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Was ist ein Handelsvertreter?
Der Tätigkeitsbereich der Handelsagenten umfaßt das Vermitteln oder Abschließen von Warenhandelsgeschäften in fremden Namen und für fremde Rechnung zwischen selbständig Erwerbstätigen und Personen, die Waren der angebotenen Art zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit benötigen, ohne Rücksicht darauf, ob das Vermitteln oder Abschließen im Rahmen einer ständigen Betrauung oder aufgrund einzelner Aufträge ausgeübt wird.
Gesetzliche Grundlage:
§ 124, Z.10, § 156, GewO (Gewerbeordnung) 1994, §1 Z. 7 HGB
(Handelsgesetzbuch); HVG (Handelsvertretergesetz)
Gewerbewortlaut:
Handelsagentengewerbe gem. § 124 Z. 10 GewO 1994
Vertragspartner:
Der
Handelsvertreter kann für mehrere Firmen tätig sein.
Berechtigungsumfang:
Der Handelsvertreter darf:
Der Handelsvertreter darf nicht Bestellungen auf Dienstleistungen entgegennehmen.
Betätigungsort:
Handelsvertreter dürfen:
Betätigungszeit:
Der Handelsvertreter ist an keine fixen Zeiten gebunden.
Produkte:
Mit
Ausnahme der beschränkt in Verkehr zu bringenden Güter (Immobilien, Waffen,
Munition, Arzneimittel etc.) besteht keine Einschränkung der Produktpalette.
Eintragungsgebühr: S
2.800,-- (Kapitalgesellschaften S 5.600,--)
jährliche Grundumlage S 1.550,--
Befähigungsnachweis:
gebundenes Gewerbe (kfm. Ausbildung, kfm. Praxis); siehe Beilage
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