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recht referate |
Die GmbH & Co. KG und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Vollhafter ist.
Die Geschäftsführungsbefugnis der GmbH & Co. KG hat die Komplementär GmbH inne, welche durch einen Geschäftsführer vertreten wird. Außenstehende Fachleute können als Geschäftsführer der Komplementär GmbH eingesetzt werden. Es gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie bei der KG.
Durch die Aufnahme weiterer Kommanditeinlagen kann Eigenkapital beschafft werden. ( allerdings erhöht sich durch die Haftungsbeschränkung der GmbH das Risiko der Gläubiger)
Rechtsgrundlage:
Befugnisse der Geschäftsführer und der Gesellschafter der GmbH: GmbHG
Befugnisse der Kommanditisten: HGB
Die GmbH haftet als Komplementärin unbeschränkt mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter allerdings nur mit ihrer Einlage.
Gewinnverteilung:
Keine besonderen Vorschriften
Geringes Risiko für Gesellschafter
Flexiblere Eigenfinanzierung ( Kommanditeinlagen statt schwer zu
übertragender Stammeinlagen )
variablere und besser qualifizierte Geschäftsführung
Steuer Vorteil im Vergleich zu GmbH
Geringe Kreditwürdigkeit wegen Haftungsbeschränkung
Weniger Mitbestimmung der Arbeitnehmer als bei der GmbH, da die GmbH im Rahmen der GmbH & Co. KG nur ein Mantel ist.
Teilhafter haben nur geringen Einfluss auf das Unternehmen ( siehe KG )
Doppelte Buchführung ( GmbH & KG )
Mindestens ein Gesellschafter
Kein Mindestkapital nötig
Startkosten ca. 1500 - 1750 €
Viele Formalitäten (z.B. Eintrag ins Handelsregister)
Die GmbH & Co. KG meidet die Nachteile und nutzt die Vorteile einer Personengesellschaft.
Generelle Entscheidungsregel: Risiko und Gewinnerwartung hoch: => GmbH & Co. KG
Die Kommandit Gesellschaft auf Aktien ist eine Kommandit Gesellschaft deren Kommanditisten ( Teilhafter ) Aktionäre sind.
Aufsichtsrat
Hauptversammlung
Vorstand ( wird ausschließlich von Komplementären der Gesellschaft gebildet)
Drei Organe: siehe AG
Einlagen der Komplementäre sowie Aktienemissionen; hinsichtlich der Kommanditaktionäre gelten die Tatbestände der Aktiengesellschaft.
Für die Kommandit Gesellschaft auf Aktien gilt: AktG ( §§ 278-290 ).
Die KGaA ist als Kapitalgesellschaft eine juristische Person. ( Gegensatz: KG )
Jeder Komplementär haftet gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen ( incl. Privatvermögen ), im Insolvenzfall verlieren die Kommanditaktionäre ihre Aktien.
Gewinnverteilung:
Keine besonderen Vorschriften
Höhere Kreditwürdigkeit als bei GmbH & Co. KG ( besonderes Vertrauen in Komplementäre)
Beschränktes Risiko für Aktionäre; bessere Eigenfinanzierung
Leichterer Zugang zum Kapitalmarkt als bei KG
Hohes Risiko für Komplementäre ( haften mit gesamten Vermögen )
Teilhafter haben nur geringen Einfluss auf das Unternehmen ( siehe KG )
Mindestens fünf Gesellschafter
Kein Mindestkapital notwendig
Beginn der Gesellschaft mit dem Eintrag ins Handelsregister
Startkosten ca. 750 €
Generell: Die KGaA geht oft aus einer KG hervor, die sich einen leichteren Zugang zum
Kapitalmarkt verschaffen möchte.
Quellen:
Helmut Schmalen: Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, 11.Auflage, Stuttgart 2001
Dr. Gernot Kugler: Betriebwirtschaftslehre der Unternehmung, 9.Auflage, Stuttgart 1986
AktG, 33.Auflage, München 2001
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