AZreferate - Referate und hausaufgaben fur schule.
Referatesuche, Hausarbeiten und Seminararbeiten Kostenlose Online-Dokumente mit Bildern, Formeln und Grafiken. Referate, Facharbeiten, Hausarbeiten und Seminararbeiten findest für Ihre einfache Hausarbeiten.



BetriebstechnikBiographienBiologieChemieDeutschDigitaltechnik
ElectronicaEpochenFertigungstechnikGemeinschaftskundeGeographieGeschichte
InformatikKulturKunstLiteraturManagementMathematik
MedizinNachrichtentechnikPhilosophiePhysikPolitikProjekt
PsychologieRechtSonstigeSportTechnikWirtschaftskunde

Referat RECHT: Die Schweiz deren Aufbau und der Rechtsordnung

recht referate

recht referate

RECHT :

Die Schweiz deren Aufbau und der Rechtsordnung

Die Schweiz ist ein Bundesstaat. Der Bundesstaat beruht auf einer Verfassung, die von den einzelnen Gliedstaaten anerkannt wurde. Eine Verfassung enthält die wichtigsten Rechtsgrundsätze, nach denen der Staat aufgebaut und geführt werden soll. Damit ein Verfassungsartikel geschaffen, geändert oder gestrichen werden kann, muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden, die ein Volks- und ein Ständemehr erfordert. Eine solche Volksabstimmung stellt eine Einschränkung der staatlichen Macht dar.

Legislative (Gesetzgebende Gewalt)

Exekutive (Ausführende G.)

Judikative    (Richterliche G.)

Bund

Parlament / Volk

Bundesrat

Bundesgericht

Kanton

Grosser Rat / Volk

Regierungsrat

Kantonale Gerichte

Gemeinde

Einwohnerrat/ Volk

Gemeinderat

(Kantonale Gerichte)

 


Unterschied zwischen einem Bundesstaat und einem Staatenbund:

Zusammenschluss von Gliedstaaten aber unter einer anderen Basis.

Bundesstaat :

Beim Bundesstaat unterwerfen sich die Gliedstaaten einer Verfassung.

Staatenbund :

Beim Staatenbund gibt es Verträge diese bindet sie zusammen. Er ist viel loser als der Bundesstaat.


Definition des Öffentlichen Recht: ( Sicherheit, Gesetzen, Interesse des Gesellschaft)

Das öffentliche Recht regelt Beziehungen zwischen dem Staat, als Inhaber der Staatsgewalt (übergeordnete Stellung), und dem Bürger (untergeordnete Stellung).

Der Staat vertritt dabei das öffentliche Interesse. Der einzelne muss seine persönlichen Interessen zurückstellen.

BV                   Grundrechte Art. 7- 36 BV

Art. 36 BV Schranken der Grundrechte

Definition des Privatrechts

Das Privatrecht ordnet Rechtsbeziehungen zwischen gleichwertigen Personen (Natürlichen Personen (Mensch) oder Juristische Personen (Aktiengesellschaft, GmbH, Verein). Genossenschaft Mensch

Recht

Öffentliches Recht                      Privat Recht

Staat



            Bürger Bürger Bürger

Strafgesetzbuch, Bundes Verfassung                                         ZGB/ OR

1.4. Verfahren der Rechtsbesprechung





Referate über:


Datenschutz




Copyright © 2024 - Alle Rechte vorbehalten
AZreferate.com
Verwenden sie diese referate ihre eigene arbeit zu schaffen. Kopieren oder herunterladen nicht einfach diese
# Hauptseite # Kontact / Impressum