Drogengebrauch im Straßenverkehr
Ein
von Liberalisierungsgegnern häufig gebrauchtes Argument ist die Tatsache, daß
Drogen bei einer Freigabe auch von Autofahrern konsumiert würden, die dann
berauscht vermehrt Unfälle verursachen. Es sollte eigentlich keine Frage sein,
daß Rauschmittelkonsum aller Art im Straßenverkehr geahndet werden muß und
bestraft werden sollte, egal ob das Rauschmittel legal oder illegal ist. Auch
wenn es bis vor einigen Jahren noch an Testmethoden mangelte, so existiert
heute ein kleines Gerät namens 'Drugwipe', welches Drogenrückstände
im Schweiß der Konsumenten feststellen kann. Es wäre also bei einer Freigabe
von Rauschmitteln kein Problem, Fahrer bei Personenkontrollen auf Drogenkonsum
zu untersuchen. Allerdings ist es in letzter Zeit gerade in den südlichen
Bundesländern Bayern und Baden- Württemberg immer wieder zu Drogenscreenings
und medizinisch- psychologischen Gutachten gekommen, die von der
Verwaltungsbehörde angeordnet wurden, nachdem dem Beschuldigten Drogenkonsum
nachgewiesen wurde. Die bayerischen Landratsämter gehen dabei davon aus, daß ein
Drogenkonsument grundsätzlich nicht Auto fahren kann, auch wenn er nicht
konsumiert hat. Den Drogenkonsumenten wird unterstellt, sie könnten
Straßenverkehr und Drogenkonsum nicht trennen oder sie hätten am Steuer
'Flash-Backs'. Diese 'Flash-Backs' sind von LSD bekannt, wo
ein Konsument nach monatelanger Abstinenz von einer Minute auf die andere
plötzlich wieder einen Rausch erfährt und dabei Halluzinationen hat. Dies kann
natürlich fatale Auswirkungen beim Führen eines Kraftfahrzeuges haben, ist
jedoch ein relativ seltenes Phänomen und nur bei LSD bekannt. In der
Liberalisierungsdiskussion wird von der CDU/CSU häufig auch von
Cannabis-Flash-Backs gesprochen, die aber bisher noch nie bei einem Konsumenten
beobachtet wurden. So kommt es bei den meisten Personen, denen gelegentlicher
Konsum nachgewiesen wird, zu einem Drogenscreening. Hierbei wird der Konsument
in unregelmäßigen Abständen über 2 Jahre ( in anderen Bundesländern ½ Jahr)
hinweg zur Urinuntersuchung vorgeladen, um sicherzustellen, daß er seinen
Drogenkonsum beendet hat. Sollten im Urin Spuren von Drogen nachgewiesen
werden, so kommt es zu einer ca. 1000,- teuren MPU, um die Fahrtüchtigkeit des
Beschuldigten festzustellen. Das Landgericht Hamburg beschloß allerdings schon
1994 rechtskräftig, daß ein Jahr Abstinenz bei Cannabiskonsum ein
unverhältnismäßig langer Zeitraum sei.