Politikwissenschaft
Lehrveranstaltungsinhalte
Grundbegriffe und
Einführung
Recht,
Politik, Rechtsverfassung (Realverfassung), Normordnungen, Rechtstheorien,
privates und öffentliches Recht, Staat, Staatsformen, Demokratie
Grundzüge
des österreichischen Rechtssystems nach dem EU-Beitritt
Stufenbau
der Rechtsordnung, Baugesetzte, Verfassungsrecht, Grundrechte, Verhältnis von
Gemeinschaftsrecht und österreichischem Recht, Entstehung von Gesetzten und
anderen Normen
Das
politische System Österreichs im europäischen Kontext (Überblick)
Regierung
und Parlament, oberste Organe, Verwaltung, Parteien, Verbände und
Sozialpartner, Medien, Bürger, direkte Demokratie
Besonderheiten
des politischen Systems auf regionaler und lokaler Ebene
Recht
Ist die
Gesamtheit aller sozialen Normen, die verbindlich sind und deren Einhaltung und
Durchsetzung durch Zwangsmittel geschützt wird.
Politik
Umfasst alle
Handlungen, die auf die Ordnung der menschlichen Gemeinschaft und ihrer
einzelnen Bereiche abgestellt sind.
Rechtliches
System
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Politisches
System
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Das von
der Rechtsordnung geregelte bzw. vorgesehene Verfahren des staatlichen
Zusammenlebens.
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Die
tatsächlich stattfindenden Abläufe und Entscheidungsmuster (im Sinne, neben,
ohne oder gegen die Gesetzte)
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Rechtsverfassung
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Realverfassung
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Verfassung
die vom Recht vorgegeben ist. (Parlament sehr wichtig)
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Die
Verfassung die tatsächlich existiert. (Medieneinfluss, Parteien, Koalition,
Sozialpartner)
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Unterschiede
bei der Entstehung von Gesetzen!!!
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Verfassung
regelt die wichtigsten Dinge im Staat.
Normordnungen: Recht
Moral
Sitte
Religion
Vernunft
Rechtstheorien
Naturrecht
Dieses Recht
ist von Natur aus da. Von "Gott geschaffen"; Menschen müssen sich daaran
gewöhnen; zb: Recht auf Leben
Rechtspositivismus
Das vom
Menschen geschaffene Recht
Positives
Recht (geschaffenes Rcht)
Gesatztes
Recht
Ausdrücklich,
schriftlich festgehalten
Gewohnheitsrecht
ZB: Ministerrat muß einstimmig beschließen (steht nirgends), Gewohnheit: Durch
die Gewohnheit, weil es immer so gemacht wurde.
Privates Recht /
Öffentliches Recht
Gründe für die
Unterscheidung
- Systematisierung (schauen welche
Dinge zusammengehören)
- Zuständigkeit ( Vollzug von
privaten Recht (Gerichte auch Strafrecht); Vollzug von öffentlichem Recht
(Verwaltungsbehörden))
- Kompetenzverteilung (Aufteilung
der Staatsaufgaben zwischen Bund und Ländern, Bund - privat, Land (Bund) -
öffentlich)
Abgrenzungsmethoden
- Interessentheorie
- Subjektionstheorie:
(Über-(Unter)ordnung - öffentlich; gleichrangig - privat)
- Subjektstheorie:
Bescheid/Verordnung; wenn jemand Hoheitlich auftritt - öffentlich d.h. mit
Staatsgewalt auftreten - Instrumente: Bescheid, Verordnung, Gesetzte,
Maßnahmen der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt ( D.s. alle
Polizeimaßnahmen); privat: Vertrag, Beschluß, Gesellschaftsrecht,
Was ist ein "Staat"?
Staatsgebiet:
- Personenverbandsstaat
- Territorialstaat (best Gebiet)
Staatsvolk:
- Abstammungsgemeinschaft (alle
haben die gleichen Vorfahren, biologische Kriterien "Rasse" (vorsichtig
sein)
- Kulturgemeinschaft (alle haben
die gleiche Kultur, Religion, Sprache, Tradition, Sitten)
- Politische Schicksalgemeinschaft
(gemeinsames politisches Schicksal zB. Schweiz (gegen den NS) Amerika (ab
1776 Unabhängigkeit))
- Problem:Nationalstaat - Minderheiten
(einheitlicher Staat zB: Großbritanien -Nordirland (Minderheiten; In
Frankreich akzeptieren sie keine Minderheiten, Minderheiten haben kaum
Rechte, Amerika fast gleiche Situation wie in Frankreich)
Staatsgewalt:
- Kompetenzhoheit (Staat selbst
entscheidet selbst was er macht)
- Nur der Staat darf Gewalt
ausüben: Gewaltenmonopol (ZB. Todesstrafe, einsperren)
- Souveränität: (Staat ist eigener
Herr -ALLES zusammengefasst!
Organisationsformen
des Staates
Zentral - und
Einheitsstaat
Französisches
Modell, es gibt einen Staat, Bezirke haben keine eigene Gewalt - nur für den
Staat. zB. Frankreich
Bundesstaat
Es gibt
mehrere Staaten, welche eigene Staaten sind (haben eigene Gesetze, eigene
Regierung) zB. USA, Schweiz, nicht so ausgeprägt Deutschland und Österreich
Staatenbund
Staaten
kooperieren miteinander, Außenstaat ist schwächer; zB. Eu liegt genau zwischen
Staatenbund und Bundesstaat, die GUS lag auch sehr nah an Staatenbund
Lose
Staatenverbindung
Keine
Gesetzte, lose Vereinbarungen, wenn Gesetzte, dann nur in wenigen Bereichen zB.
OPEC, schwächer ausgeprägt sind OSZE, UNO und (GUS).
Staatsformen
Monarchie
(einer ist
an der Spitze, dynastisch gebunden)
Absolute
Monarchie: Herrscher
regiert absolut, er ist an keine Gesetze gebunden.
Konstitutionelle
Monarchie: Herrscher
ist and die Verfassung gebunden.
Parlamentarische
Monarchie: Parlament
hat Staatsgewalt. Monarch hat nur represantative Aufgaben.
Republik
Keine
Monarchie, Verbindung mit Demokratie, Spitze im Staat wird vom Volk gewählt
(normaler Staatsbürger)
Diktatur
(Macht bei
einer oder mehreren Personen (Gruppe), Staatsgewalt dem Volk entzogen
Autoritäre
Diktatur: Volk hat
kein Mitspracherecht, Privatleben frei, Wirtschaft frei, Meinungsfreiheit,
Diktatur bezieht sich nur auf die Staatsgewalt (Militär)
Totalitäre
Diktatur: Volk wird
total diktiert, alles wird kontrolliert zB. Kommunismus, Nationalismus (Kuba,
Afghanistan)
Oligarchie
Macht bei
wenigen Personen (wenige haben viel Macht); oligarchische Tendenzen: Lobbys,
Parteien, Sozialpartnerschaft, Einflüsse von Medien und der Wirtschaft zB.
Kartelle (ORF)
Demokratie
Volk ist
Herrscher
Aristokratie
Herrschaft
der Besten. Auch wenn in der Aristokratie die Regierungsmacht nur von einigen
wenigen ausgeübt wird, wird theoretisch zum Wohle aller regiert. Wann immer die
Interessen des Volkes der Eigensucht der Herrschenden untergeordnet werden,
wird die Aristokratie "Oligarchie" genannt.
Demokratie
- Erst spät positiv besetzter
Begriff
- Aufklärung, 19. Jhd.
- Besonders in Österreich und
Deutschland schon bald in der Zwischenkriegszeit massive Demokratiekritik
(nach dem 1. Weltkrieg)
- Erst nach dem 2. Weltkrieg setzt
sich in den meisten westeuropäischen Ländern Demokratie durch
- Aber: Diktaturen etwa in Spanien, Portugal, Griechenland
bis ca. 1970, (süd)osteuropäische Staaten bis 1989 kommunistisch
Definition
von Demokratie: (ein Versuch)
"Demokratie ist jene Staatsform in der die
Rechtsordnung mittelbar (durch die Wahl von Repräsentanten) und /oder
unmittelbar (durch Teilnahme an Sachentscheidungen) von den ihr Unterworfenen
erzeugt wird." Hans Kelsen
= Mitwirkung, Beteiligung, Teilhabe
der Menschen an Personen- und/oder Sachentscheidungen
Kernstück:
das allgemeine und gleiche Wahlrecht!!!!!!
Stufenbau der
Rechtsordnung
1.
Baugesetzte der Rechtordnung (Gesetzgebung)
oberste
Grundprinzipien der Varfassung, diese können nur durch eine 2/3 Mehrheit
geändert werden, (Volksabstimmung)
2.
Gemeinschaftsrecht (EU) (Gesetzgebung)
Höher als
unsere Verfassung, aber niedriger als die Baugesetzte der Verfassung
3.
Bundesverfassung (Gesetzgebung)
4.
Bundesgesetze-------Landesverfassung und Landesgesetzte (Gesetzgebung)
5.
Verordnungen (Verwaltung)
6.
Individuelle Rechtsakte
(Verwaltung, Gerichtsbarkeit und individueller Rechtsbereich)
Der
Stufenbau der Rechtordnung ist ein hierarchisches Gebilde mit einer Über- und
Unterordnung (Maximen): untere Stufen für den der oberen nicht widersprechen,
alle unteren Stufen müssen in der oberen enthalten sein; Gemeinschaftsrecht =
Recht der EU
Der
Stufenbau der Rechtsordnung ist nicht rechtlich verankert, sie ergibt sich
einfach. Bsp. Sozialversicherungsgesetzte
Mit
Demokratie verbinden wir heute aber auch noch:
- Freiheit, Gleichheit, und andere
Grundrechtsgarantien
- Pluralismus der Ideen, Gruppen,
Parteien,
- Kontrolle und Opposition
(Gleichgewicht)
- Sachliche und zeitliche
Herrschaftsbegrenzung (d.h. das die Macht nicht bei einer Person alleine
liegt, sondern bei vielen, Man kann nicht öfters als 2x zum Bp gewählt
werden)
Demokratie
ist daher eng verbunden mit:
Verfassungsstaat
Rechtsstaat
Gewaltentrennung
Das sind alles
Grundprinzipien!!!
3
Wellen der Demokratisierung:
- Welle: ausgehend im frühen 19.
Jahrhundert von Amerika, ca. 30 Staaten
- Welle: nach dem 2. Weltkrieg von
Allierten forciert: D, I, Japan; verstärkt durch die Entkolonialisierung
in den 50er und 60er Jharen
- Welle: seit Mitte der 70er
Jahre: Staaten in Südeuropa, Lateinamerika, Ostasien, Osteuropa
Erscheinungsformen der Demokratie:
Repräsentative
Demokratie
|
Direkte
Demokratie
|
Bürger
wählen Vertreter, die sie repräsentieren und die dann die Entscheidungen in
Sachfragen treffen. ZB. Bürger wählen Parlamentsabgeordnete, die dann die
Gesetzte beschließen
|
Bürger
entscheiden nicht nur in Personalfragen, sondern auch in einzelnen
Sachfragen. ZB: Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksbefragung
|
Mögliche Modelle
- Versammlungsdemokratie (alle
Büger versammeln sich und stimmen ab; nur im kleinen möglich)
- Rätedemokratie (jede Einheit hat
einen Vertreter, die wieder eien Einheit bilden, usw.)
- Parlamentarische Demokratie
Hauptform
heutzutage
Notwendigkeit
der Massenkommunikation
Problem
der ausreichenden Sachinformation
Problem
des großen Aufwandes der direkten Demokratie
Übergewicht
der repräsentativen Komponente
Freies
Mandat: werden
gewählt und können dann frei entscheiden
Imperatives
Mandat: ist
rechtlich gebunden, faktischer Zwang (gehört zur Rätedemokratie)
Baugesetzte der
Verfassung
Sind
leitende Grundsätze der österreichischen Verfassung. Bei einer Gesamtänderung
(hat was zu tun mit Baugesetz) braucht man eine Volksabstimmung.
Verfassungsgerichtshof
entscheidet über Baugesetze
Demokratisches Prinzip
- repräsentatives System (Volk
wählt Abgeordnete, welche die Entscheidungen treffen)
- Direkte Demokratie (nicht im
Übermaß)
- Parteien, Verbände, etc.
Pluralismus
- Veränderung durch die EU: viele
Kompetenzen wurden nach Brüssel ausgelagert. Macht geht nicht nur vom Volk
aus, sondern auch von Brüssel.
Republikanisches
Prinzip
- d.h. das Österreich keine
Monarchie ist
- durch die EU hat sich nichts
verändert.
Bundesstaatliche
Prinzip
- d.h. das es Bund und Länder
gibt.
- Kompetenzen der Länder (eigene
Regierungen, eigene Gesetzte, Parlamente)
- Mitwirkung der Länder in
Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes ( Vertretung der Länder bei der
Gesetzesgebung durch den Bundesrat)
- Veränderung durch die EU:
Österreich hat ein Mitspracherecht in der EU aufgrund des Bundes.
Rechtsstaatliches
Prinzip
- Formelle Rechtsstaatlichkeit
(Gesetzte), bedeutet dass das ganze staatliche Handeln geregelt ist und
das es Kontrollen gibt, damit diese Gesetzte eingehalten werden.
(Gerichte, Verfassungsgerichtshof)
- Materielle Rechtsstaatlichkeit,
heißt das es auch nach dem Inhalt ein Rechtsstaat ist. (keiner kann
einfach eingesperrt werden ohne Grund)
- Veränderung durch die EU:
Verfassungsgerichtshof hat sein Monopol durch die EU verloren.
Gewaltentrennendes
Prinzip
- Organisatorische
Gewaltentrennung (Staatsgewalt auf mehrere Gewalten aufgeteilt; es muss
verschiedene Organe geben, in Österreich Trennung nicht so groß weil
Regierung und Parlament fast gleich!
- Funktionelle Gewaltentrennung
(nach dem Inhalt sind die Gewalten aufgeteilt;)
- Vertikale Gewaltentrennung
(Bund, Länder, Gemeinden)
- Horizontale Gewaltentrennung
(Gesetztesgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit)
Bundesverfassungsrecht
- Materielles Verfassungsrecht:
jeder Staat hat ein Verfassungsrecht >>Grundlegender Inhalt
- Formelles Verfassungsrecht:
wichtig Kreation: (wie wird es geschaffen; 2/3 Mehrheit (Hälfe
anwesend)) Quellen: Stammgesetz der Verfassung ist das B-VG und
auch noch andere Bestimmungen zB: einige alte Gesetzte (Staatsgrundgesetz:
Grundrechte darin beschreiben(Art. 149)); BVG, Staatsverträge (MRK);
Vfbst. In Staatsverträgen;
Regelungsbereiche
- Organisationsrecht des Bundes,
aber wesentlich auch der Länder und der Gemeinden (einschließlich
"Nebenfelder" wie etwa Parteien)
- Kompetenzordnung (wer ist für
was zuständig)
- Grundrechte (Welche Grundrechte
hat das Volk)
- Kontrollinstrumente
>>Rechtsschutz (Welche Kontrollen gibt es!!)
- Einzelregelungen
Bundesgesetze,
Landes(verfassungs)gesetze >>Einfache Gesetze
- Kreation (Weg der gEsetzgebung)
- Quellen
- Verfassungsautonomie der Länder?
- Kompetenzbereiche?
- Gemeindegesetze?
Entstehung eines
Bundesgesetzes?
Siehe
Skriptum!!!!
Verordnungen
(Art. 18 Abs2)
- Führen Gesetze näher aus, mehr
Details
- Jede Behörde darf zu seinem
Wirkungsbereich Verordnungen erlassen.
- Gesetzmäßigkeit
- Selbstständige Verordnungen
(Ortspolizeiliche
Verordnungen der Gemeinde (Rasen mähen); Notverordnungsrecht des BP (Richten
sich an die Allgemeinheit))
Individuelle
Rechtsakte
Gelten nur für
Einzelpersonen
- Bescheide (Steuerbescheid)
- Maßnahmen der unmittelbaren
Befehls- und Zwangsgewalt (nichts schriftliches; durch Polizeihandlungen
(Verhaftungen)
- Weisungen
(Erlässe)Untergeordnete Instanzen bekommen von Übergeordneten Weiseungen.
Erlässe (verwaltungsinterne Weisungen für Fälle die gleich liegen.
- Verträge
- Urteile (Entscheidungen der
Gerichte)
Gemeinschaftsrecht
- Recht der EU
- Etwas ganz einzigartiges
(Mittelding zwischen Völkerrecht und nationalem Recht)
Primäres
Gemeinschaftsrecht
Zwischen
einzelnen Staaten geschlossen zB. Gründungsverträge, Beitrittsvertrag,
Anderungsverträge von Maastrich, Amsterdam, Nizza
Sekundäres
Gemeinschaftsrecht
- Wurde auf Grund des Primären
Gemeinschaftsrecht geschlossen
- Verordnungen ist ca. ein Gesetz
in Österreich, vom EU-Ministerrat beschlossen, sofort anwendbar, man muss
es behandeln wie ein österreichisches Gesetz
- Richtlinien gelten nur
unmittelbar, Ziel wird festgelegt, der Weg ist egal, wird auch vom
EU-Ministerrat beschlossen.
- Empfehlungen
- Stellungnahmen
- Urteile
Gemeinschaftrecht
- Rechtsqualität (Vertäge:
Völkerrecht (nur zwischen Staaten gültig)
- Unmittelbare Geltung
- Unmittelbare Anwendbarkeit
- Anwendungsvorrang
(Gemeinschaftrecht hat Vorrang, selbst vor der Verfassung, nur nicht die Baugesetzte)
- Rechtskontrolle (nur der
EU-Gerichtshof entscheidet)
Legitimation des
staatlichen Handelns
- Legalität ( es entspricht dem
Gesetz)
- Legitimität (wenn die
Bevölkerung akzeptiert was der "Staat" (Regierung) macht
- Staatliches Handeln muss legitim
sein.
Max Weber zur
Legitimität von Herrschaft
- Tradition (wenn es Tradition ist
zB Monarchie)
- Charisma (oft wenn es um
Führerpersönlichkeiten handelt)
- Rationalität (von der Vernunft
her; Regeln einhalten)
Legitimation
durch demokratische "Rückführbarkeit:
Regeln,
Gesetzte einhalten, Wahlen, >> auf das Volk zurückzuführen ist
Legitimation durch
Verfahren
Oft
in der Verwaltung; Verwaltungsentscheidungen akzeptieren, ordentliches
Verfahren, Nachvollziehung des Verfahrens
Mitwirkung des Volkes
an der Gesetzgebung
Wahlrecht
(repräsentative Demokratie)
Direkte
Demokratie (Volk beschließt die Gesetze selber)
Organe
der Gesetzgebung
- Nationalrat (Organe:
Rechnungshof) und Volksanwaltschaft) wird direkt vom Volk gewählt.
- Bundesrat (Mitglieder werden vom
Landtag (Landtag wird direkt gewählt) gewählt) wird indirekt vom Volk
legitimiert.
- Bundesversammlung (=Nationalrat
und Bundesrat) hat eigentlich keine Kompetenzen, wichtigste Kompetenz ist
die Angelobung des BP.
- Landtag (Landesrechnungshof,
Landesvolksanwaltschaft wird direkt vom Volk gewählt.
Wahlrechtsgrundsätze
Wahlrecht:
- Allgemeines (alle mündigen
Bürger
- Gleiches (jede Stimme zählt
gleich viel, jeder hat gleich viele Stimmen)
- Persönliches (man muß persönlich
wählen)
- Unmittelbares (das man den NR
direkt wählt und nicht durch Wahlmänner)
- Geheimes (unbeobachtet, keine
Nachvollziehung)
- Freies (keine Zwangseinwirkung
bei Stimmabgabe, freie Wahlwerbung, freie Kanditatur
Verhältniswahlrecht
(Mandate werden nach Verhältnis der Stimmen aufgeteilt auf die Parteien)
Instrumente
der direkten Demokratie
- Volksabstimmung (freiwillige
oder obligatorische(wenn man ein Verfassungsgesetz ändern will)
Volksabstimmung
- Volksbefragung (unverbindlich,
Volk wird nur befragt)
- Volksbegehren (Gesetzesvorschlag
vom Volk > 100.000 Unterschriften)
- Petitionsrechte,
Auskunftsrechte, Beschwerderechte (Begehren, Bittstellen abgeben zu
dürfen, dass man sagen kann was man will)
Legitimation
des Gemeinschaftsrechts
- Problem EU-Parlament (EU-Parlament wird direkt
gewählt, macht aber nicht die Gesetzte, eigentlich hat das EU-Parlament
nur Kontrollrechte)
- Hauptrechtsetzungsorgan: Ministerrat (schwach
legitimiert, Österreich hat fast kein Mitspracherecht beim Ministerrat;
Demokratiedefizit in der EU: Wenn Parlament demokratisch gewählt dann ist
es ziemlich zentralistisch und Österreich hätte nichts mehr viel zu sagen
(21 Abgeordnete)
- Kommission
Mitwirkung
des Volkes an der Verwaltung
- Direktwahl von Amtsträgern
(Bundespräsident und in 6 Ländern der Bürgermeister)
- Indirekte Legitimation der Wahl
oder Bestellung von Amtsträgern (Landeshauptmann: wir wählen Landtag und
der wählt den Landeshauptmann)
- Indirekte Kontrolle durch direkt
gewählte allgemeine Vertretungskörper (Kontrollinstrumente der Parlamente)
- Legitimation durch
Weisungszusammenhang zu den obersten Organen der Verwaltung (alle Beamte:
An der Spitze steht der, der durch das Volk legitimiert wurde)
- Direkte Demokratie (in der
Verwaltung, Volk kann bei Sachentscheidungen teilnehmen)
Systeme
der Verwaltungsorganisation
- Unmittelbare Bundesverwaltung (durch eigene Organe
vollziehen; Bundesregierung/Bundesminister unterstützt von den Ministerien
und auch den Bundesbehörden (z.B. Finanzamt))
- Mittelbare Bundesverwaltung (Bund bedient sich der Organe
der Länder: Bundesregierung/Bundesminister, unterstützt von den
Ministerien, Landeshauptmann unterstützt vom Amt der LReg., Bezirksverwaltungsbehörden
(BH und Bgm.) und Bundesbehörden (insbesondere die
Bundespolizeidirektion))
- Öffentliches Sicherheitswesen (BM für Inneres zuständig für
Flüchtlingssachen, Asyl.; auf Landesebene gibt es die
Sicherheitsdirektion - vom LH und Ministern ernannt,
Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektion)
- Unmittelbare Landesverwaltung (Dinge die das Land selbst
verwaltet; Landesregierung/Landesräte < unterstützt vom Amt der LReg.;
Bezirksverwaltungsbehörden (BH und Bgm.)
Organe des
Landes können aber auch für den Bund tätig werden.
Manche
Aufgaben werden von den Gemeinden vollzogen:
Dinge die im
Interesse der Gemeinde liegen. (Baurecht (Baubewilligungen)
Eigener
Wirkungsbereich:
Gemeinde arbeitet selbständig, keine Weisungen vom Land
Übertragener
Wirkungsbereich:
Weisungen vom Land
Direkte Demokratie auf
Verwaltungsebene
(keine
Gesetze, deshalb kein Volksbegehren)
- Volksabstimmung (es wird
abgestimmt ob Verwaltung etwas macht oder nicht)
- Initiativrecht (das gleiche wie
Volksbegehren)
- Volksbefragung (steirische
Volksbefragung)
- Petitions-, Auskunfts- und
Beschwerderechte
Selbstverwaltung (=Gemeinde, seine Angelegenheiten
selbst vollziehen)
- Subsidiaritätsprinzip (alles was
untere Instanzen selbst machen können, sollen sie auch erledigen, alles
andere an obere Instanzen abgeben)
- Weisungsfreiheit (unabhängig von
Weisungen von außen z.B. Kammern; von außen darf niemand Weisungen geben
(weder Land noch Bund)
- Aufsichtsrechte (Staat hat
Aufsicht, dass Gesetze eingehalten werden und das die Gemeinde nicht
bankrott geht)
- Demokratisches Prinzip (es muss
überall Wahlen, Kammerwahlen, Wahlen an der Universität,
Arbeiterkammerwahlen,.)
Erscheinungsformen der Selbstverwaltung
- Kommunale/territoriale
Selbstveraltung (Selbstverwaltung der Gemeinden)
- Wirtschaftliche und berufliche
Selbstverwaltung (Kammern: Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer,
Hochschülerschaft)
- Akademische Selbstverwaltung
(Universität, Teil des Staates, dürfen aber ihre Sachen selber vollziehen)
- Soziale Selbstverwaltung
(Sozialversicherungsanstalten < keine Wahlen, Problem der nicht
Legitimation)
Gerichtsbarkeit
- Grundsätze der Unparteilichkeit,
Unabhängigkeit (völlig ohne Weisungen), Unabsetzbarkeit (niemand kann sie
absetzen) und Unversetzbarkeit (man kann ihn nicht absetzen)
- Trennung von Justiz und
Verwaltung (Minister haben keine Verbindung zu den Richtern)
- Ernennung von Richtern (Richter
selbst machen 3 Vorschläge und Minister wählen dann)
- Kontrollmöglichkeiten (eigene
Disziplinarsenat, Richter kontrollieren sich selbst)
Verhältnis
von Recht und Politik
- Recht und Politik sind eng
miteinander verbunden.
- Politik ist darauf gerichtet:
(Ziel)
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu gestalten (Gesetze,
Verordnungen,)
Innerhalb des Rahmens Recht zu setzen (Aufgabenverteilung Regierung und
Opposition)
Diese Handlungen politisch zu kontrollieren
Einflussfaktoren
auf rechtliche (oft: politische) Entscheidungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen (es
muss erlaubt sein)
- Parteien
- Verbände (Interessenverbände
(Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, auf höherer Ebene spielen Verbände
eine größere Rolle)
- Andere gesellschaftliche
Institutionen und Gruppierungen (Kirchen, Bürgerinitiativen usw.)
- Medien (können negative und
positive Stimmung machen)
- Ideologien (Gemeindeebene,)
- Einflüsse aus persönlichen
Verfasstheiten
- Kontakte, Seilschaften, soziale
Kontakte,
Das
politische System
- Ein Kreislauf
- Verschiedene Akteure
- Verschiedene, auch
wechselseitige Einflüsse
- Wie kommen Entscheidungen
zustande?
- Demokratisches Prinzip
- Modell der Arbeitsteilung
- In Österreich zusätzlich:
Bundesstaat mit Ländern und Gemeindeautonomie
Parteien
(ohne Parteien
funktioniert Demokratie nicht)
Aggregationsfunkion (Wünsche und Bedürfnisse des Volkes
zusammengeführt)
Transformationsfunktion (Wünsche werden konkretisiert)
Artikulationsfunktion (Wünsche und Bedürfnisse werden in der
Öffentlichkeit dargestellt)
Rekrutierungsfunktion (dass es politischen Nachwuchs gibt)
Mobilisierungs- und Sozialisierungsfunktion (dass sich viele Leute
politisch engagieren)
- Gesetzliche Verankerung
(Parteiengesetz seit 25 Jahren)
- Finanzielle Ressourcen der
Parteien(2 Modelle: entweder vom Staat finanziert (in Ö) oder
Selbstfinanzierung (in den USA: Nur für Reiche > negativ))
- Innerparteiliche Demokratie:
(vor allem in Form von Vorwahlen)
- Parteisystem im Wandel (Umbruch
seit 15 Jahren, Großparteien im Rückschritt, kleinen Parteien im Vormarsch
(postpolitische Parteien à la FPÖ))
Medien
- Aufgaben in demokratischen
Staaten
Meinungsbildung,
Erzeugung von Öffentlichkeit, von öffentlicher Meinung,
Information,
öffentliche Kritik, Kontrolle; Medien als "vierte Gewalt" - aber: Medien
wiederum selbst als Subjekt der Politik, der Machtgestaltung (manche mehr als
andere)
Erziehungs-,
Bildungs- und Integrationsaufgabe (gilt für alle Medien auch für Private; für
öffentlich-rechtliche noch mehr)
- Aufgaben in nichtdemokratischen
Staaten:
Agitation
(Aufputschbewegung erzeugen), Propaganda
Wirtschaft
und Politik
Personalunionen
(Personen in Wirtschaft und Politik tätig)
Verbände
(Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer sehr wichtig)
EU-Dominanz
(viel wird durch das Gemeinschaftsrecht bestimmt > Sozialpartnerschaft hat
deshalb an Bedeutung verloren)
Subventionen
(sehr großer Einfluss, vom EU- Bereich geregelt, Subventionen gibt es nur mehr
für Gebiete die einen wirtschaftlichen Rückstand haben)
Öffentliche
Unternehmen (führt Staat selbst, viele sind schon privatisiert)
Ein Instrument der Sozialpartnerschaft (gegründet nach dem 2. Weltkrieg, hat aber
an Bedeutung verloren)
Regierung
Mitglieder: Verbände, zuständige Bundesminister
PARITATISCHE KOMMISSION (besteht aus: Präsident der
Arbeiterkammer, Präs. Der Wirtschaftskammer, Präs. Der Landwirtschaftskammer,
Präs. der Gewerkschaft)
Unterausschüsse
Peisunterausschuß; Beirat für Wirtschafts-
und Sozialfragen, Lohnunterausschuss
Unternehmer
und deren Verbände, Arbeitnehmer und deren Verbände
Besonderheiten
regionaler und lokaler Politik
- Je kleiner die Einheit, desto
- Weniger Ideologie (geringere
Rolle)
- Geringerer Medieneinfluss
- Intensiverer direkter persönlicher
Kontakt zwischen Entscheidungsträgern und Bürgern/Unternehmen (nicht so
anonym)
- Stärkeres Gewicht der
persönlichen Umstände; Kontakte, Sympathien/Antipathien, persönliche
Interessen,