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wirtschaftskunde referate |
Rechtsformen von Betrieben
Historische Entwicklung
Einzelunternehmen
Zusammenschluß mehrerer Personen
Teilung von Finanzierung und Mitarbeiter(KG und stille Genossenschaften)
Trennung zwischen finanzierenden und f hrenden Personen
Kriterien der Auswahl
Haftung(Risiko, Gewinnteilung)
Leitungsbefugnis
Finanzierungs- und Kreditmöglichkeiten
Aufwendungen für die Rechtsform
Gründungskosten
Steuer
Publizierungen
Rechtsformen
1 Einzelunternehmen
urspr ngliche Form und überwiegender Teil der Unternehmen
alleinige Leitungs- und Entscheidungsbefugnis
Vorteile:
geringe Gründungskosten
steuerlich günstig
gute Kreditwürdigkeit
Nachteile:
unbeschränkte Haftung
2 Personengesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
keine Rechtspersönlichkeit
nur Zusammenschluß mehrerer Personen zur Verfolgung eines Erwerbszwecks
Gr ndung erfolgt auf Basis eines formlosen Vertrags(z.B.: Arbeitsgemeinschaft (ARGE , Arztepraxis, Interessensgemeinschaft)
offene Erwerbsgesellschaft OEG
auch für Nichtvollkaufleute
Name mindestens eines Gesellschafters
Gr ndung durch formfreien Gesellschaftsvertrag
Gesellschaftsvermögen wird durch die Einlage der Gesellschafter begründet
Vorteile:
breite Haftungsbasis
kosteng nstige Rechtsform
Mitarbeit aller Gesellschafter
Nachteile:
hohes Risiko, da jeder f r den anderen mithaftet
offene Handelsgesellschaft OHG
zum Betrieb einer Vollhandelsgesellschaft
Name mindestens eines Gesellschafters
Gr ndung durch formfreien Gesellschaftsvertrag
Gesellschaftsvermögen wird durch die Einlage der Gesellschafter begründet
Vorteile:
breite Haftungsbasis
kosteng nstige Rechtsform
Mitarbeit aller Gesellschafter
Nachteile:
hohes Risiko, da jeder f r den anderen mithaftet
Kommanditgesellschaft KG
besteht aus:
Komplementär(wirklicher Unternehmer): haftet unbeschränkt
Kommanditist(Gönner): meist der Kapitalgeber, haftet bis zu der im Handelsregister eingetragenen Einlage
muß im Handelsregister eingetragen sein
Gewinnverteilung soll im Gesellschaftsvertrag geregelt werden
Gesellschafter können auch juristische Personen sein
Vorteile:
geringer Gründungsaufwand
günstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung
keine laufenden Kosten für die Rechtsform
einfache Besteuerung
Nachteile:
Vollhaftung des Komplementärs
stille Gesellschaft
stille Gesellschaft ist Innengesellschaft
Unterschied zum Darlehen
Darlehen ist mit festgelegtem Zinssatz
stille Gesellschafter bekommen nur Gewinnanteile
echte stille Gesellschaft
am Gesellschaftserfolg nicht am Geschäftsvermögen beteiligt
Gewinnanteile unterliegen der Kapitalertragsbesteuerung
unechte stille Gesellschaft
am Gesellschaftserfolg und an Gesellschaftsvermögen beteiligt
Eink nfte daraus gelten als "Einkünfte aus Gewerbebtrieben" Vorteile:
g nstige Form der Fremdfinanzierung, kein offenes, erkennbares Gesellschaftsverhältnis
3 Kapitalgesellschaft
1 Aktiengesellschaft
ist eine juristische Person(siehe )
Einlage der meist vielen Gesellschafter(Aktie) zerlegtes Grundkapital
Gr ndung:
relativ hoher Zeitaufwand
nicht unbeträchtliche Kosten
Gesellschaftsvertrag heißt Satzung
für Gründung sind mindestens 2 natürliche bzw. juristische Personen Voraussetzung, spätere Vereinigung zur
Einmanngesellschaft ist möglich
Grundkapital:
mindestens 1 Million Schilling
durch Aktien mit Nennwert
Hauptversammlung:
einmal jährlich alle Aktionäre
Aufgaben:
Wahl des Aufsichtsrates
Beschlußfassung über Gewinnverteilung
Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Beschlüsse über Satzungsänderungen
Stimmrecht ist 1 Stimme pro Aktie
gestaffelte Minderheitenrechte
Aufsichtsrat
auch Arbeitnehmervertreter
Überwachung der Geschäftsführung
Bestellung und Abberufung des Vorstands
Prüfung des Jahresabschlusses
Vorstand
Gesch ftsf hrung meist mit detailliertem Vertrag
Aufstellen des Jahresabschlusses
Gewinnverwendungsvorschlag
Informationspflicht zum Aufsichtsrat
Einberufung der Hauptversammlung, wenn großer Verlust zu erwarten ist
unverzügliche Beantragung des Konkurs- und Ausgleichsverfahrens
Aktie
Inhaberaktie(Stammaktie): Inhaber nicht namentlich genannt
Namensaktie(Stammaktie): auf Namen genannt
Vorzugsaktie:
z.B.: bevorzugte Gewinnausschüttung
meist ohne Stimmrecht
verbunden mit Aktie ist der Gewinnanteilsschein auch Coupon
mittels Coupon werden Dividenden ausbezahlt
Vorteile:
breite Finanzierungsbasis
gute Kontrollmöglichkeiten
größtmögliche Trennung von Leitung und Eigenkapital
International gebräuchlich
Dynamik der Börsen
Nachteile:
nur f r große Gesellschaften geeignet
Doppelbesteuerung
Hohe Kosten
Gründung
Versammlungen
Publikationen
Schwerf lligkeit der Organisation
2 Ges. m. b. H.
Geschäftsführer - handelsrechtlich
im Handelsregister eingetragen
meist mit detailliertem Vertrag
mit Privatvermögen haftbar
gesetzliche Rechte und Pflichten
Leitet das Unternehmen
Gesellschafterversammlung
Prüfung des Rechnungsabschlusses
Verteilung des Gewinns
Bestellung des Geschäftsführers
Aufsichtsrat
Stammkapital gr ßer als 1 Million Schilling oder mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 00 Mitarbeiter
Haftung
beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
zusätzliche Haftungszusagen der Gesellschafter
Finanzierung
Übliche Eigen und Fremdfinanzierung
Kapitalherabsetzung nur bei vorhergehender Handelsregisteranmeldung und öffentlicher Bekanntmachung
Vorteile:
Haftung
Finanzierung
geringerer Aufwand gegenüber Aktiengesellschaft
einfache Gründung
leichte Überschaubarkeit
für kleinere Unternehmen mit schmälerer Kapitelbasis
f r Tochterunternehmen
Nachteile:
Doppelbesteuerung
Fremdfinanzierung für Kleinunternehmen
Bonität(Kreditwürdigkeit) beschränkt
4 Mischformen und Doppelgesellschaften
Ges. m. b. H. und Co. KG
ist eine KG mit einer Ges.m.b.H. als Komplementär
es kann auch einziger Kommanditist auch einziger Gesellschafter der Ges.m.b.H. sein
Vorteile:
Haftungsbeschränkung
Ges.m.b.H. darf sich eines außenstehenden gewerberechtlichen Geschäftsf hrer bedienen, daher ist ein Befähigungsnachweis der Gesellschafter nicht erforderlich
leichtere Regelung der Nachfolgeschaft
keine Doppelbesteuerung der Personengesellschaft
Nachteile:
mangelndes Vertrauen der Kreditgeber und der Kunden
2 Doppelgesellschaften
Produktions-Kapitalgesellschaft
Vertriebs-Personengesellschaft
5 Genossenschaften
nicht geschlossene Mitgliederzahl
wirtschaftlicher Verein und juristische Person
Generalversammlung
Aufsichtsrat
Vorstand
Haftung(auch unbeschränkt möglich)
breite Finanzierungsmöglichkeit
nachteilig sind Prüfungskosten
Genossenschaften sollten Landwirte und kleinen Gewerbetreibenden ermöglichen, die Wahrung der eigenen Selbständigkeit im
Wettbewerb großer Unternehmen zu bestehen.
Groß handel Einzelhandel Verbraucher
Molkerei - Zentralgenossenschaft
Molkereigenossenschaft 1 Molkereigenossenschaft 2 Molkereigenossenschaft 3
6 öffentliche Betriebe
Unterschied nach Zielsetzung
Erwerbsbetriebe
Betriebe nach dem Kostendeckungsprinzip
Zuschußbetriebe
Betriebe in privatrechtlicher Form
100% Beteiligungen z.B. ÖIAG
teilweise privatisierte Betriebe z.B. ÖMV
indirekt verstaatlichte Betriebe(über Bank)
Betriebe in nicht privatrechtlicher Form
ohne eigene Rechtspersönlichkeit z.B. Müllabfuhr, Wirtschaftshof, Post, BB, Bundesforste
Juristische Person
eine rechtlich geregelte Organisation
ist rechtsf hig
ist Träger von Rechten und Pflichten
kann erben
kann im eigenem Namen klagen und geklagt werden
ist nicht deliktfähig, kann also nicht strafrechtlich verfolgt werden
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