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Die Baugenehmigung
Der Traum vieler Menschen ist ein eigenes Haus zu haben. Man braucht dann nicht zu befürchten, daß man wegen Kündigung seine Wohnung verlassen muß. Man kann seine Wohnung auch so herrichten , wie man es will. Und man braucht auch keine Miete zu bezahlen. Auf der anderen Seite braucht man viel Geld um ein Haus bauen zu können. Bis man die Schulden abbezahlt hat braucht man meistens einige Jahre.
Wer ein Haus bauen möchte braucht einen Bauplatz. Die Kosten des Bauplatzes beziehen sich auf den Bauort und den Baugrund ( Lehm, Kies, Grundwasser). Bei uns in Dettingen kostet der qm Baugrund zur Zeit 106DM. Bei 500 qm sind das 53.000 DM.
Bauen darf man nur auf Grundstücken, die von den zuständigen Amtern zum Bauen zugelassen sind.
Von den Amtern werden zum Bauen folgende Grundstücke zugelassen:
Grundstücke, die innerhalb eines Dorfes oder einer Stadt noch nicht bebaut sind (sogenannte Baulücken)
Grundstücke, die innerhalb eines Gebiets liegen, für das es einen Bebauungsplan gibt.
Wer auf einem Baulücke-Grundstück bauen will muß so bauen, daß sein Bauwerk zu den Bauwerken in der Umgebung paßt.
Wer auf einem Grundstück innerhalb eines Bebauungsplan-Gebietes bauen will muß so bauen wie es die Vorschriften des Bebauungsplanes regeln. Wenn man anders bauen will, zum Beispiel wenn man das Haus an eine andere Stelle bauen will wie das im Bebauungsplan vorgeschrieben ist braucht man eine Sondergenehmigung der Gemeinde.
In einem Bebauungsplan ist u.a. geregelt:
ob in dem Baugebiet nur Wohnhäuser oder z.B. auch Gewerbe- betriebe gebaut werden dürfen
wie viele Wohnungen höchstens auf einem Bauplatz gebaut werden dürfen
wo das Wohnhaus auf dem Baugrundstück gebaut werden darf
(z.B. Abstandflächen zu den Nachbarn)
in welcher Richtung das Haus stehen soll
wie hoch das Wohnhaus höchstens sein darf
wie die Neigung des Daches sein soll
wie die Farbe der Dachziegel sein darf
ob und wie man Sonnen-Kollektoren auf das Dach installieren darf
in welchen Farben das Haus gestrichen werden darf
wie man das Regenwasser ableiten oder versickern soll
wie man das Grundstück bepflanzen soll oder darf
ob und wie man um das Grundstück einen Zaun oder eine Mauer anbringen darf
wie viele Autostellplätze auf dem eigenen Grundstück hergerichtet werden müssen
Wie muß ein Grundstück sein, damit man darauf bauen kann ?
Es muß von der Baugenehmigungsbehörde als Bauplatz zugelassen sein.
Es muß eine so breite befestigte Zufahrt von einer öffentlichen Straße vorhanden sein, damit im Notfall ein Feuerwehrfahrzeug und ein Krankenwagen auf das Grundstück fahren können.
Es muß ein Anschluß an die öffentliche Trinkwasserversorgung vorhanden sein.
Es muß ein Anschluß an die öffentliche Abwasserleitung hergestellt werden können.
Es muß ein Anschluß an die Stromversorgung möglich sein.
das erforderliche Geld (Abklärung der Finanzierung mit der Bank)
einen Bauplatz
eine Baugenehmigung
Um eine Baugenehmigung zu bekommen muß man in der Gemeinde in der der Bauplatz liegt einen Baugenehmigungs-Antrag einreichen.
Wenn der Bauplatz in einem Bebauungsplan-Gebiet liegt, die Bauunterlagen vollständig sind und im Bauantrag alle Vorschriften des Bebauungsplanes eingehalten wurden, kann man innerhalb 2 Wochen mit dem Bauen beginnen.
Die Gemeinde prüft nur ob die Bauunterlagen vollständig sind. Die Verantwortung, daß alle Vorschriften eingehalten sind liegt beim Architekten und beim Bauleiter. Dieses sehr schnelle Baugenehmigungs- verfahren (es heißt Baukenntnis-Verfahren) für ein Wohnhaus innerhalb eines Bebauungplan-Gebietes gibt es erst seit Januar 1996.
Wenn der Bauplatz nicht in einem Bebauungsplan-Gebiet liegt muß zuerst die Gemeinde und dann das Landratsamt den Bauantrag genehmigen. Bis man eine solche Genehmigung bekommt dauert es durchschnittlich 6 Wochen.
Die Baugenehmigungsbehörde prüft,
ob der Bauantrag vollständig ist
ob ein Sachverständiger, z.B. Architekt oder Bautechniker den Bauplan erstellt hat
ob die Nachbarn über den Bauantrag informiert worden sind oder ob die Gemeinde das noch erledigen muß
ob zum Bauplatz eine ausreichende Straße vorhanden ist
ob für den Bauplatz ein Wasserversorgungs- und Abwasserversorgungsanschluß vorhanden ist
ob durch das geplante Haus die Abstandsvorschriften zu den Nachbargrundstücken eingehalten sind. Je höher das Haus ist, desto größer muß der Abstand zum Nachbar-Grundstück sein
ob eine ausreichende Wärmeisolierung der Wände ,Fenster, Türen und des Daches vorgesehen ist
ob die Brandschutz-Vorschriften eingehalten sind
ob die Unfallsverhütungs-Vorschriften eingehalten sind wie z.B. Geländer an Treppen und Balkonen
ob für den Bau des Hauses ein sachkundiger Bauleiter vorhanden ist
für ein Gewächshaus bis zu 4 Meter Höhe
für eine Überdachung des Hauseinganges, der Terrasse oder des Balkons
Auch wenn man dafür keine Baugenehmigung braucht, muß man die Bauvorschriften wie z.B. die Abstände zum Nachbarn einhalten.
Die Höhe der Baugenehmigungsgebühr richtet sich nach den geschätzten Baukosten. Sie beträgt 0.4% . Bei geschätzten Baukosten von z.B. 500.000DM kostet die Genehmigung also rund 2000DM.
Das Baukenntnis-Verfahren ist billiger, weil dabei der Bauleiter und der Architekt die Verantwortung für die richtige Planung und Ausführung haben.
Die Gebühr beim Baukenntnis-Verfahren beträgt nur 0.05% der geschätzten Baukosten. Also bei geschätzten Baukosten von 500.000DM statt 2000 DM nur 250 DM.
Dafür verlangen aber bei diesem Verfahren der Architekt und der Bauleiter von den Bauenden mehr Geld.
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