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Referat Schritte zur Unternehmensgründung - Persönliche Voraussetzungen, Finanzierung

wirtschaftskunde referate

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Schritte zur Unternehmensgründung

1. Voraussetzungen


Persönliche Voraussetzungen

Finanzierung

Marketing

Gewerberechtliche Voraussetzungen

1.1 Persönliche Voraussetzungen


Um ein erfolgreicher Unternehmer zu werden (zu sein) muß man einige Eigenschaften mitbringen und einige Situationen geklärt haben:



Persönliche Eigenschaften:

Der Glaube an die eigene Idee

Keine Scheu vor Streß, Krisen, Konflikten, Risiko, Gefahr

Lust und Wunsch auf Eigenständigkeit, Flexibilität, Erfolg, Zusammenarbeit

Kreativität

Selbstvertrauen


Fachliche Qualifikationen:

Fachkenntnis

Branchenerfahrung

Kaufmännische Grundkenntnisse


Familiäre Situation

1.2 Finanzierung

Kapitalbedarf

Kapitalbeschaffung

Liquidität

1.2.1 Kapitalbedarf

Unter dem Kapitalbedarf  versteht man das benötigte Kapital für:

Investitionen

Beinhalten Kosten für Maschinen, Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, usw.
Weiters sollten hier die entstehenden Nebenkosten erfaßt werden (Notariatskosten, Grunderwerbssteuer, ). Eine gewisse Reserve (ca. 10%) sollten in jedem Fall mit einbezogen werden.

Waren und Materiallager

Produktionsbetrieb:

Vom geplanten Jahresumsatz muß man den notwendigen Materialverbrauch ableiten und dann die 'Lagerumschlagshäufigkeit' ermitteln.

Einzelhandelsgeschäft:

Um den Wert des notwendigen Warenbestandes zu ermitteln, ist es notwendig, den Umfang der Ladenausstattung festzustellen und mit den Einkaufspreisen zu kalkulieren.


den laufenden Bedarf

Unter den laufenden Kapitalbedarf fallen:

Betriebs- und Hilfsmittelbedarf

Lagerhaltungskosten

Überbrückungskosten von Auftragseingang und Zahlungseingang

Personalkosten

Außenstände

Miete, Leasing, Pacht

Energie-

Fahrzeugkosten

Zinsen


1.2.2 Kapitalbeschaffung

Um das benötigte Kapital, das der Kapitalbedarf angibt, kann auf verschiedene Wege beschafft werden:

Eigenkapital

Fremdkapital

Investitionskredit

Leasing

Kontokorrentkredit

Lieferantenkredit

Förderungen

1.2.2.1 Eigenkapital

Das Eigenkapital ist das private 'Reichtum', das man flüssig machen und selbst aufbringen kann. Darunter fallen Spareinlagen, Wertpapiere, Wertgegenstände, aber auch Werte die belehnt werden können, wie zum Beispiel Lebensversicherung, Grundbesitz,

Vergrößern kann man das Eigenkapital zum Beispiel durch 'Billigeres Leben', oder durch Zusammenschluß mit einem Partner zu einer Gesellschaft.

1.2.2.2 Fremdkapital

Da üblicherweise das Eigenkapital zur Unternehmensgründung und -Führung nicht ausreicht, ist man gezwungen, Fremdkapital zu beschaffen.

Investitionskredit


Dient zur Finanzierung des Anlagevermögens. Sie werden mittel- bis langfristig gewährt, d. h. sie haben eine Laufzeit von etwa 4 bis 20 Jahre.

Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit dient dem laufenden Geschäfts- und Zahlungsverkehr. Alle betreffenden Geldbewegungen werden über dieses laufendes 'Konto' geführt. Bis zu einem gewissen Betrag, der mit der Bank ausgemacht wurde, kann das Unternehmen frei verfügen.

Lieferantenkredit

Dieser Kredit wird formlos gewährt. Er entsteht dadurch, daß eine Ware oder Dienstleistung nicht sofort, sondern erst später bezahlt wird. Der Lieferant räumt eine gewisses Zahlungsziel ein z.B.: 'Zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skontoabzug, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug'.

Nach diesen 30 Tagen werden bereits Zinsen verrechnet. Der Jahreszinssatz ergibt sich aus folgender Formel:

Skonto (%) * 360

Jahreszinssatz = ----- ----- ---------

Kreditdauer (Tage)

z.B.:

2 (Skonto) * 360

Jahreszinssatz = ----- ----- --------- ----- -------- = 36%

30 (Zahlungsziel) - 10 (Skontoziel)

Leasing

Eine beliebte Finanzierungsalternative ist Leasing. Hier werden Investitionsgüter angemietet und nach einiger Zeit zum Restkaufwert übernommen. Das hat den Vorteil, daß das Eigenkapital geschont wird. Beim Kfz-Leasing ergeben sich auch geringere Versicherungsprämien.

1.2.3 Liquidität

Die Liquiditätsrechnung zeigt, ob auch in den nächsten Monaten nach der Unternehmensgründung noch genügend Mittel flüssig sind oder gemacht werden können um weiterarbeiten zu können.

Dabei ist zu beachten, daß auch ein rentabel arbeitender Betrieb zahlungsunfähig werden kann, z.B. weil die Kunden später als erwartet bezahlen, usw.

Deshalb: Liquidität vor Rentabilität!

Finanzplan

Gegenüberstellung von Zahlungsein- und Ausgängen.

Beispiel:

1. Monat

2. Monat

1. Zahlungsmittelanfangsbestand

2. Geplante Einzahlungen

Umsätze (inkl. USt)

Aus Kreditzusagen

Privateinlagen

Sonst. Einzahlungen (inkl. USt)

Summe Einzahlungen (1) + (2)

3. Geplante Auszahlungen

Auszahlungswirksame Kosten lt.

Kostenplan (inkl. USt)

Auszahlungen für Investitionen

(inkl. USt)

Auszahlungen für Material

(inkl. USt)

Privatentnahmen

Zahlungen an Finanzamt

Zinszahlungen/Bankspesen

Sonst. Zahlungen (inkl. USt)

Summe Auszahlungen

Unter-/Überdeckung (1) + (2) + (3)

Deckung des Fehlbetrages

Kontokorrent/Darlehen

Privateinlagen

Sonstiges

Verwendung des Mehrbetrages

1.3 Marketing (siehe Referat Wiesenhofer)

Bevor man ein Produkt überhaupt auf den Markt bringt sollte man sich überlegen

wem das Produkt Nutzen bringt

in welchen Regionen und Bevölkerungsschichten man diesen Personenkreis findet

wieviel ein Kunde bereit dafür zu zahlen ist

wie man an die Kunden herankommt

die zukünftigen Verkaufschancen

Konkurrenz

Das heißt man muß folgende Punkte analysieren:

Marktumfeld

Kunden

Konkurrenz

Marketinginstrumente

Angebotsgestaltung (Produkt)

Preisgestaltung (Price)

Warenverteilung (Place)

Marktbearbeitung (Promotion)

1.4 Gewerberecht

Gewerbe sind Tätigkeiten, die

Gewerbsmäßig ausgeübt werden,

Nicht verboten sind und

Nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gewerberechts ausgenommen sind (Bergbau, Betrieb von Kinos, Theater, ).

1.4.1 Einteilung der Gewerbe

Anmeldungsgewerbe

Freie Gewerbe (kein Befähigungsnachweis)

Handwerke (Befähigungsnachweis = Meisterprüfung, Matura für das betreffende Handwerk)

Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe (Befähigungsnachweis anderer Art; z.B. Gastronomie)

Bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe (Bewilligung notwendig; z.B. Drogist, Waffenhändler)

Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebes ausgeübt werden (grundsätzlich kein Befähigungsnachweis notwendig; Ausnahmen z.B. Baumeister)

1.4.2 Voraussetzungen für Ausübung von Gewerben

1.4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Vollendung des 19. Lebensjahres

Mangel an Ausschließungsgründen (vor allem gerichtliche erfolgte)

Bei Waffengewerben und Rauchfangkehrer: österreichische Staatsbürgerschaft

1.4.2.2 Besondere Voraussetzungen

Befähigungsnachweis (falls benötigt)

Persönliche Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gewerbes

Bedarf nach der Gewerbeausübung bei Rauchfangkehrern und Bestattern

Keine Bedenken bezüglich Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit (Sprengunternehmen im Ortsgebiet?????)

1.4.2.3 Wer muß die Voraussetzungen erbringen?

Beim Einzelunternehmen

muß der Unternehmer persönlich alle Voraussetzungen erfüllen

Bei Gesellschaften

muß die Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten.

Die Prüfung auf Zuverlässigkeit erfolgt auf alle Gesellschafter.

1.4.3 Wer kann gewerberechtlicher Geschäftsführer sein?

Bei Personengesellschaften (auch EEGs)

Ein persönlich haftender Gesellschafter oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit und vollversichert ist.

Bei juristischen Personen

muß der Geschäftsführer eine zur Vertretung befugte Person, oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit und vollversichert ist, sein.

Der Geschäftsführer muß neben den persönlichen Voraussetzungen seinen Wohnsitz im Inland haben, den Befähigungsnachweis erbringen und in der Lage sein, sich im Betrieb zu betätigen.

2. Einflußfaktoren

Die wichtigsten Einflußfaktoren sind:

Standort

Gesellschaft oder Einzelunternehmen?

Unternehmensbezeichnung

Betriebsübernahme

Gewerbliche Sozialversicherung

Unternehmer als Nebenberuf

Steuern

Betriebliches Rechnungswesen

Mitarbeiter

Gewährleistung - Garantie - Produkthaftung

Außenhandel

Betriebliche Versicherungen

EDV-Unterstützung



2.1 Standort

Grundstückskosten

Verkehrslage

Kanal, Strom, Gas, Wasser,

Verfügbarkeit von Arbeitskräften

Nähe zu Rohstoffen

Entfernung zu Lieferanten und Kunden


Neben diesen allgemeinen Faktoren sind noch branchenspezifische Faktoren zu beachten:

Lebensmittelhändler in Wohngegenden

Papierwarenhändler in Schulnähe


2.2 Gesellschaft oder Einzelunternehmen? (siehe Referat Kneisz)

Vor der Unternehmensgründung muß man entscheiden, welche Rechtsform das Unternehmen aufweisen soll. Die dabei zu hinterfragenden Aspekte sind:

Bin ich alleine, oder habe ich Partner

Kenne ich meinen Partner und warum will ich mit ihm zusammenarbeiten (weil er Kapital mitbringt, )?

Führung und Vertretung nach Außen

Mitsprache- und Kontrollrechte

Haftungsbegrenzung

Kapitalbeteiligung

Steuerliche Belastungen

Kosten der verschiedenen Rechtsformen

2.3 Unternehmensbezeichnung

Der Firmenname ist von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. So ist zum Beispiel bei der GesmbH der Zusatz 'GesmbH' oder 'GmbH' zwingend vorgeschrieben. Man kann aber eine zusätzliche Geschäftsbezeichnung, die Etablissementbezeichnung, führen, um das Unternehmen besser zu vermarkten. Diese darf logischerweise nicht täuschend sein oder zu Verwechslungen führen.

2.4 Betriebsübernahme

Möglichkeiten der Betriebsübernahme:

Schenkung

Übernahme gegen festen Kaufpreis

Unternehmensübertragung gegen Rentenzahlung

Kaufpreisrenten

Versorgungsrenten

Verpachtung

2.5 Gewerbliche Sozialversicherung

Pflichtversichert sind:

Einzelunternehmer

Vollhafter in Personen- und Erwerbsgesellschaften

GesmbH - Geschäftsführer

Unter die gewerblichen Sozialversicherungen fallen die:

Krankenversicherung

Pensionsversicherung

Unfallversicherung

Die Beitragshöhe der Kranken- und Pensionsversicherung errechnet sich aus der Beitragsgrundlage (=Gewinn) und dem vorgegebenen Prozentsätzen. Die Unfallversicherung wird als Pauschalbetrag von ATS 983,- bezahlt.

2.6 Unternehmer als Nebenberuf

Grundsätzlich kann jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, als Nebenberuf Unternehmer sein. Natürlich entsteht mit der Gewerbeanmeldung auch die gewerbliche Versicherungspflicht (siehe 2.5). Weiters muß der Arbeitgeber davon unterrichtet werden. Die Einkommenssteuer wird hierbei von der Summe der beiden Einkommen berechnet.

2.7 Steuern

Abgabe

Höhe

Fälligkeit

Abzuführen an:

Umsatzsteuer

10% oder 20%

15. des übernächsten Monats und Sondervorauszahlung am 15.12

Betriebsstätten - Finanzamt

Einkommenssteuer

10-50% vom Einkommen


Wohnsitz - Finanzamt

Körperschaftssteuer

34% vom Gewinn

Dito

Betriebsstätten - Finanzamt

Lohnsteuer

10 - 50% vom Lohn/Gehalt abzgl. SV und Freibeträge

15. des Folgemonats

Betriebsstätten - Finanzamt

Kommunalsteuer

3% der Bruttolohnsumme

Dito

Gemeinde

DB, DZ

4,5% + 0,45 bis 0,53% der Bruttolohnsumme

Dito

Finanzamt

Abzugssteuer für Werkverträge


Dito

Finanzamt

2.8 Betriebliches Rechnungswesen

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine ordentliche Buchhaltung zu führen, Belege 7 Jahre aufzubewahren und Aufzeichnungen zu führen.

Grundsätzlich kann man auf drei verschiedene Varianten Buch führen:

Einnahmen - Ausgaben - Rechnung

Einnahmen und Ausgaben werden aufgezeichnet, die Differenz von Einnahmen und Ausgaben stellen den Gewinn dar.

Pauschalierung

E - A - Rechnung mit Durchschnittssätzen.

Einnahmen

- Wareneinkauf

- Personalaufwand

- 12% Betriebsausgaben


= Gewinn

Doppelte Buchführung

Kontoführung mit Erstellung von Bilanz, GuV - Rechnung, Kassabuch und Inventur.

Freiwillig kann auch eine Kostenrechnung geführt werden. Sie dient hauptsächlich zur Ermittlung der Selbstkosten.

2.9 Mitarbeiter

Hierbei geht es darum:

Wie finde ich neue Mitarbeiter? (Kontakte, Stellenbeschreibungen)

Wie motiviere ich meine Mitarbeiter? (Sanktionen, Verantwortungsübertragung, )

Dienstvertrag - Kollektivvertrag

Lehrlingsausbildung (Ausbilderprüfung)

Sozialversicherung der Mitarbeiter (wer zahlt wofür wieviel?)

2.10 Gewährleistung - Garantie - Produkthaftung

Gewährleistung

Der Auftragnehmer muß seine Leistung in der vereinbarten Weise und Zeit und am vereinbarten Ort in der vereinbarten Qualität erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so führt dies zur Rechtsfolge der Gewährleistung. Trägt der Auftragnehmer Verschulden, kann der Auftraggeber sogar Schadensersatzansprüche stellen. Voraussetzung für die Gewährleistung sind

das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäftes und

das Vorhandensein eines Mängels.

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen betragen für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche 3 Jahre.

Mängelrüge:

Bei einem Handelskauf (beide Vertragspartner Unternehmer) kann der Käufer das Gewährleistungsrecht nur unter den verschärften Bedingungen des Handelsrechtes in Anspruch nehmen.

Garantie

Zusätzlich zur Gewährleistung kann eine auf vertraglicher Basis beruhende Garantie vereinbart werden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur kostenlosen Beseitigung eines möglicherweise auftretenden Fehlers.

Beispiel:

Der Auftragnehmer garantiert ein fehlerfreies Arbeiten der Heizung über einen Zeitraum von 5 Jahren (Gewährleistung nur 3 Jahre!).

Produkthaftung

Für Personen- und Sachschäden haftet der Unternehmer. Auch wenn er den Fehler des Produktes nicht verschuldet hat. Für Produktschäden haften der Hersteller, der Importeur und der Unternehmer.

Ersatzansprüche können dann geltend gemacht werden, wenn der Betroffene den Fehler nachweisen kann und dieser Fehler den eingetretenen Schaden verursacht hat.

2.11 Außenhandel

Wenn man sich entschließt Außenhandel zu treiben, muß man sich laufend zusätzliche Informationen über ausländische Märkte und Informationen über Zölle und Steuern verschaffen. Außenhandel ist zwar sehr riskant aber außerordentlich chancenreich.

2.12 Betriebliche Versicherungen

Im Allgemeinen gibt es 3 Arten von betrieblichen Versicherungen:

Sachversicherungen

Sie sollen vor Substanzverlust schützen.

Dazu zählen insbesondere: Feuer-, Diebstahl-, Sturmschaden-, Leitungswasserschaden-, Maschinenbruch-, Elektrogeräte- und Computerversicherungen.

Vermögensschadenversicherung

Dienen zur Abdeckung von entgangenen Erträgen (z.B. durch Maschinenstillstand) oder zur Abdeckung zusätzlicher Kosten (z.B. Anwaltskosten).

Personenversicherung

Darunter fallen z.B. Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen. Sie können zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungen abgeschlossen werden.

2.13 EDV-Unterstützung

In heutigen Unternehmen ist eine EDV-Unterstützung nicht mehr wegzudenken. Bestimmte Vorgänge können automatisiert werden:

Finanzbuchhaltung

Lohnabrechnung

Fakturierung

Auftragsbearbeitung


Bevor man ein EDV-System anschafft, sollte man jedoch sorgfältig planen, welche Voraussetzungen das System haben soll (Netzwerk - kein Netzwerk, ).

Benutzt ein Unternehmen ein EDV-System muß auf allen Geschäftspapieren die Datenverarbeitungsregisternummer angegeben sein.

Diese Nummer muß beim Datenverarbeitungsregister beantragt werden.



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