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Die Deutsche Bundesbank ist die Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie entstand am 1.8.1957 aus der Verschmelzung der 1948 gegründeten Bank deutscher Länder mit den Zentralbanken und der Berliner Zentralbank. Das davor bestehende zweistufige föderativ gegliederte Zentralbankensystem wurde durch eine Einheitsbank nach dem Vorbild der Reichsbank abgelöst. Die Landeszentralbanken wurden in Hauptverwaltungen der Bundesbank umgewandelt. Nach der Vereinigung Deutschlands wurde eine Neuordnung notwendig. Statt früher elf gibt es seit 1.11.1992 nur noch neun Landeszentralbanken, wobei einige für zwei oder drei Bundesländer zuständig sind. Ihr Grundkapital in Höhe von 290 Mio. DM (Stand 7/92) liegt in der Hand des Bundes, so auch der Gewinn der Bundesbank.
Sie regelt den Geldumlauf und die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland. Sie hat das alleinige Recht Banknoten auszugeben. Sie ist nicht an Weisungen der Bundesregierung gebunden, ist aber jedoch verpflichtet die allgemeine Wirtschaftspolitik der Regierung zu unterstützen.
Oberstes Organ der Deutschen Bundesbank und damit Entscheidungszentrum der deutschen Geld- und Währungspolitik ist der Zentralbankrat. Er besteht aus dem Direktorium und den Präsidenten der Landeszentralbanken. Sie werden alle durch den Bundespräsidenten ernannt.
Das Direktorium sorgt für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrats. Es besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Bundesbank und bis zu sechs weiteren Mitgliedern.
Sitz der deutschen Bundesbank ist Frankfurt am Main. Neben den Landeszentralbanken (Hauptverwaltungen) verfügt sie über Hauptstellen und Zweigstellen im ganzen Bundesgebiet.
Um die Stabilität des Geldwerts zu gewährleisten, muß die Bundesbank die in der Volkswirtschaft vorhandenen Geldbestände laufend überwachen und deren Wachstum durch geeignete Steuerungsverfahren unter Kontrolle halten. Denn schießt die Geldmenge zu stark über die Produktionsmöglichkeiten der Wirtschaft hinaus, ist der Verfall des Geldwertes vorprogrammiert.
Zur Messung der Geldbestände stützt sich die Bundesbank auf verschiedene international gebräuchliche Konzepte. Strenggenommen sind unter "Geld" nur völlig liquide Mittel zu verstehen: Zum einen das Bargeld, das in Form von Münzen und Banknoten im Umlauf ist, zum anderen die Sichteinlagen der Banken, über die jederzeit per Scheck oder Überweisung verfügt werden kann.
Ende 1960 belief sich der Bargeldbestand (Abb.2) der BRD auf 21,8 Mrd. DM; 1970 waren es 39,5 Mrd. und 1980 rund 91,2 Mrd. DM.
Wegen der Ausweitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, vor allem bei Lohn- und Gehaltszahlungen) blieb die Entwicklung des Bargeldumlaufs lange Zeit hinter dem Wachstum des nominalen Sozialprodukts zurück. In den letzten Jahren wurde die Bargeldnachfrage aber durch besondere Einflüsse in die Höhe getrieben. So 1988, als die Einführung der Quellensteuer eine "Flucht ins Bargeld" auslöste, und 1990, als die D-Mark mit der Währungsunion auch in Ostdeutschland Einzug hielt. Seitdem hat der Bargeldbestand noch einmal kräftig zugenommen, zumal die zum Jahresanfang 1993 neu eingeführt Zinsabschlagsteuer wieder viele Anleger dazu veranlaßte, in großem Umfang Bargeld zu horten.
Ende 1992 waren insgesamt 227,3 Mrd. DM Bargeld im Umlauf, davon Banknoten im Wert von 213,4 Mrd. DM und Münzen im Wert von 13,9 Mrd. DM. Das entsprach einem Betrag von rund 2820 DM je Einwohner. Der Stückzahl und dem Wert nach ist der 100-DM-Schein die meistverbreitete Banknote.
Ende 1974 ging die Bundesbank als erste Zentralbank dazu über, das von ihr angepeilte Geldmengenwachstum jährlich im voraus als Geldmengenziel (Abb.3) anzukündigen. Damit verfolgte sie die Absicht, die Inflationserwartungen zu dämpfen und alle am Wirtschaftsleben beteiligten - Tarifparteien und Staat, Unternehmen und private Haushalte - zu einem stabilitätskonformen Verhalten zu veranlassen.
Bei der Festlegung der Geldmengenziele dient die jeweils für das folgende Jahr erwartete Wirtschaftsentwicklung als Richtschnur. Als Regel gilt, daß die jährliche Wachstumsrate der Geldmenge mit der erwarteten Zunahme des Produktionspotentials in Einklang stehen soll. Davon ist die Bundesbank gelegentlich durch Zu- oder Abschläge beim Geldmengenziel abgewichen, wenn zum Zeitpunkt der Zielformulierung keine Preisstabilität bestand oder wenn die Wirtschaft stark über- oder unterdurchschnittlich ausgelastet war.
Das Geldmengenziel bezog sich zunächst auf die Zentralbankgeldmenge, seit 1988 auf die weitgefaßte Geldmenge M3 (siehe Abb.4).
Die Diskontpolitik ist ein wirtschaftspolitisches Instrument der Zentralbank. Durch die Veränderung des Diskontsatzes und der Höhe des den Banken eingeräumten Diskontkredits kann sie die volkswirtschaftlich verfügbare Geldmenge beeinflussen. Erhöhung des Diskontsatzes und Einschränkung der Diskontkredite verteuert für die Banken die Kredite, führt damit zu einem geringeren Umfang der Kreditvergabe durch die Banken und bewirkt so eine Einschränkung der verfügbaren Geldmenge und entsprechend auch der effektiven Nachfrage. Dagegen soll die Senkung des Diskontsatzes eine Ausweitung des Geldvolumens bewirken und zur Belebung der Wirtschaftsfähigkeit beitragen.
Für die Konjunktursteuerung ist der Diskontsatz auch insofern bedeutsam, als er eine Leitfunktion für das allgemeine Zinsniveau besitzt.
Der Lombardsatz ist der von der Deutsche Bundesbank festgesetzte Zinssatz für bei ihr in Anspruch genommene Lombardkredite.
Lombardkredite gewährt die Bundesbank gegen Verpfändung bestimmter Wertpapiere und Schuldbuchforderungen. Sie können von den Kreditinstituten zur kurzfristigen Überbrückung vorübergehender Liquiditätsbedürfnisse in Anspruch genommen werden.
Durch den Lombardsatz und Diskontsatz kann die Deutsche Bundesbank die Geldmengen beeinflussen.
Nach dem Rekordtief des Diskontsatzes von 2,5% im Jahr 1988 stieg er bis zum Jahr 1992 auf 8,75%. Ab 1992 sank er wieder stufenweise ab auf 3% im Dezember 1995. Der Lombardsatz lag immer ca. 1-2% darüber (siehe Abb.5)
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