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Der Euro
In der Europäischen Union gibt es unter anderem den unbegrenzten, freien Handel mit Waren, Dienstleistungen und Kapital.
Bald wird es zur Vervollständigung dieses Binnenmarktes auch eine einheitliche Währung geben, den EURO.
1992, in Maastricht, entschlossen sich die Mitgliedsstaaten, nach einem 4 Jahrzehnte dauernden Einigungsprozeß, ihre Währungshoheit an Europa abzugeben. Weil die einzelnen Staaten sehr unterschiedliche wirtschaftliche Verhältnisse haben, konnte man den Euro nicht sofort für die nationalen Währungen einsetzen. Im Maastrichter Vertrag , der am 1.1.1993 in Kraft trat, legten sich die Staaten auf ein 3-stufiges Verfahren fest.
In der 1.Stufe, die 1993 endete, war festgelegt, daß die europäischen Finanzminister und Zentralbanken intensiver als bisher zusammenarbeiten.
In der 2.Stufe, die 1993 anfing und am 31.12.1997 endete, wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit der Euro so stabil wie die D-Mark wird.
Wegbereiter ist das EWI[1].
Das EWI wacht darüber, dass der Wert des Euro auf solider Basis steht. Der wichtigste Auftrag des EWI heißt: Beobachten, ob die Staaten, denen durch den Euro bessere Chancen auf dem Weltmarkt angeboten werden, am Stichtag Ende 1997 die Konvergenzkriterien erfüllen. Nur das ist die sichere Eintrittskarte zum Euro. Der Euro als gemeinsame Währung kann nur funktionieren, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mitgliedsstaaten sich weitestgehend angeglichen haben. Das kann man messen mit den Konvergenzkriterien
(Konvergenz = gegenseitige Annäherung; Übereinstimmung).
In Maastricht hat man sich auf 5 Konvergenzkriterien geeinigt.
Das 1.Kriterium ist die Preisstabilität.
Wenn die Preise unkontrolliert nach oben gehen, sackt umgekehrt der Wert des Geldes nach unten ab. Eine solche Inflationen trifft vor allem die Sparer und kleinen Leute, aber auch die Wirtschaft insgesamt.
Daher gilt seit Maastricht, wer beim Euro mitmachen will, dessen Land darf höchstens eine 1,5% höhere Preissteigerungsrate haben als die drei preisstabilsten Länder der Gemeinschaft.
Das 2.Kriterium ist das Budgetdefizit.
Der Staat darf sich jährlich höchstens um 3% des Bruttoinlandproduktes neu verschulden. Bei verstoß drohen Sanktionen.
Das 3.Kriterium ist die Staatsverschuldung. Die Gesamtverschuldung des Staates darf maximal 60% des Bruttoinlandproduktes betragen. Dieses Kriterium wurde aufgeweicht, D.h. Wenn der Staat über 60% liegt, das sich die Verschuldung rückläufig auswirkt.
Das 4.Kriterium sind die Zinssätze.
Die langfristigen Zinssätze(ab 5 Jahre) dürfen den Zinssatz der drei preisstabilsten Länder um nicht mehr als 2% übersteigen.
Das 5.Kriterium ist die Wechselkursstabilität.
Der Wechselkurs muss gegenüber den anderen EU-Ländern zwei Jahre lang stabil bleiben.
Wenn diese Konvergenzkriterien bis zum 31.12.1997 erfüllt sind, dann tritt die 3.Stufe des Maastrichter Vertrages in Kraft.
Die 3.Stufe fing 1998 an und endet 30.6.2002. Sie beinhaltet den Zeitplan zur Einführung des Euro bei den Mitgliedsländern.
Im Frühjahr 1998 wird die Entscheidung des Europäischen Rates über die Teilnehmerländer getroffen. Das EWI wird zur Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main.
Der 1. Jan.1999 ist der Stichtag für den Start der Währungsunion. An diesem Tag wird der Kurs, zu dem die Mark in Euro getauscht wird, ein für alle Mal festgelegt. Damit steht für den Verbraucher der Schlüssel zur Geldumrechnung fest.
Der Euro wird zu einer eigenständigen Währung. D.h. Es können Konten auf Wunsch in Mark oder in Euro geführt werden.
Der Kunde hat also die Wahl ob er Überweisungen in DM oder in Euro tätigt. Jeder kann ein Konto in Euro führen und bargeldlos bezahlen.
Neuer Trend: Ab 2000 kommen auch eurotaugliche Geldkarten in Umlauf. Diese Karten sind „ elektronische Geldbörsen „ und ersetzen, wie eine Telefonkarte, den Münzeinwurf an vielen Automaten.
Am 1.1.2002 ist die Einführung des Bargeldes.
Die Stückelung erfolgt in:
Cents : 1, 2, 5, 10, 20, 50
Euromünzen : 1, 2
Euro – Geldscheine : 5, 10, 20, 50, 100, 500
Vom 01.01.2002 bis zum 30.06.2002 laufen beide Währungen parallel.
Ab dem 1.7.2002 ist das nationale Geld kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Man kann aber die DM zu jedem späteren Termin, zum 1999 festgelegten Wechselkurs, in Euro Umtauschen.
Anmerkungen:
Es wird hin und wieder davon geredet, daß die EWU verschoben werden sollte!
Eine Verschiebung bringt die Gefahr:
a) Das die Stabilitätsbemühungen der Mitgliedstaaten spürbar erlahmen.
b) Das der Konvergenzprozess zum Stillstand kommt.
c) Das in einem Jahr keine besseren Bedingungen vorhanden sind als heute.
Wenn die EWU 1999 nicht startet ist die Gefahr groß, dass die Währungsunion scheitert und die DM unter einen ungeheuren Aufwertungsdruck gerät, der hunderte von industriellen Arbeitsplätzen kosten kann.
Man fragt sich ferner, können die EU-Länder nach dem Eintritt in die EWU wieder
in den alten „Schulden – Schlendrian“ zurückfallen !?
Das könnte nicht passieren, weil die Länder mit dem Start der Währungsunion ihre geldpolitische Souveränität an die Zentralbank abgeben.
Das bedeutet:
Sie können fortan kein Geld mehr drucken und keine Zentralbankkredite mehr in Anspruch nehmen. Wer jetzt Geld in Euro braucht, muß Kredite auf dem normalen Kapitalmarkt aufnehmen.
Dann gilt
Ein Staat der seine Kredite nicht bedienen kann, gefährdet seine Zahlungsfähigkeit. Solche Staaten ( z.B. Rußland) werden z.B. ihre Beamten in den unbezahlten Urlaub schicken müssen, um Geld zu sparen. Außerdem wird der Staat mit Strafen belegt.
Die deutschen Bürger, die fürchten, ihre harte Mark in der EWU zu verlieren, argumentieren durchaus aus einer berechtigten Position. Aber sie müssen sich auch sagen lassen, daß die Härte dieser Mark schon heute nicht allein in der Hand der Deutschen Bundesbank liegt.
Sie hängt auch von der Offenheit ausländischer Märkte für deutsche Exporte ab, die allein 30% des deutschen Bruttosozialprodukts ausmachen. Mehr als zwei Drittel aller deutschen Exporte gehen wiederum in europäische Länder.
Mit anderen Worten
Die Härte der DM war stets auch ein Gewinn, der der wirtschaftlichen Integration Europas zu verdanken war.
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