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wirtschaftskunde referate |
1. Fakten zur Europäischen Union
2. Die Organe der EU
2.1 Das Europäische Parlament
2.2 Der Rat der Europäischen Union
2.3 Der Europäische Rat
2.5 Der Europäische Gerichtshof
3. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
3.1 Die GSAP heute
3.2 Die Erweiterung der Europäischen Union
4. Euro - Häufige Fragen und Antworten
4.1 Warum brauchen wir den Euro
4.2 Wie kann der Euro zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu mehr
Wohlstand beitragen?
4.3 Ich sehe ein, dass die Unternehmen davon profitieren. Aber was
bringt der Euro mir persönlich?
5. Leben mit dem Euro - Fragen und Antworten
5.1 Ab wann bekomme ich meinen Lohn oder mein Gehalt in Euro,
und ab wann zahle ich meine Steuern in Euro?
5.2 Ab wann muss ich den Euro als Gehaltszahlung oder als
Wechselgeld in Geschäften annehmen?
5.3 Ich habe einen alten Onkel, der noch nie auf der Bank war und
sein ganzes Geld zu Hause versteckt hat. Kann er der Steuerhinterziehung beschuldigt werden, wenn er sein Geld in Euro umtauscht?
5.4 Werden die Banken für den Umtausch der alten Währung in Euro
Gebühren erheben?
5.5 Ich kaufe häufig Getränke und Süßigkeiten an Automaten.
Werden diese Automaten auf Euro umgestellt?
6. Welche Länder qualifizieren sich für den Euro und wann?
6.1 Wie qualifiziert sich mein Land für den Euro?
6.2 Wer führt diese 'Gesundheitsuntersuchung' durch?
6.3 Was für einen Sinn haben diese Kriterien?
7. Die neuen Banknoten.
7.1 Scheine
7.2 Münzen
7.3 Das Symbol
In den Jahren 1939 bis 1945 trafen sich Vertreter von Widerstandsbewegungen aus mehren Ländern (auch aus Deutschland) gegen den Faschismus/Nationalismus wiederholt in der Schweiz, um über eine europäische Nachkriegsordnung zu beraten.
Im Jahre 1946 zwischen dem 14. und 21. September verabschieden föderalistische Gruppen in Hertenstein (Vierwaldstätter See) das Hertensteiner Programm, ein Aktionsprogramm, dass die Grundlagen einer föderativen Einigung Europas formuliert. Am 19 September forderte der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill in einer Rede in Zürich die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa.
Am 17. März 1948 unterzeichneten Frankreich, Großbritannien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg den Brüsseler Pakt (Westunion) zur kollektiven Verteidigung und zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenarbeit. Der Pakt wird 1954 als "Westeuropäische Union" (WEU) um die Bundesrepublik Deutschland und Italien, 1988 um Spanien und Portugal erweitert. Am 16. April schließen sich 17 westeuropäische Staaten in der OEEC (Organization for European Economic Cooperattion) zusammen. Ihre Ziele sind die Verteilung der Marshallplan-Mittel sowie eine enge wirtschafts- und währungspolitische Zusammenarbeit - insbesondere der Abbau von Handelsschranken. Diese war eine Bedingung der USA für die gewährte Hilfe. 1961 wird die OEEC unter Einbeziehung der USA sowie Japans und Kanadas zur OECD (Organization for Economic Cooperation and Development) weiterentwickelt.
Am 5. Mai 1949 gründeten zehn europäische Staaten den Europarat mit dem Ziel, daß die Mitglieder auf allen Gebieten (ausgenommen Verteidigung) zusammenarbeiten. Dem Rat gehören alle nichtkommunistischen Staaten Europas an.
1951 unterzeichnen die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg den Vertrag über die Gründung der "Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS/Montanunion). Ihnen schwebt von Anfang an etwas Größeres vor, als nur einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl zu schaffen. Im Gründungsvertrag heißt es, die sechs Staaten seien entschlossen, 'durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren.' Dieser Vertrag tritt am 23. Juli 1952 in Kraft.
Die sechs Montanunion-Staaten unterzeichnen am 25. März 1957 in Rom die "Römischen Verträge" über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), welche am 1. Januar 1958 in Kraft treten. Damit weiten sie die gemeinsame Politik auf weitere Bereiche der Wirtschaft aus, so z.B. auf die Landwirtschaft, das Wettbewerbsrecht und den Außenhandel. Die Mitgliedstaaten beschließen, innerhalb von 12 Jahren einen gemeinsamen Markt zu bilden, also einen Binnenmarkt. Zudem wird die "parlamentarische Versammlung" geschaffen (ab 1986 offizielle Bezeichnung: 'Europäisches Parlament ').
Im Jahre 1960 wird eine Freihandelszone (European Free Trade Association / EFTA) von Großbritannien, Irland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz gegründet. Der Vertrag tritt am 3. Mai 1960 in Kraft. Im Jahre 1970 schließt sich auch Island diesem Vertrag an. Am 1. Juli 1967 findet eine Fusion der Organe der EGKS, der EWG und der EURATOM zu den 'Europäischen Gemeinschaften' ('EG') statt. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften nimmt in Brüssel ihre Arbeit auf. Die Zollunion wird am 1. Juli 1968 verwirklicht. Das bedeutet, dass der Import und der Export zwischen EWG-Staaten zollfrei wird. Außerdem wird ein gemeinsamer Außenzoll eingeführt.
Mit Gründung des Europäischen Währungsverbundes am 21. März 1972 wird der erste Schritt in Richtung Währungsunion getan ('Währungsschlange').
Großbritannien, Dänemark und Irland werden 1973 nach der am 22. Januar 1972 unterzeichneten Beitrittsakte Mitglieder der EG. Sie verlassen damit die EFTA. Die Bevölkerung von Norwegen, das ebenfalls der EG beitreten wollte, hatte in einem Volksentscheid gegen die EG-Mitgliedschaft gestimmt.
Der Europäische Rat beschließt 1978 in Bremen die Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS) und einer Europäischen Währungseinheit.
Das Europäische Währungssystem tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Der ECU (European Currency Unit) wird als Währungseinheit eingeführt. Am 7. Juni des selben Jahres findet die 1. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments durch die Bürger der EG statt. Griechenland wird 1981 zehntes Mitglied der EG nach der am 28. Mai 1979 unterzeichneten Beitrittsakte.
Am 1. Januar 1986 werden Spanien und Portugal Mitglieder der EG (Unterzeichnung der Beitrittsverträge am 12 Juni 1985). Im gleichen Jahr beschließen die Mitgliedstaaten eine erste umfassende Anderung der Gründungsverträge, die "Einheitliche Europäische Akte". Die "Einheitliche Europäische Akte" tritt 1987 in Kraft. Mit ihr werden unter anderem die EG-Verträge um neue Aufgabenbereiche wie Forschung/Technologie und Umweltschutz erweitert. Zudem wird die Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes bis 1992 festgelegt.
Am 1. Januar 1990 beginnt die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) (Liberalisierung des Kapitalverkehrs, bessere Annäherung der Wirtschafts- und Währungspolitiken der Mitgliedstaaten). Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten gehören die fünf neuen Bundesländer der EG an.
1991 einigen sich die Staats- und Regierungschefs auf der Gipfelkonferenz von Maastricht auf den Vertrag über die Europäische Union.
1992 wird der dieser Vertrag in Maastricht (Maastrichter Vertrag) unterzeichnet.
Am 1. Januar 1993 ist die Vollendung des Binnenmarktes abgeschlossen. Somit ist die EG ein Wirtschaftsraum, in dem der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet sind. Der Vertrag über die Europäische Union ("Vertrag von Maastricht") tritt am 1. November 1993 in Kraft. In ihm wird die Zusammenarbeit in weiteren Politikbereichen vereinbart (z.B. in Sachen Außen- und Sicherheitspolitik, Entwicklungshilfe, Justiz und Inneres, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, u.a.). Bis zum Jahre 1999 soll eine Wirtschafts- und Währungsunion und eine Politische Union verwirklicht werden.
Die zweite Stufe der WWU beginnt am 1. Januar 1994: die Mitgliedstaaten versuchen, die für die Aufnahme in die WWU festgelegten Auflagen zu erfüllen (in der Preis- und Währungsstabilität, bei den Zinsen und in der Haushaltsdisziplin). Außerdem wird das Europäische Währungsinstitut (EWI) mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet, das den Aufbau einer Europäischen Zentralbank vorbereiten soll.
Am 1. Januar 1995 treten Finnland, Schweden und Österreich der Europäischen Union bei. Das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens tritt im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Belgiens, Luxemburgs, der Niederlande, Spaniens und Portugals am 26. März in Kraft. Seit 1995 traten Italien, Griechenland, Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden dem SDÜ bei, das allerdings für die drei Nordischen Staaten noch nicht in Kraft gesetzt worden ist. Ihre volle Teilnahme einschließlich der vollständigen Abschaffung der Binnengrenzkontrollen wird von den übrigen Vertragsparteien nach einem Prüfungsverfahren durch einstimmigen Beschluß festgestellt. Mit den nicht der EU angehörenden Mitgliedern der Nordischen Passunion (Norwegen und Island) wurden 1996 Schengen- Kooperationsabkommen geschlossen. Eine Regierungskonferenz prüft 1996, ob weitere Vertragsänderungen notwendig sind, um die Ziele der EU zu erreichen.
Am 2. Oktober 1997 wird der "Vertrag von Amsterdam" unterzeichnet. Er sieht die weitere Reform der EU-Institutionen vor, so eine intensivere Zusammenarbeit auf dem Gebiet Justiz und Inneres und die weitere Stärkung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments werden erweitert.
Am 31. März 1998 beginnen die Beitrittsverhandlungen mit Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik, Slowenien und Zypern. ("Luxemburg-Gruppe")Die Staats- und Regierungschefs beschließen am 2. Mai, dass die Europäische Währungsunion am 1. Januar 1999 mit 11 Mitgliedsstaaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien) beginnt.
Am 1. Januar 1999 beginnt die dritte Stufe der WWU: Einführung des Euro im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Auf der Sondertagung des Europäischen Rats am 24./25. März in Berlin einigen sich die Mitgliedstaaten auf das Reformpaket 'Agenda 2000' zur Reform der internen EU-Politiken. Am 1. Mai tritt der Amsterdamer Vertrag in Kraft.
Griechenland tritt der europäischen Währungsunion am 1. Januar 2000 bei und führt den Euro ein. Am 15. Februar beginnt die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei. ('Helsinki-Gruppe')
2. Die Organe der EU
2.1 Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden großen politischen Tendenzen spiegeln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider.
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
Mitgliedstaaten und Sitzverteilung im
5. Europäischen Parlament
(Stand: Juni 1999)
Belgien |
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Luxemburg |
|
Dänemark |
|
Niederlande |
|
Deutschland |
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Österreich |
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Finnland |
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Portugal |
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Frankreich |
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Spanien |
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Griechenland |
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Schweden |
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Irland |
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Großbritannien / |
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Italien |
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||
626 Abgeordnete insgesamt |
Sitzverteilung deutscher Parteien
CDU |
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CSU |
|
SPD |
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B90/GRÜNE |
|
PDS |
|
99 Abgeordnete insgesamt |
2.2 Der Rat der Europäischen Union
Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten.
Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats: auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Ausbildung, Telekommunikation
Der Rat hat mehrere wesentliche Aufgaben:
2.3 Der Europäische Rat
Im Europäischen Rat kommen mindestens zweimal jährlich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Union sowie die Präsidenten der Europäischen Kommission und des EP zusammen. Er legt die großen politischen Leitlinien der Union fest und befasst sich im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit mit aktuellen internationalen Problemen. Er tritt in dem Mitgliedstaat zusammen, der den Vorsitz innehat.
2.4 Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt.
Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
2.5 Der Europäische Gerichtshof
Der europäische Gerichtshof sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Er entscheidet über Streitigkeiten, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein können. 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen.
Der mit der EU eingeschlagene Weg, vor der politischen zunächst die wirtschaftliche Einigung in Angriff zu nehmen, warf mit Fortschreiten der Wirtschaftsintegration immer dringlicher die Frage nach einer gemeinschaftlichen, zumindest koordinierten Außenpolitik auf. Aus internationaler Sicht ist die EU schon lange mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie ist in die weltpolitische Verantwortung eingebunden, auch wenn ihr eigenes Selbstbewusstsein und ihre Handlungsfähigkeit solchen Erwartungen noch nicht gerecht werden.
Aus diesem Grund beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Gemeinschaft 1969 auf ihrer Haager Gipfelkonferenz eine verstärkte, kontinuierliche Zusammenarbeit in der Außenpolitik. Die Ziele der vereinbarten "Europäischen Politischen Zusammenarbeit" (EPZ) waren folgende:
Regelmäßige gegenseitige Unterrichtung und Konsultation über die Probleme der internationalen Politik.
Eine Abstimmung der Standpunkte zu wichtigen außenpolitischen Fragen und soweit wünschenswert und möglich, ein gemeinsames Vorgehen.
Eine verbindliche vertragliche Grundlage erhielt die außenpolitische Zusammenarbeit erstmals mit der 1987 in Kraft getretenen "Einheitlichen Europäischen Akte".
Usw.
Anfang der achtziger Jahre kam es wieder zu einer breiten öffentlichen Diskussion und politischen Überlegungen über Westeuropas Sicherheitspolitik und seine Rolle im Atlantischen Bündnis. Im Jahre 1954 war schon ein Projekt einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft gescheitert.
Nachdem verschiedene Initiativen vor allem Deutschlands, Frankreichs und Italiens, sicherheitspolitische Fragen und die Arbeit der EPZ einzubeziehen scheiterten, erlaubten die Vertragsbestimmungen der "Einheitlichen Europäischen Akte" denjenigen Mitgliedsstaaten, die hierzu bereit waren, eine sicherheitspolitische Zusammenarbeit auch im Rahmen der EPZ.
Die EPZ wurde mit dem Mastrichter Vertrag zur Gemeinsamen Außen und Sicherheitspolitik (GSAP) weiterentwickelt und als zweite Säule in die Architektur der Europäischen Union eingeführt.
Ziele
'Vereinigte Staaten' erkennbar sein. Trotzdem ist jeder
Staat weiterhin allein für seine Außenpolitik verantwortlich.
Stärkung der Sicherheit in Europa und der Welt.
Wege
Bei außenpolitischen Themen von 'allgemeiner Bedeutung'
unterrichten sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig und
stimmen politische Entscheidungen aufeinander ab.
Bei Grundsatzentscheidungen für 'gemeinsame Strategien'
ist die Einstimmigkeit des Europäischen Rates oder
Ministerrates erforderlich. Stimmenthaltungen sind möglich.
Eine 'gemeinsame Aktion' (GASP-Aktion) wird im Rahmen
einer 'gemeinsamen Strategie' vom Ministerrat mit qualifizierter
Mehrheit (mindestens 10 Staaten mit 62 von 87 Stimmen)
beschlossen.
Akteure
'Hoher Repräsentant' für die gemeinsame Außen- und Sicher-
heitspolitik der EU ist seit 1999 der Spanier Javier Solana.
Politisches Komitee = politische Direktion der Außenminister
Staats- und Regierungschefs (= Europäischer Rat)
Außenministerrat (Ministerrat)
Beispiele für GASP-Aktionen
Unterstützung des Friedensprozesses in Ex-Jugoslawien
Minenräumung im Kosovo
Überwachung des Exports von Kernwaffen
Die Erweiterung der Europäischen Union
Der Europäische Rat hat im Dezember 1999 in Helsinki folgenden Ländern den Status eines Beitrittskandidaten verliehen:
Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei und der Türkei. (Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind allerdings vorerst ausgesetzt worden.)
1993 wurde in Kopenhagen vereinbart, dass EU-Beitrittskandidaten eine stabile demokratische und rechtsstaatliche Ordnung aufweisen und eine funktionsfähige Marktwirtschaft besitzen müssen.
Ob die neuen Beitrittskandidaten den sich daraus ableitenden Anforderungen genügen scheint jedoch fraglich:
- Einhaltung der Menschenrechte
- Schutz sozialer, religiöser und ethnischer Minderheiten
- Verwirklichung einer demokratischen Rechtsordnung
- Sicherstellung marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen
- Übernahme sämtlicher Rechtsvorschriften der EU
- Gewährleistung einer sozialen Grundsicherung
- Friedliche Regelung außenpolitischer Konflikte
- Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- Schutz der Umwelt
Den enormen Chancen und Vorteilen einer EU - Erweiterung stehen aber auch Nachteile gegenüber:
- Das zunehmende Wohlstandsgefälle führt wegen des gesetzlich eng begrenzten Kreditaufnahmespielraums der EU zu höheren Zahlungsverpflichtungen der reicheren Mitgliedsstaaten.
- Das deutliche Lohn- und Preisgefälle führt zu einem Zustrom billiger Arbeitskräfte in reichere Mitgliedsländer und einer Abwanderung von Unternehmen und somit einer Verlagerung von Arbeitsplätzen in ärmere Mitgliedsstaaten.
- Der Einfluss der Bürger auf politische Entscheidungsprozesse sinkt ebenfalls durch die Erweiterung der EU.
4. EURO - Häufige Fragen und Antworten
4.1 Warum brauchen wir den Euro?
Weil die Wirtschaft Europas jetzt auf einem Binnenmarkt aufbaut, der mit einer gemeinsamen Währung viel besser funktionieren wird. Die EU-Mitgliedstaaten wickeln mehr als 70 % ihres Handels untereinander ab, und dieser Anteil wird sich mit einer gemeinsamen, stabilen Währung noch verstärken. Der Euro allein kann nicht alle unsere Probleme lösen; als stabile Währung wird er jedoch zu einer solideren Wirtschaft beitragen, die ein stärkeres Wachstumspotential hat. Ein stärkeres Wachstum ist erforderlich, damit wieder mehr Menschen Arbeit finden und der Lebensstandard des einzelnen und der Familien steigt.
4.2 Wie kann der Euro zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zu mehr Wohlstand beitragen?
Mindestens in dreifacher Hinsicht. Erstens bleiben uns die Währungsturbulenzen erspart, die dem Handel zwischen den Mitgliedstaaten schaden. Wir haben uns an die Instabilität zwischen den europäischen Währungen gewöhnt und vergessen gerne, dass unberechenbare Schwankungen nach oben und unten das Wachstum bremsen und zum Abbau von Arbeitsplätzen führen. 1995 führte die letzte schwere Währungskrise in der EU zu Wachstumseinbußen von 2 % und kostete bis zu 1,5 Millionen Arbeitsplätze.
Der Euro wird außerdem mehr Wohlstand schaffen, weil die Kosten für Unternehmen sinken werden. Sie werden nicht mehr die Kosten für die Abwicklung von Zahlungen in mehreren Währungen tragen müssen. Und durch jede Kostensenkung wird ein Unternehmen wettbewerbsfähiger und kann diesen Vorteil an seine Kunden und Mitarbeiter weitergeben.
Drittens werden die durchschnittlichen Zinssätze niedrig sein. Das wird sich vorteilhaft auf Investitionen und Arbeitsplätze auswirken.
4.3 Ich sehe ein, dass die Unternehmen davon profitieren. Aber was bringt der Euro mir persönlich?
Wenn die Wirtschaft gesünder ist als jetzt, können Sie sicherer sein, dass Ihr Lebensstandard sich weiter erhöhen wird. Und ein stärkeres Wachstum dürfte mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Sie und Ihre Kinder schaffen.
Der Euro wird auch praktische Vorteile mit sich bringen. Es wird z. B. leichter sein, die Preise der Waren in den einzelnen Mitgliedstaaten zu vergleichen. Das bringt Ihnen enorme Vorteile, wenn Sie eine teure Anschaffung zum günstigsten Preis tätigen wollen. Sie können leichter günstige Angebote in anderen Ländern ausfindig machen und dort einkaufen, z. B. über den Versandhandel oder das Internet.
Ein weiterer Vorteil wird Ihnen auffallen, wenn Sie innerhalb der EU reisen. Sie werden nicht mehr ständig Geld wechseln und auch noch Gebühren dafür bezahlen müssen. Wenn Sie durch alle Mitgliedstaaten reisen und jedes Mal Ihr Geld in die jeweilige Währung umtauschen würden, würde Ihr Geld dadurch die Hälfte an Wert verlieren.
Und wenn Sie glauben, dass neue und stärkere Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU geknüpft werden müssen - der Euro schafft das bestimmt.
5. Leben mit dem Euro
5.1 Ab wann bekomme ich meinen Lohn oder mein Gehalt in Euro, und ab wann zahle ich meine Steuern in Euro?
Im Jahr 2002 werden Sie Steuern in Euro zahlen. Löhne und Gehälter werden in den meisten Fällen erst ab dem Anfang des gleichen Jahres in Euro gezahlt werden.
5.2 Ab wann muss ich den Euro als Gehaltszahlung oder als Wechselgeld in Geschäften annehmen?
Euro-Banknoten und -Münzen werden spätestens am 1. Januar 2002 zum gesetzlichen Zahlungsmittel, und es kann nicht von Ihnen verlangt werden, dass Sie den Euro vor diesem Termin annehmen. Aber sobald der Euro im Umlauf ist, wird die nationale Währung nach und nach aus dem Verkehr gezogen und in immer geringerem Maße für Gehaltszahlungen und als Wechselgeld zur Verfügung stehen.
5.3 Ich habe einen alten Onkel, der noch nie auf der Bank war und sein ganzes Geld zu Hause versteckt hat. Kann er der Steuerhinterziehung beschuldigt werden, wenn er sein Geld in Euro umtauscht?
Der Euro wird nicht eingeführt, um Leute zu erwischen, die ihre Steuern nicht gezahlt haben. Vorgehensweisen gegen Kriminalität und Geldwäsche gibt es bereits. Sie haben nichts mit dem Euro zu tun.
Ihr Onkel muss nur zur Bank gehen und sein Geld in Euro umtauschen. Und wie immer bei der Einführung neuer Geldscheine ist eine ziemlich lange Frist vorgesehen, während der man die alten Geldscheine umtauschen kann.
5.4 Werden die Banken für den Umtausch der alten Währung in Euro Gebühren erheben?
Nein.
5.5 Ich kaufe häufig Getränke und Süßigkeiten an Automaten. Werden diese Automaten auf Euro umgestellt?
Ja, die Automaten werden auf Euro-Banknoten und -Münzen umgestellt. In der EU gibt es weit mehr als 3 Millionen Verkaufsautomaten, für die die Umstellung frühzeitig in die Wege geleitet wird.
6. Welche Länder qualifizieren sich für den Euro und wann?
6.1 Wie qualifiziert sich mein Land für den Euro?
Es muss die 'Gesundheitsuntersuchung' bestehen.
6.2 Wer führt diese 'Gesundheitsuntersuchung' durch?
Die Europäische Kommission und das Europäische Währungsinstitut werden im Jahre 1997 Berichte über die Leistungen der einzelnen Länder erstellen. Das Europäische Parlament wird ebenfalls eine Stellungnahme abgeben. Im Mai 1998 werden die Staats - und Regierungschefs der Europäischen Union diese Berichte erörtern und darüber abstimmen, welche Wirtschaften gesund genug sind, um den Euro einzuführen. Ihr Urteil über die einzelnen Länder wird auf den sogenannten 'Konvergenzkriterien' beruhen.
6.3 Was für einen Sinn haben diese Kriterien?
Pulsschlag und Blutdruck verraten uns etwas über unsere körperliche Verfassung, und die Kriterien werden uns viel über den Zustand unserer Wirtschaften verraten. Konvergenz bedeutet, dass Wirtschaften, die sich für den Euro qualifizieren, in einem vergleichbar guten Zustand sein müssen.
Um die 'Gesundheitsuntersuchung' zu bestehen und den Euro einzuführen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden: Die Staatsausgaben dürfen die Staatseinnahmen um nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts im betreffenden Jahr übersteigen. Der Schuldenstand sollte auf 60 % des Bruttoinlandsprodukts begrenzt sein. Inflationsrate und Zinssätze dürfen nicht zu weit über den Ergebnissen der stabilsten EU-Länder liegen.
7. Die neuen Banknoten.
7.1 Scheine
Es gibt 7 Euro-Scheine. Sie sind von unterschiedlicher Farbe und Größe und haben einen Wert von jeweils 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Euro. Die Abbildungen symbolisieren das architektonische Erbe Europas. Es werden jedoch keine Denkmäler in bestimmten Ländern abgebildet. Die Vorderseite jeder Banknote zeigt Fenster und Portale als Symbol der Offenheit und Zusammenarbeit in der EU. Die Rückseite zeigt jeweils eine Brücke aus einer bestimmten Epoche als Symbol der Verbindung zwischen den Völkern Europas und zwischen Europa und dem Rest der Welt. Die endgültigen Entwürfe wurden auf der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 1996 in Dublin angekündigt. Alle Banknoten werden mit modernsten Sicherheitsmerkmalen ausgestattet.
7.2 Münzen
Es gibt 8 Euro-Münzen im Wert von jeweils 2 und 1 Euro sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent. Jede Euro-Münze wird eine gemeinsame europäische Seite haben. Die Rückseite kann jeder Mitgliedstaat nach Belieben gestalten. Jede der Münzen kann überall in den elf Mitgliedstaaten verwendet werden. Beispielsweise kann ein französischer Bürger in Berlin einen Hotdog mit einer Euro-Münze bezahlen, auf der der König von Spanien abgebildet ist. Die gemeinsame Bildseite stellt die Karte der Europäischen Union dar, vor dem Hintergrund transversaler Linien, an denen die Sterne der europäischen Flagge hängen. Die Abbildungen auf den 1, 2 und 5 Cent-Münzen symbolisieren die Stellung Europas in der Welt, die 10, 20 und 50 Cent-Münzen die Union als Bund von Nationen. Die 1 und 2 Euro-Münzen stellen Europa ohne Grenzen dar. Das endgültige Design wurde auf der Tagung des Europäischen Rates vom Juni 1997 in Amsterdam gebilligt.
7.3 Das Symbol
Das graphische Symbol des Euro ähnelt einem E, das von deutlich markierten, horizontal parallel verlaufenden Linien durchquert wird. Es lehnt sich an den griechischen Buchstaben Epsylon an und verweist damit auf die Wiege der europäischen Kultur und auf den ersten Buchstaben des Wortes 'Europa'. Die parallel verlaufenden Linien stehen für die Stabilität des Euro. Die offizielle Abkürzung für den Euro ist 'EUR'. Sie wurde bei der International Standards Organisation (ISO) registriert und wird, so wie heute FRF (Französischer Franken), DEM (Deutsche Mark), GBP (Pfund Sterling) und BEF (Belgischer Franken), im Geschäfts- und Finanzsektor und im Handel gebräuchlich sein.
Nicht überall sorgt die europäische Einigung für große Begeisterung. Vor allem der schwache Euro sorgt für großen Unmut bei den Menschen. Wie die Entwicklung der europäischen Einigung nun wirklich weiter verläuft bleibt aber ab zu warten. Wir hoffen jedoch, dass die Einigung alle Menschen in Europa weiter bringt und wir alle davon profitieren können.
Die zum Referat gehörige Präsentation findet ihr unter
https://de.geocities.com/masterg23de
Quellenverzeichnis:
Europa auf dem Weg zur Einheit, herausgegeben von der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung
https://www.europa.eu.int
https://www.europarl.eu.int
https://www.bundesregierung.de
Informationen zur politischen Bildung - Europäische Union, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung
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