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Referat Rechtsformen von Betrieben

wirtschaftskunde referate

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Rechtsformen von Betrieben

Historische Entwicklung

Einzelunternehmen

Zusammenschl mehrerer Personen

Teilung von Finanzierung und Mitarbeiter(KG und stille Genossenschaften)

Trennung zwischen finanzierenden und f hrenden Personen

Kriterien der Auswahl

Haftung(Risiko, Gewinnteilung)

Leitungsbefugnis

Finanzierungs- und Kreditmöglichkeiten

Aufwendungenr die Rechtsform

Gndungskosten

Steuer

Publizierungen

Rechtsformen

1 Einzelunternehmen

urspr ngliche Form und überwiegender Teil der Unternehmen

alleinige Leitungs- und Entscheidungsbefugnis

Vorteile:

geringe Gndungskosten

steuerlich günstig

gute Kreditwürdigkeit

Nachteile:

unbeschränkte Haftung

2 Personengesellschaften

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

keine Rechtspersönlichkeit

nur Zusammenschl mehrerer Personen zur Verfolgung eines Erwerbszwecks

Gr ndung erfolgt auf Basis eines               formlosen Vertrags(z.B.: Arbeitsgemeinschaft (ARGE , Arztepraxis, Interessensgemeinschaft)

offene Erwerbsgesellschaft OEG

auchr Nichtvollkaufleute

Name mindestens eines Gesellschafters

Gr ndung durch formfreien Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvermögen wird durch die Einlage der Gesellschafter begründet

Vorteile:

breite Haftungsbasis

kosteng nstige Rechtsform

Mitarbeit aller Gesellschafter

Nachteile:

hohes Risiko, da jeder f r den anderen mithaftet

offene Handelsgesellschaft OHG

zum Betrieb einer Vollhandelsgesellschaft

Name mindestens eines Gesellschafters

Gr ndung durch formfreien Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvermögen wird durch die Einlage der Gesellschafter begründet

Vorteile:

breite Haftungsbasis

kosteng nstige Rechtsform

Mitarbeit aller Gesellschafter

Nachteile:

hohes Risiko, da jeder f r den anderen mithaftet


Kommanditgesellschaft KG

besteht aus:

Komplementär(wirklicher Unternehmer): haftet unbeschränkt

Kommanditist(Gönner): meist der Kapitalgeber, haftet bis zu der im Handelsregister eingetragenen Einlage

muß im Handelsregister eingetragen sein

Gewinnverteilung soll im Gesellschaftsvertrag geregelt werden

Gesellschafter können auch juristische Personen sein

Vorteile:

geringer Gndungsaufwand

günstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung

keine laufenden Kostenr die Rechtsform

einfache Besteuerung

Nachteile:

Vollhaftung des Komplementärs


stille Gesellschaft

stille Gesellschaft ist Innengesellschaft

Unterschied zum Darlehen

Darlehen ist mit festgelegtem Zinssatz

stille Gesellschafter bekommen nur Gewinnanteile

echte stille Gesellschaft

am Gesellschaftserfolg nicht am Geschäftsvermögen beteiligt

Gewinnanteile unterliegen der Kapitalertragsbesteuerung

unechte stille Gesellschaft

am Gesellschaftserfolg und an Gesellschaftsvermögen beteiligt

Eink nfte daraus gelten als "Einkünfte aus Gewerbebtrieben" Vorteile:

g nstige Form der Fremdfinanzierung, kein offenes, erkennbares Gesellschaftsverltnis

3 Kapitalgesellschaft

1 Aktiengesellschaft

ist eine juristische Person(siehe )

Einlage der meist vielen Gesellschafter(Aktie) zerlegtes Grundkapital

Gr ndung:

relativ hoher Zeitaufwand

nicht unbeträchtliche Kosten

Gesellschaftsvertrag het Satzung

für Gründung sind mindestens 2 natürliche bzw. juristische Personen Voraussetzung, spätere Vereinigung zur

Einmanngesellschaft ist möglich

Grundkapital:

mindestens 1 Million Schilling

durch Aktien mit Nennwert

Hauptversammlung:

einmal jährlich alle Aktionäre

Aufgaben:

Wahl des Aufsichtsrates

Beschlußfassung über Gewinnverteilung

Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Beschlüsse über Satzungsänderungen

Stimmrecht ist 1 Stimme pro Aktie

gestaffelte Minderheitenrechte

Aufsichtsrat

auch Arbeitnehmervertreter

Überwachung der Gescftsführung

Bestellung und Abberufung des Vorstands

Prüfung des Jahresabschlusses

Vorstand

Gesch ftsf hrung meist mit detailliertem Vertrag

Aufstellen des Jahresabschlusses

Gewinnverwendungsvorschlag

Informationspflicht zum Aufsichtsrat

Einberufung der Hauptversammlung, wenn großer Verlust zu erwarten ist

unverzügliche Beantragung des Konkurs- und Ausgleichsverfahrens

Aktie

Inhaberaktie(Stammaktie): Inhaber nicht namentlich genannt

Namensaktie(Stammaktie): auf Namen genannt

Vorzugsaktie:

z.B.: bevorzugte Gewinnausschüttung

meist ohne Stimmrecht

verbunden mit Aktie ist der Gewinnanteilsschein auch Coupon

mittels Coupon werden Dividenden ausbezahlt

Vorteile:

breite Finanzierungsbasis

gute Kontrollmöglichkeiten

größtmögliche Trennung von Leitung und Eigenkapital

International gebräuchlich

Dynamik der Börsen

Nachteile:

nur f r große Gesellschaften geeignet

Doppelbesteuerung

Hohe Kosten

Gndung

Versammlungen

Publikationen

Schwerf lligkeit der Organisation

2 Ges. m. b. H.

Geschäftsführer - handelsrechtlich

im Handelsregister eingetragen

meist mit detailliertem Vertrag

mit Privatvermögen haftbar

gesetzliche Rechte und Pflichten

Leitet das Unternehmen

Gesellschafterversammlung

Prüfung des Rechnungsabschlusses

Verteilung des Gewinns

Bestellung des Geschäftsführers

Aufsichtsrat

Stammkapital gr ßer als 1 Million Schilling oder mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 00 Mitarbeiter

Haftung

beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

zusätzliche Haftungszusagen der Gesellschafter

Finanzierung

Übliche Eigen und Fremdfinanzierung

Kapitalherabsetzung  nur bei vorhergehender Handelsregisteranmeldung und öffentlicher Bekanntmachung

Vorteile:

Haftung

Finanzierung

geringerer Aufwand gegenüber Aktiengesellschaft

einfache Gndung

leichte Überschaubarkeit

für kleinere Unternehmen mit schmälerer Kapitelbasis

f r Tochterunternehmen

Nachteile:

Doppelbesteuerung

Fremdfinanzierung für Kleinunternehmen

Bonit(Kreditwürdigkeit) beschränkt

4 Mischformen und Doppelgesellschaften

Ges. m. b. H. und Co. KG

ist eine KG mit einer Ges.m.b.H. als Komplemenr

es kann auch einziger Kommanditist auch einziger Gesellschafter der Ges.m.b.H. sein

Vorteile:

Haftungsbeschränkung

Ges.m.b.H. darf sich eines außenstehenden gewerberechtlichen Gescftsf hrer bedienen, daher ist ein Befähigungsnachweis der Gesellschafter nicht erforderlich

leichtere Regelung der Nachfolgeschaft

keine Doppelbesteuerung der Personengesellschaft

Nachteile:

mangelndes Vertrauen der Kreditgeber und der Kunden

2 Doppelgesellschaften

Produktions-Kapitalgesellschaft

Vertriebs-Personengesellschaft

5 Genossenschaften

nicht geschlossene Mitgliederzahl

wirtschaftlicher Verein und juristische Person

Generalversammlung

Aufsichtsrat

Vorstand

Haftung(auch unbeschränkt möglich)

breite Finanzierungsmöglichkeit

nachteilig sind Pfungskosten

Genossenschaften  sollten Landwirte und kleinen Gewerbetreibenden ermöglichen, die Wahrung  der eigenen Selbständigkeit im

 
Wettbewerb großer Unternehmen zu bestehen.

Groß handel Einzelhandel Verbraucher

Molkerei - Zentralgenossenschaft

Molkereigenossenschaft 1 Molkereigenossenschaft 2       Molkereigenossenschaft 3


6 öffentliche Betriebe

Unterschied nach Zielsetzung

Erwerbsbetriebe

Betriebe nach dem Kostendeckungsprinzip

Zuschußbetriebe

Betriebe in privatrechtlicher Form

100% Beteiligungen z.B. ÖIAG

teilweise privatisierte Betriebe z.B. ÖMV

indirekt verstaatlichte Betriebe(über Bank)

Betriebe in nicht privatrechtlicher Form

ohne eigene Rechtspersönlichkeit z.B. Müllabfuhr, Wirtschaftshof, Post, BB, Bundesforste

Juristische Person

eine rechtlich geregelte Organisation

ist rechtsf hig

ist Träger von Rechten und Pflichten

kann erben

kann im eigenem Namen klagen und geklagt werden

ist nicht deliktfähig, kann also nicht strafrechtlich verfolgt werden



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