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wirtschaftskunde referate |
Die Frankfurter Tabelle
Sie wurde vom Frankfurter Landgericht entwickelt und ist eine Übersicht von möglichen Preisminderungen mit Empfehlungscharakter.
Art des Mangels |
Preisminderung in % |
Strand weiter entfernt als angegeben |
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zu kleines Zimmer |
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fehlender Meerblick (bei Zusage) |
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Ungeziefer im Zimmer |
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schlechte Zimmerreinigung |
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Lärm in der Nacht |
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lange Wartezeiten beim Essen |
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verschmutzter Strand |
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Der Reisevertrag (s. S. 56)
Der Reisevertrag (= travel contract) enthält die Rechten und Pflichten der Vertragspartner. Er wird zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter abgeschlossen.
Rechtsgrundlagen:
K Koschug
K ARB (s. S. 26 - 30)
K RV-spezifische Reise- und Stornobedingungen (haben Vorrang gegenüber den ARB wenn sie im Katalog stehen).
K EU - Pauschalreiserichtlinie (Sie wurde bereits 1990 formuliert und enthält zB die Kundengeldversicherung).
K Reisevertragsrecht ( steht im ABGB)
Wesentlicher Inhalt
K Reiseveranstalter (Wer ist einer?)
K Haftung
K Rechte und Pflichten des Kunden (Reiseteilnehmer)
K Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters
Rechten und Pflichten des Kunden
K Anmeldung und Anzahlung (ca. 10 - 20 %), muß schriftlich eingereicht werden und mit der Unterschrift bestätigt sein.
K Rücktritt vom Reisevertrag höchstens bis zu 85 % Storno, bei No-Show bis zu 100 %
K Stornogebühr
K No-Show (= kein Reiseantritt, ohne Begründung)
K Produktbeschreibung und Informationspflicht
K Rücktritt vom Reisevertrag
K Einhebung einer Anzahlung
K Preisänderung nach der Buchung. Gilt nur bei Preiserhöhung von
Vorleistungen (zB Flugzeugsprit), hat der Veranstalter sich verrechnet ist eine
Preisänderung nicht zulässig.
Außerdem muß eine bestimmte Zeitspanne zwischen liegen. In Österreich kann der
Kunde innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt bei einer Preiserhöhung von über
10 % zurücktreten. Der Kunde ist bis spätestens 20 Tage vor Reiseantritt von
der Preisänderung zu informieren.
(in D: max. 5 %, 4 Monate Zeitspanne, 20 Tage)
K Fristsetzung für Restzahlung (in Österreich beim Erhalten der Reiseunterlagen, in D ca. 3 Wochen vor Abreise), meist veranstalterspezifisch.
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