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Jede betriebliche Leistungserstellung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auch abgesetzt werden kann. Absetzen bedeutet jedoch, daß eine andere Wirtschaftseinheit einen Beschaffungsakt durchführt. In diesem Fall kommt ein "Kaufvertrag" zustande.
Ein Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietendem (dem "Verkäufer") und dem Nachfragendem (dem "Käufer"), Sachgüter gegen Geld zu tauschen.
Die folgende Darstellung zeigt die Handlungsmöglichkeiten von Käufer und Verkäufer. Immer dann, wenn aus einer Handlung des Käufers und aus einer Handlung des Verläufers eine übereinstimmende Willenserklärung hervorgeht, gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen.
Bestimmte Mindestbestandteile eines Kaufvertrags schreibt schon ABGB vor. Einige weitere Bestandteile sind jedoch im Geschäftsverkehr üblich und sollten auch bei privaten Käufen zumindest dann vereinbart werdn, wenn es sich um wertvolle Gegenstände handelt.
Zu beachten ist auch, daß eine Anfrage des Käufers, ob eine bestimmte Ware geliefert werdsen kann, als kein ausreichender "Antrag" gilt.
Die Anbahnung des Kaufvertrags kann erfolgen durch:
den Nachfragenden ("Käufer") - Anfrage
den Anbietenden ("Verkäufer") - Angebot
In der Anfrage fordert der Nachfragende ("Käufer") den Anbietenden ("Verkäufer") auf,
ein Angebot zu stellen oder
ein bereits gestelltes Angebot zu ergänzen bzw. abzuändern
Beispiele wären:
"allgemeine Anfrage": der Käufer will nur allgemeine Information, z.B. Preislisten
"spezielle Anfrage": der Käufer will genaue Informationen über die Eigenschaften, Preise usw. Einer ganz bestimmten Ware
Man unterscheidet:
Telefonische Anfrage
Schriftliche Anfrage
Benötigt man umfangreiche oder spezielle Informationen, wird eine mündliche oder telefonische Anfrage nicht ausreichen.
Mit Hilfe eines "allgemeinen Aufbauschemas" ist es daher sehr leicht, eine Anfrage zu entwerfen:
Ein Angebot (Offert) ist ein Antrag des Verkaufswilligen (des "Verkäufers") zum Abschluß eines Kaufauftrags.
Angebote können nach folgenden Gesichtspunkten unterschieden werden:
Beim unverlangten Angebot liegt keine Anfrage des Käufers vor, beim verlangten Angebot gibt es eine Anfrage.
Das unverlangte Angebot wird man daher irgendwie begründen (Sonderangebot, neue Modelle etc.).
Beim verlangten Angebot wird man genau auf die Fragen des Kunden eingehen.
Ein Angebot gilt als bindend, wenn es
von einer bestimmten Person an eine bestimmte Person gerichtet ist (Rundschreiben gelten daher nicht als Angebote);
inhaltlich ausreichend bestimmt ist (Preis, Menge, Qualität);
eindeutig zum Ausdruck bringt, daß der Offerent verkaufswillig ist;
keinen Hinweis enthält, daß es sich um ein freibleibendes Angebot handelt
Erfolgt auf ein bindendes Angebot eine Bestellung, so gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen.
Ein freibleibendes Angebot wird erstellt, wenn sich der Anbietende nicht binden will. Dies wird durch eine "Freizeichnungsklausel" erreicht.
Beispiele wären:
"solange der Vorrat reicht"
"ich biete ihnen unverbindlich an" usw.
Viele Angebote sind deswegen auch "freibleibend", weil die Menge nicht genau angegeben ist.
Immer wenn ein Merkmal eines Angebots fehlt, handelt es sich nur um angebotsähnliche Formen, die den "Anbietenden" auf keinen Fall binden.
Beispiele wären:
Zusendung von Katalogen - Menge ist nicht genau angegeben
Inserat in der Zeitung - nicht an bestimmte Person gerichtet
Ware mit Preisangabe in der Auslage - nicht an eine bestimmte Person gerichtet
Postwurfsendungen - nicht an eine bestimmte Person gerichtet
Die Bestellung selbst bietet keine Schwierigkeiten.
Wichtig ist jedoch die Vorbereitung der Bestellung.
Darstellung zur Vorbereitung der Bestellung:
Zur Informationsbeschaffung und Entscheidungsvorbereitung dienen vor allem
laufende Anfragen an Lieferanten (auch wenn man die Ware im Augenblick nicht benötigt)
Bestellkartei
Ist eine schriftliche Bestellung erforderlich, soll sie abgefaßt sein, daß Irrtümer und Mißverständnisse ausgeschaltet sind.
Der Empfänger soll den Auftrag ohne Rückfrage ausführen können. Es ist daher sinnvoll, in der Bestellung sämtliche Merkmale des Kaufvertrags zu wiederholen oder auf ein Angebot, einen Katalog etc. zu verweisen.
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