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Ethik-Vortrag RECHT
Rechtsgeschichte; Rechtspositivismus und seine Teilbereiche;
Funktionen des Rechts
Begriff pos. Recht bzw. Rechtspositivismus:
Das positive Recht ist das vom Staat (aufgrund seines Gewaltmonopols) gesetzte und durch-
zusetzende Recht, dessen Gültigkeitsbereiche als "Öffentliches Recht"(z.B. Verfassungs- Recht, Strafrecht) und als Privatrecht"(z.B. Familienrecht, Erbrecht) bezeichnet werden. Der Staat legitimiert im Prinzip die von ihm erlassenen Gesetze, es besteht dabei die Gefahr, daß der Staat ungerechte Gesetze erläßt, da er an keine ethischen Grundsätze gebunden ist, er ist somit frei in seinen Entscheidungen.
Im Gegensatz dazu haben wir das Naturrecht, welches man als unabhängiges Recht betrachten kann, an dem sich das staatliche Recht zu messen hat. Das Naturrecht besteht im Prinzip nur aus gerechten Grundsätzen.
Das positive Recht gliedert sich in:
ffentliches Recht - Völkerrecht |
und |
Privatrecht(Zivilrecht) - Bürgerliches Recht |
Schuldrecht |
||
- Kirchenrecht |
- Sachenrecht |
|
Familienrecht |
||
- Prozeßrecht |
- Erbrecht |
- Strafrecht - Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
- Staats- und Verfassungsrecht - Aktienrecht
- Wechsel- und Scheckrecht
- Verwaltungsrecht - Wirtschaftsrecht
- Polizeirecht
Beamtenrecht - Urheber- und Erfinderrecht
- Steuerrecht
- Verkehrsrecht - Gewerbeordnung
- Sozialrecht
und andere
Arbeitsrecht
Wettbewerbsrecht
STAAT PERSON PERSON PERSON Funktionen des Rechts:
(bezogen auf die demokratisch rechtsstaatliche Ordnung)
Sicherung des inneren Friedens
durch ein geregeltes Verfahren - eben das Recht - werden gewaltsame Wege der Konflikt- lösung unterbunden; die Rechtsnorm greift aber schon vorher, es dient der Konfliktvorbeu- gung durch die eindeutige Regelung von Rechten, Pflichten und Verfahrensweisen. Im Prin- zip kommt es zu einer Ablösung der Faustrechtsgesellschaft durch geordnete und aner- kannte Rechtsabläufe.
Freiheitssicherung
- das Recht schützt unseren Freiheitsraum vor Übergriffen anderer, es sichert ebenfalls unsere Freiheit vor bergriffen des Staates(darauf basiert das Prinzip des Rechtsstaates) und es stellt uns Handlungsmöglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung unserer persön- lichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Verfügung(z.B.Verträge, Firmengründung oder Schenkung).
Sicherung rechtlicher Freiheit
- "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (GG Art.
Sozialer Ausgleich
- Damit rechtliche Freiheit zu wirklicher Freiheit wird müssen materielle Voraussetzungen gegeben sein, ansonsten schlägt soziale Ungleichheit in soziale Unfreiheit um. Der Staat ist aufgerufen zu aktivem Eingreifen in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen zur Stützung der Schwachen und Beschränkung der Starken(darauf basiert das Prinzip des Sozialstaates).
Steuerung gesellschaftlicher Prozesse
- z.B. die Begrenztheit von Ressourcen, mögliche Gefahren neuer Technologien oder Verän- derungen in der Alterspyramide erzwingen ein planendes und regulierendes Eingreifen des Staates. Wettbewerbsregulierung, Konjunktursteuerung, Raumplanung, Umweltschutz, Familien- und Bevölkerungspolitik - als zentrales Instrument für solche Steuerungsprozesse fungiert die staatliche Gesetzgebung und Rechtssetzung als bewu te Gestaltungsmöglich- keit des menschlichen Daseins.
Die Geschichte des Rechts dargelegt in wesentlichen Eckpunkten
Gesetzbuch des Hammurapi (altbabylonische Gesetzessammlung) . Jh. v. Chr.
Das Gesetz des Manu(niedergeschrieben von altindischen Priestern) 2. Jh. v. Chr.
- Das Zwölftafelgesetz der Römer(Spaltung in Besitzende, Sklaven) 451 v. Chr.
Patrizier(reiche Freie), Plebejer(arme Freie) Kampf Untergang d. Gentilordnung(edle Ordnung), Verschmelzung d. Patrizier+Plebejer
Gesetzbuch des Kaisers Justinians, Gaiusinstitutionen röm. Geschichts- 150 n. Chr.
schreiber) gehen auf 12-Tafelgesetz ein
- Mailänder Edikt (Religionsfreiheit für Christentum) 313 n.Chr.
- erstes geschriebenes Recht in Deutschland lex saalica" ca. 500 n Chr.
- Versuch gesamtes röm. Reich in corpus iurès justizianum zus.zufassen 533 n.Chr.
es kommt später zur Ausbildung eines Feudalsystems; Entwicklung von der Urgesellschaft zum feudalen System
- Magna Carta als Kompromiß zw. Zentral- und Partikulargewalt in England 1215 n.Chr.
- Schweizerischer Bundesbrief "wir wolln seyn eyn einzig Volk von Brüdern" 1291 n.Chr.
Goldene Bulle in Dtl. (schloß Papst von dt. Königswahl aus)
Stadtrechte franz. St dte unter Ludwig dem XI . . Jh n.Chr.
- "Carolina" auf Reichstag in Regensburg als Reichsgesetz beschlossen 1532
- Annahme der Petition of Rights (mehr Rechte für Untertanen) 1628
- Bill of Rights (Macht des Königs wurde z.B. i. Bezug a. Kirche eingeschr.) 1689
- Reichszunftgesetz in Dtl. pol. Org. der Gesellen verboten) 1731
- Handelsrechte gehen in das Common Law ein (England) 2 Hälfte 18. Jh.
Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich August 1789
- Verfassung Frankreichs, Gesetz "Le Chapelier" 1791
- Verfassung der Jakobiner 1793
"code civil" unter Napoleon nach 1804
Schaffung eines einheitl. Dt. Nationalstaates 1871
Eintreten des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB 1. 1. 1900
Beschluß der Weimarer Verfassung 11. 8. 1919
Machtübernahme Hitlers, Einschränkung der allgemeinen Freiheit
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