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Zentralisierter und dezentralisierter Zahlungsverkehr
Zentralisierter und dezentralisierter Zahlungsverkehr
Zentralisierter Zahlungsverkehr
Dezentralisierter Zahlungsverkehr
Der Devisenüberweisungsauftrag
Der Zahlungsausgleich im freien Zahlungsverkehr
Der Zahlungsausgleich im gebundenen Zahlungsverkehr
Die Handels- und Zahlungsbilanz
Internationale Abkommen, Organisation und Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung
Zusammenschlüsse zur Verbesserung des Wirtschaftsverkehrs
Zusammenschlüsse mit währungspolitischen Zielsetzungen
Kontrollfragen
Dieser Zahlungsverkehr bezieht sich auf zwischenstaatliche Verrechnungen.
Der gesamte Verrechnungsverkehr läuft in diesem Fall über die Notenbank, die als zentrale Verrechnungsstelle wirkt.
Dies war z.B. in Österreich in der Nachkriegszeit wegen Devisenknappheit der Fall. (Abb. 1)
Beim dezentralisierten Zahlungsverkehr können die inländischen Kreditunternehmen Zahlungen an ihre ausländischen Partner ohne Einschaltung der Nationalbank abwickeln. Es ist nur eine statistische Meldung an die Nationalbank erforderlich. (Abb. 2)
Zahlungen im Außenhandel erfolgen meistens bargeldlos und werden mittels einer Überweisung durchgeführt. Die Überweisung erfolgt mit Hilfe der Kreditinstitute. Der Auftrag wird mit einem sogenannten Devisenüberweisungsauftrag erteilt. Ein Devisenüberweisungsauftrag gliedert sich in 4 Teile:
Das Original wird bei Zahlungen über S 1.000,- an die Österreichische Nationalbank weitergeleitet.
Zwei Kopien verbleiben beim Geldinstitut ( für die Devisenabteilung und die kontoführende Filiale )
Eine Kopie erhält der Auftraggeber. Dieses Exemplar gilt aber nicht als Durchführungsbestätigung. Über die Durchführung wird eine eigene Abrechnung erteilt.
Die gebräuchlichste Zahlungsform ist die briefliche oder telegraphische Auszahlung. Der Ausgleich durch Scheck und Wechsel findet seltener Verwendung. Es gibt noch eine weitere elektronische Zahlungsform, die Swift heißt.
Da sich Exporte in Länder mit gebundenen Zahlungsverkehr (Entwicklungsländer) durch Devisenknappheit behindert werden, werden sogenannte Gegengeschäfte getätigt. Der Exporteur aus dem Land mit dem freien Zahlungsverkehr verpflichtet sich Waren im gleichem Wert abzunehmen. Es gibt 3 Arten von Gegengeschäften:
Kompensationsgeschäft: Der Exporteur erhält vom Importeur keine Devisen. Statt dessen muß er Waren abnehmen. Das kann auch durch Dritte und Vierte Parteien erfolgen. (Abb. 3)
Parallelgeschäft: Der Exporteur erhält Devisen, muß sich aber verpflichten, Waren innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abzunehmen. Die Geschäfte werden aber getrennt durchgeführt.
Produktabnahmegeschäft (Product buy-back __ Rückkauf): Ein Unternehmen verkauft an ein Entwicklungsland Lizenzen oder Großanlagen. Es verpflichtet sich dafür, jene Produkte abzunehmen, die damit erzeugt werden. Im Zusammenhang mit solchen Verträgen kommt es häufig zu "Joint-ventures" ( Zusammenarbeit zwischen in- und ausländischen Unternehmungen).
Diese Begriffe beziehen sich auf die Gegenüberstellung der Güter-, Leistungs- und Kapitalströme, die von einer Volkswirtschaft in eine andere fließen. Die Bilanzen werden wie folgt definiert. (Abb. 4)
Im Soll stehen alle Vorgänge die zu Zahlungseingängen führen. Im Haben stehen alle Vorgänge die zu Zahlungsausgängen führen.
Handelsbilanz: Die Handelsbilanz ist die Gegenüberstellung von Werten der Güterim- und exporte einer Periode. Überwiegen die Ausfuhren spricht man von einer aktiven Handelsbilanz. Überwiegen die Einfuhren spricht man von einer passiven Handelsbilanz.
Dienstleistungsbilanz: Die Dienstleistungsbilanz zeigt die Zahlungen für die Dienstleistungen (z.B.: Reiseverkehr, Frachten, Lagerung, Versicherungen, Patente, Lizenzen,).
Transferbilanz: Bilanz der Zahlungen, denen keine Gegenleistungen gegenüberstehen (Schenkungen, Erbschaften,)
Langfristiger Kapitalverkehr: Der langfristige Kapitalverkehr betrifft langfristige österreichische Kapitalanlagen im Ausland bzw. langfristige ausländische Kapitalanlagen in Österreich (Direktinvestitionen, Wertpapiere, Kredite,)
Kurzfristiger Kapitalverkehr: Hier handelt es sich um Gelder, die mit Laufzeiten bis zu einem Jahr ins Aus- bzw. Inland gebracht werden. (Kurzfristige Kredite)
Reserveschöpfungen: Betrifft die Verrechnung von Sonderziehungsrechten.
Statistische Differenz: Betrifft jene Beträge, die aus statistischen Gründen nicht erfaßt wurden.
Veränderung der Währungsreserven: Die Veränderung der Währungsreserven stellt den Ausgleichsposten zu allen übrigen Salden dar.
Diese Bilanzen werden von der Österreichischen Nationalbank erstellt. Es gibt zwei Möglichkeiten der Darstellung der Bilanzen.
Globalbilanz: Alle Transaktionen werden detailliert dargestellt.
Kurzinformation: Es werden nur die Salden dargestellt. Am Schluß steht der sogenannte "Liquiditätssaldo", das ist der Saldo der Veränderung der Währungsreserven. (Abb. 5)
Das Ziel ist eine ausgeglichene Zahlungsbilanz. Ein -und Ausgänge sollen sich gegenseitig aufheben, um sowohl einen Devisenabgang als auch einen zu starken Devisenzustrom zu vermeiden. Entsteht ein Devisenüberschuß, spricht man von einer aktiven Zahlungsbilanz, sind die ausgehenden Zahlungsströme größer als die eingehenden, spricht man von einer passiven Zahlungsbilanz.
Zur Verbesserung des Wirtschaftsverkehrs und zur Sicherung des Weltwährungssystems wurden zahlreiche Abkommen geschlossen, Vereinigungen und Organisationen gegründet.
Die EG- und EFTA-Länder führten Verhandlungen über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Dieser EWR soll sich aus den EG-Mitgliedsländern und den EFTA-Ländern zusammensetzen. Diese Länder haben zusammen mehr als 360 Millionen Einwohner und einen 40%-igen Anteil am Welthandel.
Das Ziel des EWR ist eine Verbesserung der Freihandelszone zwischen EG und EFTA. Der EWR ist keine Zollunion und die Staaten beider Zusammenschlüsse haben auch keine gemeinsame Außenhandels- und Währungspolitik.
Österreich ist ebenfalls ein Mitglied des EWR, was eine Vorstufe zur EU-Mitgliedschaft war.
1989 stellte Österreich ein Ansuchen um die Vollmitgliedschaft bei der EG. 1991 gab es einen Prüfbericht der EG-Kommision an den EG-Ministerrat ("Avis"), der die Aufnahme befürwortete. Am 1.1.1995 trat Österreich der heutigen EU bei.
Die Europäische
Gemeinschaft (EG) und Europäische Union (EU)
Die EG wurde im Jahr 1967 aus der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft),
der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) und der EURATOM (Europäische
Atomenergiegesellschaft) gebildet. Ursprünglich bestand die EG aus BRD,
Frankreich, Italien und die Benelux - Staaten. 1973 traten auch Großbritannien,
Irland und Dänemark bei. Großbritannien und Irland traten dabei aus der EFTA
aus. Heute ist uns die frühere EG als Europäische Union (EU) bekannt.
Ziele:
- Zollunion, Beseitigung aller Zölle, Einfuhrbewilligungen usw. sowie
einheitliche Zollpolitik nach außen;
- Freizügigkeit für Personen, Kapital, Niederlassungen, Güter und
Dienstleistungen;
- Angleichung der Rechtslage;
- Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik;
- Endziel ist eine politische Union mit gemeinsamen Parlament.
Die Europäische
Freihandelsassoziation (EFTA)
Die EFTA wurde 1959 von den Ländern Österreich, Schweden, Schweiz, Portugal,
Norwegen, Großbritannien und Dänemark gegründet.
Ziele:
- Freihandelszone (seit 1.1.1967 voll erreicht). Die Zölle auf dem
industriellen und gewerblichen Sektor sind beseitigt.
- Sonderabkommen der einzelnen Mitgliedsländer mit der EG ( Seit Mitte 1977
gibt es keine Zölle zwischen Österreich und EG)
Der Rat für
gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW oder COMECON)
Mitglieder waren die europäischen Volksdemokratien einschließlich der
Sowjetunion. Der RGW wurde 1989 mit dem Zerfall der UdSSR aufgelöst.
Ziele:
- Koordinierung der nationalen Wirtschaftspläne und der Handels- und
Devisenpolitik gegenüber anderen Staaten.
- Zusammenarbeit und Arbeitsteilung in der Industrie, Forschung, im
Transportwesen und auf dem Energiesektor.
- Finanzierung gemeinsamer Projekte.
- Aufstellung von Normen und Standards.
Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Die OECD entstand 1960 als Nachfolgeorganisation des 1948 gegründeten
Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC). Die Mitglieder sind alle westlichen
europäischen Staaten, USA, Kanada, Australien, Japan, Neuseeland.
Ziele:
- Koordinierung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Mitglieder, insbesondere der
Handels- und Entwicklungspolitik.
- Verbesserung der Liberalisierungsmaßnahmen im Bereich der Dienstleistungen
und des Kapitalverkehrs.
Allgemeines Zoll-
und Handelsabkommen (GATT)
Das GATT wurde 1947 gegründet und umfaßt mit den europäischen Staaten 100
Mitglieder.
Ziele:
Gleichmäßige Zollbegünstigung für alle Mitglieder. Beseitigung der
mengenmäßigen Handelsbeschränkungen und sonstiger Diskriminierungen im
internationalen Handel.
Europäische
Währungsabkommen (EWA)
Ziel ist die Regelung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs. Mitgliedstaaten
sind alle europäischen Staaten mit Ausnahme des Ostblocks.
Europäische
Währungsfonds
Ziel ist die Förderung des Saldenausgleichs zwischen den Zentralbanken der
EG-Länder und das Erhalten der Funktionstätigkeit des Währungssystems dieser
Länder.
Internationale
Währungsfonds (IWF)
Ziel ist eine enge Zusammenarbeit in allen Währungsfragen, der Abbau der
Devisenbeschränkungen und die Hilfeleistung an Mitgliedsstaaten bei der
Behebung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten.
Weltbank (IBRD)
Ziel ist die Förderung der Investitionen für produktive Zwecke durch
Kreditgewährung und technische Hilfe.
Unterorganisationen:
- International Finance Corporation (IFC)
- International Development Association (IDA)
- Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
- Europäische Investitionsbank (EIB)
Nenne 3 Wirtschaftszusammenschlüsse
Worauf bezieht sich die Zahlungsbilanz?
Zentralisierter und dezentralisierter Zahlungsverkehr
Zentralisierter Zahlungsverkehr
Dezentralisierter Zahlungsverkehr
Der Devisenüberweisungsauftrag
Der Zahlungsausgleich im freien Zahlungsverkehr
Der Zahlungsausgleich im gebundenen Zahlungsverkehr
Kompensationsgeschäft
Parallelgeschäft
Produktabnahmegeschäft (Product buy-back __ Rückkauf)
Die Handels- und Zahlungsbilanz
Internationale Abkommen, Organisation und Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung
Zusammenschlüsse zur Verbesserung des Wirtschaftsverkehrs
Die Europäische Gemeinschaft (EG) und
Europäische Union (EU)
Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW oder COMECON)
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)
Zusammenschlüsse mit währungspolitischen Zielsetzungen
Europäische Währungsabkommen (EWA)
Europäische Währungsfonds
Internationale Währungsfonds (IWF)
Weltbank (IBRD)
- International Finance Corporation
(IFC)
- International Development Association
(IDA)
- Bank für internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ)
- Europäische Investitionsbank
(EIB)
Abb. 1: Zentralisierter Zahlungsverkehr
Abb. 2: Dezentralisierter Zahlungsverkehr
Abb. 3: Fremdkompensation
Abb. 4: Gliederung der Zahlungsbilanz
Teilbilanzen der Zahlungsbilanz
(in Mrd. S)
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Handelsbilanz. |
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Dienstleistungsbilanz.. |
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davon Reiseverkehr |
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Nicht in Waren oder Dienste unterteilbare Leistungen |
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Bilanz der Transferleistungen. |
0.0 |
0.6 |
Leistungsbilanz (Bilanz der laufenden Transaktionen). |
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1.7 |
Langfristiger Kapitalverkehr |
|
|
Kurzfristiger Kapitalverkehr |
|
|
Kapitalbilanz (ohne offizielle Währungsreserven). |
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|
Reserveschöpfung und Bewertungsänderungen. |
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|
Statistische Differenz.. |
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Veränderung der offiziellen Währungsreserven (Devisenbilanz).. |
|
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) Revidierte Daten |
Abb. 5: Kurzinformation einer Zahlungsbilanz
Referate über:
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