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Referat Gliederung - Definition des Marktes, Modell des vollkommenen Marktes

wirtschaftskunde referate

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Die Marktkräfte von Angebot und Nachfrage

Referat zum Thema:


Marktgesetze und Marktmechanismus

 


Gliederung

Definition des Marktes

Modell des vollkommenen Marktes

a) Definition von Gütern

Der Markt- bzw. Preismechanismus

a) Die Preisbildung

b) Gleichgewichtspreis / -menge

c) Preisbildung (Schaubild)

d) Die Marktkräfte von Angebot und Nachfrage

Marktformen

a) Beispiele

Beispiel VW-Urteil

Quellenangabe

Anhang

Schaubilder (Folien)

Der Begriff Markt (lat.: mercatus Handel, Markt)


Ist das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, von einer Gruppe potentieller Käufer und Verkäufer einer bestimmten Ware oder Dienstleistung

(Käufer bestimmen die Nachfrage / die Verkäufer das Güterangebot)

zu bestimmten Zeiten nach festen Ordnungen zum Abschluss von Kauf- und Verkaufsgeschäften.

(Tauschstätte des Geld- und Warenverkehrs)


oder:

der abspielende Ausgleich von angebotenen und nachgefragten Gütern mit sich dabei vollziehender Preisbildung.

Das Modell des vollkommenen Marktes

Die Bedingungen für den vollkommenen Markt

Viele Anbieter viele Nachfrager

Homogene Güter (gleiche Qualität, Art, )

Keine persönlichen oder räumlichen Präferenzen (keine Monopolstellung)

Vollständige Markttransparenz (Marktübersicht)

Zeitliche Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage

Angebot und Nachfrage hängen von der des Preises eines Gutes ab

Definition von Gütern:

Normales Gut:

wenn die Nachfrage nach einem Gut bei sinkendem Einkommen zurückgeht

oder wenn bei sonst unveränderten Randbedingungen die Nachfrage steigt bei steigendem Einkommen

Inferiores Gut:

bei sonst unveränderten Randbedingungen die Nachfrage sinkt bei steigendem Einkommen

Substitutives Gut:

Zwei Güter, bei denen der Preisanstieg des einen Gutes einen Nachfrageanstieg des anderen Gutes bewirkt.

(Butter und Margarine/ Kino- und Theaterbesuche/ Würstchen und Hamburger)

Komplementäres Gut:

Zwei Güter, bei denen der Preisanstieg des einen Gutes einen Nachfragerückgang des anderen Gutes bewirkt.

(Füller und Tinte/ Automobile und Benzin/ Computer und Software/ Skier und Liftkarten)

Die Preisbildung

Gleichgewichtspreis/Gleichgewichtsmenge

(Ausgleichsfunktion oder Markträumungsfunktion)

Gleichgewicht:              Angebot und Nachfrage sind gleich.

Gleichgewichtspreis:    Der Preis, der Angebot und Nachfrage zur Übereinstimmung bringt.

Gleichgewichtsmenge: Angebotene und Nachgefragte Menge beim Gleichgewichtspreis.

Der Gleichgewichtspreis (Idealfall) kommt in der Realität selten vor .

Liegt der Preis darüber entsteht ein Angebotsüberschuss, es sind zu viele Güter auf dem Markt              der Preis geht runter.

Liegt der Preis darunter entsteht ein Nachfrageüberhang,              die Nachfrager sind bereit mehr zu zahlen, die Firmen dehnen ihre Produktion aus Haushalte schränken die Nachfrage wieder ein.

Ungleichgewicht: sobald der Preis vom Gleichgewichtspreis abweicht.

Monopol: (Angebots- und Nachfragemonopol)

Ein Anbieter, jener kann durch seine Stellung den vielen Nachfragern den Preis bestimmen

monopolistische Konkurrenz: Hardware und Software. Nachfragemonopol: Ein Nachfrager und viele Anbieter.

Oligopol: (Angebots- und Nachfrageoligopol)

Wenige Anbieter und viele Nachfrager. Nachfrageoligopol: wenig Nachfrager und viele Anbieter

Polypol:

Anbieter und Nachfrager sind zahlreich vorhanden; einzelne sind deshalb strategieunfähig.

(Wettbewerbs- oder Konkurrenzmarkt)

Marktformen - Beispiele

Beispiele

Polypol

Angebots-
oligopol

Nachfrage-
oligopol

Angebots-
monopol

Nachfrage-
monopol

Der Benzinmarkt Deutschlands

Der Aktienhandel an der Berliner Wertpapierbörse

Die Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG

Vielen Winzern eines Weinbaugebietes stehen wenige Kellereien gegenüber

U-Boote und Kriegsschiffe werden in Deutschland nur von der Bundesmarine gekauft

Die patentierte Erfindung eines Unternehmers

Der Wochenmarkt in Ihrer Heimatstadt

Der Kaffeemarkt in Deutschland

Nur die Deutsche Bahn AG kauft Lokomotiven

Brotkäufer können unter vielen Bäckereien wählen

Der Automarkt in Deutschland

Der Markt- bzw. Preismechanismus


In einer Periode zur nächsten

Wenn
steigende Preise
in einer Periode

Erhöhte Güterproduktion
in der nächsten Periode, da mehr Produzenten

Sinkende Nachfrage

Sinkende Preise

Sinkende Güterproduktion

Gleiches Angebot

Steigende Nachfrage

Steigende Preise

Sinkende Nachfrage

Sinkende Preise

In einer Periode

Gleichbleibende Nachfrage
(Milch - Sättigungsprinzip)

Steigendes Angebot

Sinkende Preise

Sinkendes Angebot

Steigende Preise

Marktgesetze:

Je höher der Preis, desto größer, je niedriger der Preis, desto geringer die angebotene Warenmenge.

Je höher der Preis, desto größer, je niedriger der Preis, desto geringer ist die nachgefragte Warenmenge.

VW-Urteil: Nur 90 statt 102 Millionen Euro Strafe Der Europäische Gerichtshof hat ein gegen den Autohersteller Volkswagen von der EU-Kommission vor zwei Jahren verhängtes Bußgeld verringert. Das Gericht bestätigte, dass der Autokonzern den grenzüberschreitenden Verkauf von Fahrzeugen behindert habe.

Allerdings sahen die Richter die damals verhängte Rekordstrafe von 102 Millionen Euro als zu hoch an und senkten sie auf 90 Millionen.

Das Fehlverhalten von VW sei auf drei Jahre beschränkt, begründete der EuGH sein Urteil. "Das Gericht hat festgestellt, dass die gegen Volkswagen vorgebrachten Darstellungen zutreffen", erklärte der EuGH. Trotzdem habe das Gericht das Bußgeld verringert, insbesondere weil die Verstöße auf die Jahre 1993 bis 1996 beschränkt seien. Das noch nicht bezahlte Bußgeld ist - inklusive Zinsen - über eine Bankgarantie abgesichert.

Nach Erkenntnissen der EU-Kommission hatte der Wolfsburger Konzern Anfang der 90er Jahre VW- und Audi-Händler in Italien davon abgehalten, Neuwagen an Kunden aus Deutschland und Italien zu verkaufen. Autokäufer hatten damals Preisunterschiede zwischen den Ländern ausnutzen wollen. Zu der Zeit waren Autos wegen des Lira-Verfalls in Italien um bis zu 30 Prozent billiger als in Österreich und Deutschland.

Nach EU-Recht dürfen Autohersteller ein selektives Händlernetz betreiben, sie dürfen die Händler aber nicht daran hindern, Autos an Käufer aus anderen Ländern der Gemeinschaft zu verkaufen.

Ein VW-Sprecher sagte, der Konzern prüfe, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden. Die Frist dafür betrage zwei Monate. Die Revision beschränkt sich aber auf die Überprüfung von Rechtsfragen, der Sachverhalt gilt als festgestellt.

Die EU-Kommission will zwei ähnliche Verfahren gegen DaimlerChrysler und Opel noch in diesem Jahr abschließen. Das kündigte der Sprecher von EU-Kommissar Mario Monti an. Beobachter erwarten ein hohes Bußgeld. Bei DaimlerChrysler hat die Kommission nach früheren Angaben den Verdacht der Marktabschottung in Deutschland, Belgien, Spanien und den Niederlanden.

Gegen Renault und Peugeot werde ermittelt, es gebe aber bisher keine förmlichen Verfahren, sagte der Sprecher. Offen blieb, ob solche Verfahren in Zukunft eröffnet werden sollen.

Kommissar Monti äußerte sich über die Luxemburger Gerichtsentscheidung zufrieden. "Dieser Beschluss ist eine gute Nachricht für die europäischen Verbraucher." Es müsse möglich sein, Produkte in anderen Mitgliedsländern der EU billiger zu kaufen als zu Hause." Er kündigte einen harten Kurs bei Verstößen im europäischen Autovertrieb an. Das Verhalten der Autohersteller werde auch die Überprüfung der 2002 auslaufenden Gruppen-Freistellungsverordnung der Kommission für den Autovertrieb beeinflussen. Die 1995 erlassene Ausnahme von dem allgemeinen Kartellverbot in der EU erlaubt es den Automobilherstellern, ein ausgesuchtes Vertriebssystem zu führen.

dpa/ vwd / reuters

06.07.2000 11.25 Uhr

Quellenangabe: Referat zum Thema Marktgesetze und -mechanismus

N. Gregory Mankiw - Grundzüge der Volkswirtschaftslehre

H.Peters - Volkswirtschaftslehre - Lerne zu handeln !

Seidl/Temmen - Grundlagen der Volkswirtschaftslehre

www.wirtschaftswoche.de

www.wirtschaftsmagazin.de

H. Adam - Bausteine der Volkswirtschaftslehre

Schüler Duden für Politik und Gesellschaft

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