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Referat Zahlungsverkehr

gemeinschaftskunde referate

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Zahlungsverkehr

1 Allgemein

Im Allgemeinen unterscheidet man 3 Arten der Zahlungsglichkeiten:

Barzahlung

Halbbare Zahlung

Unbare Zahlung

weder Zahler noch Empfänger benutzen ein Konto

Entweder Zahler oder Empfänger benutzen ein Konto

sowohl Zahler als auch Empfänger benutzen ein Konto

Barzahlung

Bei der Barzahlung unterscheidet man wiederum zwischen direkter und indirekter

Barzahlung.

.1 Direkte Barzahlung

Barerlag: Der Schuldner zahlt an die Kassa des Gläubigers

(Initiative des Schuldners)

Barinkasso: Der Gläubiger holt sich das Geld vom Schuldner

(Initiative des Gläubigers)

.2 Indirekte Barzahlung

Die indirekte Barzahlung erfolgt durch Vermittlung der Post. Die Initiative kann vom Gläubiger (Nachnahme, Postauftrag - Bargeldeinzug) oder vom Schuldner (Wertbrief, Postanweisung - Barsendung) ausgehen.

Halbbare Zahlung

Eine halbbare Zahlung ist eine Form der indirekten Barzahlung, wobei die Initiative immer vom Schuldner ausgeht.

.1 Bareinzahlung zu Lasten eines Kontos

Der Zahlungsempfänger erhält Bargeld, dem Zahlenden wird der Betrag von einem Konto abgebucht. Barauszahlungen erfolgen mittels Scheck, Auszahlungsschein oder Baranweisung.

.2 Bareinzahlung auf ein Konto

Der Einzahler zahlt bar, der Zahlungsempfänger erh lt den Betrag auf einem Konto gutgeschrieben. Bareinzahlungen können mittels Einzahlungsschein, Zahlschein oder Erlagschein erfolgen.


Unbare Zahlung

Bei der unbaren Zahlung wird der Betrag vom Konto der Schuldners abgebucht und auf dem Konto der Gläubigers gutgeschrieben.

Auch die unbare Zahlung ist eine Form der indirekten Barzahlung.

Geht die Initiative vom Schuldner aus, so verwendet man die Überweisung

(Überweisungsauftrag, Zahlschein, Erlagschein) oder den Verrechnungsscheck. Geht die Initiative vom Gläubiger aus, so verwendet man den Lastschriftverkahr.

Giroverkehr

Beim Giroverkehr werden die Bargeldzahlungen durch Buchungsvorg nge ersetzt. Im engeren Sinn versteht man unter Giroverkehr nur den bargeldlosen (unbaren) Zahlungsverkehr. In der Praxis und auch bei den Kreditinstituten wird jedoch als Giroverkehr sowohl der halbbare als auch der unbare Zahlungsverkehr verstanden.

Gironetz

Als Gironetz bezeichnet man die Gesamtheit der angeschlossenen Institute (räumliche Dimension) und die Gesamtheit der im Gironetz geführten Konten (organisatorische Dimension).

Die Verrechnung kann durch zentralisiete Umbuchung erfolgen, dann werden alle Konten bei einer Stelle geführt. Dies ist bei der PSK der Fall, bzw. die Verrechnung erfolgt über Zentralinstitute (wie bie den Sparkassen und Kreditgenossenschaften). Bei der dezentralisieren Verrechnung verrechnen die beteiligten Institute direkt miteinander (Banken .

.1 Das Gironetz der Österreichischen Nationalbank

Im Rahmen des Zahlungsverkehrs erfüllt die Nationalbank die Aufgabe einer obersten  Verrechnungsstelle für Kreditinstitute. Für den Zahlungsverkehr zwischen Nichtbanken hat die sterreichischen Nationalbank keine Bedeutung.

.2 Der Scheckverkehr der Österreichischen Postsparkasse

Die PSK bezeichnet den Zahlungsverkehr und Überweisungsverkehr in ihrem Gironetz als Scheckverkehr. Die beteiligten Konten werden Scheckkonten genannt.

.3 Der Giroverkehr der Sparkassen

Der Giroverkehr der Sparkassen ist der bargeldlose Zahlungsverkehr mit Hilfe des Gironetzes der sterreichischen Sparkassen.

.4 Der Giroverkehr der Volksbanken und Raiffeisenkassen

Volksbanken und Raiffeisenkassen sind Kreditgenossenschaften. Der gewöhnliche Giroverkehr und der Eilverkehr werden ähnlich wie bei den Sparkassen abgewickelt.

.5 Der Kontokorrentverkehr der Banken

Die  Banken bezeichnen den Giroverkehr in ihrem Bereich als Kontokorrentverkehr. Die Banken haben kein gemeinsames Zentralinstitut. Sie verrechnen direkt oder über ihre Konten der sterreichischen Nationalbank.

Vorteile des Giroverkehrs

.1 Vorteil der bargeldlosen Zahlung für den Kunden

Sicher:                           Die Nachteile, die bei Verwendung von Bargeld auftreten k nnen (Diebstahl, Verlust,. .), werden ausgeschaltet.


Rationell:                      Der Schuldner kann bequem, "Vom Schreibtisch aus"

bezehlen                          und erhält sofort beweiskräftige Belege.

  Rasch: Unbare Zahlungen erreichen durch zeitsparende Verrechnungsmethoden rasch das Ziel. telefonisch, telegrafisch .. )

Kostensparend:             Der Einleger kann über sein Guthaben kurzfristig mittels

Scheck     oder    Überweisung verfügen.     Er erhält sein

Guthaben                         verzinst. (Barverkehr ben tigt Personal > Geld)

.2 Vorteil der bargeldlosen Zahlung für das Kreditinstitut

Zinsgewinn:                  Gutschriften werden ab dem Tag der Einlage verzinst.

Beim                                Lastschriften endet die Verzinsung am Tag der Lastschrift.

Mittelr Kreditgewährung:

Werden die Guthaben nicht voll beansprucht, können die             Kreditinstitute

einen Teil des Geldes zinsbringend als Kredit         weitergeben.

 Prüfung der Kreditfähigkeit:

Die      Kontoumtze geben dem       Kreditinstitut     die Möglichkeit,     die

Geschäftsfähigkeit des Kunden einzusch tzen.

 Anbahnung weiterer Geschäfte:

Der bargeldlose Zahlungsverkehr schafft zwischen den

Kreditinstitut und dem Kunden eine enge Verbindung. Dadurch                               ergibt sich die M glichkeit weitere Geschäfte anzubahnen.

(Kreditgewährung, Anschaffung von Fremdwährung,.. )

Girokonto

Um  am Giroverkehr teilnehmen zu k nnen, muß man über ein Konto bei einem

Kreditinstitut vergungsberechtigt sein.

.1 Kontoeröffnung

Bei der Eröffnung eines Kontos best tigt der Kontoinhaber mit seiner Unterschrift, daß er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und diese auch akzeptiert.

Verfügungsberechtigt ber dieses Konto, ist nur der Inhaber (Es können auch mehrere Presonen Inhaber eines Kontos sein) oder jemand, der vom Inhaber bevollchtigt wird.

Sind  mehrere Personen vergungsberechtigt, muß genau festgelegt werden, wer mit wem zeichnungsberechtigt ist:

einzeln, d.h. jeder Verfügungsberechtigter darf allein verfügen

kollektiv, d.h. zwei oder mehrere Verfügungsberechtigte müssen gemeinsam zeichnen


.2 Zahlungsvornge

Auf dem Konto sind nun bare und unbare Ein- und Ausgänge möglich.

.3 Kontoauszüge

Von  jeder Bewegung auf seinem Konto wird der Kontoinhaber durch einen

Kontoauszug unterrichtet.

Diese Auszüge enthalten den alten Saldo (Kontostand), die Umsätze, die

"Wertstellung" der Ums tze.

Sonderformen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

.1 Dauerauftrag

Überweisungen, die in gleichbleibenden Zeitabst nden, am gleichen Monatstag, in der gleichen Höhe, an den gleichen Empfänger gehen soll, k nnen durch einen einmaligen Dauerauftrag bewirkt werden.

Dauerauftge können unbefristet (bis auf Widerruf) oder befristet (bis Mai 1 8)

erteilt werden.

.2 Lastschriftverkehr

Zahlungsempfänger nnen die Berechtigung erhalten, Beträge vom Konto der

Zahlungspflichtigen amlligkeitstag abbuchen zu lassen. Voraussetzung dar sind:

Scheck

Ein Scheck ist eine Ausweisung an ein Kreditinstitut, einen bestimmten Betrag an den Überbringer der Anweisung auszuzahlen.

Die Verwendung des Schecks ist durch das Scheckgesetz (aus 195 ) genau geregelt.

Verwendungsmöglichkeiten

Ist  jemand auf einem Girokonto zeichnungsberechtigt, so kann er mit Hiife des

Schecks


Zahlungen halbbar (bei Verrechnungsschecks unbar) leisten. Allerdings muß der

Empfänger dieser Zahlungsform zustimmen.

 Beträge selbst bar beim Kreditinstitut abheben oder durch beliebige andere

Personen abheben lassen.

Der  Empfanger des Schecks hat verschiedene Möglichkeiten, den Scheck zu verwerten:

 Er kann sich den Betrag bar vom Bezogenen auszahlen lassen.

 Er kann den Scheck seinem Kreditinstitut bergeben oder mit der Post zusenden und sich den Betrag auf seinem Konto gutschreiben lassen

Vor- und Nachteile des Schecks

Vorteile des Schecks:

Jederzeitige Zahlungsbereitschaft ohne das Risiko, einen größeren Bargeldbetrag aufbewahren oder mit sich fuhren zu müssen.

 Auch grö ere Summen können ohne umfangreiche Manipulation gezahlt bzw. kassiert werden

Nachteile Gefahren) des Schecks:

Annahme ungedeckter Schecks (Schecks ber Betrage, dieher sind als jene, ber die der Aussteller verfügen kann).

 Annahme gelschter Schecks (vor allem wenn Scheckformulare in Verlust geraten, besteht Falschungsgefahr).

Die gesetzlichen Bestandteile des Schecks

Form und Handhabung von Schecks sind im Scheckgesetz geregelt. Danach muß jeder Scheck die folgenden gesetzlichen Bestandteile aufweisen:

 Die Bezeichnung 'Scheck' im Text der Urkunde, und zwar in jener Sprache, in welcher der

 Scheck ausgestellt ist.

 Die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen.

 Den Namen dessen, der zahlen soll ('Bezogener'; dies muß ein Kreditinstitut sein).

Die Angabe des Zahlungsortes.

 Die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung.

Die Unterschrift des Ausstellers.

Grunds tzlich liegt kein Scheck vor, wenn eines dieser sechs gesetziichen

Erfordernisse fehlt. Das Gesetz trifft jedoch folgende Sonderregelungen:

Fehlt der Zahlungsort, so gilt der beim Namen des Bezogenen angegebene Ort als

Zahlungsort.

Fehlt der Ausstellungsort, so gilt der beim Namen des Ausstellers angeführte Ort als

Ausstellungsort.

Scheckkarte

Scheckkarten sind dazu da, um

Scheckzahlungen zwischen Personen zu erleichtern, die nicht im ständigen Geschäftskontakt stehen bzw. sich überhaupt nicht kennen (Warenhaus, Tankstelle .. .


Einl sung eines Schecks bei einem anderen Kreditinstitut als dem bezogenen

Kreditinstitut

zu ermöglichen.

Beachten Sie:

Die Einlosungsgarantie gilt pro Scheck. Um gro ere Betr ge zu bezahlen oder abzuheben,können daher mehrere Schecks ausgestellt werden.

 Scheckkarten werden über Antrag des Kontoinhabersr jeden ber das Konto einzeln Verfugungsberechtigten ausgestellt (d. h., gibt es mehrere Verfugungsberechtigte, so kann fur jeden die Aussteilung  einer eigenen Scheckkarte beantragt werden .

 Pro Scheckkarte wird eine Gehr eingehoben.

.1 Vorteiler den Scheckkartenbesitzer

Bei Einkäufen und auf Reisen brauchen keine grö eren Bargeldbetr ge mitgenommen zu werden.

 Bei Auslandsreisen können Schecks bei Kreditinstituten zum jeweiligen Tageskurs in die Landeshrung umgewechselt werden. Allerdings verlangen Banken im Ausland meist auch die Vorlage des Reisepasses.

.2 Gefahrenr den Scheckkartenbesitzer

Verliert er Scheck und Scheckkarte, so ist es für einen unrediichen Finder verhältnismäßig leicht, die auf der Scheckkarte befindliche Unterschrift zu fälschen und Betge abzuheben.

Man sollte daher:

Scheck und Scheckkarte stets getrennt aufbewahren,

nie mehr Schecks als voraussichtlich notwendig mitnehmen.

Um die Mißbrauchsgefahr von Scheckkarten einzuschränken, ist die

Gültigkeitsdauer der Scheckkarte jeweils auf zwei Kalenderjahre beschränkt.

.3 Vorteiler den Schecknehmer

Für ihn ist ein solcher Scheck so gut wie Bargeld.

.4 Scheckkarte und Bankomat

Gegen eine zusatzliche Gebühr kann die Scheckkarte auch als 'Bankomarkarte' verwendet werden.

Die Vorlegung und das Inkasso des Schecks

.1 Vorlegungsfrist

Inlandschecks (Schecks, die im Inland ausgestellt und im Inland zahlbar sind, sind innerhalb von 8 Tagen dem bezogenen Kreditinstitut zur Barzahlung oder zur Verrechnung vorzulegen.

Auslandschecks (Schecks, die in einem anderen Land ausgesteilt wurden, als sie zahlbar sind) haben eine verl ngerte Frist.


.2 Inkasso bzw. Einlosung

Der Scheck wird ohne weitere Formalitaten beim Schalter des bezogenen Kreditinstitutes eingelöst. Bei einem anderen als dem bezogenen Kreditinstitut kann der Scheck nur zum Inkasso eingereicht werden (Ausnahme:Scheckkarte .

.3 Gutschrift des Schecks

Schecks können auch zum Inkasso und zur Gutschrift auf einem Girokonto eingereicht werden. Die Einreichung zur Gutschrift nimmt an Bedeutung zu, da auch im Einzelhandel immer haufiger mit Scheck gezahlt wird.

.4 Prüfung des Schecks

Die Bank mü te bei jedem Scheck prüfen, ob


der Scheck alle notwendigen Bestandteile aufweist,


die      Unterschrift     des       Ausstellers      mit der

Unterschriftenkarte ubereinstimmt

Unterschrift

auf

der


der Scheck gedeckt


der Scheck widerrufen ist.

.5 Quittung

Wurde der Scheck bei der Prüfung als einwandfrei erkannt, so wird der Betrag ausgezahlt (bzw. gutgeschrieben). Der Empfänger des Geldbetrages muß den Empfang quittieren. Dies erfoigt durch Unterschrift auf der R ckseite des Schecks.

Datenschutz

Immer mehr verschiedene Bankgeschäfte lassen sich bequem vom Schreibtisch auf dem eigenen PC bzw. über das eigene Telefon abwickeln. Telebanking ist  der neueste Trend im Zahlungsverkehr, da man durch ein paar wenige Knopfdrücke seine Geldgeschäfte bequem erledigen kann, ohne einen Schritt  vor diere zu setzen.

Gerade bei elektronischen Geldtzranferen ist die Frage nach Sicherheit und Datenschutz besonders gro , was zur Folge hat, daß mehrere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Datenmißbrauch oder zum Schutz vor unbefugtem Zugriff dem "Kunden" zur Verfügung stehen.


Sicherheitsrisiken - Sicherheitsmaßnahmen

.1 Unbefugter Zugriff - Zugriffsschutz

Um  unbefugten Personen den Zugriff zu Systemen, Daten,. . unmöglich zu machen wird der Zugriffsschutz eingesetzt.

Bei Rechnern, die von mehreren Personen benutzt werden, ist es notwendig gegenseitige Störungen zu verhindern. Diese Störungen können ihre Ursachen in einer Veränderdung oder Anderung von Daten anderer Benutzer haben;>die durch den fehlerhaften Gebrauch von Systemkommandos entstehen. Daher wird jedem Benutzer ein eigener Speicherbereich und eine  Benutzerklasse zugeordnet. Jeder Bereich wird  durch eine  Benutzerkennung identifiziert und durch ein Paßwort gesch tzt.

Ein Paßwort allein bietet allerdings nur dann halbwegs wirksamen Schutz wenn es eine lange, sinnlose Zeichenkette ist und regelmäßig geändert wird.

.2 Diebstahl u. Zerstörung v. Hardware - Absicherung v. Gebäuden u. Geräten

Um  die Hardware vor Diebstahl oder Zerstörung zu sichern sollen spezielle (meist sehr kostenaufwendige) Sicherheitsmaßnahmen (alarmanlage, Brandschutzanlagen, gesicherte Türen und Fenster, ..) eingesetzt werden, die es unmöglich machen, daß Hardware-Komponenten gestolen oder beschädigt werden können.

.3 Kryptographie

Um besonders sensible Daten vor Mißbrauch zu sctzen, werden diese verschlüsselt gespeichert. Diese spezielle Verschlüsselung von Daten nennt man Kryptographie. Jedem Zeihen wird ein anderes Zeichen zugeordnet, wodurch ein unlesbares Wirrwarr aus Zeichen endsteht. Um diese Daten wieder leserlich zu machen,ssen sie dekodiert werden (in ihre urspr nglich Form gebracht werden).

Die  Codierung der Daten basiert auf speziellen Regelwerken ("Algorithmen"), was den Mbrauch dieser Daten um einiges erschwert.



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