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Allgemein
Bis 1967 war die Abtreibung verboten.
(außer in Schweden und Dänemark)
Danach erlaubte man in Großbritannien die Abtreibung bis zum 6.Monat.
Die restlichen Länder haben sich dann nach und nach angeschlossen.
Ausnahme: Irland.
1978 wurde der 1. Mensch (= Louise Brown) geboren, der als Embryo außerhalb eines menschlichen Körpers befruchtet worden war.
Dies gelang mit der
IVF = In-Vitro-Fertilisation (von Robert Edwards und Patrick Steptoe).
Für diesen Vorgang wurden vorher in Experimenten viele Embryonen getötet.
Das befruchtete Ei ist eine einzelne Zelle. Nach einigen Tagen ist es immer noch lediglich ein kleiner Zellklumpen.
Bis 14 Tag nach der Befruchtung weiß man noch nicht einmal, ob es ein Kind oder vielleicht auch Zwillinge werden!
Zu diesem Zeitpunkt kann der Embryo unmöglich ein Bewusstsein oder Schmerzempfinden haben. Am Ende der Entwicklung steht der erwachsene Mensch. Ihn zu töten bedeutet Mord.
Eine klare Trennlinie zwischen dem befruchteten Ei und dem Erwachsenen gibt es nicht.
Konservative Position
Die 3 Hauptargumente gegen die Abtreibung:
1. Prämisse: Es ist unrecht, ein unschuldiges menschliches Wesen zu töten.
2. Prämisse: Ein menschlicher Fötus ist ein unschuldiges menschliches Wesen.
3. Prämisse: Daher ist es unrecht, einen menschlichen Fötus zu töten.
Wann beginnt ein menschliches Leben?
Die Geburt ist eine Trennlinie. Die Konservativen sagen, dass ein Fötus & ein Baby dasselbe Wesen sind(ist), ob es sich jetzt innerhalb oder außerhalb des Mutterleibes befindet, sei egal.
Die Lebensfähigkeit ist eine andere Grenzlinie. Diese Grenzlinie wurde auch in den USA hergenommen und gesagt, dass der Staat Interesse habe potentielles Leben zu schützen. Nach dem Gesetz hieße es dann, dass die Abtreibung nach Erreichung der Lebensfähigkeit verboten war.
weiterer wichtiger Einwand:
Vor 30 Jahren könnte ein 6 Monate alter Fötus nach dem Stand der medizinischen Technologie nicht überleben. Heute ist das schon möglich.
Heißt das also, dass man damals einen Fötus der 6 Monate alt war, abtreiben durfte und heute nicht?
Ein neugeborenes Baby ist voll und ganz von seiner Mutter abhängig, wenn sie in einer abgeschiedenen Gegend wohnen. Genauso ein gestürzter Mann von seiner Begleiterin bei einer Bergtour.
Die Bewegung könnte ein Bewusstsein sein.
Befürworter des Schwangerschaftsabbruchs sagen nichts, dann es wurde bewiesen, dass schon in der 7.Woche des Fötus Gehirnaktivitäten festgestellt wurden. Dann ist auch nicht ausgeschlossen, dass es eventuell auch Schmerz empfinden kann.
Liberale Position
Moral = Sittlichkeit, Anständigkeit
Die 3 Argumente, mit denen man die Abtreibung zu rechtfertigen versucht, ohne zu bestreiten, dass der Fötus ein unschuldiges menschliches Wesen ist:
1.Argument
Die Liberalen sehen mit einem Verbot des Schwangerschaftsabbruchs nicht eine Verminderung, sondern eine Zunahme von Problemen und Schwierigkeiten für Frauen mit ungewollten Schwangerschaften.
Ein Gesetz sollte kein moralisches Verhalten erzwingen. Es muss einen Bereich der privaten Moral und Unmoral geben, wo ein Gesetz nichts zu suchen hat.
2. Argument
Den einzigen Zeitpunkt, wo man über einen Menschen Macht ergreifen soll, ist, um ihn vor Schaden zu schützen.
Niemand kann gezwungen werden zu handeln oder nicht, weil es für ihn besser wäre oder weil es ihn glücklicher machen würde.
John Stuart Mill
Man will Gesetze von „Verbrechen ohne Opfer“ abschaffen.
Verbrechen ohne Opfer sind zum Beispiel Glücksspiele, Homosexuelle, Prostitution, Marihuana und der Schwangerschaftsabbruch wird oft auch dazu genommen.
Dass die Abtreibung zu den „Verbrechen ohne Opfer“ gezählt wird, sagt Krimologe Erwin Schur. Er weiter: Man sollte die moralischen Anschauungen anderer Menschen tolerieren und die Entscheidungen, Abtreibung ja oder nein, den betroffenen Frauen überlassen.
Abtreibungsgegner sagen wiederum, dass der Fötus das Opfer sei.
3. Argument
Das 3. Argument besagt, dass eine Frau das Recht darauf hat, zu entscheiden, was mit ihrem eigenen Körper geschieht.
In diesem Zusammenhang hat die Emanzipation der Frau sehr viel damit zu tun.
Sie wurden von amerikanischen Philosophinnen weiterentwickelt, speziell von Judith Thomson.
Sie brachte das Beispiel, dass eine Frau entführt wird und in einem Krankenhaus aufwacht, wo sie an einen Mann mit der selben Blutgruppe „angeschlossen“ ist. Die Frau ist die einzige, die dieselbe Blutgruppe hat und der Mann würde ohne sie nicht überleben. Sie müsste 9 Monate lang an ihn angeschlossen sein, damit er gesund wird.
In dieser Situation ist die Frau moralisch nicht verpflichtet dem Mann zu helfen.
Es hängt nicht ab, ob der Mann ein unschuldiges menschliches Wesen ist, das dasselbe Recht auf Leben hat wie andere unschuldige Wesen. Ganz im Gegenteil, der Mann hat ein Recht auf Leben, doch das schließt nicht das Recht ein, den Körper eines anderen Menschen zu benutzen.
Dieses Beispiel veranschaulicht auch die Situation von vergewaltigten Frauen. Nach Thomson dürfte eine vergewaltigte Frau den Fötus in jedem Status abtreiben.
Darüber hinaus gibt es noch die Fälle, wo durch mangelhafte Verhütung, Nachlässigkeit oder durch Unwissen ein Kind gezeugt wurde.
Thomsons Beispiel: Du bist gerade im Krankenhaus, willst eine kranke Freundin besuchen, du steigst in den Aufzug und fährst in den falschen Stock, dort wirst du als Freiwilliger gehalten, der das Blut für den Mann spenden will, bekommst eine Betäubungsspritze und wirst 9 Monate mit dem Mann verbunden.
Bis jetzt wurden die 2. und auch die 3. Prämisse diskutiert. Nur die 1. Prämisse blieb verschont.
„Es ist unrecht, ein unschuldiges menschliches Wesen zu töten.“
Definierung „menschlich“:
Aufspaltung zwischen Mitglied der Spezies Homo sapiens und andererseits Person
Wird Person mit menschlich gleichgesetzt, ist die Behauptung der 2. Prämisse, dass ein Fötus ein menschliches Wesen ist, mit Sicherheit falsch. Denn ein Fötus ist keinesfalls selbstbewusst, rational, …
Wird Mitglied der Spezies Homo sapiens mit menschlich gleichgesetzt, ist die Behauptung der 1. Prämisse auch falsch.
Der Fötus schneidet im Vergleich zu anderen Tieren in seinen Eigenschaften schlecht ab. Da spielt wieder seine Zugehörigkeit zur Spezies Homo Sapiens eine größere Rolle. Denn wenn man den Fötus als potentielles reifes menschliches Wesen betrachtet, übertrifft er jedes Huhn, Schwein oder Kalb bei weitem.
1. Prämisse: Es ist unrecht, ein potentielles menschliches Wesen zu töten.
2. Prämisse: Ein menschlicher Fötus ist ein potentielles menschliches Wesen.
Schlussfolgerung: Daher ist es unrecht, einen menschlichen Fötus zu töten.
Die 2. Prämisse ist stärker als die 2. Prämisse des vorhergehenden Arguments (WO???). Hier kommt es darauf an, was man unter dem Begriff „menschliches Wesen“ versteht. Aber man kann nicht bezweifeln das ein Fötus ein potentielles menschliches Wesen ist.
Dafür ist die 1. Prämisse schwach. Die 1. Prämisse des vorhergehenden Arguments hingegen ist viel stärker.
Der Fötus hat nicht einen höheren Anspruch auf Leben, nur weil das potentielle Selbstbewusstsein viel höher ist als das einer Kuh oder Schweins. Es gibt keine Regel, die besagt, dass ein potentielles X denselben Wert oder alle Rechte von X hat.
Viele Beispiele beweisen das Gegenteil:
Wer ein lebendes Huhn in kochendes Wasser wirft, handelt viel schlimmer als jemand, der dasselbe mit einem Ei macht. Prinz Charles ist der potentielle König von England, hat aber nicht die Rechte eines Königs.
Es gibt keinen Grund, der sich gegen alle Schwangerschaftsabbrüche vorbringen lässt.
Ein Beispiel: Eine kinderlose Frau möchte eine Bergsteigertour machen und ein Jahr später ihr erstes Kind gebären. Plötzlich erfährt sie, dass sie im zweiten Monat schwanger ist.
Abtreibungsgegner: Die Abtreibung wäre empörend, nur wegen ihrem Vergnügen, es stehen nicht einmal die Gesundheit oder das Leben der Mutter auf dem Spiel!
Abtreibungsbefürworter: Wenn Abtreibung nur dann unrecht ist, weil sie die Welt um eine Person beraubt, dann ist der Abbruch kein Unrecht. Die Bergsteigertour verzögert lediglich den Eintritt einer Person in die Welt.
Angenommen die Frau wäre in der Lage eine Zelle des nicht ausgetragenen Fötus herauszunehmen und diesen dann ein Jahr später (nach der Bergexpedition) wieder in den Uterus implantiert, das Kind austrägt und es dann zur Welt bringt. Der einzige Unterschied bestände darin, dass die Schwangerschaft um ein Jahr verzögert worden würde. Für viele Abtreibungsgegner wäre das auch kein Grund einen Schwangerschaftsabbruch akzeptabel zu machen.
In diesem Kapitel geht es über Versuche mit menschlichen Embryonen, die außerhalb des menschlichen Körpers in einer speziellen Flüssigkeit aufbewahrt werden.
Hier gilt dass der Embryo einen Schutzanspruch hat, entweder weil er
ein menschliches Wesen ist oder
ein potentielles menschliches Wesen ist.
Fragen:
1) Ist der Embryo schon ein menschliches Wesen??
Menschliche Embryonen werden außerhalb des Körpers nicht länger als 10 Tage am Leben erhalten.
Bsp.: Ein Embryo liegt auf dem Labortisch. Wir nennen ihn Klara. Jetzt teilt sich der Embryo in zwei identische Embryonen auf. Ist ein Teil noch immer Klara? Oder hat sich Klara in Ginny und Molly aufgeteilt? Was ist mit Klara passiert? Ist sie gestorben?
Das klingt alles absurd weil wird den Embryo als Individuum betrachten, wo er noch ein kleiner Zellklumpen ist.
Das ist die Grundlage worauf Gesetze beruhen, die Embryonenversuche bis 14 Tage nach der Befruchtung zulassen.
2) Ist der Embryo ein potentielles menschliches Wesen?
Man entfernt ein oder zwei Eier aus den Ovarien der Frau, legt sie in eine geeignet Flüssigkeit in eine Glasschale und gibt dann Sperma hinzu.
In 80 % der Fälle kommt es zu einer Befruchtung.
Der Embryo bleibt zwei bis drei Tage in der Schale wo er sich in zwei, vier und dann in acht Zellen teilt. Dann wird der Embryo in den Uterus der Frau transferiert.
Wenn also der Embryo der potentielle Person ist, warum sollen nicht Ei und Samen, zusammen betrachtet, auch eine potentielle Person sein?
Föten werden auch für medizinische Zwecke genutzt.
Durch Transplantationen von Fötusgewebe bzw. -zellen können viele ernste Krankheiten möglicherweise erfolgreich behandelt werden.
Im Gegensatz zu Erwachsenengewebe wächst fötales Gewebe nach einer Transplantation besser und die Wahrscheinlichkeit, dass es vom Patienten abgestoßen wird, ist geringer.
Der Einsatz von fötalen Gewebe wurde für Alzheimer, Diabetes und für die Parkinson- und Huntingtonsche Krankheit vorgeschlagen.
Haben Föten Rechte oder Interessen die verletzt werden könnten, wenn man sie für diese Zwecke verwendet?
Wenn der Fötus in der Lage ist, Schmerz zu empfinden, dann ist er daran interessiert keinen Schmerz zu leiden und dieses Interesse sollte auch berücksichtigt werden.
Ab wann erlangt der Fötus Bewusstsein?
Der Teil des Gehirns der mit der Bewusstseinsbildung verbunden ist, heißt Großhirnrinde.
Bis zur 18. Schwangerschaftswoche ist die Großhirnrinde noch nicht soweit ausgebildet, dass es Signal, die Schmerzempfinden auslösen, empfangen kann.
Zwischen 18 und 25 Wochen ist der Fötus in einer Art Schlaf und vermutlich nicht fähig, Schmerz zu empfinden.
Erst etwa in der 30. Schwangerschaftswoche hat der Fötus Bewusstsein. Wenn er zu diesem Zeitpunkt außerhalb des Mutterleibs lebendig wäre, würde er als Baby, keinesfalls mehr als Fötus gelten.
Um sicher zu gehen, nimmt man die 18. Schwangerschaftswoche als Grenzlinie an.
Vor Erreichen der 18. Woche gibt es keinen Grund, einen Fötus vor schädigenden Eingriffen der Forschung zu schützen, denn dem Fötus kann ja kein Schmerz zugefügt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass der Schwangerschaftsabbruch und die Verwendung von fötalem Gewebe völlig getrennt werden. Es soll verhindert werden, dass z.B. eine Frau eine Abtreibung vornehmen lässt, um Gewebe zu spenden, welches das Leben eines Verwandten, vielleicht sogar eines eigenen Kindes retten könnte.
Aus diesem Grund haben oder entwickeln viele Länder Gesetze für die Verwendung fötalen Gewebes aus indizierten Schwangerschaftsabbrüchen um eine steigende Zahl von Abtreibungen zu verhindern.
Es kann auch gefordert werden, dass die Spende absolut anonym bleiben muss.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist an sich moralisch neutral, sofern dieser vor der 18. Woche durchgeführt wird.
Selbst eine später vorgenommene Abtreibung, die beim Fötus mit Schmerz verbunden ist, könnte gerechtfertigt werden, wenn sich dadurch größere Leiden einer anderen Person verhindern ließen.
Wie z.B. eine ältere, an Alzheimer erkrankte Person.
Sind der Arzt, der die Frau wegen der Abtreibung berät und der Arzt, der fötales Gewebe für einen sterbenden Patienten braucht, ein und dieselbe Person, dann besteht die Gefahr, dass der Arzt der Schwangeren keinen neutralen Rat gibt.
Zum Schutz der Schwangeren, sollten diese Positionen nie die gleiche Person durchführen lassen.
Durch die Anonymität soll verhindert werden, dass eine Frau einen Abbruch durchführen lässt, nur um jemanden den sie kennt mit Gewebe zu versorgen.
Sie könnte dadurch einen großen Druck ausgesetzt sein, ihre Schwangerschaft abzubrechen um das Leben eines todkranken Verwandten zu retten.
Oder sie bekommt das Gefühl, extra schwanger werden zu müssen, um das fötale Gewebe zu liefern. Die Begründung für das Verbot für Gewebsspenden ist, dass man mehr Abtreibungen vermeiden und Frauen davor bewahren will, fötales Gewebe zu „produzieren“.
Doch das Argument für die entgegengesetzte Ansicht ist ebenfalls stark.
Es ist weder ungewöhnlich noch unvernünftig, wenn ein Elternteil für ein Kind große Opfer bringt.
Es wird doch auch zugelassen, dass Männer und Frauen stundenlang stupide Fabrikarbeit machen, nur um ihren Kindern eine gute Ausbildung zu ermöglichen.
So gesehen ist es gar nichts Schlechtes, Opfer für Verwandte oder geliebte Personen zu bringen und sollte nicht zu verbieten sein.
Jetzt wird sich der Handel einschalten.
Was, wenn Frauen ihre Schwangerschaft beenden, um mit dem Gewebe ihres Fötus Geld zu verdienen?
Ist es wirklich schlimmer, schwanger zu werden und die Schwangerschaft abzubrechen, um dafür 10.000 € zu bekommen, als sechs Monate stupide Arbeit in einer lauten, verschmutzten, gefährlichen Fabrik für den selben Lohn zu verrichten??
In dieser Hinsicht widersetzt sich Peter Singer der Kommerzialisierung des fötalen Gewebes und findet es besser, dass es einige Dinge gibt, die man nicht kaufen kann.
Die Liberalen haben Schwierigkeiten, eine moralisch relevante Unterscheidung zwischen einem Embryo und einem neugeborenen Baby vorzulegen.
Sie nehmen an, dass es erlaubt ist, einen Embryo oder einen Fötus, nicht aber einen Säugling zu töten.
Peter Singer vertritt den Standpunkt, dass das Leben eines Fötus und eines Embryos nicht mehr Wert ist als das Leben eines nichtmenschlichen Lebewesens auf einem ähnlichen Stand des Selbstbewusstseins, der Fähigkeit zu fühlen usw. und dass der Fötus nicht denselben Anspruch auf Leben hat wie eine Person, weil der Fötus keine Person ist.
Nun kann man das auch auf Neugeborene übertragen. Ein Baby, das eine Woche alt ist, wird von der Fähigkeit zu fühlen, vom Bewusstsein usw. von vielen nichtmenschlichen Lebewesen übertroffen.
Wenn der Fötus nicht denselben Anspruch auf Leben hat wie eine Person, dann hat ihn der Neugeborene auch nicht. Das Leben eines Neugeborenen hat weniger Wert als das Leben eines Schweins, eines Hundes oder eines Schimpansen.
Manche meinen sogar, das Leben eines Baby sei kostbarer als das eines Erwachsenen. Es stimmt, dass Babys auf uns eine besondere Wirkung haben, weil sie klein und hilflos sind und weil wir uns ihnen gegenüber als Beschützer fühlen.
Durch eine internationale Konvention wurde das Töten von Säuglingen in Kriegszeiten verboten. Weil Kleinkinder harmlos und unfähig sind, ein Verbrechen zu begehen, mangelt es denen, die sie töten, an Entschuldigungen, die oft für Tötungen von Erwachsenen vorgebracht werden.
Aber nichts weißt darauf hin, dass das Töten eines Säuglings genauso schlimm sei wie das Töten eines (unschuldigen) Erwachsenen.
Hier sollten wir Gefühle beiseite lassen, die aus dem Anblick kleiner, hilflosen, niedlichen Säuglinge entstehen. Der Gedanke, das Leben von Säuglingen habe einen besonderen Wert, weil sie klein und reizend sind, steht auf einer Stufe mit den Gedanken, dass ein Robbenbaby mit seinem weichen, weißen Fell und großen, runden Augen mehr Schutz verdiene als ein Gorilla, dem diese Eigenschaften fehlen.
Auch die Hilflosigkeit kann kein Grund dafür sein, dass ein menschlicher Säugling den Vorzug vor einem menschlichen Fötus oder auch vor z.B. Versuchsratten, die im gleichen Sinn „unschuldig“ und hilflos sind angesichts der Macht des Versuchsleiters, bekommt.
Die Geburt ist nun einmall die einzige scharfe, deutliche und leicht verständliche Grenzlinie wonach das Gesetz über Mord anzuwenden ist.
Es soll auf keinen Fall heißen, dass jemand der herumläuft und ziellos Babys umbringt, moralisch auf einer Stufe steht mit einer Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt.
Peter Singer ist der Ansicht, dass das Unrecht an sich, den entwickelten Fötus zu töten, nicht sonderlich verschieden ist von dem Unrecht an sich, das Neugeborene zu töten.
Im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs setzen wir jedoch voraus, dass die am meisten Betroffenen – die potentiellen Eltern / Mutter – die Abtreibung wirklich wollen. Daher kann Infantizid nur dann mit Schwangerschaftsabbruch gleichgesetzt werden, wenn die dem Kind Nahestehenden nicht wollen, dass es lebt.
Da aber ein Säugling von anderen adoptiert werden kann, wie es bei einem noch nicht lebensfähigen Fötus nicht möglich ist, wird es wahrscheinlich nicht so oft vorkommen.
Eine Abtreibung darf nur von einem Arzt durchgeführt werden. Der Arzt ist aber nur verpflichtet, eine Abtreibung vorzunehmen, wenn eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau besteht.
Es gibt 3 Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch, die möglich und nicht rechtswidrig sind:
1) Beratungsregelung
Die Frau muss dem Arzt eine Bescheinigung vorlegen, dass sie sich vor dem Eingriff nach dem Schwangerschaftskonflikt-Gesetz beraten ließ.
Außerdem darf die Frau nicht länger als schon 12 Wochen schwanger sein.
2) Medizinische Indikation
Wenn der Arzt festgestellt hat, dass die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Schwangeren bedeutet oder das Risiko einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit birgt und es keine anderen zumutbaren Maßnahmen gibt, die Gefahr abzuwenden, darf er die Abtreibung zustimmen.
Dass diese Vorraussetzungen erfüllt sind, muss von einem Arzt bescheinigt werden, der die Abtreibung aber nicht vornehmen darf.
Diese Art der Abtreibung kann bis unmittelbar vor dem errechneten Geburtstermin stattfinden. In Einzelfällen ist dabei aber mit einem lebenden Kind zu rechnen das dann intensivmedizinisch versorgt werden müsste. Durch die Abtreibung kann es dann zu einer Schädigung des Kindes kommen.
Aus ethischen Gründen nehmen viele Frauenarzte eine Abtreibung zu einem späten Geburtstermin nicht mehr vor.
(keine Beratungspflicht)
1. Kriminologische Indikation
Wenn das Kind bei einer sexuellen Straftat gegen die Selbstbestimmung der Frau gezeugt wurde (Vergewaltigung) und dann nur, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind.
(keine Beratungspflicht)
Vor dem Eingriff führt der Arzt mit der Schwangeren ein Gespräch über die möglichen Folgen einer Abtreibung.
Viele Frauen haben nach einer Abtreibung seelische Belastungen (z.B. Depressionen, Schuldgefühle oder seelisch bedingte sexuelle Störungen).
Es gibt 2 Abtreibungsverfahren die am häufigsten angewendet werden:
1. Operativer Abbruch bei Schwangerschaften bis zur 12. Woche
Der Eingriff kann in Narkose, Regionalbetäubung oder örtlicher Betäubung durchgeführt werden.
Um einen besseren Zugang zur Gebärmutterhöhle zu schaffen, ist es meist erforderlich, den Gebärmutterhals mit einem speziellen Instrument, welches durch die Scheide eingeführt wird, aufzudehnen. Der Embryo wird sodann entweder mit einem Absaugungsgerät oder mit einem scharfen Instrument (Curette) ausgeschabt. Neben dem Embryo wird auch Schleimhaut mit entfernt. Gelegentlich müssen auch beide Methoden miteinander kombiniert werden.
Häufig ist es zudem notwendig, den Gebärmutterhals vor dem Eingriff medikamentös zu erweitern. Die Medikamente werden in diesem Fall einige Stunden vor der Operation in den Gebärmutterhals oder vor dem Muttermund gebracht. Dies erleichtert die Aufdehnung und reduziert die Spätfolgen weitgehend.
2. Medikamentöser Abbruch
Die Fehlgeburt kann je nach bestehender Schwangerschaftswoche mit unterschiedlichen Medikamenten angeregt werden.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch wird vor allem bei weit fortgeschrittenen Schwangerschaften vorgenommen, da das Kind wegen der Größe nicht mehr ohne hohes Risiko für die Schwangere entfernt werden kann.
Dabei handelt es sich um Hormone, die entweder als Tablette direkt vor den Muttermund gelegt oder als Gel in den Gebärmutterhals eingespritzt werden. Es kommt dadurch zu regelmäßigen Wehen und zur Ausstoßung des Kindes. Die wehenanregenden Medikamente können auch über eine Infusion zugeführt werden. Gelegentlich müssen auch mehrere Arten der Medikamentengabe kombiniert werden. Nach der Ausstoßung ist meistens noch eine Ausschabung notwendig, um eventuell zurückgebliebene Gewebereste zu entfernen.
Auch dabei kann es zur Geburt eines lebenden Kindes kommen.
Das Beratungsgespräch ist kostenlos.
Die Abtreibung findet entweder in einem Krankenhaus statt, dass die Erlaubnis hat, Abtreibungen durchzuführen, oder in einer gynäkologischen Praxis statt.
Eine Abtreibung aus medizinischer oder kriminologischer Indikation wird von den Krankenkassen bezahlt.
Andere Abtreibungen zahlt die Frau selber, außer, wenn sie zu wenig verdient, dann zahlen die Krankenkassen auch.
Es können während des Abbruchs vereinzelt zu Störungen kommen, die aber meist sofort erkannt und behandelt werden.
Abtreibungsmethoden
Abtreibung durch Ausschabung
Bei der Ausschabung wird der Gebärmutterhals mit Metallstiften erweitert, damit der Arzt mit den Instrumenten in die Gebärmutter eindringen kann. Die Abort-Zange ergreift das Kind und zieht es aus der Gebärmutter heraus. Dabei wird es in Stück gerissen. Sind alle Kindsteile entfernt, wird die Gebärmutter mit einer Curette – einem stumpfen Schabeisen – ausgekratzt. Krankenpfleger setzen die einzelnen Körperteile wieder zusammen, um sie auf Vollständigkeit zu prüfen und sicherzustellen, dass die Gebärmutter leer ist.
Absaug-Methode
Die Absaug-Methode ist die häufigste Form der Abtreibung.
Durch den erweiterten Muttermund führt der Arzt einen flexiblen Plastikschlauch in die Gebärmutter ein. Das Kind wird durch einen Sog – zehn- bis dreißigfache Kraft eines Staubsaugers – in Stücke gerissen.
Zuerst werden die Arme und Beine vom Körper getrennt, dann der Rumpf vom Kopf. Da der Kopf zu groß ist, um durch einen Plastikschlauch zu passen, knackt ihn der Arzt mit Spezialinstrumenten wie eine Nuss und saugt die Bruchstücke einzeln in ein Gefäß ab. Der zerfetzte Körper des Kindes wird zum Verbrennungsofen gegeben.
Prostaglandin-Hormon-Methode
Bei der Prostaglandin-Hormon-Methode wird das Medikament in die Gebärmutter-Muskulatur gespritzt. Es löst Geburtswehen aus. Das Kind wird, wenn es die Belastung der Wehen übersteht, lebend geboren und dann dem Tod überlassen.
Eine Krankenschwester schüttete ihr Herz aus: „Ihr müsstet mal meine Arbeit tun, dann wüsstet ihr, dass Ungeborene keine Zellklumpen sind. Es kommt vor, dass Kinder oft Stunden nach dem Eingriff in Abfallbehältern noch zucken und wimmern.“
Hysterotomie
Bei der Hysterotomie, dem „Kaiserschnitt“ werden der Leib und die Gebärmutter der Frau chirurgisch geöffnet. Das Kind wird aus der Gebärmutter gehoben und weggeworfen. Fast alle Kinder kommen lebend zur Welt. Sie werden nach der Entbindung getötet (Atemlähmungs-Spritze, Ersticken) oder unversorgt liegengelassen, bis sie – oft nach stundenlangen Todeskampf – gestorben sind.
Die Todespille
Die Todespille ist der Weg zur Selbst-Abtreibung.
RU 486 oder Mifepristone belügt den Körper der Mutter: Du bist gar nicht schwanger. Diese Todespille blockiert das für die Schwangerschaft notwendige Hormon Progesteron. Bis zur 7. Schwangerschaftswoche muss die Mutter innerhalb von 12 Tagen viermal zum Gynäkologen. Nach der Einnahme von drei RU 486 bildet sich die Gebärmutter zurück. Das Kind muss während eines 48-stündigen Todeskampfes ersticken. Prostaglandine, wehenauslösende Mittel, bewirken die Totgeburt. Der Kampf um die Todespille ist in Österreich noch nicht entschieden.
Salzverätzung
Der Abtreiber injiziert eine Salzlösung in die Gebärmutter. Das Kind trinkt sie mit dem Fruchtwasser und wird innerlich verbrannt. Eine grausame Methode die mehrere Stunden dauern kann. Wenn die Methode nicht richtig wirkt, fühlt die Mutter wie ihr Kind im Todeskampf um sich tritt.
Spätfolgen der Abtreibung sind:
Bei späteren Schwangerschaften ist mit einer Neigung zu Fehl- und Frühgeburten zu rechnen. Auch sonstige Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf und Geburtsverlauf können vermehrt vorkommen.
Die Abtreibung kann Depressionen, Schuldgefühle oder seelisch bedingte Sexualstörungen verursachen. Unter Umständen ist dann eine längerfristige Behandlung notwendig.
Ein paar Zahlen aus dem Jahr 1998
Insgesamt 131 795 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.
Die meisten Frauen, die abtrieben (67 404) waren verheiratet.
127 423 Abtreibungen ohne Indikation nach der Beratungsregelung.
Die meisten Abtreibungen in Nordrhein-Westfahlen (26 613).
Die meisten Frauen die abtrieben, waren im Alter zwischen 18 und 25 Jahren (33 491).
Was müssen Frauen wissen, die noch nicht 18 Jahre alt sind?
Eine noch nicht volljährige Schwangere kann ohne vorherige Einwilligung ihrer Eltern oder der gesetzlichen Vertretung die Schwangerschaft feststellen lassen, die Beratung über die Hilfen in Anspruch nehmen oder eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch erhalten. Die Schweigepflicht der beratenden Personen gilt auch gegenüber den Eltern oder deren gesetzlichen Vertretung.
Häufig haben Jugendliche Angst, mit ihren Eltern über die Schwangerschaft zu sprechen, weil sie Arger und Vorwürfe fürchten. In den Beratungsstellen wird immer wieder die Erfahrung gemacht, dass viele von ihnen doch Unterstützung erfahren, wenn sie sich dazu durchgerungen haben, sich ihrer Mutter oder Vater anzuvertrauen.
Bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten zum Abbruch nötig. Will eine Minderjährige die Schwangerschaft ohne diese Zustimmung abbrechen, muss die behandelnde Arztin oder der behandelnde Arzt sich vergewissern, dass sie einsichts – und urteilsfähig ist. Das bedeutet, dass sie die Tragweite des Eingriffs begreift und das Für und Wider abwägen kann, um verantwortlich zu entscheiden. Dies muss im Einzelfall beurteilt werden, bei Frauen, die über 16 Jahre alt sind, wird dies in der Regel bejaht. Auch für Jugendliche gilt: Gegen ihren Willen darf der Abbruch nicht vorgenommen werden.
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