines Wahlrecht für Einwanderer gefordert.
Die Angst vor Überfremdung schürt Ausländerfeindlichkeit und ist ein Nährboden für Rechtsextremismus. Viele geben den Ausländern auch die Schuld an der Krise des Sozialstaates und der wirtschaftlich schlechten Lage. Obwohl diese Argumentation offensichtlich der Realität nicht standhält, wird so ein Klima geschaffen, das die Integration weiter erschwert. Das Thema der Migration und ihrer Begleiterscheinungen sollte daher sachlich und ohne Emotionen diskutiert werden.
Quellen:
Westermann; Praxis Geographie: Migration (Heft 1642/ Februar 2/2002)
UNHCR: In einer neuen Heimat- Flüchtlingsintegration in Europa
https://www.unhcr.de/index.php/cat/17/aid/366
Asylkoordination Österreich: Menschen auf der Flucht
Brockhaus 2002
3HKB Schulzentrum Ungargasse: Krieg für den Frieden
https://www.discovery.de/de/pub/specials/bruderkrieg/aktuelle_situation/kosovo_aktuell.htm
Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
(englisch United Nations High Commissioner for Refugees, Abkürzung UNHCR), 1951 errichtete UN-Hilfsorganisation zum Schutz der Flüchtlinge und Staatenlosen mit Sitz in Genf.
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