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geschichte referate |
Sozialpolitik im politischen System der DDR
Gliederung:
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Funktion der Sozialpolitik |
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Elemente der DDR-Sozialpolitik |
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Die Sozialversicherung |
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Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme |
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Gesundheitswesen und Arbeitsschutz |
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Frauen- und Familienförderung |
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Ehrekredit |
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Wohnungspolitik |
1.0. Funktion der Sozialpolitik
Die Sozialpolitik war gehalten, Voraussetzungen und Anreize für die Steigerung der Arbeitsproduktivität zu schaffen und hierdurch ihre eigene materielle Basis zu festigen. Sie sollte als Ausgleich die schlimmsten Auswüchse des Marktliberalismus und der Industrialisierung mildern und die Menschen gegen die einschneidensten Lebensrisiken wie Alter, Krankheit und Erwerbslosigkeit absichern. Eng damit sind sowohl die staatliche Sozialpolitik als auch die Erfolge der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung verknüpft. Recht auf Arbeit und Demokratisierung der Wirtschaft, Sozialversicherung mit dem Ziel der Sozialversorgung, Gesundheitsfürsorge mit dem Ziel der Gesundheitssicherung, Sozialfürsorge mit dem Ziel der sozialen Sicherung, Familienfürsorge mit dem Ziele, die Familie als Grundeinheit der Gesellschaft wiederherzustellen, Wohnungsfürsorge mit dem Ziel der Sicherung der Heimstätte. Verfassungsrechtlich basierte die Sozialpolitik in der DDR auf den sozialen Grundrechten, wie sie in der Verfassung der DDR kodifiziert worden waren. Danach hatte jeder Bürger der DDR das Recht auf Schutz seiner Gesundheit und seiner Arbeitskraft Weiter heißt es in der Verfassung: Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungssystems werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt. Außerdem hatte jeder DDR-Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität zu. Ehe, Familie und Mutterschaft standen unter dem besonderen Schutz des Staates.
2.1. Elemente der DDR-Sozialpolitik
2.1.1 Die Sozialversicherung
Beim Wiederaufbau des Sozialleistungssystems in der SBZ bzw. DDR spielte von Anfang an der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) die dominierende Rolle. So wurde schon auf dem Gründungskongress des FDGB im Februar 1946 beschlossen, eine einheitliche Sozialversicherung in Form von Sozialversicherungsanstalten einzurichten. Die Einheitsversicherung unterschied sich von ihren Vorgängern, deren Nachfolge sie angetreten hatte, vor allem dadurch, dass sie erstens alle Versicherungszweige, also Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, in einem Versicherungsträger vereinte, und zweitens dadurch, dass sie einen einheitlichen, nach Risiken nicht augspaltbaren Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 20 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens erhob, der je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen war. Gleichzeitig wurden die neugeschaffenen Landesversicherungsanstalten (LVA) der Oberaufsicht der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge (DVAS) unterstellt. Und es trat ein einheitliches Leistungsrecht in Kraft, das für alle Versicherten galt. Neben den Angestellten wurden auch die ehemaligen Beamten in die Sozialversicherung einbezogen. Versicherungspflichtig wurden zudem alle kleinen Selbständigen, soweit sie nicht mehr als fünf Personen beschäftigten. Diese Maßnahmen wirken deshalb heute so erstaunlich modern, weil exakt diese Punkte heute die Diskussion über die Finanzierbarkeit und Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungssysteme in der Bundesrepublik beherrschen. Mit der Verordnung über die Sozialversicherung, am 02.03.1956 ging die Verantwortung, die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung endgültig auf den FDGB über: Die Selbständigen (Bauern, Handwerker, Freiberufler) wurden in die Deutsche Versicherungsanstalt (DVA) ausgegliedert. Kurz darauf wurde die Zentralverwaltung für Sozialversicherung mit der Abteilung Sozialversicherung des FDGB-Bundesvorstandes zusammengelegt Hinsichtlich der organisatorischen Grundstrukturen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen blieb es in der achtziger Jahren im wesentlichen bei dem Ende der siebziger Jahre erreichten Entwicklungsstand. Die Renten lagen weit unter den - ohnehin nicht üppigen - Arbeitseinkommen
2.1.2 Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme
Das System der Rentenversicherung in der DDR wurde ergänzt durch eine freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) für gutverdienende Beschäftigte. Bis Mitte 1976 waren etwa vier Fünftel (2,6 Millionen) der über 600 Mark Verdienenden der FZR beigetreten. Die FZR kann daher als eine Quasi-Pflichtversicherung charakterisiert werden. Von den Leistungen, die nicht von der Sozialversicherung gewährt werden, haben die Versorgungsleistungen an besonders privilegierte Personengruppen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bereits in den Jahren 1950 und 1951 wurde eine zusätzliche Altersversorgung für die 'Intelligenz' geschaffen. Höhere Renten erhielten auch die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post, der Polizei und des Militärs, der Zollverwaltung. Die hierfür notwendigen Mittel wurden teils von den Betrieben und teils direkt aus dem Staatshaushalt aufgebracht. Außerdem werden seit 1952 'Ehrenpensionen' an Personen, die sich aus Sicht der DDR-Führung um die DDR besonders verdient gemacht hatten, bei Invalidität oder bei Erreichen der Altersgrenze eingeführt. Neben einer günstigeren Versorgung erhielten die Angehörigen dieser privilegierten Gruppen auch im Krankheitsfalle Einkommensersatz, der über die Leistungen der Sozialversicherung hinausging.
2.1.3 Gesundheitswesen und Arbeitsschutz
Die Kranken- und Unfallversicherung war in der DDR Teil der Sozialversicherung. Das Grundprinzip Gesundheitspolitik in der DDR war eine produktionsorientierte Ausgestaltung von Sozialversicherung und Gesundheitswesen. Die Anwendung dieser Prinzipien bedeutete zunächst die allmählige Beseitigung privater Einrichtungen im Gesundheitswesen. Vor allem an der Sowjetunion orientierte sich die DDR beim Aufbau des Systems ambulanter medizinischer Versorgung. Deshalb trieb die DDR-Führung den Aufbau von Polikliniken und Ambulanzen in allen Städten und Landkreisen voran. Parallel zu dieser Entwicklung bemühte sie sich darum, private Arzt- und Zahnarztpraxen zurückzudrängen und zu beseitigen. Auch die Behandlung von Familienangehörigen wurde in den Zuständigkeitsbereich des betrieblichen Gesundheitswesens einbezogen. Der stationäre Krankenhausbereich wurde eng mit dem ambulanten und dem betrieblichen Teil des Gesundheitswesens verzahnt. Die deutsche Arbeiterbewegung hatte sich historisch nicht nur gegen niedergelassenen Arzte, sondern immer ebenfalls gegen das private Apothekertum gewandt. Sie vertraten die Meinung das mit dem öffentlichen Gut Gesundheit nicht auf Kosten der Kranken privat Gewinne erzielt werden können. Nach und nach wurden daher in der DDR Apotheken in Polikliniken bzw. Krankenhäusern eingegliedert.
2.1.4 Frauen- und Familienförderung
Wichtigstes sozialpolitisches Ziel der DDR-Sozialpolitik war es, die Erwerbstätigkeit von Frauen materiell zu ermöglichen, um sie in möglichst hohem Umfang in den Arbeitsprozess einbeziehen zu können (Ziel: Produktivitätssteigerung). Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, wurden aufgehoben. Um eine hohe Erwerbstätigkeit von Frauen tatsächlich auch zu ermöglichen, wurden in der DDR in ausreichender Zahl und mit hohen Kosten verbunden Tageseinrichtungen für Kinder geschaffen und unterhalten. Auf der anderen Seite wurde aber auch die Entscheidung für Kinder durch Kindergelder, großzügige Freistellungen für werdende Mütter und zinslose Ehekredite staatlich gefördert. Auch in der DDR bedeutete die Erziehung von Kindern für die betroffenen Frauen eine Zäsur in ihrer Erwerbsbiographie, allerdings war ein Wiedereinstieg (z. B. in Form von Teilzeitarbeit) in der DDR problemlos möglich und auch staatlich erwünscht.
Ehekredit:
Wenn man in der DDR unter dem alter von 26 Jahren heiratete, bekam man vom Staat einen Ehekredit in höhe von 5000 DDR Mark. Mit diesem Kredit konnte man eine Wohnung einrichten, kaufen oder bauen. Der Kredit konnte zinslos, innerhalb von 8 Jahren zurückgezahlt werden. Auch wenn man Kinder bekam wurden der Familie Schulden erlassen. Beim 1. Kind 1000 M beim 2. Kind 1500 M und beim 3. Kind 2500 M.
2.1.5 Wohnungspolitik
Ein weiterer Schwerpunkt der DDR-Sozialpolitik war der
Wohnungsbau. In der Baubranche bestand die staatliche Zwangswirtschaft, die
gekennzeichnet war durch die Zuteilung von Wohnungen, starken rechtlichen
Mieterschutz und Mieten unterhalb der tatsächlichen Kostenmieten bis zum Ende
der DDR 1989.
Die gesamte Bauwirtschaft wurde staatlich zentral gelenkt. Die Mieten unterhalb
der tatsächlichen Kostenmieten hatten aber auch ökonomisch fatale Auswirkungen:
Sie erzeugten einen enorm wachsenden staatlichen Investitions- und damit weiter
steigenden Subventionsbedarf. Die industriellen Zentren (z. B. Berlin und
Leipzig) wurden gegenüber ländlicheren Regionen bevorzugt, wobei der Plattenbau
dominierte, während die Sanierung und Restaurierung der historischen Alt- und
Innenstädte stark vernachlässigt worden ist. Danach lebte in der DDR jede 9.
Familie in einer Genossenschaftswohnung. Die Vernachlässigung von Modernisierungsmaßnahmen
und dringender Reparaturen bewirkten mit den Jahren eine allmählige
Verschlechterung der qualitativen Wohnbedingungen.'
Quellen:
Jugendlexikon Junge Ehe, VEB Bibliographisches Institut Leipzig
Verschiedene Internet Seiten
Note: 2
Begründung: Scheitern bei Fragen
Man sollte das Wort:
"Marktliberalismus" ersetzen da es hier nicht zutrifft
"Kodifiziert" erklären können
und den Rest hab ich vergessen
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