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1. Tarifvertragsgesetz
2. Rechtliche Grundlagen
In Deutschland handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich untereinander aus. Der Staat darf sich nicht einmischen.
Diese "Tarifautonomie" ist durch das Grundgesetz im Artikel 9 Absatz 3 geschützt. Die rechtlichen Grundlagen für Tarifverträge sind im Tarifvertragsgesetz festgelegt.
3.Was regeln die Tarifverträge?
Die Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse. Hierzu gehören z.B.: Lohn, Gehalt und die Ausbildungsvergütung, sowie die wöchentliche Arbeitszeit und noch viele andere Dinge.
4. Für wen gelten die Tarife?
Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören. Es sei denn, es existiert ein Firmentarifvertrag wie z.B. bei VW oder ein Tarifvertrag für einen Betrieb, der die Flächentarifverträge anerkennt. Weiterhin kann der Tarifausschuß beim Bundesarbeitsminister Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Dann sind sie für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Branche bindend.
5. Tarifverträge
Tarifverträge unterscheidet nach folgenden Kriterien:
- Tarifvertragsparteien
Verbandstarifvertrag: Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband. Spitzenverbandstarifvertrag: Tarifvertrag, den Verbandsspitzen im Namen der
angeschlossenen Verbände abschließen.
Firmenvertrag: Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber.
- Inhalt und Laufzeit(Gültigkeitsdauer)
Manteltarifvertrag: Regelt die Arbeitsbedingungen und läuft über mehrere Jahre.
Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag: regelt die Tarifgruppen und gilt mehrere Jahre.
Lohn- und Gehaltstarifvertrag: regelt Löhne und Gehälter in den einzelnen
Tarifgruppen und läuft über 12 Monate.
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