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Referat Referat Sterbehilfe

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Was ist Sterbehilfe?

Sterbehilfe wird als "guter Tod" bezeichnet. Es beschreibt ein Handeln

oder Unterlassen eines Arztes, welches das Sterben beschleunigt.

Aktive oder direkte Sterbehilfe

Die aktive Sterbehilfe ist die Erleichterung des Sterbens, auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten, durch gezielte Lebensverkürzung. Dem Patienten werden tödliche Medikamenten, die atemlähmend wirken direkt verabreicht. Aktive Sterbehilfe erfolgt oft durch Verabreichung einer Überdosis eines Schmerz- und Beruhigungsmittels, Muskelrelaxans, durch Kaliuminjektion oder eine Kombination davon.

Passive Sterbehilfe

Passive Sterbehilfe ist das Sterbenlassen eines todkranken, dahinsiechenden Patienten durch Verzicht auf oder Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen. Der Patient wird außerdem dabei schmerzfrei gehalten. Zur Passiven Sterbehilfe gehören folgende Maßnahmen:

· Absetzen der künstlichen Ernährung und Medikamentengabe

· Abschalten der Beatmungsmaschine

· Abbruch von Reanimation vor Eintritt des Hirntodes

· Abbruch von Dialyse

Indirekte Sterbehilfe

Inkaufnehmen eines möglicherweise früheren Todeseintritts bei der Behandlung schwerer Schmerz- und Leidenszustände mit Medikamenten, die als Nebenwirkung eventuell den Todeseintritt beschleunigen. Ziel ist die Erreichung von Schmerzfreiheit und dadurch ein Sterben in Würde.

Beihilfe zur Selbsttötung

Die Beihilfe zur Selbsttötung ist die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und die Bereitstellung eines tödlichen Medikamentes, das sich der Patient durch Selbsttötung verabreicht.

Motive der Sterbehilfe

Die Motive der Sterbehilfe sind nicht nur niedere Beweggründe, sondern vielmehr eine menschliche, meist liebevolle Absicht.

Würdeverlust

Viele Menschen ziehen die Sterbehilfe als notwendige Konsequenz. Der Grund dafür ist, dass es würdelos ist einen schwerkranken Menschen, der an Schläuchen und Apparaten hängt und gewickelt werden muss, noch für weitere Jahre in ein Pflegeheim, mit für ihn unzumutbaren Lebensbedingungen, zu geben.

Inhalt des neuen Patientenverfügungsgesetzes:

Das Gesetz beschreibt klar, was unter einer Patientenverfügung zu verstehen ist: Eine Willensäußerung, mit der Patienten bestimmte Behandlungen ablehnen, für den Fall dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr einsichts- und urteilsfähig sind oder sich nicht mehr äußern können. Eine Patientenverfügung darf nur persönlich und nicht von einem Stellvertreter (auch nicht von einem Sachwalter) errichtet werden. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden.

Das Gesetz unterscheidet zwischen:

· beachtlichen Patientenverfügungen und

· verbindlichen Patientenverfügungen

Die beachtliche Patientenverfügung ist eine Richtschnur für das

Handeln des Arztes und muss in seine Entscheidungsfindung einfließen.

Sie soll bei ihrer Errichtung mit einem Arzt besprochen werden, um klar zu beschreiben aufgrund welcher Argumente eine bestimmte medizinische Maßnahme abgelehnt wird.

Voraussetzung für die verbindliche Patientenverfügung ist eine umfassende Aufklärung durch den Arzt, dass die abgelehnten Maßnahmen ganz konkret beschrieben werden und dass der Patient aufgrund eigener Erfahrung die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzen kann. Sie muss schriftlich unter Angabe des Datums vor einem Anwalt, einem Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichtet werden. Die verbindliche Patientenverfügung gilt jeweils für fünf Jahre und muss dann nach den gleichen strengen Kriterien wieder bestätigt werden.

Handhabung in Notfällen

Das neue Patientenverfügungsgesetz lässt medizinische Notfallversorgung unberührt, sofern der mit der Suche nach einer Patientenverfügung verbundene Zeitaufwand das Leben oder die Gesundheit von Patient/innen ernstlich gefährdet. In den Erläuterungen zum neuen Patientenverfügungsgesetz wird auch ausdrücklich festgestellt, dass die Einleitung und Verabreichung künstlicher Ernährung medizinische Handlungen sind und daher abgelehnt werden können.



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